Studie: Das Recht auf Selbstbestimmung

von Jürgen Fingeller

Die Zerreißung Tirols

Innsbruck 04 09 45
Selbstbestimmungs-Kundgebung in Innsbruck am 4. September 1945

I) Die Rechtsquellen

a) Das Recht auf Selbstbestimmung der Völker ist bereits in Artikel 1.2 der „Charta der Vereinten Nationen“ vom 26. Juni 1945
verankert, in welchem es heißt, dass es zu den Zielen der Vereinten Nationen gehöre, „freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln…“

b) Ein Schlüsseldokument ist die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 14. Dezember 1960 verabschiedete „Deklaration über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Völker“ 1514, XV, in der es heißt:

„1) Die Unterwerfung von Völkern unter fremde Unterjochung, Herrschaft und Ausbeutung stellt eine Verweigerung der grundlegenden Menschenrechte dar, steht in Widerspruch zu der Charta der Vereinten Nationen und ist ein Hindernis bei der Förderung des Weltfriedens und der Zusammenarbeit.

2) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung, kraft dessen sie über ihren politischen Status frei entscheiden und in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung verfolgen.
(Zitiert nach: Neuhold-Hummer-Schreuer: „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“, Bd. 2, 2. Auflage, Wien1991, S. 346f)

Transparent: Selbstbestimmung für Südtirol

c) Eine weitere Rechtsgrundlage sind die „Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen“ von 1966 (Pakt I über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Pakt II über bürgerliche und politische Rechte).
In beiden Pakten wird in Artikel 1, Absatz 1 erklärt: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung haben. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und verfolgen in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“

In diesem Text findet sich keine Schutzklausel für die territoriale Integrität der Staaten und es wird auch die Geltendmachung des Selbstbestimmungsrechtes an keiner Vorbedingung wie etwa Unterdrückung oder Missachtung der Menschenrechte geknüpft.

Obwohl in der italienischen Verfassung Italien als die „eine und unteilbare Republik“ bezeichnet wird, hat Italien diese Menschenrechtspakte unterzeichnet, im Jahre 1977 ratifiziert und sich damit einer internationalen Verpflichtung unterworfen. (Zitiert nach: Neuhold-Hummer-Schreuer: „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“, Bd. 2, 2. Auflage, Wien1991, S. 217ff)

Flammenschrift am Patscherkofel 19.09.2009

d) Eine weitere wichtige Rechtsquelle ist die „Deklaration über freundschaftliche Beziehungen und die Zusammenarbeit von Staaten“ der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970, Nr. 2625 (XXV) („Friendly Relations-Declaration“)
In dieser heißt es:

„Durch die Wirksamkeit des in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Prinzips der gleichen Rechte und des Rechtes auf Selbstbestimmung der Völker haben alle Völker das Recht, ohne Eingriff von außen frei über ihren politischen Status zu entscheiden und ihre wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung frei zu verfolgen, und jeder Staat ist gemäß den Bestimmungen der Charta verpflichtet dieses Recht zu achten. Jeder Staat hat die Pflicht, durch gemeinsame oder gesonderte Tätigkeit die Verwirklichung des Prinzips der gleichen Rechte und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu fördern…“

Das Selbstbestimmungsrecht könne dabei in folgender Weise verwirklicht werden:

Durch die „Errichtung eines souveränen und unabhängigen Staates, die freie Vereinigung oder Verschmelzung mit einem unabhängigen Staat“ oder durch den „Übergang zu irgend einem anderen, vom Volk frei bestimmten politischen Status…“

In derselben Resolution heißt es in widersprüchlicher Weise allerdings auch, daß die Resolution nicht als Ermutigung oder Autorisierung von Handlungen gegen die „territoriale Unversehrtheit oder die politische Einheit souveräner oder unabhängiger Staaten“ ausgelegt werden solle, die „sich gemäß dem oben beschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker verhalten und die daher eine Regierung besitzen, welche die gesamte zum Gebiet gehörige Bevölkerung ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt.“

Das Recht des Staates auf territoriale Unversehrtheit wird hier an die Bedingung geknüpft, daß der jeweils betroffene Staat sich „dem Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker entsprechend“ verhält. Eine nähere Ausführung und Definition des Sachverhaltes fehlt.
(Zitiert nach: Neuhold-Hummer-Schreuer: „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“, Bd. 2, 2. Auflage, Wien1991, S. 29f)

Ein Tirol

e) Die „Wiener Erklärung der Weltkonferenz der Vereinten Nationen über Menschenrechte“ vom 25. Juni 1993 wiederholte diese Prinzipien nahezu wortgleich, ergänzte sie aber noch durch folgenden Satz: „Die Weltkonferenz über Menschenrechte betrachtet die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechtes als eine Menschenrechtsverletzung und unterstreicht die Bedeutung der wirksamen Durchsetzung dieses Rechts.“

Doch auch hier folgt auf die positive Festlegung gleich der einschränkende Pferdefuß: „…ist dies nicht so auszulegen, dass damit irgendeine Handlungsweise erlaubt oder ermutigt wird, welche die territoriale Integrität oder politische Einheit souveräner oder unabhängiger Staaten, die sich gemäß dem Grundsatz der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker verhalten und daher eine Regierung besitzen, die ohne Unterschied irgendwelcher Art die gesamte zu dem betreffenden Gebiet gehörende Bevölkerung vertritt, zur Gänze oder zum Teil zerstören oder beeinträchtigen würde.“
(Peter Hilpold (Hrsg.): „Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – Vom umstrittenen Prinzip zum vieldeutigen Recht?“, Bad 10 der Reihe „Völkerrecht, Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht“, Frankfurt/M.-Berlin-Bruxelles-New York-Oxford-Wien 2009, S. 28f)

f) Die UNO-Resolution „Wichtigkeit der allgemeinen Verwirklichung des Rechtes der Völker auf Selbstbestimmung und der schnellem Gewährung der Unabhängigkeit für koloniale Länder und Völker zur effektiven Garantie und Einhaltung der Menschenrechte“ Nr. 2787, XXVI, vom 6. Dezember 1971 hält in ihrer Präambel fest, dass „die Unterwerfung von Völkern unter fremde Unterjochung, Herrschaft und koloniale Ausbeutung ebenso eine Verletzung des Prinzips des Rechtes auf Selbstbestimmung wie auch eine Verweigerung der grundlegenden Menschenrechtes darstellt und in Widerspruch zu der Charta der Vereinten Nationen
(Zitiert aus dem Internet http://www.un.org/documents/ga/res/26/ares26.htm)

g) Die „Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE-Konferenz in Helsinki vom 1. August 1975)
ist eine weitere bedeutende Rechtsquelle. Auf Antrag der Niederländer wurde die Formulierung der Selbstbestimmung als dynamisches permanentes Recht unter Artikel VIII in die Schlussakte aufgenommen, wobei durch den Hinweis auf die „territoriale Integrität“ gleich eine Relativierung mit eingebaut wurde, die einer Reihe betroffener Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Sicherheit vor Veränderung geben soll:

„Die Teilnehmerstaaten werden die Gleichberechtigung der Völker und ihr Selbstbestimmungsrecht achten, indem sie jederzeit in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und den einschlägigen Normen des Völkerrechts handeln, einschließlich jener, die sich auf die territoriale Integrität der Staaten beziehen.

Kraft des Prinzips der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker haben alle Völker jederzeit das Recht, in voller Freiheit, wann und wie sie es wünschen, ihren inneren und äußeren politischen Status ohne äußere Einmischung zu bestimmen und ihre politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung nach eigenen Wünschen zu verfolgen.“
(Zitiert nach: Neuhold-Hummer-Schreuer: „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“, Bd. 2, 2. Auflage, Wien1991, S. 295)

II) Die Träger des Selbstbestimmungsrechtes – Völker und Volksgruppen

Demonstration

Das Selbstbestimmungsrecht ist heute das unbestreitbare Recht von Völkern und kein  Recht der Staaten … Es tritt dann mit der Staatssouveränität in Konflikt, wenn die Staaten keine Vorkehrungen treffen, damit Selbstbestimmungsrecht ausgeübt werden kann. Auch Volksgruppen und Minderheiten sind Träger des Selbstbestimmungsrechtes, wenn sie sich als Volk identifizieren können.“
(Prof. Dr. Felix Ermacora: „Südtirol. Die verhinderte Selbstbestimmung.“, Wien-München 1991, S. 26 f )

Ermacora und Klotz
Univ.-Prof. Dr. Felix Ermacora im Gespräch mit der Südtiroler Landtagsabg. Dr. Eva Klotz

Die von Ermacora getroffene Feststellung wird in Kreisen der Vereinten Nationen nicht allgemein geteilt. Es tritt vielfach das Bestreben hervor, das Selbstbestimmungsrecht in der Praxis auf den abgeschlossenen Prozess der Entkolonialisierung zu beschränken und aktuelle Volksgruppenfragen auszuklammern.

Die zitierten völkerrechtlich relevanten Dokumente verwenden durchgehend die Bezeichnung „Völker“ („peoples“) als Träger des Selbstbestimmungsrechtes. Der Begriff „Volk“ wird in diesen Texten allerdings nicht definiert.

Der UN-Spezialberichterstatter für die „UN-Sub-Kommission für Minderheitenschutz und Vermeidung von Diskriminierung“, Aureliu Cristescu, hat in einer sehr widersprüchlichen Studie „The Right to Self-Determination“ (United Nations, New York 1981, S. 41) festgehalten, dass für ein „Volk“, welches geeignet sei, sich des Rechts auf Selbstbestimmung zu erfreuen und dieses auszuüben („fit to enjoy and exercise the right of self-determination”) folgende Merkmale zutreffen müssten:

„(a) Der Ausdruck ‚Volk‘ bezeichnet eine soziale Wesenheit, die eine klare Identität und ihre eigenen Kennzeichen besitzt;“ („The term ‚people‘ denotes a social entity possessing a clear identity and its own characteristics;”)

„(b) Er enthält eine Beziehung zu einem Territorium, auch wenn das betreffende Volk aus diesem unrechtmäßig vertrieben und auf künstliche Weise durch eine andere Bevölkerung ersetzt worden sein sollte.“ (It implies a relationship with a territory, even if the people in question has been wrongfully expelled from it and artificially replaced by another population.”)

Diese Kriterien treffen auf Volksgruppen zu, die auf eigenem Territorium siedeln. Diese müssten demnach Träger des Rechtes auf Selbstbestimmung sein.

Doch dann nimmt Aureliu Cristescu aber eine Abgrenzung zu „Minderheiten“ („minorities“) vor, ohne diese näher zu definieren. Er sagt:

„c) Ein Volk sollte nicht verwechselt werden mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten, deren Existenz und  Rechte in Artikel 27 des Internationalen Vertrages über die zivilen und politischen Rechte anerkannt sind.“ (Anmerkung: Menschenrechtspakt II)

 Los von Rom

Diese künstliche Unterscheidung zwischen „Volk“ und dem wohl sehr bewusst nicht näher definierten Begriff der „Minderheit“ zieht sich durch zahlreiche Berichte und Dokumente der Vereinten Nationen und hat auch Befürworter unter Mitgliedern des UN-Menschenrechtsausschusses und einigen europäischen Völkerrechtslehrern gefunden. Ihnen allen ist das Bestreben eigen, Selbstbestimmungsforderungen von etablierten Staaten fern zu halten.

Das von Verteidigern zentralstaatlicher Ordnungen und auch von italienischer Seite des Öfteren vorgebrachte Argument, daß geschlossen siedelnden Volksgruppen durch ihre Einstufung als „Minderheiten“ (unter denen man zumindest im europäischen Sprachgebrauch eher zerstreut über das Territorium einer Mehrheitsbevölkerung siedelnde Angehörige einer ethnischen oder religiösen Gruppe versteht) das Recht auf Selbstbestimmung streitig gemacht werden könne, ist absurde Haarspalterei, die freilich im Interesse zahlreicher betroffenen Staaten liegt.

Würde man geschlossen siedelnden Volksgruppen die Qualifikation als „Volk“ verweigern, würde der Sinn der völkerrechtlichen Normen auf den Kopf gestellt.

Interessanterweise hat ausgerechnet Italien durch den Mund des Ministerpräsidenten Giuseppe Pella 1953 in einem besonderen, Italien betreffenden Fall, eine ganz andere Position bezogen gehabt. Pella hatte die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes durch zwei Volksgruppen und nicht etwa durch ein ganzes Volk verlangt: nämlich durch die Italiener und Slowenen in der Stadt Triest und Umgebung. Pella erklärte dazu :

„Die Volksabstimmung bedeutet aber auch Anwendung jener Grundsätze, welche nicht nur die Basis des Rechtes und der internationalen Moral darstellen, sondern in feierlichen Dokumenten, an welche zweckmäßigerweise erinnert werden soll, beredten Ausdruck finden: die Atlantikcharta, das Statut der Vereinten Nationen…“

Pella forderte also unter Berufung auf die UNO-Satzung die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes durch die italienische und die slowenische Volksgruppe. Diese Tatsache bleibt von Interesse und Bedeutung, auch wenn Triest schließlich auf vertraglichem Wege an Italien kam (Übereinkommen im Londoner Memorandum vom 5.10.1954), da Tito eine Volksabstimmung abgelehnt hatte.

Fahnenweihe, Ehrenburg am 25 08 07

Beispiele aus der europäischen Vergangenheit für Volksgruppen als Träger des Selbstbestimmungsrechtes:

Italien 19. Jahrhundert

So paradox es für Südtirol klingen mag, aber gerade Italien ist eines der besten Beispiele für verwirklichte Selbstbestimmung, denn dessen staatliche Einheit wurde durch Volksbefragungen vollzogen.

Alle Provinzen und Regionen – mit Ausnahme Welschtirols (des Trentino) und des deutschen und ladinischen Südtirol haben aus freien Stücken ihren Beitritt zu dem italienischen Staat vollzogen.

In dem heutigen Südtirol und Welschtirol (Trentino) hat der italienischen Staat bis heute die Abhaltung einer Volksabstimmung nicht gewagt.

Schleswig – Holstein 1920

In freier Abstimmung entschied sich die Mehrheit der Bevölkerung Nord – Schleswigs für die Loslösung von Deutschland und Angliederung an Dänemark.

