Anschluss 1938: Der Beginn einer Katastrophe – auch für Südtirol

Am 12. März 1938 marschierten deutsche Truppen zusammen mit starken Sondereinheiten von Polizeikräften in Österreich ein, die sofort Verhaftungen und Deportationen „reichsfeindlicher“ Personen einschließlich Menschen jüdischer Abstammung vorzunehmen begannen.

Am 13. März 1938 beschloss nach dem Rücktritt des bisherigen Bundeskanzlers Dr. Schuschnigg die neue österreichische „Anschluss-Regierung“ unter Seyß-Inquart die „Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“

Adolf Hitler war bereits am 12. März 1938 in Linz eingetroffen, und setzte unter dem Beifall riesiger Zuschauermengen seinen Triumphzug nach Wien fort.

Die seit der Weltwirtschaftskrise in Elend lebenden Österreicher wussten von dem Wirtschaftsaufschwung im deutschen Reich, welcher durch die antizyklische Wirtschafts- und Investitionspolitik des Reichsbankpräsidenten und Reichswirtschaftsministers Hjalmar-Schacht angekurbelt worden war. Nun erwarteten sich die Menschen auch für Österreich Vollbeschäftigung und ein Ende der Not.

Hätten die Menschen geahnt, in welche Katastrophe Hitler sie und ganz Europa führen würde, wäre die Stimmung wohl eine andere gewesen.

Die seltsame Rolle der Bischöfe und des Sozialdemokraten Dr. Karl Renner

Um den Anschluss vor der Weltöffentlichkeit zu legitimieren, ordnete Hitler für den 10. April 1938 eine Volksabstimmung über den „Anschluss“ an.

Es ist heute üblich, nahezu ausschließlich das damalige Fehlverhalten der Masse der Bevölkerung zu verurteilen, ohne die Rolle der damaligen Führungspersonen in den verschiedenen politischen Lagern zu werten. Diese mussten jedoch mehr Kenntnisse als der Durchschnittsbürger über das Wesen des NS-Reiches besessen haben. Trotzdem kam es von deren Seite zu massiven Unterstützungen des Anschlusses – nicht an ein demokratisches Deutschland, sondern an die NS-Diktatur.

Die freudige Zustimmung der Bischöfe zu dem Wirken  der NSDAP und zu dem Anschluss

Kardinal Innitzer wurde propagandawirksam bei der Abgabe seines Stimmzettels für den Anschluss Österreichs fotografiert

Am 18. März übersandte Kardinal Innitzer eine Proklamation der österreichischen Bischöfe an den NS-Gauleiter Bürckel und schrieb in einem Begleitbrief: „Sie werden aus ihr (der Proklamation) sehen, dass wir Bischöfe aus freiem Willen und nicht gezwungen unsere nationale Pflicht erfüllt haben. Ich weiß, dass dieser Erklärung eine gute Zusammenarbeit folgen wird.“ Der Brief schloss mit „Heil Hitler“, vom Kardinal eigenhändig über seinen Namen geschrieben.

Die übermittelte Erklärung der Bischöfe lautete:

 „Aus innerster Überzeugung und mit freiem Willen erklären wir unterzeichneten Bischöfe der österreichischen Kirchenprovinz anlässlich der großen geschichtlichen Geschehnisse in Deutsch-Österreich:

 Wir erkennen freudig an, dass die nationalsozialistische Bewegung auf dem Gebiet des völkischen und wirtschaftlichen Aufbaues sowie der Sozial-Politik für das Deutsche Reich und Volk und namentlich für die ärmsten Schichten des Volkes Hervorragendes geleistet hat und leistet. Wir sind auch der Überzeugung, dass durch das Wirken der nationalsozialistischen Bewegung die Gefahr des alles zerstörenden gottlosen Bolschewismus abgewehrt wurde.

 Die Bischöfe begleiten dieses Wirken für die Zukunft mit ihren besten Segenswünschen und werden auch die Gläubigen in diesem Sinne ermahnen. Am Tage der Volksabstimmung ist es für uns Bischöfe selbstverständlich nationale Pflicht, uns als Deutsche zum Deutschen Reich zu bekennen, und wir erwarten auch von allen gläubigen Christen, dass sie wissen, was sie ihrem Volk schuldig sind.

 Wien, am 18. März 1938.

Unterzeichnet von Innitzer und Bischöfen Österreichs.“

Selbstverständlich ließ es sich die NS-Propaganda nicht nehmen, den Innitzer-Brief und die Erklärung der Bischöfe auf großen Plakaten in ganz Österreich zu verbreiten.

Dr. Karl Renner: Öffentliches JA zum Anschluss!

Der in der Zeit des Ständestaates von der politischen Tätigkeit ausgeschlossene ehemalige sozialdemokratische Staatskanzler Dr. Karl Renner war immer noch eine bedeutende Persönlichkeit und eine politische Ikone seiner Genossen.

Nach dem Einmarsch der deutschen Truppen ergriff Dr. Renner selbst die Initiative und bot von sich aus den neuen Machthabern die propagandistische Unterstützung des Anschluss-Projektes an. Am 3. April 1938 erschien in der Tageszeitung „Neues Wiener Tagblatt“ ein Interview mit Renner, welches nicht anders als eine Aufforderung verstanden werden konnte, bei der bevorstehenden Volksabstimmung mit „JA“ zu stimmen.

Renner erklärte unter anderem:

Ich habe als erster Kanzler Deutschösterreichs am 12. November 1918 in der Nationalversammlung den Antrag gestellt und zur nahezu einstimmigen Annahme gebracht: ‚Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik.‘

Ich habe als Präsident der Friedensdelegation zu St-Germain durch viele Monate um den Anschluß gerungen … seit 1919 in zahllosen Schriften und ungezählten Versammlungen im Lande und im Reiche den Kampf um den Anschluß weitergeführt.

Obschon nicht mit jenen Methoden, zu denen ich mich bekenne, errungen, ist der Anschluß nunmehr doch vollzogen, ist geschichtliche Tatsache, und diese betrachte ich als wahrhafte Genugtuung für die Demütigungen von 1918 und 1919, für St-Germain und Versailles.

Ich müßte meine ganze Vergangenheit als theoretischer Vorkämpfer des Selbstbestimmungsrechtes der Nationen wie als deutschösterreichischer Staatsmann verleugnen, wenn ich die große geschichtliche Tat des Wiederzusammenschlusses der deutschen Nation nicht freudigen Herzens begrüßte. …

Als Sozialdemokrat und somit als Verfechter des Selbstbestimmungsrechtes der Nationen, als erster Kanzler der Republik Deutschösterreich und als gewesener Präsident ihrer Friedensdelegation zu St-Germain werde ich mit Ja stimmen.“

Karl Renner musste zu diesem Zeitpunkt gewusst haben, dass die Führungsebene der Sozialdemokratie im Reich bereits in den Konzentrationslagern saß. Er musste von den Judenverfolgungen gewusst haben. Ihm konnte insgesamt nicht entgangen sein, dass es sich 1938 nicht um einen Anschluss Österreichs an ein demokratisches und föderalistisches Deutschland handelte, sondern um den Anschluss an eine sich immer hemmungsloser entwickelnde Diktatur.

Für Renner selbst hatte seine Erklärung die angenehme Folge, dass er während des gesamten Krieges von der Gestapo unbehelligt blieb, in kein Konzentrationslager verschleppt wurde und somit nach Kriegsende wieder als sozialistischer Spitzenpolitiker zur Verfügung stehen konnte.

Renner nach dem Krieg: Das „JA“ zum Anschluss war eine sozialrevolutionäre Handlung gegen den Nationalsozialismus gewesen

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat Dr. Karl Renner sein Verhalten auf skurrile Weise zu rechtfertigen versucht. In seinem Nachlasswerk „Österreich von der Ersten zur Zweiten Republik“ (Bd. II, Wien 1953, S. 202f) erklärte Renner, dass sein opportunistisches Verhalten eigentlich klassenkämpferisch-sozialrevolutionär motiviert gewesen sei. Man habe sich im engen Kreis beraten und sei zu folgender Schlussfolgerung gelangt: Die Arbeiterklasse müsse zuerst die NS-Herrschaft erleben, um dann von ihr enttäuscht zu werden. Dann würde sie entschlossen den Kampf aufnehmen. Durch „diese Beratungen im engen Kreis“ ermutigt, habe Renner dann seine Erklärung abgegeben.

Das Abstimmungsergebnis

Nach damaligen offiziellen Angaben hatten 4,45 Millionen Menschen abgestimmt und 99,7 Prozent hatten für den Anschluss gestimmt. An die 360.000 Menschen waren allerdings aus rassischen, politischen oder anderen Gründen von der Abstimmung ausgeschlossen gewesen. (Angaben aus: Arnberger – Garscha – Mitterrutzner: „Anschluß 1938“, Wien 1988, S. 523)

Das von den Bischöfen und von „politischen Vorbildern“ wie Dr. Karl Renner so tatkräftig geförderte Ergebnis war natürlich Wasser auf die Mühlen der NS-Propaganda gewesen.

Es verwundert nicht, dass in diesem Gedenkjahr die meisten Politiker und Publizisten die Rolle der damaligen Protagonisten verschwiegen haben und sich lieber über das Fehlverhalten des einfachen Volkes verbreitert haben. Eine rühmliche Ausnahme bildet hier allerdings der ehemalige Salzburger ÖVP-Landeshauptmann und Historiker Univ.-Prof. Dr. Franz Schausberger, welcher am 7. März 2018 in der „Wiener Zeitung“ einen Gastbeitrag über den Anschluss unter dem Titel „Deutschnational waren sie irgendwie alle – Die Rolle der österreichischen Parteien von dem ‚Anschluss‘ 1938“ veröffentlichte, in welchem er Renners Rolle nicht verschwieg: „Renner bot den Nazis sogar an, in einer Plakataktion und in Zeitungen Propaganda für ein ‚Ja‘ bei der ‚Anschluss‘-Abstimmung zu machen.“

Die große Täuschung  und der Weg in die Katastrophe

Auch in Nordtirol und Südtirol wurde der Anschluss auch von zahlreichen Menschen begrüßt, welche selbst ideologisch mit dem Nationalsozialismus nichts gemein hatten.

In seinem Parteiprogramm hatte Hitler „den Zusammenschluss aller Deutschen auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes der Völker“ gefordert gehabt.

Nun stand Deutschland am Brenner – doch die Hoffnungen der Tiroler waren vergebens

Nun stand Deutschland am Brenner und daher war die Erwartungshaltung groß, dass bald auch die Rückkehr Südtirols in ein gemeinsames Vaterland zu erwarten sei. In Tirol verbreitete sich das möglicher Weise bewusst in Umlauf gesetzte Gerücht, Italien habe Südtirol bedingungslos an Deutschland abgetreten. Diese Mär gelangte bis nach Südtirol, wo auf den Bergen Freudenfeuer entfacht wurden.

Als nach wenigen Tagen der Gauleiter Hofer das Gerücht dementierte, schlug die Stimmung um. In Innsbruck bedrohten Menschenmengen das italienische Konsulat und mussten durch die Polizei zerstreut werden.

Hitler war Mussolini dankbar und ergeben

Was die Menschen bislang nicht gewusst hatten, war, dass Hitler sein großes Vorbild Mussolini abgöttisch bewunderte und diesem zutiefst ergeben war.

Hitler hatte sowohl ideologisch wie symbolisch den Faschismus komplett kopiert. Dies äußerte sich in der Übernahme der Bezeichnung „Duce“-„Führer“ ebenso, wie im Nachäffen der Äußerlichkeiten. Aus dem „Saluto Romano“, dem „Römischen Gruß“, wurde der „Deutsche Gruß“. Die SA trug nach faschistischem Vorbild „römische“ Standarten und das Braunhemd analog zu dem faschistischen Schwarzhemd.

Aus dem „Saluto Romano“, den hier Feldkaplane der Alpini zeigten, wurde im NS-Staat der „Deutsche Gruß“.

Was die Menschen ferner nicht wussten, war, dass Hitler bereits seit Jahren immer wieder in Gesprächen mit italienischen Diplomaten und Politikern um eine enge Zusammenarbeit mit Mussolini geworben und dabei mehrfach versichert hatte, er verstehe es, dass die Aufrechterhaltung der Brennergrenze für Italien unerlässlich sei.

Was die Menschen nun bei Hitlers Einmarsch nicht wussten, war, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Vertrauensmann Hitlers in Rom bei dem Diktator Benito Mussolini weilte. Es war dies Prinz Philipp von Hessen, ein Schwiegersohn des italienischen Königs und Gruppenführer der SA sowie Träger des Goldenen Parteiabzeichens der NSDAP.

Prinz Philipp von Hessen mit seiner Gattin Mafalda

Am 11. März 1938 überreichte der Prinz dem Duce Mussolini einen Brief Hitlers, in welchem Hitler mitteilte: „Ich ziehe jetzt eine klare Grenze gegenüber Italien. Es ist der Brenner. Diese Entscheidung wird niemals weder in Zweifel gezogen noch angetastet werden.“ (Aus den Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik, wiedergegeben in: Conrad F. Latour: „Südtirol und die Achse Berlin-Rom 1938-1945“, Stuttgart 1962, S. 21)

Gleichzeitig informierte der Prinz den italienischen Diktator darüber, dass Hitler nun in Österreich einmarschiert sei, um den Anschluss zu vollziehen. Mussolini reagierte freundschaftlich.

Umgehend ließ Prinz Philipp eine Telefonverbindung aus Rom zu Adolf Hitler in Linz herstellen, welcher hasardiert und bis zuletzt nicht gewusst hatte, ob Italien gegen seinen Einmarsch in Österreich nicht doch militärisch reagieren würde.

Prinz Philipp berichtete Hitler, er käme soeben zurück aus dem Palazzo Venezia, dem Regierungssitz Mussolinis. Der Duce habe die ganze Sache sehr freundlich aufgenommen und er lasse Hitler herzlich grüßen.

Hitler fiel ein Stein von der Brust. Er erwiderte: „Dann sagen Sie Mussolini bitte, ich werde ihm das nie vergessen. … Nie, nie, nie. Wenn die österreichische Sache jetzt aus dem Weg geräumt ist, bin ich bereit, mit ihm durch dick und dünn zu gehen, das ist mir alles gleichgültig. … ich mache jetzt auch jedes Abkommen -, ich fühle mich jetzt auch nicht mehr in der furchtbaren Lage, die wir doch eben militärisch hatten für den Fall, daß ich in den Konflikt gekommen wäre. Sie können ihm jetzt nur mal sagen, ich lasse ihm wirklich herzlich danken, ich werde ihm das nie, nie vergessen … Ich werde ihm das nie vergessen.“ (Das Gespräch ist als Niederschrift überliefert in den Akten des Internationalen Militärtribunals Nürnberg und wiedergegeben in: Arnberger – Garscha – Mitterrutzner: „Anschluß 1938“, Wien 1988, S. 280f)

Hitler im Mai 1938 bei seinem Freund Mussolini in Rom – Bald verherrlichten sogar Briefmarken das enge Bündnis der beiden Diktatoren

Anfang Mai 1938 besuchte der dankbare Hitler seinen Freund Mussolini in Rom. Am 9. Mai 1938 berichtete das Parteiorgan „Völkischer Beobachter“, was Hitler am 7. Mai 1938 in einer Rede in Rom verkündet hatte:

„Belehrt durch die Erfahrung zweier Jahrtausende wollen wir beide, die wir nun unmittelbare Nachbarn geworden sind, jene natürliche Grenze anerkennen, die die Vorsehung und die Geschichte für unsere beiden Völker ersichtlich gezogen haben. Sie wird dann Italien und Deutschland, durch die klare Trennung der Lebensräume der beiden Nationen, nicht nur das Glück einer dauernden Zusammenarbeit ermöglichen, sondern auch als Brücke gegenseitiger Hilfe und Unterstützung dienen. Es ist mein unerschütterlicher Wille und mein Vermächtnis an das deutsche Volk, daß es deshalb die von der Natur zwischen uns beiden aufgerichtete Alpengrenze für immer als eine unantastbare ansieht.“ (Wiedergegeben in: Conrad F. Latour: „Südtirol und die Achse Berlin-Rom 1938-1945“, Stuttgart 1962, S. 26)

Das Raubgut als „Brücke“ der Verständigung

Bereits in dieser Äußerung Hitlers ist die auch heute so oft zu hörende Propagandaformel enthalten, wonach Raubgut als „Brücke“ der Verständigung zwischen Räuber und Beraubtem dienen solle.

 Der Gott sei Dank unvollendet gebliebene Ethnozid

Hitler hatte den Weg freigegeben, eine „endgültige Lösung“ der Südtirol-Frage durch Ethnozid, einen kulturellen Völkermord ohne körperliche Vernichtung der Betroffenen, herbei zu führen.

Es war dies das Projekt der „Option“ mit anschließender Umsiedlung der „Geher“ in das Reich und Italianisierung der „Bleiber“.

Im Auftrag Hitlers begannen hochrangige NS-Funktionäre hinter den Kulissen mit Rom das kommende Optionsabkommen auszuhandeln. Mit dessen Vollzug sollten die Südtiroler 1939 dann vor eine schreckliche Entscheidung gestellt werden: Verlust der Heimat und Erhaltung des Volkstums oder Verbleib in der Heimat bei Verlust des Volkstums.

Die Option sollte unendliches Leid über die deutsch-ladinische Volksgruppe bringen und diese auch spalten.

Etwa 76 000 von etwa 211 000 Südtiroler, die für das Reich optiert hatten, wurden über den Brenner ausgesiedelt, dann stoppten die Kriegsereignisse diese schreckliche Aktion, an welche später eine Postkarte exilierter Südtiroler erinnerte.

Von den Ausgesiedelten konnte nach dem Krieg bis 1952 nur rund ein Drittel wieder in die Heimat zurückkehren.




Doppelstaatsbürgerschaft: Das Störmanöver des Andreas Khol – und die Widerlegung seiner Behauptungen

Ende November 2017 äußerte Andreas Khol gegenüber mehreren Personen, dass er einer doppelten Staatsbürgerschaft für Südtiroler ablehnend gegenüber stehe. Er werde, so Khol, demnächst öffentlich dazu Stellung nehmen.

Tatsächlich erschien bereits am 1. Dezember 2017 ein großer, von Khol verfasster Artikel in der „Tiroler Tagezeitung“, welche ihm bereitwillig eine ganze Seite zur Verfügung gestellt hatte, womit er dem Wunsch so zahlreicher Südtiroler nach zusätzlichem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft öffentlich entgegen treten konnte.

In seinen Ausführungen stellte Khol Behauptungen auf, auf welche die „Süd-Tiroler Freiheit“ noch am 1. Dezember 2017 in einer Presseerklärung antwortete.

Das Internet-Nachrichtenprotal „Unser Tirol 24  berichtete über die Stellungnahme der „Süd-Tiroler Freiheit“:

Khol habe „eine Reihe von Fehlinformationen“ verbreitet, „die im Sinne einer sachlichen und objektiven Diskussion richtiggestellt werden müssen“

Alle Bedenken, die Andreas Khol äußert, seien bereits von Stellungnahmen der österreichischen Ministerien sowie von einem Rechtsgutachten der Universität Innsbruck entkräftet und widerlegt worden. Bereits in der Vergangenheit sei Khol wegen falscher Aussagen zum Doppelpass in Kritik geraten, hieß es in der Presseaussendung.

Im Folgenden würden Khols Äußerungen aufgrund dieser Widerlegungen der Boden entzogen:

Beziehungen zu Italien würden belastet?

 Andreas Khol behauptet, dass die österreichische Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler die Beziehungen zu Italien belasten würde. DAS IST NICHT RICHTIG! Italien bietet seit 2006 seinen eigenen italienischen Minderheiten in Slowenien und Kroatien ebenfalls die italienische Staatsbürgerschaft als Zweitstaatsbürgerschaft an und könnte somit nichts dagegen haben, wenn Österreich dasselbe für seine österreichische Minderheit in Italien (die Süd-Tiroler) machen würde. Die italienische Regierung hat sich zudem bereits positiv zur Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler geäußert und diese Initiative sogar als „vernünftigen Vorschlag“ bezeichnet.

 Verfassungsänderung wäre nötig?

Andreas Khol behauptet, dass eine tiefgreifende Abänderung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts durch ein Verfassungsgesetz notwendig wäre. DAS IST NICHT RICHTIG! Eine einfache Abänderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes würde ausreichen. Konkret bräuchte es nur einen Zusatzpunkt im §58c „Erwerb durch Anzeige“, darin wird bereits heute geregelt, dass Personen, die aus politischen Gründen die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, dieselbe wiedererlangen können, ohne ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen.

 Hohe Gebühren/Sonderregelung?

