Antiösterreichische Kampf-Hymne als Grundlage der Identität des italienischen Staates

Auslöser der öffentlichen Diskussion: Südtirols Schützen verweigerten Strammstehen und Salutschießen unter Abspielung der „Mameli-Hymne“

Die Südtiroler Schützen haben durch ihr konsequentes Verhalten einer breiten Öffentlichkeit in Süd- und Nordtirol in Erinnerung gerufen, dass sich das Bewusstsein der politischen Identität Italiens bis heute von der Feindschaft gegen Österreich herleitet.

Am 11. Juni 2017 kamen der italienische Staatspräsident Sergio Mattarella und der österreichische Staatspräsident Alexander van der Bellen nach Bozen, um dort die vor 25 Jahren gegenüber den Vereinten Nationen abgegebenen österreichisch-italienischen Streitbeilegungserklärungen öffentlich zu beweihräuchern.

Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte den Südtiroler Schützenbund gebeten, die beiden Präsidenten mit einem „landesüblichen Empfang“ durch Salutschüsse zu ehren. Der Schützenbund hatte zugesagt, da vereinbart wurde, dass dazu die Landeshymne und die Europahymne abgespielt werden sollten.

Landeskommandant Elmar Thaler
Landeskommandant Elmar Thaler

Als der wie immer Rom sehr ergebene Landeshauptmann Kompatscher plötzlich darauf beharrte, dass der ehrenvolle Empfang unter Abspielung der italienische „Mameli Hymne“ erfolgen müsse, zog der Schützenbund angesichts des besonderen Charakters dieser Hymne seine Zusage zurück.

Der Landeskommandant Elmar Thaler begründete dies so:

„Wenn wir nun aber, anders als in den Verhandlungen in Aussicht gestellt, zu einer Hymne strammstehen müssen, welche das österreichische Vaterland beleidigt, dann ziehen wir uns dankend zurück.“

Der Empfang fand dann ohne die Schützen, ohne Ehrensalve und ohne Strammstehen zu einer antiösterreichischen Kampfhymne statt.

Die Entscheidung der Schützen erregte auch in Nordtirol große Aufmerksamkeit, wie aus der Berichterstattung der „Tiroler Tageszeitung“ hervorging.

In der Presse und in der Öffentlichkeit gab es in ganz Tirol eine ausführliche Diskussion, welche deutlich machte, worin die führenden politischen Kräfte Italiens bis heute die Identität ihres Staates begründet sehen.

In der nachstehenden Dokumentation kann sich der geneigte Leser darüber näher informieren:

„Fratelli d’Italia“ – die nichtoffizielle „Nationalhymne“ Italiens

Im Ersten Weltkrieg wurden Text und Noten der antiösterreichischen Mameli-Hymne per Postkarten unter den italienischen Frontsoldaten verteilt.

Diese Postkarte aus der Zeit des Ersten Weltkriegs zeigt einen heldenhaften Jüngling, der seine Ketten zerrissen hat und die Tricolore hoch hält. Er symbolisiert das „befreite“ Italien. Er tötet das scheußliche Reptil Österreich, welches die Züge des Kaisers Franz Josef trägt. Die Darstellung verkörpert den gleichen Geist wie die „Mameli-Hymne“.

Freimaurerlied und antiösterreichischer Kampfgesang

Goffredo Mameli – Freimaurer und Revolutionär gegen das katholische Österreich

Bei dem Lied „Fratelli d’Italia“ („Brüder Italiens“), auch bekannt als „Inno di Mameli“ (Hymne des Mameli“), handelt es sich um ein aus der Zeit des „Risorgimento“ im 19. Jahrhundert stammendes antiösterreichisches Gedicht, welches die „Fratelli d’Italia“ (die „Brüder Italiens“) in ziemlich blutrünstiger Weise zum Kampf gegen Österreich aufruft. Es war von einem jungen intellektuellen nationalistischen Schwärmer, dem aus dem sardinischen Adelsgeschlecht „Mameli dei Mannelli“ stammenden Goffredo Mameli gedichtet worden.

Mit den in der Hymne genannten „Fratelli D’Italia“ sind vor allem die Freimaurer gemeint, welche großen Anteil an der italienischen Einigungsbewegung hatten und in der Folge den Staat bis über die Zeit des Faschismus hinaus beherrschen sollten.

Der Kampf der Freimaurer und der von ihnen beherrschten Bewegung des „Risorgimento“ zielte auf die Einigung Italiens und die Schaffung eines laizistischen Staates ab, welcher vom italienischen Nationalismus und den freimaurerischen Ideen getragen sein sollte. Der große Feind war das mit dem Papsttum verbundene katholische Österreich.

Goffredo Mameli war selbst Freimaurer. Nach ihm ist seit 1893 eine römische Großloge des Großorients von Italien benannt. Das Manuskript seines Kampfliedes „Fratelli d’Italia“ ist in dem 2013 eröffneten Freimaurermuseum in Rom im Palazzo Vitelleschi, dem Sitz der Großloge von Italien, ausgestellt.

Keine offizielle Staatshymne

Der antiösterreichische Mameli-Kampfgesang wird heute von der Republik Italien ohne gesetzliche Grundlage als Staatshymne benützt.

Dazu hat Roland Lang, der Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“, bereits am 16. März 2012 eine aufschlussreiche Presseerklärung abgegeben:

Bis heute nie Staatshymne gewesen – Degasperi wollte Vatikan nicht vor den Kopf stoßen. Der blutrünstige Text dieses 1847 gedichteten Kriegsliedes gegen Österreich ist nur zeitbezogen aus der damaligen Kampfbegeisterung seines Dichters Goffredo Mameli erklärbar. Der schwülstige Kampfgesang ist in Wahrheit nie italienische Staatshymne gewesen und ist es bis heute nicht.

Während der Zeit der italienischen Monarchie war der „Königliche Marsch“ („Marcia Reale“) offizielle Staatshymne.

Während des Ersten Weltkrieges wurden Text und Melodie des auch „Inno di Mameli“ („Hymne des Mameli“) genannten Kampfliedes „Fratelli d’Italia“ in Druckschriften und Propagandapostkarten an der Front verbreitet, um den Hass gegen Österreich zu schüren. Zur offiziellen Hymne wurde der Kampfgesang aber auch damals nicht.

Am 12. Oktober 1946 beschloss der italienische Ministerrat, dass die Vereidigung der Truppen des neuen republikanischen Italien am 4. November, dem Tag des „Sieges“ Italiens über Österreich-Ungarn unter den Klängen des „Inno di Mameli“ stattfinden solle. Außerdem solle ein Gesetzesdekret vorbereitet werden, um dieses Lied in den Rang einer Staatshymne zu erheben.

Dazu kam es nie. Historiker vermuten, dass Ministerpräsident Degasperi den Vatikan nicht mit den unverhohlenen freimaurerischen Anklängen des Textes vor den Kopf stoßen wollte.“

Einführung der Freimaurer-Hymne durch die Hintertür

Im Jahr 2012 führte Rom angesichts des Widerstandes katholischer Kreise das antiösterreichische Freimaurer-Kampflied mit einem Trick durch die Hintertür als „Nationalhymne“ ein.

Die Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ hatte das damals bereits im Vorfeld für nicht sehr lustig gehalten und am 7. März 2012 den antiösterreichischen Text des Freimaurer-Kampfliedes veröffentlicht und einen eindeutigen Kommentar dazu abgegeben.

Der Protest der Südtiroler Volkspartei (SVP)

Das Vorhaben Roms stieß nicht nur auf den lautstarken Widerspruch der Südtiroler Oppositionsparteien, sondern löste auch scharfen Protest der Südtiroler Volkspartei (SVP) aus. Darüber berichteten die „Dolomiten“ am 7. März 2012:

Das Echo in Österreich

In Südtirol gingen die Wogen hoch, sie erreichten auch Österreich, wo die „Kronen-Zeitung“ am 25. März 2012 ganz Österreich mit dem Thema der antiösterreichischen „Hymne“ konfrontierte.

Südtiroler Landtagsbeschluss gegen das Freimaurer-Kampflied

Am 6. Juni 2012 nahm der Südtiroler Landtag mit breiter Mehrheit einschließlich der Stimmen der SVP einen Beschlussantrag der Landtagsabgeordneten Sven Knoll und Eva Klotz („Süd-Tiroler Freiheit“) an, mit welchem sich der Süd-Tiroler Landtag gegen die verpflichtende Einführung des Unterrichtes des Mameli- Liedes an den Süd-Tiroler Schulen aussprach und das Parlament in Rom aufforderte, die deutschen und ladinischen Schulen Südtirols von den Hymnen-Bestimmungen ganz auszunehmen.

Die Beschlussfassung im römischen Parlament: Einführung durch die Hintertür

Im römischen Parlament fand sich jedoch trotz des heftigen Widerstandes der SVP und der Lega Nord eine Mehrheit für die Aufwertung des Gewalt verherrlichenden Freimaurer-Kampfgesanges zur faktisch existierenden „Nationalhymne“. Das Staatsgesetz Nr. 222 vom 23. November 2012 erklärte zwar den „Inno di Mameli“ nicht zur gesetzlich beschlossenen Staatshymne, verordnete aber, dass in Hinkunft im Schulunterricht das Wissen über die italienische Einigungsbewegung „Risorgimento“ („Wiederauferstehung“) sowie über das „Inno di Mameli“ vertieft werden solle.

Damit war der antiösterreichische Freimaurergesang zwar nicht zur gesetzlich abgesegneten Nationalhymne erhoben, die Vertiefung ihrer Kenntnis Schulunterricht jedoch festgelegt worden.

Schlagzeile in der „Neuen Südtiroler Tagezeitung“ vom 9. November 2012

Nun fand die „Hymne“ auch Eingang in die deutschsprachigen Schulbücher.

Seltsames Schweigen des Südtiroler Landeshauptmannes und der Südtiroler Volkspartei (SVP)

Im August 2016 unternahm ausgerechnet der „Partito Democratico“ (PD), der Koalitionspartner der SVP in der Südtiroler Landesregierung, einen neuerlichen Vorstoß und reichte einen Vorschlag bei der Verfassungskommission der römischen Abgeordnetenkammer ein: Das antösterreichische Mameli-Kampflied solle per Gesetz zur offiziellen italienischen Nationalhymne erklärt werden.

Roland Lang, Obmann des „Südtiroler Heimabundes“, gab dazu eine Presseerklärung ab, in welcher es hieß:

„Hätte die Demokratische Partei nur einen Hauch eines demokratischen Grundverständnisses, würde sie dieses Lied keineswegs zur italienischen Hymne per Gesetz festschreiben wollen, denn der Text ist alles andere als demokratisch.

Ist es nur ein Zufall, dass in zwei Jahren der „Sieg“ Italiens gefeiert wird und dass wir Südtiroler gegen unseren Willen als „Kriegsbeute“ einem fremdnationalen Staat zugeschanzt wurden?

Werden wir die notwendige Zivilcourage aufbringen, um Italien zu erklären, dass wir Südtiroler keine Brüder Italiens (Fratelli d`Italia) sind, sondern einer anderen, der österreichischen Familie, angehören?“

Das letzte Wort ist in Hinblick auf die Bestrebungen, die Mameli-„Hymne“ gesetzlich zur offiziellen italienischen Staatshymne zu erklären, noch nicht gesprochen.

Seltsam ist jedoch, dass der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher und seine Partei, die SVP, ihren Koalitionspartner PD nicht laut und deutlich zur Ordnung rufen.

Man müsste eigentlich erwarten, dass die SVP den PD dazu auffordert, den Antrag zurückzuziehen und dass sie dies zur Bedingung für die Weiterführung der Koalition macht.

Stattdessen herrscht auf Seite der SVP nur Schweigen.

Kompatscher scheint völlig vergessen zu haben, dass seine Partei vor seiner Amtsübernahme sich vehement gegen das Mameli-Kampflied geäußert hat.

LH Kompatscher will in dieser Frage offenbar in Rom nicht anecken. Das scheint jene Kritiker zu bestätigen, die ihn für einen allzu ergebenen Diener Roms halten.




Die italienischen Geheimdienste und die „Strategie der Spannung“

Neuere zeitgeschichtliche Veröffentlichungen haben sensationelle Enthüllungen über die provokatorische Rolle italienischer Geheimdienste in den 1960er Jahren gebracht.

Zu dem lange Zeit als mysteriös betrachteten Geschehen auf der Porze-Scharte im Jahre 1967 hat Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt nachstehende Untersuchung zur Verfügung gestellt. Der Autor lehrt an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Eötvös-Loránd-Universität (ELTE) in Budapest

 Italienische Manipulationen

50 Jahre nach dem Vorfall auf der Porzescharte wäre es höchst an der Zeit, dass Österreich für die völlige Rehabilitierung der damals zu Unrecht Verurteilten sorgte

 Von Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt

Reinhard Olt
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt

Am Abend des 24. Juni 1967 steigen der Arzt Dr. Erhard Hartung, der Elektrotechniker  Peter Kienesberger und der Unteroffizier des österreichischen Bundesheeres Egon Kufner auf zur Porzescharte.  Der als unbewacht geltende Grenzkamm zwischen dem Osttiroler Bezirk Lienz und der italienischen Provinz Belluno wurde seinerzeit von Kämpfern des Befreiungsausschusses Südtirol (BAS) als Nachschub- und Fluchtweg benutzt.

Kienesberger, der Anführer der Gruppe, war, wie die drei später aussagten, kurzfristig davon verständigt worden, dass auf der Porzescharte  ein verwundeter BAS-Aktivist zur Weiterbehandlung in Österreich übernommen werden müsse. Daher nähern sie sich bis auf eine ungefähre Gehzeit von einer halben Stunde dem Grenzgebirgsübergang zwischen Österreich und Italien. In einer geschützten Mulde lässt Kienesberger seine Kameraden zurück und tastet sich noch ein Stück Wegs weiter nach oben, um , wie üblich, Funkkontakt mit den am Grat vermuteten wartenden Südtirolern aufzunehmen. Doch Antworten auf Funksignale bleiben aus, stattdessen gewahrt er oben kurz aufscheinendes Licht von einer Taschenlampe oder einem Feuerzeug und vernimmt Geräusche sowie Stimmen. Dies kommt ihm ungewöhnlich vor, denn Südtiroler Kameraden hatten sich stets lautlos verhalten und kein Licht gebraucht, weshalb Kienesberger der Sache misstraut, sie abbricht und mit seinen Kameraden in die Ortschaft Obertilliach zurückkehrt. Dort besteigt die Gruppe eine Stunde nach Mitternacht, mithin am 25. Juni,  jenen von dem Studenten Christian Genck chauffierten VW Käfer, mit dem sie  gekommen waren.

Just am  25. Juni sollen – so die offizielle und letztlich für die Gruppe verhängnisvolle italienische Darstellung – auf besagter Porzescharte (ital. Benennung „Cima Vallona“) vier italienische Soldaten zu Tode gekommen und einer verletzt worden sein. Aufgeschreckt von einer nächtlichen Detonation seien sie  zum Grenzübergang geeilt, wo – wie ein Jahr zuvor – ein Strommast gesprengt worden war. Einer der Männer, der Alpini-Soldat Armando Piva, war  diesen Angaben zufolge durch die Detonation einer vergrabenen Sprengfalle schwer verletzt worden und noch am selben Tag gestorben. Angehörigen einer eingeflogenen Spezialeinheit sei dasselbe passiert: Carabinieri-Hauptmann Francesco Gentile und die Fallschirmjäger Mario di Lecce und Olivo Dordi hätten eine zweite Sprengfalle ausgelöst: Dabei seien sie getötet sowie ihr Kamerad Marcello Fagnani, ein vierter Angehöriger des Kommandos,  schwer verwundet worden.

Die italienische Presse nahm von Anfang an die offizielle Version als gegeben hin, wonach die Toten auf der Porzescharte Opfer eines mörderischen Anschlags von „Terroristen“ gewesen seien.

Freispruch in Österreich, lebenslang in Italien

Des von Politik, Sicherheitsbehörden und Militär in Italien und Österreich sowie in Medien beider Länder und darüber hinaus so genannten „blutigsten Attentats des Südtirol-Terrorismus“ werden daraufhin  der im Zusammenhang mit früheren BAS-Aktionen namhafte  Kienesberger, der bis dahin unauffällige  Dr. Hartung sowie  Kufner bezichtigt, (in Österreich) inhaftiert und schließlich sowohl in Österreich, als auch in Italien angeklagt. In Florenz lautet das Urteil für Kienesberger und Hartung lebenslänglich, Kufner soll für 24 Jahre hinter Gitter.  Die drei  waren durch „Geständnisse“ belastet worden, welche zwei im Keller der Carabinieri-Kaserne in der Bozner Drusus-Straße gefolterte österreichische BAS-Aktivisten unterzeichnet hatten.

Die „Behandlungen“ durch mehrere Folterer und in  mehrtägiger Dunkelhaft – über einen Tisch gespannt und mit brutalen Schlägen auf die Genitalien  sowie der Drohung der „Erschießung auf der Flucht“ gefügig gemacht, um nur weniges aus dem „Werkzeugkasten“ der besonders bei Südtirolern angewandten „Cautio criminalis“ –  ließen sie Protokolle unterschreiben, welche der berüchtigte Bozner Untersuchungsrichter Mario Martin, den nicht nur der Schriftsteller Rolf Hochhuth sowie der Strafrechtler Ingo Müller oder der Kriminologe Arthur Kreuzer einen „furchtbaren Juristen“ nennen würden, zu deren Anklage verwendete; zudem waren sie im Verfahren zu Florenz von Bedeutung(Erschütternd ein Zeitzeugenbericht hier und hier.)

Die florentinischen Urteilssprüche ergingen in Abwesenheit der Angeklagten und fußten auf Gesetzen aus der Zeit des italienischen Faschismus. Aufgrund späterer  Erkenntnisse/Urteile österreichischer und deutscher Höchstgerichte verstieß das Verfahren in Florenz vor allem dadurch, dass die Angeklagten nicht zur Hauptverhandlung geladen wurden und ihnen weder die Anklageschrift noch das Urteil zugestellt worden war, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

In Österreich hingegen wurden die Drei freigesprochen. Der  Freispruch war – wider gewisse justizielle Bemühungen, welche heute weithin als konstruiert, politisch beeinflusst und zudem auf fingierten italienischen „Beweismitteln“ beruhend gelten dürfen, die Täter mittels Schuldnachweis zu überführen – letztlich auf ein mittels Sachverständigengutachten  untermauertes Hauptargument der Verteidigung zurückzuführen.

Dieses förderte zutage, dass die den Dreien zur Last gelegten Taten im mehrfach bezeugten Zeitrahmen nicht zu bewerkstelligen war, wofür die Anwälte  das gutachterliche Weg-Zeit-Diagramm ins Feld führen konnten.  Ein weiteres von der Staatsanwaltschaft auf dem Einspruchswege in Gang gesetztes Gerichtsverfahren ließ der österreichische Bundespräsident Dr. Rudolf Kirchschläger 1975 endgültig einstellen.

Kufner, Hartung und Kienesberger auf der Anklagebank im österreichischen Porze-Prozess.

