Die römische Wölfin kann ihre Jungen nicht mehr säugen!
Hinweisschild am Brenner
Italien steht am finanziellen Abgrund – und was macht die Politik in Südtirol?
von Georg Dattenböck
„Römische Politik, gedenk ich deiner, liegt’s wie Alpdruck auf dem Herzen, liegt’s wie Mühlstein mir im Magen…“ (Frei nach Viktor v. Scheffel…)
In Italien wanken die Banken. Eine Institution wankt nicht: die Mafia, Italiens stärkste Firma. Sie ist die „größte Wirtschaftskraft des Landes“ (NTV, 11.12.2012) und „erwirtschaftet“ jährlich sieben Prozent oder etwa 90 Milliarden € des gesamten italienischen Bruttoinlandsprodukts (Kronen-Zeitung, Wien).
Bereits im Oktober 2014 wurde unter europäischer Bankenaufsicht ein „Stresstest“ an Italiens Banken mit verheerendem Ergebnis durchgeführt: Neun von 15 getesteten italienischen Großbanken waren den „simulierten Schocks nicht gewachsen und fielen in der Prüfung durch“(Hanno Mußler, FAZ, 11.7.2016).
Seit vielen Jahrzehnten: Schlafen, Nichtstun und Durchtauchen als Programm
Nicht erst seit 2008 steht das italienische Bankensystem, weit gefährlicher für die EU als Griechenland, auf zittrigsten Beinen und wurde immer wieder mit miesen Tricks, zu Lasten der Steuerzahler, am Dahinsiechen erhalten.
Als der amerikanische Finanz-Hurrikan Europas Küsten mit brachialer Gewalt 2008 erreichte, beruhigte der damalige Papst Benedikt XVI. in seinem Palast in Castelgandolfo die Italiener mit der Aussage, daß „es sich hier nur um zeitliche Güter handle, einzig Gott sei ewig. Dieses Bekenntnis zum gelassenen Bankrott klingt zwar merkwürdig, wenn es von einer reichen Institution wir der katholischen Kirche kommt, die um jeden Cent Steuernachlass feilscht wie ein Hedge-Fonds-Manager.“(FAZ, 29.10.2008).
Eine zentrale, verantwortliche Schlüsselperson für das italienische Desaster ist der Italiener Mario Draghi: Von 1984 bis 1990 war er Exekutivdirektor der Weltbank, von 1991 bis 2001 Generaldirektor des italienischen Finanzministeriums, von 2002 bis 2005 Vice Chairman und Managing Director bei Goldman Sachs International in London, von 2006 bis 2011 amtierte er als Gouverneur der Banca d’Italia. Als deren Chef war er auch Mitglied des Rates der Europäischen Zentralbank.
Draghi leitete zudem das Forum für Finanzstabilität (ab 2009 Financial Stability Board – FSB) am Sitz der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel.
Draghi war zudem Mitglied des Aufsichtsrates von Eni, IRI und der Banca Nazionale del Lavoro. Seit 2011 ist Draghi Chef der Europäischen Zentralbank.
Auch Draghi konnte die dramatische finanzielle Lage Italiens als Hauptbeteiligter nur vorübergehend mühsam kaschieren. Um Italiens und Spaniens Zinskosten für Anleihen kurzfristig zu reduzieren, steckte er mehr als 1 Billion € in ein zum Sterben verurteiltes System.
„Wikipedia“ berichtet über Draghis Machenschaften:
„Bereits während seiner Kandidatur zur EZB-Präsidentschaft im Jahr 2011 kamen kritische Stimmen auf, die Draghis Rolle bei der Verschleierung des wahren Zustandes der griechischen Finanzen durch die griechische Regierung und Goldman Sachs mit Hilfe von off-market swaps hinterfragten.
Draghi, der von 2002 bis 2005 für Goldman Sachs in London arbeitete, stritt im Juni 2011 jegliche Beteiligung mit dem Hinweis ab, dass diese Dinge vor seiner Zeit geschehen seien. 2012 kamen erneut Stimmen auf, die insbesondere Draghis vormalige Tätigkeit bei Goldman Sachs als Interessenkonflikt werteten. Die EZB verweigerte die Veröffentlichung von Dokumenten, die Einzelheiten zu den Credit Swaps enthielten.
Anfang 2013 geriet Draghi im Zuge der Skandale um die Bank Monte dei Paschi di Siena (MPS) in die Kritik:
Es wurde bekannt, dass noch unter der Führung Draghis als Gouverneur der italienischen Zentralbank die MPS äußerst riskante Geschäfte tätigte und die italienische Zentralbank noch im Oktober 2011 der damals strauchelnden MPS einen wertpapierbesicherten Kredit in Höhe von 2 Milliarden Euro gab, aber weder Öffentlichkeit noch das italienische Parlament darüber informierte.
Durch diese geheime Rettung der MPS landete zweifelhafter Wertpapierschrott bei der nationalen Notenbank und die MPS erhielt dafür im Gegenzug Staatsanleihen, deren Zins- und Schuldendienst vom Steuerzahler getragen wird.
Draghi legte damit den Grundstein für ein europäisches Schattenbankensystem unter Führung der nationalen Notenbanken – ein System, das hauptsächlich dafür geschaffen wurde, Geschäftsbanken und ihre Eigentümer auf Kosten der Steuerzahler vor Insolvenz bzw. Verstaatlichung zu schützen.“
Italien ist am Ende und zieht Europa mit
Am 4. Juli 2016 meldeten die „Deutschen Wirtschafts-Nachrichten“: „Banken-Krach in Italien: Kurs von Monte dei Paschi bricht ein. Die Krise der italienischen Banken zieht immer weitere Kreise: Die EZB (Herr Mario Draghi) verlangte Insidern zufolge vom traditionsreichen Institut Monte dei Paschi di Siena, die faulen Kredite schneller abzubauen. (…)
Monte dei Paschi ist mit ihren rund 32.800 Mitarbeitern in ganz Italien und weltweit aktiv. Die Bank ist u. a. auch an der Banca Toscana, an der Banca Agricola Montovana, an der Banca Popolare di Spoleto und an der Banca Monte Parma beteiligt.
Die „Deutschen Wirtschafts-Nachrichten“ dazu weiter: „MPS-Aktionäre reagierten ‚entsetzt‘. Wie Reuters das in ungewohnt drastischen Worten nennt: Die Titel brachen an der Mailänder Börse um acht Prozent auf ein Rekordtief von 0,35 € ein. Sämtliche großen Finanzwerte in Italien verloren deutlich an Wert. (…)
Die Situation in Italien zog Banken-Aktien in ganz Europa in die Tiefe. Die italienischen Banken ächzen unter einem Berg an faulen Krediten von rund 360 Milliarden Euro. Mitte April wurde der Rettungsfonds ‚Altante‘ ins Leben gerufen, um den Häusern unter die Arme zu greifen.
Ein Sprecher von Ministerpräsident Matteo Renzi widersprach am Montag Medienberichten, wonach Italien Milliarden an Staatsgeldern in sein Bankensystem pumpen und damit die Regeln der EU verletzen wolle. Tatsächlich hat die EU bereits Liquiditätshilfen genehmigt. Die EZB bereitet flankierende Maßnahmen vor. Die europäischen Bank-Aktien sind im Gefolge der neuerlichen Schieflage der MPS auf breiter Front eingebrochen“.
Der Staat Italien ist nicht mehr in der Lage, seine eigenen Banken zu retten.
Der Staat Italien kann den italienischen Banken nicht mehr helfen: mit 132 Prozent Schuldenquote des BIP liegt Italien nach Griechenland (175 Prozent) an zweiter Stelle in Europa. („Deutsche Wirtschafts-Nachrichten“, 11.7.2016).
Zu diesem Desaster kommt noch die Korruption und Bestechlichkeit als „italienische Erbkrankheit“ dazu: von hohen Politikern bis zu hohen Beamten, von Top-Managern bis zu vielen Firmen und Privatpersonen besteht in Italien die Mentalität, sich ohne jede Rücksichtnahmen auf die Gemeinschaft durch die Mithilfe von Freunden, Beamten und der eigenen Familie gnadenlos zu bereichern.
Täglich liest man in den italienischen Medien entsprechende Fälle. Zudem verfolgt und bestraft die monströse Staats-Bürokratie die noch Werte schaffenden Betriebe und schwer arbeitende Staatsbürger mit einer Steuerlast, die eine der höchsten in Europa ist.
11,5 Prozent Arbeitslose im 3. Quartal 2016 belasten die Finanzen über alle Maßen, nur 15 Prozent der unter 24jährigen haben noch eine Arbeit, oftmals jedoch nur kurzfristig.
Dazu kommt die ungeheure finanzielle Belastung durch die immer mehr anschwellende Flut der anlandenden Wirtschafts-Asylanten aus ganz Afrika, die zusätzlich dem Staat schwerste Sicherheitsprobleme bereiten. Die Kriminalität explodiert.
Dolce Vita auf Pump
Unter dem Titel „La dolce vita auf Pump“ untersuchte Jannis Brühl in der „Süddeutschen Zeitung“(11.7.2016) die Ursachen für das Desaster:
„Schon lange kämpft Bella Italia mit Problemen in der Wirtschaft, aber dem Land wurde stets viel verziehen. Zuletzt jedoch haben Spekulanten das Land aufs Korn genommen. Was passiert jetzt? (…)
In absoluten Zahlen hat Italien mit 1,8 Billionen Euro kaum weniger Schulden als Deutschland mit rund zwei Billionen Euro. Wenn aber die Summe ins Verhältnis zur Wirtschaftsleistung gesetzt wird, befindet sich das Land in einer Liga mit Griechenland:
Die Schulden machen rund 120 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus – weltweit haben nur die notorischen Schuldner aus Athen sowie Japan eine höhere Quote.
Die Ursachen des Schuldenberges gehen weit in die Vor-Berlusconi-Ära zurück. Regiert von einer korrupten politischen Klasse lebte das Land vor allem seit den achtziger Jahren deutlich über seine Verhältnisse.
Ein gutes Beispiel dafür ist das Rentensystem: Lange gingen viele Menschen ungewöhnlich früh in Rente: In den Achtzigern machten das viele Italiener schon vor dem 50. Lebensjahr, noch 2007 konnten sich viele mit 57 zur Ruhe setzen – in der im Schnitt ältesten Gesellschaft Europas kostet das den Staat Jahr für Jahr Milliarden…“
Falsche Jubelrufe
Der Jubelruf des Premierministers Matteo Renzi in der Silvesternacht erscheint im Rückblick als lächerlich: „Wir haben uns aus dem Morast erhoben“ und „2016 werde noch besser, die Zeiten der Tristesse seien vorbei“(Spiegelonline) Dieses Verhalten entpuppte sich angesichts der realen Lage in den folgenden Wochen und Monaten dieses Jahres nur mehr als eine miese Schmierenkomödie.
Allein in sechs Handelstagen der ersten Julihälfte 2016 verloren Italiens börsennotierte Banken 25 bis 35 Prozent an Börsenwerten. 400 Milliarden € halten italienische Banken an Staatsanleihen, das sind 21,6 Prozent der riskanten Staatsschulden. 360 Milliarden ausfallgefährdeter Kredite weisen die Bankbilanzen auf.
Die EZB(Herr Draghi) und die EU bereiten nun auf Kosten der europäischen Steuerzahler eine „Banken-Rettung“ vor. „Nun erlaubt die EU Italien Staatshilfen im Umfang von 150 Milliarden € für heimische Banken. Begründet wird diese Freigabe als ‚Vorsichtmaßnahme‘. Parallel dazu verdichten sich Hinweise, die EZB könne in Betracht ziehen, asymmetrisch mehr italienische Staatsanleihen zu kaufen“(„Deutsche Wirtschafts-Nachrichten“, 4.7.2016).
Die Folge dieser selbstmörderischen Finanzpolitik für Europa ist, daß deutsche Banken immer nervöser werden. Französische Banken stehen an erster Stelle mit ihren Forderungen an italienische Banken. Bereits auf Platz zwei folgen deutsche Banken mit Forderungen von 90 Milliarden €.
Der Chefökonom der „Deutschen Bank“, Folkerts-Landau forderte bereits, daß notfalls für die Rettung „sogar ein Bruch der Regeln der neuen EU-Bankenrichtlinie akzeptiert werden müsse.“(„Deutsche Wirtschafts-Nachrichten“, 10.7.2016).
Die Bankenkrise in Italien wird deshalb zur Gefahr für das gesamte Finanz-System Europas und darüber hinaus zur politischen Überlebensfrage der EU.
Griechenland ist pleite, trotz vieler „Rettungspakete“ (für die Banken) und der Staat Portugal taumelt ungebremst in eine absehbare Katastrophe.
Ein guter Grund für den britischen Brexit
Wohl aus gutem Grund zogen sich deshalb die weitsichtigen Briten rechtzeitig mittels Brexit aus der EU zurück, sie bringen ihr Geld ins Trockene.
Trotz der Bitten von Frau Merkel will Matteo Renzi die italienischen Banken mit Steuergeldern retten, der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble erklärte dieses Vorhaben für inakzeptabel.
Anfang Juli 2016 berieten die europäischen Finanzminister über die gefährliche Lage. Die „Salzburger Nachrichten“ berichteten: „Die schwierige Lage vieler italienischer Banken stand bei dem Ministertreffen zwar nicht offiziell auf der Agenda, sorgte aber dennoch für Unruhe. Dijsselbloem (Anm.: Niederländischer Finanzminister) lehnte ein neues milliardenschweres Rettungsprogramm aus Steuergeldern ab. ‚Die Probleme müssen in den Banken geregelt werden‘, sagte er. Die Einfachheit, mit der einige Banker mehr öffentliche Gelder forderten, um ihre Probleme zu lösen, sei problematisch. ‚Das muss ein Ende haben‘“ („Salzburger Nachrichten“, 12.7.2016)
Und die „Deutschen Wirtschafts-Nachrichten“ ergänzten: „Bis Oktober werden die Banken ohne massive Hilfen nicht durchhalten. (…) Es ist daher denkbar, daß sich in Italien das nächste Euro-Drama abspielen könnte“ („Deutsche Wirtschafts-Nachrichten“, 5.7.22016).
Ohne Rom in die Zukunft“
„Selbst wenn Italien den Schlern mit Gold überziehen wollte, könnten wir dem Ziel der Landeseinheit nicht entsagen!” Dieser programmatische Satz des gebürtigen Welsch-Tirolers Dr. Eduard Reut-Nicolussi (22.6.1888 in Trient, † 18.7.1958), des Kaiserjäger-Offiziers und mutigen Streiters gegen den Faschismus, ist das Bekenntnis aller Patrioten, ganz gleich, welcher weltanschaulich Gesinnung sie immer angehören mögen.
Die große Mehrheit der Südtiroler hatte seit der Annexion am 10. Oktober 1920 durch Italien kein Vertrauen in diesen Staat. Weder in das faschistische Modell und auch nicht in das sogenannte „demokratische Italien“, das von 1945 bis zum heutigen Tag häufig genug die Menschenrechte der Südtiroler gröblich verletzt hat.
Seit 97 Jahren wird hier in der Mitte Europas das Selbstbestimmungsrecht mit den Füßen getreten. Europa hat dazu auch in jenen Jahren geschwiegen, als der Versuch des schleichenden Ethnozids mittels gesteuerter Zuwanderung von Süditalienern zu gelingen gedroht hatte.
Dass es bis heute nicht gelungen ist, europaweit zu vermitteln, dass die Zukunft Südtirols nicht in der Ankettung an Italien liegen kann, das ist auch zu einem erheblichen Teil von der Politik der Südtiroler Volkspartei (SVP) verschuldet.
Sämtliche Südtiroler Landeshauptleute wurden seit 1945 von der früheren Sammelpartei SVP gestellt. Sie betrieben zwar keine Politik des „Los von Rom“, jedoch entsagten sie dem grundlegenden Menschenrecht der Freiheit und Selbstbestimmung nicht. Diese Karte wurde zumindest vorsichtshalber im Talon belassen und konnte als Druckmittel benützt werden.
Seit Arno Kompatscher jedoch am 9.1.2014 das Amt des Landeshauptmanns von Luis Durnwalder übernahm, ist in grundsätzlichen Fragen ein merklicher Richtungswechsel zu „pro Italien“ feststellbar. Von 2005 bis 2013 stand Kompatscher seiner Heimatgemeinde Völs am Schlern als Bürgermeister vor und er war von 2011 bis 2013 Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes und des Rates der Gemeinden. In seiner Regierung übernahm Kompatscher die Ressorts Wirtschaft, Finanzen, Innovation und Außenbeziehungen. Zur Halbzeit der Legislaturperiode übernahm er 2016 turnusgemäß von seinem Trentiner Amtskollegen Ugo Rossi zusätzlich die Präsidentschaft der Region Trentino-Südtirol.
Warum sind Arno Kompatscher und seine Mannschaft aber so italophil? Man darf das Menschliche und Allzumenschliche bei der Beurteilung nicht außer Acht lassen:
Mit seinem Jahres-Bruttogehalt von 230.580 Euro gehört der siebenfache Vater Arno Kompatscher zu den Best-Verdienern unter den Regierungschefs der ganzen Welt.
Er steht in der Weltrangliste nach Lee Hsien Loong (Singapur), nach Barack Obama (368.222 Euro), nach dem österr. Bundespräsidenten (325.500 Euro) und nach dem kanadischen Premier Stephen Harper (239.345 Euro) an fünfter Stelle.
Angela Merkel muss mit einem Jahres-Bruttogehalt von 215.778 Euro noch zu Arno Kompatscher aufblicken. Und auch der französische Präsident Francois Hollande (178.864 Euro) verdient weniger als Kompatscher.
Noch krasser ist der Vergleich zwischen dem LH und Matteo Renzi: Der italienische Premier verdient mit 114.701 Euro brutto im Jahr genau halb so viel wie der Südtiroler Landeshauptmann .(Quelle: „Neue Südtiroler Tageszeitung“).
Die SVP leidet unter Vertrauensverlust
Die SVP verliert derzeit immer mehr an Vertrauen im Volk! Als Beispiel dafür sei an die vernichtende Niederlage bei der Abstimmung im Juni 2016 über einen weiteren Ausbau des Flughafens Bozen auf Kosten der Steuerzahlererinnert.
70,6 Prozent der Südtiroler Bevölkerung sprachen sich am 12. Juni 2016 bei einer Volksabstimmung gegen einen Vorschlag ihrer Regierung aus, weitere Unsummen in das Finanzgrab des Bozner Flughafens zu schütten. Das war eine bittere Niederlage für Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Was macht die Opposition?
Den Schlüssel für die Mobilisierung der Wähler hätten die drei Südtiroler Oppositionsparteien in der Hand. Hier fehlen jedoch gemeinsame Vorgangsweise in entscheidenden Grundsatzfragen, von einer gemeinsamen Arbeitsplattform ganz zu schweigen.
Man hat den Eindruck, dass Fragen wie die Wahrung des eigenen Mandatsstandes im Landtag und lokale Nebensächlichkeiten im Vordergrund stehen. Es ist noch keine gemeinsame Plattform für ein „Los von Rom“ erkennbar.
Aber was nicht ist, kann ja vielleicht noch werden!
„Nicht jeder Abschied fällt schwer!“
Auf überparteilicher Ebene motiviert der „Südtiroler Schützenbund“ viele Menschen dazu, alternativ in die Zukunft zu denken.
„Nicht jeder Abschied fällt schwer – Ohne Rom in die Zukunft!“Dieser Aufruf des Schützenbundes anlässlich der großen Freiheitskundgebung zu Pfingsten in Bruneck gewinnt angesichts der dramatischen Finanzsituation und der sich abzeichnenden gewaltigen politischen Krise Italiens mit der möglichen Staats-Pleite an Aktualität.
Das geplante „Verfassungsreferendum“ im Oktober könnte der Anfang vom Ende der mühsam in Jahrzehnten erkämpften kleinen autonomen Freiheiten sein.
Südtirol steht möglicherweise bald vor einem Scheideweg.
Ignorierte nationale Minderheiten – Krux der EU
Zwischen Hebriden und Stiefelabsatz machen sich nach dem Brexit-Referendum weitere Fliehkräfte bemerkbar
Von dem österreichisch-deutschen Publizisten Reynke de Vos
Seit sich Engländer und Waliser wider Schotten und Nordiren mehrheitlich für die Verabschiedung des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) entschieden, sind quer über den Kontinent Gründe und Folgen geradezu auf inflationäre Weise erörtert worden. Auffällig ist, dass dabei ein unterschätztes Thema gänzlich außer Acht geriet, nämlich Lage, Dasein und Bedürfnisse einer Gruppe von Minderheiten. Dies korreliert mit dem Stellenwert, den diese in EUropa einnehmen.
Es ist eine Krux, dass sich die EU nie auf eine eigentlich wünschenswerte, weil notwendige Minderheiten-Politik eingelassen hat. Ich meine damit nicht „neue“, sondern „alte“ Minderheiten, nationale Minoritäten (in – aufgrund vielerlei historischer Gründe – fremdnationaler Umgebung). Es gibt deren viele, auch in EU-Europa, und einige, deren stete „Erfolglosigkeit“ im Ringen um mehr Autonomie/Selbstverwaltung Sprengstoff birgt.
Warum hat die EU keine substantiellen Volksgruppen-Schutzmaßnahmen ergriffen? Warum haben ihre Gremien und Institutionen stets auf den – vergleichsweise machtarmen – Europarat verwiesen, bei dem die nationalen Minderheiten angeblich gut aufgehoben sind?
Zentralstaaten als Verweigerer
Weil jene traditionell zentralistisch aufgebauten und organisierten Nationalstaaten – Frankreich, Italien, Spanien, Rumänien, um nur die ärgsten Bremser zu nennen – deren Begehr prinzipiell ablehnend gegenüberstehen. Hinsichtlich Rumänien ist beispielsweise darauf zu verweisen, dass das Verlangen der ungefähr 1,4 Millionen ethnischen Ungarn – und insbesondere der ca. 700.000 Szekler – nach Autonomie von der gesamten politischen Klasse des Staatsvolks sofort als Sezessionsbegehr (Stichwort: Trianon) gebrandmarkt wird. Ähnlich ergeht es den ca. 500.000 Magyaren in der (Süd-)Slowakei.