 Andreas Khol behauptet, dass die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler mit hohen Kosten verbunden wäre und man daher eine Sonderregelung treffen müsste. DAS IST NICHT RICHTIG! Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch „Anzeige“ ist mit keiner Gebühr verbunden und es bedarf daher auch keiner Sonderregelung.

Widerspruch zu Pariser Vertrag?

Andreas Khol behauptet, dass die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler im Widerspruch zum Pariser Vertrag stünde. DAS IST NICHT RICHTIG! Die Universität Innsbruck hat 2011 unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Walter Obwexer ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, welches bestätigt, dass die Umsetzung rechtlich problemlos möglich wäre und weder gegen nationale noch internationale Verträge verstößt. Auch der Vertrag von Saint-Germain, der Pariser Vertrag und das Unionsrecht stellen keine Hindernisse dar.

Wahlrecht/Sonderregelung?

Andreas Khol behauptet dass das Wahlrecht dahingehend abgeändert werden müsste, dass die Süd-Tiroler eigene Vertreter ins österreichische Parlament wählen könnten. DAS IST NICHT RICHTIG! Die Süd-Tiroler hätten als österreichische Staatsbürger dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Auslandsösterreicher. Europapolitisch würden sich insbesondere für Tirol interessante Perspektiven ergeben, da beispielsweise bei EU-Wahlen grenzüberschreitend in Nord-, Ost- und Süd-Tirol gemeinsame Kandidaten gewählt werden könnten. Die Rolle Tirols im Bund und auf EU-Ebene würde dadurch gestärkt.

Verfassungsrechtler haben keine Bedenken zum Doppelpass

Die Stellungnahmen des Völkerrechtlers Univ.-Prof. Dr. Peter Hilpold und des Verfassungsexperten Univ.-Prof. Walter Obwexer

Am 1. Dezember 2017 nahm der Professor für Völker- und Europarecht an der Universität Innsbruck, Peter Hilpold, in einem Interview mit dem Internet-Nachrichtenprotal „Unser Tirol 24“ Stellung zu den Behauptungen Khols, ohne diesen mit Namen zu nennen. In dem Bericht heißt es:

Univ.-Prof. Dr. Peter Hilpold (Bild Youtube- UT24)

Professor Peter Hilpold kann den zirkulierenden Gerüchten nur wenig abgewinnen: „Nach dem bisherigen Stand der Diskussion muss man sagen, dass wir in Fachkreisen eindeutig der Auffassung sind, dass eine einfache Mehrheit im österreichischen Parlament genügen würde, um ein solches Vorhaben in die Tat umzusetzen“, so Hilpold. Alles andere sei lediglich ein „Missverständnis“.

Eine Verfassungsänderung sei lediglich dann notwendig, „wenn spezielle Regelungen eingeführt würden, die aber weder in Südtirol, noch in Österreich erwünscht sind oder zur Debatte stehen“.

„Stimmen der Südtiroler Wähler gleichwertig“

Als Beispiel nennt Hilpold hierfür etwa die Einschränkung des Wahlrechtes. Damit könnte man etwa eine Regelung schaffen, wie sie derzeit in Italien gilt, die besagt, dass Auslandsitaliener nur einen eigenen Vertreter wählen dürfen. Nur in einem solchen Fall wäre etwa eine Änderung des allgemeinen gleichen Wahlrechts notwendig, die eine verfassungsrechtliche Vorkehrung notwendig mache.

Ein solches Szenario würde der erleichterte Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft jedoch nicht vorsehen. Im Gegenteil:

„Das allgemeine und gleiche Wahlrecht würde vorsehen, dass die Stimme der Südtiroler Wähler gleich zählt, wie jene der österreichischen Bevölkerung. Gegenwärtig wird aber auch nichts anderes diskutiert“, erläutert Hilpold weiter.

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer

Ähnlich sieht das auch der sonst eher kritische Verfassungsexperte, Univ.-Prof. Walter Obwexer.

In einem Gutachten aus dem Jahre 2011, das von der SVP in Auftrag gegeben worden war schreibt er dazu:

„Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch „Südtiroler“ ist rechtlich grundsätzlich möglich. In Betracht kommt insbesondere ein Erwerb durch Verleihung, möglich wäre aber auch ein Erwerb durch Anzeige. Erforderlich wären dafür entsprechende Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) Österreichs.“

Auszüge aus dem Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer

„Keine kollektive Bestrafung der Südtiroler“

Bedenken und Gerüchte gestreut werden derzeit auch um das Gruber-Degasperi-Abkommen von 1946. Damals wurde vereinbart, den Südtiroler Optanten, welche staatenlos in ihre Heimat zurückkehrten, die italienische Staatsbürgerschaft zurückgegeben. Dass Italien allerdings diese Maßnahme zurückziehen würde, scheint für Hilpold nahezu ausgeschlossen.

Das ist rechtlich unmöglich und mit dem geltenden Völkerrecht nicht vereinbar. Denn es kann sicherlich nicht so sein, dass die Gewährung einer zweiten Staatsbürgerschaft zu einer kollektiven Bestrafung führt. Also dem Entzug einer Staatsbürgerschaft, die nach dem Krieg verliehen worden ist“, so Hilpold. Derartige Theorien seien für den Völkerrechtsexperten allesamt „Spekulationen, die mit dem geltenden Recht nicht in Einklang zu bringen“ seien.

 Schutzfunktion nicht geschwächt

Auch werde eine doppelte Staatsbürgerschaft keinesfalls die Schutzfunktion Südtirols schwächen, wie ebenfalls behauptet worden sei. „Das ist deshalb unzutreffend, weil die Schutzfunktion kollektiv wirkt. Die Staatsbürgerschaft ist hingegen ein individuelles Recht, welches Einzelpersonen betrifft – wenn es auch viele sein werden“, erläutert Hilpold.

Da diese beiden Funktionen auf völlig unterschiedlichen Ebenen operieren, sei eine Einschränkung der Schutzfunktion absolut nicht denkbar, so der Verfassungsexperte. Die Schutzfunktion umfasse nämlich alle Deutschen und Ladiner in Südtirol, unabhängig von der Frage, ob sie nun eine zweite oder mehrere Staatsbürgerschaften haben. „Da sehe ich deshalb überhaupt keinen Zusammenhang“, so Hilpold.

Die Rolle und das politische Bekenntnis des Dr. Andreas Khol

Wenn man die Frage beantworten will, was Andreas Khol antreibt, ein Projekt wie jenes des Erwerbes der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Südtiroler zu torpedieren, dann muss man einen Blick auf Khols politische Tätigkeit in der Vergangenheit werfen.

Der in väterlicher Linie von Südtiroler Vorfahren abstammende Jurist Dr. Andreas Khol, Jahrgang 1941, gehört zum politischen Urgestein der „Österreichischen Volkspartei“ (ÖVP). Er hat in der Südtirol-Politik viele Jahre lang eine bedeutende Rolle gespielt, die vielfach öffentlich nicht wahrgenommen wurde, weil sie hinter den Kulissen vollzogen wurde.

Der politische Werdegang des Andreas Khol

Über seinen politischen Werdegang berichtete Andreas Khol im November 2012 in einem Interview, welches die deutsche Konrad Adenauer Stiftung veröffentlichte:

„Ich war und bin Mitglied des Cartellverbands Österreichischer Katholischer Studenten (ÖCV). Da brauchte man damals nicht der ÖVP beizutreten, der ÖCV war die ÖVP. Ich arbeitete … auch im Rahmen der „Aktion 20” in einer Expertengruppe unter Botschafter Franz Karasek an der Entwicklung der Europapolitik der Regierung Klaus mit. An eine Parteimitgliedschaft dachte ich nicht. Im Jahre 1970 verlor die ÖVP die Mehrheit und da trat ich dann aus Solidarität der ÖVP bei, Dr. Alois Mock war damals dynamischer junger Partei-Erneuerer und nahm gleich mit mir Kontakt auf. So kam ich in die Nähe von Mock und dem Wiener Arbeiter- und Angestelltenbund.“

Khol mit hohen österreichischen Orden und mit dem Band seiner CV-Verbindung

Khol leitete sodann von 1974 bis 1993 als Direktor die Politische Akademie der ÖVP, wurde zum außenpolitischen Sprecher der ÖVP bestellt sowie als Nationalratsabgeordneter zum Klubobmann des ÖVP-Parlamentsklubs und später zum Nationalratspräsidenten. Zusätzlich war er in der österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik sowie beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof tätig und wurde 1980 auch noch durch die Ernennung zum außerordentlichen Universitätsprofessor der Universität Wien für seine so vielfältige Tätigkeit geehrt und belohnt.

Khols führende Tätigkeit in der „Internationale der Christdemokraten und Konservativen“

Dr. Alois Mock war Präsident der EDU

Als 1978 von Josef Taus (ÖVP), Helmut Kohl (CDU), Jacques Chirac (Gaullisten)  und Margaret Thatcher (Konservative Partei) eine „Internationale der Christdemokraten und Konservativen“ als Gegengewicht zur Sozialistischen Internationale und zum internationalen Kommunismus gegründet wurde, bestellten diese Politiker auf die Empfehlung der ÖVP hin Andreas Khol zum Exekutiv-Generalsekretär der neu gegründeten „Europäischen demokratischen Union“ (EDU), deren Präsident der ÖVP-Parteivorsitzende und spätere Außenminister Dr. Alois Mock wurde.

Khol übte dieses Amt 17 Jahre bis 1994 aus und administrierte die EDU von dem zentralen Büro in Wien aus. (Näheres siehe: Michael Gehler, Marcus Gronier, Hinnerk Meyer, Hannes Schönner: „Transnationale Parteienkooperation der europäischen Christdemokraten und Konservativen“, 2 Bde., Berlin/Boston 2018)

Die Zielsetzung der EDU – Südtirol wurde wieder das Opfer des „Kalten Krieges“

 In dem Interview mit der Konrad Adenauer Stiftung berichtete Andreas Khol über die politischen Ziele der EDU:

„Strategisch war sie auf die Erweiterung der Union auf alle Staaten des damaligen Europarats angelegt … Strategisch war auch das Konzept der Volkspartei, die alle nicht-sozialistischen Kräfte bündeln und integrieren sollte. Christdemokraten, Konservative, Liberale und Marktwirtschaftler sollten im Europäischen Parlament in der Europäischen Volkspartei (EVP) zusammenarbeiten und in den Staaten zu Volksparteien integriert werden.“

Das Ziel sei die Schaffung eines europäischen Bundesstaats gewesen.

In dieser Situation war der EDU-Generalsekretär Andreas Khol wohl bemüht, jede Störung des politischen Klimas zwischen christdemokratischen Parteien zu verhindern. Dies umso mehr, als sich Österreich zusätzlich durch Italien erpresst sah.

Rom hatte ein Veto gegen den Beitritt Österreichs zur EWG (Vorläufer der EU) eingelegt, welches solange gelten sollte, als Südtiroler Freiheitskämpfer tätig waren und die Frage Südtirol nicht im Sinne Roms durch österreichische Verzichte gelöst war. Politische Forderungen der Südtiroler und ihrer Freunde in Österreich mussten hier wohl auch von Khol als Störung empfunden und nach Möglichkeit hintan gehalten werden.

Die politische Augenauswischerei mit der Streitbeilegungserklärung von 1992 – Khol war daran beteiligt

Unter diesem Druck verzichtete Österreich auf eine internationale Absicherung des Südtirol-Autonomiestatuts von 1972. Österreich stimmte zu, dass bei Autonomieverletzungen nur der 40 Maschinschreibzeilen umfassenden und sehr allgemein formulierten Pariser Vertrag von 1946 eingeklagt werden könne.

Am 19. Juni 1992 teilten Österreich und Italien in gleichlautenden Schreiben dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mit, daß der vor den Vereinten Nationen anhängig gewesene Streit nun beendet sei. In den Schreiben wird darauf hingewiesen, daß die jeweiligen Rechtsstandpunkte Italiens und Österreichs unpräjudiziert gelassen würden.

Der italienische Standpunkt aber besagt, dass Pariser Abkommen bereits durch das Erste Autonomiestatut von 1948 erfüllt worden sei und dass die Verbesserungen des Zweiten Autonomiestatuts von 1972 freiwillige Mehrleistungen Italiens seien.

Bei einer Klage vor dem IGH muss Österreich daher beweisen, dass die jeweils betroffenen Autonomiebestimmungen zwingend zur Erfüllung des Pariser Vertrages notwendig und eben keine Mehrleistungen Italiens seien.

Der ÖVP-Außenminister Dr. Karl Gruber hatte 1946 im Sinne der Westalliierten den verheerend unzulänglichen „Pariser Vertrag“ ohne Genehmigung der Regierung und des Nationalrats eigenmächtig und überfallsartig abgeschlossen.

Dies ist angesichts der verheerenden Qualität des 1946 von dem ÖVP-Außenminister Dr. Karl Gruber eingebrockten mangelhaften, nur 40 Maschinschreibzeilen umfassenden und sehr allgemein formulierten „Pariser Vertrages“ ein juristisch mehr als riskantes Unterfangen.

Zwei von der Bundesregierung damals in Auftrag gegebene Gutachten des Salzburger Völkerrechtsexperten Univ.-Prof. DDr. Franz Matscher besagen aber, dass nur wenige direkt aus dem von 1946 ableitbare Paketmaßnahmen bei deren Verletzung mit Erfolgsaussicht vor dem IGH eingeklagt werden können.

Die Bundesregierung hat daher bei den seit 2001 massiv einsetzenden Autonomieaushöhlungen die den Gang vor den IGH wie der Teufel das Weihwasser gescheut.

Andreas Khol war an der Schaffung dieser Scheinlösung aktiv als politischer Mittäter beteiligt gewesen. In dem bereits erwähnten Interview mit der Konrad Adenauer Stiftung berichtete Andreas Khol:

„Ab 1971 setzten die Verhandlungen um die neue Autonomie in Südtirol ein, die schließlich 1992 zur Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien führten – in der Verhandlungsphase ab 1987, als Alois Mock Außenminister geworden war, war ich in die Arbeiten einbezogen und konnte zur Streitbeilegung beitragen.“

2012: Khol zur „transnationalen Parteienkooperation“:

In dem bereits erwähnten Interview mit der Konrad Adenauer Stiftung erklärte Andreas Khol auf die Frage nach der gegenwärtigen „Parteienkooperation im Zeichen von EU-Staats- und Regierungschefs“:

„Zwei Interessen einen uns und bringen uns zur Zusammenarbeit: erstens die Gestaltung Europas in der EU als stärkste Fraktion im Europäischen Parlament, zweitens das Bestehen des Wettbewerbs im Inneren: als Volksparteien der Mitte und rechts der Mitte im demokratischen Wettstreit um die Mehrheit im Lande. Für beides ist die transnationale Parteienkooperation wichtig.

Obwohl ihn die „Erfahrung“ so „stark“ machte, wie dieses Wahlplakat verkündete, reihten die Österreicher bei der Bundespräsidentenwahl 2016 Andras Khol nur auf Platz fünf. Khol gab daraufhin bekannt, sich aus der Politik zurückzuziehen. So ganz tut er das aber nicht, wie jetzt sein Störmanöver gegen die doppelte Staatsbürgerschaft für Südtiroler zeigte.

Wie Khol die Festlegung der Schutzmachtfunktion in der österreichischen Bundesverfassung torpedierte

Die ÖVP ist als Schwesterpartei eingebunden in die gemeinsame Politik der Europäischen Volkpartei (EVP), die wiederum auf der Linie der NATO-Interessen und damit jener der USA und seiner strategischen Verbündeten einschließlich Italiens agiert.

Die endgültige Erledigung des Südtirol-Störfaktors lag und liegt im Interesse dieser Politik. Es lag sicherlich auch im Sinne dieser Politik, dass Andreas Khol 2006 die Schutzmachtinitiative scheitern ließ

Der parteifreie österreichische Justizminister Univ.-Prof. Dr. Hans Klecatsky war Zeit seines Lebens ein ehrlicher Vorkämpfer für die Rechte und Anliegen Südtirols.

Der parteifreie ehemalige österreichische Bundesminister für Justiz und Universitätsprofessor für öffentliches Recht und Politikwissenschaft, Dr. Hans R. Klecatsky hatte bereits am 24. August 1992 in einem Gastkommentar in der Wiener Tageszeitung „Die Presse“ gefordert, daß Österreich die Schutzmachtrolle Österreichs und das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler in einer Präambel zur österreichischen Verfassung rechtlich fixiere.

Im Jänner 2004 richtete Klecatsky eine diesbezügliche Petition an den Tiroler Landtagspräsidenten Helmut Mader (ÖVP), welcher Vorsitzender des „Tirol-Konvents“ des Tiroler Landtags war.

Das „Südtirol-Memorandum“

 Am 20. April 2004 wurde in Innsbruck dem Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa ein von Vertretern der großen kulturellen und wirtschaftlichen Verbände Südtirols unterzeichnetes diesbezügliches „Südtiroler Memorandum“ übergeben. In diesem Memorandum wurde gefordert, dass die „gegenüber Südtirol bestehende Schutzstaatsverpflichtung“ in rechtsverbindlicher Form in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen werde.

Unterzeichnet hatten:

 Der Südtiroler Landeshauptmann Durnwalder und alle SVP-Mandatare auf Landes-, Staats- und Europaebene, die Landtagsabgeordneten der Union für Südtirol und der Freiheitlichen Südtirols sowie zahlreiche Bürgermeister und Verbände:

Südtiroler Heimatbund, Südtiroler Wirtschaftsring, Südtiroler Bauernbund, Alpenverein Südtirol, Südtiroler Kulturinstitut, Südtiroler Schützenbund, Heimatpflegeverband Südtirol, Südtiroler Bildungszentrum, Südtiroler Kriegsopfer- und Frontkämpferverband, Arbeitsgruppe zur Regelung der Ortsnamen, Junge Generation in der SVP, Arbeitskreis für Südtirol, Südtiroler Gemeindeverband.

Am 31. Jänner 2005 gab der auch zu diesem Thema tagende parlamentarische Österreich-Konvent seinen Endbericht ab, der einem Textvorschlag des Nationalratspräsidenten Dr. Andreas Khol (ÖVP) folgte. Darin wurde Österreichs Schutzmachtrolle auf folgende unverbindliche Formulierung reduziert:

„Österreich tritt für den Schutz der mit ihm geschichtlich verbundenen deutschsprachigen Volksgruppen, insbesondere der Südtiroler ein.“

Es war keine Rede mehr von der Aufnahme der Schutzmachtklausel in die Bundesverfassung.

Neuerlicher Anlauf:
Gesamttiroler Schützenpetition – 113 von 116 Südtiroler Bürgermeistern
hatten unterschrieben

Die Überreichung der gesamttiroler Petition in Wien an Andreas Khol

Am 21. Jänner 2006 überreichten die Landeskommandanten des Südtiroler Schützenbundes und der Nordtiroler Schützen in Wien dem Nationalratspräsidenten Andreas Khol eine neuerliche Petition.

Darin hieß es:

„Die unterzeichneten Schützenkompanien und Bürgermeister aus allen Teilen des historischen, großen Tirol ersuchen den Nationalrat bei den derzeit laufenden Beratungen über eine neue österreichische Bundesverfassung auf der Grundlage der Beratungen des Österreich-Konvents in der Präambel einer solchen Verfassung folgende Worte aufzunehmen:

 1) Die Republik Österreich anerkennt die historisch gewachsenen Volksgruppen in Österreich und setzt sich für Schutz und Förderung der mit Österreich geschichtlich verbundenen deutschsprachigen Minderheiten, insbesondere auch der Südtiroler ein.

 2) Die Republik Österreich bekennt sich zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes des vom Land Tirol abgetrennten Tiroler Volkes deutscher und ladinischer Sprache und zum besonderen Schutz der Rechte der Südtiroler auf der Grundlage des Völkerrechtes.“

Neben den Süd- und Nordtiroler Schützenkompanien hatten in Südtirol 113 von insgesamt 116 Bürgermeistern unterschrieben.

Nun gingen in Italien die politischen Wogen hoch. Andreas Khol war es ein Anliegen, rasch zur Wiederherstellung der Freundschaft mit Rom beizutragen.

Andreas Khol: „Kein Schatten trübt unser Verhältnis zu Italien!“

Als der nunmehrige österreichische Nationalratspräsident Andreas Khol Ende Jänner 2006 in Rom zu einem Besuch bei seinem Amtskollegen, dem italienischen Kammerpräsidenten Pier Ferdinando Casini weilte, äußerte Khol laut „Dolomiten“ vom 31. Jänner 2006 diesem gegenüber:

„Kein Schatten trübt unsere Beziehungen zu Italien.“

Laut APA-Bericht vom 17. Februar 2006 erklärte Andreas Khol:

„Es gibt in der Südtirolfrage kein einziges offenes Problem zwischen Österreich und Italien.“

Die Versenkung des „Südtiroler Memorandums“: Exekutor: Andreas Khol!