Ostpreußen 1920

In den Gebieten Allenstein und Marienwerder, die Polen nach dem ersten Weltkrieg für sich beanspruchte, fand eine Volksabstimmung statt, in der sich die Mehrheit für den Verbleib bei Deutschland aussprach.

Kärnten 1920

Volksabstimmung in Kärnten

Nach dem ersten Weltkrieg besetzten jugoslawische Truppen weite Teile Kärntens und wollten Südkärnten in den neu entstehenden jugoslawischen Staat einverleiben. In der Folge kam es zu einer Volksabstimmung, in der sich die Mehrheit für den Verbleib bei Österreich aussprach.

Oberschlesien 1921

Im Versailler Vertrag war die Abtretung Oberschlesiens an Polen vorgesehen. Nach eindringlichen deutschen Protesten einigte man sich auf die Abhaltung einer Volksabstimmung, in der sich die Mehrheit für Deutschland entschied.

Burgenland 1921

Nach dem Zerfall der Donaumonarchie entschied sich die Bevölkerung des Burgenlandes, welches vorher zu Ungarn gehörte, für die Angliederung an Österreich.

Saarland 1935

Frankreich beanspruchte nach dem 1. Weltkrieg das Saarland für sich. Man einigte sich darauf, das Gebiet für 15 Jahre einer Völkerbund – Regierung zu unterstellen und es danach frei über seine staatliche Zugehörigkeit abstimmen zu lassen. Das Saarland entschied sich für Deutschland.

Island 1944

Island löste mit einer Volksabstimmung im Jahre 1944 die Union mit Dänemark auf und erklärte sich in der Folge zu einer unabhängigen Republik.

Italienische Gebiete an Frankreich

Nach dem 2. Weltkrieg trat Italien die in der Nähe von Nizza gelegenen Gebiete Tende und La Brigue ab. Mittels Volksabstimmung wurde dann deren Angliederung an Frankreich vollzogen.

Saarland 1955

Nach dem 2. Weltkrieg versuchte Frankreich wiederum das Saarland für sich zu gewinnen, zumal es Teil der französischen Besatzungszone war. In der Folge wurde nochmals eine Volksabstimmung durchgeführt, in der sich abermals die Mehrheit der Bevölkerung für Deutschland aussprach.

Die Saar ist frei

Slowenien 1990

Am 23. Dezember 1990 entschied sich die Bevölkerung Sloweniens in einem Referendum mit 88,5% für die Unabhängigkeit. In der Folge proklamierte das Parlament den Austritt aus dem jugoslawischen Bund und die Bildung eines souveränen Staates Slowenien.

Montenegro 2006

Nach dem Zerfall Jugoslawiens wurden Serbien und Montenegro in einem Staatenbündnis zusammengeschlossen, ohne Rücksicht auf ethnisch – kulturelle Unterschiede zu nehmen.

Im Frühjahr 2006 entschied sich die Mehrheit der Bevölkerung Montenegros, in einer freien Volksabstimmung für die Loslösung von Serbien und die Bildung einer eigenen Republik.

Die Loslösung Montenegros von Serbien ist das jüngste Beispiel für Selbstbestimmung in Europa. Es erfolgte vollkommen friedlich. Das zeigt, wie aktuell die Selbstbestimmung ist.

Fazit:

Das Recht von Volksgruppen auf Selbstbestimmung wird zwar durch den gesunden Menschenverstand und einen Teil der Völkerrechtslehre, nicht aber generell im Rahmen der Vereinten Nationen anerkannt. Diese Erkenntnis ist von Bedeutung in Bezug auf die Frage, ob die Durchsetzung dieses Rechtes vorrangig auf rechtlichem oder auf politischem Weg verfolgt werden muss.

Träger des Selbstbestimmungsrechtes in Südtirol:

„Dolomiten“ vom 16. Oktober 1953
„Dolomiten“ vom 16. Oktober 1953

Die Träger des Selbstbestimmungsrechtes in Südtirol werden die Volksgruppen sein.
Man wird im Falle einer Volksabstimmung in Südtirol aus menschenrechtlichen Erwägungen heraus das Wahlrecht kaum auf die deutsche und ladinische Volksgruppe beschränken können. Die im Lande geborenen oder seit einem bestimmten Stichtag im Lande ansässigen Angehörigen der italienischen Volksgruppe werden wohl in gleichberechtigter Weise zu den Stimmbürgern zu zählen sein.

Unsere Heimat Tirol

III) Der Inhalt des Selbstbestimmungsrechtes – Das Recht auf Sezession

Los von Rom

90 Jahre. Ein Ruf - Ein Land

Gemäß der bereits erwähnten Deklaration über freundschaftliche Beziehungen und die Zusammenarbeit von Staaten“ der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970 besteht für alle Völker das Recht auf:

a) Errichtung eines souveränen und unabhängigen Staates;
b) den Anschluss an einen bestehenden Staat;
c) das Aufgehen in einem anderen politischen Status.

(Wörtlich: „The establishment of a sovereign and independent State, the free association or integration with an independent State or the emergence into any other political status freely determined by a people constitute modes of implementing the right of self-determination by that people.”)

Die folgende Einschränkung in demselben Dokument ist jedoch mehrdeutig: Sie besagt, daß die Resolution nicht als Ermutigung oder Autorisierung von Handlungen gegen die „territoriale Unversehrtheit oder die politische Einheit souveräner oder unabhängiger Staaten“ ausgelegt werden solle, die „sich gemäß dem oben beschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker verhalten und die daher eine Regierung besitzen, welche die gesamte zum Gebiet gehörige Bevölkerung ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt.“

Es bleibt unpräzisiert, wann ein betroffener Staat sich „dem Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker entsprechend“ verhält oder nicht verhält. Mann kann diesen Text auch so interpretieren, dass aus der Sicht der Vereinten Nationen eine repräsentative Vertretung der Bevölkerung durch die jeweilige Regierung das Recht auf Selbstbestimmung obsolet mache.

 Wohl bewusst mehrdeutig sind mit Ausnahme der UN-Menschenrechtspakte die meisten anderen, auf die Frage der Selbstbestimmung Bezug nehmenden UN-Dokumente formuliert.

 Selbstbestimmung

Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck betont in diesem Zusammenhang, dass die internationale Staatengemeinschaft dem Recht auf Sezession – der Abtrennung eines Teilgebietes eines Gesamtstaates – nahezu einhellig ablehnend gegenüber steht.

Diese ablehnende Haltung sei der Grund für die mangelnde Präzision und die Vieldeutigkeit der meisten völkerrechtlich relevanten Dokumente. Somit gebe es kein klar formuliertes Recht auf Sezession, aber auch kein Verbot. Man lasse die Frage lieber einfach ungeregelt.

Hilpold: „Den Staaten wird eine Rute ins Fenster gesetzt, ohne aber eine klare Sanktion auszusprechen. Hier wird offenkundig mit Doppeldeutigkeiten gespielt, mit Wendungen, die niemals einvernehmlich definiert worden sind, die aber gerade aufgrund ihrer Mehrdeutigkeit jedem etwas bieten. Es handelt sich um halbe Verheißungen, die vielleicht in politische Forderungen ummünzbar sind, die aber niemandem zur wirklichen Gefahr werden, zumindest auf absehbare Zeit.“ (Peter Hilpold: „Die Sezession – zum Versuch der Verrechtlichung eines faktischen Phänomens“; In: Peter Hilpold (Hrsg.): „Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – Vom umstrittenen Prinzip zum vieldeutigen Recht?“, Bad 10 der Reihe „Völkerrecht, Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht“, Frankfurt/M.-Berlin-Bruxelles-New York-Oxford-Wien 2009, S. 28f)

„Indem das Völkerrecht Vorfälle dieser Art nicht regelt,“ sagt Hilpold, „akzeptiert es den Lauf der Dinge. Dann, wenn sich die sezedierende Einheit durchsetzt, liegt es im Sinne des Effektivitätsgrundsatzes wohl im Interesse der Staatengemeinschaft, den Neustaat in ihren Kreis aufzunehmen.“ (Peter Hilpold, a. a. O.: S. 20)

Hierbei handele es sich aber „um faktische Ereignisse, die sich einer rechtlichen Regelung entziehen.“ (Peter Hilpold, a. a. O.: S. 40)

Selbstbestimmung für Südtirol

Eine Änderung trat ein, als sich der Kosovo am 17. Februar 2008 zu einem unabhängigen und souveränen Staat erklärte und dieser in der Folge von zahlreichen Staaten, darunter die meisten EU-Länder, anerkannt wurde.

Am 22. Juni 2010 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag auf Verlangen der Generalversammlung der Vereinten Nationen ein Gutachten („Advisory Opinion“), in welchem er feststellte, dass die Unabhängigkeitserklärung das Völkerrecht nicht verletzt habe.

Bezug nehmend auf dieses Urteil nahm der Professor für Völkerrecht an der Universität Montreal, Daniel Turp, auf Einladung der Landtagsfraktion „Süd-Tiroler Freiheit“ am 18. Oktober 2014 in einem Vortrag zu der Bedeutung dieses IGH-Gutachtens für Südtirol Stellung.

Professor Turp betonte in seinem Referat, dass Süd-Tirol das Recht auf Selbstbestimmung zustehe und sich Italien nicht hinter dem Argument der „territorialen Integrität“ verstecken dürfe!

Daniel Turp berichtete, dass die Bevölkerung Quebecs bereits zwei Mal(!) über die Unabhängigkeit des Landes von Kanada abgestimmt habe. Zuletzt sei dies 1995 geschehen. Jedes Mal habe es eine knappe Mehrheit für den Erhalt des Status Quo gegeben. Die Bevölkerung von Quebec habe aber damit gezeigt, dass Selbstbestimmung nicht zwangsläufig eine einmalige Chance sein müsse.

Der Professor für Völkerrecht und ehemalige Abgeordnete zum kanadischen Parlament unterstrich, dass ein Staat nicht auf seiner territorialen Integrität beharren könne, wenn ein Volk in diesem Staat die Unabhängigkeit wünsche. Als Meilenstein nannte er das Beispiel Kosovo bzw. das entsprechende Urteil des Internationalen Gerichtshofes. Dieser attestierte in Bezug auf den Kosovo, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht als Verstoß gegen das Völkerrecht anzusehen sei.

Parallelen sah Turp auch in Bezug auf Katalonien und Süd-Tirol:

„Obwohl Artikel 5 der italienischen Verfassung besagt, dass die Republik „eins und unteilbar“ ist (ebenso Artikel 2 der spanischen Verfassung) und damit signalisiert, dass das Süd-Tiroler Volk die territoriale Integrität Italiens nicht in Frage stellen darf, ist das Süd-Tiroler Volk meines Erachtens Inhaber des Rechts auf Selbstbestimmung und darf, in Anwendung dieses Rechts, ein souveräner und unabhängiger Staat werden!“

Italien solle, so Turp, das Recht des Süd-Tiroler Volkes anerkennen, die Sezession anzustreben und zu verwirklichen, um ein unabhängiger Staat zu werden, oder mit dem österreichischen Land Tirol wiedervereint zu werden.

IV) Die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechtes – Nicht auf die UNO hoffen!

Wiedervereinigung Tirols

Univ.-Prof. DDDr. Waldemar HUMMER vom Institut für Völkerrecht, Europarecht und Internationale Beziehungen an der Universität Innsbruck hat für die Südtiroler Landesregierung ein Rechtsgutachten unter dem Titel „Selbstbestimmungsrecht für Südtirol im Lichte des Völkerrechts der Gegenwart“ verfasst, in welchem er darauf hinweist, dass die völkerrechtliche Lehre hinsichtlich des Rechtes auf Sezession gespalten ist (S. 560). Ein Tel der Wissenschaftler vertrete die These, dass nur schwere Menschenrechtsverletzungen Sezessionsbestrebungen legitimieren könnten, wobei diese Wissenschaftler sich über die dazu notwendige Schwere der Menschenrechtsverletzungen nicht einig seien.

Diese Wissenschaftler verweisen die Betroffenen auf den Weg einer völkerrechtlich nicht näher definierten sogenannten „inneren Selbstbestimmung“, die sich in Form innerstaatlicher Autonomien oder schlicht auch nur in Form von Gewährung individueller Menschenrechte umsetzen lasse.

Hummer weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass das Selbstbestimmungsrecht ein dynamisches und nie erlöschendes Recht sei, welches keinesfalls durch eine Autonomie konsumiert und damit für die Zukunft aufgehoben werden könne. Zudem sei die „Gewährleistung individueller Grund- und Menschenrechte kein Ersatz für das Recht eines Kollektivs – das die Voraussetzungen eines ‚Volkes‘ erfüllt“, sein könne, in Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Normen „seinen zukünftigen politischen Status in freier Wahl zu bestimmen.“ (S. 564)

Die negative Haltung der Vereinten Nationen und ihrer Mitgliedstaaten zum Sezessionsrecht beruht laut Hummer auf „vorwiegend politischen Motiven, die rechtliche Überlegungen klar in den Hintergrund drängen.“ (S. 569) So wurden Sezessionsansprüche entweder überhaupt als völkerrechtswidrig qualifiziert oder deren Behandlung in den Organen der Vereinten Nationen abgelehnt. Es gebe daher, so Hummer, „keinerlei Anlass zur Hoffnung auf Unterstützung oder gar positive Erledigung eines auf territoriale Sezession gerichteten Anspruchs Südtirols durch die Vereinten Nationen.“ (S. 571)

Die Praxis der UNO in einer Reihe von Fällen habe deutlich gemacht, „dass von dieser von Staatsinteressen getragenen Organisation kaum Unterstützung sezessionistischer Selbstbestimmungsbewegungen erwartet werden kann.“ (S. 573 f)

Nach der bisherigen Praxis gelte das in Bezug auf Südtirol wohl auch für den Fall der Nichteinhaltung von Paket-Bestimmungen durch den italienischen Staat. (S. 582)

Theoretisch könnte ein Staat den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen wegen Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes für Südtirol anrufen. Erstens werde sich kein dazu bereiter Staat – auch nicht Österreich – finden und zweitens könne der Ausschuss dann keine Verfügungen treffen, sondern nur seine wohl wenig effizienten „guten Dienste“ anbieten. Das sei „ein Umstand, der in schonungsloser Weise die mangelnde Effizienz des Verfahrens bloßlegt.“ (S. 586) Eine Individualbeschwerde sei ebenfalls wenig zielführend.

