Fall Orian: Menschlichkeit gefragt
Bild: Hermine Orian
„Ihr Heuchler, die ihr gleich seid wie die übertünchten Gräber, welche auswendig hübsch scheinen, aber inwendig sind voll Totenbeine und allen Unflats.“ Matthäus 23/27.
„Die Wahrheit allein genügt nicht: es braucht Männer, die sie sagen. Die Freiheiten, die für uns am Himmel hängen, genügen nicht, es braucht Männer, die sie herunterholen!“ (BAS-Gründer Sepp Kerschbaumer. Er starb an den Folgen der Folter und in der Haft am 7.12.1964)
„Niemand kann von uns erwarten, dass wir jemals Unrecht Recht heißen und dass wir je aufhören, leidenschaftlich unsere ganze Kraft einzusetzen für das Recht in Nord- und Südtirol!“ (Landeshauptmann Eduard Wallnöfer im Jahre 1965)
Bereits am 21. September 2021 hatte ich unter dem Titel: „Hermine Orians Wunsch nach österreichischer Staatsbürgerschaft bleibt unerfüllt“ über das Schicksal und den sehnlichsten Wunsch der tapferen Frau Hermine Orian, geborene Mayr, berichtet.
Am 11. Juni 2021 hatte die damals 102 Jahre alte Südtiroler Dame wiederum um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht.
Innerhalb von sieben Monaten geschah nun sehr vieles: nicht die sehr hilfsbereit-gutwilligen und mit Orian befaßten österreichischen Beamten legten sich quer, sondern nur sehr wenige, aber real entscheidungsbefugte Herren in Wien zeigten, auf viele dutzende Mails hin, ihren „edlen“ Charakter. Hermine Orian feierte inzwischen am 23. April 2022 in Schenna, etwas resigniert, Ihren 103. Geburtstag.
Das Buchbinder Wanninger Syndrom und die politisch-fromme Heuchelei
Von Georg Dattenböck
Das „Buchbinder Wanninger Syndrom“ geht auf den legendären bairischen NS-Gegner und Kabarettisten Karl Valentin zurück: ein Buchbinder setzt sich telefonisch mit seinem Auftraggeber in Verbindung, um zu erfahren, wohin er sein Produkt liefern soll. Er wird von einer Stelle zur anderen weiter verbunden, ohne jemals die für ihn wichtige Auskunft zu erhalten.
Die Heuchelei „bezeichnet das Sichverstellen zum Vortäuschen nicht vorhandener Gefühle, Eigenschaften oder Ähnlichem. Das zugrundeliegende Verb ‚heucheln‘ stammt ursprünglich vom unterwürfigen ducken und kriechen des Hundes ab und wurde auf vorgespieltes, schmeichelndes Verhalten übertragen.“ (Wikipedia)
Die tiefe „Herzensangelegenheit Südtirol“ der politischen Maulhelden
Am 13.7.2017 postete ÖVP-Chef S. Kurz auf seiner Facebook-Seite und zusätzlich twitterte er am 6.3.2018 und 15.9.2018 als Bundeskanzler: „Südtirol ist für mich eine Herzensangelegenheit.“ In der „Tiroler Tageszeitung“ war zu lesen: „Südtirol ist auch für uns eine Herzensangelegenheit, streute Kurz Landeshauptmann und Spitzenkandidat Kompatscher Rosen. (…) Die Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler hält Kurz für einen nachvollziehbaren Wunsch.“ (https://www.tt.com/artikel/14805244/sebastian-kurz-suedtirol-ist-unser-herzensanliegen)
Dieser „nachvollziehbare Wunsch“ der Doppelstaatsbürgerschaft war ein fester Bestandteil des Koalitionsabkommens zwischen Sebastian Kurz und HC Strache. In einer Beamtenrunde wurde in Monate langer Detailarbeit ein zur Vorlage im Parlament fertiges Papier ausgearbeitet. Es musste nur mehr im Hohen Haus abgestimmt werden. Doch auf der schönen Ferieninsel „redete der Schelm, wie er dachte“ und der 100jährige Traum der allermeisten Südtiroler war über Nacht zu Ende. Die neue Koalition „türkis-grün“ ließ diesen Plan im Abflussrohr verschwinden. Nicht verschwunden war jedoch der heiße Wunsch von Hermine Orian: Sie hoffte und betete, hörte man doch ständig Schalmeientöne aus „höchstem Munde“:
