Zum Jahresende – Rückblick – Ausblick
Bild: Dr. Franz Pahl ist Vorsitzender des SVP-Clubs der Altmandatare. Er tritt öffentlich für die Wiedervereinigung Südtirols mit dem Vaterland Österreich ein.
Wie steht es um Südtirol? Was wird die Zukunft bringen? Ein Rückblick und Ausblick, verfasst von dem ehemaligen SVP-Landtagsabgeordneten und Regionalratspräsidenten Dr. Franz Pahl.
(Bildtexte durch die Redaktion beigestellt.)
Drei Kernthemen der Südtirolpolitik
Die Bemühungen des Landeshauptmannes um die Wiederherstellung von Autonomie-Kompetenzen, die bedrohliche Abschwächung des Proporzes und die Auseinandersetzung um den Deutschunterricht beherrschen die Südtirolpolitik. Nichts davon ist neu, doch in diesem Jahr traten sie besonders hervor.
Südtirolpaket dank ‚Feuernacht‘
Als das neue Autonomiestatut 1972 in Kraft trat, war die „Feuernacht“ von 1961 noch lebendige Erinnerung. Erst unter dem politischen Druck der Attentate der Südtirolaktivisten begannen die aufeinanderfolgenden italienischen Regierungen mit Österreich über eine echte Autonomie zu verhandeln.
Während die Attentate dank der Verhandlungen abflauten und das formaldemokratische Italien die Südtirolaktivisten unter schweren Missachtungen der Menschenrechte verfolgte, kam das „Südtirolpaket“ voran und wurde 1969 von der Landesversammlung der Südtiroler Volkspartei angenommen. Die Südtirolaktivisten erhielten erst 1976 in einer Erklärung des damaligen Parteiobmannes Silvius Magnago eine späte moralische Würdigung ihrer Beweggründe.
Paketabschluss
1992 wurde das Südtirolpaket unter SVP-Obmann Roland Riz mit der österreichischen Streitbeendigungserklärung formell abgeschlossen. Der zähe Kampf um die Wahrung der autonomen Kompetenzen setzte sich fort. In der Regel verließ man sich auf die direkten Verhandlungen zwischen der SVP und Rom. In einigen Fällen wurde die österreichische „Schutzmacht“ eingeschaltet.
Abschied der Erlebnisgenerationen
Unverkennbar nagte die politische Vergesslichkeit der nachwachsenden Generationen am politischen Kampfbewusstsein. Je mehr die „alte Garde“ aus Altersgründen aus dem Amt schied und schließlich – im letzten Jahrzehnt – auch die jüngere Generation der 80er Jahre, die noch die lange Schlussphase der Paketdurchführung erlebt hatte, die politische Bühne verließ, desto mehr verschwand auch das Wissen um die Notwendigkeit der politischen Kampfbereitschaft.
Nachfolgende Politiker meinten, dass die Autonomie gesichert sei. Wie SVP-Obmann Richard Theiner (Obmann 2009-14) einmal meinte, bestehe in der Mehrheit der politischen Vertreter kein ausreichendes politisches Hintergrundwissen mehr, das ständig Anlass zu einem realpolitischen Misstrauen gegen den Zentralstatt bietet. Die Zahl der Ausnahmen, die eine Phalanx gegen den Staat zu bilden willens sind, ist zu gering geworden.
Verfassungsreform
2001 gab es nach den föderalistischen Reformdiskussionen noch einmal einen Anlass zur Hoffnung für die Zukunft. Die Volksabstimmung bestätigte positive Änderungen der Verfassung, die zum ersten Mal das Bemühen um eine bessere Kompetenzaufteilung zwischen dem Staat und den Regionen zeigte, aber auch einige neue Einschränkungen vorsah. Bald nach 2001 begann das Verfassungsgericht mit restriktiven Auslegungen der Autonomie. Das hatte Folgen.