Hummer spricht daher von „unklaren prozessualen Beschwerdevoraussetzungen betreffend die Geltendmachung des Selbstbestimmungsrechtes.“ (592)

Aus der sehr gründlichen Analyse Hummers ergibt sich, dass ein erfolgreicher Weg zur Selbstbestimmung kein rein rechtlicher einer Klage vor europäischen oder Instanzen der Vereinten Nationen sein kann.

V) Der politische Weg zur Selbstbestimmung

 Tag der Befreiung

Der Weg zur Selbstbestimmung muss und wird also ein vorwiegend politischer sein, wenngleich man in der Öffentlichkeit auch auf die völkerrechtliche Legitimität des Sezessionsstrebens hinweisen wird.

Die öffentliche Meinung hat sich in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht in den letzten Jahren erheblich gewandelt.
Bis 1989 hatte man geglaubt, dass das Thema Sezession durch Selbstbestimmung mit dem Ende des Kolonialzeitalters erledigt sei. Der Zerfall der UdSSR brachte eine neue Situation. Voll Staunen sah die Welt, wie sich im Wege praktizierter Selbstbestimmungen neue politische und wirtschaftliche Einheiten bildeten. Der Bürgerkrieg in Jugoslawien ab März 1991 und die nachfolgenden Veränderungen der politischen Landkarte erwiesen erneut die Wirksamkeit des sezessionistischen Selbstbestimmungsrechtes.

Wie Univ. Prof. DDDr. Hummer festgestellt hat, kann das Recht auf Selbstbestimmung als dynamisches immer fortbestehendes Recht nichts als durch die Autonomie konsumiert angesehen werden.

Darüber hinaus haben die SVP und deren politische Exponenten in zahllosen Bekundungen das Selbstbestimmungsrecht als grundlegendes, unverzichtbares und durch keinen Entscheid von außen aufhebbares Recht der Volksgruppe bezeichnet. Diese Bekundungen sind und bleiben bedeutsam ungeachtet der Tatsache, dass die SVP-Politiker sich an die praktische Umsetzung nicht heran wagen.

1983 hat die SVP auf ihrer Landesversammlung durch ausdrücklichen Beschluss einen Bericht des Obmannes Magnago gutgeheißen, in dem es heißt:

„Die Art und Weise und der Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Selbstbestimmungsrechtes hängen von den Bedingungen ab. die sich aus historisch-politischen Möglichkeiten ergeben können.

Sollte sich in Hinkunft eine reale Möglichkeit bieten, eine Änderung herbeizuführen, auch eine Grenzänderung, so wird es die Südtiroler Volkspartei sein, ohne sich dabei von anderen Kräften treiben zu lassen, die von sich aus die Initiative ergreifen wird: dies ganz unabhängig davon, ob wir uns als Volk oder als Volksgruppe bzw. Sprachminderheit bezeichnen können.

Die Landesversammlung erklärt in Anlehnung an die Aussage des außenpolitischen Ausschusses des österreichischen Nationalrates vom 1.10.1946, daß der Pariser Vertrag keinen Verzicht auf die Selbstbestimmung bedeutet. An der Haltung der SVP wird sich diesbezüglich nichts ändern.“

Selbstbestimmung ein Völkerrecht

Magnago und die Landesversammlung der SVP bezogen sich hierbei auf eine österreichische Rechtsposition, die von dem Außenpolitischen Ausschuß des österreichischen Nationalrates in einer Entschließung am 1. Oktober 1946 formuliert worden war, nachdem der damalige Außenminister Dr. Gruber dem Ausschuß über den ohne Genehmigung des Nationalrates und des Ministerrates vorgenommenen Abschluß des „Pariser Vertrages“ berichtet hatte. In dieser bis heute nicht aufgehobenen und sogar im Jahre 1992 erneut vom Österreichischen Nationalrat bekräftigten Entschließung heißt es:

„Die mit Italien vereinbarte Regelung, von der nicht feststeht, ob sie die Zustimmung des gesamten Südtiroler Volkes gefunden hat, bedarf noch mancher Interpretation, um als Zwischenlösung angesehen werden zu können.

Die Haltung Österreichs bedeutet in keiner Weise einen Verzicht auf die unveräußerlichen Rechte unseres Staates auf Südtirol. Der Ausschuß gibt der bestimmten Hoffnung Ausdruck, daß eine geänderte Weltlage in Zukunft den Südtirolern die Möglichkeit der Selbstbestimmung über ihre staatliche Zugehörigkeit geben wird.

Er ist daher der Meinung, daß dieses Prinzip der einzige Weg für eine dauernde Lösung der Südtirolfrage ist, die von Österreich als gerecht und befriedigend angenommen werden könnte.“

Die SVP hat sich mittlerweile zur italienischen Integrationspartei entwickelt und die österreichische Bundesregierung will keine Störungen im Verhältnis zu Rom.

Ungeachtet ihres Nicht-Handelns in der praktischen Politik haben aber einzelne SVP-Spitzenpolitiker in der Öffentlichkeit laut über die Selbstbestimmungsfrage nachgedacht und Rom gelegentlich zum passenden Zeitpunkt auch die Rute ins Fenster gestellt.

Tirol isch lei oans

Am 12. Juni 1992 gab die ÖVP-Tageszeitung „Neues Volksblatt“ ein Interview mit dem Südtiroler Landeshauptmann Durnwalder wieder, in dem dieser verkündete:

„Wenn man den Südtirolern das Selbstbestimmungsrecht gewährte, dann garantiere ich, daß eine Mehrheit für eine Rückkehr nach Österreich zustande kommen würde. Es ist das natürlichste, daß zusammengehört, was Jahrhunderte zusammen gewesen ist, und der Landeshauptmann von Südtirol sicher für Tirol stimmen würde … Wenn wir morgen zu Österreich kämen, würde es sicher einen gewissen Streit geben, ob Südtirol ein zehntes Bundesland oder wieder mit Tirol vereinigt sein soll. Ich bin überzeugt, daß die Mehrheit gegen ein zehntes Bundesland wäre.“

Wenn des jedoch um praktische Schritte in Richtung Wiedervereinigung geht, nehmen die Spitzen der SVP eine sehr pragmatische ablehnende Haltung ein. Das hat vielleicht auch mit dem Widerwillen zu tun, ein politisches System zu ändern, in dem man sich finanziell sehr gut eingerichtet hat.

Ein klassisches Beispiel hierfür war ein gescheitertes Vorhaben des SVP-Kammerabgeordneten Dr. Ferdinand Willeit, der am 8. August 1991 einen Brief an seine Parteileitung schrieb.

In diesem Brief hatte der Parlamentarier von seiner Partei den Auftrag erbeten, in der römischen Abgeordnetenkammer einen Begehrensantrag für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes in Südtirol einzubringen.

Es bestehe die Gefahr, so Willeit, daß mit der Erklärung der SVP-Landesversammlung, das „Paket“ sei erfüllt, sowie mit der Abgabe der österreichischen Streitbeilegungserklärung die Südtirolfrage von dem italienischen Staat für immer als erledigt und abgetan angesehen werde. „Jede andere Auffassung Südtirols oder Österreichs wird einfach vom Tisch gefegt werden.“

Auch wenn Italien den Antrag auf Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes ablehnen werde, so hätte jedoch allein die Antragstellung schon klargestellt, „daß auch unabhängig von einer eventuellen Streitbeilegungserklärung unsere Zielsetzung die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes bleibt.“ Wenn Italien jedoch zustimmen sollte, so müsste die SVP je nach dem Ausgang der Volksabstimmung dann die Konsequenzen ziehen. („VOLKSBOTE“, Bozen, 26.9.1991)

Während Willeits Brief in der italienischen Presse Schlagzeilen auslöste und durchaus ernst genommen wurde, hatten sich damals die Spitzen der SVP bemüht, abzuwiegeln. Parteiobmann Riz und Landeshauptmann Durnwalder lehnten den Willeit-Vorschlag lauthals ab und aus Österreich verkündete die graue außenpolitische ÖVP-Eminenz, der Paket-Geheimunterhändler Dr. Ludwig Steiner, daß die österreichische Politik im Einvernehmen mit der SVP weiter ausschließlich auf den Paketabschluß ausgerichtet bleibe.

Damit war der Fall für die ÖVP-SVP-Politik erledigt.

Ein Jahr später war es aber gerade der abtretende SVP-Parteiobmann Dr. Riz, der am 21. November 1992 auf der Landesversammlung der SVP wieder auf dieses Thema zurückkam und Rom genau mit dem drohte, was er ein Jahr zuvor als unsinnig abgetan hatte.

Bezugnehmend auf eine Äußerung des italienischen Regionenministers Costa, wonach  die Südtirolautonomie eine interne Angelegenheit Italiens sei, erklärte Riz, die Südtiroler würden sich zur Wehr setzen, wenn sich die italienische Regierung in ihrer Politik an die Meinung Costa’s halten sollte. „Dann verlangen wir unsere Unabhängigkeit und werden diese auch ausrufen.“ („DOLOMITEN“, 23.11.1992)

Vorm Goldenen Dachl

Am 20. Dezember 1992 erklärte der neue SVP-Obmann Dr. Siegfried Brugger in der „ORF-Pressestunde“, daß Österreich und Südtirol an dem Tag, an dem Italien Verhandlungsschritte zur Wiederangliederung Istriens setze, auch die Brennergrenze international wieder zur Diskussion stellen sollten.

Brugger weiter wörtlich: „Und eines ist klar, wenn sich die institutionelle Situation Italiens grundlegend ändert und der Staat zerfällt, dann ist tatsächlich der Augenblick da wo Südtirol sich Gedanken machen muß, wohin es sich in Zukunft bewegen will.“ („DOLOMITEN“, 21.12.1992)

Während die Koppelung der Südtirolfrage mit der Frage Istriens zwar sicher nicht der Weisheit letzter Schluss war, sagte aber Brugger immerhin, daß die Selbstbestimmungspolitik kein Hirngespinst, sondern eine realpolitische Option ist, vor allem für den Fall des Zerfalles des italienischen Staates. Dieser Fall kann aber – wie man heute sieht – durchaus eintreten.

Magnago hat auf der Landesversammlung 1983 nicht präzisiert, in welcher Form das Verlangen nach Selbstbestimmung erhoben werden könnte, Riz hat im November 1992  nicht gesagt, wer die Abhaltung einer Volksabstimmung in Südtirol ausrufen könnte. Gemeint kann nur die Südtiroler Volksvertretung, der Landtag in Bozen gewesen sein.

Mögliche Ziele

a) Wiedervereinigung mit Österreich.

Süd-Tirol hält zu Österreich

Die Frage, ob der Zusammenschluss mit Nordtirol erfolgen, oder ob ein weiteres Bundesland geschaffen werden sollte, könnte in einem zweiten Schritt geklärt werden. Grundvoraussetzung wäre die Bereitschaft Österreichs, wieder mit Südtirol zusammenzugehen und eine entsprechende Verfassungsgesetzgebung vorzunehmen und den Artikel des österreichischen Staatsvertrages für obsolet zu erklären, der die Grenzen Österreichs mit den Grenzen des 1. Jänner 1938 festschreibt.

b) Selbständiger Staat Südtirol (Freistaat) – allenfalls „Liechtenstein-Lösung“.

Einigt Tirol

Diese Lösung könnte auch als „Liechtenstein-Lösung“ angestrebt werden. Zumindest für eine Übergangszeit könnte Südtirol im italienischen Zoll- und Währungsverband verbleiben, sonst aber alle souveränen Rechte in Anspruch nehmen. Die Gefahr dieser Lösung bestünde darin, daß sie sich verewigen könnte. Insbesondere die politisch führenden Kräfte im Lande werden nicht gerne Regierungsgewalt, Macht und Einfluss aufgeben und sich womöglich noch finanziell einzuschränken.

Diese Variante ist trotzdem im Auge zu behalten. Übergangsweise wäre auch eine Art Konföderation zwischen einem selbständigen Staat Südtirol und der Republik Österreich denkbar.

Freiheit für Süd-Tirol

Die Durchsetzbarkeit

Zur Frage der Durchsetzbarkeit des Selbstbestimmungsrechtes hat Univ. Prof. Dr. Ermacora einmal treffend gesagt:

„Recht auf Selbstbestimmung zu haben, ist ein Rechtsproblem, die internationale Anerkennung der Selbstbestimmung ist eine politische Frage, die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts aber eine Machtfrage.“
(Felix Ermacora: „Südtirol und das Vaterland Österreich“, Wien-München 1984, S. 356)

Die Selbstbestimmung Südtirols wird jedenfalls nicht einfach auf Einforderung hinauf gewährt werden. Sie muss politisch errungen werden.
Für Südtirol ist der Weg in eine selbstbestimmte Zukunft somit ein Weg der politischen Durchsetzung, der mancherlei Opfer, Mühen und Entbehrungen abverlangen wird. Die Freiheit wird nicht einfach geschenkt.

Die frühere SVP-Gruppierung „Neue Mitte“ (Willeit, Peterlini, Benedikter, Hosp, Pahl) hatte in einer Studie mit dem Titel „Südtirol 2000“ dazu erklärt:

„Der Weg der direkten Souveränitätserklärung ohne Rücksicht auf die ablehnende zentralstaatliche Haltung ist zu einer normalen Vorgangsweise geworden. Erst in deren Folge wird der Zentralstaat zu Verhandlungen über die tatsächliche Respektierung der Souveränität aufgefordert.“

Es geht also darum, den Zentralstaat vor vollendete Tatsachen zu stellen und dann den Mut und die Ausdauer zu haben, den folgenden Konflikt durchzustehen.

Es ist vollkommen klar, daß auch EU-Staaten sich bemühen werden, die Südtiroler zu entmutigen und Italien in dem Konflikt beizustehen.

Europa im Umbruch

Auf der anderen Seite ist Europa im Umbruch begriffen.
Es kann durchaus sein, dass die von den Staatsmännern der europäischen Nationalstaaten angepeilte Errichtung eines europäischen Zentralstaates mit diktatorischen Zügen an einem neuen Föderalismus scheitern wird. An einem Regionalismus, welcher durch die Inanspruchnahme des Selbstbestimmungsrechtes unterhalb der Ebene der EU zur Bildung neuer politischer und verwaltungsmäßiger Einheiten führen wird.Tirol isch lei oans

Die Entwicklung in Italien könnte diesen Prozess rascher vorantreiben, wenn der zerfallende italienische Staat sich als kaum noch reformierbar und stabilisierbar erweisen sollte.




