Gedenken an Sepp Kerschbaumer und seine Kameraden im Südtiroler Freiheitskampf

Am 8. Dezember 2016, fand in Südtirol auf dem Friedhof in St. Pauls eine Feier zum Gedenken an die Tiroler Freiheitskämpfer der 1950er und 1960er Jahre statt.

Der Südtiroler Schützenbund und der Südtiroler Heimatbund brachten mit dieser Gedenkfeier ihren Respekt, ihre Achtung sowie ihren Dank für den selbstlosen und uneigennützigen Einsatz der Freiheitskämpfer für Volk und Heimat zum Ausdruck.

Der Gedenkgottesdienst wurde von Pater Reinald Romaner OFM in der Pfarrkirche von St. Pauls zelebriert. Die Pfarrkirche war bis auf den letzten Platz gefüllt.

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In seiner Predigt blickte Pater Reinald Romaner zurück auf Sepp Kerschbaumer. „Von ihm wissen wir, dass er ein tiefgläubiger Mensch gewesen ist. Ohne Wenn und Aber. Er ist es auch im Kerker geblieben. Sein Herz hat für das Land und den Glauben geschlagen.“ Heimatliebe und Glaubensliebe seien für Sepp Kerschbaumer unbedingt eins gewesen.

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Anschließend ging es zum Friedhof, wo die Gedenkfeier stattfand. Es hatten sich mehr als 2000 Teilnehmer, darunter zahlreiche Schützen, eingefunden. Darunter befanden sich auch Abordnungen aus Welschtirol.

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Die Begrüßung durch Roland Lang

Roland Lang, der Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB), einer von ehemaligen Freiheitskämpfern und politischen Häftlingen gegründeten Vereinigung, die für die Selbstbestimmung Südtirols eintritt, begrüßte die Erschienenen.

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„Jedes Jahr kommen wir zu diesem ernsten, würdigen Gedenken an Sepp Kerschbaumer und seine Mitstreiter zusammen. Wir gedenken beispielhafter Frauen und Männer, die ihr Leben selbstlos in den Dienst der Heimat stellten und Opfer der Staatsgewalt wurden.

 Die Freiheitskämpfer konnten nicht mit ansehen, wie Jahr für Jahr die Italianisierung voranschritt und die Staatsgewalt nur das eine Ziel kannte: Die Südtiroler in ihrer angestammten Heimat in die Minderheit zu drängen. Sie handelten in einer Notsituation, die keinen anderen Ausweg mehr ließ. Dies hat auch Silvius Magnago in seiner Rede vor der SVP-Landesversammlung von 1976 dann ausdrücklich anerkannt.

Das Recht eines jeden Volkes, seine Existenz zu sichern, ist ein Naturrecht aller Völker, auch wenn sie nur als Minderheit in einem fremden Staat leben, der sich noch dazu das Territorium imperialistisch angeeignet hat.

Die Annexion von 1919 bleibt ein Unrecht, wie auch der Südtiroler Landtag vor Jahren in einem Beschluss festgestellt hat. Den Aktionen der Feuernacht, die sich heuer zum 55. Mal jährt, ging das staatliche Ausbürgerungsgesetz voraus. Das Parteiorgan der Democrazia Cristiana, der L’ADIGE, hatte von der Regierung gefordert, sie solle gegen unbequeme, patriotische Südtiroler vorgehen, ihnen die Staatsbürgerschaft entziehen und sie ausweisen. Der von der DC beherrschte Senat verabschiedete am 27. April 1961 das Ausbürgerungsgesetz. Kreisky warnte. Und heimattreue Tiroler handelten!

Umso schwerer wiegt die damalige Reaktion des Machtstaates gegen die Südtirol-Aktivisten. Umso unentschuldbarer bleibt die grauenhafte Folter- und Mörderpraxis jener staatlichen Institution, die sich bei ihren Untaten durch die zuständigen Minister und den kollektiven Geist der Regierung speziell gedeckt fühlte. Und Rom versucht bis heute, aus Südtirol eine italienische Provinz zu machen.“

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Dann kam Lang auf die Gegenwart zu sprechen und warnte die Politiker davor, in der Volkstumspolitik Grundsätze aufzugeben.

„Die jetzige Generation erfährt heute die Segnungen der Zwischenlösung Autonomie. Daran hat der damalige Widerstand des BAS entscheidenden Anteil. Heute sind Deutsche, Ladiner und mit ihnen 130.000 Italiener in Südtirol gemeinsame Nutznießer.

Und es liegt an uns, gemeinsam diese kleine Region im Herzen Europas, in eine freie, selbstbestimmte Zukunft zu führen.

Anschließend an Roland Lang sprach Oskar Niedermair.

Die Gedenkrede des damals jüngsten politischen Häftlings

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Oskar Niedermair, aus Kortsch, der seit vielen Jahren auf dem Ritten lebt, war damals mit 17 Jahren der jüngste politische Häftling der 1960er Jahre. Schon als Oberschüler hatte er sich im Umkreis des damaligen „Befreiungsausschusses für Südtirol“ (BAS) bewegt.

Da er an Versammlungen des „Bergisel-Bundes“ teilgenommen hatte, wurde er von der italienischen Polizei beschattet und schließlich im Sommer 1961 verhaftet. Damals noch minderjährig, wurde er wegen „Hochverrat, Bandenbildung und Anbahnung eines Blutbades“ angeklagt und musste 2 Jahre und 11 Monate in Untersuchungshaft verbringen. Da absolut nichts gegen ihn vorlag, musste das Schwurgericht in Mailand ihn am 16. Juli 1964 freisprechen.

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Oskar Niedermair hielt nun die Gedenkrede zu Ehren von Sepp Kerschbaumer und seiner verstorbenen Mitstreiter:

„Wie alle Jahre stehen wir auch heuer wieder hier am Friedhof von St. Pauls, um eines der Besten zu gedenken, der das vergangene Jahrhundert unseres Landes in markanter Weise mitgeprägt hat. Mit dem Namen von Sepp Kerschbaumer ist die jüngere Geschichte unseres Landes verwoben, mit ihm und seinen Mitstreitern, die eingetreten sind für Freiheit und Gerechtigkeit in unserem Lande.“

52 Jahre sei es nun her, dass Sepp Kerschbaumer im Kerker von Verona mit nur 51 Jahren starb. Schon im Alter von 23 Jahren habe ihm sein Widerstand gegen die Italianisierung eine Verbannung nach Süditalien eingebracht. In den 1950er und 1960er Jahren sei er der Mitbegründer und nachher der Chef des Befreiungsausschusses Südtirol gewesen, als es um den Kampf für die Freiheit Südtirols ging.

Niedermair erklärte den Anwesenden, wofür Sepp Kerschbaumer eingetreten war:

„Sepp ging den Weg des Widerstandes gegen das Unrecht, unter dem unser Land litt. Zuerst in einer Form, die mich an den passiven Widerstand und die Sturheit eines Mahatma Gandhi erinnert. Und später, als all das Rufen nach Gerechtigkeit, nach Einhaltung der Versprechen und Vereinbarungen nichts nützte, verlor er die Geduld, scharte Gleichgesinnte um sich und beschritt den Weg des aktiven Widerstandes.“

Niedermair meinte, Kerschbaumer würde die Südtiroler heute auffordern, etwas zu unternehmen, um die Rückkehr der Pusterer Buam als freie Menschen in ihre Heimat zu erwirken.

„Es ist an der Zeit, dass Rom endlich Einsicht zeigt und einen Schlussstrich zieht. Politiker, ganz egal welcher Partei oder Strömung, sind aufgefordert, sich für die Rückkehr einzusetzen.“

Das Schlusswort des Landeskommandanten des Südtiroler Schützenbundes

20161208-sepp-kerschbaumer-gedenkfeier-redner-oskar-niedermair-25Elmar Thaler, der der Landeskommandant des Südtiroler Schützenbundes hielt ein kurzes Schlusswort: „Nehmen wir die Worte des Gedenkredners mit nach Hause. Sie sollen uns in der Arbeit für unsere Heimat begleiten, denn das Werk und Ansinnen, das die Freiheitskämpfer von damals begonnen haben, ist nie zu Ende. Es heißt immer wachsam zu sein und für die Heimat einzustehen.“

 Danach folgte die Ehrensalve durch die Schützenkompanie „Sepp Kerschbaumer“ Eppan. Mit der Weise des „Guten Kameraden“, einer Kranzniederlegung sowie der Tiroler Landeshymne und der österreichischen Bundeshymne endete die Feier.

Musikalisch umrahmt worden war die Feier auf sehr würdige Weise durch die Musikkapelle Girlan.

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Vorgestrige Denkschablone im Gehirn

Dass heute noch in den Köpfen mancher italienischer Politiker Denkschablonen eingebaut sind, die an die Mussolini-Zeit erinnern, zeigte die Reaktion von Giorgia Meloni auf die Kerschbaumer-Gedenkfeier.

Die Meloni ist Journalistin und Politikerin der Partei „Fratelli d’Italia“. In Silvio Berlusconis viertem Kabinett war sie von Mai 2008 bis November 2011 italienische Jugend- und Sportministerin.

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Auf facebook verkündete diese Dame nun am 10. Dezember 2016, dass es sich bei der Kerschbaumer-Gedenkfeier in „San Paolo di Appiano“ um eine „Manifestation“ gehandelt habe, deren Zweck „die Wiedererweckung des antiitalienischen Hasses im Alto Adige“ gewesen sei.

Ein weiterer Kommentar dazu erübrigt sich.




„Von der ,Feuernacht‘ zur ,Porzescharte‘. Das ,Südtirol-Problem‘ der 1960er Jahre in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten“

Militärhistoriker Oberst Mag. Dr. Hubert Speckner

Eine sensationelle Dokumentation beleuchtet die Rolle italienischer „Dienste“ in der Zeit des Südtiroler Freiheitskampfes der 1960er Jahre

Am 28. November 2016 stellte der österreichische Militärhistoriker Oberst Mag. Dr. Hubert Speckner von der Österreichischen Landesverteidigungsakademie einem interessierten Fachpublikum in Wien ein neues Buch brisanten Inhalts vor.

Bereits 2013 hatte ein Werk des Autors Aufsehen erregt. In der Dokumentation „Zwischen Porze und Roßkarspitz …“ hatte Speckner anhand reichlich vorhandener sicherheitsdienstlichen Archivalien Österreichs und mithilfe persönlicher „Tatort“-Begehungen und Beiziehung von Sprengsachverständigen nachgewiesen, dass ein angeblicher Anschlag österreichischer Täter auf der Porzescharte mit vier italienischen Opfern am 25. Juni 1967 nicht so stattgefunden haben konnte, wie es die offiziellen italienischen Darstellungen schilderten. Zudem konnten die von Italien beschuldigten und in der Folge in Abwesenheit verurteilten Österreicher Speckners Untersuchungen auf keinen Fall die „Täter“ gewesen sein.

Buchpräsentation Oberst Dr. Hubert Speckner, "Von der 'Feuernacht' zur 'Porzescharte' …
Buchpräsentation Oberst Dr. Hubert Speckner bei der Buchpräsentation in Wien.

Speckners neues in Wien vorgestelltes Werk trägt den Haupttitel „Von der Feuernacht zur Porzescharte“ und den Untertitel „Das ‚Südtirolproblem‘ der 1960er Jahre in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten“.

Speckner hatte auch diesmal Zugang zu allen relevanten und Jahrzehnte lang geheimen sicherheitsdienstlichen Unterlagen der Republik, welche sich mit Anschlägen in Südtirol während der Zeit des Freiheitskampfes befassten.

Cover_Gesamt_492x315_Rücken_54.qxp_Cover_Rücken_139Italienische Geheimdienste hatten bei „verwerflichen“ Anschlägen die Hand im Spiel

Das Ergebnis der Aktenauswertung ist sensationell: Bei einer ganzen Reihe von Anschlägen, welche gezielt auch Zivilbevölkerung in Gefahr gebracht hatten oder hätten bringen können, haben offenbar italienische „Dienste“ ihre Hand mit im Spiel gehabt. Hier war es darum gegangen, die „terroristi altoatesini“ als gewissenlose und verruchte Täter darzustellen, welche auf die Vernichtung von Menschenleben abzielten.

Tragische Unfälle, denen Menschenleben zum Opfer gefallen waren, wurden nachträglich in „Terroranschläge“ umgewandelt.

In anderen Fällen ließ sich eine provokatorische Steuerung im Hintergrund erkennen.

Speckner dokumentiert auch Anschläge, die von italienischen Neofaschisten verübt worden waren und bei denen versucht worden war, sie Österreichern in die Schuhe zu schieben.

Als Oberst Dr. Speckner bei der Buchvorstellung einige besonders augenfällige Beispiele brachte und mit österreichischen sicherheitsdienstlichen Erkenntnissen und Unterlagen untermauerte, waren die Zuhörer gepackt und auch erschüttert.

Hochrangige Diskussionsteilnehmer betonten den Wert des Südtiroler Freiheitskampfes

Einführend wurde Speckners Werk von dem langjährigen Österreich-Berichterstatter der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dem Univ.-Prof. Dr. Reinhard Olt vorgestellt. Am Präsidium saß Roland Lang vom „Südtiroler Heimatbund“ (SHB), einer von ehemaligen politischen Häftlingen Südtirols gegründeten Vereinigung, welche für das Selbstbestimmungsrecht Südtirols eintritt.

An seiner Seite saßen der ehemalige österreichische Außenminister Dr. Peter Jankowitsch (SPÖ), der ehemalige österreichische Generalkonsul in Mailand Dr. Franz Matscher sowie der ehemalige Südtiroler Landesrat Dr. Bruno Hosp (SVP). Im Plenum befanden sich der ehemalige österreichische Justizminister Dr. Harald Ofner (FPÖ) und der ehemalige Verteidigungsminister Dr. DI Helmut Krünes (FPÖ).

Von links nach rechts: Roland Lang, Dr. Peter Jankowitsch, Dr. Franz Matscher, Dr. Bruno Hosp und stehend bei seinem Einführvortrag Univ.-Prof. Dr. Reinhard Olt.
Von links nach rechts: Roland Lang, Dr. Peter Jankowitsch, Dr. Franz Matscher, Dr. Bruno Hosp und stehend bei seinem Einführvortrag Univ.-Prof. Dr. Reinhard Olt.

Diese kompetenten Zeitzeugen lieferten wertvolle Diskussionsbeiträge:

dsc01696Roland Lang betonte die Wichtigkeit der Enthüllungen des Buchautors Oberst Speckner. Er habe zahlreiche Protagonisten des damaligen Geschehens persönlich kennen gelernt. „Ich habe nie geglaubt, dass es sich um ruchlose Mörder gehandelt hat. Man darf Ihnen, Herr Oberst Speckner sagen: Vergelt’s Gott!“

Die Anschläge hätten bewirkt, dass die italienische Seite einer Kompromisslösung habe zustimmen müssen. Das Ergebnis sei die derzeitige Autonomie. Die Freiheitskämpfer seien nach vielen Jahren dann im Rückblick durch Landeshauptmann Dr. Magnago rehabilitiert und ihre Verdienste seien anerkannt worden.

dsc01728Dr. Peter Jankowitsch erklärte, Speckners Forschungsergebnisse seien „ein sehr wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung dieser Periode.“

Es sei damals das Bestreben Italiens gewesen, „alles in die Ecke des Pangermanismus zu stellen. Dies wurde durch Außenminister Dr. Bruno Kreisky verhindert, welcher die ungelöste Südtirol-Frage vor die Vereinten Nationen brachte.“ Die Anschläge seien „Verzweiflungsschreie der Südtiroler“ gewesen. „Die Anschläge haben das internationale Interesse geweckt und auch in Italien zu einem Durchbruch geführt.“

Alles was die internationale Aufmerksamkeit erregt habe, sei für die Weiterentwicklung der Südtirol-Frage von größtem Wert gewesen. Beweis dafür sei, dass während der Anschläge die Verhandlungen weitergegangen seien.

„Die Anschläge haben dem Südtirol-Problem sicherlich nicht geschadet, sondern sie haben vielmehr eine Tür geöffnet.“

dsc01703Dr. Franz Matscher erklärte in der Diskussion, dass es damals zwei bedeutende „Paukenschläge“ gegeben habe: Die Bombenanschläge ab 1960 hätten „Rom in Angst versetzt“. Daraufhin habe der Innenminister Scelba eine Autonomie-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen eingesetzt. „Die Sprengstoffanschläge haben dazu geführt, dass es zur 19er Kommission kam.“

Der zweite „Paukenschlag“ sei die Befassung der Vereinten Nationen durch den österreichischen Außenminister Dr. Kreisky gewesen.