Neue Forschungsergebnisse stellen vieles in Frage

Die italienische Verurteilung vom 15. Mai 1970 ist indes  nach wie vor in Kraft; Würden Hartung und Kufner nach Italien reisen – Kienesberger ist am 14. Juli 2015 verstorben – müssten sie mit Verhaftung rechnen. Sie gelten nach wie vor als „Terroristen“, „Attentäter“, „Mörder“ – nicht allein im Stiefelstaat und dessen (zumindest unter rechtshistorischem Aspekt) fragwürdiger Justiz, sondern auch weithin in der Publizistik und, was ebenso schlimm ist,  in der wissenschaftlichen Südtirol-Geschichtsschreibung. Die  vor vier Jahren publizierten akribischen Forschungsergebnisse des österreichischen Militärhistorikers Hubert Speckner („Zwischen Porze und Roßkarspitz…“ Der „Vorfall“ vom 25. Juni 1967 in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten; Wien, Verlag Gra&Wis, 2013 ) zur Causa  vermochten daran wenig zu ändern.

In dieser Dokumentation wies der Historiker Oberst Mag. Dr. Hubert Speckner anhand der Aktenlage akribisch nach, dass die Ereignisse auf der Porzescharte nicht so stattgefunden hatten, wie es von italienischer Seite behauptet wurde und dass die von Italien Beschuldigten nicht die „Täter“ gewesen sein konnten.

Zu hoffen ist, dass  seine jüngst erschienene, großformatige Publikation (Von der „Feuernacht“ zur „Porzescharte“. Das „Südtirolproblem“ der 1960er Jahre in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten; Wien, Verlag

In dieser weiteren Dokumentation untersuchte der Historiker Speckner eine Reihe angeblicher „Attentate“ Südtiroler „Terroristen“, welche sich in Wahrheit als Anschläge geheimdienstlicher Provokateure oder italienischer Neofaschisten herausstellten.

Gra&Wis, 2016), in welcher Speckner auf nahezu 800 Seiten anhand zahlreicher damaliger Geschehnisse offenlegt, wie Italien (nicht nur) während der „Bombenjahre“ in Südtirol manipulierte und täuschte, das zeitgeschichtliche Bild endlich zu revidieren vermag.  Seine Erkenntnisse, Ertrag  langjähriger umsichtiger und disziplinierter Quellenstudien im Österreichischen Staatsarchiv/Archiv der Republik – Auswertung von  der breiteren Öffentlichkeit nicht zugänglichen Beständen der Staatspolizei (StaPo) und der Justiz sowie von einschlägigen Dokumentationen des Entschärfungsdienstes des Innenministeriums sowie von „streng geheimen“ Beständen des Verteidigungsministeriums über den Einsatz des Bundesheeres an der Grenze zu Italien anno 1967 –  unter Einbeziehung neuerlicher Expertisen von Spreng(mittel)sachverständigen und mehrerer militärfachlicher Erkundungen des Geländes rund um die Porzescharte, zeigen nämlich klipp und klar, dass die amtliche italienische Darstellung von einst nie und nimmer der Wahrheit entspricht.

Justitielle Fernwirkung

Es wäre daher an der Zeit, von Wien, Innsbruck und Bozen aus alles zu unternehmen, um Rom dazu zu bewegen, besagtes florentinisches Fehlurteil, das eines Rechtsstaats(anspruchs) unwürdig ist,  zu annullieren.  Zumal da es  jüngst  in einer anderen Causa  just ad personam Hartung ganz offensichtlich auf eine höchst zweifelhafte mehrinstanzliche justitielle Entscheidungen zwischen Bozen, Trient und Rom seine negative zeitliche Fernwirkung entfaltete. Wie das? Die von der in Australien lebenden Österreicherin Dr. Helga Christian gegründete „Laurin-Stiftung“ greift seit Jahren in Nöten befindlichen Personen, Verein(igung)en und Verbänden Südtirols ideell und finanziell unter die Arme, was gewissen Politikern, politisch-korrekten Journalisten und den Interessen der römischen Staatsmacht vorauseilend willfahrenden Justizbeamten im „Alto Adige“ ein Dorn im Auge war und ist.  Weshalb (der vermeintliche „Porze-Attentäter“) Hartung,  Kuratoriumsmitglied der Stiftung, unlängst wiederum in Italien zu einer sechsmonatige Haftstrafe verurteilt worden ist, wohin ihn Österreich indes immerhin nicht ausliefert.

Was gegen Italiens Darstellung spricht

Im Rückblick auf die Geschehnisse von vor nunmehr 50 Jahren ist es Speckners Forschungsergebnissen zufolge höchst zweifelhaft, ob seinerzeit die vier „Attentatsopfer“ überhaupt auf der Porzescharte zu Tode gekommen waren. Weder die österreichische noch die italienische Seite legte in den in Österreich stattgehabten Gerichtsverfahren Totenscheine, Obduktionsbefunde oder eine amtliche Tatortbeschreibung vor.

Innenminister Dr. Franz Hetzenauer  (ÖVP) und Dr. Stocker von der Sicherheitsdirektion Tirol (Fernschreiben  an das Innenministerium vom 28.06 1967),  sowie der Osttiroler Bezirkshauptmann Dr. Othmar Doblander ( Bericht  vom 27.06.1967), die unmittelbar nach der italienischen Geschehensmeldung  unabhängig voneinander den Tatort besichtigten und dort nichts gewahrten, was nach Tod und Verderben aussah, wurden nicht zu den 1968 beginnenden mehrinstanzlichen Prozessen geladen und ihre Berichte offensichtlich bewusst zurückgehalten.

Diese belegen, dass der angebliche Tatort ungesichert war und anders aussah, als ihn die eingesetzte italienisch-österreichische „Untersuchungskommission“ vorfand, die ihn erst nach zehn Tagen (sic!) in Augenschein nahm.  Was den (parteifreien) damaligen österreichischen Justizminister Prof. Dr. Hans Richard Klecatsky († 23. 04. 2015) davon überzeugt sein ließ, dass es sich bei dem „angeblichen Attentat um eine rein inneritalienische Manipulation auf der Porzescharte“ handelte, womit er aber in der ÖVP-Regierung Klaus kein Gehör fand.

Aus den von Speckner erstmals ausgewerteten Quellen  geht hervor,  dass sich in den  Erhebungen dieser „Untersuchungskommission“ zahlreiche Unstimmigkeiten finden und dass sich vieles von dem, was den damaligen Justizverfahren gegen die „Attentäter“ zugrunde gelegt worden war, so nicht ereignet haben konnte.  Es ergaben sich aus seiner Untersuchung objektive Befunde, welche den Aussagen von Zeugen,  besonders jenen des italienischen Militärs, diametral entgegenstehen. Andere Befunde lassen sich  nicht zweifelsfrei klären/objektivieren, da italienische (Geheimdienst-)Akten – weil „Secreto di Stato“ (Staatsgeheimnis) – unzugänglich sind.

Manöver-Unglück  oder „Gladio“-Aktion?

Ob es sich tatsächlich um ein Attentat, um ein Manöver-Unglück auf dem Kreuzbergsattel (ital. „Passo di Monte Croce di Comelico“), wo das italienische Heer eine Verminungsübung durchführte, oder um eine Falle für Südtiroler Freiheitskämpfer  gehandelt hat, in die dann, bedingt durch schlechte Koordination, eigene Leute hineinliefen, oder ob es  eine Geheimdienst- bzw. „Gladio“-Aktion im Rahmen der „Strategie der Spannung“ war, bei der selbst das Leben eigener Leute in Kauf genommen ward: Das dürfte erst verifizierbar sein,  wenn Italien die entsprechenden Archivalien, sofern nicht ohnehin längst vernichtet, freigibt. Erhebliche Zweifel an der offiziellen Version hegten neben österreichischen Blättern – zumindest anfangs –  auch italienische Journalisten wie etwa Giuseppe Gaddi.

Der Wiener „Expreß“ meldete,  die österreichischen Behörden gelangten immer mehr zu der Überzeugung, dass der angebliche „Terroristenanschlag“ in Wahrheit ein Unglück gewesen sei:

„Inzwischen sind Zweifel an der Echtheit des Attentats aufgetaucht. Die österreichischen Behörden glauben immer mehr, daß der Terroristenanschlag ein Unglück war. Aussagen bestätigen, daß zur Zeit der Explosion italienische Fallschirmjäger ganz in der Nähe eine militärische Übung abhielten. E-Werks-Angestellte hätten auch keinerlei Fußspuren am Tatort feststellen können.“

Und die „Tiroler Tageszeitung“, alles andere als den Südtiroler Freiheitskämpfern wohlgesonnen, blieb aufgrund eigener Recherchen beharrlich dabei, dass es sich bei dem Vorfall um ein Unglück gehandelt

Altlandeshauptmann Wendelin Weingartner

habe: Der sich ständig widersprechende Kommandant des zuständigen IV. Armee-Korps, General Marchesi, und die ebenso wechselnden Aussagen der amtlichen italienischen Nachrichtenagentur ANSA seien dafür Hinweis genug.

Tatsächlich hatte ANSA am Nachmittag des 26. Juni, also ein Tag nach dem Vorfall auf der Porzescharte, gemeldet, die vier Soldaten seien bei einem „Manöver-Unglück“ (!) am Kreuzbergsattel ums Leben gekommen seien. Wenig  später wurde diese Meldung zurückgezogen, statt des Unglücks nun ein Attentat  und als Ort des Geschehens die Porzescharte genannt.

Nordtirols Altlandeshauptmann Wendelin Weingartner rügte in einem Beitrag in der Südtiroler „ZETT – Zeitung am Sonntag“ am 8. September 2013 eine Publikation der „Europaregion Südtirol-Tirol-Trentino“, in welcher die italienische Version des Geschehens auf der Porzescharte unkritisch wiedergegeben wurde.

Vorwand, Wien unter Druck zu setzen

Plausibel begründet lautet daher eine von Speckners Hypothesen, die auf dem unweit gelegenen Kreuzbergsattel einem Unfall zum Opfer Gefallenen könnten herbeigeschafft worden sein, um im damals angespannten bilateralen Verhältnis Rom-Wien Österreich der „Begünstigung von Terroristen“, ja selbst des „Staatsterrorismus“ zu bezichtigen. Politisch nahm Italien das angebliche „Porze-Attentat“ zum Vorwand, um sein Veto gegen den Beginn von Verhandlungen über Österreichs EWG-Assoziierungsbegehr einzulegen.

Außenminister Amintore Fanfani hatte die italienische Delegation bei der Hohen Behörde der Montanunion, dem Vorgängerorgan der EG-Kommission, am 28. Juni angewiesen, sich der Aufnahme von Verhandlungen mit Österreich, dessen Regierung am 15. Dezember 1966 einen entsprechenden Antrag gestellt hatte, so lange  zu widersetzen, bis Wien bewiesen habe, dass sein Staatsgebiet „nicht länger als Operationsbasis der Terroristen diene, die in Italien Attentate verübten“.

Bericht der Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ vom 30. Juni 1967 über das italienische EWG-Veto

Am 1. Juli unterrichtete er seine Botschafter in den EWG-Staaten, dass Rom weitere Verhandlungen Österreichs mit der EWG nicht zulassen werde, bis Wien widerlegen könne, dass sein Territorium „zur Vorbereitung und Verherrlichung von Terrorakten sowie Beherbergung für die Südtirol-Attentäter“ diene.

Im Zeichen des italienischen Kampfes gegen die sogenannten „Südtirol-Terroristen“ wurde das vermeintliche Ereignis auf der Porzescharte also genutzt, um Österreich politisch unter Druck zu setzen. Infolgedessen erhielt das Bundesheer  den Auftrag, unter dem Kennwort „Grenzeinsatz Süd“ den Gendarmerie-Einheiten bei Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen zu assistieren.

Das österreichische Bundesheer wurde eingesetzt, um die italienische Grenze zu schützen.

Bericht im „SPIEGEL“ vom 17. Juli 1967

Regierung Klaus: Staatspolitisch notwendige Vorgangsweise

Die ÖVP-Alleinregierung unter Josef Klaus (1966-1970) war sichtlich bemüht, den Konflikt möglichst rasch beizulegen. Der Tiroler Landeshauptmann Eduard Wallnöfer (1963-1987), sein Parteifreund, musste Einsicht für die „staatspolitisch notwendige Vorgangsweise“ zeigen, wenngleich er  BAS-Leute in Schutz nahm und ihnen die Flucht nach Bayern ermöglichte.

Der aus Tirol stammende Innenminister Franz Hetzenauer (ÖVP) war in einer delikaten „Zwittersituation“, wie er es selbst nannte. Österreich übernahm noch vor Erstellung des ersten „Tatort“-Protokolls der italienisch-österreichischen „Untersuchungskommission“ auf der Porzescharte mit Ministerratsbeschluss vom 4. Juli die offizielle italienische Darstellung, erklärte das Ereignis zu einem „Anschlag“ und fahndete nach den vermeintlichen Attentätern. Wiewohl das von Italien an Österreich übergebene „Beweismaterial“ mehr Zweifel hätte entstehen lassen als Klarheit erbringen müssen, wurden die drei „Tatverdächtigen“ Kienesberger, Hartung und Kufner verhaftet. Und im Rahmen der österreichischen Porzescharten-Prozesse wurden  Richter von Regierungsseite  nachweislich  darauf aufmerksam gemacht, dass eine Verurteilung  „außenpolitisch von Vorteil“ wäre.

 „Strategie der Spannung“

Der Vorfall auf der Porzescharte passte im Rahmen der gesamten Südtirol-Problematik auch nur allzugut in die „Strategie der Spannung“. Mit der „strategia della tensione“ trachteten verschwörerische Kreise – organisiert in geheim(bündlerisch)en Vereinigungen neofaschistischen Zuschnitts wie „Ordine nuovo“ und Avanguardia Nazionale“, aber auch verankert in Teilen italienischer Dienste sowie des geheimen „Gladio“-Netzwerks des Militärs – danach, die gesellschaftliche Unterfütterung für einen (letztlich erfolglos gebliebenen) Wechsel in Italien hin zu einem autoritären Regime zu bereiten. Im Rahmen dieser Strategie gab es durchaus nicht wenige „getürkte“ Attentat(sversuch)e, von denen Senator Marco Boato im 1992 veröffentlichten parlamentarischen Untersuchungsbericht auch auf Südtirol bezogene auflisten ließ.

Der Beginn des parlamentarischen Untersuchungsberichts des Senators Marco Boato, in welchem dieser geheimdienstliche Verwicklungen in eine „Strategie der Spannung“ darstellte.

Höchst aufschlussreich sind Passagen,  in denen die Namen der besonders in die verschwörerischen Südtirol-Aktivitäten involvierten Personen aufgelistet sind  und in denen der Carabinieri-Oberst Amos Spiazzi bekundet, dass „der Staatsapparat in den Südtirol-Terrorismus involviert gewesen“ sei.

Schon 1990 hatte der venezianische Untersuchungsrichter Felice Casson  aufgrund seiner Recherchen in den Archiven des Militär-Abschirmdienstes SISMI die Existenz einer „geheimen komplexen Struktur innerhalb des italienischen Staates“ aufgedeckt, 622 Gladio-Mitglieder namhaft gemacht und herausgefunden, dass

– Mitarbeiter des SISMI respektive der Vorgängerorganisationen SID und SIFAR

– Mitglieder neofaschistischer Organisationen wie „Avanguardia Nazionale“ und „Ordine Nuovo“

– Angehörige des Gladio-Netzwerks, die u. a. in Gruppierungen wie API (Associazione Protezione Italiani) und MIA (Movimento Italiani Alto Adige) wirkten,

zwischen 1960 und 1980 „zahlreiche politisch motivierte Terroranschläge und Morde in Italien begangen“ hatten. Oberster Drahtzieher war General Giovanni De Lorenzo, ursprünglich Leiter des Militärgeheimdienstes SIFAR, danach Kommandeur der Carabinieri-Truppe, aus der heraus er Vertrauensleute ins Gladio-Netz einschleuste.

Geheim(dienstliche)e Umtriebe

Der Gladio-Prozeß  in Rom 1994 warf ein bezeichnendes Licht auf die Umtriebe De Lorenzos und seiner Mannen, auch in Südtirol. Angeklagt waren unter anderen General Paolo Inzerilli, ehemaliger SISMI-Chef und Kommandeur der illegalen Gladio-Einheiten sowie das Gladio-Mitglied Francesco Stoppani. Eigens dazu angeworben, sollte Stoppani Kienesberger entweder nach Italien entführen oder liquidieren. Inzerilli hatte in dem Verfahren die früheren Minister Attilio Ruffini und Virginio Rognoni – beide bekleideten in diversen Kabinetten Ministerämter –  beschuldigt, von alldem gewusst zu haben.  Schließlich und endlich stellte Peppino Zangrando,  als Präsident der Belluneser Anwaltskammer von hoher Reputation,  in der „Causa Porzescharte“, in der er jahrelang recherchiert hatte, ein Attentat des BAS  in Abrede. 1994 wollte er den Fall neu aufrollen, sein Wiederaufnahmeantrag scheiterte aber an der Staatsanwaltschaft.

Erlittenes Unrecht

Was folgt aus alldem? Der BAS hat 1967 auf der Porzescharte kein Attentat verübt. Die dafür verantwortlich gemachten Personen (Prof. Dr. med. Erhard Hartung, Egon Kufner  sowie der mittlerweile verstorbene Peter Kienesberger)  sind  zu Unrecht verfolgt worden. Ein halbes Jahrhundert nach dem Geschehen, das sich offenkundig anders denn offiziell dargestellt abspielte, wäre es an der Zeit, das florentinische Schandurteil aus der Welt zu schaffen, mit denen sie gänzlich wahrheits- und rechtswidrig  für eine offenkundig nicht begangene Tat verurteilt und damit zu Mördern gestempelt worden sind. Es versteht sich daher eigentlich  von selbst, dass die  trotz Freispruchs (in Österreich) nach wie vor mit dem Makel der Täterschaft behafteten und in ihrer persönlichen (Reise-)Freiheit eingeschränkten Personen endlich offiziell und überdies öffentlich vernehmlich zu rehabilitieren sind.

Ein aus dem Österreichischen Nationalrat (Parlament) heraus an den damaligen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) gerichteter dahingehender Versuch des FPÖ-Abgeordneten Werner Neubauer vom 17.12.2013 erwies sich als ergebnislos. Faymann gab sich in seiner schriftlichen Antwort vom 17.02.2014 (GZ: BKA-353.110/0008-I/4/2014) auf Neubauers umfangreichen Fragenkatalog ahnungslos – sowohl gegenüber den Erkenntnissen aus Speckners Forschungsergebnissen, als auch gegenüber Fragen nach eventuell vorliegenden Unterlagen zur „Intervention des Kanzlers Klaus bezüglich der Prozessführung durch den Richter Dr. Kubernat im Dezember 1968 beim Landesgerichtspräsidenten“. Und in allen anderen Fragen erklärte Faymann das Kanzleramt für unzuständig.

Leisetreter am Ballhausplatz

Auch an das österreichische Staatsoberhaupt gerichtete Anfragen erwiesen sich letztlich als nicht zielführend. Der damalige Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hatte zwar, „Auftrag gegeben, dieses Buch eingehend zu studieren. Erst nachher wird die Beurteilung der Frage möglich sein, ob sich über den bisher schon bekannten Sachverhalt hinaus neue Gesichtspunkte in dieser Angelegenheit ergeben.“, wie er am 28. August 2013 an den „sehr geehrten Herrn Klubobmann des Freiheitlichen Parlamentsclubs, Abg. z. NR Heinz-Christian Strache, FPÖ Bundesparteiobmann“ schrieb.