Video: Mehr als 10.000 Südtiroler demonstrieren für Unabhängigkeit

 




Heimat in Bewegung – Unabhängigkeitstag in Bruneck

Der Südtiroler Schützenbund hatte gerufen und mehr als 10.000 Menschen waren am 15. Mai 2016 nach Bruneck gekommen, um das öffentliche Bekenntnis „Los von Rom!“ abzulegen.

Es legten jedoch nicht nur die Bürger ein demokratisches Bekenntnis ab. Auch die politischen Parteien offenbarten sich: Während Vertreter der Südtiroler Oppositionsparteien „Süd-Tiroler Freiheit“ und „Freiheitliche“ in Bruneck anwesend waren und Flagge zeigten, hatte die auf Einklang mit Rom eingestimmte „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) sorgsam auf Distanz geachtet.

Von dem Angebot des Schützenbundes, so wie die anderen Parteien einen Informationsstand aufzustellen, hatte die SVP keinen Gebrauch gemacht. Wahrscheinlich hatte man damit unwillkommenen Debatten über den gegenwärtigen Kurs der einstigen „Sammelpartei der Südtiroler“ aus dem Weg gehen wollen.

In Rom hat jedenfalls niemand Anlass, ungehalten über die SVP zu sein. Und darauf scheint es einigen Leuten in erster Linie anzukommen.

SSB LogoSonntag, 15. Mai 2016

Bericht des Südtiroler Schützenbundes über den Unabhängigkeitstag in Bruneck:

BRUNECK – Mit weiß-roten Flaggen forderten tausende heimatliebende Menschen die Unabhängigkeit und die Freiheit ihres Landes. Die Devise lautete „Iatz“, so wie es die Tiroler im Volksmund ausdrücken. Die Südtiroler haben ein klares Ziel vor ihren Augen, sie fordern das lang ersehnte „Los von Rom“! Und diese Forderung hallte bei Sprechchören durch die Stadtgasse der Rienzstadt.

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Es war ein Volksfest der besonderen Art, ein stimmungsvolles Fest für Jung und Alt und zugleich eine atemberaubende Willensbekundung mitten im Pusterer Hauptort.

Abgesehen davon, dass die Südtiroler kulturell und sprachlich überhaupt nicht zu Italien gehören, haben die Menschen erkannt, dass es auch ohne Italien geht. Und dass Italien die eigene Entwicklung bremst. Sie sind überzeugt, dass es der Weg der Unabhängigkeit ist, den es zu beschreiten gilt.

Auch andere nach Unabhängigkeit strebende Völker aus ganz Europa waren dabei: Vertreter aus Katalonien, Flandern, Schottland, Venetien, Bayern, Triest, der Lombardei und dem Baskenland. Eines haben diese Völker alle gemeinsam: Sie gehören alle einem Staat an, der nicht der ihre ist. Sie wollen selbst über ihre Zukunft bestimmen. Seite an Seite kämpfen sie mit den Südtirolern für eine echte Freiheit ohne Fremdbestimmung.

Zu Beginn der Veranstaltung sorgte die Pusterer Musikgruppe Volxrock für eine ausgelassene Stimmung.

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Die deutschen Landtagsparteien stellten an Informationsständen ihre Zukunftsvisionen vor. Eine eigens herausgegebene Veranstaltungszeitung „iatz!“ informierte die Besucher über die Unabhängigkeitsbestrebungen und die verschiedenen Loslösungsmodelle. Der Gastgeber der Veranstaltung selbst, der Südtiroler Schützenbund, bekennt sich in seinen Statuten zur Selbstbestimmung und zur Einheit des Landes Tirol. Am Rathausplatz konnte man die Freiheitsgedanken der Besucher regelrecht spüren: „Es muss endlich etwas geschehen, so der breite Tenor. Die Südtiroler müssen selbst frei bestimmen können, wo und wie sie leben wollen. Wir schaffen es!“

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Das Programm des Volksfestes war umfangreich. Besondere Farbe verliehen der Veranstaltung Tiroler Volks- und Brauchtumsgruppen. Volkstanzgruppen, Schuhplattlergruppen, Alphornbläser, Böhmische Musikgruppen, Schwegler, Trommler, viele Goaßlschnöller und Ziachorglspieler, Sänger und viele mehr stellten ihr Können unter Beweis. An einem Schießstand konnten die Besucher ihr Auge üben. Auch die Jüngsten wurden bestens unterhalten.

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Beim Staffellauf kam auch der sportliche Aspekt nicht zu kurz. Aber nicht nur körperlich waren die Südtiroler in „Bewegung“, sie sind es besonders geistig, und sie sehen mit Zuversicht nach vorne.

Es folgten Grußworte der europäischen Völker. Der Baske Manu Gomez berichtete in seiner Muttersprache, dass das Referendum in Arrankudiaga zwar noch nicht die Unabhängigkeit des Baskenlandes gebracht hat, dass damit aber ein Schneeball ins Rollen gebracht wurde, der nicht mehr aufzuhalten ist.

Auch Shona McAlpine aus Schottland berichtete darüber, dass beim letzten Referendum nur ein kleiner Prozentsatz fehlte, um aus Schottland einen unabhängigen Staat zu machen, aber dass sich seither politisch viel getan habe. Gerade erst bei den Wahlen in der vergangenen Woche im Schottischen Parlament hätten die Unabhängigkeitsbefürworter die Mehrheit der Sitze gewonnen.

Anna Arqué aus Katalonien, die bereits im Februar in Meran anlässlich der Andreas-Hofer-Feier eine beeindruckende Rede gehalten hatte, bezeichnete Politiker, die vor den Nationalstaaten auf die Knie fallen und das internationale Recht auf Selbstbestimmung verneinen, als Gefahr für die Demokratie.

Bart De Valck, der Sprecher der flämischen Volksbewegung VVB, appellierte daran, dass die Wirtschaft zwar wichtig sei, die Eigenständigkeit stünde aber an erster Stelle. Ohne Eigenständigkeit gibt es keine Grundlage für Wohlstand und Wohlergehen“, so De Valck.

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Eine starke Abordnung der Flamen bezeugte in Bruneck ihren Freiheitswillen

 

Unter dem Motto „Heimat in Bewegung – Los von Rom“ zogen am Nachmittag tausende Tiroler durch die Stadtgasse und dem Graben von Bruneck, wo sich dem Auge ein beeindruckendes Fahnenmeer zeigte. Der Menschenzug übertraf alle Erwartungen.

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Immer wieder durch großen Beifall unterbrochen wurde anschließend die Rede des Landeskommandanten der Schützen Elmar Thaler, der mit Nachdruck kritisierte, wie sehr und in wie vielen Kernbereichen Südtirol immer noch vom guten Willen Roms abhängig sei. „Wir haben ein starkes Vaterland, und wir sind ja nach wie vor − zumindest kulturell − ein Teil Österreichs!“, betonte Thaler. Und genau da gelte es anzuknüpfen und weiterzudenken, denn es gebe sie nicht, die fertige Lösung, das perfekte Rezept für die Unabhängigkeit für unser Land. „Niemand weiß, was er kann, bevor er’s versucht, und niemand weiß, was er erreichen kann, wenn er nicht nach mehr strebt“, rief der Landeskommandant der Schützen in die begeisterte Menge und forderte von den Landleuten mehr Mut: „Wer etwas schaffen will, der muss zuversichtlich sein, der muss anpacken wollen, der muss etwas wagen!

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Landeskommandanten der Südtiroler Schützen: Elmar Thaler

Den offiziellen Abschluss des Unabhängigkeitstages 2016 machte die bekannte österreichische Musikgruppe „Die Seer“.

Dieser zweite Unabhängigkeitstag dieser Art übertraf alle Erwartungen. Über 10.000 Personen hatten im Laufe des Tages die Veranstaltung besucht. Es bleibt die Hoffnung, dass sich der „Ist-Zustand“ schon in absehbarer Zeit ändern wird. Unrechtsgrenzen können in Europa friedlich richtiggestellt werden, das hat die Geschichte bereits gelehrt. Auch Deutschland wurde 1989 unerwartet und entgegen aller Voraussagen wiedervereint. „Es braucht den Mut zum Bekenntnis, denn nichts ist für immer, und nichts ist für die Ewigkeit“, so das Fazit des Veranstalters des Unabhängigkeitstages, des Südtiroler Schützenbundes.

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Doku: Geplante Ausschreitungen kommunistischer „Partisanen der letzten Stunde“

Vorweg gesagt: Es hat während des Zweiten Weltkriegs in Italien idealistische und anständige Partisanen gegeben, die ein legitimes Widerstandsrecht gegen einen terroristischen Staat in Anspruch nahmen.
Es gab aber auch ein düsteres und verbrecherisches Geschehen. Es handelt sich um eine in Italien bis heute nicht ausreichend aufgearbeitete Seite des Zeitgeschehens, die hier kurz beleuchtet werden soll.

Kommunistische Partisanen nutzten die Gunst der Stunde

Mit der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht in Oberitalien und der Auflösung der faschistischen „Repubblica Sociale Italiana“ (RSI) entstand bis zum Eintreffen der nachrückenden alliierten Truppen in zahlreichen Städten und Landstrichen ein vorübergehendes Machtvakuum. Zu diesem Zeitpunkt gab es keinen Grund mehr, einen Widerstandskampf fortzuführen. Der Gegner war bereits zusammen gebrochen. Nichtkommunistische Partisanengruppen stellten zumeist ihren Kampf ein.
In diesem Zeitraum ergriffen aber straff organisierte kommunistische Partisaneneinheiten die Initiative. Sie überzogen das Land mit gesetzlosem Terror, ließen illegale Partisanen-„Kriegsgerichte“ tagen und nahmen mit oder ohne „Partisanen-Prozess“ summarische Hinrichtungen vor. Dabei wurden auch persönliche Rechnungen beglichen.
Ein Beispiel von vielen: In Roccaforte del Greco wurde der Sekretär der örtlichen „Democrazia Cristiana“ (DC) erschossen und in einem Nachbarort wurde der katholische Priester auf grausame Weise getötet. (Siehe: Paul Serant: „Die politischen Säuberungen in Westeuropa“, Oldenburg und Hamburg, S. 223)

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Kommunistische Partisanen grüßen mit geballter Faust – dem Sowjet-Gruß

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Stolz zeigen diese Partisanen ihre Gesinnung: Hammer und Sichel und Sowjetstern!

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Echte Partisanen distanzierten sich von den „Partisanen der letzten Stunde“

In vielen oberitalienischen Städten brach blutige Anarchie aus. J. P. Fehlmann, Sonderberichterstatter von „Paris-Presse“, fuhr damals mit Partisanen auf einem Lastwagen durch Oberitalien und war Zeuge grausamer Mordtaten. In Brescia erklärten ihm wirkliche Partisanen, dass jene Leute, welche diese Terrorwelle in Gang gesetzt hatten, keine Patrioten, sondern „Partisanen der letzten Stunde“ seien, die ihr Handwerk „unter dem Deckmantel der Widerstandstätigkeit“ ausübten.
Bei der Durchfahrt durch Como erlebte der Berichterstatter Fehlmann Folgendes: „Ein Mann und eine Frau wurden an den Haaren aus einem Laden herausgezerrt. Dann drangen einige Partisanen in das Geschäft ein und rissen alles an sich, was ihnen unter die Hände kam. Die Ladeninhaber wurden mit Stiefelabsätzen traktiert und grausam getreten.“
Fehlmann wandte sich an den Anführer und wollte wissen, was die beiden Opfer verbrochen hätten. Die Antwort des Partisanen lautete: „Sie sind angezeigt worden!“
Wie Fehlmann weiter berichtete, blieben auf der Straße „zwei unförmige Leichen zurück. Ich sprang auf den anfahrenden Lastwagen. Von Zeit zu Zeit ratterten Maschinengewehrstöße. Auf den Bürgersteigen brachen Leute zusammen. Niemanden schien das zu kümmern.“

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Ein Partisan erklärte dem Journalisten: „Was tagsüber geschieht, ist alles noch gar nichts. Sie müssen das einmal bei Nacht erleben. Dann kommt der Irrsinn der Entführungen. Die Opfer liegen am nächsten Tag, von Kugeln durchlöchert, auf der Straße.“ (Paul Serant: a. a. O., S. 223)

Die Wahrheit kommt heute an das Licht

Die Wahrheit über das damalige blutige Geschehen kommt heute in einzelnen Orten stückweise an das Licht. Am 25. November 2010 berichtete beispielsweise die Zeitung „Il Mattino di Padova“, dass der Lokalhistoriker Lino Scalco ein düsteres Geschehen aufgeklärt habe, welches sich zwischen dem 29. April und dem 15. Mai 1945 bei der Ortschaft Codevigo ereignet hatte. In jenen Tagen hatte die 8. Britische Armee den Po überschritten. In ihrem Gefolge befand sich die Kampfgruppe „Cremona“ der italienischen Armee sowie eine Kampfgruppe der kommunistischen Partisanen-Brigade „Mario Gordini“, befehligt von Arrigo Boldrini.

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Diese aus der dortigen Gegend stammenden Männer, die offenbar persönliche Rechnungen mit örtlichen Faschisten begleichen wollten, erreichten Codevigo am 29. April 1945. Sie töteten ohne Umschweife und ohne jeden Prozess umgehend die Lehrerin des Ortes und zwei oder drei weitere örtliche Faschisten. Das hielt der Ortspriester Don. Umberto Zavattiero in seiner Chronik fest. Das war aber erst der Anfang.
Bei dem Näherrücken der Alliierten hatten sich 136 Angehörige der faschistischen „Republikanischen Nationalgarde“ dem örtlichen „Befreiungskomitee“ – dem „Comitato di Liberazione Nazionale“ (CLN) – von Codevigo ergeben. Der kommunistische Partisanenkommandant Boldrini ließ sich von dem CLN nun die Gefangenen übergeben und versprach, sie nach Ravenna zu bringen, damit sie dort vor Gericht gestellt werden könnten. Die Gefangenen kamen jedoch nie in Ravenna an. Sie wurden der Reihe nach an verschiedenen Orten erschossen und dann verscharrt oder in den Fluss geworfen. Jetzt – nach Jahrzehnten – hat der Lokalhistoriker Scalco anhand von Archivmaterial und damaligen Zeitzeugenberichten dieses Geschehen dokumentieren können.

