Hohe „Landesehrung“ für einen Totengräber der Selbstbestimmung Südtirols

Das Schloss Tirol ist ein Symbol für die Landeseinheit Tirols. Die SVP-Parteispitze ließ dort einen „Totengräber“ der Selbstbestimmung „ehren“.

Eine fragwürdige Ehrung mit schwammiger Begründung

Am 5. September 2018 fand auf Schloss Tirol, von dem das ganze Land seinen Namen hat, und welches eigentlich für die unzerstörbare Landeseinheit steht, eine höchst fragwürdige „Ehrung“ statt. Geehrt wurde ein Mann, der sich nicht für die Landeseinheit, sondern gegen die Landeseinheit Tirols engagiert hat.

Das Land Südtirol – sprich: die Parteispitze der „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) – verlieh dem Leiter des Völkerrechtsbüros im österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, Dr. Helmut Tichy, den „Großen Verdienstorden“ des Landes Südtirol.

Die vom Südtiroler Landespresseamt am 5. September 2018 veröffentlichte Begründung für diese Ehrung war mehr als schwammig:

„Wann immer Südtirol um rechtliche Unterstützung ersuchte, war Botschafter Tichy zur Stelle. Helmut Tichy ist mit seinen umfassenden Fachkenntnissen im Völkerrecht und zusätzlich auch im Europarecht ein unverzichtbarer Berater und rechtspolitisch gewichtiger Unterstützer des Landes Südtirol.“

Die Tageszeitung „Dolomiten“ berichtete am 6. September 2018 über die „Ehrung“ des Dr. Tichy (ganz rechts im Bild). Wohl mangels konkreter Fakten bezeichnete  die Zeitung Tichy kurzerhand als „Freund“ und beschrieb seine angeblichen Verdienste mit folgenden Worten:

„Helmut Tichy hat als Völkerrechtler und österreichischer Botschafter Südtirols mittels Kleingedrucktem geschützt und weiterentwickelt…“

Tichy selbst wusste in seiner Dankesrede auch nicht mehr über seine eigenen Verdienste zu berichten, als dass er Südtirol „immer vor Augen“ habe.

Der Südtiroler Heimatbund (SHB) wies auf die politischen Hintergründe hin

Roland Lang
Roland Lang

Der „Südtiroler Heimatbund“ (SHB), eine von ehemaligen politischen Häftlingen Südtirols gegründete Vereinigung, welche für die Selbstbestimmung eintritt, wusste jedoch sehr wohl eine plausible Erklärung für diese seltsame „Ehrung“ zu liefern.

Der SHB-Obmann Roland Lang veröffentlichte am 3. September 2018 nachstehende Presseerklärung, welche von bedeutenden Internet-Nachrichtenportalen wie „Unser Tirol 24“, „SÜDTIROL NEWS“ und „SALTO“ verbreitet wurde:

Hohe „Landesehrung“ für einen Totengräber der Selbstbestimmung Südtirols

Am 5. September 2018 wird auf Schloss Tirol dem österreichischen Ministerialbeamten Dr. Helmut Tichy der „Große Verdienstorden des Landes Südtirol“ feierlich verliehen werden. Diese Ehrung erfolgt aber ausschließlich aus wahltaktischen Gründen, um die unterwürfige Politik der SVP gegenüber Rom zu bestätigen und das Selbstbestimmungsrecht ad Acta legen zu können, stellt SHB-Obmann Roland Lang fest.

Begründet wird die Verleihung des höchsten Landesordens an Dr. Tichy damit, dass er als Leiter des Völkerrechtsbüros im österreichischen Außenministerium „stets zur Stelle“gewesen sei, „wann immer Südtirol um rechtliche Unterstützung ersuchte.“(„Dolomiten“ vom 31. 8. 2018)

Am 18. November 2016 unterstützte Dr. Helmut Tichy den Südtiroler Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher bei dessen Ablehnung der Selbstbestimmung für Südtirol.

Er erklärte nämlich im November 2016 anlässlich der Gedenkveranstaltung „70 Jahre Pariser Vertrag“ in Bozen, dass Südtirol sein Selbstbestimmungsrecht bereits „in der Form weitgehender Autonomie“ausübe. (Quelle: RAI- Tagesschau sowie „Dolomiten“ vom 18. November 2016).

Damit lag der Beamte Dr. Tichy auch auf der politischen Linie seines damaligen ÖVP-Außenministers Kurz.

Nun ist es richtig, dass die Ausübung der Selbstbestimmung auch zu einer Autonomie führen kann, wenn sich die Bevölkerung in einer Volksabstimmung mit der Wahlmöglichkeit zwischen „Los von Rom“ und einer „Autonomielösung innerhalb Italiens“ für die zweite Variante entscheidet.

Dr. Helmut Tichy weiß aber sicherlich, dass eine solche Volksabstimmung in Südtirol nie stattgefunden hat.

Das heutige Autonomie-Paket wurde am 23. November 1969 von den Delegierten einer außerordentlichen Landesversammlung der Südtiroler Volkspartei (SVP) angenommen – also von den Funktionären eines Parteigremiums.

Das Autonomiestatut wurde sodann von dem italienischen Staatspräsidenten mit Dekret Nr. 670 vom 31. August 1972 in Kraft gesetzt. Der Artikel 1 des Statuts bekräftigt auch die politische Einheit „der einen und unteilbaren Republik Italien“, womit jegliches Streben nach Selbstbestimmung als verfassungsfeindlich qualifiziert wird.

 Es ist nicht anzunehmen, dass Dr. Helmut Tichy tatsächlich den Beschluss einer Partei-Delegiertenversammlung für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der gesamten Landesbevölkerung hält.

Der „Südtiroler Heimatbund“ (SHB) hat damals am 20. November 2016 in einer Presseerklärung festgehalten, dass Dr. Tichy hier im Sinne der damaligen österreichischen Bundesregierung eine Umdeutung des Begriffes „Selbstbestimmungsrecht“ versucht hat.

Die jetzige „Ehrung“ des dienstergebenen Beamten Dr. Tichy hat wohl wenig mit dessen „Verdiensten“ zu tun.

Sie dient wohl eher dazu, die SVP-Politik der ständigen Erfüllung der Wünsche Roms zu legitimieren. Daher wird die durch Dr. Tichy vertretene Politik der Beerdigung der Südtirol-Frage von Landeshauptmann Dr. Kompatscher und der SVP-Parteispitze als vorbildhaft hingestellt. Man „ehrt“ Dr. Tichy und meint sich selbst.

Einen Großteil der Bevölkerung wird man damit nicht täuschen können. Zu sehr fällt der falsche Zungenschlag auf.

Roland Lang
Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB)

Eine schwankende SVP und ein williger Dr. Arno Kompatscher

Die „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) ist nimmt in Bezug auf die Zukunft des Landes mangels innerer Geschlossenheit oft eine schwankende Haltung ein. Der jetzige Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher hat sich aber in entscheidenden Augenblicken zusammen mit führenden österreichischen ÖVP-Politikern als williger Erfüllungsgehilfe der Interessen Roms erwiesen.

Absage an Selbstbestimmungsbefürworter in Südtirol

Am 3. Mai 2014 veröffentlichte die Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ ein Interview mit dem damaligen österreichischen „Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten“ Sebastian Kurz. In diesem Interview teilte Kurz den Südtirolern mit, dass von einem ÖVP-geführten Außenministerium keine Unterstützung für Selbstbestimmungsbestrebungen zu erwarten sei. Kurz sprach sich gegen das Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppen in der Lombardei, im Veneto, in Friaul-Julisch-Venetien und in Südtirol mit folgenden Worten aus:

„Ich halte nichts davon, den Leuten das Blaue vom Himmel zu versprechen. Freistaats- und Unabhängigkeitsfantasien führen die Menschen in die Irre – man kann das Rad der Zeit nicht zurückdrehen.“

Wie die „Dolomiten“ am 5. Mai 2014 berichteten, wurde Kurz am gleichen Tag auf der Landesversammlung der Südtiroler Volkspartei in seiner Gastrede in beleidigender Weise noch deutlicher:

„In meiner Heimat, aber auch in Südtirol beobachte ich leider Ewiggestrige, die wieder vom Aufziehen neuer Grenzen träumen“.

Aus „Dolomiten“ vom 3./4. Mai 2014

Ein Jubelbrief des Landeshauptmannes

Der Südtiroler  Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher bedankte sich für diese Worte, die auch seine politische Linie unterstützten, mit einem Jubelbrief, in welchem er behauptete:

„… Ihre Aussagen sind in Südtirol mit großer Begeisterung aufgenommen worden. Sie haben die Herzen vieler Südtirolerinnen und Südtiroler im Sturm erobert.“

Dem ist nichts hinzuzufügen!




Liquidierung des lästigen Südtirol-Problems!

Der österreichische Bundesminister Kurz in alter ÖVP-Tradition

Am 29. November 2016 traf der junge SVP-Obmann Philipp Achammer mit dem österreichischen Jung-Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) in Wien zusammen. Zweck des Gespräches war es, eine Unterstützungserklärung des österreichischen Außenministers für die SVP-Wahlempfehlung für das Verfassungsreferendum am 4. Dezember 2016 zu erhalten.

Bekanntlich unterstützen der Südtiroler Landeshauptmann Kompatscher und sein Parteiobmann Achammer zum Entsetzen der früheren Altmandatare der SVP die zentralistische Verfassungsreform der Regierung Renzi. Sie und der darauf vergatterte Parteiausschuss der SVP fordern die Bevölkerung auf, mit einem „JA“ bei der Stimmabgabe die Umwandlung Italiens in einen autonomiefeindlichen Zentralstaat zu unterstützen.

In Wien bekam Achammer die gewünschte Unterstützung durch den Außenminister Kurz.

Unbekümmerte Verkündung der Unwahrheit

Kurz
Im Anschluss an das Treffen wurde von beiden Politikern unbekümmert die Unwahrheit verkündet, dass es „eine allfällige Überarbeitung des Autonomiestatutes nur mit Zustimmung Südtirols und unter Einbeziehung Österreichs geben wird und darf.“ („Dolomiten“ vom 30. 11. 2016)

Nachstehend eine Presseaussendung vom Südtirol-Sprecher der FPÖ, Werner Neubauer:

FPÖ / Neubauer / Südtirol / Bundesregierung

30.11.2016, 14:25 | OTS0200 | Freiheitlicher Parlamentsklub – FPÖ

FPÖ-Neubauer: Bundesminister Kurz leistet Offenbarungseid zum italienischen Verfassungsreferendum

„ÖVP will sich Südtirol-Problem vom Hals schaffen!“

Werner NeubauerWien (OTS) – Der freiheitliche Südtirol-Sprecher NAbg. Werner Neubauer gab heute zur Erklärung des österreichischen Außenministers Kurz zum anstehenden Verfassungsreferendum in Italien folgende Erklärung ab: „Die von Minister Kurz angesprochenen Erklärungen einzelner italienischer Politiker in der jüngsten Vergangenheit zur Südtirol-Autonomie waren lediglich unverbindliche, allgemein gehaltene Absichtserklärungen, ohne rechtliche Bindewirkung für deren Nachfolger. Es handelt sich hier um keine vertraglichen Vereinbarungen, die vor dem IGH in den Haag eingeklagt werden und damit Aussicht auf Erfolg haben könnten. Derartige, unverbindliche Absichtserklärungen hat es seit dem Pariser Vertrag seit 1946 eine ganze Reihe gegeben und sie wurden in der Vergangenheit noch nie eingehalten. Angesichts der jahrzehntelangen Erfahrungen mit einer oft doppelzüngigen italienischen Diplomatie muss man bei allen Vereinbarungen mit Rom auf einer klaren und einklagbaren vertraglichen Regelung bestehen. Ansonsten ist das negative Ergebnis vorprogrammiert.“

„Die Art und Weise, mit der Außenminister Kurz den römischen Wünschen zusammen mit LH Kompatscher entgegenzukommen bereit ist, fügt sich ein in eine jahrzehntelange Tradition der ÖVP, sich das ‚lästige‘ Südtirol-Problem vom Leibe schaffen zu wollen. Der Verweis von Minister Kurz auf die Situation des Jahres 1992 anlässlich der Streitbeilegungserklärung ist völlig unsachlich. Wenn es um ein drittes Autonomiestatut geht und Österreich keine Parteienstellung einnehmen sollte, scheidet Österreich für die Zukunft als Schutzmacht und als Mitspracheberechtigter für die deutsche und ladinische Minderheit in Italien völlig aus. Genau dies scheint aber offenkundig in der Absicht des Außenamtes zu liegen. Jüngste Interpretationen zur Autonomie und Selbstbestimmungsrecht zeigen einen rasanten Kurswechsel“, so Neubauer.