Doch am 7. Februar 2014 teilte er diesem  mit: „Wie ich in meinem Schreiben vom 28. August 2013 in Aussicht gestellt habe, wurde dieses Buch von Mitarbeitern der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei durchgelesen. Ein Beweis dahingehend, dass die vom italienischen Geschworenengericht verurteilten Personen nicht ,die Täter gewesen sein konnten‘, ist aus dem Buch nach Ansicht meiner Mitarbeiter nicht eindeutig abzuleiten. Was mögliche Begnadigungen anlangt, darf ich auf die Ihnen bekannten, bisher schon gesetzten Schritte hinweisen. Ich werde dieses Thema bei geeigneten Gelegenheiten auch in Zukunft im Auge behalten.“

Im Wahlkampf erklärte Heinz Fischer, dass unser Handeln Werte brauche. Er ließ offen, welche „Werte“ er meinte.

Auf neuerliches Nachsetzen des Abgeordneten Neubauer (Schreiben vom 1. 12. 2014) ließ Fischer am 12.12. 2014 seinen „Berater für europäische und internationale Angelegenheiten“, Botschafter Dr. Helmut Freudenschuss, antworten (GZ S130040/221-IA/2014).

Darin hieß es, es gehe „nicht um die Bewertung des Buches, sondern ausschließlich darum, ob die darin enthaltenen Ausführungen über die bereits gesetzten Schritte hinaus eine weitere Intervention gegenüber den italienischen Organen nahelegt. Sie wissen sicher, dass der Herr Bundespräsident das Thema der Begnadigungen immer wieder – zuletzt am 11. November 2014 – im Gespräch mit dem italienischen Staatspräsidenten zur Sprache gebracht hat. Die italienischen Vorbedingung – nämlich Gnadengesuche der Betroffenen – ist aber offenbar nicht erfüllbar.

 Unziemliche Empfehlungen und Schande für Österreich

Seit Jahren raten und/oder empfehlen regierende österreichische Bundes- und Landespolitiker (vornehmlich jene Tirols und zuvorderst jene von ÖVP und SPÖ), aber auch Politiker des 1919 von Italien annektierten südlichen Teils Tirols, vorzugsweise jene der Südtiroler Volkspartei (SVP), „Betroffenen“, deren Taten –  seien sie bewiesen oder unbewiesen; seien sie begangen oder nichtbegangen; seien sie von BAS-Aktivisten verübt oder diesen durch italienische Manipulationen untergeschoben worden – bereits ein halbes Jahrhundert und länger zurückliegen, mögen doch bitteschön Gnadengesuche einreichen.   Mit Verlaub – das ist Chuzpe.

Abgesehen davon, dass italienische Staatsoberhäupter längst  Terroristen aus den Reihen  der „Roten Brigaden“ respektive aus dem rechtsextremistischen Milieu begnadigten, sich bisher aber stets ablehnend gegenüber den letzten Verbliebenen Südtirolern wie etwa den legendären „Pusterer Buben“ verhielten, setzt der Gnadenakt für Südtirol deren Gnadengesuch voraus. Alle unrechtmäßig Beschuldigten und zudem menschenrechtswidrig Verurteilten – und um solche handelt es sich bei den drei „Betroffenen“ der „Causa Porzescharte“, von denen nurmehr Univ.Prof. Dr. med. Erhard Hartung und Egon Kufner unter den Lebenden weilen – wären doch von allen guten Geistern verlassen, so sie um Gnade bettelten für eine Tat, die sie nicht begangen haben.

Dass  indes maßgebliche Organe der Republik Österreich, die sich damals schon hasenfüßig und Italien gegenüber unterwürfig verhielten, auch 50 Jahre danach noch ihrer Fürsorgepflicht für zwei ihrer  jahrelang politisch und justitiell verfolgten Staatsbürger (offenkundig)  nicht nachkommen (wollen), darf man mit Fug und Recht eine Schande nennen.




Italienischer Verwaltungsgerichtshof urteilt: Eintreten für Selbstbestimmung erlaubt

Der SHB-Obmann Roland Lang vor dem Kolosseum in Rom

Im August 2016 hatte der Südtiroler Heimatbund“ (SHB), eine von ehemaligen Südtiroler Freiheitskämpfern und politischen Häftlingen gegründete Vereinigung, bei der Gemeindeverwaltung in Rom den Antrag gestellt, in der italienischen Hauptstadt 1000 Plakate mit der Aufschrift „Il Sudtirolo non è Italia“ öffentlich anzubringen.

Plakat: Südtirol ist nicht ItalienDie Gemeindeverwaltung hatte das Ansuchen als rechtlich nicht zulässig angelehnt. Dagegen hatte sich der SHB mit der Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Rottensteiner aus Bozen gewehrt und Rekurs beim Verwaltungsgericht Latium eingelegt. Diesem Rekurs wurde am 21. Dezember 2016 vollinhaltlich stattgegeben: Das Verwaltungsgericht Latium folgte der Argumentation von RA Rottensteiner und urteilte in einem Vorentscheid, dass die Botschaft „Il Sudtirolo non è Italia“ weder beleidigend noch in irgendeiner Weise verfassungswidrig sei. Zudem hat das Gericht festgestellt, dass dieser Spruch vollinhaltlich von der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Bericht in den „Dolomiten“ vom 28. Dezember 2917

Der Vorentscheid vom Dezember 2016 wurde nunmehr durch ein ausführliches Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt.

Meilenstein für die Pressefreiheit – SHB siegt vor römischem Verwaltungsgericht

Unter diesem Titel veröffentlichte Roland Lang, Obmann des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB), am 16. Mai 2017 nachstehenden Presedienst:

Bozen – Der Obmann des Südtiroler Heimatbundes (SHB), Roland Lang, ist erfreut, dass nach dem positiven Vorabentscheid des Verwaltungsgerichtes Latium vom Dezember 2016 hinsichtlich der Plakataktion „Il Sudtirolo non è Italia“ nun gleich eine zweite, noch wichtigere Entscheidung desselben Gerichtes vorliegt.

„Mit dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Latium, dem wichtigsten Verwaltungsgericht Italiens, vom Mai 2017 wurde ganz klar festgestellt, dass das Eintreten für das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler niemals strafrechtlich belangt werden kann. Mehr noch: dieser Einsatz für ein Menschenrecht darf von den Behörden auch nicht behindert werden“, so Lang.

Insbesondere fällt ein Satz dieses Urteils ins Auge, der hier vollständig zitiert werden muss: Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass es „in der italienischen Rechtsordnung kein Gesetz gibt, dass die Gedankenfreiheit hinsichtlich der Unabhängigkeit oder der Selbstbestimmung eines Territoriums des Staates einschränkt oder die Propaganda von Unabhängigkeitsideen verbietet, („Nel nostro ordinamento non esiste alcuna norma che limiti la libertà di manifestazione del pensiero in merito all’indipendenza ovvero alla autodeterminazione di qualsivoglia articolazione territoriale dello Stato o che comunque vieti la propaganda di idee indipendentiste“)“, so Lang.

Damit straft das Verwaltungsgericht Latium alle diejenigen Lügen, die die Südtiroler Selbstbestimmungsbewegung seit vielen Jahren immer wieder strafrechtlich verfolgen möchten. Zudem ist dieses Urteil auch von großer Bedeutung für die Selbstbestimmungsbewegungen im Veneto, der Lombardei, in Triest und allen anderen Teilen Italiens, die sich nach Freiheit sehnen.

In Brescia läuft derzeit eine Gerichtsverhandlung gegen 34 Selbstbestimmungsaktivisten. Laut dem dortigen Staatsanwalt sei bereits das Streben nach Unabhängigkeit eine Straftat. Das nun vorliegende Urteil des Verwaltungsgerichtes Latium stellt nun ausdrücklich klar, dass das Streben nach Unabhängigkeit, selbstverständlich im Rahmen der bestehenden Gesetze, keine Straftat darstellt.

„Es ist ein großer Sieg für den Rechtsstaat und ein großer Sieg für die Meinungsfreiheit“, so Roland Lang abschließend, der ausdrücklich dem Bozner Anwalt Dr. Ewald Rottensteinerund dem römischen Rechtsanwalt Dr. Massimo Colarizi, die den SHB in diesem Verfahren so erfolgreich vertreten haben, für ihren Einsatz dankt.

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

Die Bedeutung des Urteils

Tatsächlich hat dieses Urteil eine außerordentliche Bedeutung. 1945 hatte das postfaschistische Italien die Staatsschutzbedingungen des faschistischen Strafgesetzbuches „Codice Penale“ von 1930 übernommen.

In der Ausgabe des italienischen Strafgesetzbuches von 1981 konnte man noch die Unterschriften des italienischen Königs, des faschistischen Diktators Mussolini und seines Justizministers Rocco bewundern mit denen das faschistische Strafgesetzbuch samt seinen unmenschlichen Repressionsparagraphen in Kraft gesetzt worden war.

Zu den wichtigsten Bestimmungen des „Codice Rocco“ gehörten die „Delikte gegen die Persönlichkeit des Staates“ auf, die mit langjährigen Kerkerstrafen, mit dem Tod oder lebenslangem Zuchthaus zu ahnden waren:

  • Beleidigung der italienischen Nation
  • Beleidigung der italienischen Fahne
  • antinationale Aktivität
  • politischer Defaitismus
  • Beleidigung des Staatsoberhauptes
  • subversive und antinationale Propaganda
  • Bildung von geheimen Gesellschaften
  • Auf die Beleidigung der italienischen Nation oder der italienischen Fahne standen 3 Jahre Kerker.

 Der berüchtigte Artikel 241

 Wer aber versuchen sollte, ein Territorium vom italienischen Staat abzutrennen, verfiel nach Artikel 241 der Todesstrafe.

Nach 1945 wurde die Todesstrafe durch die Strafe lebenslänglicher Kerkerhaft ersetzt.

Erst im Jahre 2005 wurde die lebenslange Haft durch eine Mindeststrafe von 12 Jahren ersetzt.

In dem Text des Art. 241 hieß es nun, dass es sich bei den strafbaren Handlungen um „atti violenti“ – „gewaltsame Akte“ – handeln müsse, die das Ziel hätten „das Territorium des Staates oder einen Teil desselben der Souveränität eines fremden Staates zu unterstellen oder die Unabhängigkeit und Einheit des Staates zu beeinträchtigen.“

Es sind seit dieser Reform nur gewaltsame Handlungen strafbar.

Das menschenrechtskonforme und friedliche Eintreten für die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts ist nicht mehr strafbar.

Es ist in diesem Zusammenhang interessant, einen Blick auf die Jahrzehnte hindurch geübten Methoden der politischen Justiz in Südtirol zu werfen.

Eine Dokumentation über die italienische Justiz als politische Waffe findet sich hier.




Die Justiz in Italien als politische Waffe

Der „Codice Rocco“

Der italienische König Vittorio Emanuele III. saß in aufmerksamer Haltung hinter seinem Arbeitstisch. Man schrieb den 19. Oktober des Jahres 1930, des achten Jahres der faschistischen Machtergreifung.

Der „Guardasigilli“, der „Siegelbewahrer“, Justizminister Alfredo Rocco richtete das Wort an den König. „Sire“, begann der Minister, „in Eurem Königreich haben sich in der Tat in glücklicher Weise die Eroberungen der Waffen und die gesetzlichen Reformen vereinigt, um das Leben des Staates und des italienischen Volkes zu erneuern. Die Strafgesetzreform“, rief der Minister emphatisch aus, „wird als eines der hervorragendsten Denkmäler dieser Gesetzgebung und als eine imposante Demonstration der Kraft des italienischen Genius bestehen bleiben.“

Benito Mussolini und sein Justizminister Alfredo Rocco
Benito Mussolini und sein Justizminister Alfredo Rocco

Im Hintergrund hörte, in achtungsvoller Haltung stehend, ein untersetzter und gedrungener Mann aufmerksam dem Vortrag zu. Benito Mussolini, „Duce“ der Nation und geistiger Vater des neuen Strafgesetzes, hatte die Grundzüge des faschistischen „codice penale“ bereits 1925 durch die „camera dei deputati“ beschließen lassen. Dann hatte sein treuester Vasall, Justizminister Rocco, das Gesetz in allen Einzelheiten ausgefeilt. Nun sollte der König seine Unterschrift geben.

Der „Guardasigilli“ klappte seine Mappe zu. Vittorio Emanuele III. ergriff die Feder und unterzeichnete das vor ihm liegende Schriftstück. Mussolini trat zum Tisch und unterschrieb, nach ihm Justizminister Rocco. Damit trat der neue „Codice Penale“, nach seinem Schöpfer auch „Codice Rocco“ genannt, in Kraft.

Codice Penale

Engel mit Schwert
Auch heute erinnert noch ein pompöses Wandgemälde im italienischen Parlament an die Einführung des faschistischen „Codice Rocco“. Die Justiz – wie in allen Diktaturen eine Dienerin der Politik – ist hier als Engel mit Schwert dargestellt.

Das Strafrecht und die faschistische Staatsauffassung

Ein Blick auf die Sprachenkarte

Wer die Frage stellt, warum der Mussolini-Staat Bedarf an den berüchtigten Artikeln des Strafgesetzbuches gehabt hatte, der ist eingeladen, einen Blick auf eine Sprachenkarte Italiens zu werfen. Auf der Halbinsel einschließlich der zu ihr gehörenden Inseln werden 14 Sprachen gesprochen. In 14 von insgesamt 20 italienischen Regionen sprechen etwa 2,8 Millionen Menschen eine andere Muttersprache als Italienisch, wobei die Sprachen Piemontesisch, Roma und Sinti noch nicht in dieser Aufstellung erfasst sind. Die Sprachgruppenzählung von 1971 führte neben Italienisch folgende Sprachgruppen auf: Albanisch, Deutsch, Dolomiten-Ladinisch, Franko-Provenzalisch, Friulanisch, Griechisch, Katalanisch, Kroatisch, Okzitanisch, Sardisch und Slowenisch.

Es hätte sich eine föderalistische Lösung angeboten

Natürlich war auch Mussolini bekannt, daß Italien über zahlreiche und zahlenmäßig starke Volksgruppen verfügt, die eine zentrifugale Entwicklung weg vom zentralistischen Einheitsstaat in Gang setzen konnten. Der italienische Staat wäre aufgrund seiner ethnischen Struktur dazu geschaffen gewesen, eine föderalistische Verfassung mit weitreichenden Autonomien der einzelnen Volksgruppen zu erhalten. Das Beispiel der Schweiz mit ihrer Kantonalverfassung hätte sich angeboten.

Die politische Zielrichtung des Faschismus war eine andere gewesen

Die politische Zielrichtung des Faschismus war jedoch eine andere gewesen. Mussolini schreibt in seinem Standardwerk „La dottrina des fascismo“: „Der italienische Staat ist Wille zur Macht und zum Imperium. Die römische Überlieferung ist hier ein Wunschbild von höchster Gewalt“. An anderer Stelle heißt es: „Wer Faschismus sagt, sagt Staat.“ Die Vorstellung vom zentralistisch gelenkten und straff organisierten Imperium verlangte aber auch die organisierte Einheitsnation, innerhalb derer es keinen Platz für Besonderheiten oder gar Gewaltenteilung zwischen autonomen Gebieten und der Zentralregierung geben durfte. Folgerichtig sagte daher Benito Mussolini:

„Es ist ja nicht die Nation, die den Staat erzeugt, nach der verschimmelt naturalistischen Auffassung, die der Schriftstellerei in den Nationalstaaten des neunzehnten Jahrhunderts zugrunde lag. Vielmehr wird die Nation durch den Staat geschaffen.“

In diesen Worten des „Duce“ ist bereits das gesamte Entnationalisierungsprogramm enthalten, welches die Südtiroler in eine gemeinsame italienische Einheitsnation einschmelzen sollte, ohne daß eine Spur ihrer deutschen und ladinischen Nationalität und Kultur erhalten bleiben durfte.

Daß dieses Programm Widerstand auslösen mußte, lag auf der Hand. Mussolini legte deshalb das Strafgesetz als eiserne Klammer des Staates um die ihrer Identität beraubten Volksgruppen.

Die faschistische Repression

Für Südtirol sollte das faschistische Strafgesetz zu einer unbarmherzigen Geißel werden, die von einer willfährigen Justiz über dem geknechteten Volk geschwungen wurde.

In seinem zweiten Hauptteil („Dei delitti contro la personalita dello stato“) zählte der Codex jene „Delikte gegen die Persönlichkeit des Staates“ auf, die ab nun mit langjährigen Kerkerstrafen, mit dem Tod oder lebenslangem Zuchthaus zu ahnden waren: Beleidigung der italienischen Nation; Beleidigung der italienischen Fahne; antinationale Aktivität; politischer Defaitismus; Beleidigung des Staatsoberhauptes; subversive und antinationale Propaganda; Bildung von geheimen Gesellschaften. Wer die bewaffneten Streitkräfte oder den faschistischen Großrat beleidigte (Artikel 290), konnte bis zu 6 Jahren Zuchthaus erhalten, auf die Beleidigung der italienischen Nation oder der italienischen Fahne standen 3 Jahre Kerker. Wer aber versuchen sollte, eine Kolonie oder ein anderes Territorium vom italienischen „Mutterland“ loszulösen, verfiel nach Artikel 241 der Todesstrafe.

Kritik an der Staatsführung führte ab nun wegen „antinationaler Aktivität“ oder „Beleidigung der italienischen Nation“ in die Kerker der römischen Regierung oder in die Verbannung auf Gefängnisinseln.

Politische Häftlinge Südtirol
Politische Häftlinge wurden in die Kerker von Gefängnisinseln im Mittelmeer deportiert

Gefängnisinsel
Die damals ständig von Malaria heimgesuchte Gefängnisinsel Lipari im MIttelmeer

Hunderte von Südtirolern wanderten aus nichtigen Anlässen für lange Jahre hinter Kerkermauern oder in die Verbannung auf Gefängnisinseln. An den Folgen der Verbannung starben der Rechtsanwalt Josef Noldin und das junge Mädchen Angela Nikoletti, die heimlich im „Katakombenunterricht“ den Kindern Lesen und Schreiben in deutscher Sprache beigebracht hatten.

Nikoletti und Noldin
Sie starben an den Folgen der Verbannung: Angela Nikoletti und Josef Noldin.

Einer der Überlebenden, Wilhelm Eppacher aus Brixen, hat vor einem österreichischen Gericht, im 3. Grazer Südtirolprozess, als Zeuge der Verteidigung die Leidensgeschichte der Eingekerkerten und Verbannten erzählt:

„Monatelang war das Gefängnis in Bozen mit jungen Südtirolern vollgepfropft. Manche saßen wegen angeblicher Schmähung der italienischen Staatseinrichtung oder weil sie beim Spielen der Faschistenhymne nicht den Hut vom Kopf genommen hatten hinter Gefängnismauern. Anderen warf man sogenanntes ‘antinationales Verhalten’ vor. Gefoltert wurde damals so wie heute. Einem Sepp Pilser aus Meran riß man die Haare mit ganzen Fetzen der Kopfhaut aus. Andere Gefangene stellte man in heißes Wasser und schlug sie, bis sie bewußtlos waren. Ich selbst wurde nach kurzer Gefängnishaft auf die Felseninsel Tremiti verbannt, wo ich fünf Jahre lang zusammen mit 500 anderen Südtirolern in einem Konzentrationslager eingesperrt war.“ (Wiedergeben in: Otto Scrinzi (Hrsg.): „Chronik Südtirol 1959 – 1969“, Graz 1996, S. 68)

 

Rudolf Riedl
Der Lehrer Rudolf Riedl aus Tramin, welcher heimlich Kinder in der deutschen Sprache unterrichtet hatte, berichtete später über seine schlimmen Erlebnisse in der Verbannung

1945: Die faschistischen Staatsschutzbestimmungen blieben aufrecht

Nach 1945 hielt die italienische Regierung es für angebracht, das faschistische Strafrecht nahezu unverändert in Kraft zu lassen und es in der Folge bei politischen Prozessen weiter anzuwenden.