Am 25.11.2019 hielt Herr BP Van der Bellen aus Anlass des Festaktes „50 Jahre Südtirol-Paket“, in Anwesenheit der Landeshauptmänner Kompatscher und Platter, sowie des italienischen Staatspräsidenten „egregio Signor Presidente Mattarella“ und anderer herausragender Persönlichkeiten, eine launische Festrede: „Sie wissen vielleicht, dass ich im Kaunertal aufgewachsen bin. Wenn Sie von hier über das Vinschgau hinauffahren, dann über den Reschenpass drüber, dann sind Sie schon fast im Kaunertal. Südtirol ist daher für mich nicht nur eine politische Angelegenheit. Südtirol ist für mich eine Herzensangelegenheit. Und mir ist wichtig: Österreich wird auch künftig an der Seite Südtirols stehen.“
Mir jedoch schrieb der Herr BP betreff des humanitären Anliegens am 9.12.2021: „Der Herr Bundespräsident hat von Ihrem Anliegen Information erhalten. Da ihm im Rahmen seines in der österreichischen Bundesverfassung abschließend festgelegten Wirkungsbereich keine unmittelbaren Veranlassungen in dieser Angelegenheit offenstehen, hat er mit diesem Anliegen den neuen Innenminister befasst. Die Note der Präsidentschaftskanzlei ist mit der Bitte verknüpft, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und Ihrem Anliegen Beachtung zu schenken.“
In dieser Art und Weise wurde ebenfalls der mit vielen Briefen ständig mahnende AHB-Obmann Wechselberger, aber auch ich, immer zum nächsten Minister oder Beamten weitergereicht, jeweils mit dem Hinweis, dass nur das Innenministerium zuständig sei, was jedoch nicht wahr war, sondern zuständig ist die Magistrats-Abteilung 35 in Wien.
Warum logen sie alle? Die MA 35 jedoch lehnte bisher gut begründete Ansuchen des Rechtsvertreters von Frau Orian ab, Einsprüche dagegen wurde erhoben. Das Verfahren läuft noch.
Am 16.3.2022 twitterte Bundeskanzler Karl Nehammer: „Österreich & Südtirol sind eng verbunden. Es hat mich daher sehr gefreut, Arno Kompatscher in Wien begrüßen zu dürfen. Wir haben vor allem über die laufenden Gespräche rund um die Südtiroler Autonomie gesprochen. Österreich ist stets bereit, hier zu unterstützen.
Mir schrieb Herr BK Nehammer am 10.12.2021 zurück: „Wir haben Ihre Schilderungen betreffend Frau Hermine Orian mit Interesse gelesen. Prinzipiell ist zu sagen, dass Österreich auch in Zukunft an der Seite Südtirols stehen und weiterhin seine Schutzfunktion wahrnehmen wird.“ Tief ergriffen von so viel Interesse von Seiten des Herrn BK erfahre ich von ihm weiter, dass „die Angelegenheiten des Staatsbürgerschaftsrechtes in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Inneres“ fallen – Buchbinder Wanninger ließ wieder grüßen!
Ein „Handbuch zum Schutz und der Achtung von Menschenrechten“ übergab am 5. Juli 2021 der Bundesobmann der Grünen, Herr Werner Kogler, zugleich auch Vizekanzler und Minister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund wurde dieser Menschenrechts-Fachmann, jedoch dreimal vergeblich, angeschrieben. Am 19.1.2022 ließ endlich Herr Kogler sich freundlich herab, in der bereits bekannten Art des Buchbinders Wanninger, durch einen seiner Beauftragten antworten:
„Er (Kogler) hat mich ersucht ihr Mail in dem Sinne zu beantworten, dass das BMKOE in Staatsbürgerschaftsfragen keine Kompetenzen nach dem BMG besitzt und ihr Schreiben daher vom zuständigen BMI sowie dem Land Tirol behandelt werden muss“ – eine dem Fall Orian angepasste sehr „warmherzige“, jedoch wiederum eindeutige Irreführung!