„Für Südtirol ist es eine zusätzliche Tragödie, dass Landeshauptmann Kompatscher an der Beseitigung der Schutzmachtrolle Österreichs aktiv mitwirkt. Mit vollem Recht lehnt sich der Klub der Altmandatare in der SVP daher dagegen auf und erhebt seine warnende Proteststimme. Was die Behauptung des österreichischen Außenministers Kurz betrifft, Rom hätte sich dazu verpflichtet, die künftige Autonomiegestaltung nur im Einvernehmen mit der Südtiroler Bevölkerung vorzunehmen, so ist diese schlicht weg falsch! Bundesminister Kurz dürfte hier wieder einmal ganz schlecht beraten sein. Völkerrechtsexperte Univ. Prof. Dr. Matscher, hat bereits im Jahre 1992 in seinem Gutachten warnend den Finger erhoben, viele, wie Dr. Oskar Peterlini, tut es auch heute noch. Rom lässt sich in Wahrheit eine weitgehende Entscheidungsfreiheit offen!“, so Neubauer und weiter: „Als Südtirolsprecher der FPÖ bitte ich deshalb unsere Landsleute in Südtirol diesem verderblichen Kurs nicht zu folgen und bei dem bevorstehenden Verfassungsreferendum mit ‚Nein‘ zu stimmen.“

Rückfragehinweis:   Freiheitlicher Parlamentsklub   01/ 40 110 – 7012   presse-parlamentsklub@fpoe.at   http://www.fpoe-parlamentsklub.at   http://www.fpoe.at




Die Umdeutung des Begriffes „Selbstbestimmungsrecht“ durch die österreichische Bundesregierung und ihre Organe

Das ergreifende Bild von der innigen Begrüßung („Dolomiten“ vom 19. November 2016)

Peinliche Jubelveranstaltung in Bozen: „70 Jahre Pariser Vertrag“

Am 18. November 2016 fand in Bozen eine ebenso sinnlose wie blamable Jubelveranstaltung „70 Jahre Pariser Vertrag“ statt, in welcher der von Außenminister Dr. Kreisky seinerzeit als „furchtbare Hypothek“ bezeichnete Kapitulationsvertrag von 1946 in höchsten SVP-Tönen gelobt wurde.

Es wurde auf dieser Veranstaltung viel leeres Stroh gedroschen. Der EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker, der wie häufig etwas verkatert wirkte, hatte dem Vernehmen nach sein Redemanuskript im Flugzeug vergessen.

Er wurde bei seiner Ankunft in Bozen von Landeshauptmann Kompatscher geherzt und umarmt. Es war berührend!

Wie wunderbar: „Südtiroler, Italiener und Europäer!“

Juncker erwies sich beim Dreschen von Allgemeinplätzen aber auch ohne Vorlage als sehr tüchtig. „An Südtirol möge er ‚den Identitätsdreiklang‘“, berichtete die Tageszeitung „Dolomiten“. „Sie sind Südtiroler, Italiener und Europäer!“, rief Juncker dem Auditorium zu. Die zum Vortrag bestellten SVP-Funktionäre spendeten freudigen Beifall.

Der italienische Verfassungsexperte Antonio D’Atena verwies auf den „internationalen Modellcharakter“ der schlecht abgesicherten heute mehr denn je gefährdeten Südtirol-Autonomie.

Botschafter Tichy: Ihr habt „höchste Priorität“ – aber lasst uns bitte im Ruhe!

Der Leiter des Völkerrechtsbüros im österreichischen Außenministerium, Dr. Helmut Tichy, zeigte sich als Meister der inhaltlich unverbindlichen Wortgestaltung. Laut „Dolomiten“ gab Tichchy Folgendes von sich:

„Helmut Tichy berichtete, dass Südtirol-Fragen im österreichischen Völkerrechtsbüro immer mit höchster Priorität behandelt würden und stets Chefsache seien.

Nur als ‚ultima ratio‘ sieht Tichy die Möglichkeit für Südtirol, bei Auseinandersetzungen mit Rom den Internationalen Gerichtshof einzuschalten.

Befreundete EU-Staaten würden nie auf diese Möglichkeit zurückgreifen.“

Auf gut Deutsch: Bitte lasst Österreich in Frieden, wenn ihr Probleme mit Rom habt! Wir werden wegen euch kein Prozess-Risiko vor dem IGH auf uns nehmen!

Um den Südtirolern deutlich klar zu machen, dass der derzeitige österreichische Außenminister Kurz und sein ergebener Mitarbeiter Tichy der Meinung sind, die Südtiroler sollten sich alle Selbstbestimmungs-Flausen aus dem Kopf schlagen, gab Tichy der Tageszeitung „Dolomiten“ ein bemerkenswertes Interview:

86-27228583

Dieses Interview veranlasste Roland Lang, den Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB), einer von ehemaligen Südtiroler Freiheitskämpfern und politischen Häftlingen gegründeten Vereinigung, welche für die Selbstbestimmung eintritt, zu einem interessanten Meinungsaustausch mit dem Herrn Botschafter Dr. Tichy.

Das Internetportal unsertirol.com veröffentlichte diesen Schriftwechsel:

SHB: Die Umdeutung des Begriffes „Selbstbestimmungsrecht“

20. November 2016

Professor Dr. Helmut Tichy leitet seit 2007 das Völkerrechtsbüro im österreichischen Außenministerium, dessen Minister Sebastian Kurz am 24. Februar 2015 dem Obmann des Südtiroler Heimatbundes (SHB) in einem Brief mitgeteilt hatte: „… die Südtirol-Autonomie mit ihrem hohen Maß an Selbstgesetzgebung und Selbstverwaltung ist eine besonders gelungene Form der Selbstbestimmung.“

Roland Lang, Obmann des SHB
Roland Lang, Obmann des SHB

Anlässlich der Gedenkveranstaltung „70 Jahre Pariser Vertrag“ bestätigte Dr. Tichy vom 19. November 2016 die Auffassung seines Ministers. Er sagte dort, die Selbstbestimmung sei durch die Autonomie erfüllt.

Wie steht es um die Menschenrechtspakte?

Dies veranlasste SHB-Obmann Roland Lang dazu, Dr. Tichy am 19. November 2016 in einem Email daran zu erinnern, dass Italien am 25. Oktober 1977, mit Gesetz Nr. 881 die UNO- Menschenrechtspakte ratifiziert und damit zu geltendem staatlichem Recht erklärt hat. Lang schrieb, dass Art. 1 der Pakte besagt:

„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“

Tichy: Selbstbestimmung ist Autonomie

Daraufhin schrieb Dr. Tichy noch am gleichen Tag zurück an Lang:

„Nach österreichischer Auffassung kommt Südtirol jedenfalls das Selbstbestimmungsrecht zu, das aber nicht mit einem Sezessionsrecht verwechselt werden darf.

Dass die Autonomie, die Form, in der Südtirol sein Selbstbestimmungsrecht ausübt, auch verteidigt werden muss, gehört zu ihrem Wesen.“

„Kann dann Südtirol die Inhalte der Autonomie selbst bestimmen?“, fragt sich Lang.

Nun entspann sich noch am 19. November 2016 ein kurzer aber bemerkenswerter Email-Verkehr. Lang schrieb an Dr. Tichy zurück:

„Sie sagen, dass die ‚Autonomie die Form‘ ist, ‚in der Südtirol sein Selbstbestimmungsrecht ausübt‘ und dass dies ‚auch verteidigt werden muss.‘

Wenn nun der Artikel 1 der UNO- Menschenrechtspakte besagt: ‚Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung‘,

dann kann das im Sinn ihrer Ausführungen nur bedeuten, dass in Bezug auf die Autonomie die Südtiroler ‚frei über ihren politischen Status‘ und ‚in Freiheit‘ über ‚ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung‘ entscheiden können.

Das bedeutet, dass die Südtiroler selbst festlegen können, wie im Rahmen der Autonomie der ‚politische Status‘ und die ‚wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung‘ gestaltet werden.

Das würde bedeuten, dass der Südtiroler Landtag die Inhalte der Autonomie vorgeben kann und Rom das Ergebnis in Übereinstimmung mit den UNO- Menschenrechtspakten zu akzeptieren hat.

Dieser Gesichtspunkt eröffnet der Südtiroler Politik ganz neue Möglichkeiten.

Sehr geehrter Herr Professor, ich bitte Sie um Ihre geschätzte Stellungnahme hierzu! Und vor allem um Ihre Beurteilung, ob die Republik Österreich auch diese menschenrechtskonforme Vorgangsweise unterstützen würde.“

Tichy: Sie haben mich „missverstanden“ und ich will nichts mehr sagen!

Daraufhin schrieb Dr. Tichy noch am gleichen Tag zurück an Lang:

„Leider haben Sie meine Ausführungen missverstanden. ‎Ich habe ihnen aber eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Südtirol übt sein Selbstbestimmungsrecht bereits aus, in Form weitgehender und von vielen Seiten als Vorbild gesehener Autonomie. Ihren darüber hinausgehenden Interpretationen kann ich mich nicht anschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Tichy“

„Auch ich“, so erklärt Roland Lang abschließend, „habe diesen Worten nichts hinzuzufügen, außer dass deutlich wurde, welche tatsächliche Unterstützung Südtirol derzeit von bestimmten Leuten zu erwarten hat“.




FPÖ-Südtirolsprecher Neubauer: Botschafter Tichy brüskiert Südtirol – Autonomie ist nicht Selbstbestimmung!

© Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

„Autonomieregelungen haben sich an den Bedürfnissen der geschützten Minderheit – nicht jener des Staates – zu orientieren“

Als die Ausführungen des Botschafters Tichy öffentlich bekannt wurden, reagierten zahlreiche Kritiker aus den Bereichen der Wissenschaft und der Politik.

Der Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat und parlamentarische Südtirol-Sprecher der FPÖ, Werner Neubauer, sandte am 21. November 2016 nachstehende Presseaussendung aus:

Wien (OTS) – „Die Äußerungen des Leiters des Wiener Völkerrechtsbüros anlässlich einer Tagung am 17. November in Bozen lösen in Südtirol und in der Fachwelt allgemein Verwunderung aus und haben bereits zu heftiger Kritik geführt. Man muss sich fragen, wie es gelungen ist, in einen Satz so viele Fehler hineinzupacken. Botschafter Tichy hat mit seinen Ausführungen in Bozen die gesamte Südtirol-Politik der vergangenen Jahre brüskiert und sollte mit hanebüchener Uminterpretation des Begriffs Selbstbestimmung offenbar dafür sorgen, dass das unliebsame Thema ‚Südtirol‘ für das Außenministerium endlich ad acta gelegt wird. Anders ist es wohl nicht zu erklären, dass zum wiederholten Male durch einen willfährigen Beamten des Außenministeriums, die fälschliche Behauptung aufgestellt wurde, dass die Selbstbestimmung in Südtirol durch die Autonomie bereits erfüllt sei. Nach Minister Kurz ließ dies nun Professor Dr. Helmut Tichy anlässlich der Gedenkveranstaltung „70 Jahre Pariser Vertrag“ in Bozen verlauten, der das Völkerrechtsbüro im österreichischen Außenministerium leitet, aber ansonsten mit den Rechten der Völker offenbar nicht viel am Hut hat, zumindest nicht mit jenen in Südtirol“, kritisiert der freiheitliche Südtirolsprecher NAbg. Werner Neubauer.

„Wenn nun Tichy weiter behauptet, dass Selbstbestimmungsrecht nicht mit Sezessionsrecht verwechselt werden darf, dann darf ich den Herrn Professor aufklären, dass Selbstbestimmung in vielerlei Form ausgeübt werden kann. Eine davon ist auch die Sezession, sonst würde es beispielsweise den Kosovo, Slowenien oder Kroatien in der heutigen Form gar nicht geben“, sagte Neubauer.

Das müsste Botschafter Tichy, der immerhin in Graz über eine Praktiker-Professur im Völkerrecht verfügt, eigentlich wissen. Wenn die Haltung von Botschafter Tichy gegenüber einer Rückkehr Südtirols zu Österreich eine kritische sein sollte, dann muss er die Diskussion anders aufziehen und die Voraussetzungen für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts in Form einer Sezession problematisieren. Dann wäre er vielleicht – so wie die Fachwelt – zum Ergebnis gelangt, dass die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts, die verschiedenen Ausübungsmöglichkeiten dieses Rechts, stets von den konkreten Umständen abhängt, wobei die Staatsgrenzen letzthin stark an Bedeutung verloren haben.

„Wie kann der Herr Botschafter aber weiters behaupten, ein Selbstbestimmungsanspruch sei ‚durch eine Autonomie bereits für Südtirol erfüllt‘“? Selbstbestimmung ist – und auch das müsste er wissen – ein fortlaufender Prozess und niemals „erfüllt“. Selbst souveräne Staaten verfügen noch über ein Selbstbestimmungsrecht! Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist im Artikel 1 der UN-Menschenrechtspakte ganz klar definiert: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ Dies trifft auf Südtirol eindeutig nicht zu. Die Südtirol-Autonomie war von Anbeginn eine Übergangslösung auf dem Weg zur Selbstbestimmung. Jetzt soll diese plötzlich durch die Autonomie erfüllt sein? „Wer hat denn „selbstbestimmt über den Zustand in Südtirol jemals autonom darüber abgestimmt?“, fragte Neubauer.

