Ein „Verbündeter“ der „Südtiroler Volkspartei“ fordert die Abschaffung der Autonomie
Italienischer Nationalismus von „links“
In Italien lassen sich extrem nationalistische Positionen nicht einfach der „rechten“ Seite eines gesellschaftlichen Links-Rechts-Schemas zuordnen. Vielmehr ziehen sich diese Einstellungen parteienübergreifend quer durch die gesamte Gesellschaft und man findet sie auch stark ausgeprägt im linken politischen Spektrum.
Das erklärt, warum manchmal kaum ein Unterschied in den Argumentationsweisen von Neofaschisten und sogenannten italienischen „Linken“ zu erkennen ist.
Man wird hierbei daran erinnert, dass einst auch ein Benito Mussolini seine politische Laufbahn als engagierter Sozialist begonnen hatte.
Die „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) hat auf Landesebene eine Koalitionsregierung mit der italienischen Linkspartei „Partito Democratico“ (PD) gebildet und unterstützt auch die Staatsregierung unter Ministerpräsident Paolo Gentiloni, welcher dem PD angehört.
Am 17. März 2017 trat ein Parlamentarier der besonderen Güte in der TV-Sendung „L’aria che tira“ (deutsch: „Der Wind, der weht“) des römischen Senders LA7 auf. Es war der mit der „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) „verbündete“ piemontesische PD-Senator Stefano Esposito, Vizepräsident der parlamentarischen Kommission für öffentliche Arbeiten.
Von Freundschaft und „Bündnis“ mit den Südtirolern war bei seinem Auftritt allerdings keine Rede.
Stefano Esposito hatte sich in seiner Jugend in der „Federazione Giovanile Comunista Italiana(FGCI)” (deutsch: „Kommunistischer italienischer Jugendbund”) und in kommunistischen Studentenkreisen in führenden Positionen betätigt.
Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Bewegung hatte er sich dann dem linken „Partito Democratico” (PD) angeschlossen und ebenso erfolgreich wie lukrativ politische Karriere gemacht.
Die TV-Sendung, in welcher Esposito am 17. März 2017 auftrat und die von hunderttausenden Menschen gesehen wurde, geriet von Anfang an zu einer entfesselten und teilweise von Hass geprägten Propagandasendung gegen die Autonomien der Regionen mit Sonderstatut.
Die neapolitanische Moderatorin Mirta Merlino heizte von Beginn an die Stimmung auf. Vielen Südtirolern war die Dame bereits ein Begriff, hatte sie doch eine Woche zuvor als Gast in der Talkshow „L’Arena“ des staatlichen Senders Rai 1 unter frenetischem Applaus des Publikums erklärt, die Südtiroler sollten Italien verlassen: „Leute wie euch brauchen wir nicht.“ (Bericht in der Tageszeitung „Dolomiten“ vom 13. März 2017)
Wir erinnern uns: Das letzte Mal hatten Hitler und Mussolini es im Jahre 1939 („Stahlpakt“ und „Optionsabkommen) betrieben, dass die Südtiroler im Rahmen der sogenannten „Option“ ihre eigene Heimat verlassen sollten.
Nun erklärte die Merlino, dass sie die Autonomien der Regionen mit Sonderstatut als Ungerechtigkeit empfinde, dass diese viel Geld kosteten und daher abgeschafft gehörten.
Der „linke“ PD-Senator Stefano Esposito fand an der Äußerung der Mirta Merlino nichts auszusetzen, es war vielmehr Wasser auf seine Mühlen. Er erklärte: „Die Autonomie ist ein Privileg, die Sonderregionen gehören mittels eines Referendums abgeschafft! Das Trentino-Alto Adige kostet 5 Milliarden im Jahr. Seine Autonomie geht zu Lasten der Italiener, wir müssen diese Privilegien abschaffen!“
(Originaltext: „L’Autonomia è un privilegio, serve referendum per eliminare le Regioni Speciali. Il Trentino Alto-Adige costa 5 miliardi l’anno, la sua Autonomia è a spesa degli italiani: dobbiamo togliere questi privilegi!”. Zitiert nach dem Internetportal www.ildolomiti.it )
Die Staatsverschuldung Italiens, erklärte der Senator weiter, sei demnach nicht allein durch den italienischen Süden verschuldet, sondern vor allem auch durch die Sonderautonomien wie jene des „Alto Adige“ verursacht.
Der uninformierte Senator Esposito
Damit hat der Senator gezeigt, dass er in Wahrheit wenig Ahnung von den wirklichen Gegebenheiten hat:
Südtirol bekommt nämlich keine finanziellen Zuschüsse aus Rom, sondern führt (gemäß des im Jahre 2009 abgeschlossenen sogenannten „Mailänder Abkommens“) alle im Land eingehobenen Steuern nach Rom ab.
Rom behält 10 Prozent der Steuern ein und erstattet dem Land Südtirol 90 Prozent der Steuer zurück. Im Gegenzug deckt das Land damit aber auch alle Aufwendungen ab, die in Provinzen ohne Autonomiestatut durch den Zentralstaat finanziert werden.
Zusätzlich hat sich Südtirol auch in einem neuen 2014 abgeschlossenenFinanzabkommen mit Rom verpflichtet, zur Tilgung der gewaltigen italienischen Staatsschulden (2016: 2.214 Milliarden €) mit 476 Millionen €/Jahr (Quelle: „Neue Südtiroler Tageszeitung ONLINE“ vom 15.08.2016) beizutragen. Das ist ein reines Geschenk an Rom, denn an der Verursachung dieser Schulden war Südtirol nicht beteiligt.
In den „Dolomiten“ vom 22. März 2017 wies der Landtagsabgeordnete Bernhard Zimmerhofer von der „Süd-Tiroler Freiheit“ darauf hin, dass Südtirol zu den Nettozahlern gehörtEs ist also Südtirol, welches Geld nach Rom schenkt und nicht umgekehrt. Eines ist aber klar: Südtirol betreibt im Gegensatz zum Zentralstaat eine vernünftige Haushaltspolitik und ist in der Lage, für das Land Vermögen anzulegen.
Das reizt in Rom nicht nur Leute wie Stefano Esposito, darüber nachzudenken, wie man die Hände nach dem Eigentum der fleißigen Südtiroler ausstrecken könnte.
Der SVP-Parlamentarier Senator Dr. Karl Zeller erklärte in den „Dolomiten“ vom 21. März 2017 zu Recht, dass die italienische Verfassung und auch das Autonomiestatut die Südtirol-Autonomie vor einem Regierungs-Handstreich und vor einem Referendum, wie von Esposito gefordert, schützen würden.
Äußerungen und Einstellungen wie jene des PD-Politikers Esposito zeigen jedoch, dass die Südtirol-Autonomie letztlich doch auf schwankendem Boden steht und man sich auf künftige Bedrohungen auch durch neuerlich angestrebte Verfassungsreformen und andere Maßnahmen einzustellen hat.
Die Südtiroler Oppositionsparteien, die „Freiheitlichen“ und die „Süd-Tiroler Freiheit“, fühlen sich darin bestärkt, auf friedliche Weise das endgültige „Los von Rom“ im Wege der Selbstbestimmung anzustreben.
Ein Fest der Freiheit
Rückblick auf den Unabhängigkeitstag in Bruneck
Der SID-Schriftleiter Georg Dattenböck und der deutsch-österreichische Publizist Reynke de Vos blicken in ihren Beiträgen auf ein Ereignis zurück, welches sie tief bewegt hat.
Ein SID-Videobericht liefert Eindrücke des am 14. Mai von mehr als 10.000 begeisterten Menschen besuchten Freiheitsfestes. Vor allem die Jugend hat das Treffen in der alten Stadt Bruneck zu einer Feier der Lebensfreude und fröhlichen Zuversicht gemacht.
Erlebnis Bruneck, Pfingsten 14. Mai 2016 von Georg Dattenböck
Nachdem ich bereits 2013 beim Unabhängigkeitstag in Meran dabei und vom damals Erlebten tief beeindruckt war, fuhr ich auch diesmal wieder, trotz aller unerfreulichen Vorwarnungen der Wetterfrösche wegen einer Schlechtwetterfront über Pfingsten, mit großer Vorfreude nach Bruneck.
Allein schon die herzliche Begrüßung in meinem Quartier durch ein junges Ehepaar mit ihren Kleinkindern im Arm steigerte meine schon immer vorhandene Sympathie für unsere Landsleute südlich des Brenners. Die stille Weite und grandiose Schönheit des Pustertales, die hoch an den Berghängen klebenden Bauernhöfe, die gelbgrünen, satten Wiesen und im schönen Kontrast dazu die dunklen Felder und Wälder, lassen immer wieder den Wunsch hochkommen, sich hier niederzulassen.
Beim aufmerksamen Betrachten der heimischen Gesichter in den Dörfern wird der Geschichtskundige immer wieder daran erinnert, daß sich erhebliche Teile der geschlagenen Goten, als sie am Beginn des 5. Jahrhunderts im Etsch- und Eisacktal nach Norden und weiter in das Pustertal zogen, sich hier für immer niederließen.