Seine politischen Paragraphen dienten der allerchristlichsten Regierungspartei „Democrazia Cristiana“ ebenso zum Niederzwingen der kommunistischen Opposition wie zur Niederhaltung aufmüpfiger Südtiroler.

Forderungen nach dem Selbstbestimmungsrecht oder Bestrebungen für eine eigene Landesautonomie wurden mit der Einleitung von Strafverfahren wegen „Angriff auf die Einheit des Staates“ oder „Anschlag auf die Verfassung“ beantwortet.

Nach 1945 kehrten auch viele ehemals faschistische Richter und Verwaltungsbeamte nach Südtirol zurück und die Südtiroler mussten sich wieder vor denselben Richtern nach demselben Gesetz wie in der Faschistenzeit verantworten.

Die neuerliche Repression

Der Fall Egon Mayr

Im Jahre 1956 demonstrierte die Bozner Staatsanwaltschaft ihr faschistisches Rechtsverständnis an einem Österreicher.

Der 26jährige Egon Mayr aus Linz hatte einige Urlaubstage bei seiner Verlobten im Fassatal verbracht und fuhr nun am 26. Dezember 1955 mit dem Zug Richtung Brenner nach Hause. Er hatte in einer Aktentasche einige vervielfältigte Blätter mit sich, die einen Zeitungsartikel der New Yorker Monatsschrift „Austria“, einer Zeitung für Exilösterreicher, wiedergaben. In diesem Artikel wurde verlangt, die Südtiroler Frage vor die UNO zu bringen, mit dem Ziel, das Recht auf Selbstbestimmung durchzusetzen.

Im Bahnhof  von Brixen warf Egon Mayr unbeobachtet in der Dunkelheit einige dieser Blätter aus dem Zug. Ein Carabiniere fand sie. Umgehend wurde eine große Staatsaktion eingeleitet. Am Brenner wurde der Zug angehalten und von Carabinieri und Finanzern durchsucht. In Egon Mayrs Aktentasche fand man noch einige übrig gebliebene Blätter.

Alto Adige“ vom 28. Dezember 1955

Der „Staatsverbrecher“ wurde gefesselt und nach Bozen gebracht. Die Anklage lautete unter Verwendung politischer Paragraphen des faschistischen Strafgesetzbuches („Codice Rocco“) auf „antinationale Propaganda“ (Strafe: 1-5 Jahre) und auf „Anschlag auf die Einheit des Staates“ nach Artikel 241, der eine Strafandrohung bis Lebenslänglich vorsah. (Dieser faschistische Paragraph ist immer noch in Geltung und sieht heute nach einer parlamentarischen Modifikation vom 24. Februar 2006 immerhin immer noch eine Strafe nicht unter 12 Jahren vor.)

Dell’Antonio (rechts) und Egon Mayr (links)
Der Staatsanwalt Dell’Antonio (rechts) und sein Opfer Egon Mayr (links)

Am 17. September 1956 begann in Bozen die Verhandlung. Der Staatsanwalt Dell’Antonio, ein Exfaschist, forderte „unter Einräumung mildernder Umstände“ 14 Jahre und 8 Monate Gefängnis für Mayr, um „gewissen Leuten, die glauben, hier in Italien gelten nicht mehr die italienischen Gesetze, sondern die österreichischen“, die Situation klar zu machen. Mayr erhielt am 22. September 3 Jahre Haft, das Revisionsverfahren setzte die Strafe auf 10 Monate herab. Am 22. Dezember 1956 wurde Mayr über den Brenner abgeschoben.

Egon Mayr
„Dolomiten“ vom 18. September 1956

Der Fall Sepp Kerschbaumer

Sepp Kerschbaumer
Sepp Kerschbaumer hatte sich durch das Hissen von Tiroler Fahnen „strafbar“ gemacht. Der Staatsanwalt Mario Martin hatte die Tiroler Fahnen als „Fetzen“ bezeichnet.

Am 5. Juli 1957 war der spätere Freiheitskämpfer Sepp Kerschbaumer aus Frangart in Bozen vor Gericht gestanden. Der Staatsanwalt Mario Martin hatte ihn angeklagt, durch das Hissen von Tiroler Fahnen am 20. Februar, dem Todestag Andreas Hofers, eine „aufhetzende Kundgebung“ gegen den italienischen Staat veranstaltet zu haben. Die Tiroler Fahnen hatte der treffliche Staatsanwalt Mario Martin, ein Exfaschist, als „stracci“, als „Fetzen“,  bezeichnet. Kerschbaumer wurde zu 10 Tagen Arrest verurteilt. („Volksbote“, Bozen, 20. 07. 1957)

Das Schicksal der „Pfunderer Buam“

Besonders tragisch war das Schicksal der Pfunderer Burschen. In der Nacht des 15. August 1956 waren 7 junge Bauernburschen in Pfunders, einem kleinen Gebirgsort in einem Seitental des Pustertales, nach einer ausgiebigen Zecherei in eine Wirtshausrauferei mit ebenfalls dort zechenden italienischen Finanzern geraten. Einer der Finanzer, Raimondo Falqui, nahm Reißaus, rannte davon und stürzte von einer Brücke ohne Geländer 3 Meter tief in den ausgetrockneten Roanerbach, wo er sich an einem Stein die Stirne einschlug. Niemand hatte dies bemerkt. Die Burschen gingen nach Hause und schliefen ihren Rausch aus. Nun wurden die Bauernburschen als „Mörder“ verhaftet.

 Der publizistische Hassfeldzug

 Zwei Tage nach dem Leichenfund im Roanerbach gab eine römische Zeitung mit neofaschistischer Schlagseite, das „Giornale d’Italia“, das Zeichen zur Hetzjagd: Es sei Mord gewesen und zwar ein „politischer Mord … Die Gründe sind noch nicht bekannt, aber sie sind zweifellos in dem Klima des Hasses zu suchen, den die Vertreter einer Partei seit Jahren säen …“ Gemeint war damit die „Südtiroler Volkspartei“.

Wenige Tage später wusste es die italienische Wochenillustrierte „Oggi“ ganz genau:

„Dies ist ein grausames sinnloses Verbrechen, geboren aus dem Hassfeldzug, der von einigen Exponenten der örtlichen Minderheit geführt wurde. Der Mord an dem jungen Beamten stellt das letzte und blutige Glied in einer Kette von Übergriffen und Gewalttaten dar.“

Ein politischer Mord also! Die gesamte Südtiroler Volksgruppe und ihre Führung als angebliche Anstifterin eines hinterhältigen und grausamen Verbrechens, zitiert vor die Schranken der italienischen Nation.

Die Pfunderer Burschen
Die Pfunderer Burschen wurden in Ketten zum Prozess gebracht.

Bereits die ersten Ermittlungen wurden so geführt, daß sie eine spätere Mordanklage rechtfertigen sollten. Daher wurden die Burschen so lange geschlagen, bis sie die von dem Staatsanwalt Dell’Antonio gefertigten Protokolle, deren Inhalt sie nicht verstanden, unterschrieben hatten. Diese Protokolle enthielten jedoch „Geständnisse“, die zur Grundlage der Verurteilung der Burschen wurde.

Schwere Misshandlungen bei den Verhören

Den Angeklagten half es gar nichts, daß sie aussagten, bei den Verhören geschlagen und zur Unterschrift der Protokolle erpresst worden zu sein. Die des Italienischen nicht mächtigen Angeklagten konnten zudem den Aussagen der Zeugen und der Beweisführung der Ankläger nicht folgen.

Luis Ebner erklärte, von dem Gerichtsvorsitzenden auf Widersprüche zu seinen Aussagen vor den Carabinieri aufmerksam gemacht:

„Vor den Carabinieri habe ich nicht mehr gewusst, was ich sage, so sehr haben sie mich geschlagen.“
(„Dolomiten“, 14. 9. 1957)

Schuldspruch als „Mutprobe“ der Geschworenen

Mario Martin
Der Staatsanwalt Mario Martin, ein Ex-Faschist.

Der Staatsanwalt Mario Martin forderte für sechs Angeklagte lebenslängliches Zuchthaus, für einen Angeklagten 20 Jahre und nur ein Angeklagter solle aus „Mangel an Beweisen“ freigehen. Falqui sei geradezu „gelyncht“ worden. Dieser Staatsanwalt rief den Geschworenen und den Richtern zu: „Ich verlange von euch Richtern eine Mutprobe! Euer Schuldspruch stimme überein mit dem Gefühl des Volkes, von dem ihr delegiert worden seid.“

Noch ungeheuerlicher äußerten sich die Vertreter der Privatanklage. Sie nannten die Angeklagten „Hyänen“, „Bestien“ und „hündische Meute“. Alle Bewohner des „finsteren und zurückgebliebenen Südtiroler Tales Pfunders“ hätten, politisch von der einheimischen Presse verhetzt, im sardischen Finanzer Falqui „den Bringer des Fortschritts und der Kultur“ gehasst und mit Mordlust verfolgt.

„Lumpen, Verbrecher, Hyänen“

Der Nebenkläger Dr. Dadea nannte die Bauernburschen „Ränkeschmiede mit dem finsteren Blick des Verbrechers, abgefeimte Delinquenten unter der Maske der Naivität, halbe Kannibalen, Wegelagerer und Mörder … Acht Lumpen, acht Verbrecher, acht Hyänen haben barbarisch gemordet!“, rief er in den Gerichtssaal.

Das Urteil erster Instanz wurde am 16. Juli 1957 gesprochen. Es lautete: 

Als des Mordes schuldig erhielten:  Alois Ebner 24 Jahre Kerker, Florian Weissteiner 16 Jahre Kerker, Georg Knollseisen 16 Jahre Kerker, Paul Unterkircher l0 Jahre Kerker, Bernhard Ebner 16 Jahre Kerker, Isidor Unterkircher 16 Jahre Kerker, Johann Huber, der nachweislich nicht einmal am Raufhandel beteiligt war und für den selbst der Staatsanwalt Freispruch beantragt hatte: 13 Jahre Kerker. Insgesamt 113 Jahre Kerker.

Urteil Pfunderer
Schlagzeile in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 18. Juli 1957

Pfunderer Alois Ebner
Die „Liga für Menschenrechte“ veröffentlichte im Jahre 1958 eine Broschüre, in welcher der Skandalprozess gegen die Pfunderer Burschen eingehend untersucht und dargestellt wurde. Auf dem Umschlagbild ist der junge Pfunderer Alois Ebner zu sehen.

Entsetzen in Tirol

Das Urteil rief in ganz Tirol Entsetzen hervor. Am 1. April 1958 ruhte in ganz Nordtirol von 10 Uhr bis 10.05 Uhr alle Arbeit zu einem Gedenken an die Pfunderer Burschen. Landeshauptmann Dr. Tschiggfrey, erklärte während dieser Gedenkminuten über den Rundfunk:

„In diesen Augenblicken ruht die Arbeit in Stadt und Land. In Häusern und Fabrikhallen schweigt  der Lärm. Das Tiroler Volk denkt, von tiefstem Leid erfasst, an jene sechs jungen Bauernsöhne eines entlegenen Südtiroler Bergdorfes, deren Leben durch einen Richterspruch ganz oder teilweise vernichtet wird.“

Zahlreiche österreichische und bundesdeutsche Zeitungen prangerten die Methoden der italienischen Justiz an

 Staatsanwalt Mario Martin: „Ich würde es heute wieder tun!“

Der Gründer des BAS, Sepp Kerschbaumer, begab sich nach Pfunders und hielt in dem dortigen Pfarrhof einen 15tägigen Hungerstreik ab. In einem Flugblatt erklärte er: „In ihrem blinden Nationalismus haben sich die Welschen gerade durch dieses Hassurteil selbst den größten Schaden zugefügt.“ (Zitiert nach: Josef Fontana / Hans Mayr: „Sepp Kerschbaumer“, Bozen 2000, S. 75)

Am 16. Januar 1960 bestätigte der italienische Kassationsgerichtshof das unglaubliche Urteil gegen die Pfunderer. (Über den gesamten Prozess siehe: Armand Mergen: „Der Pfunderer Prozess“, Schriften des Bergisel-Bundes Nr. 1, Innsbruck 1958; sowie N.N.: Justiz in Südtirol“, Sonderdruck der Österreichischen Liga für Menschenrechte, Sektion Tirol, Innsbruck 1958)

In ohnmächtigem Zorn schrieb Sepp Kerschbaumer in einem neuerlichen Flugblatt:

„Wir waren solche Justizverbrechen bei allen Gewaltsystemen, beim Kommunismus, beim Faschismus und Nationalsozialismus und bei den Kolonialmächten gewohnt. Aber daß wir diese Schande auch unter einer sogenannten christlichen Regierung erleben müssen, verschlägt einem die Stimme.“ (Zitiert nach: Josef Fontana / Hans Mayr: a. a. O., S. 77)

Der Staatsanwalt Mario Martin blieb auch späterhin stolz auf seine damalige Rolle. Als er im Jahre 1961 den BAS-Chef Sepp Kerschbaumer aus Frangart verhörte und dieser auf die Rolle des Staatsanwaltes im Pfunderer Prozess zu sprechen kam, fuhr Martin auf und rief: „Das war ich. Ich habe lebenslänglich verlangt. Und ich würde es heute wieder tun.“ (Zitiert nach: Josef Fontana / Hans Mayr: „Sepp Kerschbaumer“, Bozen 2000, S. 75)

Der Fall Pupp

Am 20. November 1961 stand der 22jährige Sohn des Südtiroler Landtagsabgeordneten Ferdinand Pupp vor dem 1. Bozner Schwurgericht. Er erhielt eine Kerkerstrafe von 10 Monaten, weil er in angeheitertem Zustand in einem Bozner Gasthaus unvorsichtigerweise ausgerufen hatte:

„Wir sind hier nicht in Italien, sondern in Südtirol – Österreich!“

Unzählig waren die laufenden Verurteilungen in den Fünfziger- und Sechzigerjahren wegen Schmähung der Fahne, der Streitkräfte, der Nation usw., usw….

Für einen Leserbrief ins Gefängnis

Am 3. September 1962 hatte die Wiener Tageszeitung „Die Presse“ einen Leserbrief von Frau Rosa Ebner aus Mühlen, der Schwester eines inhaftierten und schwer gefolterten Südtiroler Freiheitskämpfers, veröffentlicht, in welchem es hieß:

Denn bei Gott, wir selber haben keinen Grund zur Zuversicht. Es sei denn, wir freuten uns an dem, was sich nach den Sprengstoffanschlägen in den Gefängnissen von Bozen und Eppan abgespielt hat: an den Folterungen und daß zwei daran gestorben sind, an den zu Krüppeln Geschlagenen …“  

 Rosa Ebner
Rosa Ebner

Der Untersuchungsrichter Mario Martin vernahm Rosa Ebner und fragte sie, ob sie bereit sei, den Inhalt des Leserbriefes zurück zu nehmen. Sie verneinte. Mario Martin steckte die Frau dafür in Untersuchungshaft und klagte sie nach einem alten Politparagraphen aus dem faschistischen „Codice Rocco“ wegen „antinationaler Tätigkeit im Ausland“ an. Die Strafandrohung sah Kerker „nicht unter 5 Jahren“ dafür vor. Das Gericht sprach sie jedoch frei. (Der Schandparagraph wurde erst im Jahre 2006 abgeschafft!)

Die italienische Justiz und die Südtiroler Freiheitskämpfer – Es ging um die Vernichtung der „Staatsfeinde“

Auf dem Justizpalast in Bozen ist bis heute eine aus der Faschistenzeit stammende Aufschrift zu lesen, die das ungebrochene Selbstverständnis der Bozner politischen Justiz bis heute getreu wiedergibt:
„Für das italische Imperium mit Mut, der Justiz, der Hierarchie, mit Zähnen und Klauen“.

In diesem Geist handelte auch der ehemalige Faschist Mario Martin, dem von der Justiz die Aufgabe anvertraut worden, als Untersuchungsrichter die Prozesse gegen die Südtiroler Freiheitskämpfer vorzubereiten. Am 2. Februar 1963 lief er zu seiner Höchstform auf, als er das Untersuchungsurteil zum ersten großen Mailänder Südtirolprozess vorlegte, der 1964 dann in Mailand über die Bühne gehen sollte.

Insgesamt handelte es sich um 94 Angeklagte – 87 Südtiroler, 6 Österreicher und 1 Deutschen. Davon befanden sich 68 in Haft, die anderen galten als „flüchtig“ und wurden in Anwesenheit angeklagt.

Die konzipierte Vernichtung der Angeklagten

Eine Besonderheit des in den Sechzigerjahren noch gültigen faschistischen Strafrechtes war, dass die Strafen einfach addiert wurden, wenn ein- und dieselbe Tathandlungen gegen mehrere Paragraphen des Strafgesetzbuches verstieß. Der faschistische „Codice Rocco“ verfügte über eine ganze Reihe von politischen Gummi-Paragraphen, die jeweils auf einen Tatbestand gleichzeitig angewendet werden konnten. Das ergab entsetzlich hohe Strafandrohungen, aber schließlich war der „Codice Rocco“ ja dazu konzipiert worden, die Feinde des faschistischen Staates vor Gericht vernichten zu können.

Der Untersuchungsrichter Mario Martin war zur völligen Vernichtung der Angeklagten im Mailänder Südtirolprozess entschlossen.

In seinem Untersuchungsurteil verfügte er, dass gegen 84 der 94 Angeklagten vor Gericht wegen Mordes vorgegangen werde. Anlass zu dieser Ungeheuerlichkeit war der Unfalltod des italienischen Straßenwärters Giovanni Postal in der Feuernacht des 11. Juni 1961 gewesen, der tragischer Weise als unerfahrener Laie versucht hatte, eine nicht detonierte Sprengladung in der Salurner Klause eigenmächtig zu entschärfen, statt die Carabinieri zu alarmieren und auf das professionelle Entschärfungskommando zu warten.

Nun sollten für die Unüberlegtheit und den Leichtsinn des Strassenwärters Postal nahezu alle Angeklagten wegen „Mordes“ jeweils zu einer Haftstrafe zwischen 21 Jahren und Lebenslänglich verurteilt werden.

Ein Menschenrecht wurde zum Staatsverbrechen erklärt

Doch damit noch nicht genug: Mario Martin wollte sicher gehen, dass so gut wie alle Angeklagten tatsächlich eine lebenslange Haftstrafe erhielten und verfügte in seinem Untersuchungsurteil, dass gegen 85 von ihnen wegen Artikel 241 des Hochverratsparagraphen des faschistischen „Codice Penale“ („Anschlag auf die Unversehrtheit, Unabhängigkeit oder Einheit des Staates“) vorgegangen werde. Strafmaß: Lebenslänglich.