In den Medien (hier: Südtiroler ff-Ilustrierte 09 2007) verkündete Andreas Khol vollmundig, dass durch die EU-Mitgliedschaft Österreichs die Tiroler Landeseinheit bereits erreicht und somit alles bestens sei.

Am 5. Juli 2006 wurde im Österreichischen Nationalrat von den Abgeordneten aller Parteien mit Ausnahme und gegen die Stimmen der „Grünen“ eine Entschließung verabschiedet:

„Der Nationalrat unterstützt bei einer Verfassungsreform die Aufnahme einer Bestimmung in die österreichische Bundesverfassung, welche die Schutzfunktion für die österreichische Volksgruppe in Südtirol verankert.“

Eine Woche später unterschrieb Khol als Nationalratspräsident am 12. Juli 2006 die vorzeitige Beendigung der laufenden Gesetzgebungsperiode. Damit wurde der Antrag gegenstandslos.

In der nächsten Legislaturperiode war die neue Bundesregierung nicht mehr an den Entschließungsantrag gebunden, weil ein solcher nur für die jeweils laufende Legislaturperiode gilt.

Ein Initiativantrag jedoch hätte auch eine Bindung und Verpflichtung zur Umsetzung des Beschlusses für die nächste Regierung bedeutet.

Der FPÖ-Südtirolsprecher Werner Neubauer erklärte später dazu in einem Pressedienst:

„Es ist völlig auszuschließen, daß Khol, einem hervorragenden Kenner der Geschäftsordnung, das entgangen sein sollte.

Er hat jedenfalls wohlweislich keinen Initiativantrag geplant gehabt. Es war von Anfang an nur an eine üble Inszenierung von Theaterdonner geplant gewesen.

So hatten die ÖVP und Khol für die anstehenden Wahlen den Anschein des Patriotismus erwecken und gleichzeitig – von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen – von vorneherein das von Rom nicht gewünschte Projekt zum Scheitern bringen können.“ (OTS-Pressedienst vom 18. Jänner 2010)

„Komplizenschaft mit Rom“

In der Folge drängten der Südtiroler Landeshauptmann Luis Durnwalder und andere Südtiroler Politiker immer wieder auf die Festschreibung der Schutzmachtrolle in der österreichischen Bundesverfassung.

 

Der FPÖ-Südtirolsprecher Werner Neubauer drängte immer wieder – wie hier in einem Interview mit der Südtiroler „Z – Zeitung am Sonntag“ vom 13. Dezember 2009 – auf die Verankerung der Schutzmachtrolle gegenüber Südtirol in der österreichischen Bundesverfassung.

Wie der FPÖ-Südtirolsprecher und Nationalratsabgeordnete Werner Neubauer berichtete, schmetterten die ÖVP-Bundespolitiker dieses Ansinnen ab.

Am 18. Jänner 2010 veröffentlichte Neubauer einen Pressedienst mit dem Titel „ÖVP in Komplizenschaft mit Rom gegen Südtirol!“

Darin  enthüllte er, dass der österreichische Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) allen angesprochenen Südtiroler Anliegen eine blanke Abfuhr erteile.

In dem Pressedienst hieß es:

„Die Südtirolpolitik des von der ÖVP besetzten österreichischen Außenministeriums besteht darin, in Komplizenschaft mit dem italienischen Außenminister Frattini jegliche Bewegung in der Südtirolfrage zu verhindern, die Rom unangenehm ist. Spindelegger erklärte mir unverblümt, daß es für ihn nicht in Frage komme, Italien zu verärgern.“

Österreichs Außenminister Spindelegger (links im linken Bild) in herzlicher Verbundenheit mit seinem italienischen Kollegen Frattini von der nationalistischen Partei „Forza Italia“ (rechts im linken und im rechten Bild) bei einem Treffen in Rom. Die „Forza Italia“ war unter der Federführung Frattinis auch politische Bündnisse mit den Neofaschisten eingegangen.

Am 15. Februar 2010 berichtete die „Tiroler Tageszeitung“, dass Außenminister Spindelegger (ÖVP) in Bezug auf eine Aufnahme der Schutzmachtrolle in die Bundesverfassung  erklärt habe, dergleichen komme nur „in Zusammenhang mit einer großen Verfassungsreform“ in Frage, die aber derzeit nicht anstehe.

Sie steht bis heute nicht an und wird, wenn es nach dem Willen bestimmter ÖVP-Politiker geht, bis zum St. Nimmerleinstag nicht anstehen.




Neues aus dem Mafia-Land

Bild: In Südtirol plakatierte die „CasaPound“-Bewegung die Losung „Bolzano ist Italien“ und rief zu Demonstrationen für den Erhalt der faschistischen Denkmäler auf.

In dem schönen Badeort Ostia vor den Toren Roms hat die Mafia fest Fuß gefasst. Der bekannte Mafia-Boss heißt Carmine Spada und wurde im vergangenen Jahr zu einer zehnjährigen Gefängnisstrafe wegen Erpressung und Mafia-Zugehörigkeit verurteilt. Insgesamt wurden 7 Mitglieder des wegen Gewalttätigkeit berüchtigten Spada-Clans bereits zu Freiheitsstrafen von insgesamt 56 Jahren Haft verurteilt. Es sind aber noch Mitglieder des Clans sehr unbehelligt tätig, wie ein Ereignis jüngst zeigte.

Der Spada-Clan pflegt gute Freundschaft zu Repräsentanten der neofaschistischen „CasaPound“-Bewegung, welcher ein spektakulärer Wahlsieg in Ostia gelang.

Es gibt Bilder, welche herzliche Umarmungen zwischen „CasaPound“-Politikern und Spada-Clan-Leuten zeigen.

Jetzt aber bewegen neue Fernsehbilder die italienische Öffentlichkeit: Der für den Sender RAI recherchierende Reporter Daniele Piervincenzi wollte Roberto Spada, den Bruder des Bosses Carmine Spada in Ostia nach seinen Verknüpfungen zur neofaschistischen „CasaPound“-Bewegung befragen.

Roberto Spada antwortete, indem er – unbeeindruckt von der Fernsehkamera – nach vorne sprang und dem Journalisten mit einem Kopfstoß die Nase brach.

Danach ergriff Roberto Spada einen Schlagstock, prügelte auf den Reporter ein und jagte ihn die Straße entlang.

Der Reporter hatte eine gebrochene Nase und andere Gesichtsverletzungen davongetragen, sowie auch Hiebe auf den Rücken einstecken müssen.

Die italienische Justiz reagierte auf ihre Weiser: Roberto Spada blieb auf freiem Fuß. Die von ihm verursachten Verletzungen wurden als nicht ausreichend schwerwiegend beurteilt.

Da können auch die zuständigen Staatsanwälte und Richter in der Nacht ruhig schlafen und müssen sich keine Sorgen machen, wenn es an der Tür klingelt.




Ein vorbildliches Werk der Heimatpflege!

Außer den Freiheitskämpfen von 1809 hat kaum ein Geschehen die Tiroler Identität so geprägt, wie die tragischen Ereignisse des Ersten Weltkrieges. Nach einem unglaublich blutigen Opfergang im Osten sah sich das Land Tirol dem hinterlistigen Überfall durch den bisherigen Verbündeten Italien ausgesetzt. Diesem neuen Feind hatte Tirol zunächst nichts entgegen zu stellen, als die für den regulären Militärdienst zu jungen Burschen und zu alten Männer, die nun als Standschützen die Heimat verteidigten.

Standschütze, Michael Senn
Der mit 76 Jahren älteste Standschütze, Michael Senn, „immer noch der beste Schütze in und um ganz Meran“, der bereits 1859 und 1866 gedient hatte. Auf 2.700 Meter Höhe stieg er noch hinauf, er gab den ersten Schuß gegen die anstürmenden Aggressoren ab. Links: In eisiger Höhe eine Feldmesse für die Standschützen.

Die Soldaten der italienischen Armee: 1: Bersaglieri; 2: Alpini; 3: Askari; 4: Lanciere: 5. Infanterie-Offizier (Bild entnommen aus: „Die Geschichte des Weltkrieges“, III. Band, Hg.: Oberst Alois Veltze, Wien o.J.).

Rund 3,5 Millionen gut ausgebildeter Soldaten konnte Italien zum Angriff auf das Kaiserreich bereitstellen. Bei Kriegsbeginn waren die regulären Tiroler Regimenter Großteils an der russischen Front eingesetzt. Zur Landesverteidigung meldeten sich in der ersten Kriegswoche 12.000 Freiwillige, darunter 1.500 Männer zwischen 65 und 70 Jahren und in Masse noch nicht wehrpflichtige Knaben von 12 bis 17 Jahren. Diese Mannschaften hielten in den folgenden Monaten dem ersten Ansturm auf Tirol und auch auf Kärnten stand.

Mit einem Werk, welches vordergründig ein Lokalgeschehen – das „Schicksal der Gemeinde Kiens im Ersten Weltkrieg“ – behandelt, ist dem Herausgeber, der Schützenkompanie Ehrenburg, in Wahrheit eine kulturhistorische und heimatpflegerische Großtat gelungen.

Schützenkompanie Ehrenburg

Am Beispiel des Südtiroler Gemeindeverbandes Kiens entrollt sich vor dem Auge des Lesers die ganze damalige Tragödie des Landes Tirol, welches in der Folge zerrissen werden sollte und dessen südlicher Teil der Knechtschaft und der Unterdrückung durch den Faschismus ausgeliefert wurde.

Georg Dattenböck stellt dieses von Rupert Gietl unter der Mithilfe von Juri Oberlechner, Karl Pfeifhofer, Efrem Oberlechner und anderen Schützenkameraden gestaltete wertvolle Buch unseren Lesern vor.

„Unsere Helden – Schicksal der Gefallenen der Gemeinde Kiens im Ersten Weltkrieg“

Wer heute, irgendwo im deutschen Sprachraum lebend, nun meinen sollte, daß ihn dieses 2017 erschienene Buch, das „den Kriegsteilnehmern und insbesondere der Gefallenen von Kiens, Ehrenburg, St. Sigmund, Getzenberg und Hofern gewidmet“ ist, kaum berühren wird, weil es eine kleine (33,84 km²) Gemeinde im Pustertal bei Bruneck, mit einer Einwohnerzahl von nur 2806 Tirolern betrifft und er diesen Ort vielleicht auch gar nicht kennt, dem muß der Rezensent sagen: Du irrst Dich schwer! Es betrifft uns alle, wer und wo wir auch sind! Auch im Zusammenhang der derzeit geteilten, aber nie teilbaren Heimat, betrifft es unsere Gegenwart und Zukunft!

Juri Oberlechner, einer der sehr verdienstvollen Autoren und Schützenhauptmann, berichtet zu seinem und zum Antrieb seiner vielen ehrenamtlich tätigen Kameraden, dieses Werk zu verfassen:

Genau hundert Jahre nach der Kriegserklärung Italiens an Österreich-Ungarn hielt die Schützenkompanie Ehrenburg am 23. Mai 2015 in Kiens eine Gedenkfeier ab. Im Besonderen gedachte die Bevölkerung der Tiroler Standschützen, die gemeinsam mit dem deutschen Alpenkorps die angreifenden Italiener an der neu entstandenen Tiroler Front in Schach hielten. Sie waren das so genannte letzte Aufgebot, denn die regulären Truppen Tirols waren größtenteils an der Ostfront im Einsatz. Erinnert wurde auch der tapferen Kaiserjäger, Landesschützen und Landsturmmänner. Viel zu viele von ihnen verloren in den Schlachtfeldern Europas ihr junges Leben, zu viele von ihnen verbluteten im Abwehrkampf an der Südfront oder starben an den Strapazen und Krankheiten in russischer oder italienischer Kriegsgefangenschaft. Beim anschließenden Heldengedenken am Kriegerdenkmal wurde jeder einzelne Name der damals bekannten 129 Kriegstoten der Pfarre Kiens verlesen. Es war ein sehr bewegender Moment.

 

 In den darauffolgenden Wochen ließen uns die Gedanken an unsere Landesverteidiger nicht mehr los. Welche Schicksale stehen hinter diesen vielen Namen, wo kämpften und starben sie, wo liegen sie heute begraben, hinterließen sie Kinder und Frauen? Fragen über Fragen, die es zu beantworten galt. Die Idee zu einem Gedenkbuch für unsere Helden war geboren. (…)

Über zwei Jahre ehrenamtlicher Arbeit, unzählige Stunden und viel Herzblut stecken in diesem Buch. Mit diesem Werk hat die Schützenkompanie Ehrenburg einen Ihrer Aufträge wahrgenommen, sie hat einen wichtigen Teil unserer Landes- und Gemeindegeschichte aufgearbeitet. Wir können uns schwer vorstellen, was unsere Vorfahren alles durchmachen mußten (…)

Dieser sinnlose blutige Krieg nahm für uns Tiroler auch ein bitteres politisches Ende. (…) Gegen den Willen der Bevölkerung wurde eine über Jahrhunderte währende Einheit zerstört. Unser Land wurde annektiert und eine Unrechtsgrenze mitten durch Tirol gezogen. Die Opfer des Ersten Weltkrieges wiegen besonders schwer, denn diese Unrechtsgrenze lebt bis heute fort. Die Kriegerdenkmäler in unserer Gemeinde sollen uns mahnen, den Frieden zu leben, sie sollen uns aber auch ermutigen, für Freiheit und Gerechtigkeit einzustehen…“

 Rupert Gietl, der Verfasser, berichtet: „Es war von Anfang unser Ziel, Geschichte und Geographie des Ersten Weltkrieges aufs Engste miteinander zu verknüpfen. Die zahllosen Namen, welche mit den Menschen und Geschehnissen verbunden sind, sollten einen festen Platz auf der Karte Europas und darüber hinaus bekommen. Dadurch entstand aus der losen Reihe der Gefallenen eine Fortsetzungsgeschichte, die uns von den Schüssen von Sarajevo bis in die 1920er Jahre führte.  (…)

Mit unglaublicher Hilfsbereitschaft wurden uns aus vielen Teilen Europas und darüber hinaus Informationen zur Verfügung gestellt und Hinweise gegeben. Manch ein Helfer machte sich sogar selbst auf den Weg, um ein Grab aufzusuchen oder einen Namen auf einem Friedhof zu ermitteln (…). Am Schluß bleibt uns die Gewißheit, einen kleinen Beitrag gegen das Vergessen geleistet zu haben, auf daß sich solches Leid nie mehr wiederholen möge“.

Der Leser wird am Beginn des Buches, dokumentiert mit vielen uralten Fotos, die friedliche Welt der kleinen Tiroler Weiler und Dörfer in der Gemeinde Kiens im Pustertal vor dem Jahre 1914 nahegebracht, eine Welt, die man sich erst vorstellen und erarbeiten muß.

In weiteren Kapiteln wird dann der interessierte Leser über Tirol und die bewaffnete Macht in den Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg, über die Streitkräfte Österreich-Ungarns, über die allgemeine Wehrpflicht und die Heeresreformen in Tirol, sowie die Militäreinheiten in Tirol bei Kriegsausbruch, unterrichtet.

Im Kapitel „Die Biographien“ werden u.v.a. die Auswahlkriterien der wichtigsten Quellen, die Listen der Gefallenen, die Truppen- und Kappenabzeichen, dutzende Übersichtskarten über die Todesorte der Gefallenen an allen Kriegsschauplätzen (!!!) abgedruckt, ein Literatur-, Namens-, Orts- und Hofverzeichnis (!!!) gibt eine vorzüglich recherchierte Auskunft. Der Rezensent zählte an die 540 Abbildungen aller Art.

 

Unendliche Mühe wurde sichtlich auf die Sammlung der Sterbebilder der Gefallenen aufgewendet und auf den erstellten Landkarten sieht man den Namen des Gefallenen, hier: Peter Sitzmann, Leitnersohn in Lothen bei St. Lorenzen, Landesschütze im 3. Landesschützenregiment, der beim Kampf unterhalb des Buole-Passes schwer verwundet wurde und am Hilfsplatz bei Zugna gestorben ist.

Dieses Buch geht mit einer Eindringlichkeit, mit einer historischen Ehrlich- und Genauigkeit und einer sehr spürbaren Liebe zur Gemeinschaft der lebenden und gefallenen Tiroler unter die Haut.

Erstmals sehen womöglich viele Familien Gesichter von damals gefallenen Angehörigen wieder, die scheinbar bereits dem immerwährenden Vergessen anheimgefallen wären.

Der Großvater des Rezensenten hatte im Salzburgisch-OÖ. Infanterie-Regiment 59 „Rainer“, den südlichsten Punkt der Tiroler Verteidigungsstellung, den Monte Cimone, auch noch nach der Sprengung eines Teiles des Gipfels durch italienische Mineure, mit verteidigt. Er war mit seinem Regiment, der letzten geordnet abziehenden österreichischen Truppe, mit dem Zuruf an die Bozener: „wir kommen wieder“ nach Hause gezogen.

Der Rezensent wünscht sich in Einklang mit der Gesinnung seines verstorbenen Großvaters, daß dieses Buch viele Auflagen und Leser erleben und daß es Vorbild für ähnliche Projekte in vielen Gemeinden werden möge.

Rupert Gietl:
„Unsere Helden – Schicksal der Gefallenen der Gemeinde Kiens im Ersten Weltkrieg“

Verlag Effekt! Buch 2017
ISBN: 978-88-97053-42-2
€ 29,90




Südtiroler Schützen gegen den Jurassic Park des Faschismus

Südtirol besitzt einen Saurier-Jurassic Park. Dieser beherbergt im Gegensatz zu dem Science-Fiction-Horror- und Abenteuerfilm des Regisseurs Steven Spielberg keine wiedererschaffenen lebenden Saurier. Er beherbergt  alte abgestorbene Saurier, nämlich die faschistischen Denkmäler, welche Mussolini zur Verherrlichung seines Regimes in Südtirol hatte errichten lassen. Diese waren auch dazu bestimmt gewesen, der einheimischen Bevölkerung klar zu machen, wer hier in diesem Lande das Sagen hatte.

von Hans Santner

Südtiroler Schützenbund protestiert gegen Renovierung eines Völkermord-Verherrlichungsdenkmals

Vertreter des italienischen Staates und seiner angeblich so ruhmreichen Streitkräfte halten dort nach wie vor nationalistischen Feiern ab und legen beispielsweise vor dem steinernen Alpini-Denkmal in Bruneck – von der einheimischen Bevölkerung wegen seiner Kapuze spöttisch  „Kapuziner-Wastl“ genannt – Kränze zum Andenken an jene italienischen Krieger nieder, welche in Äthiopien eine weitgehend wehrlose Bevölkerung überfallen, gefoltert, massakriert und mittels Giftgas teilweise ausgerottet hatten. Zu diesen wenig ruhmreichen „Kriegern“ hatten die Soldaten der italienischen Alpini-„Divisione Pusteria“ gehört, zu deren „Ehren“ das Andenken errichtet worden war.

Alpini in Äthiopien
Diese in Äthiopien begangenen Verbrechen verdienen wahrlich nicht durch Denkmäler verherrlicht zu werden.

Am 28. August berichtete das Nachrichtenportal UnserTirol24, dass der „Kapuziner-Wastl“ in Bruneck seine Feder an seinem steinernen Hut verloren habe. Ein Unbekannter hatte sie abgebrochen.

Wastl Bruneck
Bild UT 24

In dem Artikel hieß es weiter:

„Es ist nicht die erste Attacke auf den sogenannten „Kapuziner Wastl“. Ursprünglich war das faschistische Denkmal eine überlebensgroße Alpini-Statue, zu deren Füßen, als Sinnbild der Unterjochung ,ein „Eingeborener“ lag. Südtirol-Aktivisten hatten das Monument in den 60ern Jahren mehrmals gesprengt.

Das umstrittene Denkmal wurde zu Ehren der Alpini-Soldaten errichtet, die in den italienischen Kolonialkriegen für die Eroberung und Unterwerfung von Äthiopien gekämpft haben. Bis heute finden dort Kranzniederlegungen statt, die für großen Unmut in der Bevölkerung sorgen.“

Alpini Wastl Bruneck
Das historische Bild links zeigt die Einweihung des den Abessinien-Krieg verherrlichenden Alpini-Denkmals in Bruneck am 2. Juli 1938 durch Mitglieder der königlichen Familie. Das Bild in der Mitte zeigt den „Wastl“ Anfang der 1960er Jahre vor der Sprengung durch Südtiroler Freiheitskämpfer. Das Bild rechts zeigt, was die Sprengung dann von dem „Wastl“ übrig gelassen hatte.