Der Unabhängigkeitstag begann mit einer Überraschung: die Wetterfrösche hatten sich alle geirrt, es sah so aus, als würde es nicht regnen und eher heiteres Wetter herrschen. Hoffentlich, so mein heimlicher Wunsch am frühen Morgen, lassen sich die Vinschgauer, die Passeirer, die Sarntaler und alle Anderen in den westlichen Landesteilen nicht von den Wettervorhersagen abschrecken – sie ließen sich nicht!
Der Platz vor dem Rathaus füllte sich immer mehr, vor allem mit jüngeren Tirolern und ihren Kindern, welche die Hüpfburg am Eingang des Platzes in großer Zahl lebhaft besetzten. Ein sicherlich zwanzig Meter langes Transparent, bereits beim Betreten des Platzes unübersehbar angebracht, verkündete die den Tag beherrschende Parole.
Die politischen Gruppierungen des Landes hatten ihre Info-Stände aufgestellt, bei näherer Betrachtung fehlte mir ein Stand, der in Meran noch zu sehen war: jener der SVP. Mir konnte niemand erklären, warum. Ich war ob dieser demonstrativ negativen Haltung gegenüber den Veranstaltern sehr verwundert.
Der Platz füllte sich immer mehr, vor allem fielen die vielen Flaggen aus Flandern sofort auf, auch jene von Venedig und vor allem, das war die Überraschung, die große Zahl der Welschtiroler mit ihren unübersehbaren Fahnen, die aber auch mit ihrer Bekleidung und den darauf zu lesenden Sprüchen eindeutige Bekenntnisse zu ihrer Tiroler Identität ablegten.
Ein gut deutschsprechender Mann aus Trient erklärte mir auf Befragen, daß das große Unrecht der gewaltsamen Zerreißung und Trennung von Tiroler Landesteilen ein baldiges Ende finden wird, denn auch bei ihm daheim beginnen immer mehr junge Menschen ihre kulturellen Wurzeln wieder zu entdecken und das historische Tirol von Kufstein bis zur Berner Klause wird wieder entstehen, davon seien er und alle hier Angereisten fest überzeugt!
Volkstanzgruppen, Aperschnalzer, Alphornbläser, böhmische Blasmusik und eine patriotische junge Rockband bereicherten mit ihren Auftritten das vielfältige kulturelle Programm und um die Mittagszeit fand auch noch ein Staffellauf statt, an dem auch zu meiner großen Überraschung der Freiheitliche Pius Leitner teilnahm, er erreichte mit seiner Gruppe den 14. Platz. Man sah viel Politprominenz am Platz u.v.a. sah man den Südtirol-Sprecher der Freiheitlichen Partei, Werner Neubauer, Eva Klotz, Sven Knoll, Heimatbundobmann Roland Lang und Andreas Pöder.
Die kurzen Reden von Sprechern aus Flandern, aus Schottland, dem Baskenland und Katalonien, die den Anwesenden das brüderliche Zusammenstehen der ethnischen Minderheiten bei ihrem Kampf für Freiheit und Unabhängigkeit nahebrachten, wurden von den vielen tausenden Zuhörern mit großem Beifall und Zurufen bedacht.
Der Höhepunkt des Tages war die hochpolitische Rede des Landeskommandanten der Schützen, Elmar Thaler. Er zeigte schonungslos das Versagen der politisch Verantwortlichen auf, er verwies eindringlich auf die gewaltigen Sorgen der Arbeitnehmer und der heimischen Wirtschaftstreibenden mit dieser italienischen Republik, die ein Fass ohne Boden ist und immer mehr wird, Thaler stellte auch die Heuchelei der EU an den Pranger, immer wieder unterbrochen durch den brausenden Beifall und Sprechchören! Italien sei nicht unser Staat und werde es auch nie werden, so der Kommandant der Schützen.
An diese mich sehr beeindruckende Rede folgte der Marsch zur Altstadt von Bruneck und von dort zurück zum Rathausplatz. Der vorsichtigen Schätzung nach zogen acht bis zehntausend Teilnehmer hinter einem breiten Transparent her, daß die Vertreter der einzelnen Volksgruppen und mit dem Schützenkommandanten und dem mit tausenden wehenden Fahnen nachmarschierendem Zug voran trugen. Immer wieder hörten die Brunecker den Ruf der Masse: „Los von Rom“ und die flandrischen Trommler unterstützen diese Parole sehr nachdrücklich.
Bei der Heimreise bewegte mich u.a. die Frage, ob diese große Willenskundgebung der Schützen auch ihren Niederschlag in der Berichterstattung der Massenmedien finden werde. Verschweigen und Totschweigen ist die heutige Methode der Zensur.
Der „Unabhängigkeitstag“ in Bruneck
Eine Nachbetrachtung von Reynke de Vos
„Das schönste deutsche Land liegt am Brennerhang. Uns genommen durch Kriegsrecht, uns geblieben durch Menschenrecht. Keiner kann es entfremden, keiner darf es enteignen. Dies deutsche Sprachland; dies deutsche Weinland; dies deutsche Blumenland; dies deutsche Lichtland. Der Ruf soll ergehn: ,Heraus damit!’ – solange noch unsereins Worte hat; und eine Feder; und eine Sehnsucht; und einen Willen.“ Was der Schriftsteller Alfred Kerr Ende der 1920er Jahre in Worte fasste, galt dem im schändlichen Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye Italien zugesprochenen südlichen Teil Tirols. Im Gegensatz zu heute wusste man damals noch, dass des Dichters „deutsch“ Sprache und Kulturgemeinschaft meinte, nicht national(staatlich)es Terrain.
Und dass das Land unterm Brenner, als Teil des Habsburger Kronlandes Tirol, zu Österreich gehörte und Italien, das 1915 die Seiten gewechselt und es 1918 trotz Abschluss des Waffenstillstandes kurzerhand annektiert hatte, im Pariser Vorortvertrag vom 10. September 1919 als Kriegsbeute zugesprochen ward.
Dort verblieb es auch nach dem Zweiten Weltkrieg und firmiert seitdem als „Provincia Autonoma die Bolzano-Alto Adige“, wenngleich die gesamte Tiroler Bevölkerung in Unterschriftensammlungen Manifestationen des Zusammengehörigkeitswillens dokumentierte und jüngste demoskopische Befunde in Südtirol sowie in Österreich den Wunsch nach Abhaltung eines Referendums über die Zukunft untermauern. Nie wurde den zwischen Brenner und Salurner Klause, zwischen Reschen und Dolomiten lebenden Menschen die Möglichkeit zuteil, gemäß dem Selbstbestimmungsrecht über ihre territoriale Zugehörigkeit, mithin die Eigenständigkeit ihre Heimat zu befinden.
Maßgeblichen politischen Verantwortungs- und Entscheidungsträgern kam der Begriff Selbstbestimmung seinerzeit inflationär über die Lippen, als es ihnen um die gesetzliche Regelung der fallweisen Unterbrechung weiblicher Fertilität zu tun gewesen ist. In unserem Sinne bemüh(t)en sie sich tunlichst darum, die Erwähnung des Selbstbestimmungsrechts zu vermeiden.
Für die österreichische Außenpolitik und die Mehrheit des Nationalrats gilt die Autonomie Südtirols ausweislich einer parlamentarischen Resolution vom Juli 2015 sozusagen als eine Art bereits vollzogener besonderer Form der Selbstbestimmung. Und als „Ewiggestrige“ – laut Außenminister Sebastian Kurz, dem sich SPÖ, ÖVP, Grüne, Neos und deren Pendants in Innsbruck und Bozen beflissen anschließen – ,wer diesem völkerrechtlich verkürzten geistig-politischen Tiefflug nicht zu folgen bereit ist.
Das sind viele, wie sich stets erweist. Soeben legten in Bruneck mehrere tausend Menschen auf einer von der „Arbeitsgemeinschaft iatz!“ (iatz = jetzt) des Südtiroler Schützenbundes (SSB) organisierten, volksfestartigen Zusammenkunft ein Bekenntnis zum Beschreiten des Weges ab, der zur Unabhängigkeit ihrer Heimat führen soll. Wen wundert’s, dass sich unter der Parole „Los von Rom“ nicht nur Tiroler von diesseits und jenseits des Brenners, sondern auch Vertreter von Venetianern, Triestinern, Lombarden, Friulanern und Sizilianern im Pustertal einfanden, sondern auch Basken und Katalanen sowie Flamen und Schotten, deren „Los von …“ den Hauptstädten Madrid, Brüssel und London gilt.
Für Manu Gomez hat das Referendum von Arrankudiaga (November 2014) zwar nicht die Unabhängigkeit des Baskenlandes gebracht, zumal das spanische Verfassungsgericht bisher jede derartige Regung als verfassungswidrig verwarf. Dennoch sei damit ein Schneebrett losgetreten worden, welches zur Lawine anwachse.