Ein anderes Beispiel gefällig? Frankreich (am 7. Mai 1999) und Italien (27. Juni 2000) haben zwar die am 5. November 1992 vom Europarat verabschiedete und – bezogen auf die realen Auswirkungen für die jeweiligen Staatsnationen – relativ „harmlos“ bleibende „Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ unterzeichnet; ratifiziert und inkraft gesetzt wurde sie bis zur Stunde von beiden Staaten nicht.
Solange das Manko aufrecht ist, dass die „kleinen Völker“ respektive „kleinen Nationen“, als die sich nationale Minoritäten/Volksgruppen gerne nennen, weil sie sich als solche verstehen, in jenen Staaten, in denen sie daheim sind, der kollektiven Schutzrechte entbehren, so lange werden sie für diese ein nicht zu unterschätzender Unruhefaktor sein. Maßlos enttäuscht sind sie indes von der EU, von der sie sich in gewisser Weise „Erlösung“ erhoff(t)en. Denn abgesehen vielleicht von dem vergleichsweise kompetenzarmen „Ausschuss der Regionen der EU“, der allenfalls als Feigenblatt taugt, hat sich just das „supranationale Gebilde“ EU gänzlich ihrer Bedürfnisse entschlagen.
Schotten und Iren
Just im Gefolge des Brexit dürften sie sich daher neuerlich und umso vernehmlicher Gehör verschaffen. Die Schotten erstreben die Unabhängigkeit und den Verbleib in der EU. Mit einem weiteren, höchstwahrscheinlich erfolgreicheren Referendum ist zu rechnen. Und für die Nordiren scheint die Gelegenheit günstig, sich mit der Republik Irland zu vereinen. Sollte sich das brexit-geschwächte London gegen die manifesten Aufbegehrensmomente nördlich des Hadrianswalls und drüben in Ulster wehren, wogegen auch die Klammer United Kingdom (trotz großer Sympathie für die sie verkörpernde, aber nicht ewig lebende Königin) letztlich wenig Wirkung entfalten dürfte, so ist dort mit vernehmlichen Erschütterungen zu rechnen.
Die genannten Zentralstaaten müssen eine derartige Entwicklung jenseits des Kanals fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Denn sie hätte Signalwirkung für nationale Minderheiten auf ihrem Territorium und/oder im Grenzraum zu Nachbarstaaten. Weder von der EU-Kommission, noch vom Rat sind indes Initiativen zu erwarten, welche auf einen längst überfälligen „EUropäischen Rechtsrahmen für nationale Minderheiten“ hinauszulaufen hätte. Und im Europaparlament würden – gesetzt den Fall, es käme dort dazu – die jeweiligen nationalstaatlichen Bremser in den Reihen von Sozialisten/Sozialdemokraten und EVP dafür sorgen, dass darauf gerichtete Versuche ins Leere liefen.
Katalanen und Basken
Was für Schotten und Nordiren gilt, gilt umso mehr für Katalanen und Basken. Nicht die Katalanen, die sich in – von Madrid nicht anerkannten – Referenden bisher am weitesten vorwagten, sondern die Basken waren die ersten, die – anfangs und über Jahre hin mit blutigen Anschlägen – die Trennung von Spanien und den eigenen Staat zu erreichen hofften. Davon wäre naturgemäß auch Frankreich betroffen, denn jenseits der Pyrenäen, im Pays Basque (in baskischer Sprache „Iparralde“ = „Nordseite“), bekennen sich gut 100.000 Menschen zum baskischen Volk. Im Baskenland stellte Regierungschef Íñigo Urkullu – „Wir müssen auf die Ereignisse in Katalonien reagieren“ – 2015 seinen Plan „Euskadi Nación Europea“ vor. Er enthält das Recht auf Selbstbestimmung und sieht ein bindendes Referendum vor.
Bretonen und Korsen
Die Medien der Grande Nation geben zwar vor, das Geschehen auf den britischen Inseln habe auf Separatisten in Frankreich keine Auswirkung. Dem steht der Augenschein entgegen. Insbesondere in der Bretagne verfolgt man die schottische Unabhängigkeitsbewegung sehr genau. Viele Bretonen begleiten die Entwicklung dort mit Sympathie. Wenngleich in der Bretagne das Verlangen nach Abspaltung von Frankreich wenig ausgeprägt ist, so hört man doch gar nicht so selten, das schottische Vorpreschen werde auch anderen Volksgruppen in Europa – nicht zuletzt den Bretonen selbst – mehr Gehör und politische Eigenständigkeit verschaffen. Immerhin und wohl nicht von ungefähr sind die aufmüpfigen Bretonen bei der von Präsident Hollande initiierten großen Gebietsreform – Reduktion der Zahl der (festländischen, nicht der überseeischen) Regionen von 22 auf 13 – ungeschoren davongekommen.
Dasselbe gilt für die Korsen, wenngleich man auch die Insel Korsika, die nicht als Region, sondern als Gebietskörperschaft gilt, einer festländischen Verwaltungseinheit – etwa Provence-Alpes-Côte d’Azur – planerisch hätte zuschlagen können. Die Nationalpartei PNC (Partitu di a Nazione Corsa) tritt nicht unbedingt für die Unabhängigkeit Korsikas ein, was das Ziel bisweilen bombender Extremisten war/ist, verlangt aber mehr Selbständigkeit anstatt politischer Steuerung durch Paris. Im Elsass begnügt man sich hingegen offenbar mit einigen Zuständigkeiten in (sprach)kulturellen Angelegenheiten. Wenngleich nicht wenige Elsässer gegen die Verschmelzung ihrer Provinz mit Lothringen, der Champagne und den Ardennen zur Region Alsace-Champagne-Ardenne-Lorraine protestierten, welche vom 1. Oktober dieses Jahres an kurz „Région Grand Est“ heißen wird.
Flamen und Wallonen
In Brüssel, wo oft die am weitesten wirksam werdenden Entscheidungen für die EU getroffen werden, scheint der Staat, dessen Hauptstadt es ist, stets unmittelbar vor seiner Auflösung zu stehen. Der Konflikt zwischen holländischsprachigen Flamen und französischsprachigen Wallonen in Belgien währt schon lange und ist seit zehn Jahren deutlich stärker geworden. Von den Flamen, die sich ökonomisch gegen die Alimentierung der „ärmeren“ Wallonie wenden und zusehends für die Eigenstaatlichkeit eintreten, sprechen sich die wenigsten für den Erhalt des belgischen Zentralstaats aus. Die Deutschsprachige Gemeinschaft, ein von 80.000 Menschen bewohntes Gebilde mit politischer Selbstverwaltung, eigenem Parlament und Regierung, entstanden auf dem nach Ende des Ersten Weltkriegs abzutreten gewesenen Gebiet Eupen-Malmedy, gehört zwar territorial zur Wallonie, hält sich aber aus dem flämisch-wallonischen Konflikt weitgehend heraus.
Im Norden Italiens
Außerhalb des Landes werden die Unabhängigkeitsverlangen im Norden Italiens unterschätzt und medial weitgehend ausgeblendet. Die politische Klasse in Rom muss hingegen im Blick auf die möglichen Folgen des Brexit und angesichts wachsender regionaler Erosionserscheinungen eine Art „Domino-Effekt“ befürchten. Bestrebungen, sich von Italien zu lösen, gewannen letzthin besonders im Veneto an Boden. In einem Online-Referendum zum Thema Unabhängigkeit Venetiens, an dem sich seinerzeit 2,36 Millionen Wahlberechtigte (73 Prozent der Wählerschaft der Region) beteiligten, antworteten 89 Prozent auf die Frage „Willst Du, dass die Region Veneto eine unabhängige und souveräne Republik wird?“, mit einem klaren „Ja“.
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Veneto ergriff die Lega Nord in der Lombardei eine ähnliche Initiative. Die Schlacht um die Unabhängigkeit sei wieder aktuell, sagt daher Lega-Chef Matteo Salvini. Und fügte am Tag nach dem Brexit-Volksentscheid hinzu: „Es lebe der Mut der freien Briten. Herz, Verstand und Stolz besiegen die Lügen, Drohungen und Erpressungen. Danke UK, jetzt kommen wir dran“. Die Gegnerschaft zu seinen Bestrebungen sieht er in Rom und Brüssel. Rom macht er für hohe Steuern und Abgaben verantwortlich. Zudem spricht er sich für den Austritt Italiens aus der Euro-Zone aus.
Gegen Rom und Brüssel könne man nur gewinnen, wenn sich Lombardei, Piemont und Venetien zusammenschlössen, sagt Salvini. Die von seinem Stellvertreter Roberto Maroni geführte Mitte-Rechts-Koalition im lombardischen Regionalparlament verlangt die Umwandlung der Lombardei in eine Region mit Sonderautonomie, einen Status, den die Autonome Region Trentino-Alto Adige innehat, in welcher die Provinzen Trient und Bozen-Südtirol seit Ende des Zweiten Weltkriegs (zwangs)vereint sind.
Doch just diese „Privilegien“ sollen gemäß der (Staats- und Verfassungs-)Reform des italienischen Regierungschefs Matteo Renzi beseitigt werden, womit die bestehenden (Sonder-)Autonomien zwangsläufig gekappt würden. Ob die „Schutzklausel“, die Renzi den Südtirolern zugesichert hat, das Papier wert ist, auf dem sie – nicht eindeutig auslegbar – fixiert ist, muss sich erst noch erweisen.
Die römischen Parlamentarier der seit Ende des Zweiten Weltkriegs zwischen Brenner und Salurner Klause dominanten Südtiroler Volkspartei (SVP) haben alle Warnrufe – der deutschtiroler Oppositionsparteien und selbst jene von ehedem langjährigen politischen Verantwortungsträgern der eigenen Partei – in den Wind geschlagen und dem Reformvorhaben zugestimmt, über die Italiener das im Herbst abstimmen sollen. Die SVP hat sich damit aus selbstgewähltem Koalitionszwang mit dem Südtiroler Ableger von Renzis Partito Democratico (PD) politisch eindeutig positioniert; eine Festlegung, die sie – als „Minderheiten-Partei“ – aus gutem Grund, nämlich der Äquidistanz zu allen italienischen Parteien, gut sechs Jahrzehnte nie traf.
Möglicherweise zeitigt das Experiment „Autonomiekonvent“, auf welches sich die SVP – wiederum, um ihrem Koalitionspartner PD in Bozen und dessen Vormann Renzi in Rom zu willfahren – eingelassen hat, noch fatalere Folgen. Dieser „Konvent“ soll die Vorgaben liefern, mit denen das Zweite Autonomiestatut des Jahres 1972, auf welchem die politischen, ökonomischen und sozialen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der selbstverwalteten Provinz Bozen-Südtirol fußen, den „veränderten Gegebenheiten“ angepasst werden soll.
Faktum ist indes, dass Italien die autonomen Befugnisse des ihm nach dem Ersten Weltkrieg zugeschlagenen südlichen Tiroler Landesteils seit dem mit der österreichisch-italienischen Streitbeilegungserklärung im völkerrechtlichen Sinne beendeten Südtirol-Konflikt 1992 mittels gesamtstaatlicher, d.h. römischer „Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis“ und spürbarem Finanzmittelentzug, auf den sich die SVP einließ, sukzessive entwertete. Faktum ist zudem, dass die nicht zu leugnende, aber – wiederum wider Mahnungen von Opposition und „Altpolitikern“ der Partei – von der jetzigen SVP-Führung ignorierte Gefahr besteht, dass die Ergebnisse des „Konvents“ in ein „Drittes Autonomiestatut“ münden, dessen politischer und – vor allem rechtlicher – Rahmen bei weitem hinter jenem des Zweiten zurückbleiben dürfte.
„Los von …“
Angesichts dessen muss man sich nicht wundern, dass die Befürworter des „Los von Rom“ in Südtirol immer mehr Zulauf erhalten. Und sich, wie der in Bruneck veranstaltete „Unabhängigkeitstag“ erwies, mit den politischen Kräften jener Bewegungen verbünden, welche das „Los von London, Madrid, Paris, Brüssel …..“ für sich beanspruchen sowie die Gewährung und Ausübung des Selbstbestimmungsrechts verlangen.
Hätte sich die EU beizeiten auf eine vernünftige Politik zum Schutz der „alten“ Minderheiten eingelassen und einen verlässlichen kollektiven Rechtsrahmen zum Schutz der „kleinen Nationen“ und Volksgruppen geschaffen, so wären die zwischen Hebriden und Stiefelabsatz dräuenden Fliehkräfte mutmaßlich nicht so stark angewachsen. Und erhielten auch nicht zusätzlichen Auftrieb vom britischen Exit.
Sieg über Italien durch Mut und Improvisation
Vor 150 Jahren: Österreich siegt zu Land und See über Italien
Als im Juni 1866 der Krieg zwischen Preußen und Österreich ausbrach, nützte Italien die Gunst der Stunde und erklärte Österreich ebenfalls schnell den Krieg. Am 24. Juni 1866 kam es zur Schlacht bei Custozza, in welcher die zahlenmäßig stärkere italienische Armee geschlagen wurde. Am 20. Juli 1866 unterlag die übermächtige italienische Flotte den Österreichern in der Seeschlacht bei Lissa.
Dass Österreich trotz dieser Siege im Frieden von Wien am 3. Oktober 1866 letztlich Venetien an das Königreich Italien abtreten musste, lag daran, dass die Kräfte des österreichischen Heeres auf zwei Kriegsschauplätze verteilt und damit zersplittert gewesen waren. In der Schlacht bei Königgrätz gelang es daher nicht, das preußische Heer zu besiegen. Preußen aber hatte Italien für den Fall der Niederlage Österreichs zugesichert, dass Venetien an Italien fallen sollte und auch Frankreich hatte diesen Plan unterstützt und Druck auf Österreich ausgeübt.
Über die Seeschlacht bei Lissa haben der „Andreas Hofer Bund Tirol“ (AHT) und der „Südtiroler Heimatbund“ (SHB) eine Darstellung aus der Feder des AHT-Obmannes Winfried Matuella veröffentlicht, die wir hier gerne auszugsweise wiedergeben:
150. Jahrestag der Seeschlacht von Lissa gegen die italienische Flotte
20. Juli 1866
Weil die Regierung bei der Marine gespart hatte, muss Admiral Tegetthoff die veralteten österreichischen Holzschiffe mit Eisenbahnschienen behelfsmäßig panzern. Trotzdem erringt er gegen die topmoderne italienische Panzerflotte einen sensationellen Sieg.
Unter Kaiser Josef II. (dem Sohn Maria Theresias) kam es 1786 zur Gründung einer österreichischen, zunächst ziemlich überschaubaren Kriegsmarine. Als aber mit dem Frieden von Campoformio im Jahre 1797 Venedig, Istrien und Dalmatien in österreichischen Besitz kamen, kam die venezianische Flotte mit dazu. Somit besaß Österreich seit dem Ende des 18. Jahrhundert eine starke Mittelmeerflotte.
Die italienische Superflotte sollte triumphieren. Das junge Königreich hatte kurz nach seiner Gründung begonnen, eine massive Seestreitmacht aufzubauen, mit dem Ziel, die Österreicher längerfristig aus der Adria zu vertreiben
Daher verlangte die Propaganda nach einem grandiosen Sieg, einem Triumph, wie er eines neuen, stolzen Nationalstaates würdig war. Nach der schmachvollen Niederlage bei Custozza musste die Ehre der jungen Nation wieder hergestellt werden, der Gebietsgewinn wollte durch einen militärischen Sieg errungen sein. Wozu hatte Italien schließlich funkelnagelneue sündhaft teure Panzerschiffe angeschafft, die erst kürzlich in den besten Werften der Welt geschmiedet worden waren? Es waren gepanzerte Kolosse, ausgerüstet mit Geschützen aus Gusseisen, die „Affondatore“ etwa verfügte sogar über gepanzerte Drehtürme. Diese Statusflotte kreuzte auf italienischen Gewässern und erhielt nun den Befehl der Regierung, den österreichischen Marinestützpunkt Lissa, das „Gibraltar der Adria“ genannt, heute die kroatische Insel Vis, einzunehmen.
Von einer kompletten Panzerflotte wie jene Italiens konnte Österreichs Marine zur träumen. Statt neuer Schiffe hatte es in Österreich Sparpakete gegeben.
Sparpaket statt neuer Panzerflotte für die Marine
Der Vizeadmiral und Kommandant der österreichischen Kriegsmarine Wilhelm von Tegetthoff (1827 – 1871) hatte gerade einmal sieben Panzerschiffe zur Verfügung, und diese waren aus Spargründen mangelhaft ausgerüstet. Im Vergleich zu jenen Italiens. Das österreichische Kriegsministerium hatte zwar bei Krupp moderne Geschütze bestell, um die Flotte aufzurüsten, aber der preußisch – österreichische Krieg hatte die Auslieferung verhindert. Teggetthof ließ die veralteten Schiffe mit Eisenbahnschienen, Eisenplatten und Ketten notdürftig panzern – „schwimmende Bügeleisen“ wurden diese Schiffe genannt.
Mit der Führung der italienischen Flotte war Admiral Graf Carlo Persano betraut. Persano war früher Marineminister gewesen, und genaugenommen war er mehr Politiker als Militär. Überheblich war er auch noch: Als Admiral Persano am 20. Juli 1866 um 10.00 Uhr vor Lissa auf die österreichische Flotte traf, bezeichnete er die Österreicher noch verächtlich als „pescatori“, als Fischer.
Es wird so lange gerammt, bis einer untergeht
Aber die „Fischer“ überraschten die Italiener mit einer Technik, mit der Persano nicht rechnet. Weil Admiral Tegetthoff weiß, dass seine schlecht gepanzerten Flotte bei einem Artillerieduell gegen die modernen italienischen Geschütze keinerlei Chance hat, greift er die italienische Panzerflotte mit der Taktik antiker Galeeren an – nach dem Motto: Es wird gerammt, bis einer untergeht.
Dabei gelingt Tegetthoff der sensationelle Erfolg: Als sich das gegnerische Flaggenschiff, die „Re d´ Italia“ mit seiner Breitseite zeigt, beschleunigt Österreichs „Ferdinand Max“ auf volle Geschwindigkeit und schlägt eine mehrere Meter breite Bresche in das italienische Schiff. Binnen weniger Minuten geht das brandneue moderne Prachtstück mit über 390 Mann Besatzung unter. Als den Italienern auch noch ein weiteres Panzerschiff explodiert, weil dessen Pulverkammer in Brand gerät, tritt die topmoderne italienische Marine den Rückzug an – und die schlecht ausgerüstete Marine fährt einen sensationellen Sieg ein.
(Ing. Winfried Matuella Obmann des Andreas Hofer – Bundes Tirol 19. Juli 2016)
Wir danke dem „Andreas Hofer Bund Tirol“ für diesen Beitrag.
Die Stimme Roms in Bozen
Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher Bild Kompatscher: Wikimedia.org, Dragan Tatic Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (CC BY 2.0), Collage: SID
Südtirols Landeshauptmann – ein Gegner der Selbstbestimmung
„Eigenständigkeit ist vorstellbar“. Die Schlagzeile in dem österreichischen Nachrichtenmagazin NEWS vom 2. Juli 2016 mit einem Zitat aus einem Interview mit Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher („Südtiroler Volkspartei“ – SVP) erweckt auf den ersten Blick einen falschen Eindruck.
Man könnte meinen, der Südtiroler Landeshauptmann sei über Nacht zu einem Befürworter der Selbstbestimmung seiner Volksgruppe mutiert.
Liest man das Interview genauer durch, so kommt man rasch darauf, dass man sich in Rom wegen der Einstellung Kompatschers keine Sorgen zu machen braucht.
Kompatscher: Ein Recht ohne Rechtsfolgen
Von dem Magazin dazu befragt, was er zu der Forderung des FPÖ-Chefs Strache nach Anwendung des Selbstbestimmungsrechts in Südtirol sage, erklärte Kompatscher wörtlich:
„Die Südtiroler haben dieses Selbstbestimmungsrecht schon. Denn dieses Recht ist ein unveräußerbares Recht aller Völker im Sinne der UN-Charta.“
Und dann Kompatschers Rolle rückwärts: „Das ist aber nicht mit einem unmittelbaren Recht gleichzusetzen, jederzeit einen eigenen Staat zu gründen, Grenzen zu verschieben oder eine Sezession durchzuführen.“
Dazu sei „die Zustimmung Italiens“ notwendig.
Kompatscher: Die Südtiroler wollen die Trennung von Italien – es ist aber völlig unrealistisch
„Die Zustimmung Italiens vorausgesetzt“, sagt Kompatscher, „würde sich wohl eine Mehrheit der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung sowohl für die Option eines eigenen Staates als auch für jene eines Zurück zu Österreich aussprechen. Das Szenario ist aber wegen der fehlenden Zustimmung Italiens ohnehin völlig unrealistisch.“
Widerspruch vom Südtiroler Heimatbund: Wille und Mut zur Selbstbestimmung!
Zu diesen Aussagen Kompatschers äußerte sich der Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB), einer von ehemaligen politischen Häftlingen Südtirols gegründeten Organisation, mit klaren Worten und veröffentlichte nachstehende Pressemitteilung:
Als richtig bezeichnet der Südtiroler Heimatbund die Aussagen in verschiedenen Medien von Landeshauptmann Kompatscher, wonach die Südtiroler Bevölkerung mehr Eigenständigkeit verlange und im Rahmen eines möglichen Selbstbestimmungsreferendums für einen Freistaat Südtirol oder die Rückkehr zu Österreich stimmen würde. Jedoch hat die Geschichte einen Haken, so Obmann Roland Lang.
Kompatscher führte aus, dass Italien nie Südtirol das Recht auf Selbstbestimmung zugestehen würde, da es unrealistisch wäre.
Muss Südtirol praktisch mit Italien in der ersten Klasse untergehen?
Steht das Völkerrecht nicht über dem nationalen Recht?