Die Befassung der UNO und deren Aufforderung zu italienisch-österreichischen Verhandlungen hätten vor der Weltöffentlichkeit deutlich gemacht, dass es sich hier um kein „inneritalienisches Problem“ gehandelt habe. „Ab nun gab es Verhandlungen, vorher waren es unverbindliche Gespräche gewesen.“

Die „Paukenschläge“ hätten dazu geführt, dass es zu einer Autonomielösung kam. „Die Anschläge waren der Auslöser für die Verhandlungen. Ohne Feuernacht wäre es zu den Verhandlungen nicht gekommen.“

dsc01706Dr. Bruno Hosp berichtete, dass er anlässlich der Volkskundgebung auf Schloss Sigmundskron im Jahr 1957 gemeinsam mit den Freiheitskämpfern Kerschbaumer, Amplatz und Klotz im Rahmen des „jungen BAS“ tätig gewesen sei.. In der Folge sei es zu den Anschlägen der Herz-Jesu-Nacht gekommen. In dieser Zeit sei er als Student in Wien. „Ich habe aber dann mit erleben müssen, wie es zu den Verhaftungen und Folterungen kam, bei denen auch von völlig Unbeteiligten Geständnisse erzwungen wurden.“

Von italienischer Seite seien alle Südtiroler Freiheitskämpfer von Beginn an unter den Generalverdacht einer neonazistischen Ideologie gestellt worden. Das habe die Betroffenen geschmerzt und auch die Südtiroler Politik stets behindert. Diese Propaganda sei über die Jahre hinweg betrieben worden

„Die Anschläge hatten für uns jedenfalls einen ganz eklatanten Nutzen für den Fortgang der weiteren Verhandlungen, um zu einer verhältnismäßig guten Autonomie zu kommen, von der man jetzt wieder etwas wegschneiden will.“

In Richtung eines von ihm namentlich nicht genannten Zeithistorikers aus Norddeutschland sagte Dr. Hosp: „Man muss schon vom sehr hohen Norden kommen, um nicht einzusehen, dass die Anschläge der Auslöser zur Inangriffnahme der Verhandlungen waren.“

Dr. Hosp dankte den Freiheitskämpfern und dem ehemaligen Justizminister Dr. Ofner vor allem dafür, dass dieser im Rahmen des „Bergisel-Bundes“ mit einer „Südtirol-Lotterie“ wertvolle soziale Hilfe für die Häftlinge und deren Familien geleistet habe.

Über die neueste Speckner-Dokumentation hat uns Professor Dr. Olt dankenswerter Weise eine Abhandlung zur Verfügung gestellt, die wir nachstehend wiedergeben:

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Prof. Dr. Reinhard Olt hielt den Einführungsvortrag bei der Buchvorstellung

Licht auf ein düsteres Kapitel der Zeitgeschichte:

Jüngste Forschungen legen offen, wie Italien während der „Bombenjahre“ in Südtirol manipulierte und täuschte

 Von Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt

Geschichte bedarf bisweilen der Revision. Revision heißt, sie aufs Neue in den Blick zu nehmen. Erstmals aufgefundene oder unterbelichtet gebliebene, mitunter auch bisher gänzlich unbeachtete oder dem freien Zugang entzogene Dokumente zeitigen meist erhellende Einblicke und nicht selten ertragreiche Befunde. Wobei die akribische Auswertung und sorgfältige Analyse von ans Licht geholten Fakten jene „Erkenntnisse“ grundlegend erschüttern, worauf die bis dato für sakrosankt erachteten, historiographisch festgeschriebenen wie massenmedial verbreiteten „Wahrheiten“ und/oder Meinungen respektive „Überzeugungen“ beruhten.

Eine derart „revisionistische“ Umschreibung zeitgeschichtlicher Gewissheiten ist nunmehr aufgrund der neuerlichen Inaugenscheinnahme des an Spannungen reichsten Kapitels der jüngeren österreichisch-italienischen Beziehungen zwingend geboten. Im Allgemeinen ist dieses Kapitel vom Südtirol-Konflikt sowie vom Freiheitskampf mutiger Idealisten und im Besonderen von den sogenannten „Bombenjahren“ geprägt gewesen.

Ein österreichischer Militärhistoriker, der sich wie nie jemand zuvor  intensiv mit den brisantesten Akten seines Landes über die Geschehnissen der 1960er Jahre befasste, legte dazu soeben eine beeindruckende, großformatige Publikation von nahezu 800 Seiten vor, worin er manches zuvor für sicher, weil „wahr“ Gehaltene ins rechte Licht rückt und damit vom Kopf auf die Füße stellt.

Brisante Akten

Cover_Gesamt_492x315_Rücken_54.qxp_Cover_Rücken_139Hubert Speckners Buch „Von der ,Feuernacht‘ zur ,Porzescharte‘. Das ,Südtirolproblem‘ der 1960er Jahre in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten“  (Wien Verlag Gra&Wis 2016; ISBN 978-3-902455-23-9, EURO 49)

ist Ergebnis und Ertrag disziplinierter langjähriger, umfassender Studien im Österreichischen Staatsarchiv/Archiv der Republik. Darüber hinaus erstreckten sie sich auf die – der Öffentlichkeit nicht zugänglichen – Bestände der Staatspolizei (StaPo) sowie der Justiz sowie auf einschlägige Dokumentationen des Entschärfungsdienstes des Innenministeriums und erfassten schließlich auch „streng geheime“ Bestände des Verteidigungsministeriums über den Einsatz des Bundesheeres an der Grenze zu Italien anno 1967.

Daraus ergab sich für den promovierten, an der Landesverteidigungsakademie in Wien tätigen Offizier der Befund, dass der Truppeneinsatz sozusagen den Höhepunkt der „verstärkten Grenzüberwachung“ der Sicherheitskräfte der Republik Österreich nach der „Feuernacht“ (11./12. Juni 1961) in Südtirol  bildete, in der Aktivisten des „Befreiungssauschusses Südtirol“ (BAS) in einer konzertierten Aktion mittels Sprengung von ungefähr 40 Hochspannungsmasten die Energieversorgung im Bozner Becken zeitweise lahmgelegt und damit der Industrie Norditaliens partiell Schaden zugefügt hatten.

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Ein gesprengter Mast bei Bozen. Dahinter die Industriezone Bozen. Sie diente dazu, die staatlich geförderte italienische Unterwanderung zu unterstützen und den zuwandernden Süditalienern Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, welche den Südtirolern in ihrem eigenen Land verweigert wurden.

Von 1961 bis zum Sommer 1967, dem absoluten „Höhepunkt“ der Südtirol-Problematik nach dem Zweiten Weltkrieg,  geriet Österreich unter wachsenden Druck durch Italien. Dies führte nach dem „Vorfall auf der Porzescharte“, zufolge dessen gemäß amtlichen italienischen Verlautbarungen am 25. Juni 1967 vier italienische Soldaten den Tod fanden, einerseits zum Veto Italiens gegen die damaligen EWG-Assoziierungsverhandlungen Österreichs, andererseits zur „verstärkten Grenzüberwachung“ durch sein Militär.

Italienische Grenzpatrouille
Italienische Grenzpatrouille

Dem Geschehen rund um den Vorfall vom Juni 1967 hatte Speckner bereits sein aufsehenerregendes, 2013 ebenfalls im Verlag Gra&Wis zu Wien erschienenes Buch „Zwischen Porze und Roßkarspitz…“ gewidmet. Anschließend nahm er sich aller vorhandenen sicherheitsdienstlichen Akten  zu Südtirol an, denen die maßgebliche zeitgeschichtliche Forschung – entgegen dem weithin erweckten Eindruck, wonach „eigentlich alles gesagt“ sei – ein nur äußerst geringes Interesse entgegengebracht hatte.  Daher seien von den  akribisch aufbereiteten 48   „aktenkundig“ gewordenen Vorfällen  einige exemplarisch vorgestellt,  bei denen die aus den Inhalten der jeweiligen  österreichischen Dokumente  gewonnenen Erkenntnisse massiv von den jeweiligen  offiziellen italienischen Darstellungen abweichen.

Vertuschung des wahren Sachverhalts

So hatte Italien mittels einer „diplomatischen Note“ unverzüglich die angebliche „Untätigkeit der österreichischen Sicherheitsbehörden gegen die Terroristen, die von Österreich aus operieren“ angeprangert, als  es in der Nacht vom 12. auf den 13. September 1965 am Reschenpass angeblich zu einem „Angriff von BAS-Aktivisten gegen eine Alpini-Kaserne“ gekommen sein sollte. Indes ergaben die Nachforschungen der StaPo, dass es sich lediglich um eine während einer Feier in der „Manuela Bar“ in Reschen  unter angetrunkenen  italienischen Soldaten ausgebrochene Streiterei wegen anwesender deutscher Urlauberinnen gehandelt hatte. Einige Soldaten verließen demnach die Bar, holten in der Kaserne ihre Waffen und eröffneten  das Feuer auf das Lokal. Dagegen waren nirgendwo Einschläge oder Schäden durch angeblich von BAS-Leuten geworfene Handgranaten zu registrieren gewesen.  Stattdessen hatte der ebenfalls anwesende und ebenfalls alkoholisierte Kasernenkommandant  am nächsten Morgen einen „Terroristenüberfall“ gemeldet, um den wahren Sachverhalt zu vertuschen. Und Italien überzog Österreich mit Anschuldigungen. Die Schüsse am Reschenpass  wurden fortan und werden bis heute wahrheitswidrig als „BAS-Anschlag“ dargestellt.

Ähnlich verhält es sich hinsichtlich eines Vorfalls, der sich am 23. Mai 1966 am Pfitscherjoch  – am Grenzverlauf zwischen Südtiroler Pfitschtal und Nordtiroler Zillertal – zutrug. Laut  offizieller italienischer Darstellung löste Bruno Bolognesi, Angehöriger der Guardia di Finanza (Finanzwache), beim Betreten der Schutzhütte nahe der Grenze eine 50-kg-Sprengladung aus, die ihn das Leben gekostet habe. Italien verdächtigte sofort die „Pusterer“, vier BAS-Aktivisten aus dem Ahrntal, und führte ohne Beiziehung österreichischer Sicherheitsbehörden im Zillertal Erhebungen durch. Allerdings existiert auch eine vom Bozner Kommando der Guardia di Finanza  zu dem Vorfall angelegte Bilddokumentation, derer die österreichischen Behörden habhaft wurden. Laut unabhängig voneinander vorgenommener Expertisen  von Spreng(stoff)sachverständigen belegen diese Aufnahmen  – ebenso wie das Foto, welches den toten Finanzer zeigt –  allerdings keinesfalls  die Explosion von 50 kg Sprengstoff, sondern  vielmehr eine Gasexplosion in der Schutzhütte. Nach wie vor beschuldigt Italien besagte  BAS-Aktivisten aus dem Ahrntal, weshalb Rom  deren Rehabilitierung stets strikt ablehnt(e). Wohingegen die „Strafverfolgung“ für jene italienischen Neofaschisten ans Lächerliche grenzt, die für zweifelsfrei erwiesene Sprengstoffanschläge auf österreichische Einrichtungen  – wie am 01. Oktober 1961 auf das Andreas-Hofer-Denkmal in Innsbruck oder  am 18. August 1962 auf das „Russendenkmal“ in Wien, respektive den für einen österreichischen Polizisten tödlichen vom 23. September 1963 am Ebensee – verantwortlich waren.

Ein „Attentat“, das keines war

Der spektakulärste und für die damaligen österreichisch-italienischen Beziehungen folgenschwerste Vorfall  trug sich am 25./26. Juni 1967 auf der Porzescharte, am Grenzverlauf zwischen Osttirol und der italienischen Provinz Belluno, zu. Die vorliegenden österreichischen Akten beweisen zweifelsfrei, dass die offizielle italienische Version, wonach die angeblich von drei „Terroristi“ aus Österreich begangene Tat – Sprengung eines Strommastes und Verlegen einer Sprengfalle, bei deren Detonation vier Soldaten getötet und einer schwer verletzt worden sein sollen, so nicht stimmen kann.

In Italien war nach dem „Anschlag“ auf der Porzescharte die staatlich angeheizte Verdammungspropaganda umgehend auf Hochtouren angelaufen. Es konnten ausschließlich österreichische „assassini“ - Mörder - die Täter gewesen sein.
In Italien war nach dem „Anschlag“ auf der Porzescharte die staatlich angeheizte Verdammungspropaganda umgehend auf Hochtouren angelaufen. Es konnten ausschließlich österreichische „assassini“ – Mörder – die Täter gewesen sein.

Darüber hinaus ging aus mehreren Geländebegehungen und Feldstudien sowie aus der Expertise ausgewiesener Sachverständiger  die sprengtechnische Unmöglichkeit dieser bis heute offiziellen Darstellung hervor, was  Italien bis zur Stunde ignoriert. Für die Experten gilt es als gesichert, dass sich dort  mindestens drei Explosionen ereignet haben müssen. Und es zeigt(e) sich mit einiger Deutlichkeit, dass Angehörige der italienischen „Stay behind“-Organisation „Gladio“ im Zuge der von staatsstreichbeseelten Militärgeheimdienstoffizieren verfolgten „Strategie der Spannungen“ als wahre Verursacher der Geschehnisse gelten müssen, deren Machenschaften  in Italien erst zu Beginn der 1990er Jahre publik werden sollten.  Was  für die 1971 in Florenz  zu Unrecht – weil für eine nicht begangene Tat – und darüber hinaus wider die Europäische Menschenrechtskonvention – weil in Abwesenheit – zu lebenslanger Haft verurteilten drei Österreicher, von denen noch zwei am Leben sind, bis zur Stunde folgenlos geblieben ist.

Instrumentalisierte, gezielte Anschuldigungen

Aus dem was Hubert Speckner sorgsam zusammengetragen, gründlich ausgewertet und im Zusammenwirken mit Sachverständigen aufbereitet sowie durch schlüssige Analysen untermauert  hat, lassen sich wichtige Erkenntnisse gewinnen und resümierend einige revisionistische Schlüsse ziehen. So fanden Aktionen des BAS ungefähr zeitgleich eine gewisse Parallelität durch italienische Neofaschisten. Umgehend instrumentalisierte Italien vor allem jene Vorfälle mit bis heute nicht einwandfrei geklärten Hintergründe und nutzte sie politisch wie medial gegen Österreich. Hatte Italien nach dem Zweiten Weltkrieg alles versucht, um die Südtiroler – mit Hinweis auf die zwischen Hitler und Mussolini vereinbarte, aber infolge Kriegsverlaufs verringerte und schließlich zum Stillstand gekommene  „Option“ – zu Nazis abzustempeln, so stellt(e) es seit Ende der 1950er Jahre  alle BAS-Aktivisten in die rechte Ecke und politisch wie publizistisch unter  Generalverdacht des Neonazismus. Was in politischen Milieus Österreichs und Deutschlands von ganz links bis zur Mitte verfing und bis heute anhält und womit den Aktivisten, die aus Verzweiflung ob der kolonialistischen Unterwerfungshaltung auch des „demokratischen“ Nachkriegsitaliens handelten, bis zur Stunde Unrecht geschieht.

Eine mutmaßliche Gasexplosion in einem italienischen Stützpunkt auf der Steinalm wurde von den italienischen Medien umgehend als Anschlag der „terroristi“ dargestellt, obwohl zu diesem Zeitpunkt ein fremder Zugang zu der mit Wachen, Hunden und Stacheldraht gesicherten Hütte nicht möglich und ein ungesehenes Eindringen in das mit Mannschaft besetzte Haus undenkbar gewesen war.
Eine mutmaßliche Gasexplosion in einem italienischen Stützpunkt auf der Steinalm wurde von den italienischen Medien umgehend als Anschlag der „terroristi“ dargestellt, obwohl zu diesem Zeitpunkt ein fremder Zugang zu der mit Wachen, Hunden und Stacheldraht gesicherten Hütte nicht möglich und ein ungesehenes Eindringen in das mit Mannschaft besetzte Haus undenkbar gewesen war.