Umgehend meldete sich der italienische Vizebürgermeister der Stadt Bruneck, Renato Stancher, zu Wort und verkündete, dass das Denkmal auf Kosten der Gemeinde Bruneck restauriert würde.

Dagegen protestierte der „Südtiroler Schützenbund“ öffentlich. Der ehemalige Landeshauptmann Durnwalder (SVP) forderte dass möglichst alle faschistischen Denkmäler in Südtirol beseitigt werden sollten und auch der Bürgermeister von Bruneck, Roland Griessmair (SVP) lehnte zusammen mit der Gemeindevertretung die Restaurierung des Faschistendenkmals auf Kosten der Südtiroler ab.

Der Landeskommandant des „Südtiroler Schützenbundes“, Elmar Thaler, begrüßte diese Entscheidung. Das Nachrichtenportal „Unser Tirol 24“ berichtete über Thalers Stellungnahme:

Die Aktion des Vizebürgermeisters sei völlig daneben gewesen, nicht zuletzt auch, weil sich das Denkmal auf Staatsgrund befinde und die Rienzstadt keinen Anlass dazu hätte.

Erfreulich sei in diesem Zusammenhang die Aussage von Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder, wonach das Alpinidenkmal aus der unrühmlichen Zeit des Faschismus in eine Kaserne versetzt werden sollte. Wie richtig Durnwalder mit seiner Aussage liegt, zeigt die Tatsache, dass die winzigen erklärenden Täfelchen vor dem Faschistendenkmal ohne Wirkung geblieben sind. Ansonsten wäre wohl keinem Italiener mehr in den Sinn gekommen, ein menschenverachtendes Denkmal von Schmutz zu befreien und es wieder instand zu setzen – man hätte es dem Verfall preisgegeben, so der Schützenbund in einer Aussendung.

Laut Schützenbund zeigt Stanchers Vorpreschen, dass es in Südtirol immer noch Zeitgenossen gibt, welche sich von den faschistischen Denkmälern nicht trennen können. Somit sei der Kapuziner-Wastl das beste Bespiel dafür, dass eine Historisierung der Relikte aus vergangenen Tagen misslungen sei.

Dem Vorschlag von Ex-Landeshauptmann Luis Durnwalder schließt sich der Südtiroler Schützenbund an und fordert den Staat Italien und die Alpinivereinigung ANA auf, ihr faschistisches Denkmal in die Lugramani-Kaserne zu verlegen, wo es gereinigt und die abgeschlagene Alpinifeder wieder aufgeklebt werden könnte. Dort würden zudem auch die jährlichen Kranzniederlegungen für die Angriffskriege Italiens gegen Abessinien/Äthiopien und Russland die Öffentlichkeit nicht mehr stören.“ (UT24 31. August 2017)

Alpini Wastl Bruneck
Kranzniederlegung vor dem Kriegsverbrecher-Denkmal durch die Alpini-Vereinigung ANA am 26. Jänner 2016 – eine Provokation für die einheimische Bevölkeurng. (Bild UT 24)

Der Protest der Schützen hatte Erfolg gehabt

Auch in der Vergangenheit haben die Schützen wiederholt gegen die zahlreichen in Südtirol bestehenden und von der Staatsmacht behüteten und gepflegten faschistischen Denkmäler protestiert und damit die öffentliche Erörterung dieses für Rom unangenehmen Themas aufrecht erhalten.

Vielen Landsleuten ist noch die große Schützendemonstration von 2008 in Erinnerung.

Plakat Schützen Kundgebung 2008 in Bozen
Mit Flugblättern und Plakaten hatte der Südtiroler Schützenbund zu der großen antifaschistischen Kundgebung aufgerufen.

Am 8. November 2008 fand in Bozen eine denkwürdige Protestkundgebung „Gegen Faschismus für Tirol“, statt zu welcher der „Südtiroler Schützenbundes“ aufgerufen und eingeladen hatte.

Schützen Demo Bozen 2008

Schützen Demo Bozen 2008

Schützen Demo Bozen 2008

Schützen Demo Bozen 2008

Auf dem Bozener Waltherplatz hatte sich eine riesige Menge von etwa 4.000 Schützen und Zivilisten versammelt.

Der Landeskommandant der Südtiroler Schützen, Paul Bacher, erläuterte in seiner Rede, worum es ging – um die in Südtirol immer noch stehenden, zum Teil monumentalen  Denkmäler, die zur Verherrlichung des Faschismus errichtet worden waren:

„Wir haben die Nase voll von einem Staat, der diese Relikte duldet und von Politikern die nichts dagegen unternehmen“, rief Bacher aus. „Italien hat sich als einziges EU-Land nie vom Faschismus distanziert und sich nie für die Verbrechen bei uns Tirolern entschuldigt.“

Der Landeskommandant sprach dann die Schande der faschistischen Denkmäler in Südtirol an, welche alle Jahre wieder von den staatlichen Behörden liebevoll renoviert wurden. Er forderte deren Abriss.

Bozen: Alpini vor Relief
Noch immer ist auf einem riesigen steinernen Fries auf dem heutigen Finanzamt Bozen, dem früheren faschistischen Hauptquartier, der hoch zu Ross reitende „Duce“ Mussolini zu sehen. Zahlreiche Darstellungen auf dem Fries preisen die „Heldentaten“ und „Errungenschaften“ des Faschismus. Dieser Ort war und ist bei der italienischen Alpinitruppe für deren Heldengedenken beliebt.

Mussolini Fries Bozen

Nun protestierten die Schützen vor dem Mussolini-Relief gegen den Faschismus und forderten die Landeseinheit Tirols. Dann zogen die Schützen zu dem sogenannten „Siegesdenkmal“, welches mit faschistischen Liktorenbündeln geschmückt ist und forderten dessen Beseitigung.

Es gab in den letzten Jahren noch zahlreiche weitere öffentliche Aktionen der Schützen gegen den weiterbestehenden faschistischen „Jurassic Park“ in Südtirol.

Weitere Informationen zu den Schützen

Über diese und viele andere mutige Aktionen der Südtiroler Schützen berichtet der bekannte Historiker und Publizist Prof. Dr. Reinhard Olt in einem Dokumentarwerk. Darüber hat er dem Südtiroler Informationsdienst diesen Artikel Stachel im Fleisch der Politik“ zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zum Alpini-Denkmal in Bruneck

Im Jahre 2009 veröffentlichte der Buchdienst Südtirol eine Dokumentation über das Alpini-Denkmal in Bruneck unter dem Titel „Denkmal der Schande“ und im gleichen Jahre veröffentlichte die Zeitschrift „Der Tiroler“ eine Dokumentation unter dem Titel „Weg mit dem Völkermord-Schandmal“. Beide Dokumentationen können hier als pdf-Dateien aufgerufen und auch abgespeichert werden:

Denkmal der Schande

Weg mit dem Völkermord-Denkmal




Neuerscheinung: zeitgeschichtliches Werk enthüllt parteipolitisch motivierte Südtirol-Geheimdiplomatie

Der renommierte Historiker und Publizist Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt stellt die in Buchform erschienene Dokumentation „Südtirol – Opfer für das westliche Bündnis“ von Dr. Helmut Golowitsch vor.

Konspirative politische Händel zu Ungunsten Südtirols

 Wie ein bisher weitgehend im Dunkel verborgener Emissär das Nachkriegsgeschehen zwischen Wien und Rom hinter den Kulissen zu beeinflussen vermochte

von Reinhard Olt

Die Brenner-Grenze ist wieder da. Unter völkerwanderungsartig anschwellendem Zustrom afrikanisch-orientalischer Migranten über die „Italien-Route“ nach Mitteleuropa nimmt der enge Gebirgseinschnitt wieder seine Rolle als neuralgisches Kontroll-Areal am Übergang zum Bundesland Tirol ein, welches seit dem Schlagbaum-Abbau nach Österreichs EWG-Beitritt  (1. Januar 1995) als  obsolet galt.  Verschwunden war sie ja nicht wirklich, sondern lediglich „nicht mehr spürbar“, wie eine medial widerhallende stereotypisierte Politformel besagte und eher oberflächliche Betrachtung von Fahrzeuginsassen darüber hinwegrollender Automobilkolonnen  nahelegte.

Ob unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg tatsächlich die Chance für die in vielfachen eindrücklichen Willensbekundungen der Bevölkerung sowie die in politischen und kirchlichen Petitionen zum Ausdruck gebrachte Forderung nach Wiedervereinigung des 1918/19 geteilten Tirols bestand, ist unter Historikern umstritten. Unumstritten ist, dass das Gruber-De Gasperi-Abkommen vom 5. September 1946,  Grundlage für die (weit später erst errungene) Autonomie der „Provincia autonoma di Bolzano“,  dem die regierenden Parteien sowie der zeitgeistfromme Teil der Opposition in Wien, Innsbruck und Bozen heute den Rang einer „Magna Charta für Südtirol“ zubilligen, sich für Österreichs Politik jahrzehntelang als  „furchtbare Hypothek“ (Bruno Kreisky) erwies.

Das Gruber-Degasperi-Abkommen („Pariser Abkommen“) vom 5. September 1946 umfasst lediglich 40 Maschinschreibzeilen und besteht weitgehend aus unpräzisen Absichtserklärungen. Als Karl Gruber den Intentionen der Westalliierten folgend dieses Papier unterschrieb und damit die bis dahin offizielle österreichische Forderung nach Selbstbestimmung preisgab, hatte er vorher weder die Regierung in Wien informiert, geschweige denn eine Zustimmung des Nationalrats eingeholt.

 Gruber und De Gasperi

Allem Anschein nach fügte sich der österreichische Außenminister  Gruber seinerzeit ebenso seinem italienischen Gegenüber Alcide De Gasperi  wie den drängenden Siegermächten, um überhaupt etwas mit nach Hause bringen zu können. Es waren jedoch  nicht allein die aus der (geo)politischen Lage herrührenden Umstände und die Unzulänglichkeiten des damals zur Pariser Friedenskonferenz entsandten österreichischen Personals sowie das mitunter selbstherrliche Gebaren Grubers respektive der Druck, den die (west)alliierten Siegermächte auf die Beteiligten ausübten und schließlich ein anderes als das von den (Süd-)Tirolern erhoffte Ergebnis zeitigten. Eine soeben erschienene  Dokumentation des Zeithistorikers Dr. Helmut Golowitsch zeigt, dass auch hinter den Kulissen Akteure emsig und weitgehend inkognito am Geschehen beteiligt waren.

Insbesondere ein Kärntner Unternehmer übte einen bisher weithin unbekannten und im Blick auf das von der weit überwiegenden Bevölkerungsmehrheit in beiden Tirol sowie in ganz Österreich erhoffte Ende der Teilung des Landes fatalen Einfluss aus. Sein lautloses Mitwirken inkognito erstreckte sich nahezu auf den gesamten für den Südtirol-Konflikt zwischen Österreich und Italien bedeutsamen Geschehensablauf vom Kriegsende bis zur sogenannten „Paket“-Lösung Ende der 1960er Jahre, bisweilen lenkte er ihn in bestimmte Bahnen.

Hinter den Kulissen

Rudolf Moser
Der Pappe-Fabrikant Rudolf Moser aus Sachsenburg in Kärnten, ein geborener Wiener, wirkte im Hintergrund als Unterhändler auf parteipolitischer Ebene

Der Mann hieß Rudolf Moser, war 1901 in Wien geboren und in der christlich-sozialen Bewegung politisch sozialisiert worden. In Sachsenburg (Kärnten) leitete er die „A. Moser & Sohn, Holzstoff- und Pappenfabrik“, und als Industrieller gehörte er der vor allem auf die regierende Österreichische Volkspartei (ÖVP) stark einwirkenden Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft an. Mit dem ersten Bundeskanzler Leopold Figl, den er als seinen „engsten Jugendfreund“ bezeichnete, verband ihn wie er vermerkte, „in allen Belangen …. stets gegenseitige und vollständige Übereinstimmung und Treue“.

 

Rudolf Moser und Leopold Figl
In der Zeit des österreichischen Ständestaates der Ersten Republik war Rudolf Moser „Gauführer“ der „Ostmärkischen Sturmscharen“ in Kärnten-Osttirol. Sein Freund, der spätere österreichische Bundeskanzler Leopold Figl (ÖVP), hatte das gleiche Amt in Niederösterreich inne (Bild rechts).

Der Emissär

In Italien, wohin seine Firma gute Geschäftskontakte unterhielt,  hielt sich Moser häufig für länger auf und kam mit namhaften Persönlichkeiten des Staates ebenso wie mit katholischen Kreisen und dem Klerus in engen Kontakt. Moser, den auch Papst Pius XII. mehrmals in Rom persönlich empfing, wirkte zudem als Vertrauensmann des Vatikans. Insofern nimmt es nicht wunder, dass sich der die italienische Sprache mündlich wie schriftlich nahezu perfekt beherrschende und absolut diskret agierende Moser nach 1945  geradezu ideal für die Aufnahme, Pflege und Aufrechterhaltung einer trotz Südtirol-Unbill dennoch äußerst belastbaren Verbindung zwischen ÖVP und Democrazia Cristiana (DC) eignete, die sich weltanschaulich ohnedies nahestanden. Dazu passte, dass er sich der Rolle des (partei)politischen Postillons und verdeckt  arbeitenden Unterhändlers mit geradezu missionarischem Eifer hingab.

Verkaufte „Herzensangelegenheit“

Das erste für das Nachkriegsschicksal der Südtiroler bedeutende und in seiner Wirkung fatale Wirken Mosers ergab sich im Frühjahr 1946. Während nämlich die österreichische Bundesregierung offiziell – besonders Kanzler Figl, der in seiner Regierungserklärung am 21. Dezember 1945 vor dem Nationalrat gesagt hatte:

„Eines aber ist für uns kein Politikum, sondern eine Herzenssache, das ist Südtirol. Die Rückkehr Südtirols nach Österreich ist ein Gebet jedes Österreichers“ 

Die  Selbstbestimmungslösung mittels Volksabstimmung verlangte, die Außenminister Gruber gegenüber den Siegermächten und dem Vertreter Italiens in Paris bis dahin einigermaßen aufrecht erhalten hatte, wurde Rom auf der Ebene parteipolitischer Beziehungen vertraulich darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich Wien gegebenenfalls auch mit einer Autonomielösung anstelle eines Plebiszits  einverstanden erklären könne. Das Signal dazu gab Figl via Moser, der über  Vermittlung eines  Priesters aus dem Trentino den gebürtigen Trientiner De Gasperi am 3. April 1946  im Palazzo del Viminale, dem  Amtssitz des italienischen Ministerpräsidenten,  zu einer ausgiebigen geheimen Unterredung traf.

Als Bundeskanzler Figl (Bild rechts) in Innsbruck die Südtiroler Unterschriften für die Rückkehr Südtirols zu Österreich entgegen nimmt und verkündet „Wir wollen unser Südtirol wieder!“, hat der Geheimunterhändler Rudolf Moser (links im linken Bild) dem italienischen Ministerpräsidenten Degasperi (auf dem linken Bild im Vordergrund) bereits die Bereitschaft der Bundesregierung zum Verzicht auf Südtirol übermittelt.

Dass das Duo Figl/Moser  damit Grubers Aktivitäten konterkarierte, dürfte auch dem Umstand geschuldet gewesen sein, dass die beiden ÖVP-Politiker  Figl und  Gruber  einander sozusagen „in herzlicher Abneigung“ zugetan waren. Dass es dem Kanzler  primär um gutnachbarschaftliche politische (und wirtschaftliche) Beziehungen Wiens zu Rom sowie vielleicht mehr noch um freundschaftliche Verbindungen zwischen seiner ÖVP mit De Gasperis DC zu tun war und dass er damit der alldem entgegenstehenden Sache Südtirols – wider alle öffentlichen Bekundungen und Verlautbarungen – schadete, spricht Bände.

 Widersprüchliches Gebaren

Dieses widersprüchliche politische Gebaren sollte sich, wie die von dem oberösterreichischen Forscher Helmut Golowitsch erstellte Dokumentation zeigt, unter allen auf Figl folgenden ÖVP-Kanzlern bis in die für das österreichisch-italienische Verhältnis äußerst schwierigen 1960er Jahre fortsetzen, unter der ÖVP-Alleinregierung unter Josef Klaus ihren Kulminationspunkt erreichen  und darüber hinaus – wie man als Beobachter späterer Phasen hinzufügen muss – gleichsam eine politische Konstante bilden, der in aller Regel die beanspruchte Schutz(macht)funktion Österreichs für Südtirol untergeordnet worden ist. Allen damals führenden ÖVP-Granden stand Rudolf Moser als emsig bemühtes, lautlos werkendes und wirkendes Faktotum zur Seite: Sei es als Organisator konspirativ eingefädelter Spitzentreffen inkognito – mehrmals in seinem Haus in Sachsenburg – , sei es als Emissär, mal als besänftigender Schlichter, mal operierte er als anspornender Impulsgeber. Mitunter war er verdeckt als Capo einer geheimen ÖVP-Sondierungsgruppe unterwegs oder auch gänzlich unverdeckt als Mitglied einer offiziellen ÖVP-Delegation auf DC-Parteitagen zugegen. Und nicht selten nahm er die Rolle eines Beschwichtigers von ÖVP-Politikern und -Funktionären wahr.

Geheime Treffen

So regte er die erste geheime Begegnung Figls mit De Gasperi an, wie aus einem mit Briefkopf des Kanzlers versehenen Schreiben vom 16. Juli 1951 an Moser hervorgeht. Das „inoffizielle Zusammentreffen“  fand im August 1951 – der genaue Tag ließ sich nicht rekonstruieren – im Hinterzimmer eines Gasthauses am Karerpass in Südtirol statt, wohin der in Matrei (Osttirol) sommerfrischende österreichische und der in Borgo (Valsugana) urlaubende italienische Regierungschef reisten, um sich „auf halbem Wege“ und „nach außen hin zufällig“ zu treffen. Über Inhalt und Ergebnis dieses ersten Geheimtreffens, worüber es keine Aufzeichnungen gibt – und weiterer konspirativer Begegnungen mit anderen Persönlichkeiten – wurden weder  Süd- noch Nordtiroler Politiker informiert.  Während des gesamten Zeitraums, für die Golowitschs Dokumentation steht, agierten ÖVP-Kanzler und ÖVP-Parteiführung  unter gänzlichem Umgehen der dem südlichen Landesteil naturgemäß zugetanen Tiroler ÖVP.

Eduard Wallnöfer
Als der Nordtiroler Landeshauptmann Eduard Wallnöfer erkennen musste, dass die Tiroler ÖVP von der Wiener Parteizentrale in Südtirol-Angelegenheiten ständig übergangen wurde, plante er eine Abspaltung der Nordtiroler ÖVP von der „Mutterpartei“ nach CSU-Vorbild.

Das ging sogar so weit, dass der legendäre  Landeshauptmann Eduard Wallnöfer wegen „wachsender Unstimmigkeiten mit der Wiener Parteizentrale“  – insbesondere während der Kanzlerschaft  des Josef Klaus, zu dem er ein „unterkühltes Verhältnis“ gehabt habe (Michael Gehler  –  eine „Unabhängige Tiroler Volkspartei“ (nach Muster der bayerischen CSU)  ernsthaft in Erwägung zog.  Indes war der aus dem Vinschgau stammende Wallnöfer   – nicht allein wegen der Südtirol-Frage, aber vor allem in dieser Angelegenheit  –  dem   Außenminister und nachmaligen Kanzler  Bruno Kreisky (SPÖ)  ausgesprochen freundschaftlich verbunden.

Delikate Besuche

Für das zweite  Geheimtreffen Figls mit De Gasperi am 18. und 19. August 1952 sorgte Moser, der es arrangiert hatte, auch eigens dafür, den  Ministerpräsidenten inkognito über den Grenzübergang Winnebach nach Osttirol zu schleusen und von dort aus auf sein Anwesen in Sachsenburg (Bezirk Spittal/Drau) zu geleiten. Während zweier Tage unterhielten sich De Gasperi und Figl bei ausgedehnten Spaziergängen unter vier Augen, niemand sonst war zugegen.

Moser (links im Bild) begrüßt den italienischen Ministerpräsidenten Degasperi bei dem Geheimtreffen vor seinem Haus in Sachsenburg.

Anschließend finden bei ausgedehnten Spaziergängen vertrauliche Unterredungen zwischen Degasperi und Figl statt.