Und warum muss man sich bei Italien entschuldigen, wenn man das Recht ausüben will? Diese Fragen haben alle längst eine Antwort erhalten, so der SHB.
Sind die Südtiroler ein Volk? Der bekannte österreichische Völkerrechtler Felix Ermacora hat einmal gesagt, dass kein Land einem Volk die Selbstbestimmung verwehren kann, auch Italien Südtirol nicht. Doch verlangen und fordern muss man es.
Wurde die SVP nicht zum Zwecke der Erreichung des Selbstbestimmungsrechtes gegründet?
Am 19. Mai 1945 veröffentlichte die „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) in der Tageszeitung „Dolomiten“ ihr Parteiprogramm mit der Forderung nach Selbstbestimmung. Bei den führenden SVP-Politikern von heute scheint das gerne verdrängt zu werden.
Im April 1946 forderten die Südtiroler mit 155.000 Unterschriften die Rückkehr Südtirols zu Österreich. Tatkräftig unterstützt auch vom Südtiroler Klerus.
Wenn man wie Kompatscher das Selbstbestimmungsrecht bei jeder sich bietenden Gelegenheit als unrealistisch hinstellt, so erweist man dem Freiheitsstreben damit einen Bärendienst. Aber den Freunden in Rom wird es sicher gefallen.
Zudem muss man sich ernsthaft die Frage stellen, wieso die Südtiroler Volkspartei das Recht auf Selbstbestimmung im eigenen Statut verankert hat, wenn es sowieso niemals ausgeübt werden darf.
Die SVP soll endlich sagen, ob sie das Selbstbestimmungsrecht überhaupt noch anpeilt oder es nur noch als Altlast in den Statuten hat, schließt der SHB-Obmann Lang.
Österreichs Bundeskanzler Leopold Figl nahm am 22. April 1946 in Innsbruck die nach Österreich geschmuggelten Unterschriften so gut wie aller damals volljährigen Südtiroler entgegen, mit denen diese ihren Willen zur Rückkehr ihres Heimatlandes nach Österreich bekundeten.
Südtirol-Autonomie in Zukunft nicht gesichert!
Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher (rechts im Bild) zusammen mit Österreichs Außenminister Kurz. Will Kompatscher die Schutzmachtrolle Österreichs in Rom opfern? Bild: wikimedia.org, Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (CC BY 2.0)
Österreichs diplomatischer Offenbarungseid
Die politische Bombe platzte am 29. Juni 2016 bei einem „briefing“ im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres am Minoritenplatz in Wien.
Auf Drängen des Nationalratsabgeordneten und parlamentarischen FPÖ-Südtirol-Sprechers Werner Neubauer sowie der SPÖ waren die Mitglieder des parlamentarischen Südtirol-Unterausschusses in das Ministerium zu einer informativen Aussprache über die aktuelle Situation in Südtirol eingeladen worden.
Thema der Aussprache war vor allem die Frage, welche Auswirkungen die bevorstehende italienische Verfassungsreform auf die Südtirol-Autonomie haben werde. Diese Verfassungsreform, die eine Abwendung vom Föderalismus und eine Rückkehr zur zentralistischen Ordnung bedeutet, liegt derzeit als von der römischen Abgeordnetenkammer und dem römischen Senat genehmigter Gesetzestext vor.
Wie von der Regierung in Rom angeordnet, findet im Oktober in ganz Italien darüber eine Volksabstimmung statt. Die italienische Regierung geht davon aus, dass die Mehrheit für die zentralistische Verfassungsänderung stimmen wird.
Das Eingeständnis eines hohen österreichischen Diplomaten
Der Leiter des Völkerrechtsbüros, Botschafter Dr. Helmut Tichy, mußte bei dem „briefing“ in Wien auf die insistierenden Fragen des Abgeordneten Neubauer Folgendes eingestehen:
Wenn die neue Verfassung in Kraft tritt, kann der Zentralstaat gesetzliche Kompetenzbeschneidungen der Autonomie vornehmen.
Wenn das Land Südtirol dagegen vor dem italienischen Verfassungsgerichtshof Beschwerde erhebt, so müsse man damit rechnen, dass dieser gegen die Interessen Südtirols entscheidet, da der Verfassungsgerichtshof in Italien übergeordnete Interessen des Zentralstaates zu wahren haben werde. Das sei, so Botschafter Dr. Tichy, „einzigartig“ und „bereitet Sorgen“.
Der italienische Verfassungstext besagt: Kompatschers politisches Gebäude ist auf Treibsand gebaut
Bisher hatte man in Wien ebenso wie in Bozen die Situation schöngeredet. Und das aus gutem Grund.
Die SVP-Senatoren hatten nämlich am 20. Jänner 2016 in Rom für die neue zentralistische Verfassung gestimmt und die SVP-Kammerabgeordneten hatten dies am 12. April 2016 ebenfalls getan.
Der Südtiroler Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher (SVP) hatte dies damit begründet, dass Rom bei einer Überarbeitung des bisherigen Autonomiestatuts inhaltlich entgegen kommen werde und dass bis zur erfolgten Überarbeitung eine vereinbarte Schutzklausel für das bestehende Autonomiestatut gelte.
Das Eingeständnis des Botschafters Dr. Tichy zeigt nun auf, dass das Gebäude dieser Politik das Südtiroler Landeshauptmannes Dr. Kompatscher auf Treibsand gebaut ist.
Jeder der italienischen Sprache Kundige kann anhand des italienischen Gesetzestextes feststellen, dass die Aussage des österreichischen Botschafters und Völkerrechtsexperten Dr. Tichy stimmt.
In diesem Text heißt es nämlich (geänderter Artikel 117 der Verfassung):
Auf Deutsch:
„Auf Vorschlag der Regierung kann das Staatsgesetz in Angelegenheiten eingreifen, welche nicht der ausschließlichen Gesetzgebung (des Staates) vorbehalten sind, wenn die Wahrung der juridischen oder wirtschaftlichen Einheit der Republik oder die Wahrung des nationalen Interesses dies erfordert.“
Eine alte Methode kehrt wieder: Mit schwammigen Formulierungen dem Staat freie Hand geben!
An sich müsste man in Bozen und Wien seit Jahrzehnten die bewährte italienische Taktik bereits kennen, wonach blumige und schön klingende Bekenntnisse und „Zugeständnisse“ auf offener politischer Bühne von schwammigen Formulierungen in Gesetzestexten begleitet werden, die dann dem Staat ein weites Feld an Interpretationsmöglichkeiten eröffnet.
Schon mehrmals hat Rom auf diese Weise den ursprünglichen Sinn von Vereinbarungen, Verträgen und Gesetzen in das Gegenteil verkehrt.
Diese Taktik ging im Jahr 1946 los mit dem unpräzise formulierten „Pariser Vertrag“. Sie setzte sich fort mit einer angemaßten „Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis“ des Staates und feiert nun mit dem der Autonomie übergeordneten „nationalen Interesse“ des Staates die aktuelle Wiederkehr.
Gleichzeitig erzählt der Landeshauptmann Dr. Kompatscher den Südtirolern, dass das Mitsegeln auf solchem Kurs eine erfolgreiche Politik darstelle.
Der Aufstand der SVP-Altmandatare
Dass der jetzige Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher aus lauter Gefolgschaftstreue gegenüber Rom diese Situation nicht sehen wollte und nicht sehen will, hat bereits im Vorjahr und im Frühjahr 2016 zu einem Aufstand verfassungsrechtlich durchaus kompetenter Altmandatare der „Südtiroler Volkspartei“ geführt.
Ein Verfassungsrechtler spricht offene Worte
Der Alt-SVP-Obmann, Ex-Senator und Verfassungsrechtler Professor Dr. Roland Riz war stets auf Konsens mit Rom bedacht gewesen. Er ist kein Freund von Selbstbestimmungsbestrebungen und ganz gewiss kein sogenannter „Scharfmacher“.
Aber sogar er hält die von Dr. Kompatscher im „Einvernehmen mit Rom“ geplante Änderung des Autonomiestatuts für eine katastrophale Fehlentscheidung.
Bereits am 13. 3. 2015 hat er in einem Interview in der Tageszeitung „Dolomiten“ gegen dieses Vorhaben entschieden Stellung genommen.
Riz sagt, dass diese Politik Südtirol auf den Weg „zu einer ganz normalen italienischen Provinz“ führt, in welcher „unsere Rechte … immer weniger“ werden. „Wenn wir versuchen, uns ein neues Autonomiestatut zu geben, dann geben wir die internationale Verankerung auf. Alles ist in Gefahr. Und die Südtiroler spüren, dass sie nicht gut vertreten sind.“
Ex-Senator Oskar Peterlini warnt
Am 22. 10. 2015 erklärte der Ex-Senator Oskar Peterlini gegenüber der Tageszeitung „Dolomiten“, dass er den Kompatscher-Kurs des Einvernehmens mit Rom um jeden Preis für einen „historischen Fehler“ halte.
Peterlini sagte: „Italien wird zentralisiert, die Regionen eines guten Teiles ihrer ehemaligen konkurrierenden Zuständigkeiten entmachtet.
Dem Staat wird die Möglichkeit eingeräumt, auch in die verbleibenden Zuständigkeiten der Regionen einzugreifen. … Die Ausweitung der Zuständigkeiten des Staates, die der Verfassungsgerichtshof als übergeordnet einstuft, birgt die Gefahr des Eingriffes auch in die ureigenen Landes-Zuständigkeiten.“
Über den neu formulierten Artikel 117 der Verfassung sagte Peterlini zu den „Dolomiten“:
Am 2. Februar 2016 berichtete die Tageszeitung „Dolomiten“ über eine Vorsprache einer ganzen Reihe von Altmandataren der SVP bei dem Landeshauptmann Dr. Kompatscher.
Der ehemalige Senator Oskar Peterlini fasste anschließend die Bedenken der Altmandatare gegenüber den „Dolomiten“ zusammen:
„Wir haben unsere großen Bedenken gegen diese Reform dargelegt.“ Italien werde, so Peterlini, damit immer zentralistischer. „Und wir Südtiroler haben in der Vergangenheit erfahren müssen, was das bedeutet.“
Der Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher hingegen beharrte im Anschluss an die Aussprache gegenüber den „Dolomiten“ darauf, dass seine Politik die einzig richtige sei.
Schwere Bedenken von Seite der Südtiroler Schützen
Am 26. Februar 2016 veröffentlichte die Tageszeitung „Dolomiten“ nachstehende Stellungnahme von Seiten des Südtiroler Schützenbundes:
Die Opposition ruft dazu auf, bei dem Referendum mit „NEIN“ zu stimmen
Freiheitliche Partei
Pressemitteilung
Bozen, den 5. Juli 2016
NEIN zur Verfassungsreform – sonst verliert Südtirol Freiheitlicher Landesparteivorstand spricht sich gegen römischen Zentralismus aus
Der Freiheitliche Landesparteivorstand setzte sich bei seiner jüngsten Sitzung mit der anstehenden Verfassungsreform auseinander. In einstimmiger Weise erklärte der Vorstand seine ablehnende Haltung zur geplanten Reform und empfiehlt der Bevölkerung beim Referendum mit „NEIN“ zu stimmen.
Die vom PD vorgelegte Verfassungsreform sieht einen zentralistischen Staat vor, der das staatliche Interesse stets vor das Interesse der Autonomien in Italien stellt. Die Verfassungsreform ist zutiefst zentralistisch und in ihrer Grundausrichtung den Bedürfnissen der Zentralverwaltung in Rom angepasst.
Für die Autonomie Südtirols, den Minderheitenschutz der deutschen und ladinischen Sprachgruppe zeigt sich schon jetzt ein düsteres Bild. Sollte die Reform genehmigt werden, so ist Südtirol, unsere Heimat, der Verlierer.
Süd-Tiroler Freiheit
Die Süd-Tiroler Freiheit hob in einer Pressemitteilung vom 5. Juli 2016 hervor, dass der „Partito Democratico“ (PD), der italienische Koalitionspartner der SVP im Südtiroler Landtag (und gleichzeitig Regierungspartei in Rom), sich in dem derzeit tagenden Diskussionsgremium „Autonomiekonvent“ als Gegner der ethnisch und kulturell begründeten Autonomie offenbart habe:
Autonomiekonvent: PD will Süd-Tirol zu normaler italienischer Provinz degradieren!
Als neuerlichen Angriff auf die Fundamente der Autonomie und gefährliches Spiel mit dem Feuer kritisiert die Süd-Tiroler Freiheit den jüngsten und wiederholten Vorstoß des „Partito Democratico“ (PD) und der italienischen Kulturverbände im Autonomiekonvent. In einem im Konvent eingebrachten Dokument fordert Landesrat Christian Tommasini wiederholt die Abschaffung des Proporzes und ein „modello paritetico“. Der Koalitionspartner der Volkspartei verstärkt seine Bemühungen, die Autonomie in eine reine Territorialautonomie herabzustufen.
Landtagsabgeordneter Bernhard Zimmerhofer fordert die SVP dazu auf, sich endlich und mit aller Konsequenz zu den Säulen der Autonomie zu bekennen und ihren Koalitionspartner in die Schranken zu weisen. „Verschwinden Proporz und muttersprachlicher Unterricht, verschwindet mit ihnen die Autonomie“, unterstreicht Zimmerhofer abschließend.
Es zeichnet sich keine Kehrtwendung des Landeshauptmannes Dr. Arno Kompatscher ab. Dieser beharrt auf seiner Politik des Einvernehmens mit den politischen Wünschen Roms.
Immer mehr Südtiroler befürchten, dass er damit Südtirol in eine Katastrophe führt.
Die Option 1939 und ihre Folgen
Nachdem im jüngsten SID der Beitrag „Hitler und Südtirol – Eine Dokumentation“ erschienen war, wurde von Lesern angefragt, ob wir nicht auch zum Thema der Option von 1939 nähere Informationen geben könnten.
Dankenswerter Weise hat sich Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt, der Germanistik, Osteuropäische Geschichte, Volkskunde und Politikwissenschaft studiert und 27 Jahre der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ angehört hatte, dazu bereit erklärt, einen solchen Beitrag zur Verfügung zu stellen.
Rund 78 Prozent der Berichterstattung über Südtirol gingen während seiner Tätigkeit in der FAZ auf seine Rechnung. Es war ihm stets ein Anliegen, die Interessen der Südtiroler und anderer ethnischer Minderheiten zu vertreten. Seit seinem Ausscheiden aus der FAZ lehrt er an österreichischen und ungarischen Hochschulen.
Im Jahr 2009 wurde Olt mit dem Verdienstorden des Landes Südtirol geehrt, und im Jahr 2013 zeichnete ihn die Republik Österreich mit dem Österreichischen Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst aus. Der Nordtiroler Landeshauptmann Günther Platter verlieh ihm ebenfalls anno 2013 den Großen Tiroler Adler-Orden.
Es freut uns, den nachstehenden Beitrag von ihm veröffentlichen zu können. Die Bebilderung wurde durch uns vorgenommen.
Georg Dattenböck Schriftleiter
„Option“ – Hitlers und Mussolinis folgenreicher Schacher mit den Südtirolern.
Eine Rückblende von Reinhard Olt
Für Tiroler ist von den historischen Erinnerungsdaten – neben dem Beginn des Ersten Weltkriegs, an dessen Ende die waffenstillstandswidrige Annexion des südlichen Landesteils durch Italien 1918 und dessen friedensvertragliche Übereignung an den Stiefelstaat im Jahr darauf stand – der alljährliche 21. Oktober als besonders schmerzlicher Gedenktag zu „bewältigen“: An diesem Tag des Jahres 1939 gab der nationalsozialistische deutsche „Führer“ Adolf Hitler seinem faschistischen italienischen Pendant, dem „Duce“ Benito Mussolini, Südtirol preis.
Mit dem damals zwischen Berlin und Rom in Kraft getretenen „Optionsabkommen“ sollte gewährleistet werden, was nach der faschistischen Machtübernahme in Italien 1922 zwischen Brenner und Salurner Klause sowie zwischen Reschen-Pass und Dolomitenstock trotz brutaler Entnationalisierungspolitik nicht erreicht worden war, nämlich die „ewige Italianità“ dieses Landstrichs.
Für dessen Erwerb hatten chauvinistische Irredentisten gemäß der seit Mitte des 19. Jahrhunderts propagierten „Wasserscheiden-Theorie“ unablässig gefochten, und für dessen Einverleibung wechselte Italien 1915 die Seite und trat – gemäß dem Motto „Sacro egoismo“ („Heiliger Eigennutz“) – gegen den aus Deutschem Reich und Österreich-Ungarn bestehenden Zweibund, mit dem es ehedem im „Dreibund“ verbündet war, in den Krieg ein.
Schon in einer seiner weniger bekannten Schriften aus der „Kampfzeit“ – „Die Südtiroler Frage und das Deutsche Bündnisproblem“ (erschienen 1926 in München im NSDAP-Parteiverlag F. Eher) – hatte der „böhmische Gefreite“ Hitler zu erkennen gegeben, daß er die Südtiroler als ein Hindernis auf dem Weg zur Annäherung an den späteren Achsenpartner betrachtete.
Nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938, womit die Wehrmacht am Brenner stand, zerstreute Hitler anlässlich seines Staatsbesuchs italienische Befürchtungen, wonach eine Rückgliederung Südtirols bevorstehen könnte, indem er am 7. Mai 1938 in Rom erklärte: „Es ist mein unerschütterlicher Wille und mein Vermächtnis an das deutsche Volk, daß es die von der Natur uns beiden aufgerichtete Alpengrenze immer als eine unantastbare ansieht.“
Diese Erklärung fand in dem am 22. Mai 1939 in Berlin im Beisein Hitlers von den Außenministern Joachim von Ribbentrop und Galeazzo Graf Ciano (Schwiegersohn Mussolinis) unterzeichneten „Stahlpakt“ ihre Bekräftigung. Denn in der Präambel dieses politisch-militärischen Bündnisses zwischen dem Deutschen Reich und Italien hieß es, dass mit den „für immer festgeschriebenen gemeinsamen Grenzen die sichere Grundlage für gegenseitige Hilfe und Unterstützung gegeben“ sei. Und um die in diesem Abkommen genannte „ewige Grenze“ auch „volkstumspolitisch“ zu untermauern, handelten besagter Graf Ciano und Reichsführer-SS Heinrich Himmler unter strikter Geheimhaltung das Optionsabkommen aus.
Es sah vor, daß sich Deutschsüdtiroler und Ladiner in der Provinz Alto Adige („Hochetsch“) sowie jene des zur Provinz Trient gehörenden Südtiroler Unterlandes, aber auch die Bewohner des bis 1918 zu Kärnten gehörenden Kanaltals – es erstreckt sich vom heutigen Grenzübergang Thörl-Maglern/Arnoldstein über Tarvis/Tarvisio bis Pontafel/Pontebba – sowie des Fersentals und Luserns (deutsche Sprachinseln im Trentino) für Italien oder für das Deutsche Reich zu entscheiden hatten: „Optierten“ sie bis zum 31. Dezember 1939 für die deutsche Staatsbürgerschaft, so war damit die Verpflichtung zur Aussiedlung verbunden; entschieden sie sich für die Beibehaltung der italienischen, somit für den Verbleib in der angestammten Heimat, so taten sie dies freilich in der Gewissheit, keinen Schutz mehr für ihre Volksgruppe in Anspruch nehmen zu können.
Schon im Juni 1939 war der Inhalt des schändlichen Abkommens in Südtirol bekannt geworden. Daraufhin traten Vertreter des (der Kirche nahestehenden) „Deutschen Verbandes“ (DV) wie Repräsentanten des (NS-nahen) „Völkischen Kampfrings Südtirols“(VKS), die sich im Bozner Marien-Internat bei Kanonikus Michael Gamper zu einer Beratung getroffen hatten, einhellig dafür ein, geschlossen für den Verbleib in der Heimat zu stimmen. Am 1. August 1939 wurde im Verlautbarungsblatt der Staatsbahnen angekündigt, dass „in nächster Zeit Transporte von Personen und Gütern aus Südtirol in südliche Provinzen abgehen“ sollten. Der römische Statthalter, Präfekt Giuseppe Mastromattei, verkündete in der Zeitschrift „Atesia Augusta“, dass, wer „immer Treue zu Italien und zu den Einrichtungen des Regimes bewiesen“ habe, bleiben dürfe. Dies bedeutete jedoch, dass die meisten der keineswegs faschistisch eingestellten Südtiroler von Deportation in die südlichen Provinzen bedroht waren. Dazu kam, dass laut Arbeitsvermittlungsgesetz nur Italiener als Ersatz für entlassene Deutschsüdtiroler eingestellt werden durften.
Den italienischen Privatbetrieben wurde die Einstellung von Südtirolern verboten, und auch die Obstgenossenschaften durften keine deutschtiroler Saisonarbeiter mehr beschäftigen. Höchste Repräsentanten des faschistischen Staates gaben in öffentlichen Äußerungen zu verstehen, dass die für Italien optierenden Südtiroler nach Sizilien umgesiedelt werden könnten, wo das Regime gerade eine Landreform in Gang gesetzt hatte, wodurch 20 000 neue Bauernstellen geschaffen werden sollten. Späteren Erklärungen der italienischen Behörden, wonach Italien-Optanten in Südtirol verbleiben könnten, wurde nicht mehr geglaubt, vor allem auch, weil eine von Bischof Geisler geführte Delegation, die diesbezüglich bei Mussolini vorsprechen wollte, nicht empfangen worden war. Man sah sich auf Gedeih und Verderb der römischen Willkür ausgeliefert.
In ihrer Verzweiflung hatten sich Vertreter des VKS direkt an Himmler gewandt. Dieser erklärte einer VKS-Abordnung anlässlich einer Begegnung am Tegernsee unverblümt, dass das Deutsche Reich die „Dableiber“, also die Optanten für Italien, ihrem Schicksal, mithin dem unabwendbaren nationalen Untergang, überlassen werde. Der VKS schwenkte nun um und begann, mit reichsdeutscher Unterstützung, für eine möglichst geschlossene Option für das Reich zu werben. Kanonikus Michael Gamper und sein Freundeskreis vom DV und dem Andreas Hofer-Bund (AHB) hingegen waren überzeugt, dass man im Lande bleiben und auf eine Änderung der Verhältnisse hoffen müsse. Die emotionalen Auseinandersetzungen führten zu einer tiefgreifenden Spaltung der Bevölkerung, die durch die Dörfer und teilweise auch durch die Familien ging. Es kam zu gegenseitigen Vorwürfen des „Verrats“, wobei die Deutschland-Optanten als „Heimatverräter“ und die „Dableiber“ als„Volksverräter“ beschimpft wurden.