Der BAS-Grundsatz, wonach  „bei Anschlägen keine Menschen zu Schaden kommen dürfen“,  wurde trotz Eskalation der Gewalt zwischen 1961 („Feuernacht“) und 1969 (mehrheitliche Annahme des Südtirol-„Pakets“ durch die Südtiroler Volkspartei) weitestgehend eingehalten. Der Tod nahezu aller während dieser Jahre gewaltsam ums Leben gekommenen Personen ist  nicht dem BAS als solchem anzulasten, wie dies fälschlicherweise  von der italienischen Justiz und diversen Medien wahrheitswidrig festgestellt sowie verbreitet wurde und noch heute behauptet wird. Stattdessen handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um Unfälle – so im Falle des Todes von Bruno Bolognesi in der Pfitscherjoch-Hütte am 23.06.1966 sowie von Herbert Volgger, Martino Cossu und Franco Petrucci am 09.09.1966 auf der Steinalm-Hütte – , um einen Unfall bzw. um eine  Geheimdienstaktion  – so im Falle des Todes von Olivo  Dordi, Francesco Gentile, Mario Di Lecce und Armando Piva auf der Porzescharte am 25./26.06.1967 – und um Geheimdienstaktivitäten wie im Falle des Todes von Filippo Foti und Edoardo Martini im „Alpenexpress“ zu Trient am 30.09.1967. In den Fällen des Todes von Vittorio Tiralongo (03.09.1964) sowie des  Palmero Ariu und des Luigi De Gennaro (26.08.1965), schließlich auch des Salvatore Gabitta und Guiseppe D´Ignoti (24.08.1966) sind die allfälligen Strafverfahren ohne Anklageerhebung infolge nicht ausreichender Erkenntnisse ohnedies eingestellt worden.

Verdrehung der Tatsachen

Für einige im Zusammenhang mit der Südtirol-Frage zwischen 1961 und 1963  in Österreich  geplante und/oder ausgeführte Anschläge ist dem BAS ursprünglich fälschlicherweise die Täterschaft zugeschrieben worden. Es waren dies die Explosion einer am Denkmal der Republik in Wien angebrachten Sprengladung (30.04.1961); die Sprengung es Andreas-Hofer-Denkmals in Innsbruck (01.10.1961); Schüsse auf die italienische Botschaft in Wien (08.10.1961),  Anschlagsversuche am Wiener Heldenplatz (27.12.1961) und auf das sowjetische Ehrenmal („Russendenkmal“) in Wien (18.08.1962) sowie der für den Gendarmen Kurt Gruber todbringende  Sprengstoffanschlag in Ebensee (23.09.1963), bei dem es zudem zwei Schwer- und neun Leichtverletzte gab.

Die Taten waren von italienischen Neofaschisten bzw. von österreichischen Rechtsextremisten, die nicht dem BAS angehörten oder mit ihm in Verbindung standen, begangen  worden. Ein Zusammenhang zwischen den Anschlägen und dem BAS wurde wahrheitswidrig von ideologisierten Personen sowie von (bewusst) falsch informierten/informierenden Medien in Österreich und nicht zuletzt von italienischen Stellen zur Gänze behauptet,  um den  BAS zu diskreditieren.

Ranghohe Diskutanten verleihen der Studie den Rang des offiziellen Standpunktes  Wiens

Der Südtiroler Freiheitskampf der 1960er Jahre war letztendlich erfolgreich und hat entscheidend  zur politischen Lösung des Konflikts („Paket“) beigetragen. Dies ist unlängst  während einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion in Wien einmütig und eindrücklich bestätigt worden, in deren Rahmen Speckners voluminöse Studie erstmals öffentlich vorgestellt wurde.  Zugegen waren neben dem vormaligen Außenminister Peter Jankowitsch  (am Podium),  dem ehemaligen Verteidigungsminister Helmut Krünes und dem einstigen Justizminister Harald Ofner  ranghohe Vertreter des Staatsarchivs, der Präsidentschaftskanzlei sowie die Spitzen des Bundesheers und nicht zuletzt einige noch lebende Freiheitskämpfer. Zurecht schrieben daher die „Salzburger Nachrichten“, die Anwesenheit höchster Repräsentanten der Republik bei der öffentlichen Präsentation dieser die jüngere Zeitgeschichtsschreibung zuhauf korrigierenden Studie des Militärhistorikers verliehen ihr den Status des offiziellen Standpunkts Österreichs.

Autor Speckner unterstreicht, dass zum „Höhepunkt“ des Aufbegehrens der BAS-Aktivisten etwa 15.000 Angehörige italienischer Sicherheitskräfte zusätzlich in Südtirol stationiert wurden und somit dort das Militär auf insgesamt etwa 40.000 Mann aufgestockt worden war. Trotzdem war deren Einsatz letztlich praktisch wirkungslos. Aufgrund dieses Umstands hatte der Ruf des italienischen Militärs stark gelitten. Und wegen dieses Gesichtsverlusts und der zusätzlichen enorm hohen Kosten hätten in der italienischen Politik letztendlich die „Tauben“ über die „Falken“ die Oberhand gewonnen, worauf es zurückzuführen gewesen sei, dass unter Aldo Moro  eine politische Lösung erreicht werden konnte. Damit und untermauert durch die übereinstimmenden  Aussagen der Diskutanten während der Buchpräsentation dürfte auch die von dem Innsbrucker Zeitgeschichtler Rolf Steininger  aufgestellte und wider alle Einwände von Zeitzeugen sowie aus der Oral History vertretene These, dass der Südtiroler Freiheitskampf kontraproduktiv gewesen sei – „Trotz und nicht wegen der Attentate wurde die 19er Kommission eingesetzt“ – als widerlegt gelten.

Die moralische Verpflichtung Roms

Auf italienischen Druck hin und aus angeblicher Staatsräson hatte Wien damals  wider besseres  Wissen in vielen die Südtirol-Frage bestimmenden Angelegenheiten  den römischen Forderungen nachgegeben. Und zum Nachteil von Südtirol-Aktivisten war seinerzeit von beteiligten österreichischen Stellen sozusagen aus vorauseilenden Gehorsam, mitunter aber auch aus bestimmten Interessenlagen Recht gebeugt worden. Es wäre daher nur recht und billig, dass Österreich alles unternähme, um auf die völlige Rehabilitation der in Italien zu Unrecht Verurteilten und in aller Öffentlichkeit Stigmatisierten hinzuwirken. Wien sollte zudem offensiv gegenüber Rom auftreten, damit Italien seine diese Zeit betreffenden Archivalien freigibt  und  seiner moralischen Verpflichtung nachkommt, der Forschung die Möglichkeit zur Revision dieses unsäglich geklitterten Kapitels auch seiner eigenen politischen Geschichte zu gewähren. Schuldig wäre es dies sowohl den fremden wie den eigenen Opfern.

Nachstehend ein Ausschnitt aus dem Medienecho

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Die Presse

Südtirol und die Geheimdienste in den Sechzigerjahren

Ein österreichischer Militärexperte hat sämtliche Sprengstoffattentate jener Zeit akribisch analysiert und kommentiert.

02.12.2016 | 19:01 | Hans Werner Scheidl (Die Presse)

 

Um 22.45Uhr in der Nacht vom 30. April auf den 1.Mai 1961 explodierte an der Rückseite des Denkmals der Republik am Schmerlingplatz in Wien, unmittelbar neben dem Parlamentsgebäude, eine Sprengladung. Der vor dem Parlament wachhabende Polizist sah eine zweieinhalb Meter hohe Stichflamme emporschießen, „begleitet von einer heftigen Druckwelle“. Beschädigt wurde lediglich der Sicherungskasten für die Beleuchtung des Denkmals. Spuren gab es keine, nicht einmal Reste einer Zündvorrichtung.

Für die Staatspolizei war das Ganze ein Rätsel. Was sollte der maschingeschriebene Zettel, der in nächster Nähe, an einen Laternenmast geheftet, gefunden wurde: „Die Einhaltung der Naturgesetze ist heiligste Pflicht. Rassenmischung ist Rassentod. Rassenmischung führt zur Artauflösung. Die Erbmasse steht unter Naturgesetz“?

So beginnt Hubert Speckners spannendes Opus magnum über die Südtirol-Krise der Sechzigerjahre, die „Feuernacht“ vom Juni 1961, den ungeklärten Mordfall auf der Südtiroler Porzescharte, die Folterungen Südtiroler Einheimischer durch die italienische Polizei und das undurchsichtige Spiel der Geheimdienste in diesem Krimi, der für mehrere Jahre zu einer feindlichen Stimmung zwischen Wien und Rom geführt hat, die erst nach einem Bundesheereinsatz und Bruno Kreiskys Auftritt vor der UN-Generalversammlung nach Jahrzehnten zu einer friedlichen Lösung geführt hat.

Speckner, der über exzellente Kontakte zur Staatspolizei im österreichischen Innenministerium verfügt, kann in seinem neuesten Werk erstmals aus geheimen Informationen zitieren, die nicht an die heimischen Medien gelangen durften. Schon einmal hat er sich des Vorfalles auf der Porzescharte intensiv angenommen (25.Juni 1967) und ist zu dem Schluss gekommen, dass die damals verdächtigten vier Süd- und Nordtiroler Widerstandskämpfer nicht die Mörder an vier Carabinieri gewesen sein konnten.

Nun, nach dreijähriger Recherche, beschreibt Speckner anhand der sicherheitsdienstlichen Akten jeden einzelnen Sprengstoffanschlag jener Zeit. Und das waren sehr viele. Es war nur logisch, dass in diesen hysterischen Jahren der italienische Geheimdienst seine Finger im Spiel hatte. Doch die in Rom lagernden Aktenbestände sind noch immer gesperrt.

Umso deutlicher sind die Lageberichte der Bundespolizeidirektion Graz mit dem Stempel „Streng vertraulich!“ vom Dezember 1961. Da waren bereits mehrere Südtiroler in italienischer Haft. Die dort vorgenommenen Folterungen der Inhaftierten waren immer wieder Themen in den österreichischen Zeitungen. „Die Presse“ war hier führend. Im vertraulichen Lagebericht heißt es dazu: „Das Bekanntwerden der unmenschlichen Verhörmethoden italienischer Sicherheitsdienststellen bei der Vernehmung von in Italien inhaftierten Südtirolern hat in allen Bevölkerungsteilen nicht nur tiefste Empörung, sondern auch Abscheu hervorgerufen… Die italienischen Protestnoten in Wien werden keinesfalls als Rechtfertigung aufgefasst. Vielmehr scheint es, als versuche Rom durch diese diplomatischen Schritte die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von den Geschehnissen in Südtirol abzulenken…“ Die mehr als 700 Seiten umfassende Dokumentation Hubert Speckners ist keine Apologie auf den Südtiroler Widerstandskampf gegen den italienischen Neofaschismus, aber sie rückt einige Dinge ins richtige Licht. „Seit den frühen Sechzigerjahren“, schreibt er, „sind für einen Gutteil der österreichischen Bevölkerung die damaligen Aktivisten ,rechtslastige‘ Personen. Natürlich gehörte ein Teil der BAS-Aktivisten einer ,nationalen‘ und ,rechten‘ Ideologie an. Beträchtliche Teile des BAS (des Befreiungsausschusses Südtirol) hatten allerdings mit einer derartigen Ideologie absolut nichts am Hut, und es darf daran erinnert werden, dass einige auch bereits im Widerstand gegen das nazistische deutsche Reich unter Adolf Hitler waren.“ Beispiele waren die Südtirol-Aktivisten der ersten Stunde, „Presse“-Herausgeber Fritz Molden und sein Freund und späterer Nachfolger, Gerd Bacher. (hws)

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 03.12.2016)

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Buchvorstellung in Wien

SHB: “Buch von Hubert Speckner revidiert Geschichtsschreibung”

Mittwoch, 30. November 2016 | 16:14 Uhr

Von links nach rechts: Roland Lang, Dr. Peter Jankowitsch, Dr. Franz Matscher, Dr. Bruno Hosp und stehend bei seinem Einführvortrag Univ.-Prof. Dr. Reinhard Olt.

Wien – Der Südtiroler Heimatbund erinnert in einer Presseaussendung an die Buchvorstellung des neuen Buchs von Militärhistoriker Oberst Dr. Hubert Speckner “Von der Feuernacht zur Porzescharte“, die vor kurzer Zeit in Wien über die Bühne ging.

“Ein sehr hochkarätig besetztes Podium unterstrich die Wichtigkeit der Ergebnisse von Speckner, dass die bisherige Meinung über die Zeit der Feuernacht und danach wohl neu zu sehen sei. Das ist in der Geschichte gut so, und es löst in revidierender Weiser bisher festgesetzte Denkschablonen auf”, betont Roland Lang.

“Dem Autor Dr. Hubert Speckner verdanken wir dieses außerordentlich wichtige Buch über das Südtirol-Problem der 1960er Jahre in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten Die verfälschenden Versionen, die Italien in die Welt setzte und weiterhin setzt, sind Ausdruck seiner nationalistischen Nachkriegspolitik, an der sich bis heute wenig geändert hat. Italien könnte mit der Öffnung der italienischen Archive über diese Zeit wesentlich zur weiteren Aufklärung der Geschehnisse beitragen. Warum ist Rom dazu nicht bereit? Welche Machenschaften und Intrigen darf die Öffentlichkeit nicht erfahren? Die Salzburger Nachrichten berichteten in einer positiven Weise über das Werk und verliehen ihm den Status des offiziellen Standpunktes Österreichs. Dies wohl auch deshalb, weil sich unter den Anwesenden gleich drei ehemalige österreichische Minister, der frühere Außenminister Peter Jankowitsch sogar vorne in der Diskussionsrunde, befanden”, so der SHB.

Unter den Gästen befanden sich hochrangige Vertreter des Staatsarchives, der Präsidentschaftskanzlei und des Bundesheers. Auch zahlreiche Freiheitskämpfer der sechziger Jahre als direkt Betroffene sah man unter den Anwesenden. Nur ist es nach wie vor eine Frage des (schlechten) Gewissens, aus welchem Grund Italien nicht die Archive zu diesem Thema öffnet. Hat man Angst vor der historischen Wahrheit, oder muss man sich gefallen lassen, Fehler zuzugeben, die damals in der politisch heißen Zeit gemacht worden sind?”, heißt es weiter.

Das Buch wird in Südtirol am Mittwoch, den 14. Dezember um 18.00 Uhr in Bozen, Franziskanertaverne, erneut vorgestellt. Dort sei es auch möglich, Fragen direkt an den Autor zu stellen, so Lang abschließend.

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Buchvorstellung zur Feuernacht in Wien

Buchvorstellung zur Feuernacht in Wien

November 28, 2016

Am Montag fand in Wien die Präsentation des Buches von Hubert Speckner „Von der Feuernacht zur Porzescharte“ statt. Dabei lud der Autor zusammen mit prominenter Beteiligung zu einer Vorlesung im Cafe Landtmann, an der auch der Obmann des Südtiroler Heimatbundes Roland Lang teilnahm.

Foto: Thomas Hüttner
Foto: Thomas Hüttner

Neben dem Autor und SHB-Obmann Roland Lang umrahmten die Veranstaltung in Wien der ehemalige österreichische Außenminister Peter Jakowitsch, sowie die beiden Völkerrechtler Franz Matscher und Bruno Hosp.

Die Buchvorstellung wurde eingeleitet durch Grußworte von Prof. Reinhard Olt, bevor Hubert Speckner den Anwesenden sein 700 Seiten umfassendes und 1,5 Kilogramm schweres Wert ausführlich präsentierte.

In seinem Buch geht Speckner auf das Südtirol-Problem in besonderer Berücksichtigung der österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten ein. Dabei sind klare Differenzen zu den offiziellen Versionen des italienischen Staates zu erkennen, deren Archive bis heute nicht geöffnet wurden – und einer weiteren Aufklärung damit im Wege steht (UT24 berichtete).

SHB-Roland Lang ging bei der Veranstaltung während seiner Rede auf den Passus seines Treffens mit Heinrich Oberleiter ein. Dabei ging er darauf ein, warum die Attentate der 60er Jahre sehr wohl dazu  beigetragen hätten, die Verhandlungen der Südtirol-Autonomie zu beschleunigen.




Liquidierung des lästigen Südtirol-Problems!