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Auf dem Bild links posieren Partisanen mit zwei Maschinengewehren und 4 weiteren Maschinenpistolen und Gewehren für den Kameramann. Auf dem rechten Bild sieht man, wie ein „Il Negher“ genannter Partisan der kommunistischen 12. Garibaldi-Division einen wehrlosen Gefangenen erschießt. (Aus der katholischen Internetseite www.cristianicattolici.net, auf welcher auch die Namen und Schicksale dutzender katholischer Priester dokumentiert sind, die von kommunistischen Partisanen ermordetet wurden.)

Bis heute ungeklärte Opferzahlen

Über die Aufarbeitung des Geschehens insgesamt urteilt der deutsche Historiker Hans Woller: „Für die italienische Geschichtsschreibung bleibt hier noch viel zu tun, sie hat das schmerzliche Kapitel der ‚wilden Säuberung“ aus Rücksicht auf den strahlenden Mythos der Resistenza bis heute weitgehend ignoriert. Im wissenschaftlichen Schrifttum und in der Presse geistern deshalb höchst unterschiedliche, durch nichts gestützte Opferzahlen herum, die je nach dem politischen Standort des Autors zwischen 7.000 und 300.000 schwanken.“ (Hans Woller: „Die Abrechnung mit dem Faschismus in Italien 1943 – 1945“, München 1960, S. 279)
Der französische Historiker Paul Serant hält eine Zahl von etwa 100.000 für wahrscheinlich. (Paul Serant: „Die politischen Säuberungen in Westeuropa“, Oldenburg und Hamburg, S. 237)

Ziel des Terrors war die Errichtung einer sowjetischen „Volksdemokratie“ gewesen

Es hatte sich bei dem Terror der „Partisanen der letzten Stunde“ um keine Übergriffe im Rahmen einer spontanen Volkserhebung gehandelt, sondern um den von dem „Partito Comunista Italiano“ (PCI) gesteuerten Versuch, vor Ankunft der Alliierten vollendete innenpolitische Tatsachen zu schaffen. Es sollte eine kommunistisch dominierte und nach sowjetischem Vorbild gestaltete „Volksdemokratie“, ein „Governo del Popolo“, errichtet werden.
Die blutige „Anarchie“ in den oberitalienischen Industriezentren war von den kommunistischen Partisanen-Führern durchaus geduldet und zum erheblichen Teil geplant gewesen.
Der deutsche Historiker Hans Woller hat in seinem Werk „Die Abrechnung mit dem Faschismus in Italien 1943 bis 1948“ die steuernde Rolle des PCI und der kommunistischen Partisanen-Kommanden detailliert dargestellt, ihre Massenverbrechen dokumentiert und über ihre politische Zielsetzung berichtet: „Über den großen Industriebetrieben flatterte die rote Fahne, in den Werkshallen propagierten Wandzeitungen die Diktatur des Proletariats, Stalins Konterfei wies den Weg dazu. Befreiung und Revolution schienen eins zu sein.“ (Hans Woller: „Die Abrechnung mit dem Faschismus in Italien 1943 – 1945“, München 1960, S. 246)
Über die damalige kommunistische Taktik berichtet Woller: Der kommunistischen Partei „ging es auch darum, im Befreiungskampf den Mythos zu schaffen, das Land habe aus eigener Kraft die Fesseln von Faschismus und Fremdherrschaft abzustreifen vermocht, und den unbestreitbar großen Beitrag den sie selbst und die von ihr angeleitete Arbeiterklasse dazu geleistet hatte, als nationale Großtat herauszustellen.“ (Hans Woller: „a. a. O., S. 254)
Die rechtzeitige Ausschaltung möglicher politischer Gegner unter dem Titel der „epurazione“, der Säuberung vom Faschismus, überließ der PCI aber nicht nur dem blinden Furor der Straße, sondern richtete zusätzlich auch eine eigene Partisanengerichtsbarkeit ein, welche durch Partisanen-Justizkommissionen („commissioni di giustizia“) überwacht und gesteuert wurde. (Hans Woller: a. a. O., S. 175, 249ff)
Nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht in Italien am 2. Mai 1945 kam es in Norditalien noch zu einigen solcher „Prozesse“ mit anschließenden Exekutionen, bis das Eintreffen der Alliierten der blutigen Partisanen-Justizgroteske ein Ende setzte.

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In den von den Alliierten besetzten Gebieten stellten sich die kommunistischen Partisanen auf Plakaten als heroische Freiheitskämpfer dar (Bild links). Sie gaben auch eigene Zeitungen heraus. Hier auf dem rechten Bild ist das Titelblatt der Zeitung „Die Stimme des italienischen Partisanen“ („La voce del partigiano italiano“) zu sehen. Das Blatt wurde von der kommunistischen Partisanenbrigade „Matteotti“ ab dem Februar 1945 herausgegeben.

Der große Freund Giuseppe Stalin

Dass die italienischen Kommunisten politisch im Sinne und Auftrag Stalins gehandelt hatten, geht aus ihrem überschwänglich trauernden Nachruf auf ihren großen Helden hervor, den sie 1953 veröffentlichten.

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Als Stalin 1953 starb, betrauerte die PCI-Zeitung „Unita“ den „Chef der Arbeiter auf der ganzen Welt“, der „für die Befreiung und den Fortschritt der Humanität mehr als alle anderen getan hat.“ Die kommunistische Partei ließ Plakate anschlagen, auf denen es hieß: „Unvergänglicher Ruhm für Giuseppe Stalin“, der ein „großer Freund des italienischen Volkes“ und der „Urheber des historischen Sieges über die nazistischen und faschistischen Barbareien“ gewesen sei. „Es lebe die unsterbliche Idee des Kommunismus von Marx, Engels, Lenin und Stalin !“, hieß es abschließend.
Wie gerne wären die italienischen Kommunisten im Jahr 1945 Stalins Wunsch nach Errichtung einer italienischen „Volksdemokratie“ nachgekommen. Diesem Vorhaben standen aber damals die Amerikaner und Engländer als Besatzungsmacht im Wege.

Die westlichen Alliierten lösten das Problem elegantissime: Die Partisanen wurden mit Geld gekauft!

Die Rachefeldzüge der kommunistischen Partisanen in den großen Industriegebieten Norditaliens hatten den Anglo-Amerikanern bei ihrem Vorrücken zunehmend Kopfzerbrechen bereitet, da es in ihrem Interesse gelegen war, stabile Verhältnisse für die Errichtung einer Demokratie nach westlichem Muster herbeizuführen. Es ging darum, die Zentralregierung zu stärken, die jedoch auch vielen ehemaligen Faschisten Zuflucht bot. Daraus leiteten wiederum die Kommunisten ihren Anspruch auf gewalttätiges Einschreiten ab.
Eine sehr italienische Lösung dieses Konflikts war bald gefunden: Gegen Bezahlung von drei guten Monatsgehältern durch die Regierung in Rom an rund 100.000 Partisanen garantierte das oberitalienische „Befreiungskomitee“ in Mailand – das „Comitato di Liberazione Nazionale Alta Italia“ (CLNAI) – der Regierung die Loyalität der Partisanen. Das wichtigste Zugeständnis war jedoch die Zusicherung, dass die Partisanen die Verwaltung der „befreiten Gebiete“ unmittelbar nach Errichtung einer Alliierten Militärregierung an dieselbe übergeben und anschließend die Waffen niederlegen würden. (Siehe: Eva Pfanzelter: „Südtirol unterm Sternenbanner – Die amerikanische Besetzung Mai – Juni 1945“, Bozen 2005, S. 60)

Partisanenparade Venedig 1945 mit Ster Part SLA
Partisanen-Parade mit anschließender Waffenabgabe 1945 in Venedig

So geschah es dann auch. Die britische und amerikanische Armee ließ die Partisanen heroische Siegesparaden abhalten, an deren Ende die Partisanenführer unter Trompetenstößen und Trommel-TamTam mit Heldengedenkmedaillen ausgezeichnet, mit Verdienstdiplomen versehen und mit Geldprämien beschenkt wurden. Anschließend durften die Partisanen unter den wachsamen Augen der Alliierten feierlich ihre Waffen abgeben.

So wurde Italien auf angelsächsisch-kluge Weise im lustigen Stil einer „opera buffa“ vor der Errichtung einer „Volksdemokratie“ bewahrt.




Mit Zustimmung des Landeshauptmanns: Partisanen-Unterricht für Südtirols Schüler

Am 28. April 2016 unterzeichnete der Südtiroler Landeshauptmannstellvertreter Christian Tommasini mit Zustimmung der Südtiroler Landesregierung und mit Billigung des Landeshauptmannes Dr. Arno Kompatscher eine Vereinbarung mit dem Präsidenten der Nationalen Italienischen Partisanenvereinigung ANPI, Orfeo Donatini.

In dieser Vereinbarung wird diesem Partisanen-Traditionsverband ein weitgehendes Mitgestaltungsrecht bei dem Zeitgeschichte-Unterricht an Südtirols Schulen eingeräumt:

* Bereitstellung von Inhalten und Materialien für den Geschichtsunterricht,

* Entwicklung von didaktischen Materialien,

* Seminaren und Tagungen,

* Entwicklung von Informationsmaterialien.

Zu dem Partisanen-Traditionsverband ANPI ist einiges zu sagen:

Bis heute verschweigt die ANPI in ihren Publikationen die grauenhaften Massenmorde an Zivilisten durch zumeist kommunistisch gesteuerte Partisaneneinheiten unmittelbar nach Kriegsende.

Diese Ereignisse hatten nichts mehr mit berechtigtem Widerstand gegen eine Diktatur zu tun. Die damalige kommunistisch gesteuerte Terrorwelle sollte vielmehr eine kommunistische Machtergreifung wie im Ostblock einleiten. Sie war verbunden mit Raub, Diebstahl, und Vergewaltigungen durch kriminelle Elemente. Der damalige Massenmord mit zehntausenden Todesopfern unter der wehrlosen Zivilbevölkerung ist in der Zeitgeschichte eine dokumentierte Tatsache.

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Die kommunistischen Partisanen trugen vielfach den Sowjetstern auf ihrer Mütze oder an ihrer Kleidung.
Die kommunistischen Partisanen trugen vielfach den Sowjetstern auf ihrer Mütze oder an ihrer Kleidung.

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Katholische Internetportale erinnern heute an die Untaten kommunistischer Verbrecher, welche den Titel „Partisanen“ okkupiert hatten

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Rolando Rivi

Am 10. April 1945 wurde der 14jährige Seminarist Rolando Rivi aus einem kleinen Ort in der Nähe von Modena von kommunistischen Partisanen verschleppt. Er wurde drei Tage lang geschlagen, ausgepeitscht und erniedrigt. Am 13. April 1945 wurde er von seinen Qualen durch Ermordung erlöst.
An ihn erinnert kein Lied und im Geschichtsunterricht in Italien wird seiner nicht gedacht.

Nun sollen die Taten der Partisanen in Südtirols Schulen durch die Partisanen-Traditionsvereinigung ANPI dargestellt werden. Man darf davon ausgehen, dass dies verherrlichend erfolgen wird. Der Verband, welcher bislang die dunkle Seite des Geschehens nicht aufgearbeitet hat, wird dies wohl auch im Schulunterricht kaum tun.

In dem Buch von Roberto Bereetta: „Storia dei preti uccisi dai partigiani“ („Geschichte der von den Partisanen ermordeten Priester“), Edizione Piemme, wird die Ermordung katholischer Priester durch kommunistische Partisanen dokumentiert:

 Die publizistische Abrechnung mit dem Partisanen-Terror ist im Gange

In immer mehr italienischen Publikationen wird ausgeleuchtet, wie der „Partisanenkampf“ von der Kommunistischen Partei Italiens zu einem Bürgerkrieg und Krieg in Zivilkleidung - „GUERRA in CIVILE“ - umfunktioniert wurde (Bild links). Es wird dokumentiert, dass die so lange publizistisch hochgelobten („benedetti“ ) Partisanen als Mörder („assassini“) zahlreiche Massaker verübten (mittleres Bild) und auch vor der Ermordung von Priestern („preti uccisi“ - Bild rechts) nicht zurückgeschreckten.
In immer mehr italienischen Publikationen wird ausgeleuchtet, wie der „Partisanenkampf“ von der Kommunistischen Partei Italiens zu einem Bürgerkrieg und Krieg in Zivilkleidung – „GUERRA in CIVILE“ – umfunktioniert wurde (Bild links). Es wird dokumentiert, dass die so lange publizistisch hochgelobten („benedetti“ ) Partisanen als Mörder („assassini“) zahlreiche Massaker verübten (mittleres Bild) und auch vor der Ermordung von Priestern („preti uccisi“ – Bild rechts) nicht zurückgeschreckten.

 

Das katholische Internetportal „Il Timone“ und der Blog http://ilblogdipensierieparole.blogspot.co.at gedenken der von kommunistischen Partisanen ermordeten Priester

Il Timone

Kurzer Auszug aus der langen Liste der ermordeten Priester (http://ilblogdipensierieparole.blogspot.co.at):

Val d’Aosta
Padre Fernando Ferrarotti – Champorcher giugno 1944, Don Luigi Border – Hòne 5 marzo 1946

Piemonte
TORINO
Don Edmondo De Amicis – Torino 27 aprile 1945
Padre Angelico (Cesare) Romiti – Boschetto Montanaro 7 maggio 1945
Padre Eugenio Squizzato – Corio Canadese 15-16 aprile 1944
Don Giuseppe Amatesi – Coassolo Torinese 16 marzo 1944

ALESSANDRIA
Don Virginio Icardi – Squaneto 4 dicembre 1944
Don Francesco Pellizzari – Tagliolo Monferrato 10 maggio 1945
Don Enrico Percivalle – Variana 13 (15) marzo 1944

ASTI
Don Sebastiano Caviglia – Asti 27 aprile 1945
Don Luigi Solaro – Bottigliera d’Asti 3 aprile 1945

CUNEO
Don Antonio Francesco Zali – Morra San Costanzo 8 giugno 1944

BIELLA
Don Leandro Sangiorgio – Sordevolo 30 aprile 1945

Liguria
GENOVA
Don Attilio Pavese – Alpe Gorreto 6 dicembre 1944
Don Colombo Fasce – Cesino 19 maggio 1945

SAVONA
Don Guido salvi – Castelvecchio di Rocca Barbena marzo 1945

IMPERIA
Don Antonio Padoan – Castelvittorio 8 maggio 1944
Don Andrea Testa – Diano Borello 16 luglio 1944

Lombardia
Don Tullio Calcagno – Milano 29 aprile 1945
Don Pietro Treccani – Provaglio d’Iseo (BS) 5 dicembre 1944
Serafino Lavezzari – San Pietro Casas co (PV) 26 febbraio 1945

Grabstein eines von kommunistischen Partisanen ermordeten Priesters
Grabstein eines von kommunistischen Partisanen ermordeten Priesters

Pressekonferenz des österreichischen FPÖ-Südtirolsprechers Werner Neubauer: Der Partisanen-Verband ANPI verschweigt auch Partisanen-Untaten in Südtirol

Am 10. Mai 2016 wies der österreichische Nationalratsabgeordnete und FPÖ-Südtirolsprecher Werner Neubauer auf einer Pressekonferenz in Bozen auf die obig genannten Tatsachen hin.