Das Verfassungsgericht urteilt einschränkend
Die Ämterordnung und das Personal sind durch Urteile des Verfassungsgerichts den staatlichen Grundregeln unterworfen. Die öffentlichen Finanzen sind durch die grundlegenden Koordinierungsprinzipien eingeschränkt. Im Bereich Ämterordnung und Personal (Art. 8 Nr. 1 ASt) steht die Regelung – nach der 2001 erfolgten Privatisierung der Dienstverhältnisse – nunmehr beinahe zur Gänze dem Staat zu. Hinzu kommen die Einschränkungen durch die grundlegenden Prinzipien zur Koordinierung der öffentlichen Finanzen. (Laut Bericht des Landeshauptmannes Arno Kompatscher zur Autonomiereform vom 19.3.2024)
Das staatliche Zivilrecht setzt dem Vergaberecht der öffentlichen Arbeiten enge Grenzen. Die Raumordnung ist der früheren Landeskontrolle beraubt. Das Gleiche gilt für den Zivilschutz, Bergbau, Pflanzen- und Tierschutz und die Jagd. Ortspolizei und Öffentliche Dienste sind durch restriktive Interpretationen und das Unionsrecht eingeschränkt. Der Umweltschutz ist zwar nicht als eigene Kompetenz im Autonomiestatut angeführt, jedoch vom Land aufgrund seiner Kompetenzen im Gesundheitswesen, der Raumordnung und dem Landschaftsschutz umfassend geregelt. (Laut Bericht des Landeshauptmannes Arno Kompatscher zur Autonomiereform vom 19.3.2024)
Neue Durchführungsbestimmungen nicht erfolgreich
Die Verfassungsreform von 2001 hatte aber nicht nur Vorteile für die Autonomie gebracht, sondern auch Einschränkungen vorgesehen, die zuvor nicht bestanden. Mit neuen Durchführungsverordnungen versuchte man, gegenzusteuern. Zu einem Erfolg führte das nicht, denn die antiautonomistische Rechtsprechung des Verfassungsgerichts konsolidierte sich. Das im Zweifel meist zentralistische Verfassungsgericht entschied ein ums andere Mal gegen die föderalistischen Absichten und höhlte regionale Kompetenzen durch rigide Urteile wieder aus. Das Gericht beschränkte sich dabei nicht nur auf eine zentralistische Auslegung, sondern griff sogar in die Verwaltungsregelungen der unteren Ebene ein.
Kein rechtzeitiger Widerstand
Überraschenderweise wurde diese Tendenz des Verfassungsgerichts selten öffentlich politisch diskutiert und noch weniger kampfbereit angeprangert. Die politische Wachsamkeit, in den Achtziger und Neunzigerjahren noch allgemeine Haltung, schwächte sich ab und blieb nur in wenigen politischen Einzelvertretern im Parlament (wie Zeller, Brugger, Peterlini, Durnwalder) lebendig.
Der Südtirolkonvent hatte in seinen Beschlüssen eine Reform der Autonomie angeregt. Konsequenzen hatte dies nicht. Landeshauptmann Arno Kompatscher entschied sich aber, mit einem eigenen Konzept die rechtliche Aushöhlung der Autonomie durch das Verfassungsgericht zu thematisieren und legte dem Landtag einen Bericht vor. Darin sind die verlorenen Kompetenzen angeführt. Der Ministerpräsident der italienischen Rechtsregierung, Giorgia Meloni, sicherte dem Landeshauptmann zu, die früheren Kompetenzen in einem Verfassungsgesetz wiederherzustellen. Darüber hinausgehende Forderungen beschied sie abschlägig.
Römisches Hinhalten und rechter Übereifer
Rom schlug den üblichen Weg der Verzögerungen ein. Die bei den Landtagswahlen vom Oktober 2003 erneut geschwächte SVP ging mit der italienischen Rechten eine Koalition ein, um es Meloni politisch zu erleichtern, den Weg der Herstellung von früheren Kompetenzen entschlossen einzuschlagen. Zu einer typischen Rechtspolitik kam es in Südtirol trotz der Beteiligung von italienischen Rechtspolitikern nicht . Sie ließen zwar keine Gelegenheit aus, stramm nationalistische Töne anzuschlagen. In ihrem Sinne verändern konnten sie nichts. Auf Staatsebene zögerte Meloni hingegen nicht, überwunden geglaubte Denkweisen und Meinungsstereotypen wieder hoffähig zu machen. Sie decken sich – keineswegs auffallender Weise – mit Teilen der Moraldoktrin der katholischen Kirche. Darauf wagt selbst die linke Opposition nicht zu verweisen.