In einem späteren Rückblick, angefertigt zu Weihnachten 1973, vermerkte  Moser:

„Seit 1949 gab es in meinem Kärntner Landhaus gar viele Zusammenkünfte, Besprechungen, Beratungen und Konferenzen, aber nicht selten wurden auch in fröhlichem Zusammensein weitreichende Beschlüsse gefaßt. Im Gästebuch dieses ,Hauses der Begegnung‘, wie es vielfach genannt wurde, gibt es von den delikaten Besuchen fast keinerlei Eintragungen, weil ja jedwede Dokumentation vermieden werden sollte.“

Julius Raab und Rudolf Moser
Moser (rechts im Bild) begrüßt Bundeskanzler Julius Raab vor seinem Haus in Sachsenburg.

Auf Figl folgte Julius Raab. Auch er war in Sachsenburg zu Gast, bediente sich Mosers Diensten hinsichtlich Italiens aber kaum. Das war auch gar nicht erforderlich, denn die politischen Prioritäten Wiens waren während Raabs Ägide vornehmlich auf das Ausverhandeln des Staatsvertrags (1955) und damit das Wiedererlangen der Souveränität gerichtet. Was dazu führte, dass es –  worüber in Bozen und Innsbruck  Unmut herrschte  –  in der Südtirol-Politik zu keinen nennenswerten Aktivitäten oder Initiativen mehr kam.

Handreichung für Folterer

Nach De Gasperi, mit dem sich Moser auch weiterhin freund(schaft)lich austauschte, wechselten in Italien die Regierungschefs beinahe jährlich; bis 1981 war das Amt des „Presidente del Consiglio dei Ministri“ stets  sozusagen  ein „Erbhof“ der DC. Bis zum Abschluss des Südtirol-Pakets 1969 unter Mario Rumor, der zwischen 1968 und 1970 drei wechselnden, DC-geführten und dominierten (Koalitions-)Regierungen vorstand, hatten sieben DC-Regierungschefs 14 Kabinetten vorgestanden. Mit allen pflegte(n) Moser (und die ÖVP) mehr oder weniger enge Kontakte.

Mario Scelba
Den italienischen Innenminister Mario Scelba (DC), mit dessen Wissen und Billigung verhaftete Südtiroler in den Carabinieri-Kasernen durch „Spezialisten“ verhört und dabei schrecklich gefoltert wurden, bezeichnete Moser als seinen „guten Freund“.

Zu Mario Scelba, der später   traurige Berühmtheit erlangte, weil unter seiner  Billigung 1961 in Carabinieri-Kasernen  politische Häftlinge aus den Reihen des „Befreiungsausschusses Südtirol“ (BAS) gefoltert worden waren und er als damaliger Innenminister den Folterknechten  dazu  „freie Hand“ („mani libere“) gelassen hatten, waren sie ebenso intensiv wie zu Fernando Tambroni, Antonio Segni, Amintore Fanfani und Aldo Moro. 1962 hatte Moser ein  geheimes Treffen zwischen dem stellvertretenden DC-Generalsekretär Giovanni Battista Scaglia sowie der DC-Fraktionsvizechefin  Elisabetta Conci  und ÖVP-Generalsekretär Hermann Withalm sowie Außenamtsstaatssekretär Ludwig Steiner eingefädelt, das in seinem Beisein  am 12. Mai in der am Comer See gelegenen „Villa Bellini“ der mit ihm  befreundeten Papierfabrikantin Anna Erker-Hocevar  stattfand. Einmütiger Tenor des Treffens: Südtiroler „Friedensstörer“ seien „gemeinsame Feinde“ und als solche „unschädlich zu machen“.

In dieser Villa am Lago di Como fand 1962 das von Moser arrangierte Geheimtreffen österreichischer ÖVP-Politiker und italienischer DC-Politiker statt.

Moser bekundete stets, man müsse, wie er selbst, beseelt sein vom Willen „engster vertraulicher Zusammenarbeit …mit den aufrechten Europäern und jenen Christen, welche den Mut haben, solche der Tat zu sein“  sowie beitragen zur „gemeinsamen Verurteilung jeder Äußerung von unzeitgemäßem Nationalismus und unchristlichen Gewalttaten“ und mithelfen, jene Kräfte zu isolieren und auszuschalten,  „die unbedingt Gegner einer Einigung, einer Versöhnung sind“.  An Scelba schrieb er am 16. September 1961, er möge „im Alto Adige  jene wahnsinnigen Radikalen  isolieren, welche mit verbrecherischen Taten sich als Handlanger des Bolschewismus erweisen“.

ÖVP-Geheimdiplomatie

Mosers Engagement ging so weit, dass er sich nicht scheute, daran mitzuwirken, hinter dem Rücken des damaligen Außenminister Kreisky (SPÖ) sozusagen „christdemokratische Geheimdiplomatie“ zu betreiben und dessen mit Giuseppe Saragat ausgehandeltes „Autonomie-Maßnahmenpaket“  zu desavouieren, welches die Südtiroler Volkspartei (SVP) dann auch am 8. Januar 1965  für „zu mager“ befand und infolgedessen verlangte, es müsse nachverhandelt werden. Schon am 6. Januar 1962  hatte er in einer an zahlreiche ÖVP-Politiker und -Funktionäre verschickten „Südtirol-Denkschrift“ bemerkt, Kreisky betreibe „eine dilettantisch geführte Außenpolitik.“  Das bezog sich just auf den seit den verheerenden Auswirkungen des Gruber-De Gasperi-Abkommens ersten zielführenden und erfolgreichen Schritt der Wiener Südtirol-Politik, nämlich der Gang Kreiskys 1960 vor die Vereinten Nationen. Die Weltorganisation zwang mittels zweier Resolutionen Italien zu „substantiellen Verhandlungen zur Lösung des Streitfalls“ mit Österreich, womit der Konflikt zudem internationalisiert und der römischen Behauptung, es handele sich um eine „rein inneritalienische Angelegenheit“ die Grundlage entzogen worden war.

Ludwig Steiner und Kurt Waldheim

In den Rom-freundlichen Kreisen der Bundes-ÖVP war dies jedoch mit Unwillen registriert  worden. Zunächst hatte ÖVP-Staatssekretär Ludwig Steiner versucht, Kreisky zu bewegen,

die österreichische UNO Initiative zurückzunehmen“,  denn „seiner Meinung nach  habe Italien in einer UNO Debatte d[er]z[ei]t. eine bessere Stellung und im übrigen solle man  nicht die westlichen Freunde Österreichs strapazieren.“

Kreisky vermerkte über  Steiner :

„Seit seinem Eintritt als Staatssekretär haben die Intrigen gegen die gemeinsame Außenpolitik in hohem Maße zugenommen.“

Ebenso vergeblich wie Steiner hatten auch (der spätere ÖVP-Außenminister) Kurt Waldheim und der damalige Leiter der Politischen Abteilung des Außenministeriums,  Heinrich Haymerle, versucht, Kreisky, wie dieser festhielt,  

„in stundenlangem Gespräch zu überreden, dass wir uns jetzt aus der Affäre ziehen sollten … Andernfalls würde Österreich als ein Störenfried betrachtet werden, und dies wäre uns keineswegs zuträglich“.

Rudolf Moser und Kurt Waldheim
Rudolf Moser (links) mit Außenminister Dr. Kurt Waldheim (rechts)

Mosers vielfältiges und nicht eben einflusslos gebliebenes Wirken  beschränkte sich indes nicht auf die eines Kontaktknüpfers oder Verbindungsmannes zwischen ÖVP und DC. Er betätigte sich auch auf  internationalem  Parkett  und vertrat die ÖVP auf den seit 1947 stattfindenden jährlichen Parteikongressen der DC sowie auf den Jahrestagungen  der „Nouvelles Équipes Internationales“ (NEI), die sich 1965 in  „Union Européenne des Démocrates-Chrétiens“ (EUDC) / „Europäische Union Christlicher Demokraten“ (EUCD) umbenannte. Die von Gegnern als „Schwarze Internationale“ verunglimpfte  EUCD ging  1998 in der Europäischen Volkspartei (EVP) auf.

Josef Klaus beugt sich römischem Druck

Der italophile Moser ist nicht selten als politischer Stichwortgeber auszumachen, wenn es um den Versuch der in Wien Regierenden – insbesondere der von der ÖVP gestellten Bundeskanzler der ersten 25 Nachkriegsjahre – ging, sich des mehr und mehr als lästig empfunden Südtirol-Problems zu entledigen. Dies trifft in Sonderheit auf die „Ära Klaus“ zu. Rudolf  Moser fungierte just in der Südtirol-Causa als dessen enger Berater und wirkte, wie stets zuvor, als graue Eminenz. Die Regierung Klaus ließ sich – von Rom in der von Wien angestrebten  EWG-Assoziierung  massiv unter Druck gesetzt – auf (verfassungs)rechtlich äußerst fragwürdige (bis unerlaubte) Händel ein, so beispielsweise auf die auf sicherheitsdienstlicher Ebene mit italienischen Diensten insgeheim verabredete Weitergabe polizeilicher Informationen über Südtiroler, obwohl dies für politische Fälle unzulässig war. Das Wiener Justizministerium und die für Rechtshilfe zuständigen Institutionen wurden dabei kurzerhand übergangen. Für all dies und einiges mehr gab Klaus, der hinsichtlich der Südtirol-Frage ähnlich dachte wie sein deklarierter Freund Rudolf Moser, allen Forderungen der italienischen Seite bereitwillig nach. Moser hatte alles getan, um im Sommer 1966 ein geheimes Treffen in Predazzo, wohin Klaus im Anschluss an seinen üblichen Urlaub (in Bonassola an der Ligurischen Küste) reiste, mit Aldo Moro zustande zu bringen.

Bundeskanzler Dr. Josef Klaus (ÖVP) zusammen mit dem italienischen Ministerpräsidenten Aldo Moro (DC) 1965 bei einem Treffen in Taormina.

Aus dem Dunkel ans Licht

Mosers konspiratives Wirken endete 1969/70.  Bevor er sich als Pensionist aufs Altenteil in seine Geburtsstadt Wien zurückzog, hinterließ er seine gesamten Aufzeichnungen, Dokumente und Photographien einem Kärntner Nachbarn. Begünstigt von einem glücklichen Zufall war es  Helmut Golowitsch nach langwierigen Recherchen gelungen, an den zeitgeschichtlich wertvollen Fundus zu gelangen, in den zuvor noch nie ein Historiker ein Auge geworfen hatte.

Ergänzt durch Material aus dem im niederösterreichischen Landesarchiv verwahrten Nachlass  Figls sowie durch einige Dokumente aus dem Österreichischen Staatsarchiv und dem Tiroler Landesarchiv hat er ihn umsichtig aufbereitet, ausgewertet und nunmehr in dieser voluminösen Dokumentation publiziert, worin  er die für die Geschehenserhellung brisantesten Notizen Mosers erfreulicherweise faksimiliert wiedergibt. Alle Moser’schen Dokumente hat Golowitsch zudem zu jedermanns Einblick und Nutzung dem Österreichischen Staatsarchiv übergeben. Seiner Publikation, die ein bisher im Dunkel verborgenes wichtiges Kapitel der mitteleuropäischen Nachkriegsgeschichte ins Licht hebt und, wie der Salzburger Historiker Reinhard Rudolf Heinisch zurecht in seinem Vorwort schreibt, „durch dessen Ergebnisse die tragische Geschichte Südtirols nach 1945 in vielen Bereichen umgeschrieben werden muss“, ist weite Verbreitung zu wünschen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt

Der Verfasser dieses Beitrages, der Historiker Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt, war von 1985 bis 2012 Redakteur und Österreich-Korrespondent der angesehenen „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Er hat etwa 100 wissenschaftliche Publikationen verfasst und lehrt heute an österreichischen und ungarischen Hochschulen. Die Geschichte und das Geschick Südtirols liegen ihm besonders am Herzen. Er ist der Verfasser der reich bebilderten Dokumentation „Standhaft im Gegenwind. Der Südtiroler Schützenbund und sein Wirken für Tirol als Ganzes.“ (Neumarkt a. d. Etsch 2017 (Effekt-Verlag). ISBN 978-88-97053-39-2)

 —

Das vorliegende Werk von Helmut GolowitschSüdtirol – Opfer für das westliche Bündnis. Wie sich die österreichische Politik ein unliebsames Problem vom Hals schaffte“ sollte in keinem Bücherregal zur Tiroler Geschichte fehlen. Es ist in gebundener Ausgabe im Leopold Stocker Verlag in Graz erschienen, umfasst mit einem Vorwort von Univ.-Prof. Dr. Reinhard R. Heinisch rund 600 Seiten und ist über den Buchhandel mit der IBSN 978-3-7020-1708-8 für 34,80 € erhältlich.

In der Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ vom 23.8.2017 wurde Golowitschs jüngstes Werk ebenso anerkennend besprochen. (Klicken Sie auf das Bild um ein PDF dieser Buchbesprechung zu öffnen)

Das Buch wird öffentlich vorgestellt:

Buchpräsentation durch den Autor in Linz

mit Lichtbildern
Mittwoch, 20. September 2017
Beginn: 19:00 Uhr
Volkshaus Kleinmünchen, Dauphinestraße 19, 4030 Linz
Medienpartner: Magazin Info-DIREKT

 

Buchpräsentation durch den Autor in Innsbruck

mit Lichtbildern und Podiumsdiskussion von Zeitzeugen
Einführung und Moderation Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt
Samstag, 23. September 2017
Gasthof Sailer, Saal Tirol, Adamgasse 8, 6020 Innsbruck
Beginn: 19:30 Uhr
Veranstalter: Andreas Hofer Bund Tirol (AHBT)




Einladung zur Buchpräsentation

Neues Buch erschüttert mit aktuellen Enthüllungen zur Preisgabe Südtirols

Buchpräsentation durch den Autor in Linz

mit Lichtbildern
Mittwoch, 20. September 2017
Beginn: 19:00 Uhr
Volkshaus Kleinmünchen, Dauphinestraße 19, 4030 Linz
Medienpartner: Magazin Info-DIREKT

 

Buchpräsentation durch den Autor in Innsbruck

mit Lichtbildern und Podiumsdiskussion von Zeitzeugen
Einführung und Moderation Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt
Samstag, 23. September 2017
Gasthof Sailer, Saal Tirol, Adamgasse 8, 6020 Innsbruck
Beginn: 19:30 Uhr
Veranstalter: Andreas Hofer Bund Tirol (AHBT)

Nachstehend eine Buchbeschreibung von Gerald Danner

Ein wenig Glück hatte dem Autor Dr. Helmut Golowitsch zur Seite gestanden, als er auf brisantes, bislang unbekanntes Aktenmaterial eines Kärntner Fabrikanten stieß. Der bislang nur am Rande erscheinende, aus Wien stammende und nun im kärntnerischen Sachsenburg tätige Pappefabrikant Rudolf Moser stellt sich nach den neuesten Recherchen als geheimer politischer Unterhändler Österreichs heraus. Genauer gesagt, als Unterhändler der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) mit der italienischen Democrazia Cristiana (DC).

Wie zu Beginn des Buches dargestellt wird, kommt es unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg 1947 zur Herausbildung der „Nouvelles Équipes Internationales“ einer „christdemokratischen Internationalen“, der allgemeine antikommunistische Strömungen in Westeuropa, gefördert durch den Vatikan und die amerikanische CIA, vorausgingen. Eine herausragende Stellung hierbei hatte der DC-Politiker und italienische Ministerpräsident Alcide Degasperi, der sich bei der Durchsetzung der antikommunistischen Strategie durchaus auch altfaschistischer Kräfte bediente.

In ebendieses politische Nachkriegsklima fällt erneut die Südtirolfrage, welche seit der gewaltsamen Annektierung Südtirols durch Italien 1918 ungeklärt ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg hoffen die Tiroler südlich des Brenners bei der Neuordnung Europas durch die alliierten Siegermächte berücksichtigt und an ihr Vaterland Österreich zurückgegliedert zu werden. Die großen Südtirol-Kundgebungen des Jahres 1946 in Innsbruck, Salzburg, Linz, Bozen, Brixen, Meran und Wien werden in diesem Buch bildreich festgehalten und ausführlich dokumentiert. Als Bundeskanzler Leopold Figl bei der Großkundgebung in Innsbruck am 22. April 1946 155.000 Südtiroler Unterschriften für eine Rückkehr zu Österreich überreicht werden, ruft dieser der jubelnden Menge zu

Jawohl Mander, es isch Zeit, wir wollen unser Südtirol wieder!

Zu diesem Zeitpunkt ist aber der Unterhändler Rudolf Moser bereits tätig gewesen. Kurze Zeit vorher, am 03. April 1946, hatte sich Moser mit dem italienischen Ministerpräsidenten Alcide Degasperi in Rom getroffen. Es war ein auf hoher Ebene bereits gut vorbereitetes Treffen gewesen.

Als Bundeskanzler Figl (Bild rechts) in Innsbruck die Südtiroler Unterschriften für die Rückkehr Südtirols zu Österreich entgegen nimmt und verkündet „Wir wollen unser Südtirol wieder!“, hat der Geheimunterhändler Rudolf Moser (links im linken Bild) dem italienischen Ministerpräsidenten Degasperi (auf dem linken Bild im Vordergrund) bereits die Bereitschaft der Bundesregierung zum Verzicht auf Südtirol übermittelt.

Wie die im Buch veröffentlichten Dokumente, vor allem die handschriftlichen Notizen des Rudolf Moser, offenbaren, hat die ÖVP-Bundesspitze in Wien den Verbleib Südtirols bei Italien bereits akzeptiert. Moser berichtet:

„Italien und Österreich haben beide christlich-demokratische Führung und die Wirtschaft ist zueinander komplementär. Auch haben wir ideologisch den gleichen Gegner. Sollen wir streiten, ob in Salurn ob am Brenner oder sonstwo die Grenze gezogen wird? Mir kommt vor nach diesem schrecklichen Krieg sollte man hierfür nicht Zeit verlieren wegen trennender Grenzen zu streiten vielmehr gemeinsam überlegen in welcher Weise zum Vorteil beider Partner die Grenzen abgebaut und überwunden werden. De Gasperi wird lebhaft und zeigt sich sehr interessiert von dieser Idee.“

In einem späteren parteiinternen Rundschreiben aus dem Jahre 1975 erinnert sich Moser

Die Ursache der Zwistigkeit? SÜDTIROL. Spontan war die Lösung gefunden worden ‚DIESES GEBIET SOLL DIE BRÜCKE WERDEN!‘ in Worten interpretiert: Kein Streit, kein Gegensatz um Verschiebung der Nordgrenze Italiens, aber eine gemeinsame und einvernehmliche Überwindung derselben.“

Beim Lesen dieser Zeilen wird man an das Hitler-Mussolini-Abkommen aus dem Jahre 1939 erinnert. Auch für Hitler durfte Südtirol kein Stolperstein in der Beziehung zwischen den beiden Achsenmächten sein. Nun aber sollten die politischen Kontakte und Verhandlungen aber auf Parteiebene ÖVP-DC stattfinden. Der Unterhändler Moser erklärt Degasperi gegenüber daher auch,

daß ich lediglich als Privatperson mit ihm gesprochen habe, weiters daß Österreich keine wie immer geartete außenpolitische Aktivität entfalten könne, die Fühlungsnahme sich daher vorläufig nur von Partei zu Partei erstrecken könne.

„In der Folge sollte Moser so gut wie alle einflussreichen Persönlichkeiten der DC kennenlernen und durch Jahrzehnte beste Kontakte mit dieser Führungsebene pflegen“, schreibt der Autor Golowitsch.

Die persönlichen Beziehungen zu den einzelnen Parteifunktionären gestalten sich immer herzlicher und umfangreicher, weshalb ich mich seit Sommer 1946 bemühte, daß führende Funktionäre unserer Partei nach Italien kommen mögen, um den Kontakt aufzunehmen

notiert Moser in einer Denkschrift. Tatsächlich organisiert Moser dann 1952 ein geheimes Treffen zwischen Bundeskanzler Figl und Ministerpräsident Degasperi in seinem eigenen Haus in Sachsenburg in Kärnten. Fotos von der Herzlichkeit dieses Geheimtreffens werden in diesem Buch der Öffentlichkeit vorgelegt.

Moser (links im Bild) begrüßt den italienischen Ministerpräsidenten Degasperi bei dem Geheimtreffen vor seinem Haus in Sachsenburg.

Anschließend finden bei ausgedehnten Spaziergängen vertrauliche Unterredungen zwischen Degasperi und Figl statt.