Der österreichische Bundesminister Kurz in alter ÖVP-Tradition

Am 29. November 2016 traf der junge SVP-Obmann Philipp Achammer mit dem österreichischen Jung-Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) in Wien zusammen. Zweck des Gespräches war es, eine Unterstützungserklärung des österreichischen Außenministers für die SVP-Wahlempfehlung für das Verfassungsreferendum am 4. Dezember 2016 zu erhalten.

Bekanntlich unterstützen der Südtiroler Landeshauptmann Kompatscher und sein Parteiobmann Achammer zum Entsetzen der früheren Altmandatare der SVP die zentralistische Verfassungsreform der Regierung Renzi. Sie und der darauf vergatterte Parteiausschuss der SVP fordern die Bevölkerung auf, mit einem „JA“ bei der Stimmabgabe die Umwandlung Italiens in einen autonomiefeindlichen Zentralstaat zu unterstützen.

In Wien bekam Achammer die gewünschte Unterstützung durch den Außenminister Kurz.

Unbekümmerte Verkündung der Unwahrheit

Kurz
Im Anschluss an das Treffen wurde von beiden Politikern unbekümmert die Unwahrheit verkündet, dass es „eine allfällige Überarbeitung des Autonomiestatutes nur mit Zustimmung Südtirols und unter Einbeziehung Österreichs geben wird und darf.“ („Dolomiten“ vom 30. 11. 2016)

Nachstehend eine Presseaussendung vom Südtirol-Sprecher der FPÖ, Werner Neubauer:

FPÖ / Neubauer / Südtirol / Bundesregierung

30.11.2016, 14:25 | OTS0200 | Freiheitlicher Parlamentsklub – FPÖ

FPÖ-Neubauer: Bundesminister Kurz leistet Offenbarungseid zum italienischen Verfassungsreferendum

„ÖVP will sich Südtirol-Problem vom Hals schaffen!“

Werner NeubauerWien (OTS) – Der freiheitliche Südtirol-Sprecher NAbg. Werner Neubauer gab heute zur Erklärung des österreichischen Außenministers Kurz zum anstehenden Verfassungsreferendum in Italien folgende Erklärung ab: „Die von Minister Kurz angesprochenen Erklärungen einzelner italienischer Politiker in der jüngsten Vergangenheit zur Südtirol-Autonomie waren lediglich unverbindliche, allgemein gehaltene Absichtserklärungen, ohne rechtliche Bindewirkung für deren Nachfolger. Es handelt sich hier um keine vertraglichen Vereinbarungen, die vor dem IGH in den Haag eingeklagt werden und damit Aussicht auf Erfolg haben könnten. Derartige, unverbindliche Absichtserklärungen hat es seit dem Pariser Vertrag seit 1946 eine ganze Reihe gegeben und sie wurden in der Vergangenheit noch nie eingehalten. Angesichts der jahrzehntelangen Erfahrungen mit einer oft doppelzüngigen italienischen Diplomatie muss man bei allen Vereinbarungen mit Rom auf einer klaren und einklagbaren vertraglichen Regelung bestehen. Ansonsten ist das negative Ergebnis vorprogrammiert.“

„Die Art und Weise, mit der Außenminister Kurz den römischen Wünschen zusammen mit LH Kompatscher entgegenzukommen bereit ist, fügt sich ein in eine jahrzehntelange Tradition der ÖVP, sich das ‚lästige‘ Südtirol-Problem vom Leibe schaffen zu wollen. Der Verweis von Minister Kurz auf die Situation des Jahres 1992 anlässlich der Streitbeilegungserklärung ist völlig unsachlich. Wenn es um ein drittes Autonomiestatut geht und Österreich keine Parteienstellung einnehmen sollte, scheidet Österreich für die Zukunft als Schutzmacht und als Mitspracheberechtigter für die deutsche und ladinische Minderheit in Italien völlig aus. Genau dies scheint aber offenkundig in der Absicht des Außenamtes zu liegen. Jüngste Interpretationen zur Autonomie und Selbstbestimmungsrecht zeigen einen rasanten Kurswechsel“, so Neubauer.

„Für Südtirol ist es eine zusätzliche Tragödie, dass Landeshauptmann Kompatscher an der Beseitigung der Schutzmachtrolle Österreichs aktiv mitwirkt. Mit vollem Recht lehnt sich der Klub der Altmandatare in der SVP daher dagegen auf und erhebt seine warnende Proteststimme. Was die Behauptung des österreichischen Außenministers Kurz betrifft, Rom hätte sich dazu verpflichtet, die künftige Autonomiegestaltung nur im Einvernehmen mit der Südtiroler Bevölkerung vorzunehmen, so ist diese schlicht weg falsch! Bundesminister Kurz dürfte hier wieder einmal ganz schlecht beraten sein. Völkerrechtsexperte Univ. Prof. Dr. Matscher, hat bereits im Jahre 1992 in seinem Gutachten warnend den Finger erhoben, viele, wie Dr. Oskar Peterlini, tut es auch heute noch. Rom lässt sich in Wahrheit eine weitgehende Entscheidungsfreiheit offen!“, so Neubauer und weiter: „Als Südtirolsprecher der FPÖ bitte ich deshalb unsere Landsleute in Südtirol diesem verderblichen Kurs nicht zu folgen und bei dem bevorstehenden Verfassungsreferendum mit ‚Nein‘ zu stimmen.“

Rückfragehinweis:   Freiheitlicher Parlamentsklub   01/ 40 110 – 7012   presse-parlamentsklub@fpoe.at   http://www.fpoe-parlamentsklub.at   http://www.fpoe.at




Die Umdeutung des Begriffes „Selbstbestimmungsrecht“ durch die österreichische Bundesregierung und ihre Organe

Das ergreifende Bild von der innigen Begrüßung („Dolomiten“ vom 19. November 2016)

Peinliche Jubelveranstaltung in Bozen: „70 Jahre Pariser Vertrag“

Am 18. November 2016 fand in Bozen eine ebenso sinnlose wie blamable Jubelveranstaltung „70 Jahre Pariser Vertrag“ statt, in welcher der von Außenminister Dr. Kreisky seinerzeit als „furchtbare Hypothek“ bezeichnete Kapitulationsvertrag von 1946 in höchsten SVP-Tönen gelobt wurde.

Es wurde auf dieser Veranstaltung viel leeres Stroh gedroschen. Der EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker, der wie häufig etwas verkatert wirkte, hatte dem Vernehmen nach sein Redemanuskript im Flugzeug vergessen.

Er wurde bei seiner Ankunft in Bozen von Landeshauptmann Kompatscher geherzt und umarmt. Es war berührend!

Wie wunderbar: „Südtiroler, Italiener und Europäer!“

Juncker erwies sich beim Dreschen von Allgemeinplätzen aber auch ohne Vorlage als sehr tüchtig. „An Südtirol möge er ‚den Identitätsdreiklang‘“, berichtete die Tageszeitung „Dolomiten“. „Sie sind Südtiroler, Italiener und Europäer!“, rief Juncker dem Auditorium zu. Die zum Vortrag bestellten SVP-Funktionäre spendeten freudigen Beifall.

Der italienische Verfassungsexperte Antonio D’Atena verwies auf den „internationalen Modellcharakter“ der schlecht abgesicherten heute mehr denn je gefährdeten Südtirol-Autonomie.

Botschafter Tichy: Ihr habt „höchste Priorität“ – aber lasst uns bitte im Ruhe!

Der Leiter des Völkerrechtsbüros im österreichischen Außenministerium, Dr. Helmut Tichy, zeigte sich als Meister der inhaltlich unverbindlichen Wortgestaltung. Laut „Dolomiten“ gab Tichchy Folgendes von sich:

„Helmut Tichy berichtete, dass Südtirol-Fragen im österreichischen Völkerrechtsbüro immer mit höchster Priorität behandelt würden und stets Chefsache seien.

Nur als ‚ultima ratio‘ sieht Tichy die Möglichkeit für Südtirol, bei Auseinandersetzungen mit Rom den Internationalen Gerichtshof einzuschalten.

Befreundete EU-Staaten würden nie auf diese Möglichkeit zurückgreifen.“

Auf gut Deutsch: Bitte lasst Österreich in Frieden, wenn ihr Probleme mit Rom habt! Wir werden wegen euch kein Prozess-Risiko vor dem IGH auf uns nehmen!

Um den Südtirolern deutlich klar zu machen, dass der derzeitige österreichische Außenminister Kurz und sein ergebener Mitarbeiter Tichy der Meinung sind, die Südtiroler sollten sich alle Selbstbestimmungs-Flausen aus dem Kopf schlagen, gab Tichy der Tageszeitung „Dolomiten“ ein bemerkenswertes Interview:

86-27228583

Dieses Interview veranlasste Roland Lang, den Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB), einer von ehemaligen Südtiroler Freiheitskämpfern und politischen Häftlingen gegründeten Vereinigung, welche für die Selbstbestimmung eintritt, zu einem interessanten Meinungsaustausch mit dem Herrn Botschafter Dr. Tichy.

Das Internetportal unsertirol.com veröffentlichte diesen Schriftwechsel:

SHB: Die Umdeutung des Begriffes „Selbstbestimmungsrecht“

20. November 2016

Professor Dr. Helmut Tichy leitet seit 2007 das Völkerrechtsbüro im österreichischen Außenministerium, dessen Minister Sebastian Kurz am 24. Februar 2015 dem Obmann des Südtiroler Heimatbundes (SHB) in einem Brief mitgeteilt hatte: „… die Südtirol-Autonomie mit ihrem hohen Maß an Selbstgesetzgebung und Selbstverwaltung ist eine besonders gelungene Form der Selbstbestimmung.“

Roland Lang, Obmann des SHB
Roland Lang, Obmann des SHB

Anlässlich der Gedenkveranstaltung „70 Jahre Pariser Vertrag“ bestätigte Dr. Tichy vom 19. November 2016 die Auffassung seines Ministers. Er sagte dort, die Selbstbestimmung sei durch die Autonomie erfüllt.

Wie steht es um die Menschenrechtspakte?

Dies veranlasste SHB-Obmann Roland Lang dazu, Dr. Tichy am 19. November 2016 in einem Email daran zu erinnern, dass Italien am 25. Oktober 1977, mit Gesetz Nr. 881 die UNO- Menschenrechtspakte ratifiziert und damit zu geltendem staatlichem Recht erklärt hat. Lang schrieb, dass Art. 1 der Pakte besagt:

„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“

Tichy: Selbstbestimmung ist Autonomie

Daraufhin schrieb Dr. Tichy noch am gleichen Tag zurück an Lang:

„Nach österreichischer Auffassung kommt Südtirol jedenfalls das Selbstbestimmungsrecht zu, das aber nicht mit einem Sezessionsrecht verwechselt werden darf.

Dass die Autonomie, die Form, in der Südtirol sein Selbstbestimmungsrecht ausübt, auch verteidigt werden muss, gehört zu ihrem Wesen.“

„Kann dann Südtirol die Inhalte der Autonomie selbst bestimmen?“, fragt sich Lang.

Nun entspann sich noch am 19. November 2016 ein kurzer aber bemerkenswerter Email-Verkehr. Lang schrieb an Dr. Tichy zurück:

„Sie sagen, dass die ‚Autonomie die Form‘ ist, ‚in der Südtirol sein Selbstbestimmungsrecht ausübt‘ und dass dies ‚auch verteidigt werden muss.‘

Wenn nun der Artikel 1 der UNO- Menschenrechtspakte besagt: ‚Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung‘,

dann kann das im Sinn ihrer Ausführungen nur bedeuten, dass in Bezug auf die Autonomie die Südtiroler ‚frei über ihren politischen Status‘ und ‚in Freiheit‘ über ‚ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung‘ entscheiden können.

Das bedeutet, dass die Südtiroler selbst festlegen können, wie im Rahmen der Autonomie der ‚politische Status‘ und die ‚wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung‘ gestaltet werden.

Das würde bedeuten, dass der Südtiroler Landtag die Inhalte der Autonomie vorgeben kann und Rom das Ergebnis in Übereinstimmung mit den UNO- Menschenrechtspakten zu akzeptieren hat.

Dieser Gesichtspunkt eröffnet der Südtiroler Politik ganz neue Möglichkeiten.

Sehr geehrter Herr Professor, ich bitte Sie um Ihre geschätzte Stellungnahme hierzu! Und vor allem um Ihre Beurteilung, ob die Republik Österreich auch diese menschenrechtskonforme Vorgangsweise unterstützen würde.“

Tichy: Sie haben mich „missverstanden“ und ich will nichts mehr sagen!

Daraufhin schrieb Dr. Tichy noch am gleichen Tag zurück an Lang:

„Leider haben Sie meine Ausführungen missverstanden. ‎Ich habe ihnen aber eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Südtirol übt sein Selbstbestimmungsrecht bereits aus, in Form weitgehender und von vielen Seiten als Vorbild gesehener Autonomie. Ihren darüber hinausgehenden Interpretationen kann ich mich nicht anschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Tichy“

„Auch ich“, so erklärt Roland Lang abschließend, „habe diesen Worten nichts hinzuzufügen, außer dass deutlich wurde, welche tatsächliche Unterstützung Südtirol derzeit von bestimmten Leuten zu erwarten hat“.




FPÖ-Südtirolsprecher Neubauer: Botschafter Tichy brüskiert Südtirol – Autonomie ist nicht Selbstbestimmung!

© Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

„Autonomieregelungen haben sich an den Bedürfnissen der geschützten Minderheit – nicht jener des Staates – zu orientieren“

Als die Ausführungen des Botschafters Tichy öffentlich bekannt wurden, reagierten zahlreiche Kritiker aus den Bereichen der Wissenschaft und der Politik.

Der Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat und parlamentarische Südtirol-Sprecher der FPÖ, Werner Neubauer, sandte am 21. November 2016 nachstehende Presseaussendung aus:

Wien (OTS) – „Die Äußerungen des Leiters des Wiener Völkerrechtsbüros anlässlich einer Tagung am 17. November in Bozen lösen in Südtirol und in der Fachwelt allgemein Verwunderung aus und haben bereits zu heftiger Kritik geführt. Man muss sich fragen, wie es gelungen ist, in einen Satz so viele Fehler hineinzupacken. Botschafter Tichy hat mit seinen Ausführungen in Bozen die gesamte Südtirol-Politik der vergangenen Jahre brüskiert und sollte mit hanebüchener Uminterpretation des Begriffs Selbstbestimmung offenbar dafür sorgen, dass das unliebsame Thema ‚Südtirol‘ für das Außenministerium endlich ad acta gelegt wird. Anders ist es wohl nicht zu erklären, dass zum wiederholten Male durch einen willfährigen Beamten des Außenministeriums, die fälschliche Behauptung aufgestellt wurde, dass die Selbstbestimmung in Südtirol durch die Autonomie bereits erfüllt sei. Nach Minister Kurz ließ dies nun Professor Dr. Helmut Tichy anlässlich der Gedenkveranstaltung „70 Jahre Pariser Vertrag“ in Bozen verlauten, der das Völkerrechtsbüro im österreichischen Außenministerium leitet, aber ansonsten mit den Rechten der Völker offenbar nicht viel am Hut hat, zumindest nicht mit jenen in Südtirol“, kritisiert der freiheitliche Südtirolsprecher NAbg. Werner Neubauer.

„Wenn nun Tichy weiter behauptet, dass Selbstbestimmungsrecht nicht mit Sezessionsrecht verwechselt werden darf, dann darf ich den Herrn Professor aufklären, dass Selbstbestimmung in vielerlei Form ausgeübt werden kann. Eine davon ist auch die Sezession, sonst würde es beispielsweise den Kosovo, Slowenien oder Kroatien in der heutigen Form gar nicht geben“, sagte Neubauer.

Das müsste Botschafter Tichy, der immerhin in Graz über eine Praktiker-Professur im Völkerrecht verfügt, eigentlich wissen. Wenn die Haltung von Botschafter Tichy gegenüber einer Rückkehr Südtirols zu Österreich eine kritische sein sollte, dann muss er die Diskussion anders aufziehen und die Voraussetzungen für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts in Form einer Sezession problematisieren. Dann wäre er vielleicht – so wie die Fachwelt – zum Ergebnis gelangt, dass die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts, die verschiedenen Ausübungsmöglichkeiten dieses Rechts, stets von den konkreten Umständen abhängt, wobei die Staatsgrenzen letzthin stark an Bedeutung verloren haben.