Shona McAlpine von der 2012 gegründeten Bewegung „Frauen für die Unabhängigkeit“ aus Glasgow wies darauf hin, dass beim Referendum 2014 nur wenig fehlte, um aus Schottland einen unabhängigen Staat zu machen. Dennoch habe sich seitdem politisch einiges ereignet. So haben in der Wahl zum schottischen Regionalparlament unlängst die Unabhängigkeitsbefürworter abermals die Mehrheit der Sitze errungen. Die dominante Nationalpartei SNP will über das „Los von London“ sofort wieder eine neuerliche Volksabstimmung ansetzen, sollten sich die Briten am 23. Juni mehrheitlich gegen den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union (EU) aussprechen. In Edinburgh hingegen ist man klar gegen den „Brexit“.
Die Katalanin Anna Arqué, die schon auf dem ersten derartigen „Unabhängigkeitstag“ (Mai 2013) in Meran sowie anlässlich der dortigen Andreas-Hofer-Feier im Februar 2016 eine beeindruckende Rede gehalten hatte, bezeichnete jetzt in Bruneck Politiker, „die vor den Nationalstaaten auf die Knie fallen und das internationale Recht auf Selbstbestimmung verneinen“, als „Gefahr für die Demokratie“.
Und Bart De Valck, Vorsitzender der Vlaamse Volksbeweging (VVB; flämischen Volksbewegung) stellte die volklich-nationale Eigenständigkeit über den (dieser meist entgegengehaltenen) Primat der Wirtschaft: „Ohne Eigenständigkeit gibt es keine Grundlage für Wohlstand und Wohlergehen“.
Unter dem Motto „Heimat in Bewegung – Los von Rom“ zogen dann Tausende durch Bruneck, wo sich dem Auge ein beeindruckendes Fahnenmeer zeigte. Immer wieder von Beifall unterbrochen indes die Abschlussrede Elmar Thalers. Der Landeskommandant der Südtiroler Schützen und Hauptorganisator des „Unabhängigkeitstags“ wies eindrücklich darauf hin, wie sehr Südtirol von Rom abhängig sei, das in den letzten Jahren die in ganz Europa wider besseres Wissen als „Modell“ angepriesene Autonomie sukzessive entwerte. „Wir haben ein starkes Vaterland, und wir sind ja nach wie vor − zumindest kulturell − ein Teil Österreichs“, und genau da gelte es anzuknüpfen und weiterzudenken, denn „die fertige Lösung, das perfekte Rezept für die Unabhängigkeit für unser Land“ gebe es nicht.
„Niemand weiß, was er kann, bevor er’s versucht, und niemand weiß, was er erreichen kann, wenn er nicht nach mehr strebt“, rief Thaler in die begeisterte Menge und forderte von seinen Landsleuten mehr Mut: „Wer etwas schaffen will, der muss zuversichtlich sein, der muss anpacken wollen, der muss etwas wagen“. Unrechtsgrenzen könnten in Europa auf friedlichem Wege korrigiert werden, das habe die Geschichte bereits gelehrt. Auch Deutschland sei unerwartet und entgegen allen Voraussagen wieder vereinigt worden.
„Es braucht den Mut zum Bekenntnis, denn nichts ist für immer, und nichts ist für die Ewigkeit“, lautet(e) denn auch das Fazit des Veranstalters für den „Unabhängigkeitstag“, der trotz niedriger Temperaturen volksfestartigen Charakter trug. Für tolle Stimmung sorgten Volkstanz- und Schuhplattlergruppen, Alphornbläser, Schwegler, Trommler, Goaßlschnöller, Ziehorgl-Spieler und nicht zuletzt die Musikkgruppen „Volxrock“ sowie „Die Seer“.
Einen außergewöhnlichen Festbeitrag leistete der Südtiroler Heimatbund (SHB). Sein Heißluftballon trug den Schriftzug „Freiheit und Unabhängigkeit“ in die Lüfte. Der SHB wollte damit nach Aussage seines Obmanns (Vorsitzenden) Roland Lang „das Freiheitsstreben der Tiroler und aller anderen fremdbestimmten Volksgruppen unterstützen“.
Wenn sie, wie in Bruneck, ihren Weg mit Einsatz und Klugheit unerschrocken weiter beschreiten, dürfte sich ihre Hoffnung über das philosophische Prinzip des Ernst Bloch hinaus in ein erreichbares Ziel verwandeln lassen.
Studie: Das Recht auf Selbstbestimmung
von Jürgen Fingeller
I) Die Rechtsquellen
a) Das Recht auf Selbstbestimmung der Völker ist bereits in Artikel 1.2 der „Charta der Vereinten Nationen“ vom 26. Juni 1945
verankert, in welchem es heißt, dass es zu den Zielen der Vereinten Nationen gehöre, „freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln…“
b) Ein Schlüsseldokument ist die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 14. Dezember 1960 verabschiedete „Deklaration über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Völker“ 1514, XV, in der es heißt:
„1) Die Unterwerfung von Völkern unter fremde Unterjochung, Herrschaft und Ausbeutung stellt eine Verweigerung der grundlegenden Menschenrechte dar, steht in Widerspruch zu der Charta der Vereinten Nationen und ist ein Hindernis bei der Förderung des Weltfriedens und der Zusammenarbeit.
2) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung, kraft dessen sie über ihren politischen Status frei entscheiden und in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung verfolgen.“
(Zitiert nach: Neuhold-Hummer-Schreuer: „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“, Bd. 2, 2. Auflage, Wien1991, S. 346f)
c) Eine weitere Rechtsgrundlage sind die „Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen“ von 1966 (Pakt I über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Pakt II über bürgerliche und politische Rechte).
In beiden Pakten wird in Artikel 1, Absatz 1 erklärt: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung haben. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und verfolgen in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
In diesem Text findet sich keine Schutzklausel für die territoriale Integrität der Staaten und es wird auch die Geltendmachung des Selbstbestimmungsrechtes an keiner Vorbedingung wie etwa Unterdrückung oder Missachtung der Menschenrechte geknüpft.
Obwohl in der italienischen Verfassung Italien als die „eine und unteilbare Republik“ bezeichnet wird, hat Italien diese Menschenrechtspakte unterzeichnet, im Jahre 1977 ratifiziert und sich damit einer internationalen Verpflichtung unterworfen. (Zitiert nach: Neuhold-Hummer-Schreuer: „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“, Bd. 2, 2. Auflage, Wien1991, S. 217ff)
d) Eine weitere wichtige Rechtsquelle ist die „Deklaration über freundschaftliche Beziehungen und die Zusammenarbeit von Staaten“ der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970, Nr. 2625 (XXV) („Friendly Relations-Declaration“) In dieser heißt es:
„Durch die Wirksamkeit des in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Prinzips der gleichen Rechte und des Rechtes auf Selbstbestimmung der Völker haben alle Völker das Recht, ohne Eingriff von außen frei über ihren politischen Status zu entscheiden und ihre wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung frei zu verfolgen, und jeder Staat ist gemäß den Bestimmungen der Charta verpflichtet dieses Recht zu achten. Jeder Staat hat die Pflicht, durch gemeinsame oder gesonderte Tätigkeit die Verwirklichung des Prinzips der gleichen Rechte und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu fördern…“
Das Selbstbestimmungsrecht könne dabei in folgender Weise verwirklicht werden:
Durch die „Errichtung eines souveränen und unabhängigen Staates, die freie Vereinigung oder Verschmelzung mit einem unabhängigen Staat“ oder durch den „Übergang zu irgend einem anderen, vom Volk frei bestimmten politischen Status…“
In derselben Resolution heißt es in widersprüchlicher Weise allerdings auch, daß die Resolution nicht als Ermutigung oder Autorisierung von Handlungen gegen die „territoriale Unversehrtheit oder die politische Einheit souveräner oder unabhängiger Staaten“ ausgelegt werden solle, die „sich gemäß dem oben beschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker verhalten und die daher eine Regierung besitzen, welche die gesamte zum Gebiet gehörige Bevölkerung ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt.“
Das Recht des Staates auf territoriale Unversehrtheit wird hier an die Bedingung geknüpft, daß der jeweils betroffene Staat sich „dem Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker entsprechend“ verhält. Eine nähere Ausführung und Definition des Sachverhaltes fehlt.