Wie Golowitsch in dieser Dokumentation darstellt, zieht sich die Tätigkeit des geheimen Unterhändlers Moser nahezu durch die ganze Entstehungsgeschichte der Autonomie Südtirols wie ein roter Faden. 1966 erhält Moser als Vertrauensmann der Democrazia Cristiana sogar Einblick in parteiinterne italienische Verhandlungspositionen, welche er zuhause in Wien Bundeskanzler Klaus „schmackhaft“ machen sollte. In einem Brief an den italienischen Ministerpräsidenten Aldo Moro schreibt Moser gar:

Der persönliche Kontakt zwischen den Verhandlungspartnern darf sich nicht auf Kommissionen beschränken, welche zur Lösung begrenzter Aufgaben nominiert werden. Hingegen ist ein kontinuierlicher und ständiger Kontakt zwischen Vertrauensleuten aller Vertragspartner notwendig; das heißt, Delegierte, welche es verstehen, die freundschaftliche Einigung eher zu treffen, bevor daß ein Mißverständnis oder eine übelwollende Aktion irgend einer gegnerischen Strömung, nationaler oder internationaler Art, die guten Beziehungen schädigen oder stören könnte.

Gemeint waren damit die geheimen Verhandlungen unter Umgehung der Außenministerien beider Staaten.

Der von der Wiener ÖVP-Bundesspitze nicht geliebte österreichische Außenminister Bruno Kreisky (SPÖ) schlägt damals nämlich einen konsequenteren Kurs in der Südtirolpolitik ein, als dies von den christdemokratischen Regierungsmitgliedern Österreichs erwünscht ist. 1960 bringt er zu deren Missfallen das Südtirol-Problem vor die UNO.

In einem ÖVP-internen Rundbrief an Parteifunktionäre bekundet Moser 1967 bezüglich der Folterungen von Südtiroler Häftlingen „daß die Folterungen von Südtiroler Seite maßlos aufgebauscht und übertrieben worden sind“. Und: „Hand aufs Herz! Wer wüßte einen Staat, einen einzigen Kulturstaat der Welt zu nennen, wo von Seiten der Polizei noch niemals Übergriffe oder Mißhandlungen vorgekommen seien.

Auf erschütternde Art und Weise deckt Helmut Golowitsch in seinem neuesten Werk auf, welche Auffassungen von bestimmten ÖVP-Bundespolitikern vertreten wurden und wie sich diese hinter den Kulissen auf die Südtirol-Verhandlungen auswirkten, während der Öffentlichkeit harte Verhandlungspositionen gegenüber Italien vorgegaukelt wurden.

Weiterhin dokumentiert der Verfasser eine geheime italienisch-österreichische Zusammenarbeit auf hoher sicherheitsdienstlicher Ebene vor dem Hintergrund des freundschaftlichen Zusammenwirkens der christdemokratischen Parteien. Ab 1966 fanden in regelmäßigen Abständen im neutralen Zürich geheime Besprechungen zwischen sicherheitsdienstlichen Funktionären beider Staaten statt. Darüber hat auch der Historiker Hubert Speckner in seinem Buch „Von der „Feuernacht“ zur „Porzescharte“ bereits berichtet.

Die Züricher Geheimtreffen sind in geheimen Verschlussakten des österreichischen Innenministeriums sogar mit genauen Wortprotokollen dokumentiert.

Der Autor Golowitsch dokumentiert, dass jene Treffen eindeutig rechtswidrig gewesen waren, da sie eine Umgehung offizieller zwischenstaatlicher Rechtshilfeverfahren darstellten. Gemäß einem österreichischen Rechtshilfeerlass von 1959 war nämlich „in politischen Fällen die Rechtshilfe durch Überlassung von Akten nicht nur ausländischen Justizbehörden gegenüber, sondern grundsätzlich an ‚ausländische Behörden‘ ohne jede Ausnahme ohne Bewilligung des Justizministeriums zu verweigern“. Die österreichischen Vertreter betonten auf diesen geheimen „Antiterrorgipfel“ gegenüber den italienischen Delegierten daher immer wieder, dass „diese (über Südtirol-Freiheitskämpfer ausgetauschten) Informationen nicht zum Anlass einer Verhaftung, Verfolgung oder Befragung einer Person, sondern lediglich zu deren Beobachtung genommen werden dürfen.“ Die Rechtswidrigkeit des Verhaltens der österreichischen Seite durfte nicht öffentlich werden. Oberpolizeitrat Dr. Eduard Obrist von der Sicherheitsdirektion Tirol, welcher bei den geheimen Treffen und dem Austausch von Ermittlungsergebnissen anwesend war, flehte die Italiener geradezu an:

Es muss nur sichergestellt werden, daß die direkten Kontakte nicht offenbar werden. Wir halten das sonst bei der Bevölkerung nicht aus.

Die Dokumentation beschreibt das Geschehen bis zum 25. Juni 1967. An diesem Tag wurden im italienisch-österreichischen Grenzgebiet der Provinz Belluno auf der Porzescharte laut offizieller italienischer Darstellung vier italienischen Soldaten durch von „Südtirol-Terroristen“ gelegte Tretminen tödlich verletzt. (Diese Darstellung hat der österreichische Militärfachmann und Historiker Oberst Dr.  Hubert Speckner in seinem Buch „Von der „Feuernacht“ zur „Porzescharte“ mittlerweile gründlich anhand von Fakten widerlegt.)

Das Geschehen auf der Porzescharte wurde aber von der italienischen Seite zum Anlass genommen, offiziell die Assoziierung Österreichs an die EGW zu blockieren und Wien politisch noch stärker unter Druck zu setzen.

Dieses Geschehen wird jedoch in einem Folgeband der vorliegenden Dokumentation behandelt werden, welcher im Frühjahr 2018 erscheinen soll.

In Rom schätzte man die verdeckte Tätigkeit des Geheimunterhändlers und christdemokratischen Freundes Rudolf Moser sehr. 1976 ernannte der italienische Staatspräsident Rudolf Moser zum „Commendatore“ – zum „Ordensritter“ – und verlieh ihm einen hohen italienischen Orden.

Dr. Helmut Golowitsch, hat sich bereits mit Werken wie „Kapitulation in Paris – Ursachen und Hintergründe des Pariser Vertrags 1946“ (Mitautor Walter Fierlinger), „Ortlerkämpfe 1915-1918“ und der zuletzt in zweiter Auflage erschienenen Dokumentation „Für die Heimat kein Opfer zu schwer – Folter – Tod – Erniedrigung: Südtirol 1961-1969“ als Südtirol-Historiker einen Namen gemacht.

Die hinterlassenen Akten des Geheim-Unterhändlers Rudolf Moser wurden durch den Autor mittlerweile an das österreichische Staatsarchiv zur Übernahme in dessen Bestände übergeben und sind somit der Wissenschaft frei zugänglich.

Das vorliegende Werk von Helmut GolowitschSüdtirol – Opfer für das westliche Bündnis. Wie sich die österreichische Politik ein unliebsames Problem vom Hals schaffte“ sollte in keinem Bücherregal zur Tiroler Geschichte fehlen. Es ist in gebundener Ausgabe im Leopold Stocker Verlag in Graz erschienen, umfasst mit einem Vorwort von Univ.-Prof. Dr. Reinhard R. Heinisch rund 600 Seiten und ist über den Buchhandel mit der IBSN 978-3-7020-1708-8 für 34,80 € erhältlich.




Antiösterreichische Kampf-Hymne als Grundlage der Identität des italienischen Staates

Auslöser der öffentlichen Diskussion: Südtirols Schützen verweigerten Strammstehen und Salutschießen unter Abspielung der „Mameli-Hymne“

Die Südtiroler Schützen haben durch ihr konsequentes Verhalten einer breiten Öffentlichkeit in Süd- und Nordtirol in Erinnerung gerufen, dass sich das Bewusstsein der politischen Identität Italiens bis heute von der Feindschaft gegen Österreich herleitet.

Am 11. Juni 2017 kamen der italienische Staatspräsident Sergio Mattarella und der österreichische Staatspräsident Alexander van der Bellen nach Bozen, um dort die vor 25 Jahren gegenüber den Vereinten Nationen abgegebenen österreichisch-italienischen Streitbeilegungserklärungen öffentlich zu beweihräuchern.

Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte den Südtiroler Schützenbund gebeten, die beiden Präsidenten mit einem „landesüblichen Empfang“ durch Salutschüsse zu ehren. Der Schützenbund hatte zugesagt, da vereinbart wurde, dass dazu die Landeshymne und die Europahymne abgespielt werden sollten.

Landeskommandant Elmar Thaler
Landeskommandant Elmar Thaler

Als der wie immer Rom sehr ergebene Landeshauptmann Kompatscher plötzlich darauf beharrte, dass der ehrenvolle Empfang unter Abspielung der italienische „Mameli Hymne“ erfolgen müsse, zog der Schützenbund angesichts des besonderen Charakters dieser Hymne seine Zusage zurück.

Der Landeskommandant Elmar Thaler begründete dies so:

„Wenn wir nun aber, anders als in den Verhandlungen in Aussicht gestellt, zu einer Hymne strammstehen müssen, welche das österreichische Vaterland beleidigt, dann ziehen wir uns dankend zurück.“

Der Empfang fand dann ohne die Schützen, ohne Ehrensalve und ohne Strammstehen zu einer antiösterreichischen Kampfhymne statt.

Die Entscheidung der Schützen erregte auch in Nordtirol große Aufmerksamkeit, wie aus der Berichterstattung der „Tiroler Tageszeitung“ hervorging.

In der Presse und in der Öffentlichkeit gab es in ganz Tirol eine ausführliche Diskussion, welche deutlich machte, worin die führenden politischen Kräfte Italiens bis heute die Identität ihres Staates begründet sehen.

In der nachstehenden Dokumentation kann sich der geneigte Leser darüber näher informieren:

„Fratelli d’Italia“ – die nichtoffizielle „Nationalhymne“ Italiens

Im Ersten Weltkrieg wurden Text und Noten der antiösterreichischen Mameli-Hymne per Postkarten unter den italienischen Frontsoldaten verteilt.

Diese Postkarte aus der Zeit des Ersten Weltkriegs zeigt einen heldenhaften Jüngling, der seine Ketten zerrissen hat und die Tricolore hoch hält. Er symbolisiert das „befreite“ Italien. Er tötet das scheußliche Reptil Österreich, welches die Züge des Kaisers Franz Josef trägt. Die Darstellung verkörpert den gleichen Geist wie die „Mameli-Hymne“.

Freimaurerlied und antiösterreichischer Kampfgesang

Goffredo Mameli – Freimaurer und Revolutionär gegen das katholische Österreich

Bei dem Lied „Fratelli d’Italia“ („Brüder Italiens“), auch bekannt als „Inno di Mameli“ (Hymne des Mameli“), handelt es sich um ein aus der Zeit des „Risorgimento“ im 19. Jahrhundert stammendes antiösterreichisches Gedicht, welches die „Fratelli d’Italia“ (die „Brüder Italiens“) in ziemlich blutrünstiger Weise zum Kampf gegen Österreich aufruft. Es war von einem jungen intellektuellen nationalistischen Schwärmer, dem aus dem sardinischen Adelsgeschlecht „Mameli dei Mannelli“ stammenden Goffredo Mameli gedichtet worden.

Mit den in der Hymne genannten „Fratelli D’Italia“ sind vor allem die Freimaurer gemeint, welche großen Anteil an der italienischen Einigungsbewegung hatten und in der Folge den Staat bis über die Zeit des Faschismus hinaus beherrschen sollten.

Der Kampf der Freimaurer und der von ihnen beherrschten Bewegung des „Risorgimento“ zielte auf die Einigung Italiens und die Schaffung eines laizistischen Staates ab, welcher vom italienischen Nationalismus und den freimaurerischen Ideen getragen sein sollte. Der große Feind war das mit dem Papsttum verbundene katholische Österreich.

Goffredo Mameli war selbst Freimaurer. Nach ihm ist seit 1893 eine römische Großloge des Großorients von Italien benannt. Das Manuskript seines Kampfliedes „Fratelli d’Italia“ ist in dem 2013 eröffneten Freimaurermuseum in Rom im Palazzo Vitelleschi, dem Sitz der Großloge von Italien, ausgestellt.

Keine offizielle Staatshymne

Der antiösterreichische Mameli-Kampfgesang wird heute von der Republik Italien ohne gesetzliche Grundlage als Staatshymne benützt.

Dazu hat Roland Lang, der Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“, bereits am 16. März 2012 eine aufschlussreiche Presseerklärung abgegeben:

Bis heute nie Staatshymne gewesen – Degasperi wollte Vatikan nicht vor den Kopf stoßen. Der blutrünstige Text dieses 1847 gedichteten Kriegsliedes gegen Österreich ist nur zeitbezogen aus der damaligen Kampfbegeisterung seines Dichters Goffredo Mameli erklärbar. Der schwülstige Kampfgesang ist in Wahrheit nie italienische Staatshymne gewesen und ist es bis heute nicht.

Während der Zeit der italienischen Monarchie war der „Königliche Marsch“ („Marcia Reale“) offizielle Staatshymne.

Während des Ersten Weltkrieges wurden Text und Melodie des auch „Inno di Mameli“ („Hymne des Mameli“) genannten Kampfliedes „Fratelli d’Italia“ in Druckschriften und Propagandapostkarten an der Front verbreitet, um den Hass gegen Österreich zu schüren. Zur offiziellen Hymne wurde der Kampfgesang aber auch damals nicht.

Am 12. Oktober 1946 beschloss der italienische Ministerrat, dass die Vereidigung der Truppen des neuen republikanischen Italien am 4. November, dem Tag des „Sieges“ Italiens über Österreich-Ungarn unter den Klängen des „Inno di Mameli“ stattfinden solle. Außerdem solle ein Gesetzesdekret vorbereitet werden, um dieses Lied in den Rang einer Staatshymne zu erheben.

Dazu kam es nie. Historiker vermuten, dass Ministerpräsident Degasperi den Vatikan nicht mit den unverhohlenen freimaurerischen Anklängen des Textes vor den Kopf stoßen wollte.“

Einführung der Freimaurer-Hymne durch die Hintertür

Im Jahr 2012 führte Rom angesichts des Widerstandes katholischer Kreise das antiösterreichische Freimaurer-Kampflied mit einem Trick durch die Hintertür als „Nationalhymne“ ein.

Die Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ hatte das damals bereits im Vorfeld für nicht sehr lustig gehalten und am 7. März 2012 den antiösterreichischen Text des Freimaurer-Kampfliedes veröffentlicht und einen eindeutigen Kommentar dazu abgegeben.

Der Protest der Südtiroler Volkspartei (SVP)

Das Vorhaben Roms stieß nicht nur auf den lautstarken Widerspruch der Südtiroler Oppositionsparteien, sondern löste auch scharfen Protest der Südtiroler Volkspartei (SVP) aus. Darüber berichteten die „Dolomiten“ am 7. März 2012:

Das Echo in Österreich

In Südtirol gingen die Wogen hoch, sie erreichten auch Österreich, wo die „Kronen-Zeitung“ am 25. März 2012 ganz Österreich mit dem Thema der antiösterreichischen „Hymne“ konfrontierte.

Südtiroler Landtagsbeschluss gegen das Freimaurer-Kampflied

Am 6. Juni 2012 nahm der Südtiroler Landtag mit breiter Mehrheit einschließlich der Stimmen der SVP einen Beschlussantrag der Landtagsabgeordneten Sven Knoll und Eva Klotz („Süd-Tiroler Freiheit“) an, mit welchem sich der Süd-Tiroler Landtag gegen die verpflichtende Einführung des Unterrichtes des Mameli- Liedes an den Süd-Tiroler Schulen aussprach und das Parlament in Rom aufforderte, die deutschen und ladinischen Schulen Südtirols von den Hymnen-Bestimmungen ganz auszunehmen.

Die Beschlussfassung im römischen Parlament: Einführung durch die Hintertür

Im römischen Parlament fand sich jedoch trotz des heftigen Widerstandes der SVP und der Lega Nord eine Mehrheit für die Aufwertung des Gewalt verherrlichenden Freimaurer-Kampfgesanges zur faktisch existierenden „Nationalhymne“. Das Staatsgesetz Nr. 222 vom 23. November 2012 erklärte zwar den „Inno di Mameli“ nicht zur gesetzlich beschlossenen Staatshymne, verordnete aber, dass in Hinkunft im Schulunterricht das Wissen über die italienische Einigungsbewegung „Risorgimento“ („Wiederauferstehung“) sowie über das „Inno di Mameli“ vertieft werden solle.

Damit war der antiösterreichische Freimaurergesang zwar nicht zur gesetzlich abgesegneten Nationalhymne erhoben, die Vertiefung ihrer Kenntnis Schulunterricht jedoch festgelegt worden.

Schlagzeile in der „Neuen Südtiroler Tagezeitung“ vom 9. November 2012

Nun fand die „Hymne“ auch Eingang in die deutschsprachigen Schulbücher.

Seltsames Schweigen des Südtiroler Landeshauptmannes und der Südtiroler Volkspartei (SVP)

Im August 2016 unternahm ausgerechnet der „Partito Democratico“ (PD), der Koalitionspartner der SVP in der Südtiroler Landesregierung, einen neuerlichen Vorstoß und reichte einen Vorschlag bei der Verfassungskommission der römischen Abgeordnetenkammer ein: Das antösterreichische Mameli-Kampflied solle per Gesetz zur offiziellen italienischen Nationalhymne erklärt werden.

Roland Lang, Obmann des „Südtiroler Heimabundes“, gab dazu eine Presseerklärung ab, in welcher es hieß:

„Hätte die Demokratische Partei nur einen Hauch eines demokratischen Grundverständnisses, würde sie dieses Lied keineswegs zur italienischen Hymne per Gesetz festschreiben wollen, denn der Text ist alles andere als demokratisch.

Ist es nur ein Zufall, dass in zwei Jahren der „Sieg“ Italiens gefeiert wird und dass wir Südtiroler gegen unseren Willen als „Kriegsbeute“ einem fremdnationalen Staat zugeschanzt wurden?

Werden wir die notwendige Zivilcourage aufbringen, um Italien zu erklären, dass wir Südtiroler keine Brüder Italiens (Fratelli d`Italia) sind, sondern einer anderen, der österreichischen Familie, angehören?“

Das letzte Wort ist in Hinblick auf die Bestrebungen, die Mameli-„Hymne“ gesetzlich zur offiziellen italienischen Staatshymne zu erklären, noch nicht gesprochen.

Seltsam ist jedoch, dass der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher und seine Partei, die SVP, ihren Koalitionspartner PD nicht laut und deutlich zur Ordnung rufen.

Man müsste eigentlich erwarten, dass die SVP den PD dazu auffordert, den Antrag zurückzuziehen und dass sie dies zur Bedingung für die Weiterführung der Koalition macht.

Stattdessen herrscht auf Seite der SVP nur Schweigen.

Kompatscher scheint völlig vergessen zu haben, dass seine Partei vor seiner Amtsübernahme sich vehement gegen das Mameli-Kampflied geäußert hat.

LH Kompatscher will in dieser Frage offenbar in Rom nicht anecken. Das scheint jene Kritiker zu bestätigen, die ihn für einen allzu ergebenen Diener Roms halten.




Italienischer Verwaltungsgerichtshof urteilt: Eintreten für Selbstbestimmung erlaubt

Der SHB-Obmann Roland Lang vor dem Kolosseum in Rom

Im August 2016 hatte der Südtiroler Heimatbund“ (SHB), eine von ehemaligen Südtiroler Freiheitskämpfern und politischen Häftlingen gegründete Vereinigung, bei der Gemeindeverwaltung in Rom den Antrag gestellt, in der italienischen Hauptstadt 1000 Plakate mit der Aufschrift „Il Sudtirolo non è Italia“ öffentlich anzubringen.

Plakat: Südtirol ist nicht ItalienDie Gemeindeverwaltung hatte das Ansuchen als rechtlich nicht zulässig angelehnt. Dagegen hatte sich der SHB mit der Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Rottensteiner aus Bozen gewehrt und Rekurs beim Verwaltungsgericht Latium eingelegt. Diesem Rekurs wurde am 21. Dezember 2016 vollinhaltlich stattgegeben: Das Verwaltungsgericht Latium folgte der Argumentation von RA Rottensteiner und urteilte in einem Vorentscheid, dass die Botschaft „Il Sudtirolo non è Italia“ weder beleidigend noch in irgendeiner Weise verfassungswidrig sei. Zudem hat das Gericht festgestellt, dass dieser Spruch vollinhaltlich von der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Bericht in den „Dolomiten“ vom 28. Dezember 2917

Der Vorentscheid vom Dezember 2016 wurde nunmehr durch ein ausführliches Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt.

Meilenstein für die Pressefreiheit – SHB siegt vor römischem Verwaltungsgericht

Unter diesem Titel veröffentlichte Roland Lang, Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB), am 16. Mai 2017 nachstehenden Presedienst:

Bozen – Der Obmann des Südtiroler Heimatbundes (SHB), Roland Lang, ist erfreut, dass nach dem positiven Vorabentscheid des Verwaltungsgerichtes Latium vom Dezember 2016 hinsichtlich der Plakataktion „Il Sudtirolo non è Italia“ nun gleich eine zweite, noch wichtigere Entscheidung desselben Gerichtes vorliegt.