„Wie kann der Herr Botschafter aber weiters behaupten, ein Selbstbestimmungsanspruch sei ‚durch eine Autonomie bereits für Südtirol erfüllt‘“? Selbstbestimmung ist – und auch das müsste er wissen – ein fortlaufender Prozess und niemals „erfüllt“. Selbst souveräne Staaten verfügen noch über ein Selbstbestimmungsrecht! Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist im Artikel 1 der UN-Menschenrechtspakte ganz klar definiert: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ Dies trifft auf Südtirol eindeutig nicht zu. Die Südtirol-Autonomie war von Anbeginn eine Übergangslösung auf dem Weg zur Selbstbestimmung. Jetzt soll diese plötzlich durch die Autonomie erfüllt sein? „Wer hat denn „selbstbestimmt über den Zustand in Südtirol jemals autonom darüber abgestimmt?“, fragte Neubauer.

„Autonomieregelungen sind von ihrer Natur her dynamisch zu interpretieren und haben sich an den Bedürfnissen der geschützten Minderheit, und nicht jener des Staates, zu orientieren und sind entsprechend zu entwickeln“, so Neubauer, der ergänzte, dass dieser Umstand im Übrigen auch für die anstehende Volksabstimmung zur Verfassungsreform Italiens gelte!

„Es ist ungeheuerlich, dass sich ein Beamter des Ministeriums hier offenbar erdreistet, die Außenpolitik Österreichs bestimmen zu wollen. Es stellt sich weiter die Frage, ob er den österreichischen Landsleuten südlich des Brenners damit einen guten Dienst für das bevorstehende Verfassungsreferendum am 4. Dezember 2016 erwiesen hat. Mit der italienischen Verfassungsreform ist die Autonomie Südtirols nämlich schwer gefährdet, was hierzulande Herrn Prof. Tichy offenkundig nicht zu interessieren scheint. In dieser Situation ist es wichtiger denn je, die doppelte Staatsbürgerschaft anzustreben und beim Verfassungsreferendum mit einem klaren „Nein“ ein deutliches Signal auf alle diese negativen Entwicklungen zu setzen. Insgesamt Fragen über Fragen, die der Vertreter Österreichs mit seinem Auftritt in Bozen provoziert hat. Nun ist der Minister mit einer Klarstellung gefordert. Und es bleibt zu hoffen, dass die Vertreter der Republik das nächste Mal besser vorbereitet zu einer Tagung nach Südtirol fahren“, so Neubauer abschließend.




Freiwillige Preisgabe der Südtirol-Autonomie?

Unverständlicher Weise betätigt sich die „Südtiroler Volkspartei“ SVP) mit ihrem Landeshauptmann Kompatscher als willfährige Propagandistin der Pläne Roms, eine zentralistische und Regionen-feindliche Staatsverfassung einzuführen. Die SVP lässt nun sogar plakatieren, dass die Südtiroler mit „JA“ stimmen sollen. (Mitteilung in der Tageszeitung „Dolomiten“ vom 21. November 2016)

Dagegen erheben sich immer mehr warnende Stimmen. Darunter auch jene des Obmannes des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB), Roland Lang.

Der Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB), Roland Lang (links), und der Ehrenobmann und ehemalige Südtiroler Freiheitskämpfer Sepp Mitterhofer, welcher schwer gefoltert worden war und jahrelange Haft hatte erdulden müssen. Auch er hatte sein persönliches Opfer für eine bessere Zukunft seiner Heimat und ihrer Menschen erbracht und nicht dafür, dass Landeshauptmann Kompatscher nun im Einklang mit Rom die Autonomie gegen die Wand zu fahren hilft.
Der Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB), Roland Lang (links), und der Ehrenobmann und ehemalige Südtiroler Freiheitskämpfer Sepp Mitterhofer, welcher schwer gefoltert worden war und jahrelange Haft hatte erdulden müssen. Auch er hatte sein persönliches Opfer für eine bessere Zukunft seiner Heimat und ihrer Menschen erbracht und nicht dafür, dass Landeshauptmann Kompatscher nun im Einklang mit Rom die Autonomie gegen die Wand zu fahren hilft.

Pressemitteilung des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB) zum bevorstehenden Referendum über die beabsichtigte zentralistische Verfassungsreform Italiens:

Dafür wurden die schweren Opfer nicht erbracht!

 

 

Sepp Kerschbaumer, damals SVP-Obmann in Frangart und Begründer des „Befreiungsausschusses Südtirol“ (BAS), im Kreise seiner Familie. Auch er war von den Carabinieri schwer gefoltert worden und musste im Gefängnis eines viel zu frühen Todes sterben.
Sepp Kerschbaumer, damals SVP-Obmann in Frangart und Begründer des „Befreiungsausschusses Südtirol“ (BAS), im Kreise seiner Familie. Auch er war von den Carabinieri schwer gefoltert worden und musste im Gefängnis eines viel zu frühen Todes sterben.

Der von ehemaligen politischen Häftlingen und Freiheitskämpfern gegründete „Südtiroler Heimatbund“ (SHB) ist eine überparteiliche Vereinigung und mischt sich in parteipolitische Belange nicht ein, erklärte dessen Obmann Roland Lang. Bei der Abstimmung über die Verfassungsreform am 4. Dezember 2016 handelt es sich aber um eine übergeordnete Frage der Zukunft Südtirols.

Eingriffsrecht des Staates mit einer Generalvollmacht zementiert

Die Verfechter des „JA“ zur Verfassungsreform sprechen nicht gerne davon, dass die neue zentralistische Verfassung in ihrem Artikel 117 vorsieht, dass der Staat mit Staatsgesetz in die Landeskompetenzen eingreifen kann, wenn die Wahrung der juridischen oder wirtschaftlichen Einheit der Republik oder die Wahrung des nationalen Interesses dies erfordert.“

Wir wissen, erklärte SHB-Obmann Roland Lang dazu, dass derart dehnbare Bestimmungen stets dazu benutzt worden sind, staatliche Eingriffe in die Autonomie abzusichern. Auch in Zukunft wird der römische Verfassungsgerichtshof angesichts dieser Generalvollmacht in einem Rechtsstreit nicht auf der Seite Südtirols stehen.

Dafür wurden die Opfer nicht gebracht

Die politischen Häftlinge der 1960er Jahre haben schwere Folterungen erlitten, einige blieben ihr Leben lang invalid. Sie haben insgesamt viele Jahrzehnte in italienischen Kerkern verbracht. Ihre Familien lebten in Armut und Not. Sepp Kerschbaumer, Anton Gostner und Franz Höfler starben im Gefängnis einen viel zu frühen Tod. Luis Amplatz wurde im Auftrag des Staates ermordet. Andere mussten fliehen und haben ihre Heimat verloren.

Diese Opfer haben nicht die erhoffte Selbstbestimmung gebracht, aber doch maßgebend zur Erreichung einer Autonomie beigetragen, welche bis jetzt das Überleben der deutschen und ladinischen Volksgruppe in ihrer Identität ermöglicht hat.

Dieses Bild zeigt den an den Folgen der Folter in der Haft verstorbenen Franz Höfler aus Lana in der Totenkammer. Das Bild wurde damals heimlich aufgenommen.
Dieses Bild zeigt den an den Folgen der Folter in der Haft verstorbenen Franz Höfler aus Lana in der Totenkammer. Das Bild wurde damals heimlich aufgenommen.

Und nun soll das Erreichte mit einem Streich dem Belieben Roms preisgegeben werden? Dafür haben die Freiheitskämpfer nicht ihre schweren Opfer erbracht und dafür hat auch ein Dr. Magnago nicht mehr als 10 Jahre lang in zähen Verhandlungen gekämpft, betonte Roland Lang abschließend.




Staaten, Völker und Nation(alität)en

Anmerkungen zum aktualisierten Handbuch der europäischen Volksgruppen

Von Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt

Vorstellung des Rezensenten – Auszug aus der Laudatio anlässlich der Verleihung Würde eines Doktors und Professors ehrenhalber durch die Eötvös-Loránd-Universität Budapest (ELTE):

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Dr. Reinhard Olt erhält die Ehrendoktorwürde und den Titel Professor an der Eötvös-Loránd-Universität Budapest, an welcher er auch Vorlesungen hält.

Reinhard Olt wurde 1952 in Haingrund geboren. Er studierte Germanistik, Volkskunde, Geschichte, Politikwissenschaften und Publizistik in Mainz und Gießen. 1980 beendete er sein Doktoratsstudium und arbeitete als Forscher und Lehrbeauftragter an der Justus Liebig-Universität Gießen bis 1985.

Danach war er als Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an den Universitäten und Hochschulen in Gießen, Frankfurt, Innsbruck und Graz tätig. Besonders zu erwähnen ist, daß er auch an der Europäischen Journalismus-Akademie in Krems (später in Wien) unterrichtete und an der Planung einer Abteilung für Theologie und Kommunikation an der Universität Maribor (Marburg/Drau; Slowenien) beteiligt war.

Seine Aktivitäten als Forscher und Journalist zeigen nicht nur einen außergewöhnlichen Lebensweg auf, sondern hatten eine ungewöhnlich breite Wirkung. Er hat mehr als 40 Studien und zahlreiche Monographien auf den Gebieten Geschichte und Sprachgeschichte veröffentlicht. Er publizierte über die deutsche Soldatensprache, über die Sprachgesellschaft „Allgemeiner Deutscher Sprachverein“ in Hessen, über die Veränderungen in Gesellschaft, Politik und Medien in Zentral- und Osteuropa nach dem Zusammenbruch des Kommunismus. Er ist ein vorzüglicher Kenner der Autonomie(geschichte) Südtirols, der „Deutschen Frage in der Sowjetunion“ sowie der Lage nationaler Minderheiten überhaupt.

Ein Schwerpunkt seiner Forschungen war und ist der Einsatz für nationale Minderheiten. Nationalitäten-Fragen, Fragen des Separatismus und der Lösung ethnischer Konflikte hat er sich mit höchstem Anspruch sowohl wissenschaftlich als auch journalistisch gestellt und beantwortet. Darüber hinaus beschäftigte er sich mit anspruchsvollen sprachwissenschaftlichen Fragen, mit Fragen der Namenkunde sowie der Dialektliteratur. Zudem hat er ungefähr 200 Rezensionen in wissenschaftlichen Zeitschriften sowie in der FAZ veröffentlicht.

Reinhard Olt arbeitete seit 1994 für die FAZ in Wien und war seit 2002 für die Berichterstattung über Ungarn verantwortlich. Wiewohl er 2012 in Ruhestand ging, ist er weiterhin in der akademischen Lehre tätig: auf den Gebieten Minderheitenschutz und Medienpolitik“.

Prof. Dr. Olt hat uns freundlicher Weise diese Buchbesprechung zur Verfügung gestellt.

Staaten, Völker und Nation(alität)en

 Anmerkungen zum aktualisierten Handbuch der europäischen Volksgruppen

 Von Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt

Volksgruppen in Europa_Bd 1_2 Aufl_9783704672247.inddMehr als ein Vierteljahrhundert ist verstrichen, seit mit der Öffnung des Drahtverhaus an der ungarisch-österreichischen Grenze die Friedhofsruhe der Völker, die unter der Pax Sovietica lebten, beseitigt wurde. Was bis 1989/90 lang mehr oder weniger mit der Ideologie vom neuen, dem sowjetischen Menschen zusammenzuschweißen versucht worden war, brach danach unter (zum Teil kriegerischem) Lärmen auseinander. Da der Terror des marxistisch-leninistischen Internationalismus wich, meldeten sich Nationen und Völkerteile zu Wort, die es eigentlich gar nicht mehr hätte geben dürfen, wenn das kommunistische Weltbild vom Aufgehen in einer neuen, friedliebenden und angeblich allen zwischennationalen Hader hinter sich lassenden Menschengemeinschaft den Sieg davongetragen hätte. Daß dem nicht so war/ist, führ(t)en zum Teil kriegerische Nationalitätenkonflikte zwischen Mare Balticum und Ochotzkischem Meer vor Augen.

Mit der Auflösung des russisch dominierten Sowjetimperiums und seines ihm ideologisch verbunden gehaltenen Vorhofs entstanden ebenso neue Nationalstaaten wie dort, wo unter serbischer Dominanz die balkanische Spielart des Stalinismus, der titoistische Jugoslawismus, Völker und Volksgruppen zu assimilieren trachtete. Daß die „nationale Frage“ in Europa virulent ist,  zeigten just die mit Waffengewalt ausgetragenen Sezessionskonflikte des nach Titos Tod rasch erodierenden  südslawischen Staatsgebildes.  In den Nachfolgestaaten der Sowjetunion legten zunächst die moldauisch-transnistrischen, die georgisch-ossetischen sowie die armenisch-aserbaidschanischen Auseinandersetzungen  blutige Nationalitätenkonflikte offen. Wenngleich derartige Konflikte im Baltikum, im Transkaukasus und in den vorwiegend orientalisch-muslimisch geprägten zentralasiatischen Staaten der Betrachtung von außen meist nur unterschwellig ins Auge fallen, sind sie von nicht minderer Brisanz. Daß dabei stets auch russische Interessen im Spiel waren/sind, offenbaren die Vorgänge rund um die Annexion der Krim sowie das Entfachen des bürgerkriegsartigen Sezessionismus in der Ostukraine durch russische Insurgenten und Freischärler sowie von Moskau offen wie verdeckt unterstützter Separatisten.

Am Verhalten einiger westeuropäischer Regierungen gegenüber den Selbständigkeitsbestrebungen der Slowenen und Kroaten, aber auch der Esten, Letten und Litauer (vor der völkerrechtlichen Anerkennung ihrer staatlichen Gemeinwesen, ja mitunter danach auch noch) war augenfällig geworden, daß die Furcht vor Separatismus im eigenen Lande das Handeln bestimmte. Dies  rührte von der sich nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst verbreitenden Zuversicht her, wonach im Zuge der Europäisierung die Nationalstaaten allmählich verschwänden und somit die „nationale Frage“ gleichsam als Erscheinung des 19. Jahrhunderts überwunden würde. Vor allem die (westeuropäische) Linke – aber nicht nur sie – leistete mit der theoretisch-ideologischen Fixierung auf  die Projektion der „multikulturellen Gesellschaft“ einer geradezu selbstbetrügerischen  Blickverengung Vorschub, indem man glaubte, mit deren Etablierung sei die infolge zweier Weltkriege entgegen dem Selbstbestimmungsrecht erfolgte willkürliche Grenzziehung quasi automatisch aufgehoben.  Dabei hatte just die machtpolitische Ignoranz historisch-kulturräumlicher  Bindung, ethnischer Zusammengehörigkeit sowie von Sprachgrenzen insbesondere nach dem Ersten Weltkrieg zu  spezifischen Minderheitensituationen geführt,  deren Konfliktpotential bis in unsere Tage fortwirkt.

Während sich im Westen die Nationalstaaten  überlebt zu haben schienen,  sind die Völker Mittelost-, Ost- und Südosteuropas noch immer dabei, Sowjetismus und Titoismus abzustreifen.  Der Denkfehler in der westlichen Welt  bestand darin, zu glauben, staatliche Gebilde wie die „Jugoslawische Föderation oder die „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ hätten sogleich etwas gemein mit der Europäischen Gemeinschaft, sobald man sich dort der Fesseln des Kommunismus entledigt habe. Anstatt dies zu unterstützen oder wenigstens Sympathie dafür aufzubringen und vor allem den „kleinen Völkern“, als die die in fremdnationaler Umgebung beheimateten Minderheiten bisweilen genannt werden, Gehör zu schenken, zeigt(e) sich vor allem in den Hauptstädten der zentralstaatlich geprägten Länder Westeuropas, dass die Sorge vor dem möglichen Aufbegehren der eigenen Minoritäten das Verhältnis zu den Eigenständigkeit einfordernden und zwischen Selbstverwaltung, Autonomierechten, Unabhängigkeit bis hin zu (klein)staatlicher Souveränität changierenden Nationen und Volksgruppen im Osten und Südosten des Kontinents bestimmt(e).

Diese Volksgruppenkarte zeigt die Vielzahl der Ethnien Europas auf.
Diese Volksgruppenkarte zeigt die Vielzahl der Ethnien Europas auf.