(Zitiert nach: Neuhold-Hummer-Schreuer: „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“, Bd. 2, 2. Auflage, Wien1991, S. 29f)
e) Die „Wiener Erklärung der Weltkonferenz der Vereinten Nationen über Menschenrechte“ vom 25. Juni 1993 wiederholte diese Prinzipien nahezu wortgleich, ergänzte sie aber noch durch folgenden Satz: „Die Weltkonferenz über Menschenrechte betrachtet die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechtes als eine Menschenrechtsverletzung und unterstreicht die Bedeutung der wirksamen Durchsetzung dieses Rechts.“
Doch auch hier folgt auf die positive Festlegung gleich der einschränkende Pferdefuß: „…ist dies nicht so auszulegen, dass damit irgendeine Handlungsweise erlaubt oder ermutigt wird, welche die territoriale Integrität oder politische Einheit souveräner oder unabhängiger Staaten, die sich gemäß dem Grundsatz der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker verhalten und daher eine Regierung besitzen, die ohne Unterschied irgendwelcher Art die gesamte zu dem betreffenden Gebiet gehörende Bevölkerung vertritt, zur Gänze oder zum Teil zerstören oder beeinträchtigen würde.“
(Peter Hilpold (Hrsg.): „Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – Vom umstrittenen Prinzip zum vieldeutigen Recht?“, Bad 10 der Reihe „Völkerrecht, Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht“, Frankfurt/M.-Berlin-Bruxelles-New York-Oxford-Wien 2009, S. 28f)
f) Die UNO-Resolution „Wichtigkeit der allgemeinen Verwirklichung des Rechtes der Völker auf Selbstbestimmung und der schnellem Gewährung der Unabhängigkeit für koloniale Länder und Völker zur effektiven Garantie und Einhaltung der Menschenrechte“ Nr. 2787, XXVI, vom 6. Dezember 1971 hält in ihrer Präambel fest, dass „die Unterwerfung von Völkern unter fremde Unterjochung, Herrschaft und koloniale Ausbeutung ebenso eine Verletzung des Prinzips des Rechtes auf Selbstbestimmung wie auch eine Verweigerung der grundlegenden Menschenrechtes darstellt und in Widerspruch zu der Charta der Vereinten Nationen“
(Zitiert aus dem Internet http://www.un.org/documents/ga/res/26/ares26.htm)
g) Die „Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE-Konferenz in Helsinki vom 1. August 1975) ist eine weitere bedeutende Rechtsquelle. Auf Antrag der Niederländer wurde die Formulierung der Selbstbestimmung als dynamisches permanentes Recht unter Artikel VIII in die Schlussakte aufgenommen, wobei durch den Hinweis auf die „territoriale Integrität“ gleich eine Relativierung mit eingebaut wurde, die einer Reihe betroffener Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Sicherheit vor Veränderung geben soll:
„Die Teilnehmerstaaten werden die Gleichberechtigung der Völker und ihr Selbstbestimmungsrecht achten, indem sie jederzeit in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und den einschlägigen Normen des Völkerrechts handeln, einschließlich jener, die sich auf die territoriale Integrität der Staaten beziehen.
Kraft des Prinzips der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker haben alle Völker jederzeit das Recht, in voller Freiheit, wann und wie sie es wünschen, ihren inneren und äußeren politischen Status ohne äußere Einmischung zu bestimmen und ihre politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung nach eigenen Wünschen zu verfolgen.“
(Zitiert nach: Neuhold-Hummer-Schreuer: „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“, Bd. 2, 2. Auflage, Wien1991, S. 295)
II) Die Träger des Selbstbestimmungsrechtes – Völker und Volksgruppen
„Das Selbstbestimmungsrecht ist heute das unbestreitbare Recht von Völkern und kein Recht der Staaten … Es tritt dann mit der Staatssouveränität in Konflikt, wenn die Staaten keine Vorkehrungen treffen, damit Selbstbestimmungsrecht ausgeübt werden kann. Auch Volksgruppen und Minderheiten sind Träger des Selbstbestimmungsrechtes, wenn sie sich als Volk identifizieren können.“
(Prof. Dr. Felix Ermacora: „Südtirol. Die verhinderte Selbstbestimmung.“, Wien-München 1991, S. 26 f )
Die von Ermacora getroffene Feststellung wird in Kreisen der Vereinten Nationen nicht allgemein geteilt. Es tritt vielfach das Bestreben hervor, das Selbstbestimmungsrecht in der Praxis auf den abgeschlossenen Prozess der Entkolonialisierung zu beschränken und aktuelle Volksgruppenfragen auszuklammern.
Die zitierten völkerrechtlich relevanten Dokumente verwenden durchgehend die Bezeichnung „Völker“ („peoples“) als Träger des Selbstbestimmungsrechtes. Der Begriff „Volk“ wird in diesen Texten allerdings nicht definiert.
Der UN-Spezialberichterstatter für die „UN-Sub-Kommission für Minderheitenschutz und Vermeidung von Diskriminierung“, Aureliu Cristescu, hat in einer sehr widersprüchlichen Studie „The Right to Self-Determination“ (United Nations, New York 1981, S. 41) festgehalten, dass für ein „Volk“, welches geeignet sei, sich des Rechts auf Selbstbestimmung zu erfreuen und dieses auszuüben („fit to enjoy and exercise the right of self-determination”) folgende Merkmale zutreffen müssten:
„(a) Der Ausdruck ‚Volk‘ bezeichnet eine soziale Wesenheit, die eine klare Identität und ihre eigenen Kennzeichen besitzt;“ („The term ‚people‘ denotes a social entity possessing a clear identity and its own characteristics;”)
„(b) Er enthält eine Beziehung zu einem Territorium, auch wenn das betreffende Volk aus diesem unrechtmäßig vertrieben und auf künstliche Weise durch eine andere Bevölkerung ersetzt worden sein sollte.“ (It implies a relationship with a territory, even if the people in question has been wrongfully expelled from it and artificially replaced by another population.”)
Diese Kriterien treffen auf Volksgruppen zu, die auf eigenem Territorium siedeln. Diese müssten demnach Träger des Rechtes auf Selbstbestimmung sein.
Doch dann nimmt Aureliu Cristescu aber eine Abgrenzung zu „Minderheiten“ („minorities“) vor, ohne diese näher zu definieren. Er sagt:
„c) Ein Volk sollte nicht verwechselt werden mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten, deren Existenz und Rechte in Artikel 27 des Internationalen Vertrages über die zivilen und politischen Rechte anerkannt sind.“ (Anmerkung: Menschenrechtspakt II)
Diese künstliche Unterscheidung zwischen „Volk“ und dem wohl sehr bewusst nicht näher definierten Begriff der „Minderheit“ zieht sich durch zahlreiche Berichte und Dokumente der Vereinten Nationen und hat auch Befürworter unter Mitgliedern des UN-Menschenrechtsausschusses und einigen europäischen Völkerrechtslehrern gefunden. Ihnen allen ist das Bestreben eigen, Selbstbestimmungsforderungen von etablierten Staaten fern zu halten.
Das von Verteidigern zentralstaatlicher Ordnungen und auch von italienischer Seite des Öfteren vorgebrachte Argument, daß geschlossen siedelnden Volksgruppen durch ihre Einstufung als „Minderheiten“ (unter denen man zumindest im europäischen Sprachgebrauch eher zerstreut über das Territorium einer Mehrheitsbevölkerung siedelnde Angehörige einer ethnischen oder religiösen Gruppe versteht) das Recht auf Selbstbestimmung streitig gemacht werden könne, ist absurde Haarspalterei, die freilich im Interesse zahlreicher betroffenen Staaten liegt.
Würde man geschlossen siedelnden Volksgruppen die Qualifikation als „Volk“ verweigern, würde der Sinn der völkerrechtlichen Normen auf den Kopf gestellt.
Interessanterweise hat ausgerechnet Italien durch den Mund des Ministerpräsidenten Giuseppe Pella 1953 in einem besonderen, Italien betreffenden Fall, eine ganz andere Position bezogen gehabt. Pella hatte die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes durch zwei Volksgruppen und nicht etwa durch ein ganzes Volk verlangt: nämlich durch die Italiener und Slowenen in der Stadt Triest und Umgebung. Pella erklärte dazu :
„Die Volksabstimmung bedeutet aber auch Anwendung jener Grundsätze, welche nicht nur die Basis des Rechtes und der internationalen Moral darstellen, sondern in feierlichen Dokumenten, an welche zweckmäßigerweise erinnert werden soll, beredten Ausdruck finden: die Atlantikcharta, das Statut der Vereinten Nationen…“
Pella forderte also unter Berufung auf die UNO-Satzung die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes durch die italienische und die slowenische Volksgruppe. Diese Tatsache bleibt von Interesse und Bedeutung, auch wenn Triest schließlich auf vertraglichem Wege an Italien kam (Übereinkommen im Londoner Memorandum vom 5.10.1954), da Tito eine Volksabstimmung abgelehnt hatte.
Beispiele aus der europäischen Vergangenheit für Volksgruppen als Träger des Selbstbestimmungsrechtes:
Italien 19. Jahrhundert
So paradox es für Südtirol klingen mag, aber gerade Italien ist eines der besten Beispiele für verwirklichte Selbstbestimmung, denn dessen staatliche Einheit wurde durch Volksbefragungen vollzogen.
Alle Provinzen und Regionen – mit Ausnahme Welschtirols (des Trentino) und des deutschen und ladinischen Südtirol haben aus freien Stücken ihren Beitritt zu dem italienischen Staat vollzogen.
In dem heutigen Südtirol und Welschtirol (Trentino) hat der italienischen Staat bis heute die Abhaltung einer Volksabstimmung nicht gewagt.
Schleswig – Holstein 1920
In freier Abstimmung entschied sich die Mehrheit der Bevölkerung Nord – Schleswigs für die Loslösung von Deutschland und Angliederung an Dänemark.
Ostpreußen 1920
In den Gebieten Allenstein und Marienwerder, die Polen nach dem ersten Weltkrieg für sich beanspruchte, fand eine Volksabstimmung statt, in der sich die Mehrheit für den Verbleib bei Deutschland aussprach.