Von den 246 036 dazu Berechtigten optierten 211 799 für die deutsche Staatsbürgerschaft und Aussiedeln, 34 237 votierten für die Beibehaltung der italienischen und Bleiben. Wer ging, ließ alle unbewegliche Habe zurück. Von den Optanten wurden schließlich etwa 76 000 ausgesiedelt. In ihre Häuser und Höfe, über deren Wert hastig Kommissionen befanden, zogen zumeist Süditaliener ein – der ganze Landstrich sollte ja seinen „deutschen Charakter“ verlieren.
Der Zweite Weltkrieg, an dessen Beginn vor 77 Jahren auch in diesem Zusammenhang zu erinnern ist, verhinderte die vollständige Ausführung der Umsiedlung, die bereits 1941 zum Erliegen kam, ins Deutsche Reich oder ihm angeschlossene respektive von ihm unterworfene Gebiete.
Die Entscheidung für Gehen oder Bleiben war schließlich schon mit der „Operationszone Alpenvorland“ gänzlich obsolet geworden, zu der Südtirol mit der Besetzung Norditaliens gehörte, nachdem Mussolini 1943 vom Faschistischen Großrat abgesetzt worden war und in der „Republik von Salò“ als Satrap Hitlers „regierte“. Berlin fragte fortan nicht mehr nach „Optanten“ oder „Dableibern“. Gestellungsbefehle an die Front erreichten Angehörige beider Lager.
Die Rückkehr der Deutschland-Optanten in ihre Heimat nach Kriegsende stieß auf enorme Schwierigkeiten. Es bedurfte trotz des zwischen dem italienischen Ministerpräsidenten Alcide De Gasperi und dem österreichischen Außenminister Karl Gruber am 5. September 1946 zu Paris geschlossenen Abkommens („Parier Vertrag“) über die (dann bis 1972 von Rom torpedierte) Autonomie Südtirols, welches auch die „Revision der Option“ zum Gegenstand hatte, zäher Verhandlungen, den zunächst Staatenlosen, überdies als Nazis Gebrandmarkten, die italienische Staatsbürgerschaft wieder zuzuerkennen. Die damals geschlagenen, tiefen seelischen Wunden sind auf beiden Seiten erst nach vielen Jahren wieder vernarbt.
Selbst der von Angehörigen beider Lager gegründeten Südtiroler Volkspartei (SVP), an deren Spitze nachmals für gut drei Jahrzehnte Silvius Magnago stand, ein Optant, fiel es nicht leicht, die Kluft allmählich zu überwinden. Kanonikus Gamper gebührt das Verdienst, durch sein leuchtendes Beispiel der Nächstenliebe und Toleranz die Südtiroler nach Kriegsende wieder zu einer handlungsfähigen Volksgruppe zusammengeführt zu haben.
Anfangs hatte der im Mai 1945 von den Alliierten in Bozen eingesetzte italienische Präfekt Bruno De Angelis sogar danach getrachtet, die Aussiedlung der verbliebenen Optanten in die amerikanischen, englischen und französischen Besatzungszonen in Österreich und Deutschland zu erreichen. Dies war an den alliierten Mächten gescheitert. Rom versuchte sodann, mit Kniffen und Tricks die Rückkehr der ausgesiedelten Optanten zu behindern. Welche Methoden dabei angewandt wurden, zeigte etwa die Beschlagnahme des Vermögens jener Deutschland-Optanten, denen Italien 1949 die Wiedererteilung seiner Staatsbürgerschaft unter der durch nichts zu rechtfertigenden Beschuldigung verweigerte, es handele sich durchweg um Nazis. Damit hoffte man, weitere Rückkehrwillige abzuschrecken.
Bis 1952 hatten nur deren 25 000 wieder in die Heimat zurückkehren können. Das war nur rund ein Drittel der Ausgesiedelten.
Erst dem „Dableiber“, Gamper-Vertrauten, ehemaligen KZ-Häftling, nunmehrigen Journalisten und SVP-Abgeordneten im italienischen Parlament Friedl Volgger gelang es mithilfe einer von ihm organisierten alliierten Unterstützung, die römische Regierung dazu zu bewegen, die Vermögensbeschlagnahme wieder aufzuheben.
Für lange Zeit auch stellte sich im deutsch-italienischen Nachkriegsverhältnis die vermögens- und versicherungsrechtliche sowie die technische Abgeltung von Leistungen für Optanten wie ein Sperrriegel in den Weg. Die Optanten hatten sämtliche Guthaben verloren. Die Ablösesummen für ihre zwischen 1939 und 1941 in Südtirol verlassenen Besitztümer waren auf Sperrkonten ohne Verfügungsberechtigung überwiesen worden. In Österreich, das 1938 dem Reich „angeschlossen“ worden war und wohin viele Südtiroler ausgesiedelt wurden, raffte die Geldentwertung die „freien Einlagen“ dahin.
Und in Ansiedlungsgebieten wie Böhmen und dem Elsass waren von Optanten erworbene Liegenschaften als „deutsches Eigentum“ entschädigungslos konfisziert worden.
In Südtirol bemühten sich Josef Zingerle, diözesaner Caritasdirektor von Brixen, Rudolf Freiherr Unterrichter von Rechtenthal, Johannes Schauff von der in Genf ansässigen „Internationalen Katholischen Wanderungskommission“, sowie die SVP-Senatoren Karl Tinzl und Karl Mitterdorfer um Rücksiedlungshilfen für heimkehrwillige Optanten aus der Bundesrepublik.
Erst Anfang der sechziger Jahre konnten ihre Bemühungen mit finanzieller Hilfe Bonns in geordnete Bahnen gelenkt werden, indem Finanzministerium und Bundesausgleichsamt eine „humanitäre Regelung“ entwickelten, in die später das Arbeits- und Sozialministerium eingebunden war. Grundlage dafür war das 14. Lastenausgleichsgesetz, welches 1963 auf „Umsiedlungsgeschädigte und Optanten“ angewandt wurde.
In Bozen wurde ein „Berufungsausschuss für Umsiedlungsgeschädigte“ eingerichtet, über den man das Verfahren zur individuellen Entschädigung nach dem deutschen Reparationsschädengesetz abwickelte, welches in einem 1969 in Kraft getretenen „Abkommen zur Regelung von Kriegsschäden italienischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Staatsangehöriger in der Republik Italien“ seine Anwendung fand.
Letztendlich mündete es in das deutsch-italienische Rentenabkommen von 1976, in welchem eine über die Abgeltung von Vermögensschäden hinausreichende Zubilligung von Ausfallzeiten sowie Rentenleistungen geboten war und nach Beseitigung mancher Schwierigkeiten in Verhandlungsrunden 1983, 1986 und 1991 bis zur endgültigen Befriedung 1998 zum Tragen kommen konnte.
Zu Mitgliedern des Bozner Beratungsausschusses waren Vertreter der Optanten, der Sozialverbände, der Kirche und des öffentlichen Lebens berufen worden. Grundsätzlich wurden Leistungen nach dem Einzelantragsprinzip gewährt. Zahlungen zur Abgeltung von Vermögensansprüchen wurden an Geschädigte oder antragsberechtigte Erben geleistet, Rentenansprüche und -zahlungen im Zusammenwirken mit dem italienischen Rentenversicherungsträger NISF/INPS geregelt; der Berufungsausschuss stellte hierfür die amtlich anerkannten Bescheinigungen aus.
Nach dem Bonner Lastenausgleichsgesetz sind insgesamt 121,3 Millionen Mark bewilligt worden, die deutschen Aufwendungen im Rahmen des Rentenabkommens beliefen sich auf 262 Millionen Mark. Dreißigtausend Akten hatte der Berufungsausschuss angelegt, mehr als fünfzehntausend Anträge bearbeitet; nahezu zehntausend Begünstigte kamen in den Genuss von Zahlungen.
In einer separaten Regelung für Optanten aus dem Fersental und aus Lusern ermöglichte der Berufungsausschuss die Rückübertragung von 27 000 Grundparzellen im Trentino und 1971 den Umtausch von Vermögenswerten auf DM-Basis, die einst in Reichsmark festgesetzt worden waren.
Im Jahr 1999, 35 Jahre nach seiner Gründung und 60 Jahre nach dem unseligen Optionsabkommen, hatte der Berufungsausschuss seine gänzlich ehrenamtliche Tätigkeit beendet. Damit schloss sich ein beklemmendes Kapitel der jüngeren deutsch-italienischen Geschichte, damit war zugleich eine über Jahrzehnte belastende Hypothek auf den Beziehungen zwischen Bonn/Berlin und Rom sowie der beiden Hauptstädte zu Südtirol auf langwierige, aber humanitäre und pekuniäre Weise geräuschlos abgetragen worden.
Ein Beteiligter sah sich hingegen gegenüber den Ansprüchen von Optanten nicht in der Pflicht, wie der damalige Abschlußbericht des Ausschussvorsitzenden festhielt: „Die Verhandlungen um eine Entschädigung seitens der Republik Österreich für die Einbehaltung von cirka 11 000 Wohnungen, die mit Geldern der Südtiroler Umsiedler, gestützt auf Reichsbürgschaften, noch während des Zweiten Weltkrieges für diese errichtet wurden, führten zu keinem Erfolg.“
Weiter hieß es darin: „Es wäre sicherlich opportun, wenn die CA-Bank Innsbruck noch alle Konten der Optanten nach dem Vorbild der Schweizer Banken offenlegen würde.“
Mit in Jahrhunderten gefestigten Banden historisch legitimiert und mit der Jurisdiktion zweier UN-Deklarationen im Rücken gibt sich Wien zwar stets zu Recht als „Schutzmacht“ der Südtiroler aus. Wo es ihr als „Schutzmacht“ aber gut angestanden hätte, zusammen mit Deutschland Rückgrat zu zeigen, da zog sich die Republik Österreich in bewährter Weise auf den von ihr vertretenen, quasi staatsdoktrinären Standpunkt von der „Nichtexistenz als Völkerrechtssubjekt zwischen 1938 und 1945“ zurück – er kostet(e) nichts.
Hitler und Südtirol
Eine Dokumentation
Liebe Leser!
Wir erhalten gelegentlich Zuschriften, welche auf das Verhältnis Hitlers und des Nationalsozialismus zu Südtirol Bezug nehmen. Einige der Leser zeigen sich sehr gut informiert, andere wünschen mehr Information.
Gerade zu diesem Zeitpunkt erreicht uns eine skurrile Nachricht aus Italien: Die Paolo Berlusconi, dem Bruder des ehemaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi, gehörende italienische Tageszeitung „Il Giornale“, die in einer täglichen Auflage von 140.000 Stück erscheint, hat zu einer schrillen Werbemaßnahme gegriffen: Sie hat ihrer Wochenendausgabe vom 11. Juni 2016 Adolf Hitlers Buch „Mein Kampf“ beigelegt.
Der von ehemaligen politischen Häftlingen Südtirols gegründete „Südtiroler Heimatbund“ (SHB) hat diese Werbeaktion scharf verurteilt. Dessen Obmann Roland Lang erklärte gegenüber der Presse: „Das Ziel der Provokation wurde erreicht. Faschistische Denkweisen oder Weltbilder mit neofaschistischen Nuancen haben aber in einem geeinten und friedlichen Europa des 21. Jahrhunderts nichts verloren.“
Dass dieses, von „Il Giornale“ nun auch am Kiosk vertriebene Buch und sein Verfasser sich bis heute in nationalistischen Kreisen Italiens großer Beliebtheit erfreuen, ist verständlich. Man muss nur die Südtirol betreffenden Passagen in dem nur schwer genießbaren Bekenntniswerk Hitlers lesen. Italienische Neofaschisten und Super-Nationalisten haben wahrlich allen Grund, „Adolfo“ als ihren großen Freund zu feiern. Für uns ist dieses Ereignis jedoch der Anstoß, unseren Lesern nachstehende Dokumentation zu übermitteln.
Ich hoffe, dass wir kritischen Geistern damit dienlich sind.
Georg Dattenböck
Schriftleiter
Hitler und Südtirol Eine Dokumentation
von Jürgen Fingeller
Hitlers Kurswechsel
Vor Mussolinis Machtantritt hatte Hitler in öffentlichen Reden durchaus noch die Rückgabe Südtirols gefordert gehabt. Das stand im Einklang mit dem Parteiprogramm der NSDAP vom 24. Februar 1920, in welchem es hieß:
„1. Wir fordern den Zusammenschluss aller Deutschen auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu einem Groß-Deutschland.“
In den parteiamtlichen Erläuterungen dazu hatte es geheißen: „Wir verzichten auf keinen Deutschen im Sudetenland, in Südtirol, in Polen, in der Völkerbundkolonie Österreich und in den Nachfolgestaaten des alten Österreich.“ (G. Feder: „Das Programm der NSDAP und seine weltanschaulichen Grundgedanken“, München 1933, S. 42)
Als Benito Mussolini jedoch Ende Oktober 1922 von dem italienischen König zum Ministerpräsidenten ernannt worden war und nun begann, den Staat langsam aber sicher in eine Diktatur zu transformieren, wurde er zum großen Vorbild Adolf Hitlers und der Bündnisgedanke mit Italien trat in den Vordergrund.
Hitler betonte ab nun die Freundschaft und ideologische Verbundenheit mit dem Faschismus und erklärte ab 1922 wiederholt in Reden und Zeitungsinterviews, dass er die Brennergrenze als endgültig betrachte.
Unter der Federführung des vor den Faschisten aus Südtirol geflüchteten Univ.-Prof. Dr. Eduard Reut-Nicolussi wurde von der „Arbeitsstelle für Südtirol“ in Innsbruck eine Zeitung mit dem Namen „Der Südtiroler“ herausgegeben. In einem Sonderdruck dieser Zeitung aus dem Jahr 1932 kritisierte Reut-Nicolussi das Verhalten Hitlers und zitierte aus dessen abfälligen Äußerungen über Südtirol.
Am 10. Oktober 1923 konnte die italienische Zeitung „Corriere Italiano“ ein Gespräch mit Hitler veröffentlichen, in welchem dieser erklärte: „Als Nationalist vermag ich mich durchaus in die italienischen Gedankengänge zu versetzen und verstehe sogar den italienischen Anspruch auf eine gesicherte Grenze.“ (Wiedergegeben in: Karl Heinz Ritschel: „Diplomatie um Südtirol“, Stuttgart 1966, S. 130)
Hitler ahmte Mussolini in allem nach
Hitler begann, die faschistische Bewegung auch äußerlich nachzuahmen, um die Gleichartigkeit der Bewegungen in Deutschland und Italien zu unterstreichen.
Aus dem faschistischen „Saluto Romano“, den hier Militärkaplane der Alpini in der Faschistenzeit vorzeigten, wurde nachahmend der „Deutsche Gruß“.
Die nationalsozialistischen „Sturm-Abteilungen“ (SA), eine Nachahmung der mit Schwarzhemden ausgestatteten Faschistischen Miliz, wurden einheitlich mit Braunhemden eingekleidet. Sie trugen keine Fahnen, sondern Standarten nach altrömischem beziehungsweise faschistischem Vorbild.
Aus dem „Duce“ wurde der „Führer“. Hitler schätzte an Mussolini auch dessen Betonung der angeblichen Überlegenheit der „italischen Rasse“ über die anderen Mittelmeervölker.
In der faschistischen Zeitschrift „Difesa della Razza“ („Verteidigung der Rasse“) wurde die Höherwertigkeit der „italischen Rasse“ über andere Populationen verkündet.
In dem Punkt 25 seines Parteiprogramms forderte Hitler, dem Vorbild Mussolinis folgend, einen berufsständischen Aufbau des Staates und „die Bildung von Stände- und Berufskammern.“
Im Sicherheitswesen sollte auch er auch eine terroristische Geheimpolizei und Konzentrationslager einrichten.
In bevölkerungspolitischer Hinsicht sollte Hitler von dem „Duce“ auch die Idee der Zwangsassimilierung sowie der Umsiedlung und Vertreibung ganzer Völkerschaften übernehmen.
Die von dem „Duce“ propagierte Forderung nach „neuem Lebensraum“ in Afrika wurde bei dem „Führer“ zur Forderung nach „neuem Lebensraum“ im Osten.
Görings Vorschlag: Verzicht auf Südtirol gegen Erhalt von Geld
Da die NSDAP unter ständigem Geldmangel litt, erhoffte Hitler von Mussolini auch eine finanzielle Unterstützung der deutschen Schwesterpartei.
Bereits im September 1923 reiste ein mit einem Bevollmächtigungsschreiben des Generals Ludendorff ausgestatteter Emissär der NSDAP namens Kurt Lüdecke nach Rom, um vergeblich finanzielle Unterstützung für die ständig unter Geldnot leidende NS-Bewegung zu erbitten. (Jens Petersen: „Hitler – Mussolini. Die Entstehung der Achse Berlin-Rom 1933 – 1936“, Tübingen 1973, S. 15)
Noch traute Mussolini den Freundschaftsangeboten der nationalsozialistischen Führung nicht so recht.
Am 8. November 1923 scheiterte der NS-Putsch in München und Hitler bezog für eine kurze Zeit eine Zelle in der Festung Landsberg. Der Führer der SA, Hermann Göring, ging 1924 für eine Zeit lang nach Italien ins Exil. Dort nahm er im Juni 1924 Kontakt mit dem Diplomaten Giuseppe Bastianini auf, welcher Mitglied des „Gran Consiglio del Fascismo“, des „Faschistischen Großrats“ und ein Vertrauter von Benito Mussolini war. Bastianini sollte später Staatssekretär im Außenministerium werden.
Göring trug diesem Mann und anderen hohen faschistischen Funktionären seine Bitte vor: Es ging wiederum um das Geld. Göring erbat ein Zwei-Millionen-Lire-Darlehen für Hitler und die NSDAP. Das war damals eine sehr hohe Geldsumme. Um der faschistischen Seite Sicherheiten über das künftige Verhalten der NSDAP geben zu können, verfasste Göring im August 1924 als „NS-Generalbevollmächtigter in Italien“ einen Entwurf für ein Abkommen zwischen der NSDAP und der Faschistischen Partei. In diesem Papier verpflichtete Göring seine Partei für den Fall, dass sie an die Macht käme oder bedeutende politische Macht in Deutschland erlangen sollte, zu Folgendem:
„… klar zu machen, dass es für sie keine Alto-Adige-Frage gebe und dass sie absolut und ohne Umschweife den Status quo der italienischen Besitzungen anerkenne … Die NSDAP wird ab sofort alles tun, um revisionistischen Bestrebungen in Bezug auf Alto Adige in Deutschland entgegenzutreten …“
Als Gegenleistung erbat Göring eine geheime Anleihe für die NSDAP in der Höhe von 2 Millionen Lire. Er versprach „äußerste Diskretion“. Diese Finanzierung werde „auf unserer Seite lediglich dem Führer unserer Bewegung, dem Vermögensverwalter unserer Partei und dem Unterzeichneten bekannt sein.“ (Vertragsentwurf im Nachlass von Dott. Leo Negrelli von Mussolinis Regierungs-Presseamt. Wiedergegeben in: David Irving: „Göring – Eine Biographie“, Kiel 1986, S. 61f)
Görings erneutes Angebot, den „Südtiroler Irredentismus auszumerzen“
Am 9. März 2006 berichtete die Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ über einen sensationellen Fund. Das Südtiroler Landesmuseum Schloss Tirol hatte soeben aus dem Nachlass eines früheren Göring-Freundes, des Hoteliers Rodolfo Walther in Venedig, ein hochinteressantes Schriftstück erworben, aus dem die „Dolomiten“ nun zitierten.
Es handelt sich um ein weiteres Memorandum in italienischer Sprache, welches Göring im November 1924 in Venedig für seinen Gastgeber und Freund Rodolfo Walther verfasste, nachdem Mussolini auf das erste Göring-Memorandum nicht reagiert hatte.
Rodolfo Walther sollte anhand dieses Memorandums dem „Duce“ nochmals das Projekt des Abkommens zwischen der NSDAP und der Faschistischen Partei unterbreiten.
Göring verwies in dem von ihm persönlich unterzeichneten Memorandum darauf, dass Hitler sich von Beginn an jeder irredentistischen Haltung in der Südtirolfrage enthalten habe und dass die Nationalsozialisten bereit seien, ein für alle Mal auf Südtirol offiziell zu verzichten. Wiederum erbat Göring auch finanzielle Hilfe. Dadurch würde man ermuntert sein, so berichteten die „Dolomiten“ über den Inhalt des Schriftstücks, „sich für eine Annäherung an das faschistische Italien weiterhin einzusetzen und jedwede Art des Südtiroler Irredentismus auszumerzen. Hermann Göring schließt mit ‚… della S. E. Ill.ma obbligatissimo Hermann Göring, rappresentante incaricato della Nationalsozialistischen Freiheitsbewegung Deutschlands.“ (Auf Deutsch: „ … der Ihrer hervorragendsten Exzellenz zutiefst ergebener Hermann Göring, beauftragter Repräsentant der Nationalsozialistischen Freiheitsbewegung Deutschlands.“)
Unterdrückung der Südtiroler durch Deutschland: Was für ein Vorteil für Italien!