Heftige Paragraphenreiter in allen Instanzen und die politischen Eiertänzer
In einem Schreiben des Amtes der Tiroler Landesregierung hatte es am 6. Dezember 2021 geheißen:
„Sofern Frau Orian aktuell in Tirol lebt [gemeint war wohl Nord-Tirol] ist die Tiroler Landesregierung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft örtlich zuständig. Falls nicht, wäre ein allfälliges Ansuchen bei der Wiener Landesregierung einzubringen (§§ 39 Abs. 2 und 49 Abs. 2 StbG 1985). Die Verleihung der Staatsbürgerschaft muss persönlich bei der zuständigen Behörde beantragt werden (§ 19 Abs. 1 StbG 1985). Sofern gegenständlich eine Verleihung im besonderen Staatsinteresse (ohne Wohnsitz in Österreich und unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit) gemeint sein sollte, wäre dafür die Zustimmung der Bundesregierung notwendig (§ 10 Abs. 6 StbG 1985). Abgesehen von dieser Sonderbestimmung wäre für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ein aktueller, ununterbrochener Aufenthalt in Österreich in der Dauer von sechs Jahren vor der Antragstellung erforderlich (§ 11a Abs. 4 Z. 2 StbG 1985). In diesem Fall müsste die bisherige Staatsangehörigkeit mit der Verleihung aufgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen. Für die Landesregierung…“
Der „Gewissenswurm“ begann langsam bei dem Nordtiroler LH Platter fest zu nagen
„Im Auftrag von Büro LH Platter“ schrieb das Büro des Herrn LH am 28.3.2022: „Wir bemühen uns wirklich sehr, das Anliegen von Frau Orian zu unterstützen. Faktum ist: Das MA 35 ist die zuständige Behörde, die in jedem Fall die Unterlagen – im Fall Orian auch – zu prüfen hat und dann auch der Bundesregierung zum Beschluss vorzulegen hat., Eine eigene Prüfung durch das Innenministerium erfolgt nicht, sondern die fachliche Ebene ist entscheidend. (…) Wir empfehlen Ihnen aber dringend, Gründe für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach § 10 Abs. 6 beim MA 35 nachzureichen. Hier der Wortlaut der entsprechenden Passage:
(6) (Verfassungsbestimmung) Die Voraussetzungen des Abs. 1 Z 1 und 7 sowie des ‚Abs. 3 entfallen, wenn die Bundesregierung bestätigt, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen der von Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt. Dann kann die Bundesregierung bei einer Empfehlung tatsächlich zustimmen. Dieser Weg wird auch von Seiten des Herrn Landeshauptmannes begrüßt.“
Fazit: Die sehr rasche Verleihung der Staatsbürgerschaft ist deshalb eine reine Ermessensfrage der Regierung in Wien: „Die weiteren Voraussetzungen einer Verleihung bestimmen sich danach, ob die Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches verliehen wird oder die Entscheidung im Ermessen der zuständigen Behörde liegt.“ (https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/1/Seite.260421.html )
Wie eine Verleihung der Staatsbürgerschaft unbürokratisch und rasch geht
Alle relevanten politischen Parteien Österreichs, Südtirols, der „Südtiroler Heimatbund“ (und auch die Redaktion des SID) sind sich darüber einig, dass die gewaltsame Entrechtung, sowie die Vertreibung jüdischer Bürger aus Österreich während der NS-Zeit unmenschlich war und die Herstellung des Rechtszustandes viel zu spät erfolgte!
Der Südtiroler Heimatbund (SHB) teilte am 16.8.2020 Herrn Bundespräsident Alexander v. d. Bellen, Bundeskanzler Sebastian Kurz und der Öffentlichkeit in einer Aussendung mit:
„Die Republik Österreich verleiht jüdischen Auswanderern und Flüchtlingen und ihren Nachkommen aus der Zeit des Dritten Reiches die Staatsbürgerschaft. Ab 1. September d. J. sind all daran Interessierten ermächtigt, unbürokratisch und gebührenfrei, um die österreichische Staatsbürgerschaft anzusuchen. Dies sei eine notwendige und späte Wiedergutmachung, stellt der Obmann des Heimatbundes, Roland Lang, fest.
Die bisherige Staatsbürgerschaft kann beibehalten werden. Damit rückt Österreich endgültig von seiner bisherigen Haltung ab, dass im Sinne des Madrider Abkommens Doppelstaatsbürgerschaften zu vermeiden seien. Obmann Lang bedauert, dass Österreich sich ‚trotz des verpflichtenden Beschlusses des Nationalrates vor den letzten Wahlen nicht zugleich den Südtirolern die Wiedererlangung der verlorenen österr. Staatsbürgerschaft neben der italienischen‘ ermögliche.
Dies war im Koalitionsprogramm der vorigen Koalitionsregierung von ÖVP und FPÖ vorgesehen gewesen. Wie die österreichischen Juden, die aus Österreich emigriert oder geflüchtet waren, seien auch die Südtiroler gegen ihren Willen der österreichischen Staatsbürgerschaft verlustig gegangen. ‚Die Wiedergutmachung eines historischen Unrechts hätte beide Gruppen erfassen müssen‘“.