Kärnten 1920
Nach dem ersten Weltkrieg besetzten jugoslawische Truppen weite Teile Kärntens und wollten Südkärnten in den neu entstehenden jugoslawischen Staat einverleiben. In der Folge kam es zu einer Volksabstimmung, in der sich die Mehrheit für den Verbleib bei Österreich aussprach.
Oberschlesien 1921
Im Versailler Vertrag war die Abtretung Oberschlesiens an Polen vorgesehen. Nach eindringlichen deutschen Protesten einigte man sich auf die Abhaltung einer Volksabstimmung, in der sich die Mehrheit für Deutschland entschied.
Burgenland 1921
Nach dem Zerfall der Donaumonarchie entschied sich die Bevölkerung des Burgenlandes, welches vorher zu Ungarn gehörte, für die Angliederung an Österreich.
Saarland 1935
Frankreich beanspruchte nach dem 1. Weltkrieg das Saarland für sich. Man einigte sich darauf, das Gebiet für 15 Jahre einer Völkerbund – Regierung zu unterstellen und es danach frei über seine staatliche Zugehörigkeit abstimmen zu lassen. Das Saarland entschied sich für Deutschland.
Island 1944
Island löste mit einer Volksabstimmung im Jahre 1944 die Union mit Dänemark auf und erklärte sich in der Folge zu einer unabhängigen Republik.
Italienische Gebiete an Frankreich
Nach dem 2. Weltkrieg trat Italien die in der Nähe von Nizza gelegenen Gebiete Tende und La Brigue ab. Mittels Volksabstimmung wurde dann deren Angliederung an Frankreich vollzogen.
Saarland 1955
Nach dem 2. Weltkrieg versuchte Frankreich wiederum das Saarland für sich zu gewinnen, zumal es Teil der französischen Besatzungszone war. In der Folge wurde nochmals eine Volksabstimmung durchgeführt, in der sich abermals die Mehrheit der Bevölkerung für Deutschland aussprach.
Slowenien 1990
Am 23. Dezember 1990 entschied sich die Bevölkerung Sloweniens in einem Referendum mit 88,5% für die Unabhängigkeit. In der Folge proklamierte das Parlament den Austritt aus dem jugoslawischen Bund und die Bildung eines souveränen Staates Slowenien.
Montenegro 2006
Nach dem Zerfall Jugoslawiens wurden Serbien und Montenegro in einem Staatenbündnis zusammengeschlossen, ohne Rücksicht auf ethnisch – kulturelle Unterschiede zu nehmen.
Im Frühjahr 2006 entschied sich die Mehrheit der Bevölkerung Montenegros, in einer freien Volksabstimmung für die Loslösung von Serbien und die Bildung einer eigenen Republik.
Die Loslösung Montenegros von Serbien ist das jüngste Beispiel für Selbstbestimmung in Europa. Es erfolgte vollkommen friedlich. Das zeigt, wie aktuell die Selbstbestimmung ist.
Fazit:
Das Recht von Volksgruppen auf Selbstbestimmung wird zwar durch den gesunden Menschenverstand und einen Teil der Völkerrechtslehre, nicht aber generell im Rahmen der Vereinten Nationen anerkannt. Diese Erkenntnis ist von Bedeutung in Bezug auf die Frage, ob die Durchsetzung dieses Rechtes vorrangig auf rechtlichem oder auf politischem Weg verfolgt werden muss.
Träger des Selbstbestimmungsrechtes in Südtirol:
Die Träger des Selbstbestimmungsrechtes in Südtirol werden die Volksgruppen sein.
Man wird im Falle einer Volksabstimmung in Südtirol aus menschenrechtlichen Erwägungen heraus das Wahlrecht kaum auf die deutsche und ladinische Volksgruppe beschränken können. Die im Lande geborenen oder seit einem bestimmten Stichtag im Lande ansässigen Angehörigen der italienischen Volksgruppe werden wohl in gleichberechtigter Weise zu den Stimmbürgern zu zählen sein.
III) Der Inhalt des Selbstbestimmungsrechtes – Das Recht auf Sezession
Gemäß der bereits erwähnten „Deklaration über freundschaftliche Beziehungen und die Zusammenarbeit von Staaten“ der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970 besteht für alle Völker das Recht auf:
a) Errichtung eines souveränen und unabhängigen Staates;
b) den Anschluss an einen bestehenden Staat;
c) das Aufgehen in einem anderen politischen Status.
(Wörtlich: „The establishment of a sovereign and independent State, the free association or integration with an independent State or the emergence into any other political status freely determined by a people constitute modes of implementing the right of self-determination by that people.”)
Die folgende Einschränkung in demselben Dokument ist jedoch mehrdeutig: Sie besagt, daß die Resolution nicht als Ermutigung oder Autorisierung von Handlungen gegen die „territoriale Unversehrtheit oder die politische Einheit souveräner oder unabhängiger Staaten“ ausgelegt werden solle, die „sich gemäß dem oben beschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker verhalten und die daher eine Regierung besitzen, welche die gesamte zum Gebiet gehörige Bevölkerung ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt.“
Es bleibt unpräzisiert, wann ein betroffener Staat sich „dem Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker entsprechend“ verhält oder nicht verhält. Mann kann diesen Text auch so interpretieren, dass aus der Sicht der Vereinten Nationen eine repräsentative Vertretung der Bevölkerung durch die jeweilige Regierung das Recht auf Selbstbestimmung obsolet mache.
Wohl bewusst mehrdeutig sind mit Ausnahme der UN-Menschenrechtspakte die meisten anderen, auf die Frage der Selbstbestimmung Bezug nehmenden UN-Dokumente formuliert.
Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck betont in diesem Zusammenhang, dass die internationale Staatengemeinschaft dem Recht auf Sezession – der Abtrennung eines Teilgebietes eines Gesamtstaates – nahezu einhellig ablehnend gegenüber steht.
Diese ablehnende Haltung sei der Grund für die mangelnde Präzision und die Vieldeutigkeit der meisten völkerrechtlich relevanten Dokumente. Somit gebe es kein klar formuliertes Recht auf Sezession, aber auch kein Verbot. Man lasse die Frage lieber einfach ungeregelt.
Hilpold: „Den Staaten wird eine Rute ins Fenster gesetzt, ohne aber eine klare Sanktion auszusprechen. Hier wird offenkundig mit Doppeldeutigkeiten gespielt, mit Wendungen, die niemals einvernehmlich definiert worden sind, die aber gerade aufgrund ihrer Mehrdeutigkeit jedem etwas bieten. Es handelt sich um halbe Verheißungen, die vielleicht in politische Forderungen ummünzbar sind, die aber niemandem zur wirklichen Gefahr werden, zumindest auf absehbare Zeit.“ (Peter Hilpold: „Die Sezession – zum Versuch der Verrechtlichung eines faktischen Phänomens“; In: Peter Hilpold (Hrsg.): „Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – Vom umstrittenen Prinzip zum vieldeutigen Recht?“, Bad 10 der Reihe „Völkerrecht, Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht“, Frankfurt/M.-Berlin-Bruxelles-New York-Oxford-Wien 2009, S. 28f)
„Indem das Völkerrecht Vorfälle dieser Art nicht regelt,“ sagt Hilpold, „akzeptiert es den Lauf der Dinge. Dann, wenn sich die sezedierende Einheit durchsetzt, liegt es im Sinne des Effektivitätsgrundsatzes wohl im Interesse der Staatengemeinschaft, den Neustaat in ihren Kreis aufzunehmen.“ (Peter Hilpold, a. a. O.: S. 20)
Hierbei handele es sich aber „um faktische Ereignisse, die sich einer rechtlichen Regelung entziehen.“ (Peter Hilpold, a. a. O.: S. 40)
Eine Änderung trat ein, als sich der Kosovo am 17. Februar 2008 zu einem unabhängigen und souveränen Staat erklärte und dieser in der Folge von zahlreichen Staaten, darunter die meisten EU-Länder, anerkannt wurde.
Am 22. Juni 2010 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag auf Verlangen der Generalversammlung der Vereinten Nationen ein Gutachten („Advisory Opinion“), in welchem er feststellte, dass die Unabhängigkeitserklärung das Völkerrecht nicht verletzt habe.
Bezug nehmend auf dieses Urteil nahm der Professor für Völkerrecht an der Universität Montreal, Daniel Turp, auf Einladung der Landtagsfraktion „Süd-Tiroler Freiheit“ am 18. Oktober 2014 in einem Vortrag zu der Bedeutung dieses IGH-Gutachtens für Südtirol Stellung.
Professor Turp betonte in seinem Referat, dass Süd-Tirol das Recht auf Selbstbestimmung zustehe und sich Italien nicht hinter dem Argument der „territorialen Integrität“ verstecken dürfe!
Daniel Turp berichtete, dass die Bevölkerung Quebecs bereits zwei Mal(!) über die Unabhängigkeit des Landes von Kanada abgestimmt habe. Zuletzt sei dies 1995 geschehen. Jedes Mal habe es eine knappe Mehrheit für den Erhalt des Status Quo gegeben. Die Bevölkerung von Quebec habe aber damit gezeigt, dass Selbstbestimmung nicht zwangsläufig eine einmalige Chance sein müsse.