„Autonomieregelungen sind von ihrer Natur her dynamisch zu interpretieren und haben sich an den Bedürfnissen der geschützten Minderheit, und nicht jener des Staates, zu orientieren und sind entsprechend zu entwickeln“, so Neubauer, der ergänzte, dass dieser Umstand im Übrigen auch für die anstehende Volksabstimmung zur Verfassungsreform Italiens gelte!

„Es ist ungeheuerlich, dass sich ein Beamter des Ministeriums hier offenbar erdreistet, die Außenpolitik Österreichs bestimmen zu wollen. Es stellt sich weiter die Frage, ob er den österreichischen Landsleuten südlich des Brenners damit einen guten Dienst für das bevorstehende Verfassungsreferendum am 4. Dezember 2016 erwiesen hat. Mit der italienischen Verfassungsreform ist die Autonomie Südtirols nämlich schwer gefährdet, was hierzulande Herrn Prof. Tichy offenkundig nicht zu interessieren scheint. In dieser Situation ist es wichtiger denn je, die doppelte Staatsbürgerschaft anzustreben und beim Verfassungsreferendum mit einem klaren „Nein“ ein deutliches Signal auf alle diese negativen Entwicklungen zu setzen. Insgesamt Fragen über Fragen, die der Vertreter Österreichs mit seinem Auftritt in Bozen provoziert hat. Nun ist der Minister mit einer Klarstellung gefordert. Und es bleibt zu hoffen, dass die Vertreter der Republik das nächste Mal besser vorbereitet zu einer Tagung nach Südtirol fahren“, so Neubauer abschließend.




Der „Südtiroler Schützenbund“ (SSB) warnt vor italienischer Verfassungsreform

Benito Mussolini (rechts) – würde er noch leben – hätte seine Freude an der heutigen Staatsauffassung des „sozialistischen“ Ministerpräsidenten Renzi.

Eine bedrohliche Verfassungsreform faschistoiden Zuschnittes

Am 4. Dezember 2016 findet in ganz Italien – und auch in Südtirol – eine Volksabstimmung über die von dem italienischen Ministerpräsidenten Matteo Renzi („Partito Democratico“-PD) geplante Verfassungsreform statt.

Obwohl es sich bei dem „Partito Democratico“ angeblich um eine „linke“ und „sozialistische“ Partei handelt, sollen mit der geplanten Verfassungsreform die föderalistischen Strukturen Italiens weitestgehend abgeschafft und es soll ein Zentralstaat eingerichtet werden.

Wenn Matteo Renzi dazu eine Mehrheit erhalten würde, wäre dies ein demokratiepolitischer Rückschritt um Jahrzehnte.

Zudem soll mit der neuen Verfassung festgelegt werden, dass bei Parlamentswahlen die stärkste Partei zusätzlich zu ihrem Wahlergebnis automatisch weitere Abgeordnetensitze zugerechnet und damit eine absolute Mehrheit erhalten würde.

Diese Staatsauffassung steht jedenfalls der faschistischen Staatsauffassung eines Benito Mussolini näher als demokratischen Konzepten. Der seinerzeit vom Sozialisten zum Faschisten mutierte Benito Mussolini – würde er noch leben – hätte seine wahre Freude an dem „Sozialisten“ Renzi.

Der Hintergrund für Renzi’s Vorgehen

Renzi lenkt mit seinem Vorgehen von der mehr als schlimmen Wirtschaftslage Italiens ab, an der seine Regierung nicht unschuldig ist. Die drittgrößte Volkswirtschaft im EURO-Verbund hat gerade Griechenland in der Führungsrolle der europäischen Katastrophen-Kandidaten abgelöst. Die Zahlen sind so erschreckend, dass internationale Experten eine wahre Katastrophe befürchten.

Renzi macht nun der Bevölkerung weis, dass die Beseitigung des Föderalismus große Einsparungen bringen würde. Dass das erstklassiger Humbug ist, wissen alle Fachleute. Das Fass ohne Boden ist in Italien der zentrale Staat. Das Problem sind dessen zum Teil mafiose Strukturen. Dort und nicht in den Verwaltungen der Provinzen und Regionen versickern die Milliarden in zum Teil düstere Kanäle.

Welcher Teufel reitet den Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher?

Das fragen sich immer mehr Südtiroler. Arno Kompatscher, den viele Südtiroler mittlerweile als die „Stimme Roms in Bozen“ sehen, propagiert lauthals seine Zustimmung zu der geplanten Verfassungsreform, welche in Hinkunft die Südtirol-Autonomie den Römern zur freien und weitgehend beliebigen Verfügung stellen wird.

Der Landeshauptmann Kompatscher hat nun auch die auf Karriere und Fortkommen bedachten braven Parteifunktionäre der „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) dazu gebracht, die Südtiroler dazu aufzufordern, am 4. Dezember 2016 mit „JA“ zu stimmen und damit den von Kompatscher empfohlenen autonomiepolitischen Selbstmord zu unterstützen. Kompatscher ist ein ehemaliger Studienkollege von Renzi und bezeichnet sich selbst als dessen persönlichen Freund. Viele Südtiroler vermuten allerdings gewichtigere Hintergründe.

Schlagzeile in der Tageszeitung „Dolomiten“ vom 8. November 2016
Schlagzeile in der Tageszeitung „Dolomiten“ vom 8. November 2016

 

Als Kompatscher noch nach der Spitzenposition in Südtirol strebte, äußerte er mit keinem einzigen Wort, dass er einst an der Beseitigung der Südtirol-Autonomie mitarbeiten würde.
Als Kompatscher noch nach der Spitzenposition in Südtirol strebte, äußerte er mit keinem einzigen Wort, dass er einst an der Beseitigung der Südtirol-Autonomie mitarbeiten würde.

Am 7. November 2016 stimmten die lammfrommen und wohl auch auf persönliche Karrieren Rücksicht nehmenden SVP-Funktionäre im Parteiausschuss dafür, das von ihrem Parteiobmann gewünschte „JA“ zur Verfassungsreform den Mitbürgern zu empfehlen. Nur 6 Ausschussmitglieder hatten den „Mut“, sich der Stimme zu enthalten – dagegen stimmte keiner!

Die Warnung des „Südtiroler Schützenbundes“

Der „Südtiroler Schützenbund“ umfasst rund 5.100 Schützen und Marketenderinnen, 140 Mitgliedskompanien und 3 Schützenkapellen.  – das ist der Südtiroler Schützenbund im Jahre 2016. Er ist eine Organisation, welche die Erhaltung der Heimat als überparteiliche Aufgabe und Verpflichtung betrachtet.

Aus Sorge um die Heimat fordert der Schützenbund nun die Südtiroler auf, dem Landeshauptmann Kompatscher in der gegenständlichen Frage nicht zu folgen und am 4. Dezember 2016 mit „NEIN“ zu stimmen.

Mit nachstehender Stellungnahme begründet der Schützenbund seine Haltung:

Italienische Verfassungsreform: Warum ein Nein angebracht ist

 

Elmar Thaler,Landeskommandant des „Südtiroler Schützenbundes“
Elmar Thaler,Landeskommandant des „Südtiroler Schützenbundes“

BOZEN – Diesmal geht es um die Zukunft der Südtirolautonomie schlechthin. Am 4. Dezember wird abgestimmt: was steht uns bevor, wenn sich Italien für die neue zentralistische Verfassung entscheidet?

Südtirol habe seine „Schutzklausel“, wird beruhigend verbreitet. Nun soll sie das Allheilmittel gegen jeden zentralistischen Übergriff des Staates sein. Zwar muss das Autonomiestaut angepasst werden. Südtirol werde seine Zustimmung aber nur geben, wenn die „Überarbeitung auf der Grundlage von Übereinkommen“ (sulla base di intese) erfolge.

Wie sicher kann sich Südtirol sein?

Der Südtiroler Schützenbund hat in volkstumspolitischen Fragen stets eine klare Haltung gezeigt. Wir waren dabei immer kritisch gegenüber gefährlichen Experimenten, aber auch stets aufgeschlossen für positive Neuerungen. Worauf bewegen wir uns hier also zu?

Südtirol verliert viele Kompetenzen

Die Befürworter der neuen Verfassung – insbesondere die derzeitige SVP-Führung -stützt sich allein auf die sog. „Schutzklausel“. Wie sieht diese wirklich aus?

Zunächst ist es unbestritten, dass alle sekundären Zuständigkeiten, die wir mit der Verfassungsreform von 2001 bekommen haben, wieder an den Staat zurückfallen. Das betrifft wesentliche Bereiche wie Gesundheitswesen, Berufsordnung, Außenhandel, Unterricht an Schulen und Universität, Dienstrecht der öffentlichen Verwaltung, ergänzende Sozialfürsorge. Der Staat wird zentralistisch wie 1948.

Es wird nichts aus dem Steuerföderalismus, der in der Verfassung von 2001 vorgegeben war, aber nie verwirklicht wurde. Nicht weniger bedenklich ist das „nationale Interesse“. Mit Berufung darauf kann der Staat jederzeit zum Schutz der „juridischen und wirtschaftlichen Einheit in die Landeskompetenzen eingreifen.

Zudem wird im neu gefassten Art. 117 die Suprematieklausel zwecks Überordnung des Staates verankert. Das uns selten gewogene Verfassungsgericht könnte diese Klausel auch auf die Südtirolautonomie anwenden.

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat sich bisher stets als autonomiefeindlich erwiesen
Der italienische Verfassungsgerichtshof hat sich bisher stets als autonomiefeindlich erwiesen

Viele Urteile des Verfassungsgerichts haben unsere Autonomie ohnehin eingeschränkt. Hinzu kommt die gefährliche Ersatzbefugnis, mit der sich der Staat ebenfalls über das Land Südtirol stellen kann.

Diese Ersatzbefugnis wird ausdrücklich in der „Schutzklausel“ festgeschrieben!
Wenn zudem das neue Wahlgesetz einmal greift, steht uns die Herrschaft einer einzigen Partei bevor, in der die wenigen Südtiroler Parlamentarier nichts mehr zählen.

Es droht die Alleinherrschaft einer Partei im römischen Parlament, welches Eingriffsrechte in die Südtirol-Autonomie erhält
Es droht die Alleinherrschaft einer Partei im römischen Parlament, welches Eingriffsrechte in die Südtirol-Autonomie erhält.

Vorrecht des Parlaments

Die „Schutzklausel“ schützt auch nicht vor Eingriffen des römischen Parlaments. Sollte es zwischen Staat und Südtirol keine Einigung bei der Überarbeitung des Autonomiestatus geben, kann das Parlament jederzeit mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit alleine entscheiden. Das hat eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Gianclaudio Bressa schon 2015 klargestellt.

Keine internationale Absicherung der „Schutzklausel“

Die angebliche „Schutzklausel“ bietet also wenig Schutz. Sie ist zudem nicht international abgesichert. Beim letzten Finanzabkommen gab es wenigstens einen Briefwechsel mit dem österreichischen Bundeskanzler Faymann.

Bei der Schutzklausel fehlt hingegen jede internationale Garantie. Sicherheit könnte nur ein diplomatischer Notenwechsel bieten, mit dem sich Italien verpflichtet, bei der Überarbeitung des Autonomiestatuts den Willen Südtirols zu berücksichtigen.

Schwächste „Schutzklausel“, die je angeboten wurde

Als Berlusconi 2005 ebenfalls den Staat zentralisieren wollte, bot er Südtirol eine echte Schutzklausel an: das Autonomiestatut sollte nur „im Einvernehmen“ („previa intesa“) erfolgen dürfen. Das war klarer als „sulla base di intese“(Übersetzung: „auf der Basis von Einvernehmen“), wie es jetzt heißt. Dieses Einvernehmen konnte der Landtag innerhalb von drei Monaten mit einem Veto (Zwei-Drittelmehrheit) verweigern.

Die SVP empfahl dennoch ein „Nein“ beim entsprechenden Referendum, weil sie den Zentralismus als eine Gefahr erachtete.

Der SVP-Senator Dr. Zeller hat einen bemerkenswerten Schwenk vollzogen. Wird man ihn bald in Rom als Verfassungsrichter sehen?
Der SVP-Senator Dr. Zeller hat einen bemerkenswerten Schwenk vollzogen. Wird man ihn bald in Rom als Verfassungsrichter sehen?

Dieser Meinung war damals auch Senator Dr. Zeller, der heute, trotz gleicher Zentralisierungsabsicht, aber wesentlich schwächerer Schutzklausel, vehement für ein „Ja“ eintritt. Seltsam!