Wie die unbürokratische Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft vor sich gehen kann, darüber wird auf der Internetseite des österreichischen Bundesministeriums für Inneres in Zusammenhang mit dem Besuch des Innenministers Karl Nehammer am 11. und 12. November 1921 in Israel berichtet:
„Gemeinsam mit der österreichischen Botschafterin in Israel, Hannah Liko, und der Direktorin des Mauthausen Memorial, Barbara Glück, legte Nehammer im Namen der Republik Österreich an der Holocaustgedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem einen Kranz nieder. (…)
‚Die Gedenkstätte Yad Vashem hat eine besondere Bedeutung für mich, sie gibt den Opfern wieder ein Stück ihrer Identität zurück‘, sagte Nehammer. Er sähe dies auch als seinen Auftrag als Innenminister und erinnerte an die Rolle vieler Österreicher als Täter. (…)
Karl Nehammer überreichte in der Botschaft in Tel Aviv feierlich die österreichische Staatsbürgerschaftsurkunde an fünf Nachkommen von Opfern des NS-Regimes.
‚Wir werden nie vergessen und alles tun, damit sich die Geschichte nicht wiederholt. Österreich ist sich seiner Verantwortung bewusst‘, sagte Nehammer bei dem Festakt.“ (https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=43414F324F343164646C6F3D )
Eine Schützenabordnung demonstrierte am Minoritenplatz in Wien für Frau Orian
All diese obigen Mitteilungen sind nur ein sehr kleiner Ausschnitt der vielen Aktivitäten, die vom AHB, mit einer Vollmacht durch Frau Orian ausgestattet und einem ebenfalls beauftragten Innsbrucker Rechtsanwalt bisher gesetzt wurden.
Es verfestigte sich beim AHB immer mehr die bittere Erkenntnis, dass „man“ in Wien nur mehr auf Zeitgewinn setzt und niemals ernsthaft an eine rasche, humanitäre Lösung denkt.
Es muss sehr viel geschehen, dass sehr friedliebende, biedere Tiroler Schützen sich zu einer Demonstration in Wien entschließen, was jedoch Anfang April geschah und am 12. April der Wiener Polizeidirektion als friedliche Kundgebung für Frau Orian angezeigt wurde.
Durch einen sensationsgeilen Reporter, der sein gegebenes Wort brach, wurde diese Absicht des AHB vorzeitig in die Welt hinausposaunt. Prompt rief daraufhin ein Polizeibeamter beim AHB an. Der geplante Demonstrationsort Parlament wurde „wegen der Bauarbeiten“ nicht genehmigt, es wurde die enge Herrengasse vom Beamten vorgeschrieben, doch schließlich wurde in letzter Minute der Minoritenplatz genehmigt – doch nur dann, wenn die Schützen ohne ihre zu ihrer Tracht gehörenden Gewehre, Säbel und „Messer“, aufmarschieren!!! So schreibe es das Gesetz vor.
(Anmerkung dazu: 2 Tage vorher warfen 300 vorwiegend vermummte „Demonstranten“ Feuerwerkskörper gegen Polizisten, die Polizeistation wurde beschädigt, ebenso auch Einsatzfahrzeuge. Da hatte es offenbar vorher keine solche Bedenken seitens der Behörden gegeben).
Der für die kleine Demo der Schützen zuständige freundliche, junge Beamte, hielt sich an das Gesetz, obwohl er im Vorfeld zwischen gewaltbereitem Mob und Tiroler Schützen, die besonders bei Staatsempfängen mit ihren Säbeln und Stutzen gern gesehen sind und hier auch Salut schießen dürfen, hätte sehr wohl unterscheiden können. Die Schützen schluckten diese Vorschrift und kamen in friedlicher Absicht! Man kann sagen: „Vurschrift“ ist „Vurschrift“! Wien 2022 – wie es leibt und lebt, singt und lacht!
Schallenbergs ständiger und unermüdlicher Kampf für die Menschenrechte
Außenminister Dr. Schallenberg hat nämlich sehr viel zu tun, besonders in Hinblick auf die Wahrung der Menschenrechte. Zumindest, was schöne und unverbindliche Erklärungen angeht:
„Außenminister Alexander Schallenberg empfing am 17. Dezember 2021 Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin des Europarates, zu einem freundschaftlichen Austausch im Außenministerium. (…) Eine enge Kooperation mit dem Europarat ist seit jeher eine Konstante in der österreichischen Außenpolitik, so bildet auch die Menschenrechtskonvention des Europarats Teil der österreichischen Verfassung. Zudem stellt der Schutz der Menschenrechte einen besonderen, außenpolitischen Schwerpunkt dar, betonte Außenminister Schallenberg und verwies auf Österreichs Engagement während seiner Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Weiters wurden die angespannte Lage in Bosnien und Herzegowina, die unrechtmäßige Inhaftierung von Journalistinnen und Journalisten in der Türkei und das problematische Verständnis von Rechtsstaatlichkeit in manchen EU-Ländern besprochen.