Der Professor für Völkerrecht und ehemalige Abgeordnete zum kanadischen Parlament unterstrich, dass ein Staat nicht auf seiner territorialen Integrität beharren könne, wenn ein Volk in diesem Staat die Unabhängigkeit wünsche. Als Meilenstein nannte er das Beispiel Kosovo bzw. das entsprechende Urteil des Internationalen Gerichtshofes. Dieser attestierte in Bezug auf den Kosovo, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht als Verstoß gegen das Völkerrecht anzusehen sei.
Parallelen sah Turp auch in Bezug auf Katalonien und Süd-Tirol:
„Obwohl Artikel 5 der italienischen Verfassung besagt, dass die Republik „eins und unteilbar“ ist (ebenso Artikel 2 der spanischen Verfassung) und damit signalisiert, dass das Süd-Tiroler Volk die territoriale Integrität Italiens nicht in Frage stellen darf, ist das Süd-Tiroler Volk meines Erachtens Inhaber des Rechts auf Selbstbestimmung und darf, in Anwendung dieses Rechts, ein souveräner und unabhängiger Staat werden!“
Italien solle, so Turp, das Recht des Süd-Tiroler Volkes anerkennen, die Sezession anzustreben und zu verwirklichen, um ein unabhängiger Staat zu werden, oder mit dem österreichischen Land Tirol wiedervereint zu werden.
IV) Die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechtes – Nicht auf die UNO hoffen!
Univ.-Prof. DDDr. Waldemar HUMMER vom Institut für Völkerrecht, Europarecht und Internationale Beziehungen an der Universität Innsbruck hat für die Südtiroler Landesregierung ein Rechtsgutachten unter dem Titel „Selbstbestimmungsrecht für Südtirol im Lichte des Völkerrechts der Gegenwart“ verfasst, in welchem er darauf hinweist, dass die völkerrechtliche Lehre hinsichtlich des Rechtes auf Sezession gespalten ist (S. 560). Ein Tel der Wissenschaftler vertrete die These, dass nur schwere Menschenrechtsverletzungen Sezessionsbestrebungen legitimieren könnten, wobei diese Wissenschaftler sich über die dazu notwendige Schwere der Menschenrechtsverletzungen nicht einig seien.
Diese Wissenschaftler verweisen die Betroffenen auf den Weg einer völkerrechtlich nicht näher definierten sogenannten „inneren Selbstbestimmung“, die sich in Form innerstaatlicher Autonomien oder schlicht auch nur in Form von Gewährung individueller Menschenrechte umsetzen lasse.
Hummer weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass das Selbstbestimmungsrecht ein dynamisches und nie erlöschendes Recht sei, welches keinesfalls durch eine Autonomie konsumiert und damit für die Zukunft aufgehoben werden könne. Zudem sei die „Gewährleistung individueller Grund- und Menschenrechte kein Ersatz für das Recht eines Kollektivs – das die Voraussetzungen eines ‚Volkes‘ erfüllt“, sein könne, in Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Normen „seinen zukünftigen politischen Status in freier Wahl zu bestimmen.“ (S. 564)
Die negative Haltung der Vereinten Nationen und ihrer Mitgliedstaaten zum Sezessionsrecht beruht laut Hummer auf „vorwiegend politischen Motiven, die rechtliche Überlegungen klar in den Hintergrund drängen.“ (S. 569) So wurden Sezessionsansprüche entweder überhaupt als völkerrechtswidrig qualifiziert oder deren Behandlung in den Organen der Vereinten Nationen abgelehnt. Es gebe daher, so Hummer, „keinerlei Anlass zur Hoffnung auf Unterstützung oder gar positive Erledigung eines auf territoriale Sezession gerichteten Anspruchs Südtirols durch die Vereinten Nationen.“ (S. 571)
Die Praxis der UNO in einer Reihe von Fällen habe deutlich gemacht, „dass von dieservon Staatsinteressen getragenen Organisationkaum Unterstützung sezessionistischer Selbstbestimmungsbewegungen erwartet werden kann.“ (S. 573 f)
Nach der bisherigen Praxis gelte das in Bezug auf Südtirol wohl auch für den Fall der Nichteinhaltung von Paket-Bestimmungen durch den italienischen Staat. (S. 582)
Theoretisch könnte ein Staat den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen wegen Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes für Südtirol anrufen. Erstens werde sich kein dazu bereiter Staat – auch nicht Österreich – finden und zweitens könne der Ausschuss dann keine Verfügungen treffen, sondern nur seine wohl wenig effizienten „guten Dienste“ anbieten. Das sei „ein Umstand, der in schonungsloser Weise die mangelnde Effizienz des Verfahrens bloßlegt.“ (S. 586) Eine Individualbeschwerde sei ebenfalls wenig zielführend.
Hummer spricht daher von „unklaren prozessualen Beschwerdevoraussetzungen betreffend die Geltendmachung des Selbstbestimmungsrechtes.“ (592)
Aus der sehr gründlichen Analyse Hummers ergibt sich, dass ein erfolgreicher Weg zur Selbstbestimmung kein rein rechtlicher einer Klage vor europäischen oder Instanzen der Vereinten Nationen sein kann.
V) Der politische Weg zur Selbstbestimmung
Der Weg zur Selbstbestimmung muss und wird also ein vorwiegend politischer sein, wenngleich man in der Öffentlichkeit auch auf die völkerrechtliche Legitimität des Sezessionsstrebens hinweisen wird.
Die öffentliche Meinung hat sich in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Bis 1989 hatte man geglaubt, dass das Thema Sezession durch Selbstbestimmung mit dem Ende des Kolonialzeitalters erledigt sei. Der Zerfall der UdSSR brachte eine neue Situation. Voll Staunen sah die Welt, wie sich im Wege praktizierter Selbstbestimmungen neue politische und wirtschaftliche Einheiten bildeten. Der Bürgerkrieg in Jugoslawien ab März 1991 und die nachfolgenden Veränderungen der politischen Landkarte erwiesen erneut die Wirksamkeit des sezessionistischen Selbstbestimmungsrechtes.
Wie Univ. Prof. DDDr. Hummer festgestellt hat, kann das Recht auf Selbstbestimmung als dynamisches immer fortbestehendes Recht nichts als durch die Autonomie konsumiert angesehen werden.
Darüber hinaus haben die SVP und deren politische Exponenten in zahllosen Bekundungen das Selbstbestimmungsrecht als grundlegendes, unverzichtbares und durch keinen Entscheid von außen aufhebbares Recht der Volksgruppe bezeichnet. Diese Bekundungen sind und bleiben bedeutsam ungeachtet der Tatsache, dass die SVP-Politiker sich an die praktische Umsetzung nicht heran wagen.
1983 hat die SVP auf ihrer Landesversammlung durch ausdrücklichen Beschluss einen Bericht des Obmannes Magnago gutgeheißen, in dem es heißt:
„Die Art und Weise und der Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Selbstbestimmungsrechtes hängen von den Bedingungen ab. die sich aus historisch-politischen Möglichkeiten ergeben können.
Sollte sich in Hinkunft eine reale Möglichkeit bieten, eine Änderung herbeizuführen, auch eine Grenzänderung, so wird es die Südtiroler Volkspartei sein, ohne sich dabei von anderen Kräften treiben zu lassen, die von sich aus die Initiative ergreifen wird: dies ganz unabhängig davon, ob wir uns als Volk oder als Volksgruppe bzw. Sprachminderheit bezeichnen können.
Die Landesversammlung erklärt in Anlehnung an die Aussage des außenpolitischen Ausschusses des österreichischen Nationalrates vom 1.10.1946, daß der Pariser Vertrag keinen Verzicht auf die Selbstbestimmung bedeutet. An der Haltung der SVP wird sich diesbezüglich nichts ändern.“
Magnago und die Landesversammlung der SVP bezogen sich hierbei auf eine österreichische Rechtsposition, die von dem Außenpolitischen Ausschuß des österreichischen Nationalrates in einer Entschließung am 1. Oktober 1946 formuliert worden war, nachdem der damalige Außenminister Dr. Gruber dem Ausschuß über den ohne Genehmigung des Nationalrates und des Ministerrates vorgenommenen Abschluß des „Pariser Vertrages“ berichtet hatte. In dieser bis heute nicht aufgehobenen und sogar im Jahre 1992 erneut vom Österreichischen Nationalrat bekräftigten Entschließung heißt es:
„Die mit Italien vereinbarte Regelung, von der nicht feststeht, ob sie die Zustimmung des gesamten Südtiroler Volkes gefunden hat, bedarf noch mancher Interpretation, um als Zwischenlösung angesehen werden zu können.
Die Haltung Österreichs bedeutet in keiner Weise einen Verzicht auf die unveräußerlichen Rechte unseres Staates auf Südtirol. Der Ausschuß gibt der bestimmten Hoffnung Ausdruck, daß eine geänderte Weltlage in Zukunft den Südtirolern die Möglichkeit der Selbstbestimmung über ihre staatliche Zugehörigkeit geben wird.