Frankreich gilt bisher geradezu als Verkörperung des nationalstaatlichen Zentralismus. Weshalb viele der 370.000 Bretonen mit Sympathie die nach dem mehrheitlichen Brexit-Votum im Vereinigten Königreich wieder vernehmlicher werdenden Töne der schottischen Unabhängigkeitsbewegung verfolgen, welche im Referendum 2014 nur knapp gescheitert war.  Ähnliches gilt  für die 150.000 Korsen, wobei die Nationalpartei PNC (Partitu di a Nazione Corsa) nicht unbedingt für die Unabhängigkeit Korsikas eintritt, was das Ziel bisweilen bombender Extremisten war/ist,  aber doch mehr Selbständigkeit anstatt  politischer Steuerung durch Paris verlangt. Im Elsass sowie in Lothringen begnügt man sich hingegen offenbar mit einigen Zuständigkeiten in (sprach)kulturellen Angelegenheiten. Wenngleich nicht wenige der 978.000 deutschsprachigen Elsässer und Lothringer gegen die Verschmelzung ihrer Provinzen mit der Champagne und den Ardennen zur Region Alsace-Champagne-Ardenne-Lorraine protestierten, welche seit 1. Oktober 2016 kurz „Région Grand Est“ heißt.

In Spanien bekunden besonders die gut 10 Millionen Katalanen (in Katalonien, Valencia und Andorra) sowie 676.000 Basken (im Baskenland und in Navarra) immer wieder machtvoll ihren Willen, die Eigenstaatlichkeit zu erlangen. Davon wäre naturgemäß auch Frankreich betroffen, denn jenseits der Pyrenäen, im Pays Basque, bekennen sich gut 55.000 Menschen zum baskischen Volk. Der 2015 von der  baskischen Regionalregierung verabschiedete Plan „Euskadi Nación Europea“ enthält das Recht auf Selbstbestimmung und sieht ein bindendes Referendum vor.

In Belgien hat sich der (nicht nur sprachliche) Konflikt zwischen niederländischsprachigen Flamen und französischsprachigen Wallonen seit den 1990er Jahren zu einer latenten institutionellen Krise ausgewachsen und kommt einer Staatskrise ziemlich nahe. Von den 5,8 Millionen Flamen (52,7 % der Bevölkerung), die sich ökonomisch gegen die Alimentierung der „ärmeren“ Wallonie (3,9 Millionen Wallonen; 35,8 % der Bevölkerung) wenden und zusehends für die Eigenstaatlichkeit eintreten, sprechen sich die wenigsten für den Erhalt des belgischen Zentralstaats aus. Die Deutschsprachige Gemeinschaft, ein von 87.000 Menschen (0,8 % der Bevölkerung) bewohntes Gebilde mit autonomer politischer Selbstverwaltung, eigenem Parlament und eigener Regierung, entstanden auf dem nach Ende des Ersten Weltkriegs abzutretenden Gebietes Eupen-Malmedy,  gehört zwar territorial zur Wallonie, hält sich aber aus dem flämisch-wallonischen Konflikt weitgehend heraus.

Außerhalb Italiens werden die Unabhängigkeitsverlangen im Norden des Landes meist unterschätzt und zumindest in der Wissenschaftspublizistik weitgehend ausgeblendet. Die politische Klasse in Rom muss hingegen angesichts regionaler Erosionserscheinungen befürchten, dass Bestrebungen, sich von Italien zu lösen, an Boden gewinnen. So beteiligten sich im März 2014 im Veneto 2,36 Millionen Wahlberechtigte (63,2 % der regionalen Wählerschaft) an einem Online-Referendum zum Thema Unabhängigkeit Venetiens, von denen 89,1 % – das waren immerhin 56,6 % aller Wahlberechtigten – auf die Frage „Willst Du, dass die Region Veneto eine unabhängige und souveräne Republik wird?“, mit einem klaren „Ja“ antworteten. In unmittelbarer lombardisch-„padanischer“ Nachbarschaft zündelt die Lega Nord immer wieder mit Unabhängigkeitsverlangen und strebt ein aus der Lombardei, Piemont und Venetien zu bildendes Unabhängigkeitsbündnis an.

Nebenan, in der mit Sonderstatut, wie sie die Lega für die Lombardei anstrebt, versehenen Region Trentino-Alto Adige, ist in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (520 000 Bewohner; davon 62,3 % Deutsch(sprachig)e; 23,4 % Italiener; 4,1 % Ladiner und 10,2 % Personen, die sich bei der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung nicht den genannten Autonomiestatuts-Ethnien zugehörig erklärten)  seit zwei Landtagswahlperioden die verstärkte Hinwendung von deutschtiroler Wählern zu den deutschtiroler Oppositionsparteien zu registrieren. Dies rührt, neben unübersehbaren Abnutzungserscheinungen der seit 1945 dominanten Regierungspartei SVP und deren Aufgabe ihrer gut sechs Jahrzehnte gewahrten Äquidistanz zu den römischen Parteien, auch von den vielfältigen Maßnahmen Roms seit einigen Jahren her, sozusagen scheibchenweise die ansonsten international als Vorbild gerühmte Autonomie auszuhöhlen und damit zu entwerten. Dies könnte sich mit der anstehenden, auf noch mehr Zentralismus hinauslaufenden Staats- und Verfassungsreform, welcher die SVP-Kammerabgeordneten – wider die Warnungen der Opposition und von ehedem langjährigen politischen Verantwortungsträgern der eigenen Partei – zustimmten, noch weiter verstärken.

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In Südtirol wird das Streben nach Selbstbestimmung immer deutlicher auf einer Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen artikuliert
In Südtirol wird das Streben nach Selbstbestimmung immer deutlicher auf einer Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen artikuliert.

Angesichts dessen ist es nicht allzu verwunderlich, dass die Befürworter des „Los von Rom“ in Südtirol Zulauf erhalten. Und sich, wie der 2014 in Meran sowie im Mai 2016 in Bruneck vom Südtiroler Schützenbund initiierter „Unabhängigkeitstag“ erwies,  mit den politischen Kräften jener Bewegungen verbünden, welche das „Los von London, Madrid, Paris, Brüssel …..“ für sich beanspruchen sowie die Gewährung und Ausübung des Selbstbestimmungsrechts verlangen.

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Auf dem Unabhängigkeitstag in Bruneck demonstrierten Vertreter zahlreicher europäischer Volksgruppen ihr Selbstbewusstsein und ihr Streben nach Unabhängigkeit.
Auf dem Unabhängigkeitstag in Bruneck demonstrierten Vertreter zahlreicher europäischer Volksgruppen ihr Selbstbewusstsein und ihr Streben nach Unabhängigkeit.

Man kann daher der EU den Vorwurf nicht ersparen, daß sie es verabsäumt hat, sich auf eine vernünftige Politik zugunsten nationaler Minderheiten einzulassen und einen verlässlichen kollektiven Rechtsrahmen zum Schutz der „kleinen Nationen“ und Volksgruppen zu schaffen. Warum hat die EU keine wirklich substantiellen Volksgruppen-Schutzmaßnahmen ergriffen? Weil zentralistisch organisierte Nationalstaaten wie Frankreich, Italien, Spanien, Rumänien, um nur die ärgsten Bremser zu nennen, deren Begehr prinzipiell ablehnend gegenüberstehen. Hinsichtlich Rumäniens ist beispielsweise darauf zu verweisen, dass das Verlangen der ungefähr 1,4 Millionen ethnischen Ungarn – und insbesondere der ca. 700.000 Szekler – nach Autonomie von der gesamten politischen Klasse des Staatsvolks sofort als Sezessionsbegehr (Stichwort: Trianon) gebrandmarkt wird.

Ein anderes Beispiel: Frankreich (am 7. Mai 1999) und Italien (27. Juni 2000) haben zwar die am 5. November 1992 vom Europarat verabschiedete und  – bezogen auf die realen Auswirkungen  für die jeweiligen Staatsnationen – relativ „harmlos“ bleibende „Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ unterzeichnet; ratifiziert und inkraft gesetzt wurde sie bis zur Stunde von beiden Staaten nicht.

Solange das Manko aufrecht ist, dass die „kleinen Völker“ respektive „kleinen Nationen“, als die sich nationale Minoritäten/Volksgruppen gerne nennen, weil sie sich als solche verstehen, in jenen Staaten, in denen sie daheim sind, der kollektiven Schutzrechte entbehren, so lange werden sie für diese ein nicht zu unterschätzender Unruhefaktor sein. Enttäuscht sind sie von der EU,  von der sie sich in gewisser Weise „Erlösung“ erhoff(t)en. Denn abgesehen von dem den Volksgruppen vom Europäischen Parlament 1991 deklaratorisch zugestandenen „Recht auf demokratische Selbstverwaltung“, womit „kommunale und regionale Selbstverwaltung bzw. Selbstverwaltung einzelner Gruppen“ zu verstehen ist, und abgesehen vom 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon, mithilfe dessen erstmals die „Rechte der Angehörigen von Minderheiten“ (als Teil der Menschenrechte) als Artikel 2 EUV in den EU-Wertekanon aufgenommen worden sind, hat sich just das supranationale Gebilde EU als solches  den im Zentrum der Bedürfnisse aller nationalen Minderheiten stehenden überindividuellen, also kollektiv einklagbaren Schutzrechten weithin entzogen. Dabei hätten die nationalen Minderheiten – über die (nach dem Brexit verbleibenden) EU-Mitgliedstaaten hinaus einen Platz und kollektivrechtlichen Rang verdient, der ihnen allein schon wegen ihrer quantitativen  Bedeutung eigentlich zustünde.

Dies führt das soeben in überarbeiteter und aktualisierter Auflage erschienene Handbuch  „Die Volksgruppen in Europa“ überdeutlich vor Augen.  Demnach leben zwischen Atlantik und  Ural 768 Millionen Menschen in 47 Staaten und 100 größeren oder kleineren Völkern. Jeder siebte Bewohner Europas fühlt sich einer Minderheit zugehörig, denn ein Siebtel aller Europäer, nämlich gut 107 Millionen Menschen, sind Angehörige größerer respektive kleinerer Minderheiten.

Dabei sind ausweislich der klaren und präzisen Zu- sowie Einordnung der Autoren die meisten der „38 minderheitenrelevanten Staaten Europas als Nationalstaaten konzipiert“, wenngleich sie tatsächlich „ethnisch inhomogen und in Wirklichkeit multinationale Staaten mit traditionellen Volksgruppen bzw. nationalen oder ethnischen Minderheiten sind, deren Bevölkerungsanteil von einigen wenigen Prozent bis zu 48 % (z.B. Montenegro) reicht.“ Daher stellen Christoph Pan und Beate Sibylle Pfeil im Einführungskapitel zurecht fest:  „Ethnische Homogenität in einem Staat, wie z.B. in Island oder San Marino, ist also die auf einige Zwergstaaten beschränkte Ausnahme und keinesfalls die Regel. Das hieraus sich ergebende Spannungsverhältnis zwischen nationalstaatlichem Organisationsmodell und dem soziologischen Phänomen Ethnizität markiert einen wichtigen Gesichtspunkt dessen, was unter dem herkömmlichen Begriff Nationalitätenkonflikt die europäische Entwicklung bis zur Gegenwart nachhaltig beeinflusst.“

Was Inguschen sind oder Tschetschenen, Tataren oder Gagausen, Georgier (Grusinier) oder Abchasen, Osseten respektive Tscherkessen/Adygen  respektive andere der mehr als 100 kaukasischen und transkaukasischen Völkerschaften und Minderheiten,  das ist aufmerksamen Medien-„Konsumenten“ und politisch interessierten Zeitgenossen in den letzten 25 Jahren immer wieder durch Nationalitätenkonflikte bis hin zu kriegerische Handlungen  bekannt geworden.  Doch viele der zahlreichen europäischen  Minderheiten – wie beispielsweise  Agulier, Awaren, Balkaren, Baschkiren, Bessermenen,  Darginer, Ingrier/Ischoren,  Kabardiner, Karatschaier, Karaimer, Kalmücken, Karelier, Lakken, Lesgier, Lipowenr, Mordwinen, Nogaier,  Permjaken, Rutuler, Udmurten, Syrjänen, Tabasaraner, Taten, Tscheremissen, Tschurier, Tschuwaschen und Wepsen  in Russland; beispielsweise auf dem Balkan  Aromunen/Wlachen , Arvaniten, Bunjawatzen, Goranen und Lasen – sind weder dem Namen nach noch nach der Zugehörigkeit zu Staaten oder Sprach(familie)n bekannt.

Europa ist überaus reich an Kulturen und Sprachen; sie sind sozusagen konstitutives Element des Kontinents.  Zu deren Erhaltung  bedarf es, wie die Autoren im politisch-rechtlichen Teil ihres Opus aufzeigen, einer Ergänzung der durch die Menschenrechte verbürgten Gleichberechtigung der Individuen durch das – im alten Österreich wohlbekannte – Prinzip der Gleichberechtigung der Völker und Ethnien.

Die geeigneten Instrumente  zur Verwirklichung  gleichberechtigter „nationaler Partnerschaften“ aus Mehrheit(sstaatsvolk) und nationaler/nationalen Minderheit/en wären  übernational geltende Volksgruppen(schutz)rechte, nationale Minderheitenrecht(sinstrumentari)e  und das Zugestehen von (Territorial-, Kultur- bzw. Personal- und/oder  Lokal-)Autonomie; alle Arten gebunden an statutarisch geregelte Formen politischer Selbstverwaltung.

Weil die quantitative Dimension der Ethnizität in Europa kaum (oder allenfalls Spezialisten) bekannt ist und daher wenig Augenmerk auf sich lenkt, fühl(t)en sich die ihrem wissenschaftlichen Ethos verpflichteten Autoren herausgefordert, diesem Umstand abzuhelfen.  Dem ist insbesondere jener empirische Teil ihres voluminösen,  konsequent  durchdachten Werks geschuldet, der mit übersichtlichen Karten, zahlreichen Tabellen und Graphiken die Gesamtübersicht  über die Vielfalt der in Europa lebenden Völker und ihrer Sprachen darbietet.

Die drei Autoren dieses Standardwerks – Pan ist Rechtssoziologe, Pfeil Juristin mit ausgeprägtem Schwerpunkt  Minderheitenrecht, und Paul Videsott  Romanist  – sind vielfach wissenschaftlich ausgewiesene Fachleute von Rang. Ihre umfassende neuerliche Bestandsaufnahme fußt auf der Auswertung aller relevanten Volkszählungsergebnisse, welche sich zwischen 2009 und 2014 ergaben, und ruht analytisch und prospektiv auf jahrzehntelanger Forschungstätigkeit an der Spitze des in Bozen ansässigen Südtiroler Volksgruppen-Instituts (SVI), dessen Leitung Videsott – Angehöriger der ladinischen Minderheit des Landes – seit 2013 innehat.

Was dabei an konzisen und luziden Ergebnissen herausgekommen ist sowie nunmehr höchst umfassend und über alle Maßen tiefschürfend vorgestellt wird, ist  als unerlässliche Grundlage für die fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den rund um den Komplex „Die Volksgruppenfrage als das alte Problem im neuen Europa“ angesiedelten und von den Autoren beleuchteten sowie minutiös aufgefächerten Themen zu rühmen.

Volksgruppen in Europa_Bd 1_2 Aufl_9783704672247.inddNicht allein das: Die höchst beeindruckende Publikation sei vor allem der europäischen Politik als Mahnung zur Selbstvergewisserung angeraten sowie politischen und ökonomisch-sozialen Entscheidungsträgern in (und zwischen) den Nationalstaaten geradezu als „Handwerkszeug“  anempfohlen. Insbesondere die „Denkanstöße“ im abschließenden Kapitel „Kollektiver Volksgruppenschutz und Separatismus“  seien ihnen nachdrücklich ans Herz gelegt.

Christoph Pan, Beate Sibylle Pfeil, Paul Videsott : Die Volksgruppen in Europa, Wien (Verlag Österreich) / Berlin (BWV- Berliner Wissenschafts-Verlag)  ²2016;  XLIX, 477 Seiten, zahlr. Illustrationen; gebunden;  88,– €




Der „Südtiroler Schützenbund“ (SSB) warnt vor italienischer Verfassungsreform

Benito Mussolini (rechts) – würde er noch leben – hätte seine Freude an der heutigen Staatsauffassung des „sozialistischen“ Ministerpräsidenten Renzi.