(Anmerkung des SID: In Südtirol wird kolportiert, dass die Italiener dem SVP-Senator Dr. Zeller einen Sitz im Verfassungsgerichtshof in Aussicht gestellt haben. Man wird sehen!)

Schutzmacht Österreich nicht angerufen

Warum schaltete die SVP nicht rechtzeitig die Schutzmacht Österreich ein, als im Parlament die neue Verfassung diskutiert wurde? Wollten sich die Parlamentarier nicht an die österreichische Note vom 22. Juni 1992 zur Streitbeendigungserklärung erinnern? Diese Note stellt klar: wenn Italien einseitige Änderungen der Autonomie vornimmt, kann Österreich aktiv werden.

„Weltbeste Autonomie“?

Eine bedenkliche Überschätzung der Südtirolautonomie zeigt überraschenderweise auch der Landeshauptmann mit einer Feststellung in der Sonderausgabe der Landeszeitung „Das Land Südtirol“ (Nr. 1/2016): Südtirol verfüge gewissermaßen über die „weltbeste Autonomie“. Diese Aussage ist sachlich falsch und problematisch. Das Baskenland, Katalonien, die Färöer, Grönland, Ȃland u.a. verfügen über eine weit stärkere Autonomie. Italien könnte sich auf diese weit übersteigerte Aussage berufen.

Mit schwülstigen Worten lobt Kompatscher in der landeseigenen Postille „Das Land Südtirol“ gerade jene Autonomie über den grünen Klee, die er soeben aufgeben will.
Mit schwülstigen Worten lobt Kompatscher in der landeseigenen Postille „Das Land Südtirol“ gerade jene Autonomie über den grünen Klee, die er soeben aufgeben will.

Bevölkerung vertraut dem Zentralstaat nicht

Die Südtiroler Bevölkerung hat Jahrzehnte lang bitter erfahren, wie wenig sie auf den Zentralstaat Italien vertrauen kann. Als deutsche bzw. ladinische Minderheit in einem fremden Staat hat Südtirol von einem Zentralstaat nichts Gutes zu erwarten.

Würde Südtirol dieser neuen Verfassung zustimmen, würde man in Rom jederzeit sagen können: der Zentralstaat war euer Wunsch, denn ihr habt dafür gestimmt. Das Verfassungsgericht wird dann erst recht im Geist der zentralistischen Verfassung gegen die Autonomie urteilen.

Bekannte italienische Parlamentarier (Bersani, Monti u.a.m.), die im Parlament für die neue Verfassung gestimmt haben, scheuen sich nicht, von der Renzi-Verfassung nun Abstand zu nehmen und zu warnen.

Warum traut sich die SVP nicht, auf eine Wahlempfehlung für das gefährliche „JA“ zu verzichten?

Erfahrene SVP-Politiker werden nicht müde, vor dieser Verfassungsreform zu warnen.

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In Italien hat sich ein parteienübergreifendes „Komitee NO“ gebildet, welches gegen die zentralistische Verfassungsreform auftritt und auch in Südtirol die Gründe der Ablehnung auf einer Pressekonferenz vorgetragen hat. An dieser hatte auch der Altmandatar der SVP, der ehemalige SVP-Senator Oskar Peterlini (Podium rechts) teilgenommen. Er warnt vor der Verfassungsreform.
In Italien hat sich ein parteienübergreifendes „Komitee NO“ gebildet, welches gegen die zentralistische Verfassungsreform auftritt und auch in Südtirol die Gründe der Ablehnung auf einer Pressekonferenz vorgetragen hat. An dieser hatte auch der Altmandatar der SVP, der ehemalige SVP-Senator Oskar Peterlini (Podium rechts) teilgenommen. Er warnt vor der Verfassungsreform.

Erneut steht Südtirol an einem Scheideweg. Es empfiehlt sich ein klares NEIN gegen den römischen Zentralismus. Der Südtiroler Schützenbund ruft darum alle Südtiroler auf, am 4. Dezember mit „NEIN“ zu stimmen.

Am 8. November 2016 veröffentlichte die Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ einen Artikel, in welchem die Argumente des „Südtiroler Schützenbundes“ einer breiten Öffentlichkeit unterbrei-tet wurden
Am 8. November 2016 veröffentlichte die Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ einen Artikel, in welchem die Argumente des „Südtiroler Schützenbundes“ einer breiten Öffentlichkeit unterbreitet wurden.

Informationsschrift „20 gute Gründe fürs NEIN“ des „Komitees NO – NEIN“ jetzt als PDF öffnen!




Der Südtiroler Landeshauptmann fährt die Autonomie gegen die Wand

Landeshauptmann Arno Kompatscher – die Stimme Roms in Bozen

Welcher „Teufel“ reitet einen Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP), in allen Fragen Rom entgegen zu kommen und dabei die eigene Landesautonomie gegen die Wand zu fahren?

Diese Frage stellen sich in Südtirol immer mehr Menschen und zwar nicht nur die Anhänger der Oppositionsparteien. Gegen den Kurs Kompatschers begehren auch die Altmandatare der „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) auf, einschließlich des ehemaligen Landeshauptmannes Luis Durnwalder. Sie haben dem eigenen „Parteifreund“ offen den Kampf angesagt.

Es geht um die staatliche Verfassungsreform

Am 4. Dezember 2016 findet in Italien ein Referendum über eine zentralistische Verfassungsreform statt, welche die Rechte der Regionen und Provinzen einengt und zum Großteil abschafft. Italien wird ein zentralistischer Einheitsstaat.

Im Vorfeld haben die amtierenden parlamentarischen Mandatare der SVP in Parteigehorsam bereits in beiden Kammern des römischen Parlaments ihre Zustimmung erteilt. Das alles ohne Befassung des Südtiroler Landtags und ohne eine vorangegangene Volksbefragung in Südtirol.

Nun  soll nach dem Willen der zentralistisch agierenden Regierung Renzi das gesamte Staatsvolk des Stiefels seine Zustimmung geben und damit haben auch die Südtiroler abzustimmen.

Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in Bozen offen als die Stimme Roms auftritt, hat bereits seine Landsleute aufgefordert, für den neuen zentralistischen Verfassungsentwurf mit „Ja“ zu stimmen.

Das „nationale Interesse“ Italiens

Das neue Verfassungsgesetz sieht vor, dass Rom in Hinkunft „im nationalen Interesse des Staates“ oder zur Wahrung „der Einheit der Republik“ jegliche Autonomiebestimmung gesetzlich aushebeln kann.

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In diesem Text heißt es nämlich (geänderter Artikel 117 der Verfassung):

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Auf Deutsch:

„Auf Vorschlag der Regierung kann das Staatsgesetz in Angelegenheiten eingreifen, welche nicht der ausschließlichen Gesetzgebung (des Staates) vorbehalten sind, wenn die Wahrung der juridischen oder wirtschaftlichen Einheit der Republik oder die Wahrung des nationalen Interesses dies erfordert.“

Diese schwammig formulierte Generalvollmacht hebelt die gesamte Südtirol-Autonomie aus.

Die Beseitigung der Schutzmachtrolle Österreichs

Weiters soll in den Artikel 39 der italienischen Verfassung folgende Übergangsbestimmung aufgenommen werden:

„13) Die Anordnungen des Kapitels IV des vorliegenden Gesetzes werden auf die Regionen mit Spezialstatut sowie auf die autonomen Provinzen Trento und Bolzano nicht angewandt, bis zur Revision ihrer jeweiligen Statuten auf der Basis des Einvernehmens mit diesen autonomen Regionen und Provinzen.“

(„13. Le disposizioni di cui al capo IV della presente legge costituzionale non si applicano alle Regioni a statuto speciale e alle Province autonome di Trento e di Bolzano fino alla revisione dei rispettivi statuti sulla base di intese con le medesime Regioni e Province autonome.“)

 Das ist aber nur eine scheinbare Schutzbestimmung, wie Experten feststellen.

Zustimmung der SVP ohne vorherige Abklärungen

Die parteitreuen SVP-Senatoren und Kammerabgeordneten gaben ihre Zustimmung, obwohl dieser Gesetzesentwurf nicht präzisiert, was unter „Basis der Zustimmung“ („base di intese“) rechtlich zu verstehen ist.

* Ist eine ausdrückliche Zustimmung des Landtages zu einem geänderten Autonomiestatut notwendig?

* Genügt eine Stellungnahme der Landesregierung?

* Genügen Konsultationen, die dann von Rom nach Belieben ausgelegt werden?

Hier ist nichts präzisiert.

Die Befürchtung des Ex-Senators und Verfassungsrechtlers Dr. Oskar Peterlini (SVP)

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In den „Dolomiten“ vom 22. 10. 2015 hat der Ex-Senator Dr. Oskar Peterlini (SVP), heute Universitätsdozent für Verfassungsrecht, diesbezüglich auf einen feinen römischen Fallstrick in der Formulierung des Gesetzestextes hingewiesen:

„Die Überarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Einvernehmen, nicht ausdrücklich im Einvernehmen, was dem Parlament eine Hintertür zur einseitigen Änderung offen lässt. Einmal abgeändert, ist das Statut nicht mehr vom Einvernehmen geschützt.“

Die endgültige Eliminierung Österreichs aus der Schutzmachtfunktion

Verletzungen eines jetzt von den Südtirolern selbst neu verfassten und einvernehmlich mit Rom ausgehandelten neuen Autonomiestatuts können logischer Weise nicht von der Schutzmacht Österreich, welche bereits 1992 die Streitbeilegungserklärung abgegeben hat, in Zukunft vor dem IGH eingeklagt werden.

Das ist der endgültige Ausstieg Österreichs aus der Schutzmachtrolle.

(Nur wenn ganz grundlegende aus dem Pariser Mangel-Vertrag ableitbare Prinzipien beseitigt werden sollten (z.B.: Gebrauch der deutschen Sprache im öffentlichen Verkehr), könnte weiterhin vor den IGH gegangen werden.)

Rom wird auf den innerstaatlichen Weg verweisen

Ab nun wird Rom vor allem auf das erfolgte „Einvernehmen“ mit der Provinz Bozen verweisen und damit klarstellen, dass alle Beschwerden innerstaatlich vor dem italienischen Verfassungsgerichtshof auszutragen sind.

In den „Dolomiten“ vom 22. 10. 2015 hat der Ex-Senator Dr. Oskar Peterlini (SVP) diesbezüglich erklärt: „Was schützt uns vor dem Verfassungsgerichtshof oder dem Internationalen Gerichtshof, wenn man uns vorwerfen kann, dass wir zugestimmt haben?“

In den „Dolomiten“ vom 2. Februar 2016 werden die Altmandatare der SVP zitiert, die bei einer Vorsprache bei LH Kompatscher darauf hinwiesen, dass man in Rom in Hinkunft nichts mehr zu melden habe.

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Roland Riz: Wir geben die internationale Verankerung auf!

Interessant ist auch die Fachmeinung des rechtskundigen SVP-Altobmannes Prof. Dr. Roland Riz zu diesem Thema, welche er in den „Dolomiten“ vom 13. März 2015 bereits im Interview kundgetan hatte, dass die SVP schon seit 2001 in der Autonomiefrage den falschen Kurs segelt:

Prof. Riz: „Gott bewahre uns davor, dass das Autonomiestatut, das Benedikter und Riz so gut ausgebaut haben, angepasst wird. Wenn wir versuchen, uns ein neues Autonomiestatut zu geben, dann geben wir die internationale Verankerung auf. Alles ist in Gefahr.“

D“:Das heißt, in Ihren Augen braucht es keine Anpassung des Autonomiestatuts?
Prof. Riz: „Nein, das muss man nicht, denn das Autonomiestatut war phantastisch. Ich hätte nie ein Jota geändert. Die Verfassungsreformvon von 2001 ist der Punkt des Übels und um Schiller zu zitieren: „Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.“ Damals war die große Wende. Wir haben für jene Verfassungsreform, mit der alles kaputt gemacht wurde, die Mehrheit gestellt. Wären wir damals dagegen gewesen, wäre alles anders gegangen.“

Mit dem Verlust der internationalen Verankerung – den Riz richtig erkannt hat – ist auch der Verlust der Schutzmachtrolle Österreichs verbunden.

Der Ex-Senator und Verfassungsrechtler Dr. Oskar Peterlini (SVP) bringt den Sachverhalt auf den Punkt:

Interview in „Freiheit TV“ am 14. September 2016

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Kollmann: Oskar Peterlini, langjähriger Senator in Rom, Verfassungsexperte und Universitätsdozent an der Universität Bozen – Sie setzen sich ja dafür ein, dass bei der Verfassungsreform das NEIN gewinnt. Aus welchem Grund?
Peterlini: „Ich bin ehrlich gesagt besorgt um die Heimat. Es ist eine Reform, die den Staat zentralisiert und den Regionen die Zuständigkeiten wegnimmt. Zwanzig Kompetenzen gehen direkt von den Regionen weg an den Staat zurück.