Er begründete dies damit, dass die Angeklagten die Selbstbestimmung für Südtirol hätten herbeiführen wollen. Mario Martin stellte damit etwas unter lebenslängliche Strafandrohung, was seit dem Beitritt Italiens zu den Vereinten Nationen zu dem auch von Italien anerkannten menschenrechtlichen Bestand des Völkerrechtes gehört.

Dazu kamen noch weitere Paragraphen wie jener der „politischen Verschwörung“, des Sprengstoffbesitzes, und dann natürlich jene, die sich auf die Anschläge selbst bezogen.

Untersuchungsrichter Mario Martin und Staatsanwalt Mauro Gresti: Erfolterte Geständnisse sind gültig!

Keinesfalls sollte die gnadenlose Verurteilung der Angeklagten daran scheitern, dass ihre Geständnisse unter der Folter zustande gekommen waren. Deshalb schrieb Mario Martin in sein Untersuchungsurteil folgende Ungeheuerlichkeit hinein:

Die Geständnisse vor der Polizei dürfen nicht annulliert werden, nur weil behauptet wird, sie seien durch Folter abgenötigt wordenauf jeden Fall hat der Untersuchungsrichter persönlich keinerlei Anzeichen von eventuellen Misshandlungen an den Häftlingen bemerkt.

(Dr. Sandro Canestrini: „Die Herz-Jesu-Nacht 1961 – Justiz und öffentliche Meinung in Italien“, in: Schützenkompanie „Sepp Kerschbaumer“ Eppan (Hrsg.): „…grüß mir die Heimat, die ich mehr als mein Leben geliebt“ Erinnerungsschrift zum 30. Todestag von Sepp Kerschbaumer und Luis Amplatz, Eppan 1994, S. 29)

Gresti
Staatsanwalt Gresti: „Man kann trotz Misshandlungen die Wahrheit sagen!“

Im Mailänder Prozess vertrat dann der Staatsanwalt Mauro Gresti ebenfalls den Standpunkt, dass selbst unter Folter erpresste  Geständnisse durchaus inhaltlich richtig und daher auch gültig sein könnten. Man könne „trotz Misshandlungen die Wahrheit sagen“, argumentierte er und verwies darauf, dass sich in der gültigen Strafprozessordung (Anm.: die ebenso wie der „Codice Penale“ aus der Faschistenzeit stammte) keine Bestimmung finde, solche erzwungenen Geständnisse nicht als Beweismittel würdigen zu können.

Ein politischer Wandel rettete die Südtiroler Häftlinge vor einem juristischen Massaker

Blick auf einen Teil der Anklagebank in Mailand. Der schwer gefolterte Sepp Kerschbaumer aus Frangart (x) sollte die höchste Haftstrafe bekommen. Er starb dann auch im Gefängnis, sein Herz hatte den Belastungen von Folter und Haft nicht standgehalten. Der Untersuchungsrichters Mario Martin wollte so gut wie alle Angeklagten bis zu ihrem Tod einkerkern.

Nach dem Willen des Untersuchungsrichters Mario Martin hätte der Mailänder Prozess zu einem wahren juristischen Massaker mit der Verhängung nahezu durchwegs lebenslanger und zusätzlicher jahrelanger Haftstrafen werden sollen.

Was die Angeklagten vor diesem Schicksal rettete, war der politische Umschwung im Dezember 1963, als der Christdemokrat Aldo Moro eine politisch gemäßigte Mitte-Links-Koalitionsregierung mit dem Sozialdemokraten Giuseppe Saragat als Außenminister bildete. Dieses Kabinett war an einer Verhandlungslösung in der Südtirolfrage interessiert.

Das hatte eine direkte Auswirkung auf das Verfahren in Mailand. Der Historiker Hans Karl Peterlini berichtet:

„Von Saragat ergeht ein gezielter Wink an Richter Simonetti, die Verhandlung möglichst fair und entschärfend zu führen. So teilt Saragats Kabinettschef, der Gesandte Franco Maria Malfatti, dem österreichischen Botschafter Max Löwenthal mit, man habe Simonetti wissen lassen, ‚dass die Regierung an milden Urteilen politisch interessiert sei.‘

(Hans Karl Peterlini: „Südtiroler Bombenjahre“, Bozen 2005, S. 216)

Das von Mario Martin vorbereitete juristische Massaker an den Angeklagten war in Rom nun nicht mehr erwünscht.

Simonetti
Dem Vorsitzenden Simonetti wurde aus Rom bedeutet, dass ein juristisches Massaker an den Angeklagten unerwünscht sei.

Während des Prozesses verzichtete schließlich der Staatsanwalt Mauro Gresti auf den Hochverratsparagraphen Art. 241 und auf die Mordanklage.

Am 16. Juli 1964 wurden die Urteile verkündet. Sie waren immer noch hart genug und ergaben zusammengezählt rund ein halbes Jahrtausend an Haftjahren. Der Hauptangeklagte Sepp Kerschbaumer erhielt 15 Jahre und 11 Monate. Erst die Verhandlungen über das Autonomiepaket des Jahres 1969 führten zur Entlassung der letzten Gefangenen.

 

Wie Vertreter des Staates in den Südtirol-Prozessen argumentierten

Stellvertretend für zahlreiche weitere Äußerungen von Staatsadvokaten und Staatsanwälten sei hier wiedergegeben, wie der italienische Staatsadvokat Paolo Di Tarsia am 15. März 1966 im 2. Mailänder Südtirol-Prozess in seinem Schlussplädoyer argumentiert hatte. Darüber berichteten die „Südtiroler Nachrichten“ wie folgt:

Volksgruppen haben kein Recht

Aus „Südtiroler Nachrichten“ vom 4. April 1966

„Das Verlangen der Südtiroler nach einer Autonomie bezeichnete Di Tarsia z. B. als ‚irrtümliche Interpretation der Position einer Minderheit‘. Nach der Menschenrechtskonvention gebe es nur einen Schutz für Individuen, das Verlangen nach einem Schutz der Minoritätengruppe sei weder durch das italienische, noch durch das internationale Recht gedeckt, behauptete er.

Es sei undenkbar, dass Italien im ‚Alto Adige‘ (Südtirol) eine teutonische nationale Reservation errichte. Als ebenso undenkbar bezeichnete er die Forderungen der Südtiroler nach einem Stopp der italienischen Unterwanderung. Diese Forderung zu erheben, sei ‚illegal‘.“

Ein berühmter Strafrechtslehrer stellte die italienische Rechtsordnung an den Pranger

Pietro Nuvolone
Der italienische Strafrechtslehrer und Verteidiger Pietro Nuvolone

Gegen derartige Positionen nahm der berühmte italienische Strafrechtslehrer, Universitätsprofessor Pietro Nuvolone, klar und deutlich Stellung. Im Januar 1966 fand er in einem weiteren Mailänder Schwurgerichtsprozess, vor dem sich 58 angeklagte Südtiroler verantworten mußten, in seiner Eigenschaft als Verteidiger offene und mutige Worte. Prof. Nuvolone sagte, daß die Anklage nach einem Gesetz, welches nach Herkunft und Inhalt als faschistisch zu klassifizieren ist, und welches in Widerspruch zu den nach 1945 in internationalen Verträgen verankerten Menschenrechten steht, verfassungswidrig sei. Das Gericht schloß sich dieser Ansicht jedoch nicht an und urteilte nach den alten Mussolini-Paragraphen.

Noch 1987: Handschellen und Haft für die Forderung nach Selbstbestimmung

Der faschistische Kodex blieb weiterhin in Kraft und eifrige Staatsanwälte in Bozen, Mailand und Rom legen ihn als Meßlatte für die Strafbarkeit öffentlicher Äußerungen über Fragen der Selbstbestimmung und der Föderalisierung des Staates an. Am 7. August 1987 berichtete die Bozener Tageszeitung „Alto Adige“ über die Verhaftung von 15 Mitgliedern des Südtiroler Heimatbundes, die anläßlich der KSZE-Konferenz in Wien öffentlich für die Selbstbestimmung demonstriert hatten: „Handschellen für 15 Heimatbund-Mitglieder“. Das italienische Nationalistenblatt hatte damals eine kurze liberale Phase und befand: „Die politische Konfrontation braucht keine faschistischen Normen“. Der Haftbefehl war nämlich wegen „antinationaler Aktivitäten im Ausland“ ergangen, einem guten, alten faschistischen Paragraphen aus dem Rocco-Kodex.

Wenngleich das Verfahren in der Folge eingestellt werden mußte, blieb der faschistische „codice penale“ doch weiter in Geltung und wurde erst im Jahre 2005 teilweise entschärft.




Die „Guten Hirten“ Tirols in Not und Bewährung

Bild: Kanonikus Michael Gamper – ein guter „Gute Hirte“ Tirols und ein Kämpfer für die Rechte seines Volkes

Die Weigerung des Nordtiroler Diözesanadministrators und möglichen Bischofs von Innsbruck, Monsignore Mag. Bürgler, eine Tafel zur Erinnerung an den selbstlosen christlichen Blutzeugen Franz Innerhofer christlich  segnen zu lassen, hat in Nord- und Südtirol große Bestürzung unter zahlreichen Gläubigen hervorgerufen.

Der Marlinger Lehrer Franz Innerhofer war 1921 in Bozen von tobenden, prügelnden und schießenden Faschisten ermordet worden, während er erfolgreich versucht hatte, einen 8jährigen Buben aus seiner Schule vor deren Wüten zu retten.

Auf noch größeres Unverständnis unter vielen Gläubigen ist die Empfehlung des Administrators gestoßen, anstelle der Gedenktafel die damaligen faschistischen Mörder zu segnen, weil die höchste Form des Segens die Segnung der Verfolger sei, die man nicht verurteilen oder schelten, sondern nur segnen solle.

Mit solchen Botschaften stellt sich Innsbrucker Diözesanadministrator in einen unübersehbaren Gegensatz zu jenem Tiroler Klerus, welcher bislang die fürsorgliche Hirtenrolle gegenüber der Gemeinschaft treu wahrgenommen hatte.

Siehe hier die Dokumentation aus dem letzten SID: weiterlesen

Die Aufgabe des „Guten Hirten“ – Naturrecht und Menschenrechte

In der Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ vom 6. Mai 2017 hat Pater Olaf Wurm zeitlos Gültiges zur Rolle nicht nur des geistlichen „Guten Hirten“ in der Gemeinschaft der Mitmenschen ausgesprochen. Auszugsweise seien seine Worte hier wiedergegeben:

Es geht also nicht um die doktrinäre Leitung einer ziellosen „Herde“, sondern es geht um die Mitverantwortung gegenüber der Gemeinschaft und den Mitmenschen, um das stetige Bemühen, moralisches Vorbild zu sein, es geht um Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft.

Dies ist eine sittliche Forderung nicht nur an die Kleriker, sondern auch an uns alle.

Vorbild Kanonikus Michael Gamper

Als der geistliche Vorkämpfer für die Rechte seines Volkes und Herausgeber der „Dolomiten“, Kanonikus Michael Gamper, im Jahre 1956 starb, widmeten ihm die „Dolomiten“ einen Nachruf, den bestimmte hohe Geistliche heute wieder lesen sollten.

In diesem Nachruf hieß es über den Kanonikus:

Die von Kanonikus Gamper verkörperte sittliche Haltung hat der Tiroler Klerus in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, wenn es um die Belange des gegen alle Menschenrechte geteilten Landes Tirol und seiner Mitbürger ging.

In Zeiten äußerster Not während der Zeit des Faschismus, des Nationalsozialismus und der Fortführung der faschistischen Politik nach 1945 in Südtirol, waren diese Priester wahre Leuchtfeuer in düsterer Nacht.

Die katholische Soziallehre als Stütze

Dabei stützten sich diese Priester auf die katholische Soziallehre, welche davon ausgeht, dass die Schöpfung der Welt untrennbar mit einem natürlichen und universal gültigen Naturrecht verbunden ist, welches göttlichen Ursprungs und dem von Menschen gesetzten Recht übergeordnet ist.

Auch die österreichische Rechtsordnung anerkennt das Naturrecht. So hieß es schon in § 16 des 1812 geschaffenen österreichischen „Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs“ (ABGB) ausdrücklich: „Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte…“

Die Respektierung der Menschenrechte ist darüber hinaus in zahlreichen österreichischen Verfassungsgesetzen festgelegt. Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen (UN-Menschenrechtscharta) unterstrich im Jahre 1948 die Bedeutung des Naturrechts, ohne welches es heute keine Verankerung der allgemeinen Menschenrechte in zahlreichen staatlichen Verfassungen geben würde.

Zu diesen Menschenrechten zählt auch das Recht der Völker und Volksgruppen auf Selbstbestimmung, auch wenn betroffene Staaten dies ständig zu relativieren und zu bestreiten versuchen.

Der Aufruf des „Andreas Hofer-Bundes“

In dem Wissen, dass man nicht die Haltung des gesamten Tiroler Klerus mit der des Innsbrucker Administrators und einiger Gesinnungsgenossen gleichsetzen darf, hat der „Andreas Hofer-Bund Tirol“ in einigen Aussendungen bereits solche herausragende Beispiele vorgestellt und darum gebeten, man möge weitere benennen.

Im Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum und im Tiroler Landesarchiv in Innsbruck finden sich zu diesem Thema wahre Schätze, die von den Befürwortern der Landesteilung freilich gerne übergangen und verschwiegen werden.

Der SID mach sie hiermit öffentlich.

1945: Sämtliche SVP-Bezirke, der Fürstbischof von Brixen und alle Südtiroler Seelsorger fordern die Landeseinheit

In der zweiten Hälfte des Jahres 1945 war das weitere Schicksal Südtirols noch nicht entschieden.

Am 11. September 1945 sollte in London die erste alliierte Außenministerkonferenz zur Vorbereitung des italienischen Friedensvertrages beginnen. Um vor Beginn der Konferenz die Haltung Tirols darzulegen, entschlossen sich die politischen Parteien, am 4. September 1945 eine Großkundgebung in Innsbruck abzuhalten, zu der die den Tirolern gewogene französische Besatzungsmacht ihre Zustimmung erteilte.

Zur gleichen Zeit forderten alle Bezirksobleute der neu gegründeten „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) sowie ausnahmslos alle Südtiroler Seelsorger von den Alliierten die Wiederherstellung der Tiroler Landeseinheit.  Im Sommer 1945 waren in Südtirol diese Unterschriftensammlungen für die Rückkehr Südtirols zu Österreich durchgeführt worden, die schon den Charakter einer schriftlichen Volksabstimmung gehabt hatten.

Diese Bitte des Südtiroler Geistlichkeit war begleitet von einem Memorandum des Fürstbischofs von Brixen, Johannes Geisler.

Über den Fürstbischof Johannes Geisler und seinen Einsatz für Heimat und Mitmenschen hat der anerkannte Kirchenhistoriker Josef Gelmi eine herausragende Biographie geschaffen. (Verlag A. Weger, Brixen 2003)

Die Erklärungen der SVP-Bezirks- und Ortsobmänner Südtirols, von denen eine hier wiedergegeben ist, liegen als Originale im Tiroler Landesarchiv auf. (Tiroler Landesarchiv Innsbruck, Amt der Tiroler Landesregierung, Referat Südtirol, Jahr ca. 1957-1990, Karton 26)

Bezüglich der Unterschriften der Südtiroler Seelsorger hieß es in der Landhauskorrespondenz und über die Petition des Fürstbischofs Geisler weiter:

In der „Landhauskorrespondenz“ vom Herbst 1945 informierte die Tiroler Landesregierung die Öffentlichkeit über die Forderung aller Bezirke der Südtiroler Volkspartei sowie der Südtiroler Geistlichen einschließlich des Fürstbischofs D. Johannes Geisler nach Selbstbestimmung. (LHK Landhauskorrespondenz, Sonderausgabe „Südtirol ruft Österreich“, Innsbruck undatiert.)

Die von Fürstbischof Johannes Geisler genannten Erklärungen der Südtiroler Priester, in denen sie bezeugten, dass es der einhellige Wunsch der gesamten Bevölkerung ihrer Pfarrgemeinde sei, wieder mit Nordtirol vereinigt zu werden, waren auf heimlichem Weg über die von den Italienern streng kontrollierte Grenze nach Nordtirol zur „Landesstelle für Südtirol“ bei der Tiroler Landesregierung gebracht worden. Von dort waren diese Dokumente in Kopien zusammen mit der Petition des Fürstbischofs von Brixen dem britischen Ministerpräsidenten Attlee sowie den anderen alliierten Regierungschefs übermittelt worden.

Die beeindruckende Sammlung der Originale befindet sich heute im Tiroler Landesarchiv. (Tiroler Landesarchiv Innsbruck, Amt der Tiroler Landesregierung, Referat Südtirol, Jahr ca. 1957-1990, Karton 26)

1945: Die Nordtiroler Geistlichkeit ist solidarisch

Die Nordtiroler Geistlichkeit hatte im Juli 1945 das Begehren der Südtiroler mit einer eigenen von hohen Klerikern unterzeichneten Petition an die alliierten Siegermächte unterstützt und gebeten, „einem friedlichen, braven, an Freiheit gewöhnten Volke seinen sehnlichsten Wunsch nach Widervereinigung mit den Brüdern in Nordtirol und Österreich nicht zu versagen.“

Aus der Denkschrift des Nordtiroler Klerus. (Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Innsbruck. Bibliothek.)

Der bischöfliche Kanzler Kassian Lechleitner (Bild links) hatte die Denkschrift der Nordtiroler Geistlichkeit unterzeichnet. Der Verfasser war der katholische Priester Monsignore Franz Kolb (Bild rechts). Dieser hatte bereits im Ersten Weltkrieg als Feldkurat an der Südfront gestanden und war nach dem Krieg von den faschistischen Behörden wegen seiner tirolischen Gesinnung aus Brixen nach Österreich abgeschoben worden. Danach war er als Religionslehrer in Innsbruck und Volders tätig. Als Nationalratsabgeordneter in Wien hatte er am 23. Februar 1928 vor dem Parlament eine Rede gehalten, in der er die faschistische Politik angeprangert hatte. Kolb war Landeskurat der Nordtiroler Schützen und trat mit ganzer Kraft und aus vollem Herzen für die deutsche und ladinische Volksgruppe in Südtirol ein. Er starb im Jahre 1959, kurz vor der großen Landesfeier, an deren Vorbereitung er mit aller Kraft mitgewirkt hatte.

1946: „Gebetsstürme“, Volkswallfahrten und Bittprozessionen in Südtirol

Am 1. Mai 1946 in Paris beschlossen die alliierten Außenminister, die Wiederherstellung der Tiroler Landeseinheit abzulehnen. Damit kamen die Westmächte Italien entgegen, das sie in die westliche Bündnisgemeinschaft einbinden wollten. Daraufhin riefen Fürstbischof Johannes Geisler und der Klerus Südtirols zu „Gebetsstürmen“ und zu Volkswallfahrten für die Wiedervereinigung Tirols auf.

Am 5. Mai 1946 strömten zu dem Fest des Diözesanpatrons St. Kassian viele tausende Menschen aus allen Tälern des Eisack und der Rienz in die alte Bischofstadt Brixen, um die Fürbitte des Patrons zu erflehen und um der Welt den ungebrochenen Willen des Volkes zu zeigen.