Urzí – ‚Trojanisches Pferd‘ in der Sechserkommission
Für Südtirol nahm die Regierung auf einem Umweg Einfluss, indem sie dafür sorgte, dass der langjährige Vertreter der Forza Italia, Alessandro Urzí, Präsident der Sechserkommission wurde. Sie behandelt Durchführungsverordnungen zur Südtirolautonomie. (Anmerkung: Die Sechserkommission ist ein gemeinsames Gremium von Staat und Provinz für die Umsetzung der Südtiroler Autonomie)
Urzi, der aus dem alten nationalistischen MSI („Movimento Sociale Italiano“) , der Nachfolgeorganisation der nach dem 2. Weltkrieg verbotenen Faschistischen Partei, herkommt und seine rückwärtsgewandte Haltung im Unterschied zu seinen früheren Kollegen im Landtag nie geändert hat, nützt sein Amt entsprechend aus. Die gegenwärtige Autonomiediskussion um das Projekt zur Wiederherstellung früherer Kompetenzen verbindet er nun mit der Gegenforderung, die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an Gemeinde- und Landtagswahlen radikal abzuschwächen. Die Zahl der Italiener in Südtirol ist stetig im Rückgang und hat zu Verlusten bei der Wahl der italienischen Vertreter geführt. Darum fordert Urzí, die vierjährige Ansässigkeit für das Wahlrecht auf ein Jahr zu begrenzen. Das könnte leichter zur Wahl von mehr italienischen Vertretern führen. Damit gibt sich Urzí aber nicht zufrieden. In jedem Gemeinderat, der auch nur einen einzigen italienischen Vertreter aufweise, solle dieser auf jeden Fall einen Sitz im Gemeindeausschuss einnehmen.
Geschlossene Gegenwehr fehlt
Urzís Forderungen sind hoch politisch und werden sich sehr zu Ungunsten der deutschen Volksgruppe auswirken, wenn ihnen nachgegeben würde. Aber gerade in diese Richtung gehen einzelne Wortmeldungen auch der deutschen Seite. Im Normalfall müsste eine Stellungnahme der SVP für Klarheit sorgen und die Forderungen abweisen. Der Parteiausschuss der SVP müsste sich seinerseits mit der Frage befassen und die Vorstellungen des Kommissionspräsidenten Urzí ablehnen. Es ist schon an sich eine Zumutung, dass ein italienischer Vertreter und noch dazu ein rechtsnationalistischer Politiker Präsident einer bedeutenden Kommission ist, die südtirolpolitische Beschlüsse fasst. Zwar ist die Regierung daran nicht gebunden. Die Kommission legt ihre Haltung in der Regel einvernehmlich fest und die Regierung nimmt die Durchführungsbestimmungen an. Würde die deutsche Vertretung den nationalistischen Forderungen zustimmen, wäre das eine Kniebeuge vor dem Nationalismus. Noch ist nichts entschieden. Es scheint aber, dass in der römischen Regierung mit ihrer offensichtlichen Verzögerungstaktik manche Ministerien nur darauf warten, Gründe für eine völlig unbefriedigende Behandlung der Südtiroler Forderungen zu finden. Die heimliche Abwehrhaltung wird deutlich. Derzeit sind es ausbleibende Gutachten einzelner Ministerien, die zum Zeitverlust führen.
Landeshauptmann droht mit Ende der Mitte-Rechts-Koalition
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat seinen Unmut über die zögernde Haltung der römischen Regierung mehr als einmal geäußert und mit dem Ende der Mitte-Rechts-Koalition in Bozen gedroht. Auf die Koalition legt Meloni Wert, weil ihre Partner hierzulande auf die Fortdauer der Machtbeteiligung erpicht sind. Dennoch geben italienische Rechtspolitiker in Südtirol freimütig zu erkennen, dass sie in dem Nationalisten Urzí einen Verbündeten sehen und bekräftigen seine Argumente. Käme es zu keiner Einigung über die Sicherung früherer Kompetenzen, ist die Machtbeteiligung der Rechten in Bozen ernstlich in Gefahr. Würde die Koalition aufgelöst, wäre das einzige Machtmittel aus der Hand gegeben. Erst recht wäre dann kein römisches Entgegenkommen mehr zu erwarten. Man kann sich in diesem Fall das scheinheilige römische Bedauern ausmalen: Man hätte ja gerne eine strategische Partnerschaft gezeigt und die Südtiroler Forderungen im Prinzip erfüllt. Die SVP habe das aber durch den Koalitionsbruch unerwartet zerschlagen.