Es wird eine Suprematieklausel eingeführt, die vorsieht, dass der Staat, das Parlament in die Zuständigkeiten auch jener verbliebenen, jener armen verbliebenen Zuständigkeiten der Regionen jederzeit eingreifen kann, wenn dies das nationale Interesse oder die Einheitlichkeit der juridischen und wirtschaftlichen Form Italiens benötigen.

Das sind Begriffe, die so dehnbar sind, dass eine autoritäre Regierung eingreifen kann. Noch dazu begleitet von einem Wahlgesetzt, das die gesamte Macht einer einzigen Partei überträgt.

Bis jetzt war man ja immer gezwungen, Koalitionen zu bilden, um eine Mehrheit zu erringen.

Das neue Wahlgesetz sieht vor, dass eine Partei – auch wenn sie nur 20 oder 25 Prozent hat – 55 Prozent der Sitze in der Abgeordnetenkammer bekommt. Mit einer Zwischenwahl, einer Stichwahl.

Das heißt einmal für die Südtiroler Abgeordneten, dass sie dann nichts mehr zu sagen haben. Denn wenn eine Partei schon die 55 Prozent hat, dann braucht sie nicht wie bei dieser Verfassungsreform um die Stimmen der Parlamentarier aus Südtirol zu werben, denn dann hat sie schon genug Stimmen.

Zweitens: Der Senat zählt nichts mehr, denn der wird total depotenziert (Anm.: entmachtet). Das heißt aber auch: Ein autoritärer, gefährlicher, zentralistischer Stil, der den Minderheiten  und den Autonomien niemals guttut.“

Kollmann: Es ist ja immer die Rede von der Schutzklausel, die im Falle Südtirol greifen soll. Was ist davon zu halten?
Peterlini: „Ja, die Schutzklausel wird optimistisch, euphemistisch (Anm.: = beschönigend), so genannt. In Wirklichkeit steht in der Verfassungsreform: Übergangsbestimmung!

Und es steht drinnen, dass auch die Sonderautonomien sich anzupassen haben. Und das soll erfolgen – und das ist jetzt das Zuckerle – nicht auf der Grundlage eines Einvernehmens, sondern ‚in base di intese‘, von (mehreren) Einvernehmen. Und diese Formulierung ist die gleiche, die im Artikel 8 der Verfassung steht, wo es um die Kirchen geht. Also wo es um die Anerkennung der nichtchristlichen Kirchen geht. Und der Verfassungsgerichtshof hat dazu bereits entschieden, dass die Einvernehmen die Grundlage bilden, aber das Parlament dann die Gesetze macht.“

Klare Ablehnung durch den Südtiroler Schützenbund

Die Stellungnahme des Südtiroler Schützenbundes in der Tageszeitung „Dolomiten“ vom 26. Februar 2016

 

 

 




70 Jahre „Pariser Vertrag“

Titelbild einer Flugschrift der Tiroler Landesregierung aus dem Jahre 1945

 Zu diesem Thema dürfen wir einen Beitrag aus der Feder eines österreichisch-deutschen Publizisten veröffentlichen, der ein ausgezeichneter Fachmann auf dem Sachgebiet Südtirol ist.

 

„Magna Charta“ für oder „Verrat“ an Südtirol ?

 Wie es vor 70 Jahren in Paris zum Gruber-DeGasperi-Abkommen kam

Von Reynke de Vos

Ein für Tiroler vornehmlich südlich des Brenners mit Genugtuung und Freude, aber auch mit Leid, Schmerz und Verzicht verbundener Gedenktag hat seine Schatten voraus geworfen. Mit feierlichem Brimborium begeht man am 5. September den 70. Jahrestag des Gruber-DeGasperi-Abkommens. Schloß Sigmundskron, die festlich herausgeputzte Lokalität im Überetsch-Gebiet, auf der die im Gefolge des österreichischen Außenministers Sebastian Kurz und seines italienischen Pendants Paolo Gentiloni zusammenkommenden einschlägigen Vertreter der politischen Klasse aus Wien und Rom sowie Innsbruck, Bozen und Trient einander in gutnachbarlicher Beweihräucherung  übertreffen werden, könnte symbolträchtiger kaum sein.

DeGasperis Finte und „Los von Trient“

Wo Bergsteigerlegende Reinhold Messner unter tatkräftigem Mittun des vormaligen Südtiroler Landeshauptmanns Luis Durnwalder einen von insgesamt sechs Standorten seines zugegebenermaßen imposanten  „MMM“ (Messner Mountain Museum) einrichtete, damit die örtliche Firnis enthistorisierte und also ihrer Wirkkraft entkleidete, hatte weiland Silvius Magnago, der legendäre „Vater des Südtirol-Pakets“, im fernen Jahre 1957 vor 35 000 Kundgebungsteilnehmern das „Los von Trient“ propagiert. Warum „Los von Trient“? Weil der italienische Ministerpräsident Alcide DeGasperi die Gültigkeit jener zwischen ihm und dem österreichischen Außenminister Karl Gruber am 5. September 1946 in Paris im Rahmen der Friedenskonferenz unterzeichneten vertraglichen Autonomie-Regelung, welche eigentlich zum Schutz der Südtiroler bestimmt sein sollte, fintenreich der aus den Provinzen Bozen-Südtirol und Trient gebildeten Region zugeordnet hatte. In besagter Region Trentino-Alto Adige überwog das ethnische italienische Bevölkerungselement bei weitem, sodass die – vom „demokratischen Italien“ bis in die 1960er Jahre ohnedies wie ein Kolonialvolk behandelten Südtiroler österreichischer Volkszugehörigkeit und deutscher sowie ladinischer Ethnizität und Zunge politisch, gesellschaftlich, wirtschaftlich, sozial und kulturell majorisiert wurden.

Bei aller Wertschätzung für das von der damaligen Lage bestimmte besonnene Handeln des „Realpolitikers“ sei festgehalten: Magnagos „Los von Trient“ – und eben nicht das „Los von Rom“, was damals mutmaßlich Wille von 90 Prozent der Südtiroler Bevölkerung und annähernd 100 Prozent des altösterreichisch-deutschen Anteils gewesen sein dürfte – bedeutete faktisch das Einschlagen eines Weges, den die Südtiroler Volkspartei (SVP) unter seiner und seiner Nachfolger Führung fortan unbeirrt weiterbeschritt. Faktisch hat sie sich seitdem nämlich sukzessive von einer Festlegung verabschiedet, unter der sie am 8. Mai 1945 gegründet wurde. Im SVP-Parteistatut ist nämlich für die Südtiroler als Ziel die (Ausübung des) Selbstbestimmung(srechts) fixiert.

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Zu dem Programm der neu gegründeten „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) gehörte die Forderung nach Selbstbestimmung

Im Pariser Vorort Saint-Germain-en-Laye, wo man 1919 Österreich ein Friedensdiktat auferlegte, aufgrund dessen Südtirol an Italien fiel, war die Selbstbestimmung entgegen dem Vorhaben des amerikanischen Präsidenten Wilson ebenso verweigert worden wie von den alliierten Siegermächten aufs Neue nach Ende des Zweiten Weltkriegs, wofür das Abkommen vom 5. September 1946 als eine Art „Ersatzlösung“ galt.

Umstrittenes Abkommen

Das Abkommen und die Folgen, die es hervorrief, ist unter Parteien zwischen Wien, Innsbruck und Bozen je nach politischer Couleur respektive „regierender“ oder  „opponierender“ Stellung wie unter Historikern und deren jeweiligem „erkenntnisleitenden Interesse“ höchst umstritten. Die auf  Sigmundskron  Champagnisierenden werden Elogen auf diese angebliche „Magna Charta für Südtirol“ anstimmen. Eine unlängst der (SVP-nahen) Tageszeitung „Dolomiten“ beiliegende Broschüre des Titels „70 Jahre Pariser Vertrag“, welche die nicht zur  Jubelstimmung passenden, weil konterkarierenden „ewiggestrigen“ Kapitel des Südtiroler Freiheitskampfes gänzlich ausblendet, stimmte darauf bereits ein. Für andere war und ist der Vertrag – wie für Bruno Kreisky, der einst als Wiener Außenminister  die Südtirol-Frage vor die Vereinten Nationen (UN) trug – ein „einmaliges Dokument österreichischer Schwäche“; gleichwohl haben sie sich damit arrangiert. Wieder andere jedoch eracht(et)en neben Inhalt und  Folgen des Vertrags vor allem dessen Zustandekommen als „Verrat an den Südtirolern“.

Wie war es dazu gekommen? Laut einem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ ließ DeGasperis Büro am 24. August 1945 verlauten, man werde dem Aostatal und der dortigen mehrheitlich ethnischen französischen Bevölkerung „die vollständige sprachliche Gleichberechtigung“ sowie „eine großzügige, neuartige administrative Dezentralisierung in allen örtlichen Angelegenheiten gewähren“. Die italienische Regierung beabsichtige zudem, „Maßnahmen für die östlichen und nördlichen Grenzgebiete nach dem Vorbild der dem Aostatal gewährten Autonomie auszuarbeiten und zu diesem Zweck mit den Vertretern der Bevölkerung und der örtlichen Interessen Fühlung zu nehmen“.

„Wiederherstellung der Freiheit für Südtirol“

Das dürfte den Vertretern der alliierten Siegermächte im „Rat der Außenminister“ – einer aus der Konferenz von Potsdam hervorgegangenen Einrichtung – gerade rechtgekommen sein und bereits als Signal für die Londoner Außenministerkonferenz (11. September bis 2. Oktober 1945) genügt haben, um Grubers Ersuchen rundheraus abzulehnen. Der Tiroler Landeshauptmann und Außenamtsstaatssekretär in der provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner hatte in  gleichlautenden Telegrammen an den amerikanischen Präsidenten Harry S. Truman und dessen Außenminister James F. Byrnes, an den britischen Außenminister Ernest Bevin, an Charles de Gaulle, Chef der provisorischen Regierung Frankreichs und dessen  Außenminister Georges Bidault sowie an den sowjetischen Generalissmus Iossif Stalin und dessen Außenminister Wjatscheslaw Molotow um „die Wiederherstellung der Freiheit für Südtirol“  sowie „Vorbereitung einer Volksabstimmung“ zwischen Brenner und Salurner Klause und um „Zulassung einer österreichischen Delegation zu den Verhandlungen“ ersucht.

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Mit solchen Plakaten wurde in Innsbruck zur Großkundgebung des 4. September 1945 aufgerufen

In Innsbruck sprachen Gruber und sein kurzzeitiges Regierungsmitglied Eduard Reut-Nicolussi auf einer Großkundgebung vor mehr als 40 000 Menschen am 4. September 1945; in der verabschiedeten Resolution wurde die Rückkehr des südlichen Landesteils zu Tirol und Österreich gefordert.  General Marie-Emil Béthouart, Kommandeur der französischen Besatzungstruppen, ließ seine Sympathie dafür offen erkennen. Am 28. September  erreichte ihn allerdings ein Exposé des Quai d’Orsay, worin es hieß, wegen „der ungewissen Zukunft Österreichs angesichts einer dauerhaften sowjetischen Besatzungszone“  sei „eine Rückgabe Südtirols aus strategischen Gründen sehr gefährlich“, denn damit drohe eine „Ausbreitung der sowjetischen Einflussnahme bis zur Po-Ebene.

 

Am 4. September 1945 sprach Dr. Gruber in Innsbruck zu mehr als 40.000 Menschen. Er verlangte die Rückkehr Südtirols zu Tirol und Österreich.
Am 4. September 1945 sprach Dr. Gruber in Innsbruck zu mehr als 40.000 Menschen. Er verlangte die Rückkehr Südtirols zu Tirol und Österreich.

Auf dem großen Platz zwischen Hofburg und Landestheater standen in Innsbruck mehr als 40.000 Menschen dicht gedrängt, als Landeshauptmann Dr. Gruber um 17 Uhr an das Mikrophon trat und die Selbstbestimmung für Südtirol forderte. Insgesamt hatten sich nach alliierten Schätzungen in Innsbruck an die 100.000 Menschen versammelt.
Auf dem großen Platz zwischen Hofburg und Landestheater standen in Innsbruck mehr als 40.000 Menschen dicht gedrängt, als Landeshauptmann Dr. Gruber um 17 Uhr an das Mikrophon trat und die Selbstbestimmung für Südtirol forderte. Insgesamt hatten sich nach alliierten Schätzungen in Innsbruck an die 100.000 Menschen versammelt.

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Wien: Selbstbestimmung und Rückgliederung

Derweil legte sich die provisorische österreichische Regierung Renner am 5. September per Kabinettsratsbeschluss  auf die Forderung nach Selbstbestimmung für Südtirol fest. Sie richtete ein Memorandum an die Londoner Außenministerkonferenz, in welchem sie die „Rückgliederung Südtirols“ forderte.