„Mit dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Latium, dem wichtigsten Verwaltungsgericht Italiens, vom Mai 2017 wurde ganz klar festgestellt, dass das Eintreten für das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler niemals strafrechtlich belangt werden kann. Mehr noch: dieser Einsatz für ein Menschenrecht darf von den Behörden auch nicht behindert werden“, so Lang.

Insbesondere fällt ein Satz dieses Urteils ins Auge, der hier vollständig zitiert werden muss: Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass es „in der italienischen Rechtsordnung kein Gesetz gibt, dass die Gedankenfreiheit hinsichtlich der Unabhängigkeit oder der Selbstbestimmung eines Territoriums des Staates einschränkt oder die Propaganda von Unabhängigkeitsideen verbietet, („Nel nostro ordinamento non esiste alcuna norma che limiti la libertà di manifestazione del pensiero in merito all’indipendenza ovvero alla autodeterminazione di qualsivoglia articolazione territoriale dello Stato o che comunque vieti la propaganda di idee indipendentiste“)“, so Lang.

Damit straft das Verwaltungsgericht Latium alle diejenigen Lügen, die die Südtiroler Selbstbestimmungsbewegung seit vielen Jahren immer wieder strafrechtlich verfolgen möchten. Zudem ist dieses Urteil auch von großer Bedeutung für die Selbstbestimmungsbewegungen im Veneto, der Lombardei, in Triest und allen anderen Teilen Italiens, die sich nach Freiheit sehnen.

In Brescia läuft derzeit eine Gerichtsverhandlung gegen 34 Selbstbestimmungsaktivisten. Laut dem dortigen Staatsanwalt sei bereits das Streben nach Unabhängigkeit eine Straftat. Das nun vorliegende Urteil des Verwaltungsgerichtes Latium stellt nun ausdrücklich klar, dass das Streben nach Unabhängigkeit, selbstverständlich im Rahmen der bestehenden Gesetze, keine Straftat darstellt.

„Es ist ein großer Sieg für den Rechtsstaat und ein großer Sieg für die Meinungsfreiheit“, so Roland Lang abschließend, der ausdrücklich dem Bozner Anwalt Dr. Ewald Rottensteinerund dem römischen Rechtsanwalt Dr. Massimo Colarizi, die den SHB in diesem Verfahren so erfolgreich vertreten haben, für ihren Einsatz dankt.

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

Die Bedeutung des Urteils

Tatsächlich hat dieses Urteil eine außerordentliche Bedeutung. 1945 hatte das postfaschistische Italien die Staatsschutzbedingungen des faschistischen Strafgesetzbuches „Codice Penale“ von 1930 übernommen.

In der Ausgabe des italienischen Strafgesetzbuches von 1981 konnte man noch die Unterschriften des italienischen Königs, des faschistischen Diktators Mussolini und seines Justizministers Rocco bewundern mit denen das faschistische Strafgesetzbuch samt seinen unmenschlichen Repressionsparagraphen in Kraft gesetzt worden war.

Zu den wichtigsten Bestimmungen des „Codice Rocco“ gehörten die „Delikte gegen die Persönlichkeit des Staates“ auf, die mit langjährigen Kerkerstrafen, mit dem Tod oder lebenslangem Zuchthaus zu ahnden waren:

  • Beleidigung der italienischen Nation
  • Beleidigung der italienischen Fahne
  • antinationale Aktivität
  • politischer Defaitismus
  • Beleidigung des Staatsoberhauptes
  • subversive und antinationale Propaganda
  • Bildung von geheimen Gesellschaften
  • Auf die Beleidigung der italienischen Nation oder der italienischen Fahne standen 3 Jahre Kerker.

 Der berüchtigte Artikel 241

 Wer aber versuchen sollte, ein Territorium vom italienischen Staat abzutrennen, verfiel nach Artikel 241 der Todesstrafe.

Nach 1945 wurde die Todesstrafe durch die Strafe lebenslänglicher Kerkerhaft ersetzt.

Erst im Jahre 2005 wurde die lebenslange Haft durch eine Mindeststrafe von 12 Jahren ersetzt.

In dem Text des Art. 241 hieß es nun, dass es sich bei den strafbaren Handlungen um „atti violenti“ – „gewaltsame Akte“ – handeln müsse, die das Ziel hätten „das Territorium des Staates oder einen Teil desselben der Souveränität eines fremden Staates zu unterstellen oder die Unabhängigkeit und Einheit des Staates zu beeinträchtigen.“

Es sind seit dieser Reform nur gewaltsame Handlungen strafbar.

Das menschenrechtskonforme und friedliche Eintreten für die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts ist nicht mehr strafbar.

Es ist in diesem Zusammenhang interessant, einen Blick auf die Jahrzehnte hindurch geübten Methoden der politischen Justiz in Südtirol zu werfen.

Eine Dokumentation über die italienische Justiz als politische Waffe findet sich hier.




Die Justiz in Italien als politische Waffe

Der „Codice Rocco“

Der italienische König Vittorio Emanuele III. saß in aufmerksamer Haltung hinter seinem Arbeitstisch. Man schrieb den 19. Oktober des Jahres 1930, des achten Jahres der faschistischen Machtergreifung.

Der „Guardasigilli“, der „Siegelbewahrer“, Justizminister Alfredo Rocco richtete das Wort an den König. „Sire“, begann der Minister, „in Eurem Königreich haben sich in der Tat in glücklicher Weise die Eroberungen der Waffen und die gesetzlichen Reformen vereinigt, um das Leben des Staates und des italienischen Volkes zu erneuern. Die Strafgesetzreform“, rief der Minister emphatisch aus, „wird als eines der hervorragendsten Denkmäler dieser Gesetzgebung und als eine imposante Demonstration der Kraft des italienischen Genius bestehen bleiben.“

Benito Mussolini und sein Justizminister Alfredo Rocco
Benito Mussolini und sein Justizminister Alfredo Rocco

Im Hintergrund hörte, in achtungsvoller Haltung stehend, ein untersetzter und gedrungener Mann aufmerksam dem Vortrag zu. Benito Mussolini, „Duce“ der Nation und geistiger Vater des neuen Strafgesetzes, hatte die Grundzüge des faschistischen „codice penale“ bereits 1925 durch die „camera dei deputati“ beschließen lassen. Dann hatte sein treuester Vasall, Justizminister Rocco, das Gesetz in allen Einzelheiten ausgefeilt. Nun sollte der König seine Unterschrift geben.

Der „Guardasigilli“ klappte seine Mappe zu. Vittorio Emanuele III. ergriff die Feder und unterzeichnete das vor ihm liegende Schriftstück. Mussolini trat zum Tisch und unterschrieb, nach ihm Justizminister Rocco. Damit trat der neue „Codice Penale“, nach seinem Schöpfer auch „Codice Rocco“ genannt, in Kraft.

Codice Penale

Engel mit Schwert
Auch heute erinnert noch ein pompöses Wandgemälde im italienischen Parlament an die Einführung des faschistischen „Codice Rocco“. Die Justiz – wie in allen Diktaturen eine Dienerin der Politik – ist hier als Engel mit Schwert dargestellt.

Das Strafrecht und die faschistische Staatsauffassung

Ein Blick auf die Sprachenkarte

Wer die Frage stellt, warum der Mussolini-Staat Bedarf an den berüchtigten Artikeln des Strafgesetzbuches gehabt hatte, der ist eingeladen, einen Blick auf eine Sprachenkarte Italiens zu werfen. Auf der Halbinsel einschließlich der zu ihr gehörenden Inseln werden 14 Sprachen gesprochen. In 14 von insgesamt 20 italienischen Regionen sprechen etwa 2,8 Millionen Menschen eine andere Muttersprache als Italienisch, wobei die Sprachen Piemontesisch, Roma und Sinti noch nicht in dieser Aufstellung erfasst sind. Die Sprachgruppenzählung von 1971 führte neben Italienisch folgende Sprachgruppen auf: Albanisch, Deutsch, Dolomiten-Ladinisch, Franko-Provenzalisch, Friulanisch, Griechisch, Katalanisch, Kroatisch, Okzitanisch, Sardisch und Slowenisch.

Es hätte sich eine föderalistische Lösung angeboten

Natürlich war auch Mussolini bekannt, daß Italien über zahlreiche und zahlenmäßig starke Volksgruppen verfügt, die eine zentrifugale Entwicklung weg vom zentralistischen Einheitsstaat in Gang setzen konnten. Der italienische Staat wäre aufgrund seiner ethnischen Struktur dazu geschaffen gewesen, eine föderalistische Verfassung mit weitreichenden Autonomien der einzelnen Volksgruppen zu erhalten. Das Beispiel der Schweiz mit ihrer Kantonalverfassung hätte sich angeboten.

Die politische Zielrichtung des Faschismus war eine andere gewesen

Die politische Zielrichtung des Faschismus war jedoch eine andere gewesen. Mussolini schreibt in seinem Standardwerk „La dottrina des fascismo“: „Der italienische Staat ist Wille zur Macht und zum Imperium. Die römische Überlieferung ist hier ein Wunschbild von höchster Gewalt“. An anderer Stelle heißt es: „Wer Faschismus sagt, sagt Staat.“ Die Vorstellung vom zentralistisch gelenkten und straff organisierten Imperium verlangte aber auch die organisierte Einheitsnation, innerhalb derer es keinen Platz für Besonderheiten oder gar Gewaltenteilung zwischen autonomen Gebieten und der Zentralregierung geben durfte. Folgerichtig sagte daher Benito Mussolini:

„Es ist ja nicht die Nation, die den Staat erzeugt, nach der verschimmelt naturalistischen Auffassung, die der Schriftstellerei in den Nationalstaaten des neunzehnten Jahrhunderts zugrunde lag. Vielmehr wird die Nation durch den Staat geschaffen.“

In diesen Worten des „Duce“ ist bereits das gesamte Entnationalisierungsprogramm enthalten, welches die Südtiroler in eine gemeinsame italienische Einheitsnation einschmelzen sollte, ohne daß eine Spur ihrer deutschen und ladinischen Nationalität und Kultur erhalten bleiben durfte.

Daß dieses Programm Widerstand auslösen mußte, lag auf der Hand. Mussolini legte deshalb das Strafgesetz als eiserne Klammer des Staates um die ihrer Identität beraubten Volksgruppen.

Die faschistische Repression

Für Südtirol sollte das faschistische Strafgesetz zu einer unbarmherzigen Geißel werden, die von einer willfährigen Justiz über dem geknechteten Volk geschwungen wurde.

In seinem zweiten Hauptteil („Dei delitti contro la personalita dello stato“) zählte der Codex jene „Delikte gegen die Persönlichkeit des Staates“ auf, die ab nun mit langjährigen Kerkerstrafen, mit dem Tod oder lebenslangem Zuchthaus zu ahnden waren: Beleidigung der italienischen Nation; Beleidigung der italienischen Fahne; antinationale Aktivität; politischer Defaitismus; Beleidigung des Staatsoberhauptes; subversive und antinationale Propaganda; Bildung von geheimen Gesellschaften. Wer die bewaffneten Streitkräfte oder den faschistischen Großrat beleidigte (Artikel 290), konnte bis zu 6 Jahren Zuchthaus erhalten, auf die Beleidigung der italienischen Nation oder der italienischen Fahne standen 3 Jahre Kerker. Wer aber versuchen sollte, eine Kolonie oder ein anderes Territorium vom italienischen „Mutterland“ loszulösen, verfiel nach Artikel 241 der Todesstrafe.

Kritik an der Staatsführung führte ab nun wegen „antinationaler Aktivität“ oder „Beleidigung der italienischen Nation“ in die Kerker der römischen Regierung oder in die Verbannung auf Gefängnisinseln.

Politische Häftlinge Südtirol
Politische Häftlinge wurden in die Kerker von Gefängnisinseln im Mittelmeer deportiert

Gefängnisinsel
Die damals ständig von Malaria heimgesuchte Gefängnisinsel Lipari im MIttelmeer

Hunderte von Südtirolern wanderten aus nichtigen Anlässen für lange Jahre hinter Kerkermauern oder in die Verbannung auf Gefängnisinseln. An den Folgen der Verbannung starben der Rechtsanwalt Josef Noldin und das junge Mädchen Angela Nikoletti, die heimlich im „Katakombenunterricht“ den Kindern Lesen und Schreiben in deutscher Sprache beigebracht hatten.

Nikoletti und Noldin
Sie starben an den Folgen der Verbannung: Angela Nikoletti und Josef Noldin.

Einer der Überlebenden, Wilhelm Eppacher aus Brixen, hat vor einem österreichischen Gericht, im 3. Grazer Südtirolprozess, als Zeuge der Verteidigung die Leidensgeschichte der Eingekerkerten und Verbannten erzählt:

„Monatelang war das Gefängnis in Bozen mit jungen Südtirolern vollgepfropft. Manche saßen wegen angeblicher Schmähung der italienischen Staatseinrichtung oder weil sie beim Spielen der Faschistenhymne nicht den Hut vom Kopf genommen hatten hinter Gefängnismauern. Anderen warf man sogenanntes ‘antinationales Verhalten’ vor. Gefoltert wurde damals so wie heute. Einem Sepp Pilser aus Meran riß man die Haare mit ganzen Fetzen der Kopfhaut aus. Andere Gefangene stellte man in heißes Wasser und schlug sie, bis sie bewußtlos waren. Ich selbst wurde nach kurzer Gefängnishaft auf die Felseninsel Tremiti verbannt, wo ich fünf Jahre lang zusammen mit 500 anderen Südtirolern in einem Konzentrationslager eingesperrt war.“ (Wiedergeben in: Otto Scrinzi (Hrsg.): „Chronik Südtirol 1959 – 1969“, Graz 1996, S. 68)

 

Rudolf Riedl
Der Lehrer Rudolf Riedl aus Tramin, welcher heimlich Kinder in der deutschen Sprache unterrichtet hatte, berichtete später über seine schlimmen Erlebnisse in der Verbannung

1945: Die faschistischen Staatsschutzbestimmungen blieben aufrecht

Nach 1945 hielt die italienische Regierung es für angebracht, das faschistische Strafrecht nahezu unverändert in Kraft zu lassen und es in der Folge bei politischen Prozessen weiter anzuwenden.

Seine politischen Paragraphen dienten der allerchristlichsten Regierungspartei „Democrazia Cristiana“ ebenso zum Niederzwingen der kommunistischen Opposition wie zur Niederhaltung aufmüpfiger Südtiroler.

Forderungen nach dem Selbstbestimmungsrecht oder Bestrebungen für eine eigene Landesautonomie wurden mit der Einleitung von Strafverfahren wegen „Angriff auf die Einheit des Staates“ oder „Anschlag auf die Verfassung“ beantwortet.

Nach 1945 kehrten auch viele ehemals faschistische Richter und Verwaltungsbeamte nach Südtirol zurück und die Südtiroler mussten sich wieder vor denselben Richtern nach demselben Gesetz wie in der Faschistenzeit verantworten.

Die neuerliche Repression

Der Fall Egon Mayr

Im Jahre 1956 demonstrierte die Bozner Staatsanwaltschaft ihr faschistisches Rechtsverständnis an einem Österreicher.

Der 26jährige Egon Mayr aus Linz hatte einige Urlaubstage bei seiner Verlobten im Fassatal verbracht und fuhr nun am 26. Dezember 1955 mit dem Zug Richtung Brenner nach Hause. Er hatte in einer Aktentasche einige vervielfältigte Blätter mit sich, die einen Zeitungsartikel der New Yorker Monatsschrift „Austria“, einer Zeitung für Exilösterreicher, wiedergaben. In diesem Artikel wurde verlangt, die Südtiroler Frage vor die UNO zu bringen, mit dem Ziel, das Recht auf Selbstbestimmung durchzusetzen.

Im Bahnhof  von Brixen warf Egon Mayr unbeobachtet in der Dunkelheit einige dieser Blätter aus dem Zug. Ein Carabiniere fand sie. Umgehend wurde eine große Staatsaktion eingeleitet. Am Brenner wurde der Zug angehalten und von Carabinieri und Finanzern durchsucht. In Egon Mayrs Aktentasche fand man noch einige übrig gebliebene Blätter.

Alto Adige“ vom 28. Dezember 1955

Der „Staatsverbrecher“ wurde gefesselt und nach Bozen gebracht. Die Anklage lautete unter Verwendung politischer Paragraphen des faschistischen Strafgesetzbuches („Codice Rocco“) auf „antinationale Propaganda“ (Strafe: 1-5 Jahre) und auf „Anschlag auf die Einheit des Staates“ nach Artikel 241, der eine Strafandrohung bis Lebenslänglich vorsah. (Dieser faschistische Paragraph ist immer noch in Geltung und sieht heute nach einer parlamentarischen Modifikation vom 24. Februar 2006 immerhin immer noch eine Strafe nicht unter 12 Jahren vor.)

Dell’Antonio (rechts) und Egon Mayr (links)
Der Staatsanwalt Dell’Antonio (rechts) und sein Opfer Egon Mayr (links)

Am 17. September 1956 begann in Bozen die Verhandlung. Der Staatsanwalt Dell’Antonio, ein Exfaschist, forderte „unter Einräumung mildernder Umstände“ 14 Jahre und 8 Monate Gefängnis für Mayr, um „gewissen Leuten, die glauben, hier in Italien gelten nicht mehr die italienischen Gesetze, sondern die österreichischen“, die Situation klar zu machen. Mayr erhielt am 22. September 3 Jahre Haft, das Revisionsverfahren setzte die Strafe auf 10 Monate herab. Am 22. Dezember 1956 wurde Mayr über den Brenner abgeschoben.

Egon Mayr
„Dolomiten“ vom 18. September 1956

Der Fall Sepp Kerschbaumer

Sepp Kerschbaumer
Sepp Kerschbaumer hatte sich durch das Hissen von Tiroler Fahnen „strafbar“ gemacht. Der Staatsanwalt Mario Martin hatte die Tiroler Fahnen als „Fetzen“ bezeichnet.

Am 5. Juli 1957 war der spätere Freiheitskämpfer Sepp Kerschbaumer aus Frangart in Bozen vor Gericht gestanden. Der Staatsanwalt Mario Martin hatte ihn angeklagt, durch das Hissen von Tiroler Fahnen am 20. Februar, dem Todestag Andreas Hofers, eine „aufhetzende Kundgebung“ gegen den italienischen Staat veranstaltet zu haben. Die Tiroler Fahnen hatte der treffliche Staatsanwalt Mario Martin, ein Exfaschist, als „stracci“, als „Fetzen“,  bezeichnet. Kerschbaumer wurde zu 10 Tagen Arrest verurteilt. („Volksbote“, Bozen, 20. 07. 1957)

Das Schicksal der „Pfunderer Buam“

Besonders tragisch war das Schicksal der Pfunderer Burschen. In der Nacht des 15. August 1956 waren 7 junge Bauernburschen in Pfunders, einem kleinen Gebirgsort in einem Seitental des Pustertales, nach einer ausgiebigen Zecherei in eine Wirtshausrauferei mit ebenfalls dort zechenden italienischen Finanzern geraten. Einer der Finanzer, Raimondo Falqui, nahm Reißaus, rannte davon und stürzte von einer Brücke ohne Geländer 3 Meter tief in den ausgetrockneten Roanerbach, wo er sich an einem Stein die Stirne einschlug. Niemand hatte dies bemerkt. Die Burschen gingen nach Hause und schliefen ihren Rausch aus. Nun wurden die Bauernburschen als „Mörder“ verhaftet.

 Der publizistische Hassfeldzug

 Zwei Tage nach dem Leichenfund im Roanerbach gab eine römische Zeitung mit neofaschistischer Schlagseite, das „Giornale d’Italia“, das Zeichen zur Hetzjagd: Es sei Mord gewesen und zwar ein „politischer Mord … Die Gründe sind noch nicht bekannt, aber sie sind zweifellos in dem Klima des Hasses zu suchen, den die Vertreter einer Partei seit Jahren säen …“ Gemeint war damit die „Südtiroler Volkspartei“.

Wenige Tage später wusste es die italienische Wochenillustrierte „Oggi“ ganz genau:

„Dies ist ein grausames sinnloses Verbrechen, geboren aus dem Hassfeldzug, der von einigen Exponenten der örtlichen Minderheit geführt wurde. Der Mord an dem jungen Beamten stellt das letzte und blutige Glied in einer Kette von Übergriffen und Gewalttaten dar.“

Ein politischer Mord also! Die gesamte Südtiroler Volksgruppe und ihre Führung als angebliche Anstifterin eines hinterhältigen und grausamen Verbrechens, zitiert vor die Schranken der italienischen Nation.

