Blatt Nr.- 17r der Nibelungenlied-Handschrift I – Die Handschrift war 1797 im Besitz des Karl Graf Mohr. Daß er sie auch gelesen hat, beweisen Einträge, die er ohne Scheu vor dem Wert und der Einzigartigkeit der alten Handschrift dort eigenhändig gemacht hat.
Vorwort des Herausgebers Georg Dattenböck:
Daß wir die hervorstechende Arbeit von Dr. Georg Mühlberger hier abdrucken dürfen, verdanken wir Herrn Hubert Giesriegl, Herausgeber des vierteljährlichen Periodikums „Südtirol in Wort und Bild“ (www.deleatur.com ), wo dieser Beitrag in der Ausgabe Nr. 4/2003 erstmals erschienen ist.
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