Die Umdeutung des Begriffes „Selbstbestimmungsrecht“ durch die österreichische Bundesregierung und ihre Organe
Das ergreifende Bild von der innigen Begrüßung („Dolomiten“ vom 19. November 2016)
Peinliche Jubelveranstaltung in Bozen: „70 Jahre Pariser Vertrag“
Am 18. November 2016 fand in Bozen eine ebenso sinnlose wie blamable Jubelveranstaltung „70 Jahre Pariser Vertrag“ statt, in welcher der von Außenminister Dr. Kreisky seinerzeit als „furchtbare Hypothek“ bezeichnete Kapitulationsvertrag von 1946 in höchsten SVP-Tönen gelobt wurde.
Es wurde auf dieser Veranstaltung viel leeres Stroh gedroschen. Der EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker, der wie häufig etwas verkatert wirkte, hatte dem Vernehmen nach sein Redemanuskript im Flugzeug vergessen.
Er wurde bei seiner Ankunft in Bozen von Landeshauptmann Kompatscher geherzt und umarmt. Es war berührend!
Wie wunderbar: „Südtiroler, Italiener und Europäer!“
Juncker erwies sich beim Dreschen von Allgemeinplätzen aber auch ohne Vorlage als sehr tüchtig. „An Südtirol möge er ‚den Identitätsdreiklang‘“, berichtete die Tageszeitung „Dolomiten“. „Sie sind Südtiroler, Italiener und Europäer!“, rief Juncker dem Auditorium zu. Die zum Vortrag bestellten SVP-Funktionäre spendeten freudigen Beifall.
Der italienische Verfassungsexperte Antonio D’Atena verwies auf den „internationalen Modellcharakter“ der schlecht abgesicherten heute mehr denn je gefährdeten Südtirol-Autonomie.
Botschafter Tichy: Ihr habt „höchste Priorität“ – aber lasst uns bitte im Ruhe!
Der Leiter des Völkerrechtsbüros im österreichischen Außenministerium, Dr. Helmut Tichy, zeigte sich als Meister der inhaltlich unverbindlichen Wortgestaltung. Laut „Dolomiten“ gab Tichchy Folgendes von sich:
„Helmut Tichy berichtete, dass Südtirol-Fragen im österreichischen Völkerrechtsbüro immer mit höchster Priorität behandelt würden und stets Chefsache seien.
Nur als ‚ultima ratio‘ sieht Tichy die Möglichkeit für Südtirol, bei Auseinandersetzungen mit Rom den Internationalen Gerichtshof einzuschalten.
Befreundete EU-Staaten würden nie auf diese Möglichkeit zurückgreifen.“
Auf gut Deutsch: Bitte lasst Österreich in Frieden, wenn ihr Probleme mit Rom habt! Wir werden wegen euch kein Prozess-Risiko vor dem IGH auf uns nehmen!
Um den Südtirolern deutlich klar zu machen, dass der derzeitige österreichische Außenminister Kurz und sein ergebener Mitarbeiter Tichy der Meinung sind, die Südtiroler sollten sich alle Selbstbestimmungs-Flausen aus dem Kopf schlagen, gab Tichy der Tageszeitung „Dolomiten“ ein bemerkenswertes Interview:
Dieses Interview veranlasste Roland Lang, den Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB), einer von ehemaligen Südtiroler Freiheitskämpfern und politischen Häftlingen gegründeten Vereinigung, welche für die Selbstbestimmung eintritt, zu einem interessanten Meinungsaustausch mit dem Herrn Botschafter Dr. Tichy.