Die Pfunderer Burschen
Die Pfunderer Burschen wurden in Ketten zum Prozess gebracht.

Bereits die ersten Ermittlungen wurden so geführt, daß sie eine spätere Mordanklage rechtfertigen sollten. Daher wurden die Burschen so lange geschlagen, bis sie die von dem Staatsanwalt Dell’Antonio gefertigten Protokolle, deren Inhalt sie nicht verstanden, unterschrieben hatten. Diese Protokolle enthielten jedoch „Geständnisse“, die zur Grundlage der Verurteilung der Burschen wurde.

Schwere Misshandlungen bei den Verhören

Den Angeklagten half es gar nichts, daß sie aussagten, bei den Verhören geschlagen und zur Unterschrift der Protokolle erpresst worden zu sein. Die des Italienischen nicht mächtigen Angeklagten konnten zudem den Aussagen der Zeugen und der Beweisführung der Ankläger nicht folgen.

Luis Ebner erklärte, von dem Gerichtsvorsitzenden auf Widersprüche zu seinen Aussagen vor den Carabinieri aufmerksam gemacht:

„Vor den Carabinieri habe ich nicht mehr gewusst, was ich sage, so sehr haben sie mich geschlagen.“
(„Dolomiten“, 14. 9. 1957)

Schuldspruch als „Mutprobe“ der Geschworenen

Mario Martin
Der Staatsanwalt Mario Martin, ein Ex-Faschist.

Der Staatsanwalt Mario Martin forderte für sechs Angeklagte lebenslängliches Zuchthaus, für einen Angeklagten 20 Jahre und nur ein Angeklagter solle aus „Mangel an Beweisen“ freigehen. Falqui sei geradezu „gelyncht“ worden. Dieser Staatsanwalt rief den Geschworenen und den Richtern zu: „Ich verlange von euch Richtern eine Mutprobe! Euer Schuldspruch stimme überein mit dem Gefühl des Volkes, von dem ihr delegiert worden seid.“

Noch ungeheuerlicher äußerten sich die Vertreter der Privatanklage. Sie nannten die Angeklagten „Hyänen“, „Bestien“ und „hündische Meute“. Alle Bewohner des „finsteren und zurückgebliebenen Südtiroler Tales Pfunders“ hätten, politisch von der einheimischen Presse verhetzt, im sardischen Finanzer Falqui „den Bringer des Fortschritts und der Kultur“ gehasst und mit Mordlust verfolgt.

„Lumpen, Verbrecher, Hyänen“

Der Nebenkläger Dr. Dadea nannte die Bauernburschen „Ränkeschmiede mit dem finsteren Blick des Verbrechers, abgefeimte Delinquenten unter der Maske der Naivität, halbe Kannibalen, Wegelagerer und Mörder … Acht Lumpen, acht Verbrecher, acht Hyänen haben barbarisch gemordet!“, rief er in den Gerichtssaal.

Das Urteil erster Instanz wurde am 16. Juli 1957 gesprochen. Es lautete: 

Als des Mordes schuldig erhielten:  Alois Ebner 24 Jahre Kerker, Florian Weissteiner 16 Jahre Kerker, Georg Knollseisen 16 Jahre Kerker, Paul Unterkircher l0 Jahre Kerker, Bernhard Ebner 16 Jahre Kerker, Isidor Unterkircher 16 Jahre Kerker, Johann Huber, der nachweislich nicht einmal am Raufhandel beteiligt war und für den selbst der Staatsanwalt Freispruch beantragt hatte: 13 Jahre Kerker. Insgesamt 113 Jahre Kerker.

Urteil Pfunderer
Schlagzeile in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 18. Juli 1957

Pfunderer Alois Ebner
Die „Liga für Menschenrechte“ veröffentlichte im Jahre 1958 eine Broschüre, in welcher der Skandalprozess gegen die Pfunderer Burschen eingehend untersucht und dargestellt wurde. Auf dem Umschlagbild ist der junge Pfunderer Alois Ebner zu sehen.

Entsetzen in Tirol

Das Urteil rief in ganz Tirol Entsetzen hervor. Am 1. April 1958 ruhte in ganz Nordtirol von 10 Uhr bis 10.05 Uhr alle Arbeit zu einem Gedenken an die Pfunderer Burschen. Landeshauptmann Dr. Tschiggfrey, erklärte während dieser Gedenkminuten über den Rundfunk:

„In diesen Augenblicken ruht die Arbeit in Stadt und Land. In Häusern und Fabrikhallen schweigt  der Lärm. Das Tiroler Volk denkt, von tiefstem Leid erfasst, an jene sechs jungen Bauernsöhne eines entlegenen Südtiroler Bergdorfes, deren Leben durch einen Richterspruch ganz oder teilweise vernichtet wird.“

Zahlreiche österreichische und bundesdeutsche Zeitungen prangerten die Methoden der italienischen Justiz an

 Staatsanwalt Mario Martin: „Ich würde es heute wieder tun!“

Der Gründer des BAS, Sepp Kerschbaumer, begab sich nach Pfunders und hielt in dem dortigen Pfarrhof einen 15tägigen Hungerstreik ab. In einem Flugblatt erklärte er: „In ihrem blinden Nationalismus haben sich die Welschen gerade durch dieses Hassurteil selbst den größten Schaden zugefügt.“ (Zitiert nach: Josef Fontana / Hans Mayr: „Sepp Kerschbaumer“, Bozen 2000, S. 75)

Am 16. Januar 1960 bestätigte der italienische Kassationsgerichtshof das unglaubliche Urteil gegen die Pfunderer. (Über den gesamten Prozess siehe: Armand Mergen: „Der Pfunderer Prozess“, Schriften des Bergisel-Bundes Nr. 1, Innsbruck 1958; sowie N.N.: Justiz in Südtirol“, Sonderdruck der Österreichischen Liga für Menschenrechte, Sektion Tirol, Innsbruck 1958)

In ohnmächtigem Zorn schrieb Sepp Kerschbaumer in einem neuerlichen Flugblatt:

„Wir waren solche Justizverbrechen bei allen Gewaltsystemen, beim Kommunismus, beim Faschismus und Nationalsozialismus und bei den Kolonialmächten gewohnt. Aber daß wir diese Schande auch unter einer sogenannten christlichen Regierung erleben müssen, verschlägt einem die Stimme.“ (Zitiert nach: Josef Fontana / Hans Mayr: a. a. O., S. 77)

Der Staatsanwalt Mario Martin blieb auch späterhin stolz auf seine damalige Rolle. Als er im Jahre 1961 den BAS-Chef Sepp Kerschbaumer aus Frangart verhörte und dieser auf die Rolle des Staatsanwaltes im Pfunderer Prozess zu sprechen kam, fuhr Martin auf und rief: „Das war ich. Ich habe lebenslänglich verlangt. Und ich würde es heute wieder tun.“ (Zitiert nach: Josef Fontana / Hans Mayr: „Sepp Kerschbaumer“, Bozen 2000, S. 75)

Der Fall Pupp

Am 20. November 1961 stand der 22jährige Sohn des Südtiroler Landtagsabgeordneten Ferdinand Pupp vor dem 1. Bozner Schwurgericht. Er erhielt eine Kerkerstrafe von 10 Monaten, weil er in angeheitertem Zustand in einem Bozner Gasthaus unvorsichtigerweise ausgerufen hatte:

„Wir sind hier nicht in Italien, sondern in Südtirol – Österreich!“

Unzählig waren die laufenden Verurteilungen in den Fünfziger- und Sechzigerjahren wegen Schmähung der Fahne, der Streitkräfte, der Nation usw., usw….

Für einen Leserbrief ins Gefängnis

Am 3. September 1962 hatte die Wiener Tageszeitung „Die Presse“ einen Leserbrief von Frau Rosa Ebner aus Mühlen, der Schwester eines inhaftierten und schwer gefolterten Südtiroler Freiheitskämpfers, veröffentlicht, in welchem es hieß:

Denn bei Gott, wir selber haben keinen Grund zur Zuversicht. Es sei denn, wir freuten uns an dem, was sich nach den Sprengstoffanschlägen in den Gefängnissen von Bozen und Eppan abgespielt hat: an den Folterungen und daß zwei daran gestorben sind, an den zu Krüppeln Geschlagenen …“  

 Rosa Ebner
Rosa Ebner

Der Untersuchungsrichter Mario Martin vernahm Rosa Ebner und fragte sie, ob sie bereit sei, den Inhalt des Leserbriefes zurück zu nehmen. Sie verneinte. Mario Martin steckte die Frau dafür in Untersuchungshaft und klagte sie nach einem alten Politparagraphen aus dem faschistischen „Codice Rocco“ wegen „antinationaler Tätigkeit im Ausland“ an. Die Strafandrohung sah Kerker „nicht unter 5 Jahren“ dafür vor. Das Gericht sprach sie jedoch frei. (Der Schandparagraph wurde erst im Jahre 2006 abgeschafft!)

Die italienische Justiz und die Südtiroler Freiheitskämpfer – Es ging um die Vernichtung der „Staatsfeinde“

Auf dem Justizpalast in Bozen ist bis heute eine aus der Faschistenzeit stammende Aufschrift zu lesen, die das ungebrochene Selbstverständnis der Bozner politischen Justiz bis heute getreu wiedergibt:
„Für das italische Imperium mit Mut, der Justiz, der Hierarchie, mit Zähnen und Klauen“.

In diesem Geist handelte auch der ehemalige Faschist Mario Martin, dem von der Justiz die Aufgabe anvertraut worden, als Untersuchungsrichter die Prozesse gegen die Südtiroler Freiheitskämpfer vorzubereiten. Am 2. Februar 1963 lief er zu seiner Höchstform auf, als er das Untersuchungsurteil zum ersten großen Mailänder Südtirolprozess vorlegte, der 1964 dann in Mailand über die Bühne gehen sollte.

Insgesamt handelte es sich um 94 Angeklagte – 87 Südtiroler, 6 Österreicher und 1 Deutschen. Davon befanden sich 68 in Haft, die anderen galten als „flüchtig“ und wurden in Anwesenheit angeklagt.

Die konzipierte Vernichtung der Angeklagten

Eine Besonderheit des in den Sechzigerjahren noch gültigen faschistischen Strafrechtes war, dass die Strafen einfach addiert wurden, wenn ein- und dieselbe Tathandlungen gegen mehrere Paragraphen des Strafgesetzbuches verstieß. Der faschistische „Codice Rocco“ verfügte über eine ganze Reihe von politischen Gummi-Paragraphen, die jeweils auf einen Tatbestand gleichzeitig angewendet werden konnten. Das ergab entsetzlich hohe Strafandrohungen, aber schließlich war der „Codice Rocco“ ja dazu konzipiert worden, die Feinde des faschistischen Staates vor Gericht vernichten zu können.

Der Untersuchungsrichter Mario Martin war zur völligen Vernichtung der Angeklagten im Mailänder Südtirolprozess entschlossen.

In seinem Untersuchungsurteil verfügte er, dass gegen 84 der 94 Angeklagten vor Gericht wegen Mordes vorgegangen werde. Anlass zu dieser Ungeheuerlichkeit war der Unfalltod des italienischen Straßenwärters Giovanni Postal in der Feuernacht des 11. Juni 1961 gewesen, der tragischer Weise als unerfahrener Laie versucht hatte, eine nicht detonierte Sprengladung in der Salurner Klause eigenmächtig zu entschärfen, statt die Carabinieri zu alarmieren und auf das professionelle Entschärfungskommando zu warten.

Nun sollten für die Unüberlegtheit und den Leichtsinn des Strassenwärters Postal nahezu alle Angeklagten wegen „Mordes“ jeweils zu einer Haftstrafe zwischen 21 Jahren und Lebenslänglich verurteilt werden.

Ein Menschenrecht wurde zum Staatsverbrechen erklärt

Doch damit noch nicht genug: Mario Martin wollte sicher gehen, dass so gut wie alle Angeklagten tatsächlich eine lebenslange Haftstrafe erhielten und verfügte in seinem Untersuchungsurteil, dass gegen 85 von ihnen wegen Artikel 241 des Hochverratsparagraphen des faschistischen „Codice Penale“ („Anschlag auf die Unversehrtheit, Unabhängigkeit oder Einheit des Staates“) vorgegangen werde. Strafmaß: Lebenslänglich.

Er begründete dies damit, dass die Angeklagten die Selbstbestimmung für Südtirol hätten herbeiführen wollen. Mario Martin stellte damit etwas unter lebenslängliche Strafandrohung, was seit dem Beitritt Italiens zu den Vereinten Nationen zu dem auch von Italien anerkannten menschenrechtlichen Bestand des Völkerrechtes gehört.

Dazu kamen noch weitere Paragraphen wie jener der „politischen Verschwörung“, des Sprengstoffbesitzes, und dann natürlich jene, die sich auf die Anschläge selbst bezogen.

Untersuchungsrichter Mario Martin und Staatsanwalt Mauro Gresti: Erfolterte Geständnisse sind gültig!

Keinesfalls sollte die gnadenlose Verurteilung der Angeklagten daran scheitern, dass ihre Geständnisse unter der Folter zustande gekommen waren. Deshalb schrieb Mario Martin in sein Untersuchungsurteil folgende Ungeheuerlichkeit hinein:

Die Geständnisse vor der Polizei dürfen nicht annulliert werden, nur weil behauptet wird, sie seien durch Folter abgenötigt wordenauf jeden Fall hat der Untersuchungsrichter persönlich keinerlei Anzeichen von eventuellen Misshandlungen an den Häftlingen bemerkt.

(Dr. Sandro Canestrini: „Die Herz-Jesu-Nacht 1961 – Justiz und öffentliche Meinung in Italien“, in: Schützenkompanie „Sepp Kerschbaumer“ Eppan (Hrsg.): „…grüß mir die Heimat, die ich mehr als mein Leben geliebt“ Erinnerungsschrift zum 30. Todestag von Sepp Kerschbaumer und Luis Amplatz, Eppan 1994, S. 29)

Gresti
Staatsanwalt Gresti: „Man kann trotz Misshandlungen die Wahrheit sagen!“

Im Mailänder Prozess vertrat dann der Staatsanwalt Mauro Gresti ebenfalls den Standpunkt, dass selbst unter Folter erpresste  Geständnisse durchaus inhaltlich richtig und daher auch gültig sein könnten. Man könne „trotz Misshandlungen die Wahrheit sagen“, argumentierte er und verwies darauf, dass sich in der gültigen Strafprozessordung (Anm.: die ebenso wie der „Codice Penale“ aus der Faschistenzeit stammte) keine Bestimmung finde, solche erzwungenen Geständnisse nicht als Beweismittel würdigen zu können.

Ein politischer Wandel rettete die Südtiroler Häftlinge vor einem juristischen Massaker

Blick auf einen Teil der Anklagebank in Mailand. Der schwer gefolterte Sepp Kerschbaumer aus Frangart (x) sollte die höchste Haftstrafe bekommen. Er starb dann auch im Gefängnis, sein Herz hatte den Belastungen von Folter und Haft nicht standgehalten. Der Untersuchungsrichters Mario Martin wollte so gut wie alle Angeklagten bis zu ihrem Tod einkerkern.

Nach dem Willen des Untersuchungsrichters Mario Martin hätte der Mailänder Prozess zu einem wahren juristischen Massaker mit der Verhängung nahezu durchwegs lebenslanger und zusätzlicher jahrelanger Haftstrafen werden sollen.

Was die Angeklagten vor diesem Schicksal rettete, war der politische Umschwung im Dezember 1963, als der Christdemokrat Aldo Moro eine politisch gemäßigte Mitte-Links-Koalitionsregierung mit dem Sozialdemokraten Giuseppe Saragat als Außenminister bildete. Dieses Kabinett war an einer Verhandlungslösung in der Südtirolfrage interessiert.

Das hatte eine direkte Auswirkung auf das Verfahren in Mailand. Der Historiker Hans Karl Peterlini berichtet:

„Von Saragat ergeht ein gezielter Wink an Richter Simonetti, die Verhandlung möglichst fair und entschärfend zu führen. So teilt Saragats Kabinettschef, der Gesandte Franco Maria Malfatti, dem österreichischen Botschafter Max Löwenthal mit, man habe Simonetti wissen lassen, ‚dass die Regierung an milden Urteilen politisch interessiert sei.‘

(Hans Karl Peterlini: „Südtiroler Bombenjahre“, Bozen 2005, S. 216)

Das von Mario Martin vorbereitete juristische Massaker an den Angeklagten war in Rom nun nicht mehr erwünscht.

Simonetti
Dem Vorsitzenden Simonetti wurde aus Rom bedeutet, dass ein juristisches Massaker an den Angeklagten unerwünscht sei.

Während des Prozesses verzichtete schließlich der Staatsanwalt Mauro Gresti auf den Hochverratsparagraphen Art. 241 und auf die Mordanklage.

Am 16. Juli 1964 wurden die Urteile verkündet. Sie waren immer noch hart genug und ergaben zusammengezählt rund ein halbes Jahrtausend an Haftjahren. Der Hauptangeklagte Sepp Kerschbaumer erhielt 15 Jahre und 11 Monate. Erst die Verhandlungen über das Autonomiepaket des Jahres 1969 führten zur Entlassung der letzten Gefangenen.

 

Wie Vertreter des Staates in den Südtirol-Prozessen argumentierten

Stellvertretend für zahlreiche weitere Äußerungen von Staatsadvokaten und Staatsanwälten sei hier wiedergegeben, wie der italienische Staatsadvokat Paolo Di Tarsia am 15. März 1966 im 2. Mailänder Südtirol-Prozess in seinem Schlussplädoyer argumentiert hatte. Darüber berichteten die „Südtiroler Nachrichten“ wie folgt:

Volksgruppen haben kein Recht

Aus „Südtiroler Nachrichten“ vom 4. April 1966

„Das Verlangen der Südtiroler nach einer Autonomie bezeichnete Di Tarsia z. B. als ‚irrtümliche Interpretation der Position einer Minderheit‘. Nach der Menschenrechtskonvention gebe es nur einen Schutz für Individuen, das Verlangen nach einem Schutz der Minoritätengruppe sei weder durch das italienische, noch durch das internationale Recht gedeckt, behauptete er.

Es sei undenkbar, dass Italien im ‚Alto Adige‘ (Südtirol) eine teutonische nationale Reservation errichte. Als ebenso undenkbar bezeichnete er die Forderungen der Südtiroler nach einem Stopp der italienischen Unterwanderung. Diese Forderung zu erheben, sei ‚illegal‘.“

Ein berühmter Strafrechtslehrer stellte die italienische Rechtsordnung an den Pranger

Pietro Nuvolone
Der italienische Strafrechtslehrer und Verteidiger Pietro Nuvolone

Gegen derartige Positionen nahm der berühmte italienische Strafrechtslehrer, Universitätsprofessor Pietro Nuvolone, klar und deutlich Stellung. Im Januar 1966 fand er in einem weiteren Mailänder Schwurgerichtsprozess, vor dem sich 58 angeklagte Südtiroler verantworten mußten, in seiner Eigenschaft als Verteidiger offene und mutige Worte. Prof. Nuvolone sagte, daß die Anklage nach einem Gesetz, welches nach Herkunft und Inhalt als faschistisch zu klassifizieren ist, und welches in Widerspruch zu den nach 1945 in internationalen Verträgen verankerten Menschenrechten steht, verfassungswidrig sei. Das Gericht schloß sich dieser Ansicht jedoch nicht an und urteilte nach den alten Mussolini-Paragraphen.

Noch 1987: Handschellen und Haft für die Forderung nach Selbstbestimmung

Der faschistische Kodex blieb weiterhin in Kraft und eifrige Staatsanwälte in Bozen, Mailand und Rom legen ihn als Meßlatte für die Strafbarkeit öffentlicher Äußerungen über Fragen der Selbstbestimmung und der Föderalisierung des Staates an. Am 7. August 1987 berichtete die Bozener Tageszeitung „Alto Adige“ über die Verhaftung von 15 Mitgliedern des Südtiroler Heimatbundes, die anläßlich der KSZE-Konferenz in Wien öffentlich für die Selbstbestimmung demonstriert hatten: „Handschellen für 15 Heimatbund-Mitglieder“. Das italienische Nationalistenblatt hatte damals eine kurze liberale Phase und befand: „Die politische Konfrontation braucht keine faschistischen Normen“. Der Haftbefehl war nämlich wegen „antinationaler Aktivitäten im Ausland“ ergangen, einem guten, alten faschistischen Paragraphen aus dem Rocco-Kodex.

Wenngleich das Verfahren in der Folge eingestellt werden mußte, blieb der faschistische „codice penale“ doch weiter in Geltung und wurde erst im Jahre 2005 teilweise entschärft.