Die Wallfahrer in der Hofburg in Brixen

Am gleichen Tag flehten tausende Gläubige in Meran den Himmel um Hilfe an. Die „Dolomiten“ berichteten darüber am 6. Mai 1946:

Am 30. Juni 1946 fand vor der durch Bombenangriffe halb zerstörten Stadtpfarrkirche in Bozen eine große und ergreifende Herz-Jesu-Feier statt.

Der Waltherplatz in Bozen konnte die riesige Menschenmenge kaum fassen

Am Abend kündeten rund um Bozen die Feuer von der religiösen Treue und der Sehnsucht des Landes nach Freiheit.

Viele weitere Bittprozessionen und Wallfahrten fanden in ganz Südtirol statt.

Aus „Dolomiten“ vom 15. April 1946

Aus „Volksbote“ vom 9. Mai 1946

Aus „Volksbote“ vom 9. Mai 1946

 

 

Aus „Dolomiten“ vom 16. April 1946

1946: Fürstbischof Geisler und die SVP fordern von den alliierten Mächten das Selbstbestimmungsrecht für Südtirol

Am 22. Mai 1946 richteten Fürstbischof Geisler und der junge SVP-Organisationsleiter Friedl Volgger einen letzten verzweifelten Appell an alle alliierten Außenminister. Sie trugen die Bitte vor, Gerechtigkeit walten zu lassen und Südtirol im Sinne der verkündeten „Atlantic Charter“ das Selbstbestimmungsrecht zuzugestehen.

Nachstehend das Faksimile des Schreibens, welches an den britischen Außenminister Ernest Bevin ergangen war:

Bericht der „Tiroler Nachrichten“ über den letzten verzweifelten Versuch Geislers, die Landeseinheit zu retten

Der geistliche Widerstand gegen die geplante kulturelle Auslöschung der Südtiroler

Die machtpolitischen Erwägungen der Alliierten waren stärker gewesen als die moralischen Appelle der Süd- und Nordtiroler Geistlichkeit.

Als es in der Folge darum ging, der von Rom im faschistischen Geist fortgeführten Entnationalisierung und Entrechtung entgegen zu treten, war die Tiroler Geistlichkeit Jahrzehnte lang eine unermüdliche Stütze des Tiroler Widerstandswillens.

Allen voran wirkte der Herausgeber der „Dolomiten“, der unvergessliche Kanonikus Michael Gamper, der wiederholt nicht nur seine Landsleute ermuntert und aufgerüttelt, sondern auch die Schutzmacht Österreich mit dem Hinweis auf den drohenden „Todesmarsch“ der Volksgruppe öffentlich in die Pflicht genommen hat.

Sein Werk dauert bis heute fort. Natürlich wurden auch die „Dolomiten“ im Laufe der Zeit in innenpolitische Auseinandersetzungen der deutsch-ladinischen Volksgruppe verwickelt. Selbstverständlich muss diese Zeitung heute auch einer gewissen gesellschaftspolitischen Breite offen stehen. Dabei hat sie aber eine wichtige Generallinie gewahrt.

Man kann im Rückblick sagen, dass ohne das jahrzehntelange Eintreten der „Dolomiten“ für die Rechte Südtirols die Geschichte des Landes anders, und zwar viel schlechter, verlaufen wäre.

Das fortgeführte Erbe und Vermächtnis Gampers wirken bis heute segensreich nach. Dieser Linie fühlen sich zwar heute nicht mehr alle Kirchenoberen verpflichtet, aber zahlreiche Priester im Lande wirken in ihren Predigten, in ihren Tätigkeiten in der Gemeinde und als Schützenkuraten weiter in diesem Sinne.

Sie sind die „Guten Hirten“ und das Herz der christlichen Gemeinde.




Ein Denkmal in Innsbruck für das erste Todesopfer des Faschismus in Südtirol

Foto: Erich Staudinger

Vorwort des Herausgebers

Ich möchte dieser Ausgabe des SID vier Sätze voranstellen:

Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben, bewahret sie!“ (Friedrich Schiller)

Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Grundgesetz der BRD, Artikel 1)

Mord verjährt nicht (Strafgesetzbuch)

Du sollst nicht morden“ (Bibel)

Der nachstehende Artikel sowie die dazugehörigen Dokumentationen befassen sich mit dem von den Faschisten verübten brutalen und ungesühnten Mord an einem selbstlosen christlichen Tiroler.

Er befasst sich auch mit der Nichtaufarbeitung von Seiten des italienischen Staates sowie der notwendigen Gedenkkultur und Trauerarbeit in unserem Land.

Am Samstag, 22. April 2017, wurde in Innsbruck ein neues Denkmal für den am 24. April 1921 in Bozen von Faschisten ermordeten Lehrer Franz Innerhofer im Rahmen einer bewegenden Gedenkfeier enthüllt. Der unermüdliche Einsatz von Winfried Matuella, Obmann des „Andreas Hofer Bundes“ (AHB), und die Hilfe weniger Idealisten machten die Errichtung des neuen Denkmals möglich.

Bereits 1931 war vom damaligen „Andres-Hofer-Bund“ eine Gedenktafel an einer Mauer am Rennweg in Innsbruck angebracht worden. Dieses war aber von den Nationalsozialisten 1938 entfernt und in das Volkskunstmuseum entsorgt worden – man hatte den italienischen Diktator und Hitler-Freund Mussolini nicht vor den Kopf stoßen wollen.

Erstaunliches ist über das Geschehen im Vorfeld der Gedenkfeier 2017 zu berichten: Die schroff ablehnende Haltung des Administrators und mutmaßlichen nächsten Bischofs der Diözese Innsbruck gegenüber der Bitte um Unterstützung. Es fand sich in der Folge auch kein Priester, der es gewagt hätte, entgegen den Wünschen Diözesan-Administrators die religiöse Segnung vorzunehmen. Der geneigte Leser wird sich anhand der dokumentierten Fakten und der Aussagen der Diözesanleitung hier selbst sein moralisches Urteil über diese Verhaltensweisen bilden.

Trotz alledem war es eine sehr bewegende Feier und alle Demokraten und Antifaschisten sollten den idealistischen Organisatoren Dank aussprechen!

Georg Dattenböck

Ein Denkmal in Innsbruck für das erste Todesopfer des Faschismus in Südtirol

Franz Innerhofer

Am 24. April 1921 wurde in Bozen der Marlinger Lehrer und Schulleiter Franz Innerhofer von Faschisten ermordet. Dieser hatte einen 8jährigen Marlinger Buben vor tobenden Faschistenhorden in Sicherheit gebracht, welche aus Italien angereist waren, um den Trachtenumzug der Bozner Messe schießend, Bomben werfend und prügelnd zu überfallen. Dabei wurde Franz Innerhofer selbst von den Faschisten im Hausflur des Ansitzes Stillendorf in Bozen meuchlings erschossen. Dieser blutige Tag mit einem Toten und vielen Verletzten ging in die Geschichte als „Bozner Blutsonntag“ ein.

Eine Dokumentation über die Ermordung Innerhofers findet sich hier.

2017: Die Neuerrichtung einer würdigen Gedenkstätte

Eine im Jahre 1931 am Rennweg in Innsbruck von dem damaligen „Andreas Hofer-Bund für Tirol“ errichtete Gedenktafel war 1938 von den Nationalsozialisten abgerissen und in das Depot des Volkskunstmuseums entsorgt worden, wo ihr Anblick die Anhänger des Hitler-Freundes Benito Mussolini nicht mehr beleidigen konnte.

Während in Südtirol nach 1945 das Andenken an Franz Innerhofer vor allem auf Initiative der Schützen wachgehalten wurde, geriet dieser in Nordtirol schon nahezu in Vergessenheit.

Eine Dokumentation darüber findet sich hier.

Zwanzig Jahre vergebliches Bemühen

Nachdem der von den Nationalsozialisten aufgelöste „Andreas Hofer-Bund für Tirol“ im Jahre 1994 unter dem Namen „Andreas Hofer-Bund Tirol“ (AHB) wiedergegründet worden war, bemühte sich der damalige Obmann Josef Felder nahezu 20 Jahre lang vergeblich um die Wiedererrichtung der 1938 aufgelösten Gedenkstätte für Innerhofer.

In einem Arbeitsbericht des jetzigen Obmannes des „Andreas Hofer-Bund Tirol“, Winfried Matuella, heißt es dazu:

„Beinahe 20 Jahre hat sich der damalige Obmann des AHBT Ing. Josef Felder bemüht, als er durch Zufall die Schrifttafel des abgetragenen Denkmales, schamhaft hinter dem Getäfel einer Bauernstube versteckt im Volkskunstmuseum in Innsbruck entdeckte. Zahlreiche Ansuchen um Wiedererrichtung an Bund, Land und Stadt Innsbruck wurden entweder ignoriert, abgelehnt, oder man wurde mit fadenscheinigen Ausreden vertröstet. Bei persönlichen Vorsprachen bei Politkern erging es einem nicht anders. Der eine meinte sie gehöre da hin, der zweite meinte, sie gehöre ganz wo anders hin, der dritte meinte, so was kann man heute überhaupt nicht mehr aufstellen. Beinahe 20 Jahre vergingen und das Denkmal stand immer noch nicht.“

Die im Volkskunstmuseum Innsbruck verborgene Originaltafel wurde nicht freigegeben

Der Durchbruch

In dem Bericht heißt es weiter: „Bis der Vorschlag von der Laurin-Stiftung (Anm.: Eine Stiftung, die sich vor allem auch für die menschenrechtliche, soziale und kulturelle Anliegen Südtirols einsetzt) kam, das Denkmal dort am Tummelplatz an jener Stätte aufzustellen, an der aller durch die Teilung Tirol verstorben, gefoltert oder der Heimat Vertriebenen gedacht wird. Dieser Vorschlag wurde vom jetzigen Obmann des Bundes, Ing. Winfried Matuella, mit Begeisterung aufgenommen, da die Stiftung auch den Großteil der Finanzierung übernahm. Vergebliches Bemühen, die Originaltafel, die wir als Eigentum des AHBT betrachten, frei zu bekommen, führte dazu, dass eine Kopie hergestellt werden musste.“

Der Grundeigentümer der Gedenkstätte am Tummelplatz, die Familie Wittauer, gab gerne ihre Genehmigung und stellte den Grund kostenlos zur Verfügung.

Der immerhin schon 80 Lebensjahre zählende Winfried Matuella führte sodann unter Mithilfe treuer Kameraden die Planung und die Denkmalerstellung durch.

22. April 2011: Die Denkmalenthüllung

Die geplante priesterliche Segnung des Denkmals musste aufgrund der ablehnenden Haltung der Diözese Innsbruck und deren Administrators entfallen. Auch der Pfarrer von Amras verweigerte die Segnung.

Über dieses Geschehen liegt ein Schriftverkehr mit der Diözese Innsbruck vor, aus welchem hervorgeht, in welchem Ausmaß diese Vertreter der Kirche sich bereits dem heutigen Zeitgeist willig ergeben haben.

Eine Dokumentation über dieses Geschehen findet sich hier.

Auch Nordtirols Landespolitiker zeigten wenig Interesse an der Veranstaltung. Wie Winfried Matuella in seinem Arbeitsbericht vermerkt, gab es von ihnen wenig Echo. „Viele haben es sogar unterlassen, überhaupt zu antworten.“

Transparente auf dem Zufahrtsweg zum Tummelplatz wiesen darauf hin, worum es heute geht.

Die Teilnehmer versammelten sich zur Gedenkfeier (Foto Staudinger)

Als sich am 22. April 2011 mehr als 100 Teilnehmer auf dem Innsbrucker Tummelplatz vor der noch mit einer rot-weiß-roten Fahne verhüllten Gedenktafel trafen, befanden sich unter ihnen außer den AHB-Mitgliedern auch Schützen aus Nordtirol, Südtirol und aus Welschtirol (dem heutigen „Trentino“), sowie Vertreter der Südtiroler Oppositionspartei „Süd-Tiroler Freiheit“ sowie des „Südtiroler Heimatbundes“ (SHB). Der SHB ist eine von ehemaligen politischen Häftlingen und Südtiroler Freiheitskämpfern gegründete Vereinigung, welche sich für die Wiedererlangung der Landeseinheit Tirols einsetzt. Auch einige ehemalige Freiheitskämpfer der 1960er-Jahre waren gekommen, wie beispielsweise Univ. Prof. Dr. Erhard Hartung. Regierungsmitglieder der Landesregierungen waren keine zu sehen.

Die noch mit der österreichischen Flagge verhüllte Gedenktafel

Der AHB-Obmann Winfried Matuella begrüßte die Erschienenen

Die Grußworte des Südtiroler Heimatbundes

Der AHB-Obmann Winfried Matuella begrüßte die Teilnehmer an der Feier. Dann verlas der ehemalige politische Häftling Meinrad Berger die Grußworte des SHB-Obmannes Roland Lang, welcher wegen eines Krankheitsfalles in der Familie selbst nicht hatte kommen können.

Anstelle des verhinderten SHB-Obmann Roland Lang (Bild links), überbrachte der Südtiroler ehemalige politische Häftling Meinrad Berger (Bild rechts) dessen Grußworte. (Foto Staudinger)

Roland Lang zeigte in seinen Grußworten auf, dass die italienischen Behörden nie an der Ahndung der Mordtat interessiert gewesen waren:

„Im damals noch demokratischen Italien wurde dieser Mord nie verfolgt und nie gesühnt. Laut Erzählungen von verstorbenen Bozner Bürgern soll der Mörder von Innerhofer der faschistische Squadrist Lino Mariotti gewesen sein. Obwohl im Laufe der Jahre die Identität des Innerhofer- Mörders genauestens bekannt war, konnte dieser danach am Obstmarkt, mit Wohlwohlen der Behörden, unbehelligt einen Verkaufsstand betreiben.

Alles Tirolerische, besonders aber die Trachten, waren den Faschisten beim Überfall auf dem Messeumzug ein Dorn im Auge. Auch 50 Jahre später scheute sich das nunmehr demokratischen Italien nicht, gegen die Tiroler Trachten vorzugehen.

Am 22. April 1961, also auf den Tag genau heute vor 56 Jahren, verbot Innenminister Scelba den Südtiroler Schützen das Tragen ihrer Tracht. Der damalige Landeskommandant Karl Mitterdorfer verglich das Verbot zu Recht mit der Unterdrückung unter dem Faschismus!

Den Schutz eines Kindes bezahlte der Lehrer mit einer tödlichen Revolverkugel in seinen Rücken. Mit seinem Tode wurde der Mensch Franz Innerhofer zum Helden der Menschlichkeit.

Es freut mich, dass heute im nördlichen Teil Tirols des Opfers von Franz Innerhofer gedacht wird. Er bleibe uns allen in lebendiger Erinnerung als ein Beispiel mutiger Menschlichkeit, der auch in großer persönlicher Gefahr verantwortungsvoll handelte. Ehre und Dank seinem Andenken!

In Vertretung des Südtiroler Heimatbundes danke ich dem Andreas-Hofer-Bund Tirol unter seinem Obmann Ing. Winfried Matuella für diese selbstlose Initiative der Wiedererrichtung des Gedenksteins für Franz Innerhofer.“

 

Die Rede des Jugendvertreters Matthias Hofer

Dann sprach der junge Olanger Gemeinderat Matthias Hofer von der „Süd-Tiroler Freiheit“ als Vertreter der Jugend.

Matthias Hofer

Hofer sagte:

„Liebe Landsleute,

wenn wir uns heute hier versammeln, um eine würdige Gedenkstätte für Franz Innerhofer, dem ersten Tiroler Todesopfer des Faschismus, zu enthüllen, dann tun wir dies, auch in Bewusstsein, dass vor allem wir junge Tiroler die Zukunft auf ein freies und ungeteiltes Tirol richten müssen.“

„Die patriotische Jugend im Süden wird immer stärker“, berichtete Hofer. „Der Begriff Heimat ist wieder was wert und darauf können wir stolz sein.“ In Zeiten der Globalisierung würden immer mehr junge Menschen Heimatbewusstsein entwickeln.

„Die Jugend lässt sich nicht mehr verbiegen und sie glaubt nicht mehr, dass Heimat unmodern ist, während alles Fremde gut zu sein hat.

Gerade in einem fremden Staat müssen wir uns das Recht herausnehmen, unsere Tiroler Heimattreue hochzuhalten und es ist nicht verboten sich zu seiner Heimat zu bekennen und auch stolz auf diese Heimat zu sein. Daher werden wir auch in Stolz und Friedfertigkeit die Zukunft dieser Heimat gestalten.“

Hofer schloss mit den Worten: „Wenn wir das alle im Herzen tragen, wenn wir das in uns aufnehmen, dann wissen wir, dass Tirol mehr ist als eine Modemarke und dass Tirol ein Bekenntnis ist, das die Menschen in ihrem Herzen tragen.

In diesem Sinne: Auf in die Freiheit!

Alles für Tirol!“

Die Rede des Landtagsabgeordneten Sven Knoll

Sven Knoll

Die Hauptrede hielt der Südtiroler Landtagsabgeordnete Sven Knoll von der „Süd-Tiroler Freiheit“, welcher in Burggräfler Tracht erschienen war.

Nach einem Rückblick auf das Geschehen des „Bozner Blutsonntags“ wies Knoll darauf hin, dass damals kein einziger der faschistischen Verbrecher zur Rechenschaft gezogen wurde.

Dann führte Knoll weiter aus:

„Franz Innerhofer war das erste Opfer des italienischen Faschismus in Süd-Tirol, aber er war leider nicht das letzte Opfer. Denken wir nur an die Katakombenlehrer, an die unzähligen jungen Süd-Tiroler, die für Mussolinis Großmachtphantasien im Abessinien-Feldzug und beim Angriff gegen die Sowjetunion ihr Leben lassen mussten, aber denken wir auch an die Süd-Tiroler Freiheitskämpfer der 50er und 60er Jahre, die wohl als die letzten Opfer des italienischen Faschismus anzusehen sind.

Mit Gesetzen, die noch aus der Zeit des Faschismus stammten, wurden sie verfolgt, gefoltert und eingekerkert. Ja manche sogar im Auftrag des italienischen Staates ermordet!

Selbst in den 70er Jahren erfolgten noch in Abwesenheit der Angeklagten, menschenrechtswidrige Verurteilungen zu lebenslanger Haft, welche die Rückkehr der im Exil lebenden Freiheitskämpfer nach Süd-Tirol, bis heute unmöglich machen.

Der Mörder von Franz Innerhofer wurde nie gefunden, oder sagen wir es anders, er wurde nie gesucht. Er ist längst tot und hat sich einem höheren Gericht verantworten müssen, welches ihm wohl seiner gerechten Strafe zugeführt hat.

Was aber nicht tot ist, ist der Geist des Faschismus, der hinter diesem Mord steht.

Im Bozner Rathaus sitzen seit der letzten Wahl wieder bekennende Faschisten im Gemeinderat, die Mussolini als den größten Staatsmann des Jahrhunderts feiern.

Für jede Stadt, für jedes, Dorf, für jeden Bach, ja selbst bis hinauf auf jeden Berggipfel gibt es noch immer faschistische, italienisch klingende Ortsnamen, die bis heute alleinige amtliche Gültigkeit haben und dabei nur einen einzigen Zweck erfüllen, nämlich, und so steht es wörtlich im Gesetzesdekret ‚Süd-Tirol schnell und nachhaltig zu italienisieren‘.