Die Alternative hieße, links-grüne Kräfte in Südtirol in die Landesregierung aufzunehmen, denen die Wiederherstellung der Kompetenzen aber nie ein echtes Anliegen war. Proporz und Zweisprachigkeit sind für sie relativ. Es wäre also nichts zu gewinnen. Die SVP macht weiter in ihren Bemühungen.
Es tröstet nur relativ, dass das Verfassungsgericht die Grundprinzipien des Minderheitenschutzes nie in Frage gestellt hat. Sie waren von den negativen Urteilen immer ausgenommen.
Aufweichung von innen
Die Bedrohung kommt auch von anderer Seite. Es ist die langsame und kaum kaschierte Aufweichung von Prinzipien der Autonomie durch die deutsche Seite selbst.
Mehrfach wurde der Proporz nicht mehr kämpferisch verteidigt. Es fehlt ein günstiges Arbeitsumfeld für deutsche Stelleninhaber. In staatlichen Bereichen dominiert das italienische Element und betrachtet Proporz und Zweisprachigkeit als widerwillig geduldeten Grundsatz. Im Sanitätsbereich wurde er längst freiwillig aufgeweicht. Die Zweisprachigkeit wird nicht mehr aktiv verteidigt.
Proporz relativiert
In einer genauen Aufstellung auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Andreas Leiter-Reber listete der Landeshauptmann selbst die ernüchternden Zahlen auf. Besonders auf der entscheidenden Führungsebene bleibt der deutsche Anteil weit unter einem Drittel statt der notwendigen Zweidrittel. (Schriftliche Antwort des Landeshauptmannes Arno Kompatscher auf die Anfrage des Ltg. Abg. Andreas Leiter Reber zum Proporz, Südtiroler Landtag, 13.11.2024)
Die Folgen sprechen für sich: Je höher die Führungs- und Gehaltsebenen beim Fürsorgeinstitut NISF/INPS oder bei der Post sind, desto mehr Italiener und umso weniger deutsche Mitarbeiter. Während gut ausgebildete Südtiroler abwandern, bleiben Führungspositionen und gut dotierte Stellen im öffentlichen Dienst unbesetzt oder gehen an Beamte aus anderen Provinzen. (Leiter-Reber, Andreas, Presseaussendung vom 1. 12. 2024)
Laut dem ethnischen Proporz sind aufgrund der Volkszählungsergebnisse 69 Prozent für die deutsche, 26 Prozent für die italienische und 5 Prozent für die ladinische Sprachgruppe vorgesehen. Die Wirklichkeit ist ernüchternd: In den unteren Ebenen wird der Proporz noch leidlich eingehalten. Das Gegenteil ist bei den höheren Funktionsebenen der Fall, auf denen das Betriebsklima geprägt und die Entscheidungen gefällt werden. Allein bei der Agentur der Einnahmen zeigt es sich symptomatisch. Die Ebene der höheren Beamten ist zu 53 % italienisch, zu 45% deutsch und zu 2 % ladinisch besetzt. (Leiter-Reber, Andreas, Presseaussendung vom 1. 12. 2024)
Deutsche Schule in städtischen Zentren
Das Verfassungsgericht hat die Rechte der deutschen Schule nie angetastet. Dort gibt es wie in vielen Ländern der EU große Probleme mit der schulischen Integration von Einwandererkindern aus vorwiegend moslemischen Staaten. In städtischen Brennpunkten finden sich viel weniger deutsche als ausländische Schüler. Der Grund ist offensichtlich. Die unterschiedlichen Kulturen von Einwandererkindern aus nicht europäischen Staaten, die Lebensauffassung der Schülereltern und die völlig fehlende Kenntnis der Schulsprache Deutsch, sei es auch nur in der Form des Dialekts oder der weniger ausgeprägten umgangssprachlichen Varianten, machen den deutschen Schulunterricht in der normalen Form unmöglich. Das geht zu Lasten der deutschen Schüler. Immer mehr Eltern haben sich entschieden, ihre Kinder in Schulen der außerstädtischen Umgebung mit mehrheitlich deutschen Schülern einzuschreiben, um sie in einer günstigeren Lernumgebung bilden zu lassen.