Am 19. September 1924 legte Göring in einem Brief an den faschistischen Journalisten und Mussolini-Vertrauten Dott. Leo Negrelli noch nach: „Denken Sie nur daran, welch ein Vorteil es wäre, wenn eine deutsche Regierung freiwillig jegliche Südtiroler Irredenta unterdrückt und freiwillig Italiens Nordgrenze garantiert?“
Zu einer Unterzeichnung des von Göring vorgeschlagenen Vertrages kam es offenbar aus Gründen der Vorsicht noch nicht, wenngleich Mussolini und seine Gefolgsleute ihn „inhaltlich akzeptierten“, wie Negrelli schriftlich festhielt. (David Irving: a. a. O., S. 63f)
Das italienische Geld fließt
Es begann aber nun das italienische Geld für die NSDAP zu fließen. Der damalige italienische Generalkonsul in München, Giuliano Cora, hat dies in seinen Erinnerungen aufgedeckt: „Wir waren die ersten, welche jene unterstützen, die uns so viel Verderben brachten. Diese Hilfeleistungen liefen nicht über mein Büro. Als ich aber aus einer bayerischen Regierungsquelle davon erfuhr, behinderte ich diese intriganten und unverantwortlichen diplomatischen Dilettanten nach Möglichkeit.“ Wie Cora weiter ausführte, sei er aber aufgrund seiner Opposition gegen die geheimen finanziellen Unterstützungen von München abberufen worden.
Auch der ehemalige Diplomat Pietro Quaroni hat die Geldflüsse zu Hitler bestätigt: „Die Hitler-Bewegung wurde von der italienischen Seite her mit Sympathie betrachtet. Sie wurde auch zumindest einige Male seitens Italiens mit bedeutenden Geldmitteln unterstützt“. (Giuliano Cora: „Un diplomatico durante l’era fascista“, in: Storia e Politica, Jg. 5, 1966, S 88-98. Sowie: Pietro Quaroni: „L’Italia dal 1914 al 1945“, in: „Nuove Questioni di Storia Contemporeanea, Bd. 2, Milano 1968, S. 1225. Diese Beiträge sind in italienischer Sprache wiedergegeben in: Jens Petersen: „Hitler – Mussolini. Die Entstehung der Achse Berlin-Rom 1933 – 1936“, Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom, Band XLIII, Tübingen 1973, S. 24f. Deutsche Übersetzung durch den Verf.)
Hitler dankt und bezeugt seine Treue
Auch wenn Hitlers Verzicht auf Südtirol vor allem durch künftige strategische Bündnisüberlegungen motiviert gewesen war, so durfte auch angesichts der materiellen Unterstützung aus Rom kein Zweifel an einer künftigen Bündnistreue Hitlers und der NSDAP aufkommen.
Im 1926 veröffentlichte Adolf Hitler im Münchner Eher-Verlag, in welchem vor einem Jahr bereits der erste Band von „Mein Kampf“ erschienen war, eine Broschüre. Diese trug den Titel „Die Südtiroler Frage und das deutsche Bündnisproblem“, und stellte einen teilweisen Vorabdruck aus dem zweiten Band von „Mein Kampf“ dar, welcher im Dezember 1926 erscheinen sollte. Hitler hatte es aber eilig, seine unwandelbare Treue zu dem Faschismus und Mussolinis Italien zu betonen. Er veröffentlichte daher die Südtirol betreffenden Abschnitte vorweg als Sonderdruck. In seinem Vorwort bezeichnete er Mussolini als „den Mann, der als überragendes Genie das nationale Gewissen Italiens verkörpert.“ Auch wenn es schmerzlich sein sollte, „Volksgenossen an irgend einer Stelle der Erde um das freie Selbstbestimmungsrecht gebracht zu sehen, so wenig dürfen wir das Schicksal von 60 Millionen Menschen schädigen lassen durch Gefühlsmomente“.
Man müsse hier zu Opfern bereit sein. „Die Südtiroler Frage ist für uns ein Problem, das nur im Rahmen der für Deutschland möglichen europäischen Bündnispolitik die richtige Lösung finden kann.“ (Adolf Hitler: „Die Südtiroler Frage und das deutsche Bündnisproblem“, München 1926, S. 6f)
Hitler: „Der Jude“ reitet das Steckenpferd Südtirol
Es gehe darum, das internationale Judentum zu besiegen. Die richtige Lösung, so führte Hitler weiter aus, sei das Bündnis mit dem faschistischen Italien.“ (Adolf Hitler: a. a. O., S. 43) Als weiterer Bündnispartner käme England in Frage, welches kein Interesse daran habe, dass Frankreich „als Wirtschafts- und Militärmacht zur unbedingten herrschenden Hegemonie-Stellung gelangt.“ (Adolf Hitler: a. a. O., S. 22f)
Um aber solche Bündnisse mit Deutschland zu verhindern, reite „der Jude mit außerordentlicher Geschicklichkeit“ ein besonderes Steckenpferd: „Südtirol“. Er werde dabei unterstützt von „jenem allerverlogensten Pack, das, auf die Vergeßlichkeit und Dummheit unserer breiteren Schichten bauend, sich hier anmaßt, eine nationale Empörung zu mimen”. (Adolf Hitler: a. a. O., S. 30)
Mit dieser „Führer“-Aussage wurde jeder innerhalb oder außerhalb der NSDAP, der für Südtirol einzutreten gedachte, entweder zum Dummkopf oder zum Handlanger finsterer Interessen des internationalen Judentums abgestempelt und damit zum Feind erklärt.
Es ließen sich jedoch nicht alle Parteigenossen überzeugen oder einschüchtern. Es kam zu Austritten aus der Partei. Hitler zweifelte aber nicht an der Richtigkeit seiner Linie, die er in der Folge noch bekräftigte.
Hitler verkündet öffentlich den Verzicht auf Südtirol
Am 15. Juli 1928 unterstrich Hitler seine politische Linie in Bezug auf Südtirol und Italien in einer von der Parteileitung der NSDAP einberufenen Versammlung vor 3.000 geladenen Gästen. Er hielt eine Rede, in welcher er die künftige nationalsozialistische Außenpolitik darlegte. Die Innsbrucker Tageszeitung „Tiroler Anzeiger“ berichtete einen Tag später darüber:
„Hitler … trat für ein Bündnis mit Italien ein … Um zum Bündnis mit Italien gelangen zu können, will Hitler Südtirol preisgeben. Südtirol ist, wie er sagte, nicht von mir, sondern von jenen verraten worden, die Deutschland jahrzehntelang so geschwächt haben, daß es unfähig geworden ist, seine sämtlichen Brüder zu verteidigen. Außerdem ist in bindenden Staatsverträgen ein Verzicht auf Südtirol bereits niedergelegt.“
Erstaunlich an dieser Aussage ist, dass Hitler sich bei seinem Verzicht auf Südtirol auf die Zwangsverträge von St. Germain und Versailles berief, deren Aufhebung er unter Punkt 2 seines Parteiprogrammes vom 24. Februar 1920 gefordert hatte: „Wir fordern die Gleichberechtigung des deutschen Volkes gegenüber den anderen Nationen, Aufhebung der Friedensverträge von Versailles und St. Germain.“
In Bezug auf Südtirol betonte Hitler jedoch die Notwendigkeit des Verzichts, da dieser in diesen „bindenden Staatsverträgen bereits niedergelegt“ sei.
Im Gespräch mit Ettore Tolomei: Bekräftigung des Verzichts
Am 14. August 1928 traf sich Hitler über Vermittlung des italienischen Generalkonsulats in München mit dem faschistischen Senator Ettore Tolomei. Das Treffen mit dem Architekten der faschistischen Entnationalisierungspolitik in Südtirol, dem Schöpfer der frei erfundenen italienischen Ortsnamen in Südtirol und engen Vertrauten Benito Mussolinis fand in einer versteckt gelegenen Villa in Nymphenburg am Stadtrand von München statt.
Tolomei fertigte handschriftliche Notizen über sein Gespräch mit Hitler an und berichtete anschließend an Mussolini in Rom:
Hitler wolle „sich eines Tages an der Spitze Deutschlands sehen, ihm sein Programm auferlegen“. Hinsichtlich des von Tolomei auf das Tapet gebrachten Themas der „italienischen Assimilierung des Alto Adige“ äußerte Hitler sich zur Freude Tolomeis eindeutig: „Er sprach sich sehr rüde in Worten, die ich geradezu als grob bezeichnen könnte, aus. („ganz wurst“, „ich pfeif darauf“); jene vier Älpler von Bozen und Meran dürfen Deutschland nicht hindern, das im Spiel seiner außenpolitischen Beziehungen frei sein will, für seine großen Interessen in der Welt … zu sorgen, … wobei man sich von der Behinderung durch kleine gefühlvolle Rückstände befreien muss, wie es gerade die irritierende Frage des Alto Adige ist. … Er legt sich Rechenschaft ab, dass in einem kurzen Zeitraum die größeren Zentren des Alto Adige soweit italianisiert werden, dass sogar die Pangermanisten den Eindruck einer verlorenen Partie erhalten werden und dass folglich die Assimilierung der Hochtäler und der abgelegenen Täler nur eine Frage der Zeit sein wird.“
Tolomei empfahl Mussolini abschließend, jenen Teil der außenpolitischen Konzeption Hitlers zu fördern, „der das absolute Desinteressement an der italienischen Assimilierung des Oberetsch enthält.“ (Wiedergegeben in deutscher Übersetzung in: Karl Heinz Ritschel: „Diplomatie um Südtirol“, Stuttgart 1966, S. 134ff)
Ständige Bekundungen der Freundschaft
Nun kam es zu laufenden Freundschaftbekundungen von beiden Seiten, die bald den Protest der österreichischen Sozialdemokraten hervorriefen. Diese prangerten Anfang 1932 in einer Broschüre mit dem Titel „Südtirol verrecke!!“ die „restlose Preisgabe der Deutschen Südtirols durch die Nationalsozialisten“ an.
Nachstehend ein interessanter Auszug aus dieser Schrift:
Der 28. Oktober 1932 war der 10. Jahrestag des faschistischen „Marsches auf Rom“. Aus diesem Anlass begrüßte der Herzog von Pistoia, ein Vetter des italienischen Königs, auf dem „Siegesplatz“ vor dem „Siegesdenkmal“ in Bozen eine nationalsozialistische Delegation. Nach der Feier zur Erinnerung an die faschistische Machtergreifung posierten dann die Faschisten und Nationalsozialisten gemeinsam vor dem Siegesdenkmal für Erinnerungsfotos.
Am 30 Januar 1933 war Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt worden. Am 3. Februar 1933 versicherte er dem italienischen Generalkonsul in München, er könne „voll und ganz die strategischen Notwendigkeiten verstehen, die Italien die Aufrechterhaltung der Brennergrenze als unerlässlich erscheinen ließen.“ Jedenfalls dürfe das Schicksal einiger Tausend früherer österreichischer Bürger die Beziehungen zwischen Italien und Deutschland nicht beeinflussen. (Renzo De Felice: „I rapporti tra fascismo e nazionalsocialismo fino all’andata al potere di Hitler (1922 – 1933). Appunt e documenti., Napoli 1971, S. 206f. Wiedergegeben in: Jens Petersen: „Hitler – Mussolini. Die Entstehung der Achse Berlin-Rom 1933 – 1936“, Tübingen 1973, S. 68)
Anfang April 1933 weilte der frischgebackene preußische Ministerpräsident Hermann Göring zusammen mit Vizekanzler Papen auf Staatsbesuch in Rom. Er versichert im Auftrag Hitlers Mussolini erneut, dass man in Berlin die Südtirolfrage für erledigt ansehe. (Jens Petersen: „a. a. O., S. 169)
Bei einem weiteren Staatsbesuch erklärte Göring am 7. November 1933 in Rom gegenüber Mussolini, er könne auch im Namen seines Kanzlers die feierliche Erklärung abgeben, dass die Südtirolfrage niemals von deutscher Seite aufgerollt werden würde. (Mario Toscano: „Storia diplomatica della questione dell’Alto Adige“, Bari 1968, S. 124f)
Am 14. und 15. Juni 1934 kam es in Venedig zu einer ersten persönlichen Aussprache Hitlers mit Mussolini. Bei diesem Treffen war die Südtirolfrage kein Thema, sie war nicht mehr existent.
1934 erschien zur Untermauerung der innigen Freundschaft ein Huldigungsbuch, in welchem die faschistischen Leitfiguren neben den nationalsozialistischen „Führern“ in den höchsten Tönen gepriesen wurden. Dem „vielfältigen Genie“ Benito Mussolini wurde die „ungewöhnliche Größe eines Zyklopen“ bescheinigt und es wurde seine „Genialität“ ebenso wie seine „Menschlichkeit“ hervorgehoben. (Dr. R. O. Stahn und Filippo Bojano (Hrsg.): „Wir haben’s gewagt! Weg und Wollen der Führer in Deutschland und Italien.“, Stuttgart-Berlin 1934, S. 161)
Besuch der Hitler-Jugend in Italien
Nun wurden die guten Beziehungen auch auf den unteren Ebenen ausgebaut. Es gab Treffen auf Parteiebene in Italien und man sah gemeinsame Aufmärsche und Paraden von Faschisten und Nationalsozialisten.
Auch die nationalsozialistische Parteijugend wurde von dem italienischen Staatsminister Ricci, welcher auch Chef der faschistischen Jugend „Balilla“ war, nach Italien eingeladen. Am 15. September 1936 trafen 450 Hitlerjungen in Padua ein, wo sie von den Spitzen der Behörden begrüßt wurden. Den Höhepunkt ihrer Rundreise durch Italien stellte am 20 September 1936 der feierliche Empfang in Rom dar, wo die „Giovani Hitleriani“ zusammen mit ihrem Reichsjugendführer Baldur von Schirach an dem „Duce“ vorbeimarschieren durften.
Die Achse Berlin – Rom
Nachdem Hitler Italien im Abessinien-Krieg unterstützt hatte, schlossen der italienische Außenminister Graf Ciano und der Reichaußenminister Von Neurath am 22. Oktober 1936 ein Abkommen über enge Zusammenarbeit beider Staaten und Regime. Der „Duce“ erklärte in einem Interview für den „Völkischen Beobachter“ vom 17. Januar 1937: „Wir haben die Achse Berlin-Rom geschmiedet.“
Die Freundschaft zwischen den beiden Regimen wurde auf Briefmarken propagandistisch unterstrichen. Der einfache Wehrmachtssoldat bekam die „Tornisterschrift“ von Benito Mussolini mit dem Titel „Der Geist des Faschismus“ eingepackt.
Mussolini: Freundschaft zwischen zwei Demokratien
Am 25. September 1937 traf der „Duce“ Benito Mussolini zu einem Gegenbesuch in München ein. Er wurde feierlich empfangen. Hitler war über den Besuch erfreut, denn er sah sich von dem faschistischen Regime und von Mussolini als ebenbürtig anerkannt. Die Bevölkerung „jubelte den beiden größten Staatsmännern der Gegenwart“ zu, wie das Münchner „8 Uhr-Blatt“ schrieb.
Mussolini ernannte daraufhin den „Führer“ zum „Ehrenkorporal der Faschistischen Miliz“ und „hat ihm damit die höchste Würde und Ehre verliehen, die die Faschistische Bewegung zu vergeben hat.“ („8 Uhr-Blatt“, München, 26. September 1937)
Den krönenden Abschluss fand der Staatsbesuch in Berlin, wo Mussolini am 28. September 1937 auf dem Maifeld eine Rede hielt, in welcher er der Welt versicherte, dass es sich bei Faschismus und Nationalsozialismus um demokratische Systeme handle.
Er betonte die Freundschaft zwischen Italien und Deutschland. Er erklärte: „Weder in Deutschland noch in Italien besteht eine Diktatur, sondern es bestehen Kräfte und Organisationen, die dem Volke dienen. Keine Regierung, in keinem Teil der Welt, hat die Zustimmung des Volkes in solchem Maße wie die Regierungen Deutschlands und Italiens. Die größten und echtesten Demokratien, die die Welt heute kennt, sind die deutsche und die italienische.“
Hitler: Die unantastbare ewige Grenze!
Am 2. Mai 1938 traf Adolf Hitler zu seinem zweiten Staatsbesuch in Italien in einem Sonderzug am Brenner ein und wurde von dem Herzog von Pistoia, einem Vetter des italienischen Königs Vittorio Emanuele III. begrüßt.
Bei der Weiterfahrt nach Rom ließ Hitler die Vorhänge vor den Fenstern seines Salonwagens während der Fahrt durch Südtiroler Gebiet zuziehen.
Da konnte er gar nicht sehen, wie schön die Faschisten die Bahnhöfe (hier im Bild der Bahnhof von Sterzing, das nun „Vipiteno hieß) für ihn geschmückt hatten.
Erst nach Verlassen des Südtiroler Bodens sah der „Führer“ in den Bahnstationen zum Fenster hinaus und ließ sich von den begeisterten Faschisten zujubeln.
In Rom feierten der „Duce“ und der „Führer“ am 7. Mai 1938 nach einer Reihe von Veranstaltungen und Paraden bei einem Abendessen im Palazzo Venezia in Rom die deutsch-italienische Freundschaft.
Hitler unterstrich in einem Trinkspruch die faschistische These von der naturgegebenen Alpengrenze. Er sagte: „Es ist mein unerschütterlicher Wille und mein Vermächtnis an das deutsche Volk, dass es … die von der Natur zwischen uns beiden aufgerichtete Alpengrenze für immer als eine unantastbare ansieht, die die Vorsehung und Geschichte unseren beiden Völkern ersichtlich gezogen haben.“ (Zitiert nach: Paul Bruppacher: „Adolf Hitler und die Geschichte der NSDAP“, Teil 2: 1938 bis 1945“, 2. Auflage, Norderstedt 2013, S 39)
Der „Stahlpakt“ für den Untergang
Am 22. Mai 1929 schlossen das Deutsche Reich und das Königreich Italien zur Besiegelung ihrer unzerstörbaren Freundschaft einen militärischen Beistandspakt, der als „Stahl-Pakt“ in die Geschichte einging.
Mit diesem Abkommen verpflichteten sich beide Seiten, dem jeweiligen anderen Partner militärisch zu Hilfe zu kommen, wenn dieser „in kriegerische Verwicklungen mit einer anderen Macht oder anderen Mächten gerät“.
Der Bündnisfall war diesem Abkommen zufolge auch dann gegeben, wenn einer der Bündnispartner einen Angriffskrieg begann, ohne zuvor die Zustimmung des anderen Partners einzuholen.
Dieser Vertrag bewirkte, dass Hitler keineswegs den Rücken im Süden frei bekam, sondern dass er ohne vorherige Konsultationen in die imperialistischen Eroberungsabenteuer Mussolinis in Albanien, Griechenland und Nordafrika mit verwickelt wurde. Für die Briten bedeutete der Vertrag eine verstärkte und unmittelbare Bedrohung ihrer Stellung im Mittelmeer, verbunden mit einer Gefährdung ihrer Nachschublinien zu nahezu allen Gebieten des Empire. Das trug nicht zur Stärkung der ohnedies schwachen Friedensliebe Londons bei, sondern gab den Kriegsbefürwortern Auftrieb.
Die Deutsche Wehrmacht musste nun im Mittelmeerraum einschließlich Nordafrikas überall dort eingreifen, wo der militärisch wenig taugliche italienische Bündnispartner Prügel bezog.
Wie die Tageszeitung „Dolomiten“ am 24. Mai 1939 berichtete, wurde die „Stählerne Schicksalsgemeinschaft“ mit einem großen Treffen faschistischer und nationalsozialistischer Jugendverbände am Brenner gefeiert.
Das letzte Kapitel: Option und Bevölkerungsaustausch als endgültige „Lösung“ der Südtirol-Frage
Nach wie vor war Südtirol ein Stolperstein auf dem gemeinsamen Weg der beiden Diktatoren in das Unglück ihrer Völker.
Die Bevölkerung Südtirols hatte sich als weitgehend resistent gegen alle „Umvolkungs“-Bestrebungen erwiesen.
Der katholische Klerus Südtirols mit dem Brixener Fürstbischof Johannes Geisler an der Spitze hatte sich dabei als Fels in der Brandung erwiesen.
In Südtirol sicherte die Kirche den deutschen Gottesdienst, den deutschen Religionsunterricht und einen Restbestand an deutschem Vereinsleben. Mit Unterstützung zahlreicher Priester förderte sie den heimlichen „Katakombenunterricht“ und die kulturelle Tätigkeit katholischer Jugendgruppen.
Um dem ein Ende zu bereiten, vereinbarten am 23. Juni 1939 nationalsozialistische und faschistische Delegierte unter dem Vorsitz des Reichsführers-SS, Heinrich Himmler, bei einem geheimen Treffen im Hauptquartier der Geheimen Staatspolizei in Berlin die Umsiedlung der Südtiroler.
Das Dokument ist zur Gänze wiedergegeben in: Benedikt Erhard (Hrsg.): „Option Heimat Opzioni – Eine Geschichte vom Gehen und vom Bleiben“, Wien 1989, S. 139
Die Umsiedlung sollte in noch nicht festgelegte, unter der Herrschaft des Deutschen Reiches stehende Gebiete erfolgen. Der Umsiedlung sollte eine Willenserklärung der Betroffenen vorausgehen, ob sie auswandern, oder im Lande verbleiben wollten.
Das bedeutete, dass die Südtiroler sich entscheiden mussten, entweder
in der Heimat zu bleiben und auf die Bewahrung von Sprache und Volkstum zu verzichten, oder
auszuwandern, die Heimat aufzugeben, dabei aber das Volkstum zu bewahren
Diese Frage sollte die Volksgruppe zutiefst spalten und zu heftigen Auseinandersetzungen führen, deren Vernarbungen heute noch erkennbar sind.
86 Prozent der Südtiroler sollten sich für die Bewahrung ihrer angestammten Sprache und Kultur entscheiden.
Dass in der Folge nur ein Teil der Optanten abwandern musste, war nicht auf die Großzügigkeit Roms zurückzuführen, sondern auf die Kriegsereignisse, die eine weitere Durchführung dieser Art von Vertreibung aus der eigenen Heimat beendeten.
Für die Südtiroler war das ein Glück. Für das deutsche Volk insgesamt und für eine Reihe anderer Völker bedeutete dieser Krieg die denkbar größte Katastrophe.
Dass nach 1945 ein großer Teil der Ausgesiedelten wieder zurückkehren konnte, war ebenfalls nicht der Großzügigkeit Roms zu verdanken, sondern dem Druck der Alliierten, die ansonsten eine Eskalation der Lage befürchteten.