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In London, wo es seit 11. September primär um die Behandlung des Friedenschlusses mit Italien sowie um Friedensverträge mit Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland ging,  vereitelte der Brite Bevin den Vorschlag des Amerikaners Byrnes nach einschränkungsfreier Anhörung Wiens zur österreichisch-italienischen Grenze sowie Entsendung einer Untersuchungskommission. Schon am 14. September legten sich die Außenminister auf die Beibehaltung der Brennergrenze fest, wobei Byrnes eine Zusatzformel im Hinblick auf territoriale Regelungen einbrachte, in der es hieß: „Die Grenze mit Österreich wird unverändert bleiben, mit der Ausnahme, jeden Fall zu hören, den Österreich für kleinere  Grenzberichtigungen zu seinen Gunsten vorbringt“.

Von alldem wusste man jedoch weder in Wien und Innsbruck noch in Bozen etwas. In Wien überreichte die Regierung Renner am 12. September dem Alliierten Rat ein „Memorandum über die Rückgliederung Südtirols an Österreich“, worin sie darum ersuchte, es möge „eine über die Zugehörigkeit dieses Gebietes endgültig entscheidende, freie Volksabstimmung angeordnet“ werden. Auf zwei Kundgebungen in Anwesenheit Renners sowie führender Vertreter der von den Besatzungsmächten zugelassenen Parteien (ÖVP, SPÖ, KPÖ) wurden am 3. und am 14. Oktober Resolutionen für die Rückkehr Südtirols verabschiedet; am 5. November überreichte die Regierung dem Alliierten Rat zur Weiterleitung an die jeweiligen Regierungen ein weiteres Memorandums zur Südtirol-Frage.

Rom täuscht

Derweil bemühte sich Italien um die Forcierung seiner Interessen und Ziele. Dem auf Täuschung zielenden „Beweis guten Willens“ unter Hinweis DeGasperis auf das Aostatal diente das am 27. Oktober erlassene Gesetzesdekret 755, mit dem „deutsche Schulen in Südtirol genehmigt“ wurden. Am 4. November sprach er in Mailand von der „Notwendigkeit der Brennergrenze für die Entwicklung und Verteidigung Italiens“.

Zur österreichischen Forderung nach einer Volksabstimmung in Südtirol hieß es in einer von italienischen Presseorganen am 20. November wiedergegebenen Verlautbarung aus Rom: „Es gibt überhaupt keine Südtiroler Frage. Alles, was sich auf Südtirol bezieht, ist eine inneritalienische Angelegenheit, die Italien in versöhnlichem Geiste lösen will.“ Und in einem am 7. Dezember in der in Bozen erscheinenden Zeitung „Alto Adige“ veröffentlichten „Offenen Brief“ des Präfekten Bruno De Angelis, eines vormaligen Faschisten,  an die SVP-Führung hieß es, die italienische Regierung sei der Auffassung, dass die Südtirolfrage mittels Erlass eines Autonomiegesetztes gelöst werden sollte.

Gruber, nach der infolge Nationalratswahl vom 25. November (ÖVP 85, SPÖ 76, KPÖ 4 Sitze) gebildeten ersten regulären Regierung unter Kanzler Leopold Figl (ÖVP) nunmehr auch formell Außenminister schlug daraufhin vor, die offenen wirtschaftlichen Fragen bezüglich Südtirol „durch eine österreichisch-italienische Treuhandgesellschaft klären und lösen zu lassen“.

So ließ sich Degasperi gerne in der Presse abbilden: Betend in der Kirche, dem Volk ein Beispiel an Frömmigkeit gebend. Gegenüber den Südtirolern bewies er jedoch weder christliche Nächstenliebe, noch Ehrlichkeit. Er verleumdete sie als „Nazis“.
So ließ sich Degasperi gerne in der Presse abbilden: Betend in der Kirche, dem Volk ein Beispiel an Frömmigkeit gebend. Gegenüber den Südtirolern bewies er jedoch weder christliche Nächstenliebe, noch Ehrlichkeit. Er verleumdete sie als „Nazis“.

DeGasperi erklärte indes nach einer Kabinettssitzung am 14. Dezember, es  werde eine „Kommission zur Ausarbeitung einer Verwaltungsautonomie für Südtirol“ gebildet, „die aus Vertretern beider Nationalitäten zusammengesetzt sein“ solle. Zwei Wochen später ließ er verlauten, die Provinz Alto Adige gehöre zur „geographischen Einheit Italiens“. Und: „Die Grenzen eines Staates mit 45 Millionen Einwohnern können nicht durch unbedeutende Minderheiten entschieden werden, die noch dazu zum Großteil Nazi-Anhänger waren und vor und nach dem Kriege Hitler halfen.“  Sozusagen als Kontrapunkt zur österreichischen Note an den Alliierten Rat richtete er zu Jahresbeginn 1946 an die Botschafter der Alliierten in Rom eine Note, in welcher er am Verbleib Südtirols bei Italien festhielt, zumal  es  „unentbehrliches Hinterland für die Industrie der Po-Ebene“ sei.

Gruber ließ daraufhin am 21. Januar 1946 dem Alliierten Rat ein Memorandum zukommen, worin er für den Fall der Rückgliederung Südtirols anbot: Verbleib der Wasserkräfte bei Italien und deren Nutzung durch österreichisch-italienische Gesellschaften; freie Wahl der Staatsbürgerschaft für die in Südtirol lebenden Italiener bei privilegierten Sonderstatus hinsichtlich Sprache und Kultur; Unterstellung Südtirols unter UN-Schutz der Vereinten Nationen; Gewährung einer Freihafenzone für Italien an der Donau. Daraufhin bekundete William B. Mack, Vertreter des britischen Foreign Office in Wien – London hatte ihn zwei Wochen zuvor bereits  wissen lassen, es bestünden keine Einwände, die österreichische Regierung über die „provisorische Entscheidung“ zu informieren, dass Südtirol „mit Ausnahme kleinerer Grenzänderungen“ nicht zu Österreich zurückgelangen werde –  Grubers Memorandum  sei „ein großzügiger und staatsmännischer Beitrag zur Lösung des Problems“.

Bevin: Italien wichtiger als Österreich

Wiewohl im britischen Oberhaus Sympathie für eine Rückgliederung Südtirols an Österreich vorherrschte, ließ Außenminister Bevin  im Unterhaus keinen Zweifel daran, dass wegen der Entwicklung hin zum „Eisernen Vorhang“, der sich, wie Winston Churchill in einer Rede dargelegt hatte, „von der Ostsee bis Triest über Europa gelegt“ habe, Italien für den Westen wichtiger sei als Österreich.  Daher könne es bis auf kleinere Berichtigungen  keine Grenzänderungen geben. Weder die an Kanzler Leopold Figl am 22. April in Innsbruck während einer Großkundgebung  übergebenen und später nach Paris weitergereichten 155 000 Unterschriften von Südtirolern für die Wiedervereinigung Tirols noch die Forderung nach Gewährung der Selbstbestimmung, wie sie auf Kundgebungen – trotz diverser Behinderung durch italienische Stellen – in Innichen, Brixen, Bozen und Meran erhoben worden waren, konnten die Alliierten dazu bringen, wenigstens eine – selbst auch vom Amerikaner Byrnes ins Spiel gebrachte, aber von Molotow abgelehnte – Kommission zur Ergründung der Verhältnisse zu entsenden.

Der italienische Botschafter Nicolo Carandini versprach eine „liberale und demokratische Politik“
Der italienische Botschafter Nicolo Carandini versprach eine „liberale und demokratische Politik“

Auch Grubers im Auftrag Figls an die Alliierten gerichtete Bitte um Anhörung einer österreichischen Delegation blieb unbeantwortet. Derweil passte die von Nicolò Carandini, dem Botschafter in London, vorgebrachte Bekundung, wonach Italien eine „liberale und demokratische Politik betreiben“ und „lokale Autonomien“ wie im Falle Aosta installieren werde, eher zu den Plänen der Siegermächte, vornehmlich der westlichen.

Ablehnung der „Bozen-“ und der „Pustertal-Lösung“

Wiewohl er – ebenso wie die Regierung Figl – offiziell für Selbstbestimmung und Rückgliederung des ganzen südlichen Tiroler Landesteils eintrat, überreichte Gruber offenbar unter dem Eindruck, der Inhalt könne unter dem Rubrum „kleinere Grenzberichtigungen“ Wirkung entfalten, am 12. April ein geheimes, namentlich nicht gezeichnetes Memorandum an Mack. Im Wesentlichen sollte gemäß dem  darin enthaltenen Vorschlag Südtirol einschließlich der Stadt Bozen – aber ohne deren während des Faschismus aus dem Boden gestampfter Industriezone und erheblichen Teilen des Südtiroler Unterlands – zu Österreich kommen. Doch dies fand ebensowenig Gehör wie seine später – formell in eine Regierungsnote gekleidete –  angebotene „Pustertal-Lösung“. Sie sah dessen Rückgliederung vor, womit die direkte Verbindung Nordtirols mit (dem wegen des Grenzverlaufs abgetrennten) Osttirol möglich geworden wäre; wiewohl Mack bekundet hatte, Bevin sei bereit, Österreich zu unterstützen, sofern es Anspruch auf das Pustertal erhebe.

UNterschriften an Figl

Am 22. April 1946 hatte in Innsbruck eine Großkundgebung stattgefunden. Dem österreichischen Bundeskanzler Leopold Figl waren 155.000 Südtiroler Unterschriften mit der Forderung der Rückkehr Südtirols zu Österreich überreicht worden, welche an die Alliierten weitergeleitet wurden..
Am 22. April 1946 hatte in Innsbruck eine Großkundgebung stattgefunden. Dem österreichischen Bundeskanzler Leopold Figl waren 155.000 Südtiroler Unterschriften mit der Forderung der Rückkehr Südtirols zu Österreich überreicht worden, welche an die Alliierten weitergeleitet wurden..

Rernnweg 22 04 46

Am 11. Mai hatte Norbert Bischoff, Österreichs Gesandter in Paris,  im Auftrag der Bundesregierung eine an die tagende Vier-Mächte-Außenministerkonferenz gerichtete Note übergeben,  in der die Rückgliederung des Pustertals, des oberen Eisacktales und der Stadt Brixen als „kleinere Grenzberichtigung“ mit der Begründung der Wiederherstellung einer direkten Eisenbahnverbindung zwischen Nord- und Osttirol verlangt wurde. Am 30. April bestätigten Bidault, Byrnes, Bevin und Molotow jedoch den schon am 14. September 1945 gefassten Beschluss, „keine größeren Grenzveränderungen zwischen Österreich und Italien vorzunehmen“. Und am 1. Mai bekräftigten sie die damalige Festlegung, wonach Südtirol bei Italien bleibe und das von der Regierung in Wien sowie in mehreren auf Kundgebungen beschlossenen Resolutionen geforderte Plebiszit abgelehnt werde.

 Massive Vorbehalte gegen Grubers Politik

Die Bekanntgabe bewirkte in Tirol einen allgemeinen fünfstündigen Proteststreik sowie Demonstrationen,  auch in Bozen, Meran und Brixen kam es zu Protestkundgebungen. Sämtliche Glocken Tirols läuteten zum Zeichen der Trauer. In Wien demonstrierten mehr als 100 000 Menschen für die Selbstbestimmung der Südtiroler und die Rückkehr des Landesteils zu Österreich.

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In Innsbruck demonstrierten aufgebrachte Massen von Menschen gegen die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts für Südtirol. Auch in den anderen Bundesländern kam es zu Protestdemonstrationen.
In Innsbruck demonstrierten aufgebrachte Massen von Menschen gegen die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts für Südtirol. Auch in den anderen Bundesländern kam es zu Protestdemonstrationen.

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Derweil klammerte man sich in Südtirol an die auch von der Veröffentlichung einer Stellungnahme des Kanonikus Michael Gamper im „Volksboten“ (2. Mai) und in den „Dolomiten“ (3. Mai) genährte Hoffnung, wonach in der Festlegung der Außenministerkonferenz lediglich eine „Vorentscheidung“ zu sehen und „keineswegs das letzte Wort über Südtirol“ gesprochen sei. Auch die persönliche Vorsprache Grubers bei Bevin – aufgrund erstmaliger Einladung nach Paris und Weiterreise nach London – änderte daran kein Jota. Ins Leere ging auch sein unterdessen bekanntgewordener und von der gesamten österreichischen Regierung mittels formellen Verlangens gebilligter Vorstoß in Sachen Pustertal-Lösung – bei Aufrechterhaltung eines Rechtsvorbehalts auf Südtirol als Ganzes.

Woraufhin in einer Besprechung von Vertretern Nord- und Südtirols am 10. Juni in Innsbruck massive Vorbehalte gegen die Politik des Außenministers zum Ausdruck kamen und der stellvertretende Landesregierungschef Franz Hüttenberger (SPÖ) „den für Österreichs Außenpolitik verantwortlichen Männern“ vorwarf, sie hätten  „in der Behandlung des Problems Ungeschicklichkeiten begangen, welche die gerechte Sache Südtirols ungünstig beeinflussen“. In der zwischen 15. Juni und 12. Juli zu Paris fortgesetzten Vier Mächte-Außenministerkonferenz wurde Österreichs Anspruch auf Südtirol neuerdings abgelehnt.