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FPÖ-Südtirolsprecher Werner Neubauer

Neubauer präsentierte dazu ein grausiges Beispiel für die damaligen Morde an Unschuldigen: Eine von einem katholischen Internetportal herunter geladene Namensliste von 130 katholischen Priestern, die von den kommunistischen Nachkriegs-Partisanen im Veneto und in Istrien abgeschlachtet worden waren.

Er wies darauf hin, dass auch andere katholische Internetportale Schicksale und Bilder solcher Opfer veröffentlicht haben.

Die Partisanenvereinigung ANPI, so der FPÖ-Südtirolsprecher Neubauer, verschweige bis heute auch die Untaten sogenannter Partisanen, die unmittelbar nach Kriegsende nach Südtirol hereinbrachen und in Salurn, Bozen, Naturns und an anderen Orten raubten, plünderten und in Gröden auch fünf Bürger entführten, folterten und ermordeten.

Die Täter wurden so gut wie nie belangt, weil die Generalamnestie von 1946 sie der Gerechtigkeit und Sühne entzog.

Auch diese Fakten seien in der Zeitgeschichtsforschung heute ausführlich dokumentiert, erklärte Neubauer. Er besitze dazu Ablichtungen von Berichten von Tatzeugen aus dem Nordtiroler Landesarchiv in Innsbruck, wo man 1945 und 1946 diese über die Grenze geschmuggelten Horrorberichte aus Südtirol gesammelt hatte.

Protest und Anfragen der „Süd-Tiroler Freiheit“ (STF) und der Südtiroler „Freiheitlichen“

 In einer Pressemitteilung vom 29. April 2016 hat die „Süd-Tiroler Freiheit“ bereits gegen die mit dem Partisanenverband getroffene Vereinbarung protestiert: Mit dieser Vereinbarung, die dem italienischen Partisanenverband eine wichtige Rolle zuweist, wird der Bock zum Gärtner gemacht.“

Man werde dazu eine Anfrage im Landtag einbringen. Wie man aus Südtirol hört, wollen auch die „Freiheitlichen“ dem Landeshauptmann Kompatscher dazu einige notwendige Fragen stellen.




Die Allianz gegen das grundlegende Menschenrecht auf Selbstbestimmung

Das Interview

Am 5. Mai 2016 erschien in der italienischen Tageszeitung „La Repubblica“ ein Interview mit dem österreichischen Nationalratsabgeordneten und FPÖ-Obmann Heinz Christian Strache.
Dessen Äußerung zur Südtirol-Frage löste einen akkordierten Sturm der „Entrüstung“ aus. Der Reporter hatte den Parteiobmann zu allen möglichen Themen befragt, einschließlich der Frage, ob er den Beitritt der Türkei zur EU befürworte. Strache befürwortete nicht, weil – wie er sagte – die Türkei nicht zur EU gehöre. Erst ganz zum Schluss des langen Interviews schnitt der Repubblica-Journalist die Südtirolfrage an.

Reporter: „Unlängst haben Sie erklärt, dass Südtirol die Möglichkeit gegeben werden sollte, wieder österreichisch zu werden. Ist das ein Scherz?“
(“Di recente lei ha sostenuto che al Sud Tirolo dovrebbe essere lasciata la possibilità di ridiventare austriaco. E‘ uno scherzo?”)

Strache: „Absolut Nein. Ich will die derzeitige Wunde heilen und Tirol wieder die Möglichkeit zur Wiedervereinigung geben.”
(„Assolutamente no, io voglio rimarginare la ferita attuale, concedere al Tirolo la possibilità di tornare unito.”)

1Strache

Reporter: „Und wie? Indem man es an Österreich anschließt?“
(„E come? Annettendolo all’Austria?”)

Strache: „Nein, indem man Südtirol die Möglichkeit gibt, darüber selbst zu bestimmen. Warum soll es nicht entscheiden können, ob es ein Teil Italiens oder Österreichs sein soll.“
(„No, dando la possibilità al Sud Tirolo di autodeterminarsi. Perché non può decidere se far parte dell’Italia o dell’Austria?)

Die Zeitung „La Repubblica“ wusste, was sie dem nationalistischen italienischen Durchschnittsleser schuldig war und bastelte aus dem Schluss des langen Interviews die eigentliche Sensation in Form einer Schlagzeile:

„Österreich, Strache: „Wir wollen ein aufs Neue wiedervereintes Tirol. Renzi und Merkel sind staatliche Schmuggler.“

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Der zweite Satz der Schlagzeile nahm Bezug auf die Rolle der genannten Politiker bei dem Durchwinken der Migranten nach Österreich, Deutschland und dem Norden.

Der Sturm der „Entrüstung“

In Interviews bekannte sich zur selben Zeit auch der österreichische Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer zu dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung. Nun brach wie auf Verabredung ein Sturm der Entrüstung los. Als einer der Ersten musste der „grüne“ Hochalpinist Reinhold Messner noch am Tag der Erscheinung des Interviews mit Parteiobmann Strache der italienischen Nachrichtenagentur ANSA seine wichtige Meinung mitteilen: Die Freiheitlichen seien „Populisten, die den Frieden in Südtirol zerstören.“ Und: „Wer heute so etwas vorschlägt, hat nichts aus 1937 und der Tragödie Südtirols gelernt.“ (Zitiert nach der Meldung der Austria Presse Agentur (APA) vom 5. Mai 2016)

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Was Messner mit dem Jahr 1937 meinte, bleibt unerfindlich: Die Vereinbarung der Achse Berlin-Rom zwischen Hitler und Mussolini? Oder die Intervention Italiens im Spanischen Bürgerkrieg?
Sonst hatte es nämlich in Zusammenhang mit Italien in diesem Jahr keine weiteren bedeutenden Ereignisse gegeben.
Aber was soll’s!
Auf die wichtige Wortmeldung Messners hinauf folgte gleich die ebenso tiefschürfende der „grünen“ Nordtiroler Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe. Diese ist der Meinung, dass Tirol bereits so gut wie wiedervereinigt sei und dass Strache diese Landeseinheit zerstören wolle: „Tirol ist eng zusammengewachsen, Straches Ideen würden es wieder auseinanderreißen.“ (APA vom 5. Mai 2016)
Angesichts dieser Feststellung einer bereits vollzogenen Landeseinheit Tirols darf man darüber rätseln, wer sich länger ohne Sauerstoffflasche in Höhen über 8.000 Meter aufgehalten hat, Messner oder Felipe.
Der italienische Ministerpräsident Matteo Renzi schließlich bezeichnete Straches Worte als „schandhaft“. (APA vom 5. Mai 2016)
In diesem Chor durfte auch der Parteiobmann der „Südtiroler Volkspartei“ (SVP), Philipp Achammer, nicht fehlen. Er verkündete am 5. Mai 2016 in einem Interview mit der „Radio Televisione Italiana“ (RAI), dass ihm vor einem freiheitlichen Bundespräsidenten Norbert Hofer „graue“.

Landeshauptmann Kompatscher: Kein Recht Südtirols auf einen eigenen Staat!

Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher: Recht ohne Recht!
Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher: Recht ohne Recht!

Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher: Recht ohne Recht!

Nun sah sich der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) veranlasst, sich ebenfalls zu äußern. Am 6. Mai erschien in der „Tiroler Tageszeitung“ ein Interview, in welchem er die römische Herrschaft über Südtirol als loyaler italienischer Bürger verteidigte: „Es handelt sich hier um populistische Forderungen.“ Das Selbstbestimmungsrecht sei ein Völkerrecht, „das wir haben. Aber es berechtigt uns nicht, einen eigenen Staat zu gründen.“
Wozu das Selbstbestimmungsrecht, „das wir haben“, dann eigentlich berechtige, erklärte Kompatscher nicht. Über Strache aber wusste er staatsmännisch zu urteilen: „Ihm fehlen der europäische Blick und die Perspektive für Europa.“

Der sensible Bundespräsident Heinz Fischer

Angesichts solch tiefschürfender Analysen musste auch der österreichische Bundespräsident Heinz Fischer seinen Beitrag leisten. Er forderte, ebenfalls erfüllt von staatsmännischem Verantwortungsbewusstsein, am 10. Mai 2016 bei einem Vortrag in Wien „Sensibilität“ in der Südtirol-Politik und rügte die „einseitige Parole Selbstbestimmung“.

Schlagzeile in den „Dolomiten“ vom 11. Mai 2016
Schlagzeile in den „Dolomiten“ vom 11. Mai 2016

Hätte der Parteiobmann Strache sein eigenes Parteiprogramm verleugnen sollen?

Man muss wissen, dass bereits im ersten Parteiprogramm der FPÖ aus dem Jahre 1956 das Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht der Völker und Volksgruppen unter ausdrücklicher Nennung Südtirols enthalten war. Auch in dem gegenwärtigen Parteiprogramm der FPÖ, welches aus dem Jahre 2011 stammt, ist es klar formuliert:
„Wir bekennen uns zum Selbstbestimmungsrecht der Völker“. In Bezug auf Südtirol heißt es weiter: „Österreich ist Anwalt der deutschen und ladinischen Südtiroler … Wir streben die Einheit Tirols an und bekennen uns zum Selbstbestimmungsrecht Südtirols“.
Nach den Vorstellungen der entrüsteten Kritiker hätten der FPÖ-Parteiobmann H. C. Strache und der Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer auf Anfragen der Journalisten umgehend das eigene Grundsatzprogramm verleugnen sollen.

Man muss aber die Kritiker verstehen!

Für diese Kritiker muss man aber auch Verständnis haben. Die „grünen“ Politiker müssen ihre Klientel bedienen. Ihr österreichischer Präsidentschaftskandidat Van der Bellen hat den Heimat-Begriff mit einer neuen Sinngebung versehen. Er meint damit, dass Österreich Heimat für alle einwanderungswilligen Afrikaner und Orientalen werden soll. Mit dem Selbstbestimmungsrecht für Völker und Volksgruppen haben die Anhänger des Van der Bellen nichts am Hut. Schon gar nicht, wenn es um eine eigene und keine afrikanische Volksgruppe geht.
Welche Rolle dem freiheitlichen Präsidentschaftskandidaten von dieser Klientel zugewiesen wird, haben dieser Tage Verzierungen öffentlich aufgestellter Plakate gezeigt.

Wahlplakate
Van der Bellen will die künftige „Heimat“ aller bedürftigen Migranten dieser Erde nicht spalten. Da bleibt für den uneinsichtigen Norbert Hofer nur noch der öffentliche Pranger übrig.

Der abtretende österreichische Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ), in seiner Jugend als „Roter Heinzi“ bekannt, ist zum sensiblen Gewissen der Nation geworden. Das muss man respektvoll anerkennen!
Die Interessenslage des Südtiroler Landeshauptmannes Arno Kompatscher hat die aufmüpfige „Neue Südtiroler Tageszeitung“ bereits in ihrer Ausgabe des 26. März 2015 dargestellt gehabt.
Rom führt Südtirols Spitzenpolitiker nämlich an einer goldenen Leine. Da kommt bei den wie Dagobert Duck im Geld Badenden kein Verlangen nach einem „Los von Rom!“ auf.

Geld

Aus: „Neue Südtiroler Tageszeitung“ vom 26. März 2016.
Aus: „Neue Südtiroler Tageszeitung“ vom 26. März 2016.

Das schönste Beispiel ist der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher: Er rangiert mit seinem Jahresgehalt in der Weltrangspitze der Staats- und Regierungschefs an 5. Stelle !
Er liegt mit seinem Einkommen vor Angela Merkel und vor dem britischen Regierungschef. Er verdient rund das Doppelte des Gehalts des italienischen Regierungschefs.

Kompatschers Interessenslage und die seiner Freunde und Verbündeten ist eine sehr leicht verständliche.
Als die „Neue Südtiroler Tageszeitung“ diese Fakten veröffentlichte, erhob sich kein großer Sturm der Entrüstung in dem kleinen Land Südtirol, das eng mit einem Geflecht politisch-wirtschaftlicher Seilschaften, gut dotierter Parteipositionen und ständig geübter Freunderlwirtschaft überzogen ist.
Der Sturm der Entrüstung bricht wie auf Kommando los, wenn jemand dieses System in Frage stellen will.
Für Rom sind die paar zusätzlichen Euros für eine Reihe von Südtiroler Lokalpolitikern ein lächerlicher Aufwand, wenn damit die Ruhigstellung der einst aufsässigen nördlichen Provinz gewährleistet ist. Zudem werden diese Millionen ohnedies durch die Bürger aufgebracht.

Nun dauert auf der Welt zwar nichts ewig, die Nutznießer dieser Verhältnisse hoffen aber, dass ein Wechsel erst nach ihrer Pensionierung kommen werde.

Man wird sehen. Es ist viel in Bewegung!




Südtirols Schützen fordern „Selbstbestimmung für Südtirol!“

So wie es einst der gesamte Klerus Tirols tat, fordern nun die Schützen „Selbstbestimmung“

Der Südtiroler Schützenbund ist die größte überparteiliche Organisation in Südtirol, die in der Jahrhunderte alten Tradition des Tiroler Schützenwesens sich die Wahrung der Freiheitsrechte und der Tiroler Identität zur Aufgabe gesetzt hat.
Am 18. Mai 2013 hat der Südtiroler Schützenbund auf einem von mehr als 10.000 Menschen besuchten „Unabhängigkeitsfest“ in Meran das Recht auf Selbstbestimmung betont.