Zum Abschluss sei auf eine Seltsamkeit hingewiesen:
Zu den Verteidigern der faschistisch-nationalsozialistischen „Lösung“ der Südtirol-Frage zählen heute auch einige Personen und Kräfte, die sich selbst bei jeder Gelegenheit als „antifaschistisch“ und „antinazistisch“ darstellen.
Hier endet die rationale Diskussion.
(Eine genauere Darstellung der „Option“ und Umsiedlung muss einer eigenen Dokumentation vorbehalten bleiben.)
Ein Fest der Freiheit
Rückblick auf den Unabhängigkeitstag in Bruneck
Der SID-Schriftleiter Georg Dattenböck und der deutsch-österreichische Publizist Reynke de Vos blicken in ihren Beiträgen auf ein Ereignis zurück, welches sie tief bewegt hat.
Ein SID-Videobericht liefert Eindrücke des am 14. Mai von mehr als 10.000 begeisterten Menschen besuchten Freiheitsfestes. Vor allem die Jugend hat das Treffen in der alten Stadt Bruneck zu einer Feier der Lebensfreude und fröhlichen Zuversicht gemacht.
Erlebnis Bruneck, Pfingsten 14. Mai 2016 von Georg Dattenböck
Nachdem ich bereits 2013 beim Unabhängigkeitstag in Meran dabei und vom damals Erlebten tief beeindruckt war, fuhr ich auch diesmal wieder, trotz aller unerfreulichen Vorwarnungen der Wetterfrösche wegen einer Schlechtwetterfront über Pfingsten, mit großer Vorfreude nach Bruneck.
Allein schon die herzliche Begrüßung in meinem Quartier durch ein junges Ehepaar mit ihren Kleinkindern im Arm steigerte meine schon immer vorhandene Sympathie für unsere Landsleute südlich des Brenners. Die stille Weite und grandiose Schönheit des Pustertales, die hoch an den Berghängen klebenden Bauernhöfe, die gelbgrünen, satten Wiesen und im schönen Kontrast dazu die dunklen Felder und Wälder, lassen immer wieder den Wunsch hochkommen, sich hier niederzulassen.
Beim aufmerksamen Betrachten der heimischen Gesichter in den Dörfern wird der Geschichtskundige immer wieder daran erinnert, daß sich erhebliche Teile der geschlagenen Goten, als sie am Beginn des 5. Jahrhunderts im Etsch- und Eisacktal nach Norden und weiter in das Pustertal zogen, sich hier für immer niederließen.
Der Unabhängigkeitstag begann mit einer Überraschung: die Wetterfrösche hatten sich alle geirrt, es sah so aus, als würde es nicht regnen und eher heiteres Wetter herrschen. Hoffentlich, so mein heimlicher Wunsch am frühen Morgen, lassen sich die Vinschgauer, die Passeirer, die Sarntaler und alle Anderen in den westlichen Landesteilen nicht von den Wettervorhersagen abschrecken – sie ließen sich nicht!
Der Platz vor dem Rathaus füllte sich immer mehr, vor allem mit jüngeren Tirolern und ihren Kindern, welche die Hüpfburg am Eingang des Platzes in großer Zahl lebhaft besetzten. Ein sicherlich zwanzig Meter langes Transparent, bereits beim Betreten des Platzes unübersehbar angebracht, verkündete die den Tag beherrschende Parole.
Die politischen Gruppierungen des Landes hatten ihre Info-Stände aufgestellt, bei näherer Betrachtung fehlte mir ein Stand, der in Meran noch zu sehen war: jener der SVP. Mir konnte niemand erklären, warum. Ich war ob dieser demonstrativ negativen Haltung gegenüber den Veranstaltern sehr verwundert.
Der Platz füllte sich immer mehr, vor allem fielen die vielen Flaggen aus Flandern sofort auf, auch jene von Venedig und vor allem, das war die Überraschung, die große Zahl der Welschtiroler mit ihren unübersehbaren Fahnen, die aber auch mit ihrer Bekleidung und den darauf zu lesenden Sprüchen eindeutige Bekenntnisse zu ihrer Tiroler Identität ablegten.
Ein gut deutschsprechender Mann aus Trient erklärte mir auf Befragen, daß das große Unrecht der gewaltsamen Zerreißung und Trennung von Tiroler Landesteilen ein baldiges Ende finden wird, denn auch bei ihm daheim beginnen immer mehr junge Menschen ihre kulturellen Wurzeln wieder zu entdecken und das historische Tirol von Kufstein bis zur Berner Klause wird wieder entstehen, davon seien er und alle hier Angereisten fest überzeugt!
Volkstanzgruppen, Aperschnalzer, Alphornbläser, böhmische Blasmusik und eine patriotische junge Rockband bereicherten mit ihren Auftritten das vielfältige kulturelle Programm und um die Mittagszeit fand auch noch ein Staffellauf statt, an dem auch zu meiner großen Überraschung der Freiheitliche Pius Leitner teilnahm, er erreichte mit seiner Gruppe den 14. Platz. Man sah viel Politprominenz am Platz u.v.a. sah man den Südtirol-Sprecher der Freiheitlichen Partei, Werner Neubauer, Eva Klotz, Sven Knoll, Heimatbundobmann Roland Lang und Andreas Pöder.
Die kurzen Reden von Sprechern aus Flandern, aus Schottland, dem Baskenland und Katalonien, die den Anwesenden das brüderliche Zusammenstehen der ethnischen Minderheiten bei ihrem Kampf für Freiheit und Unabhängigkeit nahebrachten, wurden von den vielen tausenden Zuhörern mit großem Beifall und Zurufen bedacht.
Der Höhepunkt des Tages war die hochpolitische Rede des Landeskommandanten der Schützen, Elmar Thaler. Er zeigte schonungslos das Versagen der politisch Verantwortlichen auf, er verwies eindringlich auf die gewaltigen Sorgen der Arbeitnehmer und der heimischen Wirtschaftstreibenden mit dieser italienischen Republik, die ein Fass ohne Boden ist und immer mehr wird, Thaler stellte auch die Heuchelei der EU an den Pranger, immer wieder unterbrochen durch den brausenden Beifall und Sprechchören! Italien sei nicht unser Staat und werde es auch nie werden, so der Kommandant der Schützen.
An diese mich sehr beeindruckende Rede folgte der Marsch zur Altstadt von Bruneck und von dort zurück zum Rathausplatz. Der vorsichtigen Schätzung nach zogen acht bis zehntausend Teilnehmer hinter einem breiten Transparent her, daß die Vertreter der einzelnen Volksgruppen und mit dem Schützenkommandanten und dem mit tausenden wehenden Fahnen nachmarschierendem Zug voran trugen. Immer wieder hörten die Brunecker den Ruf der Masse: „Los von Rom“ und die flandrischen Trommler unterstützen diese Parole sehr nachdrücklich.
Bei der Heimreise bewegte mich u.a. die Frage, ob diese große Willenskundgebung der Schützen auch ihren Niederschlag in der Berichterstattung der Massenmedien finden werde. Verschweigen und Totschweigen ist die heutige Methode der Zensur.
Der „Unabhängigkeitstag“ in Bruneck
Eine Nachbetrachtung von Reynke de Vos
„Das schönste deutsche Land liegt am Brennerhang. Uns genommen durch Kriegsrecht, uns geblieben durch Menschenrecht. Keiner kann es entfremden, keiner darf es enteignen. Dies deutsche Sprachland; dies deutsche Weinland; dies deutsche Blumenland; dies deutsche Lichtland. Der Ruf soll ergehn: ,Heraus damit!’ – solange noch unsereins Worte hat; und eine Feder; und eine Sehnsucht; und einen Willen.“ Was der Schriftsteller Alfred Kerr Ende der 1920er Jahre in Worte fasste, galt dem im schändlichen Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye Italien zugesprochenen südlichen Teil Tirols. Im Gegensatz zu heute wusste man damals noch, dass des Dichters „deutsch“ Sprache und Kulturgemeinschaft meinte, nicht national(staatlich)es Terrain.
Und dass das Land unterm Brenner, als Teil des Habsburger Kronlandes Tirol, zu Österreich gehörte und Italien, das 1915 die Seiten gewechselt und es 1918 trotz Abschluss des Waffenstillstandes kurzerhand annektiert hatte, im Pariser Vorortvertrag vom 10. September 1919 als Kriegsbeute zugesprochen ward.
Dort verblieb es auch nach dem Zweiten Weltkrieg und firmiert seitdem als „Provincia Autonoma die Bolzano-Alto Adige“, wenngleich die gesamte Tiroler Bevölkerung in Unterschriftensammlungen Manifestationen des Zusammengehörigkeitswillens dokumentierte und jüngste demoskopische Befunde in Südtirol sowie in Österreich den Wunsch nach Abhaltung eines Referendums über die Zukunft untermauern. Nie wurde den zwischen Brenner und Salurner Klause, zwischen Reschen und Dolomiten lebenden Menschen die Möglichkeit zuteil, gemäß dem Selbstbestimmungsrecht über ihre territoriale Zugehörigkeit, mithin die Eigenständigkeit ihre Heimat zu befinden.
Maßgeblichen politischen Verantwortungs- und Entscheidungsträgern kam der Begriff Selbstbestimmung seinerzeit inflationär über die Lippen, als es ihnen um die gesetzliche Regelung der fallweisen Unterbrechung weiblicher Fertilität zu tun gewesen ist. In unserem Sinne bemüh(t)en sie sich tunlichst darum, die Erwähnung des Selbstbestimmungsrechts zu vermeiden.
Für die österreichische Außenpolitik und die Mehrheit des Nationalrats gilt die Autonomie Südtirols ausweislich einer parlamentarischen Resolution vom Juli 2015 sozusagen als eine Art bereits vollzogener besonderer Form der Selbstbestimmung. Und als „Ewiggestrige“ – laut Außenminister Sebastian Kurz, dem sich SPÖ, ÖVP, Grüne, Neos und deren Pendants in Innsbruck und Bozen beflissen anschließen – ,wer diesem völkerrechtlich verkürzten geistig-politischen Tiefflug nicht zu folgen bereit ist.
Das sind viele, wie sich stets erweist. Soeben legten in Bruneck mehrere tausend Menschen auf einer von der „Arbeitsgemeinschaft iatz!“ (iatz = jetzt) des Südtiroler Schützenbundes (SSB) organisierten, volksfestartigen Zusammenkunft ein Bekenntnis zum Beschreiten des Weges ab, der zur Unabhängigkeit ihrer Heimat führen soll. Wen wundert’s, dass sich unter der Parole „Los von Rom“ nicht nur Tiroler von diesseits und jenseits des Brenners, sondern auch Vertreter von Venetianern, Triestinern, Lombarden, Friulanern und Sizilianern im Pustertal einfanden, sondern auch Basken und Katalanen sowie Flamen und Schotten, deren „Los von …“ den Hauptstädten Madrid, Brüssel und London gilt.
Für Manu Gomez hat das Referendum von Arrankudiaga (November 2014) zwar nicht die Unabhängigkeit des Baskenlandes gebracht, zumal das spanische Verfassungsgericht bisher jede derartige Regung als verfassungswidrig verwarf. Dennoch sei damit ein Schneebrett losgetreten worden, welches zur Lawine anwachse.
Shona McAlpine von der 2012 gegründeten Bewegung „Frauen für die Unabhängigkeit“ aus Glasgow wies darauf hin, dass beim Referendum 2014 nur wenig fehlte, um aus Schottland einen unabhängigen Staat zu machen. Dennoch habe sich seitdem politisch einiges ereignet. So haben in der Wahl zum schottischen Regionalparlament unlängst die Unabhängigkeitsbefürworter abermals die Mehrheit der Sitze errungen. Die dominante Nationalpartei SNP will über das „Los von London“ sofort wieder eine neuerliche Volksabstimmung ansetzen, sollten sich die Briten am 23. Juni mehrheitlich gegen den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union (EU) aussprechen. In Edinburgh hingegen ist man klar gegen den „Brexit“.
Die Katalanin Anna Arqué, die schon auf dem ersten derartigen „Unabhängigkeitstag“ (Mai 2013) in Meran sowie anlässlich der dortigen Andreas-Hofer-Feier im Februar 2016 eine beeindruckende Rede gehalten hatte, bezeichnete jetzt in Bruneck Politiker, „die vor den Nationalstaaten auf die Knie fallen und das internationale Recht auf Selbstbestimmung verneinen“, als „Gefahr für die Demokratie“.
Und Bart De Valck, Vorsitzender der Vlaamse Volksbeweging (VVB; flämischen Volksbewegung) stellte die volklich-nationale Eigenständigkeit über den (dieser meist entgegengehaltenen) Primat der Wirtschaft: „Ohne Eigenständigkeit gibt es keine Grundlage für Wohlstand und Wohlergehen“.
Unter dem Motto „Heimat in Bewegung – Los von Rom“ zogen dann Tausende durch Bruneck, wo sich dem Auge ein beeindruckendes Fahnenmeer zeigte. Immer wieder von Beifall unterbrochen indes die Abschlussrede Elmar Thalers. Der Landeskommandant der Südtiroler Schützen und Hauptorganisator des „Unabhängigkeitstags“ wies eindrücklich darauf hin, wie sehr Südtirol von Rom abhängig sei, das in den letzten Jahren die in ganz Europa wider besseres Wissen als „Modell“ angepriesene Autonomie sukzessive entwerte. „Wir haben ein starkes Vaterland, und wir sind ja nach wie vor − zumindest kulturell − ein Teil Österreichs“, und genau da gelte es anzuknüpfen und weiterzudenken, denn „die fertige Lösung, das perfekte Rezept für die Unabhängigkeit für unser Land“ gebe es nicht.
„Niemand weiß, was er kann, bevor er’s versucht, und niemand weiß, was er erreichen kann, wenn er nicht nach mehr strebt“, rief Thaler in die begeisterte Menge und forderte von seinen Landsleuten mehr Mut: „Wer etwas schaffen will, der muss zuversichtlich sein, der muss anpacken wollen, der muss etwas wagen“. Unrechtsgrenzen könnten in Europa auf friedlichem Wege korrigiert werden, das habe die Geschichte bereits gelehrt. Auch Deutschland sei unerwartet und entgegen allen Voraussagen wieder vereinigt worden.
„Es braucht den Mut zum Bekenntnis, denn nichts ist für immer, und nichts ist für die Ewigkeit“, lautet(e) denn auch das Fazit des Veranstalters für den „Unabhängigkeitstag“, der trotz niedriger Temperaturen volksfestartigen Charakter trug. Für tolle Stimmung sorgten Volkstanz- und Schuhplattlergruppen, Alphornbläser, Schwegler, Trommler, Goaßlschnöller, Ziehorgl-Spieler und nicht zuletzt die Musikkgruppen „Volxrock“ sowie „Die Seer“.
Einen außergewöhnlichen Festbeitrag leistete der Südtiroler Heimatbund (SHB). Sein Heißluftballon trug den Schriftzug „Freiheit und Unabhängigkeit“ in die Lüfte. Der SHB wollte damit nach Aussage seines Obmanns (Vorsitzenden) Roland Lang „das Freiheitsstreben der Tiroler und aller anderen fremdbestimmten Volksgruppen unterstützen“.
Wenn sie, wie in Bruneck, ihren Weg mit Einsatz und Klugheit unerschrocken weiter beschreiten, dürfte sich ihre Hoffnung über das philosophische Prinzip des Ernst Bloch hinaus in ein erreichbares Ziel verwandeln lassen.
Peinliche Fragen an den Landeshauptmann
Leugner von „Partisanen“-Verbrechen als Zeitgeschichte-Lehrer an Südtirols Schulen?
Nachdem der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher am 28. April 2016 eine Vereinbarung mit dem Präsidenten der Nationalen Italienischen Partisanenvereinigung ANPI, Orfeo Donatini, hatte unterzeichnen lassen, in welcher diesem Partisanen-Traditionsverband ein weitgehendes Mitgestaltungsrecht bei dem Zeitgeschichte-Unterricht an Südtirols Schulen eingeräumt wurde, muss sich die Südtiroler Landesregierung im Landtag nun peinliche Fragen gefallen lassen.
Am 18. Mai 2016 brachte der freiheitliche Landtagsabgeordnete Pius Leitner nachstehende Anfrage im Landtag ein:
Bozen, den 18. Mai 2016
A N F R A G E
Vereinbarung mit der Nationalen Italienischen Partisanenvereinigung ANPI Mitgestaltungsrecht bei dem Zeitgeschichte-Unterricht an Südtirols Schulen
Landeshauptmannstellvertreter Christian Tommasini hat am 28. April 2016 mit Zustimmung der Landesregierung eine Vereinbarung mit der Nationalen Italienischen Partisanenvereinigung ANPI unterzeichnet, mit welcher diesem Partisanen-Traditionsverband ein weitgehendes Mitgestaltungsrecht bei dem Zeitgeschichte-Unterricht an Südtirols Schulen eingeräumt wird.
Bis heute verschweigt die ANPI in ihren Publikationen aber die grauenhaften Massenmorde an Zivilisten durch zumeist kommunistische Partisanen unmittelbar nach Kriegsende.
Die damalige kommunistisch gesteuerte Terrorwelle samt Raub, Diebstahl, Vergewaltigungen und Mord mit zehntausenden Todesopfern unter der wehrlosen Zivilbevölkerung ist in der Zeitgeschichte eine dokumentierte Tatsache.
Beispiel: Namensliste von 130 katholischen Priestern, die von den kommunistischen Nachkriegs-Partisanen im Veneto und in Istrien abgeschlachtet worden sind, unter denen sich auch ein vierzehnjähriger Seminarist befand.
Die Partisanenvereinigung ANPI verschweigt auch bis heute die Untaten sogenannter Partisanen, die unmittelbar nach Kriegsende nach Südtirol hereinbrachen und in Salurn, Bozen, Naturns und an anderen Orten raubten, plünderten und in Gröden auch mordeten.
Die Täter wurden so gut wie nie belangt, weil die Generalamnestie von 1946 sie der Gerechtigkeit und Sühne entzog. Auch diese Fakten sind in der Zeitgeschichtsdarstellung heute ausführlich dokumentiert.
Die Landesregierung wird im Sinne der Geschäftsordnung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen ersucht:
Ist der Landesregierung bekannt, dass es sich bei der ANPI um eine Organisation handelt, welche sich als Traditionsverband auch sogenannter Nachkriegs-„Partisanen“ sieht, die 1945 kommunistisch inspirierte Massenverbrechen an der Zivilbevölkerung begangen haben?
Ist der Landesregierung bekannt, dass die ANPI bis heute diese in ganz Italien aber auch in Südtirol begangenen Raubtaten und Morde nicht verurteilt und sich nicht öffentlich von den Tätern und den Taten distanziert hat?
Ist die Landesregierung der Meinung, dass man solch einen Verband damit beauftragen kann, das Geschichtsbild der Südtiroler Jugend zu formen?
Findet es die Landesregierung nicht angebracht, angesichts der fehlenden Qualifikation der ANPI sowie angesichts ihrer fehlenden Distanzierung von den Raub- und Mordtaten sogenannter kommunistischer “Partisanen“ den geschlossenen Vertrag zu widerrufen und eine seriöse Aufarbeitung dieses Geschichtsabschnitts durch anerkannte Historiker zu veranlassen?
L. Abg. Pius Leitner
SVP-Parteiorgan „Volksbote“: In Südtirol gab es keine italienischen Partisanen!
Weiß der Herr Landeshauptmann Kompatscher überhaupt, was sein Parteiorgan „Volksbote“ im Jahr 1945 über die sogenannten italienischen „Partisanen“ in Südtirol geschrieben hat?
Der „Volksbote“, das Organ der SVP, schrieb am 15. November 1945:
„Was aber den aktiven Widerstand gegen die nationalsozialistische Herrschaft anbelangt, so müssen wir einmal feststellen, dass wir vor dem Waffenstillstandsvertrag nie einen italienischen Partisanen in Südtirol gesehen haben.
Und die Herren, die sich nach dem 3. Mai 1945 als Partisanen gebärdet haben, können wir wirklich nicht als solche anerkennen.“
Dass es in Südtirol keine einheimischen italienischen Partisanen gab, versteht jeder, der die Landesgeschichte ein wenig kennt und daher auf die heutigen Märchenerzählungen der italienischen „Partisanen“-Verbände nicht hineinfällt.
Die in der Faschistenzeit zum Zweck der Majorisierung der Südtiroler aus dem Süden herangekarrten Italiener waren entweder eingeschriebene Faschisten oder deren treue Parteigänger. Das waren keine antifaschistischen Partisanen, auch wenn einige von ihnen aus ethnisch motiviertem Hass sofort nach Kriegsende gefahrlos auf heimkehrende deutsche Soldaten und Südtiroler Zivilisten schossen.
Heute leben nur noch wenige Zeitzeugen. Daher können auch solche Faschisten von Märchenerzählern als „Partisanen“ vereinnahmt und verherrlicht werden.
Nach Kriegsende drangen allerdings aus den benachbarten italienischen Provinzen sogenannte „Partisanen“ ins Land und verübten Verbrechen an der ladinischen und deutschen Bevölkerung. Es handelte sich hierbei zumeist um kommunistische Terrortrupps oder um Räuberbanden. Es kam zu Diebstählen, Raubüberfällen, Misshandlungen, Menschenverschleppungen und Morden. Diese im Nordtiroler Landesarchiv ausführlich dokumentierten Taten sind nicht rühmenswert und sollten auch der Südtiroler Schuljugend nicht vorbildhaft nahe gebracht werden.
Es wäre gut gewesen, wenn der Herr Landeshauptmann sich vorher kundig gemacht hätte. Es gibt in Südtirol durchaus gute Historiker (ohne persönliche kommunistische Vergangenheit), die er hätte fragen können.
Dann hätte er als redlicher politischer Vertreter seiner Landsleute seine Zustimmung zu dem unglaublichen Pakt mit der italienischen Partisanenorganisation ANPI wohl nicht gegeben.
Aber noch ist es nicht zu spät.
Aufgrund der ihm bislang unbekannten, aber nun zugänglichen Fakten kann er den Vertrag widerrufen – falls er die innere Größe hat, seinen Irrtum auch eingestehen zu können.