Im Unterhaus Protest der Konservativen gegen Bevin

Im britischen Unterhaus protestierten derweil 150 Abgeordnete (vornehmlich der Konservativen) formell gegen die Entscheidung der Außenministerkonferenz in Paris über die Belassung Südtirols bei Italien. In der Erklärung hieß es, die Abtrennung Südtirols von Österreich im Friedensvertrag von Saint Germain sei „die ernsthafteste Verletzung des von Wilson aufgestellten Grundprinzips der Selbstbestimmung der Völker gewesen“. Labour-Premier Bevin antwortete auf die enthaltene Frage, ob „Großbritannien den schmutzigen Schacher, den der Berliner Pakt zwischen Hitler und Mussolini über Südtirol dargestellte, unterschreiben wolle“,  Österreich sei noch nicht frei, und man wisse nicht einmal, ob Ostösterreich nicht vom Westen ganz abgeschnitten werde. Die Entscheidung über Südtirol sei im September 1945 in London gefallen, und er habe sich einverstanden erklärt und trage dafür die Verantwortung.

Gruber kontaktiert DeGasperi

Wenngleich die SVP in einem Telegramm vom 17. Juli an das britische Oberhaus den Anspruch auf Selbstbestimmung erhob und bat, die Südtiroler dabei zu unterstützen, erklärten ihr Obmann Erich Amonn und ihr Generalsekretär Josef Raffeiner gegenüber dem Bozner Präfekten Silvio Innocenti zur Mitarbeit in der Autonomiefrage bereit. Beide dementierten allerdings später Vorhaltungen, wonach sie sich mit dessen – auf Anweisung DeGasperis – ausgearbeitetem (und letztlich zum Tragen gekommenem) Autonomieprojekt (Südtirol zusammen mit dem Trentino) einverstanden erklärt gehabt hätten, wie es Innocenti und De Gasperi in der Öffentlichkeit darstellten. Gruber ließ indes DeGasperi über den iatlienischen Botschaftssekretär Roberto Gaja wissen, er sei zu einem „Gespräch über freundschaftliche Beziehungen und der Zusammenarbeit“ bereit, woraufhin  DeGasperi am 20. Juli via Gaja mitteilen ließ, dass er dazu bereit sei, wenn territoriale Fragen nicht zur Diskussion stünden.

Die Pariser Friedenskonferenz

Im Pariser Palais Luxembourg begann am 15. Juli die Friedenskonferenz; sie dauerte bis 15. Oktober 1946.  Der Konferenz lagen die Entwürfe des Rates der Außenminister der Großen Vier respektive der von ihnen beauftragten Stellvertreter zu den Friedensverträgen mit Italien, Finnland, Bulgarien, Rumänien und Ungarn sowie noch nicht geklärte Fragen vor. Den insgesamt 21 Delegationen wurden vier Südtirol-Memoranden unterbreitet, in denen eine Volksabstimmung über dessen Zukunft verlangt wurde: von der österreichischen Bundesregierung; ein vom SVP-Obmann Ammon und dem Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Südtirols, Lorenz Unterkircher sowie vier Südtiroler Mitgliedern des letzten gewählten italienischen Parlaments und sieben Mitgliedern des letzten gewählten Südtiroler Landtags unterzeichnetes; ein drittes von Vertretern der Ladiner; schließlich das vierte vom Brixner Fürstbischof Johannes Geisler. Die SVP hatte einer – offiziell nicht zugelassenen – Südtiroler Delegation (Friedl Volgger, Otto von Guggenberg und Hans Schoefl) als Vorgabe aufgetragen: Falls kein Plebiszit durchsetzbar sei, möge man entweder auf eine „Liechtenstein-Lösung“ oder auf ein „Südtirol unter internationaler Kontrolle“ oder auf eine „Autonomie“ (allerdings nur unter den Bedingungen einer internationalen Garantie und ausschließlich für die Provinz Bozen) hinwirken.

Fürstbischof Geisler

Der Brixener Fürstbischof Johannes Geisler war zusammen mit Südtiroler Politikern immer wieder bei den Alliierten für die Selbstbestimmung Südtirols eingetreten und hatte auch vergeblich verlangt, dass eine Südtiroler Delegation von den Alliierten angehört werde.
Der Brixener Fürstbischof Johannes Geisler war zusammen mit Südtiroler Politikern immer wieder bei den Alliierten für die Selbstbestimmung Südtirols eingetreten und hatte auch vergeblich verlangt, dass eine Südtiroler Delegation von den Alliierten angehört werde.

Auftritte  DeGasperis und Grubers

De Gasperi trat am 10. August vor die Friedenskonferenz und erklärte, hinsichtlich des „Alto Adige“ werde eine „weitreichende Autonomie vorbereitet“, und die Vertreter Südtirols hätten einer „Regionalautonomie bereits zugestimmt.“ Nach dem Beschluss zur Anhörung Österreichs – wogegen die Sowjetunion, Weißrussland, die Ukraine, Polen, Jugoslawien  und die Tschechoslowakei stimmten – reiste Gruber nach Paris und vertrat am 21. August in seiner (zusammen mit Figl ausgearbeiteten) Rede vor der Vollversammlung der Konferenz den bekannten Standpunkt Wiens. Auch das am 25. August der Konferenz vorgelegte Südtirol-Memorandum Österreichs führte letztlich nicht zu einer Änderung der Alliierten-Position, Südtirol bei Italien zu belassen.

Es ging nurmehr um eine Autonomie-Lösung

Im weiteren Fortgang der Ereignisse stand infolgedessen nurmehr die Autonomie-Frage im Mittelpunkt aller Überlegungen. Nach einer Unterredung Grubers mit den Delegierten Belgiens, die ihm nahelegt hatten, sich um eine direkten Einigung mit Italien zu bemühen, sowie Gesprächen mit Nicolò Carandini (italienischer Botschafter In London und Sonderbeauftragter für Paris) sowie Frankreichs Außenminister Bidault verlangte Gruber von den Südtiroler Delegierten am 23. August, sie sollten ihm ihre Autonomie-Vorstellungen unterbreiten. Volgger, von Guggenberg und Schoefl brachten am 26. August ihr Missfallen zum Ausdruck, dass in dem von Gruber dem Generalsekretariat der Friedenskonferenz überreichten  neuen Memorandum der österreichischen Regierung lediglich  „eine Verwaltungsautonomie, wie sie Italien den Aostanern gewährt“,  verlangt worden sei. Damit  habe Gruber  „vorzeitig alle Karten aufgedeckt“, und es werde „offenkundig, wie weit nachzugeben die österreichische Regierung bereit“ sei. Das Heranziehen der Aostatal-Autonomie als Muster kritisierten sie als „verunglückt und gefährlich“.

Dessen ungeachtet deutete Gruber gegenüber Carandini die Bereitschaft an, Innocentis Vorschläge zur Grundlage für die  Autonomie zu machen; dies allerdings nur unter der Bedingung, dass sie in einigen Punkten modifiziert würden. Doch auf die von Österreich gewünschte „eindeutige territoriale Abgrenzung des autonomen Gebiets“ ließ sich DeGasperi gar nicht erst ein.

Als Carandini mit dessen unveränderlichen Instruktionen am 1. September nach Paris zurückgekehrt war, kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Gruber und der Südtiroler Delegation. Diese nannte den Vorschlag Carandinis (und somit DeGasperis) ungenügend und wies ihn glatt zurück.

Vertrag ohne klare Geltungsfestlegung

DeGasperi (links) konnte zufrieden sein. Er hatte einen Vertrag mit unpräzisen Formulierungen und ohne klare Festlegung der territorialen Autonomie-Grenzen erhalten, die es ihm später erleichterten, mit dem Autonomieabkommen von 1946 den Sinn des Vertrages zu unterlaufen und teilweise in sein Gegenteil zu verkehren.
DeGasperi (links) konnte zufrieden sein. Er hatte einen Vertrag mit unpräzisen Formulierungen und ohne klare Festlegung der territorialen Autonomie-Grenzen erhalten, die es ihm später erleichterten, mit dem Autonomieabkommen von 1946 den Sinn des Vertrages zu unterlaufen und teilweise in sein Gegenteil zu verkehren.

Nachdem Gruber die Bereitschaft bekundet hatte, die Frage der Nennung des territorialen Geltungsbereichs der Autonomie offenzulassen und keine Formel zu verlangen, die das autonome Gebiet unbedingt auf die Provinz Bozen beschränkte und Carandini sozusagen absichtsverschleiernd zusagte, nicht direkt auf die Vereinigung der beiden Provinzen hinzuweisen, war der Weg für die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Alcide DeGasperi und Karl Gruber am 5. September 1946 in der italienischen Gesandtschaft zu Paris geebnet. Just die von ihm reklamierte und von Gruber zugestandene Unbestimmtheit der territorialen Geltung nutzte DeGasperi – wider sein Versprechen, die Südtiroler vor Änderungen zu hören – schamlos zugunsten der erst noch zu schaffenden Region Trentino-Alto Adige (Autonomiestatut vom 29. Januar; inkraftgetreten am 14. März 1948) aus. Weshalb das Abkommen in der Folge für fortdauerndes Misstrauen und absolut gerechtfertigte Auflehnung in Südtirol sorgte.

Ursprünglich hätte das autonome Gebiet nur Südtirol (Provinz Bozen) umfassen sollen. In dem Autonomiestatut von 1948 wurde die Autonomie jedoch einer „Region Trentino - Alto Adige“ verliehen, welche aus Südtirol und dem Trentino bestand. Hier waren die Südtiroler italienisch majorisiert. Hier wurde die Zielsetzung des Pariser Vertrags trickreich in ihr Gegenteil verkehrt.
Ursprünglich hätte das autonome Gebiet nur Südtirol (Provinz Bozen) umfassen sollen. In dem Autonomiestatut von 1948 wurde die Autonomie jedoch einer „Region Trentino – Alto Adige“ verliehen, welche aus Südtirol und dem Trentino bestand. Hier waren die Südtiroler italienisch majorisiert. Hier wurde die Zielsetzung des Pariser Vertrags trickreich in ihr Gegenteil verkehrt.

Erst nach zahlreichen Anschlägen, Kreiskys UN-Vorstoß 1960, welchem in den „Bomben-Jahren“ Leid und Tod, massive Vergeltungsmaßnahmen und Menschenrechtsverletzungen von Seiten Italiens folgten, kam es nach langwierigen, zähen Verhandlungen im Dreieck Wien-Bozen-Rom zum Autonomie-Paket von 1969, welches ins Zweite Statut von 1972 mündete. Und aufgrund römischen Finassierens sollte es schließlich weitere zwanzig Jahre dauern, bis am 11. Juni 1992 mit der österreichisch-italienischen Streitbeilegungserklärung vor den UN der Südtirol-Konflikt im völkerrechtlichen Sinne für beendet erachtet werden konnte. Das und die durchaus positive Entwicklung Südtirols – vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet – ändert nichts daran, dass die größte Ungerechtigkeit gegenüber den Südtirolern seit 1918/19 fortbesteht, solange ihnen nicht Gelegenheit zur Ausübung des Selbstbestimmungsrechts gegeben ist.

Der Historiker Univ.-Prof. Dr. Michael Gehler, ein herausragender Südtirol-Fachmann, bewertet die Rolle des damaligen österreichischen Außenministers Dr. Karl Gruber kritisch.
Der Historiker Univ.-Prof. Dr. Michael Gehler, ein herausragender Südtirol-Fachmann, bewertet die Rolle des damaligen österreichischen Außenministers Dr. Karl Gruber kritisch.

Unter Historikern ist man sich zwar weitgehend einig, dass die Selbstbestimmung 1946 aufgrund der damaligen Lage und den sich herausbildenden Interessengegensätzen nicht erreichbar war. Es darf aber auch durchaus als Opinio communis gelten, was Michael Gehler (Hildesheim, früher Innsbruck) aufgrund seiner Forschungsergebnisse gegenüber einer Zeitung einmal so ausdrückte: Es wäre mehr zu holen gewesen, „Gruber hat sich viel zu schnell auf Kompromisse eingelassen; bei einer besseren Verhandlungsführung wäre durch die unablässige Forderung nach einer Volksabstimmung eine echte Autonomie im Sinne einer inneren Selbstbestimmung möglich gewesen.“

Eine „echte Autonomie“ kann die existierende, von der Rom immer wieder Scheibchen abschnitt, kaum genannt werden. Und wenn die Südtiroler nicht aufpassen, führt der von der „ewigen Regierungspartei“ SVP auf Wunsch ihres italienischen Koalitionspartners PD (Partito Democratico) eingesetzte Autonomie-Konvent – sozusagen als „Erfüllungsgehilfe“ der von der Regierung Renzi (PD) vorangetriebenen, auf Stärkung des Zentralstaats hinauslaufende Verfassungsreform – hinter die mühsam erkämpften Errungenschaften des Zweiten Statuts von 1972 zurück. Horribile dictu!