 

Unabhängigkeitstag in Meran 3

Unabhängigkeitstag in Meran 4

Unabhängigkeitstag in Meran 2

Unabhängigkeitstag in Meran 1

Am 14. Mai 2016 soll unter dem Motto „iatz! Freiheit und Unabhängigkeit“ der nächste „Unabhängigkeitstag“ in Bruneck stattfinden. Es werden Katalanen, Schotten und viele andere Vertreter von Volksgruppen und Völkern zusammen mit Südtiroler Parteien und Verbänden ihre Vorstellungen und Ziele für die Unabhängigkeit präsentieren. Höhepunkt ist die Hauptrede des Schützen-Landeskommandanten Elmar Thaler.

Siehe auch: https://schuetzen.com/aktuellbericht/datum/2016/05/04/artikel/unabhaengigkeitstag-am-14-mai-2016-in-bruneck-1414.html

Als Einstimmung auf das Thema veröffentlichte der Südtiroler Schützenbund jetzt historische Dokumente, die beweisen, dass unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg der gesamte katholische Klerus Südtirols einstimmig und auch im Namen aller Pfarrgemeindemitglieder die Anwendung des Selbstbestimmungsrechts und Wiedervereinigung Tirols forderte.

Nachstehend die Presseerklärung:

Glaube, Heimat, Vaterland…
Südtiroler Klerus verfasste Briefe für die Freiheit Südtirols
Mittwoch, 04. Mai 2016

Dom-zu-Brixen

BOZEN – Der Südtiroler Schützenbund präsentiert der Öffentlichkeit bisher kaum bekannte Dokumente. Demnach forderten nach Ende des Zweiten Weltkrieges die Seelsorger aller Pfarrgemeinden vom Brenner bis Salurn, vom Reschen bis nach Innichen die Wiedervereinigung Tirols. Zeitgleich sprach sich auch der Nordtiroler Klerus klar für den Zusammenschluss des ganzen Landes aus.
Landeskommandant Elmar Thaler hält diese Tatsachen für sehr bemerkenswert – vieles lässt sogar auf eine abgesprochene Aktion des damaligen Klerus schließen. Die Wortmeldungen der Pfarrgemeinden waren in Worten verschieden, der Wunsch aber eindeutig derselbe.
In Briefen an die Alliierten stellten die einzelnen Ortspfarrer jeweils recht präzise Forderungen auf. So schrieb Seelsorger Jakob Plattner am 6. August 1945, dass sich „die ganze Bevölkerung meiner Seelsorge Aberstückl – Sarnthein“ danach sehnt, „nach widerrechtlicher Trennung von 25 Jahren mit dem übrigen Tirol vereinigt zu werden, mit dem es 700 Jahre verbunden war“. Auch der Pfarrer von Algund teilt in einem Schreiben mit, dass sich die gesamte einheimische Bevölkerung von Algund nach einer Wiedervereinigung von Südtirol mit Nordtirol sehnt.
Hochwürden Franz Kolhaupt erklärte in einem Brief vom 1. August 1945 als Seelsorger von Ahornach, dass er bezeugt, „dass die einheimische Bevölkerung von Südtirol aus ganzem Herzen die Wiedervereinigung mit dem übrigen Tirol ersehnt“.
Eine ganze Reihe von solchen Briefen hat kürzlich nach Recherchen im Tiroler Landesarchiv Eingang in das Archiv des Südtiroler Schützenbundes gefunden. Ebenso die Reaktion darauf, als Fürstbischof Johannes Geisler, der selbst aus Mayrhofen im Zillertal stammte, mittels Brief an den britischen Außenminister Ernest Bevin die Revision des Beschlusses der vier Siegermächte zum Verbleib Südtirols bei Italien forderte. Ferner verlangte er das freie Recht auf Selbstbestimmung und bat die Alliierten, selbige organisatorisch umzusetzen. Dies wohl auch, um Manipulationen durch die italienischen Militär- und Polizeikräfte zu verhindern.
Landeskommandant Elmar Thaler ist nach einer Sichtung der Unterlagen davon überzeugt, dass der Druck nach Selbstbestimmung in der frühen Nachkriegszeit weitaus stärker war, als die offizielle Geschichtsschreibung dies oft vermuten lässt. Es ist sicher anzunehmen, dass dieser Umstand nicht bei allen politischen Kräften im Land Gefallen gefunden hat. Der Einsatz der Seelsorger in ganz Tirol für die Landeseinheit und die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts soll jedenfalls in Zukunft verstärkt und in passendem Rahmen gewürdigt werden.

>>>  Petition des Klerus als Original-Dokument herunterladen

Weiterführend: Die Südtiroler Schützen in ihrem Selbstverständnis




Anschluss an Österreich – Auch SVP war dafür

Pressemitteilung vom 06.05.2016 von Roland Lang,

Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB), einer von ehemaligen Südtiroler Freiheitskämpfern und politischen Häftlingen gegründeten Vereinigung, welche für das Recht auf Selbstbestimmung eintritt. 

Der Südtiroler Heimatbund hat mit großem Interesse die vom Schützenbund ans Tageslicht beförderten Akten im Zusammenhang mit der Bemühungen des Südtiroler Klerus um die Freiheit Südtirols und den Anschluss an Österreich verfolgt. In diesem Zusammenhang weist der SHB darauf hin, dass nicht nur die Kirche, sondern auch alle Ortsobmänner der SVP 1945 eine ähnliche Unterschriftenaktion gestartet haben.

Foto: SHB
Foto: SHB

hier herunter laden:   +++ Dokument: Unterschriftenliste der SVP

SVP-Leute unterschrieben für Wiedervereinigung Tirols

Kurz nach Kriegsende mobilisierte nicht nur der gesamte Südtiroler Klerus seine Stimmen, um die Rückkehr zum Mutterland Österreich einzufordern, sondern auch die einzige damals genehmigte Partei der deutschen und ladinischen Minderheit, nämlich die Südtiroler Volkspartei.

Alle Ortsobmänner unterzeichneten die vom zuständigen SVP-Bezirk vorbereitete Petition im Namen aller Mitglieder. Dem SHB liegen Kopien der Originale aus dem August 1945 vor mit den Namen der Ortsobmänner und dem Text der je nach Bezirk im Grunde ähnlich lautenden Petition. So sprachen sich damals zum Beispiel die Ortsobmänner des Burggrafenamtes explizit dafür aus, dass das alte Herz- und Kernland Tirols, in dem seine Stammburg steht, Meran, Burggrafenamt und Passeier (…) an Österreich angeschlossen werden wolle (…).

Alle Bezirke waren dafür

Im Kontext brachten alle Bezirke die eindringliche Bitte der Südtiroler Bevölkerung der zuständigen Dörfer und Bezirke zum Ausdruck, dass das Unrecht von 1919, der Annexion durch Italien, wieder gutgemacht wird und Südtirol mit Nord- und Osttirol wieder vereint werde. Der Pustertaler Bezirk erwähnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die unnatürliche und wirtschaftshemmende Zerreißung des Pustertales durch die Unrechtgrenze. Eine interessante Parallele, wie sie auch heute bezüglich der Grenzzaunproblematik von Landespolitikern vorgebracht wird, so Roland Lang in einer Aussendung.

Man unterstrich auch die Möglichkeit, dass wenn von Seiten der Alliierten Zweifel an der Aufrichtigkeit der Petition und des Volkswillens bestünde, man dies durch eine freie Volksabstimmung überprüfen lassen könne. Der Bezirk Sterzing bekundet, dass man schon immer mit dem nördlichen Teil des Wipptals jenseits des Brenners zu einer Einheit verbunden gewesen sei und dass dies durch die obig erwähnten demokratischen Schritte wieder richtiggestellt werden soll.

Insgesamt unterschrieben 7 Bezirksobmänner und 136 Orstobmänner die Petitionen, die eindeutig den Willen des Südtiroler Volkes von politischer Seite bekunden sollten – für die Unrechtsbeseitigung und die Selbstbestimmung, so Lang abschließend.

 




Ein Informationsdienst stellt sich vor

In den Jahren 1945 veröffentlichte die von dem vor den Faschisten aus Südtirol geflüchteten Univ.-Prof. Dr. Eduard Reut-Nicolussi geleitete „Landesstelle für Südtirol“ der Nordtiroler Landesregierung eine Reihe wertvoller Dokumentationen, Presseerklärungen und Monatsberichte zur Südtirolfrage. Diese publizistisch-dokumentarische Arbeit war ein wertvolles Hilfsmittel ebenso der österreichischen Staatspolitik wie der verantwortungsvollen Berichtstätigkeit der österreichischen und internationalen Presse.

Im Jahr 1963 wurde der Pressedienst „SID – Südtirol Information Dokumentation“ ins Leben gerufen.

Der vor den Faschisten geflohene Univ.-Prof. Dr. Eduard Reut-Nicolussi (Bild links) hatte den Grundstein für die Informationsarbeit über Südtirol gelegt gehabt. Schriftleiter des 1963 ins Leben gerufenen „SID“ wurde dann der österreichische Völkerrechts- und Menschenrechtsexperte Univ.-Prof. Dr. Franz Gschnitzer (Bild rechts).
Der vor den Faschisten geflohene Univ.-Prof. Dr. Eduard Reut-Nicolussi (Bild links) hatte den Grundstein für die Informationsarbeit über Südtirol gelegt gehabt. Schriftleiter des 1963 ins Leben gerufenen „SID“ wurde dann der österreichische Völkerrechts- und Menschenrechtsexperte Univ.-Prof. Dr. Franz Gschnitzer (Bild rechts).

Die Schriftleitung dieses herausragend informativen Pressedienstes hatte der ehemalige Südtirol-Staatssekretär Univ. Prof. Dr. Franz Gschnitzer (ÖVP) übernommen. Als Herausgeber fungierten der Nordtiroler Landeshauptmann Eduard Wallnöfer ÖVP), der Nordtiroler Landesrat Rupert Zechtl (SPÖ) und der Journalist Benedikt Posch.

Des Öfteren geriet der Pressedienst in Bezug auf Südtirol in Widerspruch zu der Wiener Bundesregierung. Unwandelbar stand jedoch der Landeshauptmann Wallnöfer hinter Gschnitzer und dem von ihm vertretenen Kurs.

Als Herausgeber des „SID“ fungierten der Nordtiroler Landeshauptmann Eduard Wallnöfer (ÖVP) und der Nordtiroler Landesrat Rupert Zechtl (SPÖ)
Als Herausgeber des „SID“ fungierten der Nordtiroler Landeshauptmann Eduard Wallnöfer (ÖVP) und der Nordtiroler Landesrat Rupert Zechtl (SPÖ)

Heute ist die Situation in Nordtirol eine völlig andere. Den früheren Pressedienst „SID“ gibt es schon längst nicht mehr. Von der offiziellen Politik wird das Südtirol-Thema als erledigt angesehen, die Ausübung einer „Schutzmachtrolle“ Österreichs gegen römische Autonomie-Aushöhlungen hat sich auf ein bloßes Lippenbekenntnis reduziert.

Es gibt auch seit dem Jahr 2006 keine eigenständige Südtirol-Abteilung mehr im Amt der Tiroler Landesregierung. Das berühmte „Referat S“ unter der Leitung der engagierten Frau Hofrat Dr. Viktoria Stadlmayer ist Geschichte. Und es gibt auch keine regelmäßige amtliche publizistische Tätigkeit mehr in Form von Pressediensten zur Südtirol-Frage.

Um diese Lücke von privater Seite her zu schließen, hat sich ein Kreis von Südtirol-Freunden in Südtirol, Nordtirol und dem übrigen Österreich dazu entschlossen, die notwendige journalistische und dokumentarische Tätigkeit wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck wurde der „SID – Südtirol Informations-Dienst“ erneut ins Leben gerufen. Er wird in unregelmäßigen Abständen häufig erscheinen und Journalisten, Publizisten und anderen Interessierten kostenfrei übersandt werden. Der „SID“ ist kein kommerzielles Unternehmen.

Als Schriftleiter wird es mir ein Anliegen sein, durch seriöse und belegbare Information einen Beitrag dazu zu leisten, dass das Thema des bislang um seine Selbstbestimmung betrogenen südlichen Landesteils von Tirol nicht der Vergessenheit anheimfällt.

Georg Dattenböck




Nicht auf den Knien nach Rom!

Eine Dokumentation

Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte das nunmehr „demokratische“ Italien ungeniert die alte faschistische Entnationalisierungspolitik weiter betrieben. Eine gesteuerte Masseneinwanderung von Italienern aus dem Süden sollte die Südtiroler im eigenen Land zur entrechteten Minderheit machen, welche durch polizeistaatliche Maßnahmen und durch Terror wehrlos gemacht werden sollte. In den 1960er Jahren hatten junge Südtiroler dagegen einen Widerstandskampf geführt.

Heinrich Oberleiter aus dem Ahrntal war einer dieser Widerstandskämpfer gewesen.

Die Widerstandsgruppe der „Pusterer Buam“, zu denen Heinrich Oberleiter gehörte, kleidete sich wie die altösterreichische Gebirgstruppe. Das rechte Bild zeigt Heinrich Oberleiter heute.
Die Widerstandsgruppe der „Pusterer Buam“, zu denen Heinrich Oberleiter gehörte, kleidete sich wie die altösterreichische Gebirgstruppe. Das rechte Bild zeigt Heinrich Oberleiter heute.

Er hatte aus der eigenen Heimat flüchten müssen. In einem menschenrechtswidrigen Abwesenheitsprozess aufgrund der beibehaltenen faschistischen Strafprozessordnung war er zuerst zu einer langjährigen Haftstrafe und dann in zweiter Instanz zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt worden. Von seiner Verurteilung erfuhr er nur aus der Zeitung, ein Urteil hat er nie erhalten.

Er lebt heute in Deutschland und kann wahrscheinlich nur noch im Sarg in seine Heimat zurückkehren.

So beurteilte damals die Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ das Verfahren gegen die „Pusterer“.
So beurteilte damals die Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ das Verfahren gegen die „Pusterer“.

Abgelehnte Ehrenbürgerschaft

Ende des Jahres 2015 hatten die beiden Ahrntaler Gemeinderäte der „Süd-Tiroler Freiheit“ (STF), Erich Kaiser und Benjamin Rauchenbichler, den Beschlussantrag eingebracht, Heinrich Oberleiter die Ehrenbürgerschaft der Gemeinde zu verleihen. Am 21. Dezember 2015 lehnte die SVP-Mehrheit im Gemeinderat gegen die Stimmen der Ahrntaler Bürgerliste und der „Süd-Tiroler Freiheit“ diesen Antrag ab.