Das Internetportal unsertirol.com veröffentlichte diesen Schriftwechsel:
SHB: Die Umdeutung des Begriffes „Selbstbestimmungsrecht“
20. November 2016
Professor Dr. Helmut Tichy leitet seit 2007 das Völkerrechtsbüro im österreichischen Außenministerium, dessen Minister Sebastian Kurz am 24. Februar 2015 dem Obmann des Südtiroler Heimatbundes (SHB) in einem Brief mitgeteilt hatte: „… die Südtirol-Autonomie mit ihrem hohen Maß an Selbstgesetzgebung und Selbstverwaltung ist eine besonders gelungene Form der Selbstbestimmung.“
Anlässlich der Gedenkveranstaltung „70 Jahre Pariser Vertrag“ bestätigte Dr. Tichy vom 19. November 2016 die Auffassung seines Ministers. Er sagte dort, die Selbstbestimmung sei durch die Autonomie erfüllt.
Wie steht es um die Menschenrechtspakte?
Dies veranlasste SHB-Obmann Roland Lang dazu, Dr. Tichy am 19. November 2016 in einem Email daran zu erinnern, dass Italien am 25. Oktober 1977, mit Gesetz Nr. 881 die UNO- Menschenrechtspakte ratifiziert und damit zu geltendem staatlichem Recht erklärt hat. Lang schrieb, dass Art. 1 der Pakte besagt:
„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
Tichy: Selbstbestimmung ist Autonomie
Daraufhin schrieb Dr. Tichy noch am gleichen Tag zurück an Lang:
„Nach österreichischer Auffassung kommt Südtirol jedenfalls das Selbstbestimmungsrecht zu, das aber nicht mit einem Sezessionsrecht verwechselt werden darf.
Dass die Autonomie, die Form, in der Südtirol sein Selbstbestimmungsrecht ausübt, auch verteidigt werden muss, gehört zu ihrem Wesen.“
„Kann dann Südtirol die Inhalte der Autonomie selbst bestimmen?“, fragt sich Lang.
Nun entspann sich noch am 19. November 2016 ein kurzer aber bemerkenswerter Email-Verkehr. Lang schrieb an Dr. Tichy zurück:
„Sie sagen, dass die ‚Autonomie die Form‘ ist, ‚in der Südtirol sein Selbstbestimmungsrecht ausübt‘ und dass dies ‚auch verteidigt werden muss.‘
Wenn nun der Artikel 1 der UNO- Menschenrechtspakte besagt: ‚Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung‘,
dann kann das im Sinn ihrer Ausführungen nur bedeuten, dass in Bezug auf die Autonomie die Südtiroler ‚frei über ihren politischen Status‘ und ‚in Freiheit‘ über ‚ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung‘ entscheiden können.
Das bedeutet, dass die Südtiroler selbst festlegen können, wie im Rahmen der Autonomie der ‚politische Status‘ und die ‚wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung‘ gestaltet werden.
Das würde bedeuten, dass der Südtiroler Landtag die Inhalte der Autonomie vorgeben kann und Rom das Ergebnis in Übereinstimmung mit den UNO- Menschenrechtspakten zu akzeptieren hat.
Dieser Gesichtspunkt eröffnet der Südtiroler Politik ganz neue Möglichkeiten.
Sehr geehrter Herr Professor, ich bitte Sie um Ihre geschätzte Stellungnahme hierzu! Und vor allem um Ihre Beurteilung, ob die Republik Österreich auch diese menschenrechtskonforme Vorgangsweise unterstützen würde.“
Tichy: Sie haben mich „missverstanden“ und ich will nichts mehr sagen!
Daraufhin schrieb Dr. Tichy noch am gleichen Tag zurück an Lang:
„Leider haben Sie meine Ausführungen missverstanden. Ich habe ihnen aber eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Südtirol übt sein Selbstbestimmungsrecht bereits aus, in Form weitgehender und von vielen Seiten als Vorbild gesehener Autonomie. Ihren darüber hinausgehenden Interpretationen kann ich mich nicht anschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Tichy“
„Auch ich“, so erklärt Roland Lang abschließend, „habe diesen Worten nichts hinzuzufügen, außer dass deutlich wurde, welche tatsächliche Unterstützung Südtirol derzeit von bestimmten Leuten zu erwarten hat“.