Eine Mahnung aus Österreich:
„FPÖ-Neubauer: Keine Partisanen-Vertreter an Südtirols Schulen ohne historische Aufarbeitung
Wien (OTS) – „Der Südtiroler Landeshauptmannstellvertreter Christian Tommasini hat am 28. April 2016 mit Zustimmung der Südtiroler Landesregierung eine Vereinbarung mit der Nationalen Italienischen Partisanenvereinigung ANPI unterzeichnet, mit welcher diesem Partisanen-Traditionsverband ein weitgehendes Mitgestaltungsrecht bei dem Zeitgeschichte-Unterricht an Südtirols Schulen eingeräumt wird“, berichtet der freiheitliche Südtirol-Sprecher NAbg. Werner Neubauer. „Es ist für mich einfach nicht nachvollziehbar, warum überhaupt irgendein Verein ein Mitgestaltungsrecht für den Schulunterricht haben soll, gänzlich undenkbar ist für mich, dass dies ein Verein sein soll, der bis heute in seinen Publikationen die grauenhaften Massenmorde an Zivilisten durch zumeist kommunistische Partisanen unmittelbar nach Kriegsende verschweigt. Ebenso herrscht Stillschweigen über die Untaten sogenannter Partisanen, die unmittelbar nach Kriegsende nach Südtirol hereinbrachen und vielerorts raubten, plünderten und in Gröden auch abscheuliche Mordtaten begingen“, sagte Neubauer.
„Die damalige kommunistisch gesteuerte Terrorwelle mit Raub, Diebstahl, Vergewaltigungen und Mord mit zehntausenden Todesopfern unter der wehrlosen Zivilbevölkerung, ist eine dokumentierte Tatsache. Es ist daher unverantwortlich, dass Organisationen, die solche dokumentierten Tatsachen verschweigen, Einfluss auf den Geschichte-Unterricht nehmen sollen. Daran ist nach allen Regeln der Vernunft frühestens dann zu denken, wenn diese Verbände ihre Vergangenheit endlich aufgearbeitet haben und die Gräueltaten ihrer Vorgänger nicht länger verschweigen“, so Neubauer.
„Ich erwarte mir die Einsetzung einer Historikerkommission und eine klare Distanzierung der ANPI-Verantwortlichen von den Gräueltaten der Vergangenheit“, so Neubauer, der sich freut, dass die Freiheitlichen Südtirols in der Angelegenheit eine Anfrage an Landeshauptmann Kompatscher gerichtet haben.“ (Quelle: Presseaussendung des Freiheitlichen Parlamentsklubs, vom 19.05.2016)
Studie: Das Recht auf Selbstbestimmung
von Jürgen Fingeller
I) Die Rechtsquellen
a) Das Recht auf Selbstbestimmung der Völker ist bereits in Artikel 1.2 der „Charta der Vereinten Nationen“ vom 26. Juni 1945
verankert, in welchem es heißt, dass es zu den Zielen der Vereinten Nationen gehöre, „freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln…“
b) Ein Schlüsseldokument ist die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 14. Dezember 1960 verabschiedete „Deklaration über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Völker“ 1514, XV, in der es heißt:
„1) Die Unterwerfung von Völkern unter fremde Unterjochung, Herrschaft und Ausbeutung stellt eine Verweigerung der grundlegenden Menschenrechte dar, steht in Widerspruch zu der Charta der Vereinten Nationen und ist ein Hindernis bei der Förderung des Weltfriedens und der Zusammenarbeit.
2) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung, kraft dessen sie über ihren politischen Status frei entscheiden und in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung verfolgen.“
(Zitiert nach: Neuhold-Hummer-Schreuer: „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“, Bd. 2, 2. Auflage, Wien1991, S. 346f)
c) Eine weitere Rechtsgrundlage sind die „Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen“ von 1966 (Pakt I über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Pakt II über bürgerliche und politische Rechte).
In beiden Pakten wird in Artikel 1, Absatz 1 erklärt: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung haben. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und verfolgen in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
In diesem Text findet sich keine Schutzklausel für die territoriale Integrität der Staaten und es wird auch die Geltendmachung des Selbstbestimmungsrechtes an keiner Vorbedingung wie etwa Unterdrückung oder Missachtung der Menschenrechte geknüpft.
Obwohl in der italienischen Verfassung Italien als die „eine und unteilbare Republik“ bezeichnet wird, hat Italien diese Menschenrechtspakte unterzeichnet, im Jahre 1977 ratifiziert und sich damit einer internationalen Verpflichtung unterworfen. (Zitiert nach: Neuhold-Hummer-Schreuer: „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“, Bd. 2, 2. Auflage, Wien1991, S. 217ff)
d) Eine weitere wichtige Rechtsquelle ist die „Deklaration über freundschaftliche Beziehungen und die Zusammenarbeit von Staaten“ der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970, Nr. 2625 (XXV) („Friendly Relations-Declaration“) In dieser heißt es:
„Durch die Wirksamkeit des in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Prinzips der gleichen Rechte und des Rechtes auf Selbstbestimmung der Völker haben alle Völker das Recht, ohne Eingriff von außen frei über ihren politischen Status zu entscheiden und ihre wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung frei zu verfolgen, und jeder Staat ist gemäß den Bestimmungen der Charta verpflichtet dieses Recht zu achten. Jeder Staat hat die Pflicht, durch gemeinsame oder gesonderte Tätigkeit die Verwirklichung des Prinzips der gleichen Rechte und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu fördern…“
Das Selbstbestimmungsrecht könne dabei in folgender Weise verwirklicht werden:
Durch die „Errichtung eines souveränen und unabhängigen Staates, die freie Vereinigung oder Verschmelzung mit einem unabhängigen Staat“ oder durch den „Übergang zu irgend einem anderen, vom Volk frei bestimmten politischen Status…“
In derselben Resolution heißt es in widersprüchlicher Weise allerdings auch, daß die Resolution nicht als Ermutigung oder Autorisierung von Handlungen gegen die „territoriale Unversehrtheit oder die politische Einheit souveräner oder unabhängiger Staaten“ ausgelegt werden solle, die „sich gemäß dem oben beschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker verhalten und die daher eine Regierung besitzen, welche die gesamte zum Gebiet gehörige Bevölkerung ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt.“
Das Recht des Staates auf territoriale Unversehrtheit wird hier an die Bedingung geknüpft, daß der jeweils betroffene Staat sich „dem Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker entsprechend“ verhält. Eine nähere Ausführung und Definition des Sachverhaltes fehlt.
(Zitiert nach: Neuhold-Hummer-Schreuer: „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“, Bd. 2, 2. Auflage, Wien1991, S. 29f)
e) Die „Wiener Erklärung der Weltkonferenz der Vereinten Nationen über Menschenrechte“ vom 25. Juni 1993 wiederholte diese Prinzipien nahezu wortgleich, ergänzte sie aber noch durch folgenden Satz: „Die Weltkonferenz über Menschenrechte betrachtet die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechtes als eine Menschenrechtsverletzung und unterstreicht die Bedeutung der wirksamen Durchsetzung dieses Rechts.“
Doch auch hier folgt auf die positive Festlegung gleich der einschränkende Pferdefuß: „…ist dies nicht so auszulegen, dass damit irgendeine Handlungsweise erlaubt oder ermutigt wird, welche die territoriale Integrität oder politische Einheit souveräner oder unabhängiger Staaten, die sich gemäß dem Grundsatz der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker verhalten und daher eine Regierung besitzen, die ohne Unterschied irgendwelcher Art die gesamte zu dem betreffenden Gebiet gehörende Bevölkerung vertritt, zur Gänze oder zum Teil zerstören oder beeinträchtigen würde.“
(Peter Hilpold (Hrsg.): „Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – Vom umstrittenen Prinzip zum vieldeutigen Recht?“, Bad 10 der Reihe „Völkerrecht, Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht“, Frankfurt/M.-Berlin-Bruxelles-New York-Oxford-Wien 2009, S. 28f)
f) Die UNO-Resolution „Wichtigkeit der allgemeinen Verwirklichung des Rechtes der Völker auf Selbstbestimmung und der schnellem Gewährung der Unabhängigkeit für koloniale Länder und Völker zur effektiven Garantie und Einhaltung der Menschenrechte“ Nr. 2787, XXVI, vom 6. Dezember 1971 hält in ihrer Präambel fest, dass „die Unterwerfung von Völkern unter fremde Unterjochung, Herrschaft und koloniale Ausbeutung ebenso eine Verletzung des Prinzips des Rechtes auf Selbstbestimmung wie auch eine Verweigerung der grundlegenden Menschenrechtes darstellt und in Widerspruch zu der Charta der Vereinten Nationen“
(Zitiert aus dem Internet http://www.un.org/documents/ga/res/26/ares26.htm)
g) Die „Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE-Konferenz in Helsinki vom 1. August 1975) ist eine weitere bedeutende Rechtsquelle. Auf Antrag der Niederländer wurde die Formulierung der Selbstbestimmung als dynamisches permanentes Recht unter Artikel VIII in die Schlussakte aufgenommen, wobei durch den Hinweis auf die „territoriale Integrität“ gleich eine Relativierung mit eingebaut wurde, die einer Reihe betroffener Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Sicherheit vor Veränderung geben soll:
„Die Teilnehmerstaaten werden die Gleichberechtigung der Völker und ihr Selbstbestimmungsrecht achten, indem sie jederzeit in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und den einschlägigen Normen des Völkerrechts handeln, einschließlich jener, die sich auf die territoriale Integrität der Staaten beziehen.
Kraft des Prinzips der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker haben alle Völker jederzeit das Recht, in voller Freiheit, wann und wie sie es wünschen, ihren inneren und äußeren politischen Status ohne äußere Einmischung zu bestimmen und ihre politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung nach eigenen Wünschen zu verfolgen.“
(Zitiert nach: Neuhold-Hummer-Schreuer: „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“, Bd. 2, 2. Auflage, Wien1991, S. 295)
II) Die Träger des Selbstbestimmungsrechtes – Völker und Volksgruppen
„Das Selbstbestimmungsrecht ist heute das unbestreitbare Recht von Völkern und kein Recht der Staaten … Es tritt dann mit der Staatssouveränität in Konflikt, wenn die Staaten keine Vorkehrungen treffen, damit Selbstbestimmungsrecht ausgeübt werden kann. Auch Volksgruppen und Minderheiten sind Träger des Selbstbestimmungsrechtes, wenn sie sich als Volk identifizieren können.“
(Prof. Dr. Felix Ermacora: „Südtirol. Die verhinderte Selbstbestimmung.“, Wien-München 1991, S. 26 f )
Die von Ermacora getroffene Feststellung wird in Kreisen der Vereinten Nationen nicht allgemein geteilt. Es tritt vielfach das Bestreben hervor, das Selbstbestimmungsrecht in der Praxis auf den abgeschlossenen Prozess der Entkolonialisierung zu beschränken und aktuelle Volksgruppenfragen auszuklammern.
Die zitierten völkerrechtlich relevanten Dokumente verwenden durchgehend die Bezeichnung „Völker“ („peoples“) als Träger des Selbstbestimmungsrechtes. Der Begriff „Volk“ wird in diesen Texten allerdings nicht definiert.
Der UN-Spezialberichterstatter für die „UN-Sub-Kommission für Minderheitenschutz und Vermeidung von Diskriminierung“, Aureliu Cristescu, hat in einer sehr widersprüchlichen Studie „The Right to Self-Determination“ (United Nations, New York 1981, S. 41) festgehalten, dass für ein „Volk“, welches geeignet sei, sich des Rechts auf Selbstbestimmung zu erfreuen und dieses auszuüben („fit to enjoy and exercise the right of self-determination”) folgende Merkmale zutreffen müssten:
„(a) Der Ausdruck ‚Volk‘ bezeichnet eine soziale Wesenheit, die eine klare Identität und ihre eigenen Kennzeichen besitzt;“ („The term ‚people‘ denotes a social entity possessing a clear identity and its own characteristics;”)
„(b) Er enthält eine Beziehung zu einem Territorium, auch wenn das betreffende Volk aus diesem unrechtmäßig vertrieben und auf künstliche Weise durch eine andere Bevölkerung ersetzt worden sein sollte.“ (It implies a relationship with a territory, even if the people in question has been wrongfully expelled from it and artificially replaced by another population.”)
Diese Kriterien treffen auf Volksgruppen zu, die auf eigenem Territorium siedeln. Diese müssten demnach Träger des Rechtes auf Selbstbestimmung sein.
Doch dann nimmt Aureliu Cristescu aber eine Abgrenzung zu „Minderheiten“ („minorities“) vor, ohne diese näher zu definieren. Er sagt:
„c) Ein Volk sollte nicht verwechselt werden mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten, deren Existenz und Rechte in Artikel 27 des Internationalen Vertrages über die zivilen und politischen Rechte anerkannt sind.“ (Anmerkung: Menschenrechtspakt II)
Diese künstliche Unterscheidung zwischen „Volk“ und dem wohl sehr bewusst nicht näher definierten Begriff der „Minderheit“ zieht sich durch zahlreiche Berichte und Dokumente der Vereinten Nationen und hat auch Befürworter unter Mitgliedern des UN-Menschenrechtsausschusses und einigen europäischen Völkerrechtslehrern gefunden. Ihnen allen ist das Bestreben eigen, Selbstbestimmungsforderungen von etablierten Staaten fern zu halten.
Das von Verteidigern zentralstaatlicher Ordnungen und auch von italienischer Seite des Öfteren vorgebrachte Argument, daß geschlossen siedelnden Volksgruppen durch ihre Einstufung als „Minderheiten“ (unter denen man zumindest im europäischen Sprachgebrauch eher zerstreut über das Territorium einer Mehrheitsbevölkerung siedelnde Angehörige einer ethnischen oder religiösen Gruppe versteht) das Recht auf Selbstbestimmung streitig gemacht werden könne, ist absurde Haarspalterei, die freilich im Interesse zahlreicher betroffenen Staaten liegt.
Würde man geschlossen siedelnden Volksgruppen die Qualifikation als „Volk“ verweigern, würde der Sinn der völkerrechtlichen Normen auf den Kopf gestellt.
Interessanterweise hat ausgerechnet Italien durch den Mund des Ministerpräsidenten Giuseppe Pella 1953 in einem besonderen, Italien betreffenden Fall, eine ganz andere Position bezogen gehabt. Pella hatte die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes durch zwei Volksgruppen und nicht etwa durch ein ganzes Volk verlangt: nämlich durch die Italiener und Slowenen in der Stadt Triest und Umgebung. Pella erklärte dazu :
„Die Volksabstimmung bedeutet aber auch Anwendung jener Grundsätze, welche nicht nur die Basis des Rechtes und der internationalen Moral darstellen, sondern in feierlichen Dokumenten, an welche zweckmäßigerweise erinnert werden soll, beredten Ausdruck finden: die Atlantikcharta, das Statut der Vereinten Nationen…“
Pella forderte also unter Berufung auf die UNO-Satzung die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes durch die italienische und die slowenische Volksgruppe. Diese Tatsache bleibt von Interesse und Bedeutung, auch wenn Triest schließlich auf vertraglichem Wege an Italien kam (Übereinkommen im Londoner Memorandum vom 5.10.1954), da Tito eine Volksabstimmung abgelehnt hatte.
Beispiele aus der europäischen Vergangenheit für Volksgruppen als Träger des Selbstbestimmungsrechtes:
Italien 19. Jahrhundert
So paradox es für Südtirol klingen mag, aber gerade Italien ist eines der besten Beispiele für verwirklichte Selbstbestimmung, denn dessen staatliche Einheit wurde durch Volksbefragungen vollzogen.
Alle Provinzen und Regionen – mit Ausnahme Welschtirols (des Trentino) und des deutschen und ladinischen Südtirol haben aus freien Stücken ihren Beitritt zu dem italienischen Staat vollzogen.
In dem heutigen Südtirol und Welschtirol (Trentino) hat der italienischen Staat bis heute die Abhaltung einer Volksabstimmung nicht gewagt.
Schleswig – Holstein 1920
In freier Abstimmung entschied sich die Mehrheit der Bevölkerung Nord – Schleswigs für die Loslösung von Deutschland und Angliederung an Dänemark.
Ostpreußen 1920
In den Gebieten Allenstein und Marienwerder, die Polen nach dem ersten Weltkrieg für sich beanspruchte, fand eine Volksabstimmung statt, in der sich die Mehrheit für den Verbleib bei Deutschland aussprach.
Kärnten 1920
Nach dem ersten Weltkrieg besetzten jugoslawische Truppen weite Teile Kärntens und wollten Südkärnten in den neu entstehenden jugoslawischen Staat einverleiben. In der Folge kam es zu einer Volksabstimmung, in der sich die Mehrheit für den Verbleib bei Österreich aussprach.
Oberschlesien 1921
Im Versailler Vertrag war die Abtretung Oberschlesiens an Polen vorgesehen. Nach eindringlichen deutschen Protesten einigte man sich auf die Abhaltung einer Volksabstimmung, in der sich die Mehrheit für Deutschland entschied.
Burgenland 1921
Nach dem Zerfall der Donaumonarchie entschied sich die Bevölkerung des Burgenlandes, welches vorher zu Ungarn gehörte, für die Angliederung an Österreich.
Saarland 1935
Frankreich beanspruchte nach dem 1. Weltkrieg das Saarland für sich. Man einigte sich darauf, das Gebiet für 15 Jahre einer Völkerbund – Regierung zu unterstellen und es danach frei über seine staatliche Zugehörigkeit abstimmen zu lassen. Das Saarland entschied sich für Deutschland.
Island 1944
Island löste mit einer Volksabstimmung im Jahre 1944 die Union mit Dänemark auf und erklärte sich in der Folge zu einer unabhängigen Republik.
Italienische Gebiete an Frankreich
Nach dem 2. Weltkrieg trat Italien die in der Nähe von Nizza gelegenen Gebiete Tende und La Brigue ab. Mittels Volksabstimmung wurde dann deren Angliederung an Frankreich vollzogen.
Saarland 1955
Nach dem 2. Weltkrieg versuchte Frankreich wiederum das Saarland für sich zu gewinnen, zumal es Teil der französischen Besatzungszone war. In der Folge wurde nochmals eine Volksabstimmung durchgeführt, in der sich abermals die Mehrheit der Bevölkerung für Deutschland aussprach.
Slowenien 1990
Am 23. Dezember 1990 entschied sich die Bevölkerung Sloweniens in einem Referendum mit 88,5% für die Unabhängigkeit. In der Folge proklamierte das Parlament den Austritt aus dem jugoslawischen Bund und die Bildung eines souveränen Staates Slowenien.
Montenegro 2006
Nach dem Zerfall Jugoslawiens wurden Serbien und Montenegro in einem Staatenbündnis zusammengeschlossen, ohne Rücksicht auf ethnisch – kulturelle Unterschiede zu nehmen.
Im Frühjahr 2006 entschied sich die Mehrheit der Bevölkerung Montenegros, in einer freien Volksabstimmung für die Loslösung von Serbien und die Bildung einer eigenen Republik.
Die Loslösung Montenegros von Serbien ist das jüngste Beispiel für Selbstbestimmung in Europa. Es erfolgte vollkommen friedlich. Das zeigt, wie aktuell die Selbstbestimmung ist.
Fazit:
Das Recht von Volksgruppen auf Selbstbestimmung wird zwar durch den gesunden Menschenverstand und einen Teil der Völkerrechtslehre, nicht aber generell im Rahmen der Vereinten Nationen anerkannt. Diese Erkenntnis ist von Bedeutung in Bezug auf die Frage, ob die Durchsetzung dieses Rechtes vorrangig auf rechtlichem oder auf politischem Weg verfolgt werden muss.
Träger des Selbstbestimmungsrechtes in Südtirol:
Die Träger des Selbstbestimmungsrechtes in Südtirol werden die Volksgruppen sein.
Man wird im Falle einer Volksabstimmung in Südtirol aus menschenrechtlichen Erwägungen heraus das Wahlrecht kaum auf die deutsche und ladinische Volksgruppe beschränken können. Die im Lande geborenen oder seit einem bestimmten Stichtag im Lande ansässigen Angehörigen der italienischen Volksgruppe werden wohl in gleichberechtigter Weise zu den Stimmbürgern zu zählen sein.
III) Der Inhalt des Selbstbestimmungsrechtes – Das Recht auf Sezession
Gemäß der bereits erwähnten „Deklaration über freundschaftliche Beziehungen und die Zusammenarbeit von Staaten“ der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970 besteht für alle Völker das Recht auf:
a) Errichtung eines souveränen und unabhängigen Staates;
b) den Anschluss an einen bestehenden Staat;
c) das Aufgehen in einem anderen politischen Status.
(Wörtlich: „The establishment of a sovereign and independent State, the free association or integration with an independent State or the emergence into any other political status freely determined by a people constitute modes of implementing the right of self-determination by that people.”)
Die folgende Einschränkung in demselben Dokument ist jedoch mehrdeutig: Sie besagt, daß die Resolution nicht als Ermutigung oder Autorisierung von Handlungen gegen die „territoriale Unversehrtheit oder die politische Einheit souveräner oder unabhängiger Staaten“ ausgelegt werden solle, die „sich gemäß dem oben beschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker verhalten und die daher eine Regierung besitzen, welche die gesamte zum Gebiet gehörige Bevölkerung ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt.“
Es bleibt unpräzisiert, wann ein betroffener Staat sich „dem Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker entsprechend“ verhält oder nicht verhält. Mann kann diesen Text auch so interpretieren, dass aus der Sicht der Vereinten Nationen eine repräsentative Vertretung der Bevölkerung durch die jeweilige Regierung das Recht auf Selbstbestimmung obsolet mache.
Wohl bewusst mehrdeutig sind mit Ausnahme der UN-Menschenrechtspakte die meisten anderen, auf die Frage der Selbstbestimmung Bezug nehmenden UN-Dokumente formuliert.
Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck betont in diesem Zusammenhang, dass die internationale Staatengemeinschaft dem Recht auf Sezession – der Abtrennung eines Teilgebietes eines Gesamtstaates – nahezu einhellig ablehnend gegenüber steht.