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In einer Presseaussendung hielt der Gemeinderat Benjamin Rauchenbichler von der „Süd-Tiroler Freiheit“ fest:

Es war dies ein Versuch, eine Persönlichkeit zu ehren, welche sich in aufopferungsvoller Weise für seine Heimat und Gemeinde eingesetzt hat und dabei seine persönlichen Bedürfnisse zurückgestellt hat. Daraus resultiert die bis heute andauernde Verurteilung durch den Staat Italien, welcher es Heinrich Oberleiter bis heute nicht ermöglicht, in seine Heimat einzureisen, ohne verhaftet zu werden.

Da die Gemeinde als öffentliches Organ gegen diesen Zustand nichts auszurichten vermag, wurde der Versuch gestartet, Heinrich Oberleiter wenigstens ein Zeichen der Anerkennung zu geben.

Nachdem bereits der Süd-Tiroler Landtag mittels Begehrensantrag beschlossen hat, den Staatspräsidenten und Justizminister um die Begnadigung der Freiheitskämpfer der 60er Jahre zu ersuchen, ist es umso verwunderlicher, dass dieser unser Schritt abgelehnt wurde.

Bereits im Vorfeld der Gemeinderatsitzung haben die 6 Gemeinderäte der Bürgerliste ihre Zustimmung für den Beschlussantrag öffentlich gemacht und mit beiligendem Schreiben begründet. Trotz dieser Stimmen und den Stimmen der Einbringer, wurde der Beschlussantrag jedoch mit 8 Ja Stimmen und 10 Nein Stimmen abgelehnt.

Es ist bedauerlich, dass es der Gemeinderat für nicht notwendig erachtet, eine verdiente Persönlichkeit zu ehren, welche sich für das Wohl der Gemeinde und des gesamten Landes Süd-Tirol eingesetzt hat.

Rauchenbichler Benjamin
Gemeinderat Süd-Tiroler Freiheit Gemeinde Ahrntal“

Initiative für ein Gnadengesuch

Im Frühjahr 2016 forderten die STF-Gemeinderäte, dass die Gemeinde bei dem italienischen Staatspräsidenten ersuchen sollte, nach einem halben Jahrhundert durch einen Gnadenakt einen Schlussstrich unter die tragischen Ereignisse der 1960er Jahre zu setzen, damit Heinrich Oberleiter noch zu Lebzeiten und nicht erst als Toter wieder in seine Heimat kehren könne.

Ein liebedienerischer Brief

Daraufhin sagte der Bürgermeister Klammer zu, ein Gnadengesuch an den italienischen Staatspräsidenten zu richten, welches von allen Gemeinderäten unterzeichnet werden solle.

Die Gemeinderäte der Ahrntaler Bürgerliste und der „Süd-Tiroler Freiheit“ (STF) trauten ihren Augen kaum, als ihnen ein Briefentwurf zur Unterschrift vorgelegt wurde, welcher von Unterwürfigkeit gegenüber Rom gekennzeichnet war, herabsetzende Unwahrheiten über den zu Begnadigenden enthielt und einer italienischen nationalistischen Geschichtsverzerrung Recht gab. Mit dem Betroffenen, Heinrich Oberleiter, hatte der Bürgermeister keinen Kontakt aufgenommen, obwohl dessen Anschrift in Deutschland, seine Telefonnummer und seine Emailadresse in der Gemeinde bekannt waren.

Noch dazu war in dem Brief die Gemeinde Ahrntal nur mit dem von dem Faschisten Tolomei erfundenen Namen „Valle Aurina“ bezeichnet.

Nachstehend der Brief:

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Übersetzt lautet das Schreiben so:

„Gemeinde Ahrntal – Comune di Valle Aurina

An die Präsidentschaft der Republik

Quirinal-Palast

Rom

zu Handen des höchst geehrten Präsidenten der Republik, Dr. Sergio Mattarella

Steinhaus 06. 04. 2016

Gnadengesuch zugunsten Oberleiter Heinrich, geboren in S. Giovanni di Valle Aurina am 13. 01. 1941

Höchst geehrter Präsident der Republik, Dr. Sergio Mattarella,

wir bitten Sie hiermit, dass Sie in Ausübung Ihrer institutionellen Befugnisse die Möglichkeit in Betracht ziehen, dem Herrn Oberleiter Heinrich die Begnadigung zu gewähren.

Obwohl wir die Schwere der Taten begreifen, wegen derer Oberleiter Heinrich verurteilt wurde, wollen Sie uns gestatten, Ihnen Nachstehendes vorzutragen:

Der Herr Oberleiter Heinrich ist geboren und aufgewachsen im Valle Aurina. Seine Kindheit und die darauf folgende Pubertät fanden in der unmittelbaren Nachkriegszeit am Ende der zwanzigjährigen Zeit des Faschismus statt. Die Armut und der Mangel an Arbeit zwingen ihn dazu, vom zarten Kindesalter an als Bauernknecht bei anderen Familien im Tal zu arbeiten. Seine schulische Ausbildung war kärglich, wenn sie nicht geradezu gefehlt hat. Was aber diese Periode und den Stand der Landbevölkerung charakterisierte, ist vor allem die Hoffnung, dass nach dem Eintritt des Friedens in Europa dieser auch in Südtirol einkehren möge.

Höchst geehrter Präsident, betrachten Sie die damalige Situation: Es gab damals die modernen Kommunikationsmittel wie heute nicht, wo jede Nachricht einen jeden Menschen in wenigen Sekunden erreicht. Zum Zeitpunkt der Taten war die Information charakterisiert durch wenige Zeitungen, aus denen nur wenige Personen Nutzen zogen, weshalb es die konkreten und unmittelbar aufgenommenen Ereignisse waren, welche die Mentalität jener beeinflussten, die im Gebirge hart arbeiteten.

Gestatten Sie uns, nur einige davon aufzuzählen: Es stellte einen Straftatbestand dar, die Tiroler Fahne während traditioneller Festlichkeiten zu hissen und hatte als unmittelbare Folge das Eingreifen der Ordnungskräfte zur Folge. Die Gerichtsbarkeit wurde ausschließlich in italienischer Sprache administriert. Nicht gut Italienisch zu sprechen war ein Motiv für Verspottung. Nichts oder stattdessen wenig wusste der Herr Oberleiter Heinrich von den Verhandlungen zwischen Österreich und Italien am Sitz der Vereinten Nationen und von den Anstrengungen, eine friedliche Lösung zu finden. Zu Beginn der Sechzigerjahre hatte sich für ihn nichts geändert und so wie es von ihm in seiner Alltäglichkeit wahrgenommen wurde, war der Frieden in Südtirol nicht angekommen.

Höchst geehrter Präsident, wir wollen die Geschichte nicht erneut untersuchen und noch weniger die Prozesse: Die Tatsachen sind in den Akten. Es verbleibt aber auch die Tatsache, dass der Herr Oberleiter Heinrich nur Sachschaden verursacht und 1963 seinen Militärdienst für den italienischen Staat abgeleistet hat.

Was wir stattdessen mit diesem Gnadengesuch zugunsten des Herrn Oberleiter Heinrich übermitteln möchten, ist der historische Augenblick, jedoch isoliert und einzigartig, in welchem die Taten ausgeführt wurden. Er selbst erklärt, dass er bereits 1963 nicht mehr davon überzeugt gewesen sei, dass die Beschädigung der richtige Weg sei und dass er heute an die diplomatische Aktivität zur Lösung der Probleme glaube (zit. aus der Autobiographie des Herrn Oberleiter Heinrich, Seite 179).

Der Herr Oberleiter Heinrich ist heute eine alte Person und pflegt mit Hingabe seine kranke Frau. Er hat seine eigenen Kinder und viele andere während der Zeit seiner Pflegevaterschaft großgezogen. Seine lebenslange Strafe (es sind bereits mehr als 50 Jahre vergangen) ist jene, nicht in sein geliebtes Südtirol zurückkehren zu können: Wollen Sie, höchst geehrter Präsident, dieselbe als verbüßt betrachten und dem Herrn Oberleiter Heinrich ein letztes Mal die Möglichkeit gewähren, wieder nach S. Giovanni di Valle Aurina zurückzukehren und seine Familie zu umarmen.

Ein Gnadenakt von Ihnen würde auch jene Leute wie uns stärken, welche überzeugt sind, dass unser Modell des Zusammenlebens – Frucht zahlreicher internationaler diplomatischer Anstrengungen – funktioniert hat und funktioniert zum Ärger jener, welche hingegen trennen und teilen wollen. 

Indem wir Ihnen dafür danken, dass Sie dieses Gesuch von uns in Erwägung gezogen haben und indem wir auf Ihre wohlwollende Aufnahme desselben vertrauen, übermitteln wir Ihnen unsere hochachtungsvollen Grüße.

Der Bürgermeister Geometer Helmut Klammer

Der Gemeinderat:“

 

Protest der Ahrntaler Bürgerliste und der STF-Gemeinderäte

Sowohl die Ahrntaler Bürgerliste-Vertreter als auch die STF-Gemeinderäte verweigerten die Unterschrift. Der GR Benjamin Rauchenbichler stellte in einer Presseaussendung fest:

„Dieser Brief, der den Gemeinderäten zur Unterschrift vorgelegt wurde, war inakzeptabel.

Der rein italienische Text ist voller Rechtschreib- und Grammatikfehler, womit die Gemeinde beim Staatspräsidenten wohl kein gutes Bild machen würde. Außerdem sollte ein offizielles Schreiben einer mehrheitlich deutschsprachigen Gemeinde auf jeden Fall zweisprachig sein, meinen die STF-Gemeinderäte.

Inhaltlich ist der Brief unhaltbar. Oberleiter wird als ungebildeter, armer Mensch mit mangelhafter, teils komplett fehlender Schulbildung dargestellt, der keine Zeitung las und von den Verhandlungen zwischen Österreich und Italien nichts wusste, was nachweislich nicht stimmt. Die Taten Oberleiters werden als „schwerwiegend“ bezeichnet, was dem Gnadengesuch sicher nicht förderlich ist.

Erst kürzlich hatte Bürgermeister Klammer den Gemeinderäten der Süd-Tiroler Freiheit bei der Behandlung ihres Antrages auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Heinrich Oberleiter vorgeworfen, sich nicht vorweg mit allen Fraktionen abgesprochen zu haben. Dies hat auch die SVP bei der Abfassung des Briefes an den Staatspräsidenten unterlassen. Selbst ein Versuch des Landtagsabgeordneten Zimmerhofer, den Bürgermeister zu einer Aussprache zu bewegen, scheiterte an seiner fehlenden Kompromissbereitschaft.

Aus diesen und weiteren Gründen haben die Gemeinderäte der Süd-Tiroler Freiheit beschlossen, das Schreiben der Gemeinde Ahrntal nicht mit zu unterzeichnen.

Benjamin Rauchenbichler

Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit Ahrntal“

Diese Stellungnahme fand ein Echo in einer Reihe von Medien, darunter in der „Neuen Südtiroler Tageszeitung“:

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Der Protest der Vereinigung ehemaliger politischer Häftlinge: Nicht auf den Knien nach Rom rutschen!

Sehr deutlich fiel auch die Stellungnahme des Obmannes der Vereinigung ehemaliger Südtiroler politischer Häftlinge aus.

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Roland Lang schrieb:

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Internet-Portal:

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Oberleiter-Begnadigung: SHB kritisiert Ahrntaler Bürgermeister

April 20, 2016

In einem „offenen Brief“ an Herrn Manfred Klammer, Bürgermeister der Gemeinde Ahrntal, übt der Südtiroler Heimatbund scharfe Kritik am vorgeschlagenen Brief des Bürgermeisters (UT24 berichtete). Er soll als Gesuch um Begnadigung des ehemaligen Freiheitskämpfers Heinrich Oberleiter an den italienischen Staatspräsidenten geschickt werden.

Im Offenen Brief von SHB-Obmann Roland Lang heißt es wortwörtlich:

In ihrem Begnadigungsansuchen stellen Sie Heinrich Oberleiter dann als Unwissenden dar, dem es in der Abgeschiedenheit der Gebirgsgegend an Informationen über die Verhandlungen zwischen Österreich und Italien, die „zu einer friedlichen Lösung führen sollten“, gemangelt habe. Seiner Autobiographie „Es gibt immer einen Weg“ hätten Sie aber entnehmen können, dass Heinrich Oberleiter zu Beginn der 1960er Jahre viel in Österreich und in Deutschland arbeitete und über die politischen Verhältnisse innerhalb und außerhalb Südtirols informiert war.

Außerdem heißt darin:

Wenn es Unwissenheit gewesen wäre, die Menschen in den Widerstand gebracht habe, so müsste man dem Kreis solcher „Unwissender“ auch die Namen leitender Mitglieder, Unterstützer und Freunde des damaligen „Befreiungsausschusses Südtirol“ (BAS) hinzufügen: Die Professoren Dr. Helmut Heuberger, Dr. Wolfgang Pfaundler und Dr. Felix Ermacora, den Verleger Dr. Fritz Molden, den ORF-Intendanten Dr. Gerd Bacher, den Senator Dr. Peter Brugger, den Landesrat Dr. Bruno Hosp, den Nordtiroler Landeshauptmann Eduard Wallnöfer, den Nordtiroler Landesrat Rupert Zechtl und nicht zuletzt den Außenminister Dr. Bruno Kreisky.

Der SHB- Obmann schließt den Brief mit folgenden Sätzen:

Natürlich kann man ein Ansuchen um Begnadigung nicht als Anklageschrift gegen den italienischen Staat verfassen. Man hätte aber einen würdigen Text verfassen können, ohne auf den Knien nach Rom zu rutschen. Man hätte den Staatspräsidenten einfach bitten können, nach 50 Jahren einen versöhnlichen Schlussstrich unter die damaligen tragischen Ereignisse zu ziehen.

Es hätte sich auch gehört, den Text eines solchen Ansuchens mit dem Betroffenen abzusprechen.

Stellungnahme des ehemaligen politischen Häftlings Sepp Mitterhofer (28. April 2016 in den „Dolomiten“) und ergänzende Darstellung der Ahrntaler „Bürgerliste“ (3. Mai 2016 in den „Dolomiten“):

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