Eine bedrohliche Verfassungsreform faschistoiden Zuschnittes

Am 4. Dezember 2016 findet in ganz Italien – und auch in Südtirol – eine Volksabstimmung über die von dem italienischen Ministerpräsidenten Matteo Renzi („Partito Democratico“-PD) geplante Verfassungsreform statt.

Obwohl es sich bei dem „Partito Democratico“ angeblich um eine „linke“ und „sozialistische“ Partei handelt, sollen mit der geplanten Verfassungsreform die föderalistischen Strukturen Italiens weitestgehend abgeschafft und es soll ein Zentralstaat eingerichtet werden.

Wenn Matteo Renzi dazu eine Mehrheit erhalten würde, wäre dies ein demokratiepolitischer Rückschritt um Jahrzehnte.

Zudem soll mit der neuen Verfassung festgelegt werden, dass bei Parlamentswahlen die stärkste Partei zusätzlich zu ihrem Wahlergebnis automatisch weitere Abgeordnetensitze zugerechnet und damit eine absolute Mehrheit erhalten würde.

Diese Staatsauffassung steht jedenfalls der faschistischen Staatsauffassung eines Benito Mussolini näher als demokratischen Konzepten. Der seinerzeit vom Sozialisten zum Faschisten mutierte Benito Mussolini – würde er noch leben – hätte seine wahre Freude an dem „Sozialisten“ Renzi.

Der Hintergrund für Renzi’s Vorgehen

Renzi lenkt mit seinem Vorgehen von der mehr als schlimmen Wirtschaftslage Italiens ab, an der seine Regierung nicht unschuldig ist. Die drittgrößte Volkswirtschaft im EURO-Verbund hat gerade Griechenland in der Führungsrolle der europäischen Katastrophen-Kandidaten abgelöst. Die Zahlen sind so erschreckend, dass internationale Experten eine wahre Katastrophe befürchten.

Renzi macht nun der Bevölkerung weis, dass die Beseitigung des Föderalismus große Einsparungen bringen würde. Dass das erstklassiger Humbug ist, wissen alle Fachleute. Das Fass ohne Boden ist in Italien der zentrale Staat. Das Problem sind dessen zum Teil mafiose Strukturen. Dort und nicht in den Verwaltungen der Provinzen und Regionen versickern die Milliarden in zum Teil düstere Kanäle.

Welcher Teufel reitet den Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher?

Das fragen sich immer mehr Südtiroler. Arno Kompatscher, den viele Südtiroler mittlerweile als die „Stimme Roms in Bozen“ sehen, propagiert lauthals seine Zustimmung zu der geplanten Verfassungsreform, welche in Hinkunft die Südtirol-Autonomie den Römern zur freien und weitgehend beliebigen Verfügung stellen wird.

Der Landeshauptmann Kompatscher hat nun auch die auf Karriere und Fortkommen bedachten braven Parteifunktionäre der „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) dazu gebracht, die Südtiroler dazu aufzufordern, am 4. Dezember 2016 mit „JA“ zu stimmen und damit den von Kompatscher empfohlenen autonomiepolitischen Selbstmord zu unterstützen. Kompatscher ist ein ehemaliger Studienkollege von Renzi und bezeichnet sich selbst als dessen persönlichen Freund. Viele Südtiroler vermuten allerdings gewichtigere Hintergründe.

Schlagzeile in der Tageszeitung „Dolomiten“ vom 8. November 2016
Schlagzeile in der Tageszeitung „Dolomiten“ vom 8. November 2016

 

Als Kompatscher noch nach der Spitzenposition in Südtirol strebte, äußerte er mit keinem einzigen Wort, dass er einst an der Beseitigung der Südtirol-Autonomie mitarbeiten würde.
Als Kompatscher noch nach der Spitzenposition in Südtirol strebte, äußerte er mit keinem einzigen Wort, dass er einst an der Beseitigung der Südtirol-Autonomie mitarbeiten würde.

Am 7. November 2016 stimmten die lammfrommen und wohl auch auf persönliche Karrieren Rücksicht nehmenden SVP-Funktionäre im Parteiausschuss dafür, das von ihrem Parteiobmann gewünschte „JA“ zur Verfassungsreform den Mitbürgern zu empfehlen. Nur 6 Ausschussmitglieder hatten den „Mut“, sich der Stimme zu enthalten – dagegen stimmte keiner!

Die Warnung des „Südtiroler Schützenbundes“

Der „Südtiroler Schützenbund“ umfasst rund 5.100 Schützen und Marketenderinnen, 140 Mitgliedskompanien und 3 Schützenkapellen.  – das ist der Südtiroler Schützenbund im Jahre 2016. Er ist eine Organisation, welche die Erhaltung der Heimat als überparteiliche Aufgabe und Verpflichtung betrachtet.

Aus Sorge um die Heimat fordert der Schützenbund nun die Südtiroler auf, dem Landeshauptmann Kompatscher in der gegenständlichen Frage nicht zu folgen und am 4. Dezember 2016 mit „NEIN“ zu stimmen.

Mit nachstehender Stellungnahme begründet der Schützenbund seine Haltung:

Italienische Verfassungsreform: Warum ein Nein angebracht ist

 

Elmar Thaler,Landeskommandant des „Südtiroler Schützenbundes“
Elmar Thaler,Landeskommandant des „Südtiroler Schützenbundes“

BOZEN – Diesmal geht es um die Zukunft der Südtirolautonomie schlechthin. Am 4. Dezember wird abgestimmt: was steht uns bevor, wenn sich Italien für die neue zentralistische Verfassung entscheidet?

Südtirol habe seine „Schutzklausel“, wird beruhigend verbreitet. Nun soll sie das Allheilmittel gegen jeden zentralistischen Übergriff des Staates sein. Zwar muss das Autonomiestaut angepasst werden. Südtirol werde seine Zustimmung aber nur geben, wenn die „Überarbeitung auf der Grundlage von Übereinkommen“ (sulla base di intese) erfolge.

Wie sicher kann sich Südtirol sein?

Der Südtiroler Schützenbund hat in volkstumspolitischen Fragen stets eine klare Haltung gezeigt. Wir waren dabei immer kritisch gegenüber gefährlichen Experimenten, aber auch stets aufgeschlossen für positive Neuerungen. Worauf bewegen wir uns hier also zu?

Südtirol verliert viele Kompetenzen

Die Befürworter der neuen Verfassung – insbesondere die derzeitige SVP-Führung -stützt sich allein auf die sog. „Schutzklausel“. Wie sieht diese wirklich aus?

Zunächst ist es unbestritten, dass alle sekundären Zuständigkeiten, die wir mit der Verfassungsreform von 2001 bekommen haben, wieder an den Staat zurückfallen. Das betrifft wesentliche Bereiche wie Gesundheitswesen, Berufsordnung, Außenhandel, Unterricht an Schulen und Universität, Dienstrecht der öffentlichen Verwaltung, ergänzende Sozialfürsorge. Der Staat wird zentralistisch wie 1948.

Es wird nichts aus dem Steuerföderalismus, der in der Verfassung von 2001 vorgegeben war, aber nie verwirklicht wurde. Nicht weniger bedenklich ist das „nationale Interesse“. Mit Berufung darauf kann der Staat jederzeit zum Schutz der „juridischen und wirtschaftlichen Einheit in die Landeskompetenzen eingreifen.

Zudem wird im neu gefassten Art. 117 die Suprematieklausel zwecks Überordnung des Staates verankert. Das uns selten gewogene Verfassungsgericht könnte diese Klausel auch auf die Südtirolautonomie anwenden.

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat sich bisher stets als autonomiefeindlich erwiesen
Der italienische Verfassungsgerichtshof hat sich bisher stets als autonomiefeindlich erwiesen

Viele Urteile des Verfassungsgerichts haben unsere Autonomie ohnehin eingeschränkt. Hinzu kommt die gefährliche Ersatzbefugnis, mit der sich der Staat ebenfalls über das Land Südtirol stellen kann.

Diese Ersatzbefugnis wird ausdrücklich in der „Schutzklausel“ festgeschrieben!
Wenn zudem das neue Wahlgesetz einmal greift, steht uns die Herrschaft einer einzigen Partei bevor, in der die wenigen Südtiroler Parlamentarier nichts mehr zählen.

Es droht die Alleinherrschaft einer Partei im römischen Parlament, welches Eingriffsrechte in die Südtirol-Autonomie erhält
Es droht die Alleinherrschaft einer Partei im römischen Parlament, welches Eingriffsrechte in die Südtirol-Autonomie erhält.

Vorrecht des Parlaments

Die „Schutzklausel“ schützt auch nicht vor Eingriffen des römischen Parlaments. Sollte es zwischen Staat und Südtirol keine Einigung bei der Überarbeitung des Autonomiestatus geben, kann das Parlament jederzeit mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit alleine entscheiden. Das hat eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Gianclaudio Bressa schon 2015 klargestellt.

Keine internationale Absicherung der „Schutzklausel“

Die angebliche „Schutzklausel“ bietet also wenig Schutz. Sie ist zudem nicht international abgesichert. Beim letzten Finanzabkommen gab es wenigstens einen Briefwechsel mit dem österreichischen Bundeskanzler Faymann.

Bei der Schutzklausel fehlt hingegen jede internationale Garantie. Sicherheit könnte nur ein diplomatischer Notenwechsel bieten, mit dem sich Italien verpflichtet, bei der Überarbeitung des Autonomiestatuts den Willen Südtirols zu berücksichtigen.

Schwächste „Schutzklausel“, die je angeboten wurde

Als Berlusconi 2005 ebenfalls den Staat zentralisieren wollte, bot er Südtirol eine echte Schutzklausel an: das Autonomiestatut sollte nur „im Einvernehmen“ („previa intesa“) erfolgen dürfen. Das war klarer als „sulla base di intese“(Übersetzung: „auf der Basis von Einvernehmen“), wie es jetzt heißt. Dieses Einvernehmen konnte der Landtag innerhalb von drei Monaten mit einem Veto (Zwei-Drittelmehrheit) verweigern.

Die SVP empfahl dennoch ein „Nein“ beim entsprechenden Referendum, weil sie den Zentralismus als eine Gefahr erachtete.

Der SVP-Senator Dr. Zeller hat einen bemerkenswerten Schwenk vollzogen. Wird man ihn bald in Rom als Verfassungsrichter sehen?
Der SVP-Senator Dr. Zeller hat einen bemerkenswerten Schwenk vollzogen. Wird man ihn bald in Rom als Verfassungsrichter sehen?

Dieser Meinung war damals auch Senator Dr. Zeller, der heute, trotz gleicher Zentralisierungsabsicht, aber wesentlich schwächerer Schutzklausel, vehement für ein „Ja“ eintritt. Seltsam!

(Anmerkung des SID: In Südtirol wird kolportiert, dass die Italiener dem SVP-Senator Dr. Zeller einen Sitz im Verfassungsgerichtshof in Aussicht gestellt haben. Man wird sehen!)

Schutzmacht Österreich nicht angerufen

Warum schaltete die SVP nicht rechtzeitig die Schutzmacht Österreich ein, als im Parlament die neue Verfassung diskutiert wurde? Wollten sich die Parlamentarier nicht an die österreichische Note vom 22. Juni 1992 zur Streitbeendigungserklärung erinnern? Diese Note stellt klar: wenn Italien einseitige Änderungen der Autonomie vornimmt, kann Österreich aktiv werden.

„Weltbeste Autonomie“?

Eine bedenkliche Überschätzung der Südtirolautonomie zeigt überraschenderweise auch der Landeshauptmann mit einer Feststellung in der Sonderausgabe der Landeszeitung „Das Land Südtirol“ (Nr. 1/2016): Südtirol verfüge gewissermaßen über die „weltbeste Autonomie“. Diese Aussage ist sachlich falsch und problematisch. Das Baskenland, Katalonien, die Färöer, Grönland, Ȃland u.a. verfügen über eine weit stärkere Autonomie. Italien könnte sich auf diese weit übersteigerte Aussage berufen.

Mit schwülstigen Worten lobt Kompatscher in der landeseigenen Postille „Das Land Südtirol“ gerade jene Autonomie über den grünen Klee, die er soeben aufgeben will.
Mit schwülstigen Worten lobt Kompatscher in der landeseigenen Postille „Das Land Südtirol“ gerade jene Autonomie über den grünen Klee, die er soeben aufgeben will.

Bevölkerung vertraut dem Zentralstaat nicht

Die Südtiroler Bevölkerung hat Jahrzehnte lang bitter erfahren, wie wenig sie auf den Zentralstaat Italien vertrauen kann. Als deutsche bzw. ladinische Minderheit in einem fremden Staat hat Südtirol von einem Zentralstaat nichts Gutes zu erwarten.

Würde Südtirol dieser neuen Verfassung zustimmen, würde man in Rom jederzeit sagen können: der Zentralstaat war euer Wunsch, denn ihr habt dafür gestimmt. Das Verfassungsgericht wird dann erst recht im Geist der zentralistischen Verfassung gegen die Autonomie urteilen.

Bekannte italienische Parlamentarier (Bersani, Monti u.a.m.), die im Parlament für die neue Verfassung gestimmt haben, scheuen sich nicht, von der Renzi-Verfassung nun Abstand zu nehmen und zu warnen.

Warum traut sich die SVP nicht, auf eine Wahlempfehlung für das gefährliche „JA“ zu verzichten?

Erfahrene SVP-Politiker werden nicht müde, vor dieser Verfassungsreform zu warnen.

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In Italien hat sich ein parteienübergreifendes „Komitee NO“ gebildet, welches gegen die zentralistische Verfassungsreform auftritt und auch in Südtirol die Gründe der Ablehnung auf einer Pressekonferenz vorgetragen hat. An dieser hatte auch der Altmandatar der SVP, der ehemalige SVP-Senator Oskar Peterlini (Podium rechts) teilgenommen. Er warnt vor der Verfassungsreform.
In Italien hat sich ein parteienübergreifendes „Komitee NO“ gebildet, welches gegen die zentralistische Verfassungsreform auftritt und auch in Südtirol die Gründe der Ablehnung auf einer Pressekonferenz vorgetragen hat. An dieser hatte auch der Altmandatar der SVP, der ehemalige SVP-Senator Oskar Peterlini (Podium rechts) teilgenommen. Er warnt vor der Verfassungsreform.

Erneut steht Südtirol an einem Scheideweg. Es empfiehlt sich ein klares NEIN gegen den römischen Zentralismus. Der Südtiroler Schützenbund ruft darum alle Südtiroler auf, am 4. Dezember mit „NEIN“ zu stimmen.

Am 8. November 2016 veröffentlichte die Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ einen Artikel, in welchem die Argumente des „Südtiroler Schützenbundes“ einer breiten Öffentlichkeit unterbrei-tet wurden
Am 8. November 2016 veröffentlichte die Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ einen Artikel, in welchem die Argumente des „Südtiroler Schützenbundes“ einer breiten Öffentlichkeit unterbreitet wurden.

Informationsschrift „20 gute Gründe fürs NEIN“ des „Komitees NO – NEIN“ jetzt als PDF öffnen!




Ehrender Nachruf für den Freiheitskämpfer Dipl. Ing. Günther Schweinberger

Der „Südtiroler Heimatbund“ (SHB) ist eine von ehemaligen politischen Südtiroler Häftlingen und Freiheitskämpfern gegründete Vereinigung, welche für die Selbstbestimmung Südtirols und die Landeseinheit Tirols eintritt. Deren Obmann Roland Lang veröffentlichte nachstehenden Nachruf, welcher auf zahlreichen Internetportalen in Südtirol und auszugsweise auch in der Tageszeitung „Dolomiten“ wiedergegeben wurde.

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von Roland Lang, Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB)

Zum Gedenken

Am 25. Oktober 2016 wurde Dipl. Ing. Günther Schweinberger in seiner Heimatgemeinde Hohenau an der March in Niederösterreich zur letzten Ruhe geleitet. Er war als Patient im Spital einer Virusinfektion erlegen.

Der katholische Geistliche fand bei der Verabschiedung sehr berührende Worte, er war ein persönlicher Freund des Verstorbenen gewesen.