Damit aber nicht genug, in Bozen wird gerade mit Steuergeldern ein Relief von Benito Mussolini auf Hochglanz poliert, welches den Siegeszug des Faschismus verherrlicht.“

Franz Innerhofer habe nicht weggesehen, sondern sich dem Faschismus, im wahrsten Sinn des Wortes, in den Weg gestellt.

Es braucht daher Erinnerungsorte wie diesen hier, damit im Bewusstsein der Öffentlichkeit Unrecht nicht zu Recht wird und Menschen wie Franz Innerhofer nicht umsonst gestorben sind.

Vor allem aber braucht es wieder aufrechte Tiroler nördlich und südlich des Brenners, die sich nicht länger davor scheuen, das Unrecht auch beim Namen zu nennen, denn solange Süd-Tirol noch zu Italien gehört und am Brenner eine Unrechtsgrenze Tiroler im Norden von Tirolern im Süden trennt, wird es keine Gerechtigkeit und auch keinen dauerhaften Frieden geben.“

Die Feier schloss mit der Tiroler Landeshymne, dem „Andreas Hofer-Lied“.

Presseecho

Bericht in der Südtiroler „Zeitung am Sonntag“ vom 24. April 2017

Bericht in den „Dolomiten“ vom 24. April 2017

Bericht in der österreichischen „Kronen Zeitung“ vom 27. April 2017

Fotos

Der Innsbrucker Pressefotograf Erich Staudinger (Mail: erich.staudinger@chello.at) hat hervorragende Bilder von der Einweihungsfeier ins Internet gestellt.




Der „Bozner Blutsonntag“ und die Ermordung des Lehrers Franz Innerhofer

Am 24. April 1921 wurde in Bozen der Marlinger Lehrer und Schulleiter Franz Innerhofer von Faschisten ermordet. Dieser Tag ging in die Geschichte als „Bozner Blutsonntag“ ein.

Franz Innerhofer

Der 1884 in Marling geborene Lehrer Franz Innerhofer hatte im Ersten Weltkrieg mit den Burggräfler Standschützen an der Front gestanden. Nach dem Krieg war er neben seiner Tätigkeit als Lehrer- und Schulleiter ehrenamtlich für das Allgemeinwohl in seiner Heimatgemeinde tätig. Er war Kirchenorganist, kümmerte sich um den Kirchenchor und den musikalischen Nachwuchs und war Trommler in der Musikkapelle Marling.

 

Innerhofer wurde das Opfer einer geplanten faschistischen Gewaltorgie gegen friedliche Südtiroler. Der Faschismus war eine Bewegung, die am 23. März 1919 von dem ursprünglich politisch linken Sozialisten und späteren „Duce“ Benito Mussolini in Mailand als Kampfbund „Fascio di Combattimento“ gegründet wurden war. Der Name „fascio“ hatte ursprünglich das römische Rutenbündel mit Axt bezeichnet, welches von den Amtsdienern und Leibwächtern, den Liktoren, als Symbol ihrer Amtsgewalt öffentlich getragen worden war.

Die junge Bewegung des Faschismus, die sich extrem nationalistisch ausrichtete, war entschlossen, so rasch als möglich die Macht im Staat zu übernehmen – wenn nötig, mit allen Mitteln.

Die geplante Generalprobe in Bozen

Die Generalprobe für die Machtübernahme in Rom in fand in Bozen statt. Hier sollten bereits zahlreiche Vertreter des Staates ihre Parteilichkeit zugunsten der Faschisten zeigen.

Anlass dazu war die von 19. bis 26. April dauernde Bozner Messe, welche die seit dem Krieg darniederliegende Wirtschaft in Südtirol durch neue Impulse beleben sollte.

Die Wirtschaft hatte aber auch kulturelle Rahmenveranstaltungen eingeplant, darunter einen für den 24. April 1921 angesetzten Südtiroler Trachtenfestzug, der durch die Bozner Altstadt ziehen und dann in Schloss Ried bei Runkelstein mit einem Volkstrachtenfest seinen Ausklang finden sollte. Diese Darstellung Tiroler Brauchtums widersprach der von den Faschisten propagierten „Italianita“ Südtirols und erregte ihren Zorn.

Feierliche Versprechungen der Behörden

Die „Bozner Nachrichten“ berichteten am 27. April 1921:

„Schon Tage vorher waren von unten herauf aus Verona u. s. w. Hilfstruppen bestellt worden und als man am Sonntag vormittags diese seltsamen Gesellen mit Totschlägern, Bombenkiste und Sanität johlend aufmarschieren sah, da wurden allerhand Befürchtungen laut. Aber die staatlichen Behörden hatten von höchster Stelle die feierliche Versicherung gegeben, daß nichts geschehen werde; auf dem Waltherplatz wurde über Befehl des königlichen Statthalters die Trikolore gehißt und so hoffte man, daß diese Desperados, deren Aufzug allein schon hätte genügen sollen, sie hinter Schloß und Riegel zu setzen, nur als eine Art Demonstrationsgarde erschienen waren. Aber unsere Leichtgläubigkeit sollte fürchterlich enttäuscht werden.“

Am 24. April 1921, dem Tag des Festumzugs, trafen weitere faschistische Terrortrupps in Bozen ein. Die Bozner Zeitung „Der Tiroler“ berichtete darüber am 26. April 1921:

Als am Sonntag um 8 Uhr morgens mehrere hundert Faschisten, und selbst die Veroneser Faschistengruppe ‚Squadra disperatissima‘, von weitem gleich erkenntlich an ihren schwarzen Zipfelhauben, ausgerüstet mit Totschlägern, Revolvern und sogar mit Handgranaten, dem aus dem Süden gekommenen Zuge entstiegen und unter faschistischen Kampfliedern und Drohrufen gegen die Deutschen im allgemeinen und den Bürgermeister Dr. Perathoner im besonderen über den Waltherplatz zogen, da konnte sich auch der unverbesserlichste Optimist keiner Täuschung hingeben, daß ein Attentat gegen uns Südtiroler Deutsche und namentlich gegen Bozen geplant sei. Die Faschisten zogen mit Vorantragung einer Fahne und unter dem Gebrüll von Hetzliedern durch die Stadt und bekundeten ganz offen ihre Absicht, den Terror nun auch nach Bozen zu tragen.“

Die Faschisten wurden von den Carabinieri nicht in ihre Schranken gewiesen und entwaffnet, sondern ganz im Gegenteil mit Hochachtung begrüßt.

Offiziere und Carabinieri salutierten vor den Faschisten

Am 26. April 1921 veröffentlichte die Südtiroler „Landeszeitung“ einen Augenzeugenbericht, in welchem es hieß:

„Die Behörde wußte, daß die 500 Faschisten, die nach Bozen gekommen waren, die offenkundige Absicht hatten, die Veranstaltungen der Bozner Messe gewaltsam zu stören; sie wußte, daß diese Plattenbrüder schwer bewaffnet waren.“

Der Zuzug der faschistischen Gewalttäter nach Bozen sei „in geschlossenen Kompanien“ erfolgt, welche ihre „drohend geschwungenen Mordwaffen“ offen zur Schau getragen hätten.

„Als sie … unter Drohrufen auf Bozen und auf die Deutschen mit hochgeschwungenen Keulen, Revolvern und Handgranaten die Straßen durchzogen, leisteten Karabinieri und konsigniertes Militär … den Salut, das heißt, sie grüßten die vorüberziehenden Apachen in reglementmäßiger Weise wie es vor offiziellen Institutionen geschieht.“

Der Überfall – 50 Schussverletzungen

Dann begann um 13 Uhr des 24. April 1921 der von den italienischen Behörden genehmigte Festumzug mit seinen Trachtengruppen durch Bozen. Wie die „Bozner Nachrichten“ am 27. April 1921 berichteten, war es

„ein rührend schönes Bild, als Männer und Frauen, Kinder und Greise im Farbenschmuck ihrer heimischen Festkleidung, blumengeschmückt mit lachenden Augen sich zum Zuge ordneten.“

Die Marlinger hatten eine eigene Trachten- und Musikgruppe für den Festumzug gestellt, in welcher der Lehrer Franz Innerhofer als Trommler mitging.

Der Festumzug führte durch die innere Stadt. Plötzlich drängten sich Faschisten in den Festumzug zwischen die Tiroler, die sich aber nicht provozieren ließen und ruhig weiterzogen. „Da ertönte plötzlich von einem Hause auf dem Obstmarkt ein schriller Pfiff,“ hieß es in dem Bericht der „Bozner Nachrichten“,

„gleich darauf explodierte eine Bombe und die Fascisten, die am Obstmarkt auf der Lauer lagen begannen nun wie Rasende die völlig wehrlose Bevölkerung zu massakrieren. Bomben wurden geworfen, blindlings wurde aus Revolvern und Schießstöcken in die Menge geschossen und mit Indianergeheul fielen die Rasenden mit ihren Totschlägern über Festzügler und Zuschauer ohne Unterschied des Alters und Geschlechtes her. Eine fürchterliche Panik entstand, die Leute stoben schreiend und hilferufend auseinander und hinterdrein stürmten pfeifend und brüllend, schießend und knittelschwingend wie losgelassene Teufel die traurigen Helden des Tages. An die fünfzig Schußverletzungen konnten bisher festgestellt werden und es ist geradezu ein unglaubliches Wunder zu nennen, daß der Tod keine schrecklichere Ernte gehalten hat.“

Bewaffnete Faschisten waren in den Festumzug eingedrungen und begannen auf ein Signal hin wie rasend Gewalttaten zu verüben.

53 Personen mussten im Spital und in häuslicher Pflege behandelt werden. (Eine namentliche Auflistung der Verletzten findet sich in der Broschüre „24. April 1921 – Der Bozner Blutsonntag“, Neumarkt a. d. Etsch 2011, S28f)

Die Ermordung Franz Innerhofers

Franz Innerhofer
Franz Innerhofer

Der Lehrer Franz Innerhofer hatte als Trommler der Musikkapelle Marling an dem Festumzug teilgenommen. Als er ermordet wurde, war er 36 Jahre alt.

„Und das alles geschah vor den Augen jener bewaffneten Hüter der staatlichen Ordnung“, hieß es in dem Bericht der „Bozner Nachrichten“ vom 27. April 1921. „Und dann geschah das Entsetzliche. Der Oberlehrer Franz Innerhofer aus Marling, der, von mehreren Mordbuben verfolgt, ein achtjähriges Knäblein retten wollte und sich in den Hof des Ansitzes Stillendorf flüchtete, wurde meuchlings aus teuflischer Mordlust erschossen. Die Kugel drang dem edlen Manne mitten ins Herz und eine junge Frau wurde zur Witwe, ein wenige Tage altes Kind zur Waise. … Die Regierung aber, die genau gewußt hat, was für Gäste der Eisenbahnzug aus dem Süden am Sonntag vormittags ausgespien hat, die Regierung … hat nichts getan, dieses bestellte Blutbad zu verhindern.“

Hans Theiner
Diesen Buben, den 8jährigen Hans Theiner aus Marling, hatte Franz Innerhofer vor den faschistischen Gewalttätern in Sicherheit gebracht. Hierbei wurde er im Eingang zu dem Ansitz Stillendorf neben der Herz Jesu-Kirche ermordet.

Carabinieri und italienisches Militär schützten und verabschiedeten die Gewalttäter

Die „Südtiroler Landeszeitung“ berichtete am 26. April 1921, dass es nach dem faschistischen Überfall zu Raufereien zwischen den Tätern und Deutschen gekommen war. Hierbei

„traten Militär und Karabinieri offenkundig für die Faschisten ein und verhafteten die Deutschen…. Besonders klar und kraß trat die Mitschuld der Behörde an den Taten der Bombenwerfer und Revolverhelden hervor, als diese nach der Bluttat auf den Bahnhof zogen und dort im Amtsgebäude (Hotel Viktoria) auf die Abfahrt des Zuges warteten. Die Mörder marschierten dann mit Gesang und Hohnrufen auf die Bevölkerung vollständig bewaffnet auf den Bahnhof, wobei Frauen und Kinder in rohester Weise bei Seite gestoßen wurden. Als sich an dem das Geleise absperrenden Planken (beim Frachtenmagazin) eine Menge von Leuten ansammelte … gingen die dahinter stehenden Faschisten mit Steinwürfen gegen die harmlosen Leute vor, ohne daß Militär oder Carabinieri sie auch nur gehindert hätten. Im Gegenteil: Augenzeugen haben gesehen, wie diese Sicherheitsorgane‘ mit Lachen den Gewalttaten zusahen.“

Auch die in Bozen erscheinende Zeitung „Der Tiroler“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 26. April 1921, was nach den Gewalttaten gegen die Festumzugsteilnehmer weiter geschah:

„Die Faschisten setzten sich vor dem Hotel (Anm.: Hotel Kaiserkrone) an die dort aufgestellten Tische, wo bereits Offiziere ihrer harrten. Ihre Waffen auf die Tische legend erzählten sie sich laut brüstend von ihren Verbrechen, und die Offiziere unterhielten sich aufs freundlichste mit den Kerlen.“

Ausschnitt aus dem Bericht der Bozener Zeitung „Der Tiroler“

„Der Tiroler“ berichtete weiter:

Als die Zeit gekommen war, daß die Faschistenbande wieder heimfahren wollte, zog sie unter dem ehrenden Geleite von Offizieren zum Bahnhofe, vor dem sie nochmals Aufstellung nahmen und Reden schwangen, die von nationalistischem Gehetz nur so sprühten. Endlich stiegen sie unter Geschrei in den Zug ein. Bei der Abfahrt ließen die Kerle nochmals ihrem Deutschenhasse die Zügel schießen, indem sie mit ihren Revolvern herumfeuerten, als ob es mit den bereits verübten Bluttaten noch immer nicht genug wäre. Bei dieser Schießerei wurde denn auch noch ein Mann getroffen, und zwar ein in den Überetscher Zug eingestiegenen Bauer namens Kofler aus Eppan. Die Kugel drang dem Manne durch den Hals. Es ist nur einem ganz besonderen Glück zuzuschreiben, daß das Projektil weder die Schlagader noch den Halswirbel traf. Aber trotzdem ist die Verletzung schwerer Natur. Endlich verließ der Schnellzug, in dem zwei Waggons von der Mordgesellschaft besetzt waren, die Station. Aber die Bande setzte die Schießerei aus den Waggonfenstern auch während des Ausfahrens aus der Station noch fort, bis die Bahnbrücke über den Eisack passiert war. Während die einen schossen, schwangen die anderen ihre Knüttel aus den Fenstern.“

„Des Totenopfers Heimfahrt“

Unter dieser Überschrift berichtete die „Südtiroler Landeszeitung“ am 27. April 1921 über die letzte Reise Franz Innerhofers:

„Der Tote lag in der städtischen Leichenkapelle aufgebahrt. Eine Fülle von Blumen hüllte den Sarg ein. … Pilgerzüge zu Tausenden besuchten den Märtyrer des Deutschtums.“

Am Nachmittag des 26. April 1921 erfolgte die Überführung des Toten auf den Friedhof seines Heimatortes Marling. Die „Südtiroler Landeszeitung“ berichtete, dass „eine ganz ungeheuerlich große Menschenmenge“ an dem Trauerzug teilnahm. „Im Laufe des Zuges werden es wohl leicht 10.000 Menschen gewesen sein.“

Der Trauerzug

In der ganzen Stadt Bozen hingen schwarze Trauerfahnen aus den Giebeln der Häuser. In Gries und in allen anderen Orten, durch welche sich der Trauerzug bewegte, läuteten die Kirchenglocken und „unabsehbare Menschenmassen“ erwiesen dem Toten die letzte Ehre. In den einzelnen Ortschaften waren bewaffnete Carabinieri und Militär mit Maschinengewehren zu sehen.

Die Beisetzung in Marling

Am Abend des 26. April 1921 wurde Franz Innerhofer im Marlinger Schulhaus aufgebahrt. Am nächsten Tag folgten „die Angehörigen und eine unabsehbare Menge von Leitragenden“ dem Sarg und nahmen an der Bestattungsfeier im Marlinger Friedhof teil, wie die „Südtiroler Landeszeitung“ vom 29. April 1921 berichtete. „Dann erklang mächtig und erhebend, von allen gesungen die erste Strophe des Andreas Hoferliedes in den glanzvollen Frühlingsmorgen hinaus, hinauf zu den beschneiten Firnen:

Es blutete der Brüder Herz,
Ganz Deutschland, auch, in Schmach und Schmerz,
Mit ihm sein Land Tirol!“

Der Weg in die Rechtlosigkeit

Am 25. April 1921 fand eine große Protestversammlung statt, die mitten in Bozen auf dem Waltherplatz hätte stattfinden sollen. Das passte jedoch den italienischen Behörden nicht. Unter dem Schutz einer Maschinengewehrabteilung räumten die Carabinieri den Platz und die Menschenmassen mussten auf den Viehmarktplatz ausweichen, wo die Ansprachen der Vertreter der verschiedenen Parteien gehalten wurden.

Wie die „Südtiroler Landeszeitung“ am 26. April 1921 berichtete, überwachte das italienische Militär die Veranstaltung und hatte vorsichtshalber sogar Artillerie auf dem Virgl postiert.

Die Südtiroler Presse berichtete ausführlich über die Protestversammlung und auch über die in verschiedenen Gemeinderäten beschlossenen Protestresolutionen.

Am 26. April 1921 berichtete die „Südtiroler Landeszeitung“, dass die italienische Staatsanwaltschaft einen Aufruf der Südtiroler Parteien über die blutigen Vorgänge des Sonntags in Bozen beschlagnahmt und dessen Veröffentlichung verboten habe.

Am 2. Mai 1921 wurden die Südtiroler Zeitungen „unter Androhung von Gewaltmaßnahmen im Falle der Verweigerung“ gezwungen, eine Kundmachung des italienischen Generalkommissariats zu veröffentlichen, in welcher es hieß, das die italienische Regierung keine offene oder versteckte „Hetze“ von politischen Parteiführern und Zeitungen „gegen das italienische Volk“ dulden und diese mit „Rücksichtslosigkeit“ verfolgen und „mit strengsten Strafen“ ahnden werde.

Die „Südtiroler Landeszeitung“ vom 2. Mai 1921 bezeichnete dies als „Maulkorb“. Nun wurde den Südtiroler klar, dass der vor ihnen liegende Weg bald in die absolute Rechtlosigkeit führen würde. Tatsächlich stand die Machtergreifung des Faschismus unmittelbar bevor, die dann im Oktober 1922 mit der Berufung Mussolinis zum Ministerpräsidenten durch den italienischen König erfolgen sollte. Nahezu alle Südtiroler Tageszeitungen mussten in der Folge ihr Erscheinen einstellen. Ihre kritischen Stimmen verstummten.




Wie des Opfertodes Franz Innerhofers bisher gedacht wurde

1971: Anbringung einer Gedenktafel am Ansitz Stillendorf

Das Gedenken an Franz Innerhofer in Südtirol

1971: Anbringung einer Gedenktafel am Ansitz Stillendorf – Gedenken in den folgenden Jahren

Im Jahre 1971 brachte der „Heimatschutzverein Bozen“ am Tatort, in dem Hausflur des Ansitzes Stillendorf in Bozen, eine Gedenktafel an. Seitdem fanden dort immer wieder Gedenkfeiern statt.

Schützen gedachten am 24. April 2003 vor dem Ansitz Stillendorf in Bozen des ermordeten Marlinger Lehrers Franz Innerhofer.