Die Initiative der Bozner Goethe-Schule
Dem trug die Direktorin der Bozner Goetheschule, Christine Holzer, Rechnung und sah für das Schuljahr 2024/25 eine Zuteilung von Schülern nach ihren Sprachkenntnissen vor. Ein Sturm linker Entrüstung folgte, weil die „Inklusion“ gefährdet sei.
Der Landeshauptmann und der Kulturlandesrat äußerten sich sachlich, beschränkten sich jedoch auf den Leitsatz der „Inklusion“ und gingen auf die realen didaktischen Probleme nicht ein. Schulamtsleiterin Sigrun Falkensteiner reagierte aggressiv mit Verwaltungsverfahren und scheute sich nicht, auch Schuldirektoren, die die Goetheschule verteidigten, zum Rapport zu zitieren. Der Grundauftrag der deutschen Schule, einen gedeihlichen Deutschunterricht zu garantieren und diesen didaktisch zu ermöglichen, wird außer Acht gelassen. Die Schulamtsleiterin war offensichtlich uninteressiert an praktischen Lösungen.
Aus der Bevölkerung gab es eine ungeheure Fülle von Solidaritätsbekundungen für die Goetheschule. Die realen Schulsituationen interessierten die moralisierenden Kämpfer für den weltethisch verstandenen Vorrang der „Inklusion“ gegen didaktische Vernunft nicht.
Keine staatliche Stelle und kein Verfassungsgericht mischten sich ein, aber manche linken oder nationalistischen Vertreter mögen sich insgeheim die Hände gerieben haben, als sie sahen, wie leicht es war, die Lehrvernunft zur Strecke zu bringen und die Interessen der deutschen Schüler – und damit die deutsche Volksgruppe an sich – zu schädigen. Der ehemalige Berufsschuldirektor Josef Haspinger stellte nüchtern fest, dass er an seiner Schule Jahre lang ungestört und bei didaktischer Zusammenarbeit mit Fachleuten das gleiche Modell wie die Goetheschule erfolgreich praktiziert hatte.
SVP-CLUB nimmt Stellung
In einer Presseaussendung wandte sich der SVP-CLUB der ehemaligen Mandatare gegen die ideologische Verirrung des Schulamtes: Die Disziplinarmaßnahme gegen die Direktorin der Bozner Goetheschule, Christine Holzer, sei eine ideologische „Strafaktion“ und „politisch, rechtlich und didaktisch ein bestürzender Fehlgriff.“ Die Schulamtsleiterin Sigrun Falkensteiner bediene sich eines “administrativen Macht- und Abschreckungsmittels“ gegen Direktorin Christine Holzer, die didaktisch richtig gehandelt hatte. (…)
Die deutschen Grundschüler haben das unverzichtbare Recht auf einen didaktischen Rahmen , der den muttersprachlichen Lernerfolg garantiert. Darauf müssen sich die Schülereltern, die Oberschulen und die Wirtschaft verlassen können. Es geht um eine hochpolitische Frage. (SVP-CLUB, Offener Brief vom 26. September 2024)
Die SVP richtete eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Landessekretärs Harald Stauder ein, um Vorschläge für einen erfolgreichen deutschen Sprachunterricht zu machen.
Die italienische Schule leidet an den gleichen Problemen wie die deutsche Schule. In Bayern geht man die Sache praktischer an. Ausländische Schüler mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen werden für ein bis zwei Jahre in getrennten Klassen unterrichtet, bis sie im Stande sind, dem deutschen Normalunterricht zu folgen.
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Wir wünschen all unseren Lesern frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr 2025!