Diese ablehnende Haltung sei der Grund für die mangelnde Präzision und die Vieldeutigkeit der meisten völkerrechtlich relevanten Dokumente. Somit gebe es kein klar formuliertes Recht auf Sezession, aber auch kein Verbot. Man lasse die Frage lieber einfach ungeregelt.
Hilpold: „Den Staaten wird eine Rute ins Fenster gesetzt, ohne aber eine klare Sanktion auszusprechen. Hier wird offenkundig mit Doppeldeutigkeiten gespielt, mit Wendungen, die niemals einvernehmlich definiert worden sind, die aber gerade aufgrund ihrer Mehrdeutigkeit jedem etwas bieten. Es handelt sich um halbe Verheißungen, die vielleicht in politische Forderungen ummünzbar sind, die aber niemandem zur wirklichen Gefahr werden, zumindest auf absehbare Zeit.“ (Peter Hilpold: „Die Sezession – zum Versuch der Verrechtlichung eines faktischen Phänomens“; In: Peter Hilpold (Hrsg.): „Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – Vom umstrittenen Prinzip zum vieldeutigen Recht?“, Bad 10 der Reihe „Völkerrecht, Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht“, Frankfurt/M.-Berlin-Bruxelles-New York-Oxford-Wien 2009, S. 28f)
„Indem das Völkerrecht Vorfälle dieser Art nicht regelt,“ sagt Hilpold, „akzeptiert es den Lauf der Dinge. Dann, wenn sich die sezedierende Einheit durchsetzt, liegt es im Sinne des Effektivitätsgrundsatzes wohl im Interesse der Staatengemeinschaft, den Neustaat in ihren Kreis aufzunehmen.“ (Peter Hilpold, a. a. O.: S. 20)
Hierbei handele es sich aber „um faktische Ereignisse, die sich einer rechtlichen Regelung entziehen.“ (Peter Hilpold, a. a. O.: S. 40)
Eine Änderung trat ein, als sich der Kosovo am 17. Februar 2008 zu einem unabhängigen und souveränen Staat erklärte und dieser in der Folge von zahlreichen Staaten, darunter die meisten EU-Länder, anerkannt wurde.
Am 22. Juni 2010 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag auf Verlangen der Generalversammlung der Vereinten Nationen ein Gutachten („Advisory Opinion“), in welchem er feststellte, dass die Unabhängigkeitserklärung das Völkerrecht nicht verletzt habe.
Bezug nehmend auf dieses Urteil nahm der Professor für Völkerrecht an der Universität Montreal, Daniel Turp, auf Einladung der Landtagsfraktion „Süd-Tiroler Freiheit“ am 18. Oktober 2014 in einem Vortrag zu der Bedeutung dieses IGH-Gutachtens für Südtirol Stellung.
Professor Turp betonte in seinem Referat, dass Süd-Tirol das Recht auf Selbstbestimmung zustehe und sich Italien nicht hinter dem Argument der „territorialen Integrität“ verstecken dürfe!
Daniel Turp berichtete, dass die Bevölkerung Quebecs bereits zwei Mal(!) über die Unabhängigkeit des Landes von Kanada abgestimmt habe. Zuletzt sei dies 1995 geschehen. Jedes Mal habe es eine knappe Mehrheit für den Erhalt des Status Quo gegeben. Die Bevölkerung von Quebec habe aber damit gezeigt, dass Selbstbestimmung nicht zwangsläufig eine einmalige Chance sein müsse.
Der Professor für Völkerrecht und ehemalige Abgeordnete zum kanadischen Parlament unterstrich, dass ein Staat nicht auf seiner territorialen Integrität beharren könne, wenn ein Volk in diesem Staat die Unabhängigkeit wünsche. Als Meilenstein nannte er das Beispiel Kosovo bzw. das entsprechende Urteil des Internationalen Gerichtshofes. Dieser attestierte in Bezug auf den Kosovo, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht als Verstoß gegen das Völkerrecht anzusehen sei.
Parallelen sah Turp auch in Bezug auf Katalonien und Süd-Tirol:
„Obwohl Artikel 5 der italienischen Verfassung besagt, dass die Republik „eins und unteilbar“ ist (ebenso Artikel 2 der spanischen Verfassung) und damit signalisiert, dass das Süd-Tiroler Volk die territoriale Integrität Italiens nicht in Frage stellen darf, ist das Süd-Tiroler Volk meines Erachtens Inhaber des Rechts auf Selbstbestimmung und darf, in Anwendung dieses Rechts, ein souveräner und unabhängiger Staat werden!“
Italien solle, so Turp, das Recht des Süd-Tiroler Volkes anerkennen, die Sezession anzustreben und zu verwirklichen, um ein unabhängiger Staat zu werden, oder mit dem österreichischen Land Tirol wiedervereint zu werden.
IV) Die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechtes – Nicht auf die UNO hoffen!
Univ.-Prof. DDDr. Waldemar HUMMER vom Institut für Völkerrecht, Europarecht und Internationale Beziehungen an der Universität Innsbruck hat für die Südtiroler Landesregierung ein Rechtsgutachten unter dem Titel „Selbstbestimmungsrecht für Südtirol im Lichte des Völkerrechts der Gegenwart“ verfasst, in welchem er darauf hinweist, dass die völkerrechtliche Lehre hinsichtlich des Rechtes auf Sezession gespalten ist (S. 560). Ein Tel der Wissenschaftler vertrete die These, dass nur schwere Menschenrechtsverletzungen Sezessionsbestrebungen legitimieren könnten, wobei diese Wissenschaftler sich über die dazu notwendige Schwere der Menschenrechtsverletzungen nicht einig seien.
Diese Wissenschaftler verweisen die Betroffenen auf den Weg einer völkerrechtlich nicht näher definierten sogenannten „inneren Selbstbestimmung“, die sich in Form innerstaatlicher Autonomien oder schlicht auch nur in Form von Gewährung individueller Menschenrechte umsetzen lasse.
Hummer weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass das Selbstbestimmungsrecht ein dynamisches und nie erlöschendes Recht sei, welches keinesfalls durch eine Autonomie konsumiert und damit für die Zukunft aufgehoben werden könne. Zudem sei die „Gewährleistung individueller Grund- und Menschenrechte kein Ersatz für das Recht eines Kollektivs – das die Voraussetzungen eines ‚Volkes‘ erfüllt“, sein könne, in Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Normen „seinen zukünftigen politischen Status in freier Wahl zu bestimmen.“ (S. 564)
Die negative Haltung der Vereinten Nationen und ihrer Mitgliedstaaten zum Sezessionsrecht beruht laut Hummer auf „vorwiegend politischen Motiven, die rechtliche Überlegungen klar in den Hintergrund drängen.“ (S. 569) So wurden Sezessionsansprüche entweder überhaupt als völkerrechtswidrig qualifiziert oder deren Behandlung in den Organen der Vereinten Nationen abgelehnt. Es gebe daher, so Hummer, „keinerlei Anlass zur Hoffnung auf Unterstützung oder gar positive Erledigung eines auf territoriale Sezession gerichteten Anspruchs Südtirols durch die Vereinten Nationen.“ (S. 571)
Die Praxis der UNO in einer Reihe von Fällen habe deutlich gemacht, „dass von dieservon Staatsinteressen getragenen Organisationkaum Unterstützung sezessionistischer Selbstbestimmungsbewegungen erwartet werden kann.“ (S. 573 f)
Nach der bisherigen Praxis gelte das in Bezug auf Südtirol wohl auch für den Fall der Nichteinhaltung von Paket-Bestimmungen durch den italienischen Staat. (S. 582)
Theoretisch könnte ein Staat den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen wegen Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes für Südtirol anrufen. Erstens werde sich kein dazu bereiter Staat – auch nicht Österreich – finden und zweitens könne der Ausschuss dann keine Verfügungen treffen, sondern nur seine wohl wenig effizienten „guten Dienste“ anbieten. Das sei „ein Umstand, der in schonungsloser Weise die mangelnde Effizienz des Verfahrens bloßlegt.“ (S. 586) Eine Individualbeschwerde sei ebenfalls wenig zielführend.
Hummer spricht daher von „unklaren prozessualen Beschwerdevoraussetzungen betreffend die Geltendmachung des Selbstbestimmungsrechtes.“ (592)
Aus der sehr gründlichen Analyse Hummers ergibt sich, dass ein erfolgreicher Weg zur Selbstbestimmung kein rein rechtlicher einer Klage vor europäischen oder Instanzen der Vereinten Nationen sein kann.
V) Der politische Weg zur Selbstbestimmung
Der Weg zur Selbstbestimmung muss und wird also ein vorwiegend politischer sein, wenngleich man in der Öffentlichkeit auch auf die völkerrechtliche Legitimität des Sezessionsstrebens hinweisen wird.
Die öffentliche Meinung hat sich in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Bis 1989 hatte man geglaubt, dass das Thema Sezession durch Selbstbestimmung mit dem Ende des Kolonialzeitalters erledigt sei. Der Zerfall der UdSSR brachte eine neue Situation. Voll Staunen sah die Welt, wie sich im Wege praktizierter Selbstbestimmungen neue politische und wirtschaftliche Einheiten bildeten. Der Bürgerkrieg in Jugoslawien ab März 1991 und die nachfolgenden Veränderungen der politischen Landkarte erwiesen erneut die Wirksamkeit des sezessionistischen Selbstbestimmungsrechtes.
Wie Univ. Prof. DDDr. Hummer festgestellt hat, kann das Recht auf Selbstbestimmung als dynamisches immer fortbestehendes Recht nichts als durch die Autonomie konsumiert angesehen werden.
Darüber hinaus haben die SVP und deren politische Exponenten in zahllosen Bekundungen das Selbstbestimmungsrecht als grundlegendes, unverzichtbares und durch keinen Entscheid von außen aufhebbares Recht der Volksgruppe bezeichnet. Diese Bekundungen sind und bleiben bedeutsam ungeachtet der Tatsache, dass die SVP-Politiker sich an die praktische Umsetzung nicht heran wagen.
1983 hat die SVP auf ihrer Landesversammlung durch ausdrücklichen Beschluss einen Bericht des Obmannes Magnago gutgeheißen, in dem es heißt:
„Die Art und Weise und der Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Selbstbestimmungsrechtes hängen von den Bedingungen ab. die sich aus historisch-politischen Möglichkeiten ergeben können.
Sollte sich in Hinkunft eine reale Möglichkeit bieten, eine Änderung herbeizuführen, auch eine Grenzänderung, so wird es die Südtiroler Volkspartei sein, ohne sich dabei von anderen Kräften treiben zu lassen, die von sich aus die Initiative ergreifen wird: dies ganz unabhängig davon, ob wir uns als Volk oder als Volksgruppe bzw. Sprachminderheit bezeichnen können.
Die Landesversammlung erklärt in Anlehnung an die Aussage des außenpolitischen Ausschusses des österreichischen Nationalrates vom 1.10.1946, daß der Pariser Vertrag keinen Verzicht auf die Selbstbestimmung bedeutet. An der Haltung der SVP wird sich diesbezüglich nichts ändern.“
Magnago und die Landesversammlung der SVP bezogen sich hierbei auf eine österreichische Rechtsposition, die von dem Außenpolitischen Ausschuß des österreichischen Nationalrates in einer Entschließung am 1. Oktober 1946 formuliert worden war, nachdem der damalige Außenminister Dr. Gruber dem Ausschuß über den ohne Genehmigung des Nationalrates und des Ministerrates vorgenommenen Abschluß des „Pariser Vertrages“ berichtet hatte. In dieser bis heute nicht aufgehobenen und sogar im Jahre 1992 erneut vom Österreichischen Nationalrat bekräftigten Entschließung heißt es:
„Die mit Italien vereinbarte Regelung, von der nicht feststeht, ob sie die Zustimmung des gesamten Südtiroler Volkes gefunden hat, bedarf noch mancher Interpretation, um als Zwischenlösung angesehen werden zu können.
Die Haltung Österreichs bedeutet in keiner Weise einen Verzicht auf die unveräußerlichen Rechte unseres Staates auf Südtirol. Der Ausschuß gibt der bestimmten Hoffnung Ausdruck, daß eine geänderte Weltlage in Zukunft den Südtirolern die Möglichkeit der Selbstbestimmung über ihre staatliche Zugehörigkeit geben wird.
Er ist daher der Meinung, daß dieses Prinzip der einzige Weg für eine dauernde Lösung der Südtirolfrage ist, die von Österreich als gerecht und befriedigend angenommen werden könnte.“
Die SVP hat sich mittlerweile zur italienischen Integrationspartei entwickelt und die österreichische Bundesregierung will keine Störungen im Verhältnis zu Rom.
Ungeachtet ihres Nicht-Handelns in der praktischen Politik haben aber einzelne SVP-Spitzenpolitiker in der Öffentlichkeit laut über die Selbstbestimmungsfrage nachgedacht und Rom gelegentlich zum passenden Zeitpunkt auch die Rute ins Fenster gestellt.
Am 12. Juni 1992 gab die ÖVP-Tageszeitung „Neues Volksblatt“ ein Interview mit dem Südtiroler Landeshauptmann Durnwalder wieder, in dem dieser verkündete:
„Wenn man den Südtirolern das Selbstbestimmungsrecht gewährte, dann garantiere ich, daß eine Mehrheit für eine Rückkehr nach Österreich zustande kommen würde. Es ist das natürlichste, daß zusammengehört, was Jahrhunderte zusammen gewesen ist, und der Landeshauptmann von Südtirol sicher für Tirol stimmen würde … Wenn wir morgen zu Österreich kämen, würde es sicher einen gewissen Streit geben, ob Südtirol ein zehntes Bundesland oder wieder mit Tirol vereinigt sein soll. Ich bin überzeugt, daß die Mehrheit gegen ein zehntes Bundesland wäre.“
Wenn des jedoch um praktische Schritte in Richtung Wiedervereinigung geht, nehmen die Spitzen der SVP eine sehr pragmatische ablehnende Haltung ein. Das hat vielleicht auch mit dem Widerwillen zu tun, ein politisches System zu ändern, in dem man sich finanziell sehr gut eingerichtet hat.
Ein klassisches Beispiel hierfür war ein gescheitertes Vorhaben des SVP-Kammerabgeordneten Dr. Ferdinand Willeit, der am 8. August 1991 einen Brief an seine Parteileitung schrieb.
In diesem Brief hatte der Parlamentarier von seiner Partei den Auftrag erbeten, in der römischen Abgeordnetenkammer einen Begehrensantrag für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes in Südtirol einzubringen.
Es bestehe die Gefahr, so Willeit, daß mit der Erklärung der SVP-Landesversammlung, das „Paket“ sei erfüllt, sowie mit der Abgabe der österreichischen Streitbeilegungserklärung die Südtirolfrage von dem italienischen Staat für immer als erledigt und abgetan angesehen werde. „Jede andere Auffassung Südtirols oder Österreichs wird einfach vom Tisch gefegt werden.“
Auch wenn Italien den Antrag auf Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes ablehnen werde, so hätte jedoch allein die Antragstellung schon klargestellt, „daß auch unabhängig von einer eventuellen Streitbeilegungserklärung unsere Zielsetzung die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes bleibt.“ Wenn Italien jedoch zustimmen sollte, so müsste die SVP je nach dem Ausgang der Volksabstimmung dann die Konsequenzen ziehen. („VOLKSBOTE“, Bozen, 26.9.1991)
Während Willeits Brief in der italienischen Presse Schlagzeilen auslöste und durchaus ernst genommen wurde, hatten sich damals die Spitzen der SVP bemüht, abzuwiegeln. Parteiobmann Riz und Landeshauptmann Durnwalder lehnten den Willeit-Vorschlag lauthals ab und aus Österreich verkündete die graue außenpolitische ÖVP-Eminenz, der Paket-Geheimunterhändler Dr. Ludwig Steiner, daß die österreichische Politik im Einvernehmen mit der SVP weiter ausschließlich auf den Paketabschluß ausgerichtet bleibe.
Damit war der Fall für die ÖVP-SVP-Politik erledigt.
Ein Jahr später war es aber gerade der abtretende SVP-Parteiobmann Dr. Riz, der am 21. November 1992 auf der Landesversammlung der SVP wieder auf dieses Thema zurückkam und Rom genau mit dem drohte, was er ein Jahr zuvor als unsinnig abgetan hatte.
Bezugnehmend auf eine Äußerung des italienischen Regionenministers Costa, wonach die Südtirolautonomie eine interne Angelegenheit Italiens sei, erklärte Riz, die Südtiroler würden sich zur Wehr setzen, wenn sich die italienische Regierung in ihrer Politik an die Meinung Costa’s halten sollte. „Dann verlangen wir unsere Unabhängigkeit und werden diese auch ausrufen.“ („DOLOMITEN“, 23.11.1992)
Am 20. Dezember 1992 erklärte der neue SVP-Obmann Dr. Siegfried Brugger in der „ORF-Pressestunde“, daß Österreich und Südtirol an dem Tag, an dem Italien Verhandlungsschritte zur Wiederangliederung Istriens setze, auch die Brennergrenze international wieder zur Diskussion stellen sollten.
Brugger weiter wörtlich: „Und eines ist klar, wenn sich die institutionelle Situation Italiens grundlegend ändert und der Staat zerfällt, dann ist tatsächlich der Augenblick da wo Südtirol sich Gedanken machen muß, wohin es sich in Zukunft bewegen will.“ („DOLOMITEN“, 21.12.1992)
Während die Koppelung der Südtirolfrage mit der Frage Istriens zwar sicher nicht der Weisheit letzter Schluss war, sagte aber Brugger immerhin, daß die Selbstbestimmungspolitik kein Hirngespinst, sondern eine realpolitische Option ist, vor allem für den Fall des Zerfalles des italienischen Staates. Dieser Fall kann aber – wie man heute sieht – durchaus eintreten.
Magnago hat auf der Landesversammlung 1983 nicht präzisiert, in welcher Form das Verlangen nach Selbstbestimmung erhoben werden könnte, Riz hat im November 1992 nicht gesagt, wer die Abhaltung einer Volksabstimmung in Südtirol ausrufen könnte. Gemeint kann nur die Südtiroler Volksvertretung, der Landtag in Bozen gewesen sein.
Mögliche Ziele
a) Wiedervereinigung mit Österreich.
Die Frage, ob der Zusammenschluss mit Nordtirol erfolgen, oder ob ein weiteres Bundesland geschaffen werden sollte, könnte in einem zweiten Schritt geklärt werden. Grundvoraussetzung wäre die Bereitschaft Österreichs, wieder mit Südtirol zusammenzugehen und eine entsprechende Verfassungsgesetzgebung vorzunehmen und den Artikel des österreichischen Staatsvertrages für obsolet zu erklären, der die Grenzen Österreichs mit den Grenzen des 1. Jänner 1938 festschreibt.
b) Selbständiger Staat Südtirol (Freistaat) – allenfalls „Liechtenstein-Lösung“.
Diese Lösung könnte auch als „Liechtenstein-Lösung“ angestrebt werden. Zumindest für eine Übergangszeit könnte Südtirol im italienischen Zoll- und Währungsverband verbleiben, sonst aber alle souveränen Rechte in Anspruch nehmen. Die Gefahr dieser Lösung bestünde darin, daß sie sich verewigen könnte. Insbesondere die politisch führenden Kräfte im Lande werden nicht gerne Regierungsgewalt, Macht und Einfluss aufgeben und sich womöglich noch finanziell einzuschränken.
Diese Variante ist trotzdem im Auge zu behalten. Übergangsweise wäre auch eine Art Konföderation zwischen einem selbständigen Staat Südtirol und der Republik Österreich denkbar.
Die Durchsetzbarkeit
Zur Frage der Durchsetzbarkeit des Selbstbestimmungsrechtes hat Univ. Prof. Dr. Ermacora einmal treffend gesagt:
„Recht auf Selbstbestimmung zu haben, ist ein Rechtsproblem, die internationale Anerkennung der Selbstbestimmung ist eine politische Frage, die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts aber eine Machtfrage.“ (Felix Ermacora: „Südtirol und das Vaterland Österreich“, Wien-München 1984, S. 356)
Die Selbstbestimmung Südtirols wird jedenfalls nicht einfach auf Einforderung hinauf gewährt werden. Sie muss politisch errungen werden.
Für Südtirol ist der Weg in eine selbstbestimmte Zukunft somit ein Weg der politischen Durchsetzung, der mancherlei Opfer, Mühen und Entbehrungen abverlangen wird. Die Freiheit wird nicht einfach geschenkt.
Die frühere SVP-Gruppierung „Neue Mitte“ (Willeit, Peterlini, Benedikter, Hosp, Pahl) hatte in einer Studie mit dem Titel „Südtirol 2000“ dazu erklärt:
„Der Weg der direkten Souveränitätserklärung ohne Rücksicht auf die ablehnende zentralstaatliche Haltung ist zu einer normalen Vorgangsweise geworden. Erst in deren Folge wird der Zentralstaat zu Verhandlungen über die tatsächliche Respektierung der Souveränität aufgefordert.“
Es geht also darum, den Zentralstaat vor vollendete Tatsachen zu stellen und dann den Mut und die Ausdauer zu haben, den folgenden Konflikt durchzustehen.
Es ist vollkommen klar, daß auch EU-Staaten sich bemühen werden, die Südtiroler zu entmutigen und Italien in dem Konflikt beizustehen.
Europa im Umbruch
Auf der anderen Seite ist Europa im Umbruch begriffen.
Es kann durchaus sein, dass die von den Staatsmännern der europäischen Nationalstaaten angepeilte Errichtung eines europäischen Zentralstaates mit diktatorischen Zügen an einem neuen Föderalismus scheitern wird. An einem Regionalismus, welcher durch die Inanspruchnahme des Selbstbestimmungsrechtes unterhalb der Ebene der EU zur Bildung neuer politischer und verwaltungsmäßiger Einheiten führen wird.
Die Entwicklung in Italien könnte diesen Prozess rascher vorantreiben, wenn der zerfallende italienische Staat sich als kaum noch reformierbar und stabilisierbar erweisen sollte.