Er ist daher der Meinung, daß dieses Prinzip der einzige Weg für eine dauernde Lösung der Südtirolfrage ist, die von Österreich als gerecht und befriedigend angenommen werden könnte.“
Die SVP hat sich mittlerweile zur italienischen Integrationspartei entwickelt und die österreichische Bundesregierung will keine Störungen im Verhältnis zu Rom.
Ungeachtet ihres Nicht-Handelns in der praktischen Politik haben aber einzelne SVP-Spitzenpolitiker in der Öffentlichkeit laut über die Selbstbestimmungsfrage nachgedacht und Rom gelegentlich zum passenden Zeitpunkt auch die Rute ins Fenster gestellt.
Am 12. Juni 1992 gab die ÖVP-Tageszeitung „Neues Volksblatt“ ein Interview mit dem Südtiroler Landeshauptmann Durnwalder wieder, in dem dieser verkündete:
„Wenn man den Südtirolern das Selbstbestimmungsrecht gewährte, dann garantiere ich, daß eine Mehrheit für eine Rückkehr nach Österreich zustande kommen würde. Es ist das natürlichste, daß zusammengehört, was Jahrhunderte zusammen gewesen ist, und der Landeshauptmann von Südtirol sicher für Tirol stimmen würde … Wenn wir morgen zu Österreich kämen, würde es sicher einen gewissen Streit geben, ob Südtirol ein zehntes Bundesland oder wieder mit Tirol vereinigt sein soll. Ich bin überzeugt, daß die Mehrheit gegen ein zehntes Bundesland wäre.“
Wenn des jedoch um praktische Schritte in Richtung Wiedervereinigung geht, nehmen die Spitzen der SVP eine sehr pragmatische ablehnende Haltung ein. Das hat vielleicht auch mit dem Widerwillen zu tun, ein politisches System zu ändern, in dem man sich finanziell sehr gut eingerichtet hat.
Ein klassisches Beispiel hierfür war ein gescheitertes Vorhaben des SVP-Kammerabgeordneten Dr. Ferdinand Willeit, der am 8. August 1991 einen Brief an seine Parteileitung schrieb.
In diesem Brief hatte der Parlamentarier von seiner Partei den Auftrag erbeten, in der römischen Abgeordnetenkammer einen Begehrensantrag für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes in Südtirol einzubringen.
Es bestehe die Gefahr, so Willeit, daß mit der Erklärung der SVP-Landesversammlung, das „Paket“ sei erfüllt, sowie mit der Abgabe der österreichischen Streitbeilegungserklärung die Südtirolfrage von dem italienischen Staat für immer als erledigt und abgetan angesehen werde. „Jede andere Auffassung Südtirols oder Österreichs wird einfach vom Tisch gefegt werden.“
Auch wenn Italien den Antrag auf Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes ablehnen werde, so hätte jedoch allein die Antragstellung schon klargestellt, „daß auch unabhängig von einer eventuellen Streitbeilegungserklärung unsere Zielsetzung die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes bleibt.“ Wenn Italien jedoch zustimmen sollte, so müsste die SVP je nach dem Ausgang der Volksabstimmung dann die Konsequenzen ziehen. („VOLKSBOTE“, Bozen, 26.9.1991)
Während Willeits Brief in der italienischen Presse Schlagzeilen auslöste und durchaus ernst genommen wurde, hatten sich damals die Spitzen der SVP bemüht, abzuwiegeln. Parteiobmann Riz und Landeshauptmann Durnwalder lehnten den Willeit-Vorschlag lauthals ab und aus Österreich verkündete die graue außenpolitische ÖVP-Eminenz, der Paket-Geheimunterhändler Dr. Ludwig Steiner, daß die österreichische Politik im Einvernehmen mit der SVP weiter ausschließlich auf den Paketabschluß ausgerichtet bleibe.
Damit war der Fall für die ÖVP-SVP-Politik erledigt.
Ein Jahr später war es aber gerade der abtretende SVP-Parteiobmann Dr. Riz, der am 21. November 1992 auf der Landesversammlung der SVP wieder auf dieses Thema zurückkam und Rom genau mit dem drohte, was er ein Jahr zuvor als unsinnig abgetan hatte.
Bezugnehmend auf eine Äußerung des italienischen Regionenministers Costa, wonach die Südtirolautonomie eine interne Angelegenheit Italiens sei, erklärte Riz, die Südtiroler würden sich zur Wehr setzen, wenn sich die italienische Regierung in ihrer Politik an die Meinung Costa’s halten sollte. „Dann verlangen wir unsere Unabhängigkeit und werden diese auch ausrufen.“ („DOLOMITEN“, 23.11.1992)
Am 20. Dezember 1992 erklärte der neue SVP-Obmann Dr. Siegfried Brugger in der „ORF-Pressestunde“, daß Österreich und Südtirol an dem Tag, an dem Italien Verhandlungsschritte zur Wiederangliederung Istriens setze, auch die Brennergrenze international wieder zur Diskussion stellen sollten.
Brugger weiter wörtlich: „Und eines ist klar, wenn sich die institutionelle Situation Italiens grundlegend ändert und der Staat zerfällt, dann ist tatsächlich der Augenblick da wo Südtirol sich Gedanken machen muß, wohin es sich in Zukunft bewegen will.“ („DOLOMITEN“, 21.12.1992)
Während die Koppelung der Südtirolfrage mit der Frage Istriens zwar sicher nicht der Weisheit letzter Schluss war, sagte aber Brugger immerhin, daß die Selbstbestimmungspolitik kein Hirngespinst, sondern eine realpolitische Option ist, vor allem für den Fall des Zerfalles des italienischen Staates. Dieser Fall kann aber – wie man heute sieht – durchaus eintreten.
Magnago hat auf der Landesversammlung 1983 nicht präzisiert, in welcher Form das Verlangen nach Selbstbestimmung erhoben werden könnte, Riz hat im November 1992 nicht gesagt, wer die Abhaltung einer Volksabstimmung in Südtirol ausrufen könnte. Gemeint kann nur die Südtiroler Volksvertretung, der Landtag in Bozen gewesen sein.
Mögliche Ziele
a) Wiedervereinigung mit Österreich.
Die Frage, ob der Zusammenschluss mit Nordtirol erfolgen, oder ob ein weiteres Bundesland geschaffen werden sollte, könnte in einem zweiten Schritt geklärt werden. Grundvoraussetzung wäre die Bereitschaft Österreichs, wieder mit Südtirol zusammenzugehen und eine entsprechende Verfassungsgesetzgebung vorzunehmen und den Artikel des österreichischen Staatsvertrages für obsolet zu erklären, der die Grenzen Österreichs mit den Grenzen des 1. Jänner 1938 festschreibt.
b) Selbständiger Staat Südtirol (Freistaat) – allenfalls „Liechtenstein-Lösung“.
Diese Lösung könnte auch als „Liechtenstein-Lösung“ angestrebt werden. Zumindest für eine Übergangszeit könnte Südtirol im italienischen Zoll- und Währungsverband verbleiben, sonst aber alle souveränen Rechte in Anspruch nehmen. Die Gefahr dieser Lösung bestünde darin, daß sie sich verewigen könnte. Insbesondere die politisch führenden Kräfte im Lande werden nicht gerne Regierungsgewalt, Macht und Einfluss aufgeben und sich womöglich noch finanziell einzuschränken.
Diese Variante ist trotzdem im Auge zu behalten. Übergangsweise wäre auch eine Art Konföderation zwischen einem selbständigen Staat Südtirol und der Republik Österreich denkbar.
Die Durchsetzbarkeit
Zur Frage der Durchsetzbarkeit des Selbstbestimmungsrechtes hat Univ. Prof. Dr. Ermacora einmal treffend gesagt:
„Recht auf Selbstbestimmung zu haben, ist ein Rechtsproblem, die internationale Anerkennung der Selbstbestimmung ist eine politische Frage, die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts aber eine Machtfrage.“ (Felix Ermacora: „Südtirol und das Vaterland Österreich“, Wien-München 1984, S. 356)
Die Selbstbestimmung Südtirols wird jedenfalls nicht einfach auf Einforderung hinauf gewährt werden. Sie muss politisch errungen werden.
Für Südtirol ist der Weg in eine selbstbestimmte Zukunft somit ein Weg der politischen Durchsetzung, der mancherlei Opfer, Mühen und Entbehrungen abverlangen wird. Die Freiheit wird nicht einfach geschenkt.
Die frühere SVP-Gruppierung „Neue Mitte“ (Willeit, Peterlini, Benedikter, Hosp, Pahl) hatte in einer Studie mit dem Titel „Südtirol 2000“ dazu erklärt:
„Der Weg der direkten Souveränitätserklärung ohne Rücksicht auf die ablehnende zentralstaatliche Haltung ist zu einer normalen Vorgangsweise geworden. Erst in deren Folge wird der Zentralstaat zu Verhandlungen über die tatsächliche Respektierung der Souveränität aufgefordert.“
Es geht also darum, den Zentralstaat vor vollendete Tatsachen zu stellen und dann den Mut und die Ausdauer zu haben, den folgenden Konflikt durchzustehen.