Rechtsstaatlichkeit stelle einen der Grundsätze der EU dar, die nicht verhandelbar seien, so Außenminister Schallenberg. Bei diesem Thema setze er auf die Europäische Menschenrechtskonvention und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. (…) Es ist wichtiger denn je, dass wir nicht müde werden, von allen Staaten die uneingeschränkte Achtung ihrer Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte zu fordern. Menschenrechte kennen keinen Lockdown. Wir lassen nicht zu, dass im Schatten der Pandemie eklatante Menschenrechtsverletzungen Platz greifen, so der Außenminister. Rückfragen: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Telefon: +43 (0) 50 11 50 – 3320.“
Am 21.2.2022 wurde dem Herrn Außenminister Dr. Alexander Schallenberg ein Brief geschrieben:
„Wir vom Andreas-Hofer-Bund für Tirol wurden darüber informiert, dass sie als zuständiger Ressortminister offenbar über den Fall der 102jährigen Hermine Orian (Feststellung der österr. Staatsbürgerschaft bzw. Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft) keine Kenntnis haben. Nun, in den vergangenen Jahren haben wir mehrfach vergeblich um einen Gesprächstermin bei Ihren Vorgängern und auch bei Ihnen ersucht. Unsere Anfragen blieben – mit Ausnahme eines Besuchs auf Beamtenebene – negativ beschieden. (…)
Sehr geehrter Herr Bundesminister, im Fall ORIAN ersuchen wir um Ihre ressortübergreifende Unterstützung. In der Causa ORIAN sind neben Ihrem Ministerium das Bundespräsidialamt, das Innenministerium, die MA 35, die Wiener und die Tiroler Landesregierung eingebunden bzw. informiert. Wir dürfen unsere Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass die Causa Hermine ORIAN (sie wird am 23.04.2022 – so Gott will – ihren 103. Geburtstag feiern) sehr zeitnah geprüft und positiv für die Antragstellerin beschieden wird.“
„Es wäre ein großartiges menschliches Zeichen der Republik Österreich an Frau Orian, ihr noch zu Lebzeiten den rot-weiß-roten Pass zurückzugeben“ (Aus einem Brief des AHB)
Am 29.4.2022, veröffentlichte im Magazin „news“ der bekannte Journalist Andreas Wetz einen 4seitigen, sachlich gehaltenen Bericht unter dem Titel: „Aufmarsch für Frau Hermine“.
Ebenfalls bei der Demo zugegen war die Wiener Reaktion von „Servus-TV“. AHB-Obmann Wechselberger wurde interviewt.
Ein Flugblatt klärte auf
Dieses Flugblatt wurde bei der Demonstration auf dem Minoritenplatz von den Tirolern an die Passanten verteilt:
Kardinal Schönborn begrüßte die Schützen im Stephans-Dom und erklärte sich solidarisch mit Hermine Orian!
Nach der Demonstration gingen am Nachmittag die Schützen in den Stephansdom: Kerzen wurden hier angezündet, verbunden mit einem Gebet für einen guten Ausgang für Hermine Orian.
Der Herr Kardinal Christoph Schönborn lief der Gruppe geradezu in die Arme! Er freute sich sehr über dieses Zusammentreffen, wurde von den Schützen kurz in die Mitte genommen und es wurde ihm sehr knapp über den Grund des Wien-Besuches erzählt und dass man gerade hier im Dom für Frau Orian gebetet und Kerzen angezündet hatte. Herr Kardinal Schönborn war über den „Fall Orian“ sehr überrascht, aber auch über die Tatsache, dass elf Schützen aus Welschtirol sich auf den langen Weg nach Wien gemacht hatten und mit dabei waren.
Kardinal Christoph Schönborn zeigte sich spontan mit Frau Hermine Orian solidarisch:
„…gerade in einer Zeit wie der unseren, wo Solidarität besonders gefragt sei, ist dies was Sie hier machen, ein schönes Zeichen gelebter Solidarität im Zeichen Christi!„
Abschließend bedankte sich der Kardinal bei Allen recht herzlich!