Wie Günther Schweinberger zum Widerstand kam

Günther Schweinberger hatte in Wien studiert, hatte sich aber auch eine Zeit lang in Innsbruck aufgehalten. Er war mit dem „Befreiungsausschuss Südtirol“ (BAS) in Verbindung gekommen und hatte sich an der Vorbereitung und Durchführung von Aktionen im Herbst 1961 in Südtirol beteiligt gehabt.

In Österreich stand Günther Schweinberger drei Mal vor Gericht. Im Mai 1965 musste er sich zusammen mit 21 weiteren Angeklagten, unter denen sich auch Kurt Welser und der berühmte Nordtiroler Schriftsteller Dr. Heinrich Klier befanden, vor dem Schöffengericht in Graz verantworten.

Am 12. Mai 1965 erklärte Günther Schweinberger vor Gericht, dass ihn die Folterungen Südtiroler Gefangener durch die Carabinieri dazu veranlasst hätten, an dem Zustandekommen von Demonstrationssprengungen mitzuwirken.

Ein Zeuge schildert die Folterungen

Siegfried Graf wird als Zeuge vereidigt
Siegfried Graf wird als Zeuge vereidigt

Was unter diesen Folterungen zu verstehen sei, das schilderte der Zeuge Siegfried Graf aus Prad im Vinschgau, der ein guter Freund Günther Schweinbergers war. Graf war 1961 verhaftet, schwer gefoltert und nach 6 Wochen Haft durch einen Irrtum auf freien Fuß gesetzt worden, sodass er nach Nordtirol hatte flüchten können. Man habe ihm mit einem Metall-Lineal auf den Kopf geschlagen, bis er bewusstlos war. Dann musste er in eine starke Quarzlampe schauen, wenn er zusammensackte, wurde er wieder geprügelt und mit dem Kopf gegen den Ofen geschlagen. Am nächsten Tag setzte man ihm Kopfhörer mit Hochfrequenz auf. Laut Graf war das ein Gefühl, als wenn ihm der Kopf weggerissen würde. Nach dieser Folter war er auf einem Ohr so gut wie taub. Dann wurde er wieder geschlagen, auch mit Maschinenpistolen. Er musste sich nackt ausziehen und wurde mit glühenden Zigaretten am ganzen Körper verbrannt, geschlagen und wieder geschlagen.

Günther Schweinberger (rechts) in einer Verhandlungspause im Gespräch mit seinen Freund, dem schwer gefolterten Siegfried Graf aus Prad im Vinschgau.
Günther Schweinberger (rechts) in einer Verhandlungspause im Gespräch mit seinen Freund, dem schwer gefolterten Siegfried Graf aus Prad im Vinschgau.

Nach dieser und anderen Aussagen erklärte sich das Schöffengericht für unzuständig, weil es sich um ein politisches Delikt handle, und verwies das Verfahren an das Schwurgericht in Graz.

In diesem Prozess blieb auf der Anklagebank ein Sitzplatz frei. Auf dem leeren Platz lag ein Blumenstrauß für Kurt Welser, der am 15. August 1965 am Zinalrothorn in der Schweiz den Bergtod gefunden hatte und in den Armen seines Freundes und Bergkameraden Heinrich Klier gestorben war.

Zwischen Günther Schweinberger (links) und Heinrich Klier (rechts) blieb der Platz von Kurt Welser frei. Zu seinem Gedenken hatten seine Kameraden einen Blumenstrauß auf seinen Platz gelegt.
Zwischen Günther Schweinberger (links) und Heinrich Klier (rechts) blieb der Platz von Kurt Welser frei. Zu seinem Gedenken hatten seine Kameraden einen Blumenstrauß auf seinen Platz gelegt.

„Wir sind keine Kriegshetzer“

Vor den Geschworenen erklärte Günther Schweinberger am 23. September 1965:

„Wir sind keine Kriegshetzer und Anarchisten. Niemand würde lieber als wir die Hand über die Salurner Klause hinweg zur Versöhnung reichen, wenn die Südtirolfrage im europäischen Geiste gelöst wird.“

Zweifacher Freispruch

Der Obmann der Geschworenen verkündet den Freispruch
Der Obmann der Geschworenen verkündet den Freispruch

Am 14. Oktober 1965 sprachen die Geschworenen Günther Schweinberger und alle anderen Angeklagten einstimmig frei und folgten damit der Argumentation der Verteidigung, wonach in Südtirol Notstand herrsche und Nothilfe seitens der Angeklagten gerechtfertigt und damit nicht strafbar sei.

Der Freispruch wurde umgehend wegen „Irrtums der Geschworenen“ aufgehoben und es wurde ein neuerlicher Geschworenenprozess in Linz durchgeführt, der 1967 mit dem gleichen Ergebnis endete: Mit einem nun endgültigen Freispruch für alle Angeklagten.

Schlagzeile in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 1. Juni 1967
Schlagzeile in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 1. Juni 1967

Nachruf in der Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ vom 9. November 2016
Nachruf in der Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ vom 9. November 2016

Günther Schweinberger blieb bis zu seinem Lebensende dem Schicksal Südtirols und seinen ehemaligen Kameraden aus dem Freiheitskampf eng verbunden. Seine Freunde trauern um ihn.

Der „Südtiroler Heimatbund“ gedenkt des Verstorbenen und fühlt mit den Angehörigen, die einen lieben Menschen verloren haben.

Weiterführende Informationen finden Sie in dieser PDF-Broschüre zum Downloaden




Der Südtiroler Landeshauptmann fährt die Autonomie gegen die Wand

Landeshauptmann Arno Kompatscher – die Stimme Roms in Bozen

Welcher „Teufel“ reitet einen Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP), in allen Fragen Rom entgegen zu kommen und dabei die eigene Landesautonomie gegen die Wand zu fahren?

Diese Frage stellen sich in Südtirol immer mehr Menschen und zwar nicht nur die Anhänger der Oppositionsparteien. Gegen den Kurs Kompatschers begehren auch die Altmandatare der „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) auf, einschließlich des ehemaligen Landeshauptmannes Luis Durnwalder. Sie haben dem eigenen „Parteifreund“ offen den Kampf angesagt.

Es geht um die staatliche Verfassungsreform

Am 4. Dezember 2016 findet in Italien ein Referendum über eine zentralistische Verfassungsreform statt, welche die Rechte der Regionen und Provinzen einengt und zum Großteil abschafft. Italien wird ein zentralistischer Einheitsstaat.

Im Vorfeld haben die amtierenden parlamentarischen Mandatare der SVP in Parteigehorsam bereits in beiden Kammern des römischen Parlaments ihre Zustimmung erteilt. Das alles ohne Befassung des Südtiroler Landtags und ohne eine vorangegangene Volksbefragung in Südtirol.

Nun  soll nach dem Willen der zentralistisch agierenden Regierung Renzi das gesamte Staatsvolk des Stiefels seine Zustimmung geben und damit haben auch die Südtiroler abzustimmen.

Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in Bozen offen als die Stimme Roms auftritt, hat bereits seine Landsleute aufgefordert, für den neuen zentralistischen Verfassungsentwurf mit „Ja“ zu stimmen.

Das „nationale Interesse“ Italiens

Das neue Verfassungsgesetz sieht vor, dass Rom in Hinkunft „im nationalen Interesse des Staates“ oder zur Wahrung „der Einheit der Republik“ jegliche Autonomiebestimmung gesetzlich aushebeln kann.

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In diesem Text heißt es nämlich (geänderter Artikel 117 der Verfassung):

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Auf Deutsch:

„Auf Vorschlag der Regierung kann das Staatsgesetz in Angelegenheiten eingreifen, welche nicht der ausschließlichen Gesetzgebung (des Staates) vorbehalten sind, wenn die Wahrung der juridischen oder wirtschaftlichen Einheit der Republik oder die Wahrung des nationalen Interesses dies erfordert.“

Diese schwammig formulierte Generalvollmacht hebelt die gesamte Südtirol-Autonomie aus.

Die Beseitigung der Schutzmachtrolle Österreichs

Weiters soll in den Artikel 39 der italienischen Verfassung folgende Übergangsbestimmung aufgenommen werden:

„13) Die Anordnungen des Kapitels IV des vorliegenden Gesetzes werden auf die Regionen mit Spezialstatut sowie auf die autonomen Provinzen Trento und Bolzano nicht angewandt, bis zur Revision ihrer jeweiligen Statuten auf der Basis des Einvernehmens mit diesen autonomen Regionen und Provinzen.“

(„13. Le disposizioni di cui al capo IV della presente legge costituzionale non si applicano alle Regioni a statuto speciale e alle Province autonome di Trento e di Bolzano fino alla revisione dei rispettivi statuti sulla base di intese con le medesime Regioni e Province autonome.“)

 Das ist aber nur eine scheinbare Schutzbestimmung, wie Experten feststellen.

Zustimmung der SVP ohne vorherige Abklärungen

Die parteitreuen SVP-Senatoren und Kammerabgeordneten gaben ihre Zustimmung, obwohl dieser Gesetzesentwurf nicht präzisiert, was unter „Basis der Zustimmung“ („base di intese“) rechtlich zu verstehen ist.

* Ist eine ausdrückliche Zustimmung des Landtages zu einem geänderten Autonomiestatut notwendig?

* Genügt eine Stellungnahme der Landesregierung?

* Genügen Konsultationen, die dann von Rom nach Belieben ausgelegt werden?

Hier ist nichts präzisiert.

Die Befürchtung des Ex-Senators und Verfassungsrechtlers Dr. Oskar Peterlini (SVP)

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In den „Dolomiten“ vom 22. 10. 2015 hat der Ex-Senator Dr. Oskar Peterlini (SVP), heute Universitätsdozent für Verfassungsrecht, diesbezüglich auf einen feinen römischen Fallstrick in der Formulierung des Gesetzestextes hingewiesen:

„Die Überarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Einvernehmen, nicht ausdrücklich im Einvernehmen, was dem Parlament eine Hintertür zur einseitigen Änderung offen lässt. Einmal abgeändert, ist das Statut nicht mehr vom Einvernehmen geschützt.“

Die endgültige Eliminierung Österreichs aus der Schutzmachtfunktion

Verletzungen eines jetzt von den Südtirolern selbst neu verfassten und einvernehmlich mit Rom ausgehandelten neuen Autonomiestatuts können logischer Weise nicht von der Schutzmacht Österreich, welche bereits 1992 die Streitbeilegungserklärung abgegeben hat, in Zukunft vor dem IGH eingeklagt werden.

Das ist der endgültige Ausstieg Österreichs aus der Schutzmachtrolle.

(Nur wenn ganz grundlegende aus dem Pariser Mangel-Vertrag ableitbare Prinzipien beseitigt werden sollten (z.B.: Gebrauch der deutschen Sprache im öffentlichen Verkehr), könnte weiterhin vor den IGH gegangen werden.)

Rom wird auf den innerstaatlichen Weg verweisen

Ab nun wird Rom vor allem auf das erfolgte „Einvernehmen“ mit der Provinz Bozen verweisen und damit klarstellen, dass alle Beschwerden innerstaatlich vor dem italienischen Verfassungsgerichtshof auszutragen sind.

In den „Dolomiten“ vom 22. 10. 2015 hat der Ex-Senator Dr. Oskar Peterlini (SVP) diesbezüglich erklärt: „Was schützt uns vor dem Verfassungsgerichtshof oder dem Internationalen Gerichtshof, wenn man uns vorwerfen kann, dass wir zugestimmt haben?“

In den „Dolomiten“ vom 2. Februar 2016 werden die Altmandatare der SVP zitiert, die bei einer Vorsprache bei LH Kompatscher darauf hinwiesen, dass man in Rom in Hinkunft nichts mehr zu melden habe.

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Roland Riz: Wir geben die internationale Verankerung auf!

Interessant ist auch die Fachmeinung des rechtskundigen SVP-Altobmannes Prof. Dr. Roland Riz zu diesem Thema, welche er in den „Dolomiten“ vom 13. März 2015 bereits im Interview kundgetan hatte, dass die SVP schon seit 2001 in der Autonomiefrage den falschen Kurs segelt:

Prof. Riz: „Gott bewahre uns davor, dass das Autonomiestatut, das Benedikter und Riz so gut ausgebaut haben, angepasst wird. Wenn wir versuchen, uns ein neues Autonomiestatut zu geben, dann geben wir die internationale Verankerung auf. Alles ist in Gefahr.“

D“:Das heißt, in Ihren Augen braucht es keine Anpassung des Autonomiestatuts?
Prof. Riz: „Nein, das muss man nicht, denn das Autonomiestatut war phantastisch. Ich hätte nie ein Jota geändert. Die Verfassungsreformvon von 2001 ist der Punkt des Übels und um Schiller zu zitieren: „Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.“ Damals war die große Wende. Wir haben für jene Verfassungsreform, mit der alles kaputt gemacht wurde, die Mehrheit gestellt. Wären wir damals dagegen gewesen, wäre alles anders gegangen.“

Mit dem Verlust der internationalen Verankerung – den Riz richtig erkannt hat – ist auch der Verlust der Schutzmachtrolle Österreichs verbunden.

Der Ex-Senator und Verfassungsrechtler Dr. Oskar Peterlini (SVP) bringt den Sachverhalt auf den Punkt:

Interview in „Freiheit TV“ am 14. September 2016

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Kollmann: Oskar Peterlini, langjähriger Senator in Rom, Verfassungsexperte und Universitätsdozent an der Universität Bozen – Sie setzen sich ja dafür ein, dass bei der Verfassungsreform das NEIN gewinnt. Aus welchem Grund?
Peterlini: „Ich bin ehrlich gesagt besorgt um die Heimat. Es ist eine Reform, die den Staat zentralisiert und den Regionen die Zuständigkeiten wegnimmt. Zwanzig Kompetenzen gehen direkt von den Regionen weg an den Staat zurück.

Es wird eine Suprematieklausel eingeführt, die vorsieht, dass der Staat, das Parlament in die Zuständigkeiten auch jener verbliebenen, jener armen verbliebenen Zuständigkeiten der Regionen jederzeit eingreifen kann, wenn dies das nationale Interesse oder die Einheitlichkeit der juridischen und wirtschaftlichen Form Italiens benötigen.

Das sind Begriffe, die so dehnbar sind, dass eine autoritäre Regierung eingreifen kann. Noch dazu begleitet von einem Wahlgesetzt, das die gesamte Macht einer einzigen Partei überträgt.

Bis jetzt war man ja immer gezwungen, Koalitionen zu bilden, um eine Mehrheit zu erringen.

Das neue Wahlgesetz sieht vor, dass eine Partei – auch wenn sie nur 20 oder 25 Prozent hat – 55 Prozent der Sitze in der Abgeordnetenkammer bekommt. Mit einer Zwischenwahl, einer Stichwahl.

Das heißt einmal für die Südtiroler Abgeordneten, dass sie dann nichts mehr zu sagen haben. Denn wenn eine Partei schon die 55 Prozent hat, dann braucht sie nicht wie bei dieser Verfassungsreform um die Stimmen der Parlamentarier aus Südtirol zu werben, denn dann hat sie schon genug Stimmen.

Zweitens: Der Senat zählt nichts mehr, denn der wird total depotenziert (Anm.: entmachtet). Das heißt aber auch: Ein autoritärer, gefährlicher, zentralistischer Stil, der den Minderheiten  und den Autonomien niemals guttut.“

Kollmann: Es ist ja immer die Rede von der Schutzklausel, die im Falle Südtirol greifen soll. Was ist davon zu halten?
Peterlini: „Ja, die Schutzklausel wird optimistisch, euphemistisch (Anm.: = beschönigend), so genannt. In Wirklichkeit steht in der Verfassungsreform: Übergangsbestimmung!

Und es steht drinnen, dass auch die Sonderautonomien sich anzupassen haben. Und das soll erfolgen – und das ist jetzt das Zuckerle – nicht auf der Grundlage eines Einvernehmens, sondern ‚in base di intese‘, von (mehreren) Einvernehmen. Und diese Formulierung ist die gleiche, die im Artikel 8 der Verfassung steht, wo es um die Kirchen geht. Also wo es um die Anerkennung der nichtchristlichen Kirchen geht. Und der Verfassungsgerichtshof hat dazu bereits entschieden, dass die Einvernehmen die Grundlage bilden, aber das Parlament dann die Gesetze macht.“

Klare Ablehnung durch den Südtiroler Schützenbund

Die Stellungnahme des Südtiroler Schützenbundes in der Tageszeitung „Dolomiten“ vom 26. Februar 2016