Es ist vollkommen klar, daß auch EU-Staaten sich bemühen werden, die Südtiroler zu entmutigen und Italien in dem Konflikt beizustehen.
Europa im Umbruch
Auf der anderen Seite ist Europa im Umbruch begriffen.
Es kann durchaus sein, dass die von den Staatsmännern der europäischen Nationalstaaten angepeilte Errichtung eines europäischen Zentralstaates mit diktatorischen Zügen an einem neuen Föderalismus scheitern wird. An einem Regionalismus, welcher durch die Inanspruchnahme des Selbstbestimmungsrechtes unterhalb der Ebene der EU zur Bildung neuer politischer und verwaltungsmäßiger Einheiten führen wird.
Die Entwicklung in Italien könnte diesen Prozess rascher vorantreiben, wenn der zerfallende italienische Staat sich als kaum noch reformierbar und stabilisierbar erweisen sollte.
Video: Mehr als 10.000 Südtiroler demonstrieren für Unabhängigkeit
Heimat in Bewegung – Unabhängigkeitstag in Bruneck
Der Südtiroler Schützenbund hatte gerufen und mehr als 10.000 Menschen waren am 15. Mai 2016 nach Bruneck gekommen, um das öffentliche Bekenntnis „Los von Rom!“ abzulegen.
Es legten jedoch nicht nur die Bürger ein demokratisches Bekenntnis ab. Auch die politischen Parteien offenbarten sich: Während Vertreter der Südtiroler Oppositionsparteien „Süd-Tiroler Freiheit“ und „Freiheitliche“ in Bruneck anwesend waren und Flagge zeigten, hatte die auf Einklang mit Rom eingestimmte „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) sorgsam auf Distanz geachtet.
Von dem Angebot des Schützenbundes, so wie die anderen Parteien einen Informationsstand aufzustellen, hatte die SVP keinen Gebrauch gemacht. Wahrscheinlich hatte man damit unwillkommenen Debatten über den gegenwärtigen Kurs der einstigen „Sammelpartei der Südtiroler“ aus dem Weg gehen wollen.
In Rom hat jedenfalls niemand Anlass, ungehalten über die SVP zu sein. Und darauf scheint es einigen Leuten in erster Linie anzukommen.
Sonntag, 15. Mai 2016
Bericht des Südtiroler Schützenbundes über den Unabhängigkeitstag in Bruneck:
BRUNECK – Mit weiß-roten Flaggen forderten tausende heimatliebende Menschen die Unabhängigkeit und die Freiheit ihres Landes. Die Devise lautete „Iatz“, so wie es die Tiroler im Volksmund ausdrücken. Die Südtiroler haben ein klares Ziel vor ihren Augen, sie fordern das lang ersehnte „Los von Rom“! Und diese Forderung hallte bei Sprechchören durch die Stadtgasse der Rienzstadt.
Es war ein Volksfest der besonderen Art, ein stimmungsvolles Fest für Jung und Alt und zugleich eine atemberaubende Willensbekundung mitten im Pusterer Hauptort.
Abgesehen davon, dass die Südtiroler kulturell und sprachlich überhaupt nicht zu Italien gehören, haben die Menschen erkannt, dass es auch ohne Italien geht. Und dass Italien die eigene Entwicklung bremst. Sie sind überzeugt, dass es der Weg der Unabhängigkeit ist, den es zu beschreiten gilt.
Auch andere nach Unabhängigkeit strebende Völker aus ganz Europa waren dabei: Vertreter aus Katalonien, Flandern, Schottland, Venetien, Bayern, Triest, der Lombardei und dem Baskenland. Eines haben diese Völker alle gemeinsam: Sie gehören alle einem Staat an, der nicht der ihre ist. Sie wollen selbst über ihre Zukunft bestimmen. Seite an Seite kämpfen sie mit den Südtirolern für eine echte Freiheit ohne Fremdbestimmung.
Zu Beginn der Veranstaltung sorgte die Pusterer Musikgruppe Volxrock für eine ausgelassene Stimmung.
Die deutschen Landtagsparteien stellten an Informationsständen ihre Zukunftsvisionen vor. Eine eigens herausgegebene Veranstaltungszeitung „iatz!“ informierte die Besucher über die Unabhängigkeitsbestrebungen und die verschiedenen Loslösungsmodelle. Der Gastgeber der Veranstaltung selbst, der Südtiroler Schützenbund, bekennt sich in seinen Statuten zur Selbstbestimmung und zur Einheit des Landes Tirol. Am Rathausplatz konnte man die Freiheitsgedanken der Besucher regelrecht spüren: „Es muss endlich etwas geschehen, so der breite Tenor. Die Südtiroler müssen selbst frei bestimmen können, wo und wie sie leben wollen. Wir schaffen es!“
Das Programm des Volksfestes war umfangreich. Besondere Farbe verliehen der Veranstaltung Tiroler Volks- und Brauchtumsgruppen. Volkstanzgruppen, Schuhplattlergruppen, Alphornbläser, Böhmische Musikgruppen, Schwegler, Trommler, viele Goaßlschnöller und Ziachorglspieler, Sänger und viele mehr stellten ihr Können unter Beweis. An einem Schießstand konnten die Besucher ihr Auge üben. Auch die Jüngsten wurden bestens unterhalten.
Beim Staffellauf kam auch der sportliche Aspekt nicht zu kurz. Aber nicht nur körperlich waren die Südtiroler in „Bewegung“, sie sind es besonders geistig, und sie sehen mit Zuversicht nach vorne.
Es folgten Grußworte der europäischen Völker. Der Baske Manu Gomez berichtete in seiner Muttersprache, dass das Referendum in Arrankudiaga zwar noch nicht die Unabhängigkeit des Baskenlandes gebracht hat, dass damit aber ein Schneeball ins Rollen gebracht wurde, der nicht mehr aufzuhalten ist.
Auch Shona McAlpine aus Schottland berichtete darüber, dass beim letzten Referendum nur ein kleiner Prozentsatz fehlte, um aus Schottland einen unabhängigen Staat zu machen, aber dass sich seither politisch viel getan habe. Gerade erst bei den Wahlen in der vergangenen Woche im Schottischen Parlament hätten die Unabhängigkeitsbefürworter die Mehrheit der Sitze gewonnen.
Anna Arqué aus Katalonien, die bereits im Februar in Meran anlässlich der Andreas-Hofer-Feier eine beeindruckende Rede gehalten hatte, bezeichnete Politiker, die vor den Nationalstaaten auf die Knie fallen und das internationale Recht auf Selbstbestimmung verneinen, als Gefahr für die Demokratie.
Bart De Valck, der Sprecher der flämischen Volksbewegung VVB, appellierte daran, dass die Wirtschaft zwar wichtig sei, die Eigenständigkeit stünde aber an erster Stelle. Ohne Eigenständigkeit gibt es keine Grundlage für Wohlstand und Wohlergehen“, so De Valck.
Unter dem Motto „Heimat in Bewegung – Los von Rom“ zogen am Nachmittag tausende Tiroler durch die Stadtgasse und dem Graben von Bruneck, wo sich dem Auge ein beeindruckendes Fahnenmeer zeigte. Der Menschenzug übertraf alle Erwartungen.
Immer wieder durch großen Beifall unterbrochen wurde anschließend die Rede des Landeskommandanten der Schützen Elmar Thaler, der mit Nachdruck kritisierte, wie sehr und in wie vielen Kernbereichen Südtirol immer noch vom guten Willen Roms abhängig sei. „Wir haben ein starkes Vaterland, und wir sind ja nach wie vor − zumindest kulturell − ein Teil Österreichs!“, betonte Thaler. Und genau da gelte es anzuknüpfen und weiterzudenken, denn es gebe sie nicht, die fertige Lösung, das perfekte Rezept für die Unabhängigkeit für unser Land. „Niemand weiß, was er kann, bevor er’s versucht, und niemand weiß, was er erreichen kann, wenn er nicht nach mehr strebt“, rief der Landeskommandant der Schützen in die begeisterte Menge und forderte von den Landleuten mehr Mut: „Wer etwas schaffen will, der muss zuversichtlich sein, der muss anpacken wollen, der muss etwas wagen!
Den offiziellen Abschluss des Unabhängigkeitstages 2016 machte die bekannte österreichische Musikgruppe „Die Seer“.
Dieser zweite Unabhängigkeitstag dieser Art übertraf alle Erwartungen. Über 10.000 Personen hatten im Laufe des Tages die Veranstaltung besucht. Es bleibt die Hoffnung, dass sich der „Ist-Zustand“ schon in absehbarer Zeit ändern wird. Unrechtsgrenzen können in Europa friedlich richtiggestellt werden, das hat die Geschichte bereits gelehrt. Auch Deutschland wurde 1989 unerwartet und entgegen aller Voraussagen wiedervereint. „Es braucht den Mut zum Bekenntnis, denn nichts ist für immer, und nichts ist für die Ewigkeit“, so das Fazit des Veranstalters des Unabhängigkeitstages, des Südtiroler Schützenbundes.