Südtirol-Autonomie in Zukunft nicht gesichert!

Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher (rechts im Bild) zusammen mit Österreichs Außenminister Kurz. Will Kompatscher die Schutzmachtrolle Österreichs in Rom opfern?
Bild: wikimedia.org, Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (CC BY 2.0)

Österreichs diplomatischer Offenbarungseid

Die politische Bombe platzte am 29. Juni 2016 bei einem „briefing“ im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres am Minoritenplatz in Wien.

Der FPÖ-Südtirolsprecher Werner Neubauer hatte Aufklärung verlangt
Der FPÖ-Südtirolsprecher Werner Neubauer hatte Aufklärung verlangt

Auf Drängen des Nationalratsabgeordneten und parlamentarischen FPÖ-Südtirol-Sprechers Werner Neubauer sowie der SPÖ waren die Mitglieder des parlamentarischen Südtirol-Unterausschusses in das Ministerium zu einer informativen Aussprache über die aktuelle Situation in Südtirol eingeladen worden.

 

Thema der Aussprache war vor allem die Frage, welche Auswirkungen die bevorstehende italienische Verfassungsreform auf die Südtirol-Autonomie haben werde. Diese Verfassungsreform, die eine Abwendung vom Föderalismus und eine Rückkehr zur zentralistischen Ordnung bedeutet, liegt derzeit als von der römischen Abgeordnetenkammer und dem römischen Senat genehmigter Gesetzestext vor.

Wie von der Regierung in Rom angeordnet, findet im Oktober in ganz Italien darüber eine Volksabstimmung statt. Die italienische Regierung geht davon aus, dass die Mehrheit für die zentralistische Verfassungsänderung stimmen wird.

Das Eingeständnis eines hohen österreichischen Diplomaten

Der Leiter des Völkerrechtsbüros, Botschafter Dr. Helmut Tichy, mußte bei dem „briefing“ in Wien auf die insistierenden Fragen des Abgeordneten Neubauer Folgendes eingestehen:

  • Wenn die neue Verfassung in Kraft tritt, kann der Zentralstaat gesetzliche Kompetenzbeschneidungen der Autonomie vornehmen.
  • Wenn das Land Südtirol dagegen vor dem italienischen Verfassungsgerichtshof Beschwerde erhebt, so müsse man damit rechnen, dass dieser gegen die Interessen Südtirols entscheidet, da der Verfassungsgerichtshof in Italien übergeordnete Interessen des Zentralstaates zu wahren haben werde. Das sei, so Botschafter Dr. Tichy, „einzigartig“ und „bereitet Sorgen“.

Der italienische Verfassungstext besagt: Kompatschers politisches Gebäude ist auf Treibsand gebaut

Bisher hatte man in Wien ebenso wie in Bozen die Situation schöngeredet. Und das aus gutem Grund.

Die SVP-Senatoren hatten nämlich am 20. Jänner 2016 in Rom für die neue zentralistische Verfassung gestimmt und die SVP-Kammerabgeordneten hatten dies am 12. April 2016 ebenfalls getan.

Der Südtiroler Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher (SVP) hatte dies damit begründet, dass Rom bei einer Überarbeitung des bisherigen Autonomiestatuts inhaltlich entgegen kommen werde und dass bis zur erfolgten Überarbeitung eine vereinbarte Schutzklausel für das bestehende Autonomiestatut gelte.

Das Eingeständnis des Botschafters Dr. Tichy zeigt nun auf, dass das Gebäude dieser Politik das Südtiroler Landeshauptmannes Dr. Kompatscher auf Treibsand gebaut ist.

Jeder der italienischen Sprache Kundige kann anhand des italienischen Gesetzestextes feststellen, dass die Aussage des österreichischen Botschafters und Völkerrechtsexperten Dr. Tichy stimmt.

Legge 1

In diesem Text heißt es nämlich (geänderter Artikel 117 der Verfassung):

Legge 2

Auf Deutsch:

„Auf Vorschlag der Regierung kann das Staatsgesetz in Angelegenheiten eingreifen, welche nicht der ausschließlichen Gesetzgebung (des Staates) vorbehalten sind, wenn die Wahrung der juridischen oder wirtschaftlichen Einheit der Republik oder die Wahrung des nationalen Interesses dies erfordert.“

Eine alte Methode kehrt wieder: Mit schwammigen Formulierungen dem Staat freie Hand geben!

An sich müsste man in Bozen und Wien seit Jahrzehnten die bewährte italienische Taktik bereits kennen, wonach blumige und schön klingende Bekenntnisse und „Zugeständnisse“ auf offener politischer Bühne von schwammigen Formulierungen in Gesetzestexten begleitet werden, die dann dem Staat ein weites Feld an Interpretationsmöglichkeiten eröffnet.

Schon mehrmals hat Rom auf diese Weise den ursprünglichen Sinn von Vereinbarungen, Verträgen und Gesetzen in das Gegenteil verkehrt.

Diese Taktik ging im Jahr 1946 los mit dem unpräzise formulierten „Pariser Vertrag“. Sie setzte sich fort mit einer angemaßten „Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis“ des Staates und feiert nun mit dem der Autonomie übergeordneten „nationalen Interesse“ des Staates die aktuelle Wiederkehr.

Gleichzeitig erzählt der Landeshauptmann Dr. Kompatscher den Südtirolern, dass das Mitsegeln auf solchem Kurs eine erfolgreiche Politik darstelle.

Der Aufstand der SVP-Altmandatare

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Der Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher wird von den Altmandataren der SVP schwer kritisiert

Dass der jetzige Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher aus lauter Gefolgschaftstreue gegenüber Rom diese Situation nicht sehen wollte und nicht sehen will, hat bereits im Vorjahr und im Frühjahr 2016 zu einem Aufstand verfassungsrechtlich durchaus kompetenter Altmandatare der „Südtiroler Volkspartei“ geführt.

 

 

 

Ein Verfassungsrechtler spricht offene Worte

Der Alt-SVP-Obmann, Ex-Senator und Verfassungsrechtler Professor Dr. Roland Riz war stets auf Konsens mit Rom bedacht gewesen. Er ist kein Freund von Selbstbestimmungsbestrebungen und ganz gewiss kein sogenannter „Scharfmacher“.

Aber sogar er hält die von Dr. Kompatscher im „Einvernehmen mit Rom“ geplante Änderung des Autonomiestatuts für eine katastrophale Fehlentscheidung.

Bereits am 13. 3. 2015 hat er in einem Interview in der Tageszeitung „Dolomiten“ gegen dieses Vorhaben entschieden Stellung genommen.

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Riz sagt, dass diese Politik Südtirol auf den Weg „zu einer ganz normalen italienischen Provinz“ führt, in welcher „unsere Rechte … immer weniger“ werden. „Wenn wir versuchen, uns ein neues Autonomiestatut zu geben, dann geben wir die internationale Verankerung auf. Alles ist in Gefahr. Und die Südtiroler spüren, dass sie nicht gut vertreten sind.“

Ex-Senator Oskar Peterlini warnt

Am 22. 10. 2015 erklärte der Ex-Senator Oskar Peterlini gegenüber der Tageszeitung „Dolomiten“, dass er den Kompatscher-Kurs des Einvernehmens mit Rom um jeden Preis für einen „historischen Fehler“ halte.

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Peterlini sagte: „Italien wird zentralisiert, die Regionen eines guten Teiles ihrer ehemaligen konkurrierenden Zuständigkeiten entmachtet.

Dem Staat wird die Möglichkeit eingeräumt, auch in die verbleibenden Zuständigkeiten der Regionen einzugreifen. … Die Ausweitung der Zuständigkeiten des Staates, die der Verfassungsgerichtshof als übergeordnet einstuft, birgt die Gefahr des Eingriffes auch in die ureigenen Landes-Zuständigkeiten.“

Das ist ein Gummiparagraph - Wer schützt uns, wenn wir zugestimmt haben?
Das ist ein Gummiparagraph – Wer schützt uns, wenn wir zugestimmt haben?

Über den neu formulierten Artikel 117 der Verfassung sagte Peterlini zu den „Dolomiten“:

Altmandatare gegen Kompatschers Kurs
Altmandatare gegen Kompatschers Kurs

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Am 2. Februar 2016 berichtete die Tageszeitung „Dolomiten“ über eine Vorsprache einer ganzen Reihe von Altmandataren der SVP bei dem Landeshauptmann Dr. Kompatscher.

Der ehemalige Senator Oskar Peterlini fasste anschließend die Bedenken der Altmandatare gegenüber den „Dolomiten“ zusammen:

„Wir haben unsere großen Bedenken gegen diese Reform dargelegt.“ Italien werde, so Peterlini, damit immer zentralistischer. „Und wir Südtiroler haben in der Vergangenheit erfahren müssen, was das bedeutet.“

Der Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher hingegen beharrte im Anschluss an die Aussprache gegenüber den „Dolomiten“ darauf, dass seine Politik die einzig richtige sei.

Schwere Bedenken von Seite der Südtiroler Schützen

Am 26. Februar 2016 veröffentlichte die Tageszeitung „Dolomiten“ nachstehende Stellungnahme von Seiten des Südtiroler Schützenbundes:

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Die Opposition ruft dazu auf, bei dem Referendum mit „NEIN“ zu stimmen

Freiheitliche Partei

Pressemitteilung

Bozen, den 5. Juli 2016

NEIN zur Verfassungsreform – sonst verliert Südtirol
Freiheitlicher Landesparteivorstand spricht sich gegen römischen Zentralismus aus

Der Freiheitliche Landesparteivorstand setzte sich bei seiner jüngsten Sitzung mit der anstehenden Verfassungsreform auseinander. In einstimmiger Weise erklärte der Vorstand seine ablehnende Haltung zur geplanten Reform und empfiehlt der Bevölkerung beim Referendum mit „NEIN“ zu stimmen.

Die vom PD vorgelegte Verfassungsreform sieht einen zentralistischen Staat vor, der das staatliche Interesse stets vor das Interesse der Autonomien in Italien stellt. Die Verfassungsreform ist zutiefst zentralistisch und in ihrer Grundausrichtung den Bedürfnissen der Zentralverwaltung in Rom angepasst.

Für die Autonomie Südtirols, den Minderheitenschutz der deutschen und ladinischen Sprachgruppe zeigt sich schon jetzt ein düsteres Bild. Sollte die Reform genehmigt werden, so ist Südtirol, unsere Heimat, der Verlierer.

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Süd-Tiroler Freiheit

Die Süd-Tiroler Freiheit hob in einer Pressemitteilung vom 5. Juli 2016 hervor, dass der „Partito Democratico“ (PD), der italienische Koalitionspartner der SVP im Südtiroler Landtag (und gleichzeitig Regierungspartei in Rom), sich in dem derzeit tagenden Diskussionsgremium „Autonomiekonvent“ als Gegner der ethnisch und kulturell begründeten Autonomie offenbart habe:

Autonomiekonvent: PD will Süd-Tirol zu normaler italienischer Provinz degradieren!

Als neuerlichen Angriff auf die Fundamente der Autonomie und gefährliches Spiel mit dem Feuer kritisiert die Süd-Tiroler Freiheit den jüngsten und wiederholten Vorstoß des „Partito Democratico“ (PD) und der italienischen Kulturverbände im Autonomiekonvent. In einem im Konvent eingebrachten Dokument fordert Landesrat Christian Tommasini wiederholt die Abschaffung des Proporzes und ein „modello paritetico“. Der Koalitionspartner der Volkspartei verstärkt seine Bemühungen, die Autonomie in eine reine Territorialautonomie herabzustufen.

Landtagsabgeordneter Bernhard Zimmerhofer fordert die SVP dazu auf, sich endlich und mit aller Konsequenz zu den Säulen der Autonomie zu bekennen und ihren Koalitionspartner in die Schranken zu weisen. „Verschwinden Proporz und muttersprachlicher Unterricht, verschwindet mit ihnen die Autonomie“, unterstreicht Zimmerhofer abschließend.

s1Stefan Zelger

Sekretär der Landtagsfraktion

Südtiroler Straße 13 | 39100 Bozen

stefan.zelger@suedtiroler-freiheit.com

www.suedtiroler-freiheit.com

Tel. +39 0471 981064

Fax +39 0471 979251

Trotz aller dieser Kritik:

Es zeichnet sich keine Kehrtwendung des Landeshauptmannes Dr. Arno Kompatscher ab. Dieser beharrt auf seiner Politik des Einvernehmens mit den politischen Wünschen Roms.

Immer mehr Südtiroler befürchten, dass er damit Südtirol in eine Katastrophe führt.