1996: Schützen forderten Umbenennung des Bozner „Siegesplatzes“ in „Franz Innerhofer Platz“

Am 24. April 1996 versammelten sich an die 1000 Schützen aus Süd-, Nord-, und Welschtirol vor dem Ansitz Stillendorf in Bozen und gedachten dort des Ermordeten. Anschließend zogen die Schützen unter wütenden Schreien einiger hundert Neofaschisten zum „Siegesplatz“ vor dem faschistischen „Siegesdenkmal“. Dort gedachten sie ihres Landsmannes Innerhofer und aller Opfer des Faschismus. Sie forderten die Umbenennung des Platzes in „Franz Innerhofer Platz“. An dem Schutzgitter vor dem Faschistendenkmal brachten sie ein diesbezügliches Schild an.

Nach dem Abzug der Schützen wurde diese Tafel von den italienischen Nationalisten in blinder Wut zerstört.

2011: Innerhofer Gedenken in Marling – Altlandeshauptmann Wendelin Weingartner für das Selbstbestimmungsrecht

Am 16. April 2011 fand in Marling eine würdige Gedenkfeier für Franz Innerhofer statt, an der mehr als 500 Menschen teilnahmen. Sein Todestag jährte sich in diesem Jahr zum 90. Male. Zur Feier geladen hatte die Schützenkompanie und die Gemeindeverwaltung von Marling sowie der Südtiroler Schützenbund.

Pfarrer Ignaz Eschgfäller zelebrierte eine Gedenkmesse, die von den Musikkapellen von Marling und St. Walburg musikalisch gestaltet wurde.

Als Ehrengäste sah man die Tochter von Franz Innerhofer, die bekannte Mundartdichterin Maridl Innerhofer, den Nordtiroler Landeshauptmann a.D. Wendelin Weingartner, den SVP-Kammerabgeordneten Karl Zeller sowie die freiheitlichen Landtagsabgeordneten Ulli Mair und Pius Leitner und Eva Klotz (Süd-Tiroler Freiheit).

Der Nordtiroler Altlandeshauptmann Wendelin Weingartner hielt die Gedenkrede

Wendelin Weingartner trat in seiner Rede offen für die Selbstbestimmung ein. „Südtirol hat sich im Haus Italien mittlerweile ein wohliges Zimmer eingerichtet“, sagte Weingartner. Das ändere aber nichts daran, dass „das Haus, in dem sich dieses Zimmer befindet, eigentlich das falsche ist.“ sei. „Vielleicht“, so fuhr Weingartner unter lautem Applaus fort, „vielleicht öffnet sich irgendwann ein Fenster oder eine Tür, durch die Südtirol dieses Haus verlassen könnte“.

Die Dichterin Maridl Innerhofer, der Nordtiroler Altlandeshauptmann Wendelin Weigartner, der Landeskommandant des Südtiroler Schützenbundes Paul Bacher und zahlreiche andere Teilnehmer besuchten nach der Feier das Grab Innerhofers.

2011: „Franz Innerhofer Platz“ in Bozen

Franz Innerhofers Tochter
Die Tochter Franz Innerhofers, Maridl Innerhofer, wird von den Schützen herzlich auf dem neuen „Franz Innerhofer Platz“ in Bozen begrüßt.

Die Aktion der Schützen des Jahres 1996 und der ständige politische Druck auf die Bozner Stadtregierung führte letztendlich zu einem Erfolg. Zwar war die italienisch dominierte Stadt Bozen nicht bereit, den Namen des „Siegesplatzes“ zu ändern, jedoch wurde einer kleinen Freifläche vor der Universität der Name „Franz Innerhofer Platz“ verliehen. Am 25. April 2011 wurde in Anwesenheit der der Tochter von Franz Innerhofer, Maridl Innerhofer, des Bürgermeisters von Bozen, Luigi Spagnolli, des Bürgermeisters von Marling und einer Abordnung der Bozner Schützen unter der Teilnahme zahlreicher Gäste die Platzbenennung vorgenommen

Das Gedenken in Nordtirol

1931: Der unerwünschte Gedenkstein in Innsbruck

Die Witwe Innerhofer mit Tochter im Jahre 1931

Der von 1919 bis 1938 bestehende „Andreas Hofer-Bund für Tirol“ war eine patriotische Vereinigung, der auch namhafte katholische Geistliche angehörten und dessen Ziel die Wiedervereinigung Tirols war. Im Jahr 1931, zehn Jahre nach der Mordtat, ließ der Bund in Innsbruck auf dem Rennweg an der Hofgarten-Mauer eine Gedenktafel für Franz Innerhofer anbringen und in Anwesenheit des Bürgermeisters und Vizebürgermeisters sowie zahlreicher anderer Vertreter des öffentlichen Lebens einweihen. Der Witwe und der Tochter von Franz Innerhofer war die Teilnahme an der Gedenkfeier nicht möglich, da Italien ihnen die Ausstellung von Reisepässen verweigerte.

Die Gedenktafel des Jahres 1931

1931 kamen heimlich andere Verwandte Franz Innerhofers nach Innsbruck, um die Gedenktafel zu sehen

Das Regime des österreichischen Ständestaates wagte es trotz der Freundschaft zu dem faschistischen Diktator Mussolini nicht, diese Tafel zu entfernen. Im Jahre 1938 war das nationalsozialistische Regime weniger zurückhaltend. Man riss die Hofgarten-Mauer ab und entsorgte die Gedenktafel in das Depot des Volkskunstmuseums in Innsbruck. Die Tafel stellte schließlich eine Beleidigung des Hitler-Freundes Mussolini dar. Der „Andreas Hofer-Bund für Tirol“ wurde behördlich aufgelöst.




Der christliche Opfertod des Franz Innerhofer und die ideologische Verwirrung der Diözese Innsbruck

Ein Briefwechsel

Gebet für die faschistischen Opfer sowie Segnung des Denkmals und der Gläubigen verweigert

Anfang April 2017 versuchte Alois Wechselberger MAS aus Schwaz in Nordtirol, in Absprache mit dem „Andreas Hofer-Bund“, einen Beitrag zur Wiedererrichtung der Gedenktafel für den 1921 von den Faschisten in Bozen ermordeten Marlinger Lehrer Franz Innerhofer zu leisten.

Er richtete per Email die Bitte an den Ortspfarrer von Amras, Mag. Busskamp, im Rahmen der Denkmaleinweihung ein Gebet für die Tiroler Opfer des Faschismus zu verrichten und das Denkmal für Franz Innerhofer sowie die anwesenden Gläubigen zu segnen.

Dieses Schreiben ist hier wiedergegeben:

Sehr geehrter Herr Pfarrer Busskamp,

 ich darf meine Email-Anfrage vom 10. April 2017 nochmals in Erinnerung rufen.

Es geht um die Einweihung des Franz Innerhofer-Denkmals am Tummelplatz, am Sa., 22.04.2017, 15:00 Uhr. Franz Innerhofer war das erste Tiroler Opfer des Faschismus. Gerade in Zeiten wie diesen – wo Links- und Rechtsfaschismus, Gottesfeindlichkeit und Egomanie anwachsen – sind Menschen wie Innerhofer wichtige Vorbilder.

Ich wäre Ihnen für eine Antwort dankbar, insbesondere um eine Zusage.
Falls Sie die Segnung verweigern, bitte ich um ebenso dringende Mitteilung. In diesem Fall müssten wir auf den Segen durch einen Geistlichen einer anderen Religionsgemeinschaft zurückgreifen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Alois Wechselberger, MAS

A-6130 Schwaz i.T, [A-6275 Stumm i.Z.]

Pfarrer Busskamp verweigerte nach mehrmaliger Nachfrage sein Kommen mit der schlichten Mitteilung, er komme nicht. Ohne Abgabe einer Erklärung!

Dieses Schreiben ist hier wiedergegeben:

Sehr geehrter Herr Wechselberger!

Ich werde nicht kommen.
Ihnen wünsche ich ein frohes und gesegnetes Osterfest in der Freude unseres auferstandenen Herrn Jesus Christus.

Ihr Pfr. Busskamp

Pfarrer MMag. Patrick Christof Busskamp OPraem
Pfarre Mariä Himmelfahrt Amras
Kirchsteig 9
A – 6020 Innsbruck

Daraufhin richtete Wechselberger am 12. April 2017 einen Brief an die Diözese Innsbruck und bat darum, dass ein anderer Priester die Segnung vornehmen könne.

Am 20. April 2017 ließ der Diözesanadministrator Monsignore Mag. Jakob Bürgler dem Antragsteller Alois Wechselberger eine theologisch mehr als seltsame Antwort zuteilwerden, in welcher dessen Bitte verweigert wurde.

Dieses Schreiben ist hier wiedergegeben:

Antwortschreiben der Diözese, Franz Innerhofer

In diesem Schreiben verkündet Monsignore Bürgler, dass die höchste Form des Segens die Segnung der Verfolger sei, die man nicht verurteilen oder schelten, sondern nur segnen solle.

Der Monsignore teilte mit, er bete darum, dass den Denkmalerrichtern die „Gabe der Feindesliebe“ geschenkt werde.

Den Ausführungen des Innsbrucker Diözesanadministrators zufolge hätten somit jene Nordtiroler Priester, die schon im früheren „Andreas Hofer-Bund“ tätig gewesen waren und jene Südtiroler Priester, welche in den letzten Jahrzehnten auf Innerhofer-Gedächtnisveranstaltungen Gebete gesprochen, Messen gelesen und Segnungen vorgenommen hatte, gegen den christlichen Glauben gesündigt.

Nun handelt es sich bei der Innerhofer-Gedenktafel aber um nichts anderes, als dass eines Mannes gedacht wird, der in christlicher Nächstenliebe sein Leben geopfert hat, um ein unschuldiges Kind vor Mördern zu retten. Hier wird eines selbstlosen Menschen gedacht, der sein höchstes Opfer erbracht hat.

Das hat jedenfalls nichts mit von dem Herrn Administrator erwähnten „Rachegelüsten und Revanchedenken“ zu tun.

Man darf aber sicher sein, dass Monsignore Bürgler es wohl kaum wagen würde, der jüdischen Gemeinde in Österreich oder anderen Opfern des Nationalsozialismus den abstrusen Ratschlag zu geben, auf die öffentliche Erinnerung an die Verfolgten und Ermordeten zu verzichten, und ausschließlich die Mörder zu segnen.

Alois Wechselberger antwortete dem Diözesanadministrator in sehr höflicher, aber klarer Weise:

Alois Wechselberger




Dokumentation: Tirol als Kernland deutscher Kultur

Blick über das Etschtal

Das verbissene Bemühen italienischer Regierungskreise und Parteien, die von dem Faschisten Ettore Tolomei erfundenen italienischen Orts- und Flurnamen womöglich in vollem Umfang als amtlich gültige Bezeichnungen beizubehalten, veranlasste den „Südtiroler Heimatbund“ (SHB), auf seiner Internetseite nachstehenden Beitrag zu veröffentlichen, den der SID hiermit dankend übernimmt:

Tirol – eine Wiege deutscher Kultur

von Hans Fingeller

Aquila Tirolensis
Der „Aquila Tirolensis“, eine aus dem Jahre 1620 stammende und von Matthias Burglechner angefertigte Karte Tirols in der Form des Tiroler Adlers.

Ein Rückblick in die Besiedlungsgeschichte

In mehreren Orten Tirols sind Gräberfunde aus der Völkerwanderungszeit gemacht worden, welche die germanische Landnahme jener Zeit belegen. In diese Periode der Geschichte des mittleren Inntals weist ein schönes Fundstück aus der Zeit des ausgehenden 6. Jahrhunderts, welches bei Aushubarbeiten im Bereich der alten Weerberger Kirche 1959 freigelegt wurde.

SchmuicknadelEs handelt sich um eine 15 cm lange bronzene Schmucknadel, deren oberes Endes einen Vogel darstellt (Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum).

germanische Fibel In Naturns wurde eine germanische Fibel aus dem 7. Jahrhundert gefunden. Zahlreiche weitere Grabungsfunde aus germanischer Zeit ließen sich als Zeugen der geschichtlichen Entwicklung hier noch anführen.

Ab dem ausgehenden 5. Jahrhundert nach Christi hatte der Tiroler Raum die Landnahme durch die germanischen Völkerschaften der Ostgoten, der Langobarden, Alemannen und Bajuwaren erlebt, welche eine dünne rätoromanische Bevölkerungsschicht vorfanden, sich an deren Seite niederließen und durch große Rodungen neuen Siedlungsraum schufen.

(Aus „Tiroler Schützenzeitung“, Festausgabe 1984)

Bis in hohe Berglagen wurde in Jahrhunderte währender Arbeit vieler Generationen eine einzigartige Kulturlandschaft geschaffen

Die Rätoromanen wurden nicht vertrieben oder ausgerottet. Sie verschmolzen allmählich mit den Germanen und nahmen deren Sprache an. Im Gadertal, im Grödental, in Buchenstein und im Fassa- und Fleimstal erhielten sich geschlossene ladinische Siedlungsgebiete, in denen die ladinische Kultur und Sprache bewahrt wurde.

In der gesamten Tiroler Geschichte wurde seitens der deutschen Mehrheit nie der Versuch gemacht, die Ladiner mit Zwang ihres Volkstums zu berauben.

Die ersten Italiener wanderten erst im 13. und 14. Jahrhundert in die Stadt Trient und in das übrige spätere Welschtirol ein. Die spätere Italianisierung erfolgt im Süden zunächst im 15.Jahrhundert unter der Herrschaft der Venezianer, die 100 Jahre lang Arch (Arco), Reif (Riva) am Gardasee und das Lagertal (Etschtal) einschließlich Rovreit (Rovereto) beherrschen.

(Aus: Bernhard Wurzer: „Die deutschen Sprachinseln in Oberitalien“, Bozen 1983)

Ab der Zeit der Reformation berief der Bischof von Trient keine deutschen Priester mehr. Dadurch sollte die Einschleppung des protestantischen Virus vermieden werden. Um die Reinheit des katholischen Glaubens zu erhalten, wurden italienische Priester, die nicht Deutsch verstanden, eingestellt. Diese predigten natürlich nur in italienischer Sprache.
Nun ermahnten katholische Geistliche das Landvolk von der Kanzel herab, nicht „barbarisch“, nämlich deutsch, sondern italienisch zu sprechen.

Um 1500 stellte sich die Besiedlung des Tiroler Raumes einschließlich Welschtirols so dar:

(Aus: Wilhelm Romeder: „Die ehemalige Ausdehnung des Deutschtums in den italienisch-sprachigen Bezirken Tirols“, Sonderabdruck aus dem Tiroler Volksbundkalender, Innsbruck 1908)

In den Städten wurde unter dem Einfluss des Humanismus und der Renaissance Italienisch zur Sprache der Gebildeten. In den Taufbüchern wurden zunehmend die deutschen und ladinischen Namen italianisiert.

An Stelle der deutschen und ladinischen Ortsnamen wurden im damaligen „Südtirol“, worunter man das „Welschtirol“ unterhalb der Salurner Klause verstand, nun auch zunehmend italianisierte Formen verwendet.

In der napoleonischen Zeit von 1805 bis 1814 wurde Welschtirol mit Trient an das italienische Königreich angeschlossen. Hand in Hand damit ging ein Massenzuzug verarmter Italiener aus dem Süden in diese reiche nördliche Provinz. Auch nach der Wiedervereinigung Tirols sollte dieser auf sozialen Verhältnissen beruhende Zuzug aus dem Süden anhalten.

Links: Der junge Johann Wolfgang von Goethe auf einem Portrait, welches während seiner Italienreise gemalt wurde. Rechts: Die Burg von Rovereto im unteren Etschtal, südlich von Trient. Erst hier erlebte Goethe den Übergang vom deutschen zum italienischen Sprachgebrauch.

1829 veröffentlichte Johann Wolfgang von Goethe das Tagebuch seiner Italienreise von 1786. Erst in Rovereto, bereits südlich von Trient, stellte er den Übergang vom deutschen zum italienischen Sprachgebrauch fest. Er berichtete: „Hier bin ich nun in Rovereto, wo die Sprache sich abschneidet; obenherein schwankt es noch immer vom Deutschen zum Italienischen. Nun hatte ich zum erstenmal stockwelschen Postillon, der Wirt spricht kein Deutsch, und ich muß nun meine Sprachkünste versuchen.“

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts trat dann an die Stelle der ursprünglichen gegenreformatorischen Bestrebungen ein erwachender italienischer Nationalismus. Dieser äußerte sich in Welschtirol in zielgerichteten, teilweise auch vom italienischen Klerus unterstützten Maßnahmen der Italianisierung.

Von der Tiroler Freiheit

Zur Kulturgeschichte Tirols gehört auch die Entwicklung der Tiroler Freiheitsrechte. Um 1230 bauten die Grafen von Vintschgau oberhalb von Meran das Schloss Tirol und nannten sich ab nun Grafen von Tirol.

Schloss Tirol oberhalb von Meran

Als Meinhard II. die Grafschaften an Etsch, Eisack, Rienz und Inn vereinigte, ließ er die Zustimmung der Volksvertretungen in diesen Grafschaften einholen. So wurde Tirol durch Selbstbestimmung geeinigt.

Die Gemeindefreiheit blieb in Tirol erhalten. Zahllose Rechtsurkunden aus dem 13. Jahrhundert bezeugen, daß die Tiroler Talschaften ihre Angelegenheiten auf jährlichen Bauernversammlungen selbst ordneten. Den Rechten der Grundherrschaft traten hier frühzeitig Selbstverwaltungsrechte der Gemeinden zur Seite.

In Tirol war es zudem frühzeitig zur Ablösung der Frondienste auf den landesfürstlichen Burgen und Meierhöfen gekommen, sodass die Leibeigenschaft so selten geworden war, daß im 15. Jahrhundert die Reste der landesfürstlichen Eigenleute mit einem Federstrich entlassen werden konnten. Zudem bildete sich ein ausgezeichnetes erbliches bäuerliches Besitzrecht heraus. Auch dieses ist ein wesentliches Element der Tiroler Freiheit.

1254 wurde erstmals die „Herrschaft des Grafen von Tirol“ erwähnt, die nun vom Inntal bis zum Gardasee und vom Unterengaddin bis an die Kärntner Grenze reichte.

Von 1271 datiert die urkundliche Erwähnung der „Grafschaft und Herrschaft Tirol“. Der Name der Stammburg oberhalb von Meran und das Zeichen der Grafen von Tirol, der rote Adler, waren zu Namen und Wappen des Landes geworden, welches von Rudolf von Habsburg zur reichsunmittelbaren „gefürsteten Grafschaft“ erhoben wurde.

Die Zenoburg oberhalb von Meran auf einer alten Postkarte

Bild links: Der Tiroler Adler, den Meinhard II. in der Schlosskapelle der Zenoburg bei Meran anbringen ließ. Bild rechts: Der Tiroler Adler in einem Fresko auf Schloss

Der Tiroler Adler auf der ältesten Schützenfahne Tirols, der aus dem 15. Jahrhundert stammenden Fahne des Aufgebots der Schwazer Bergknappen

1293 erließ Meinhard II. in Anwesenheit der Edlen, der Grundherren, Dienstmannen, Bürger und Bauern eine Gerichtsordnung für die Grafschaft Bozen, welche die erste schriftliche Äußerung der Vertretung des Gesamtvolkes darstellte.

Als 1335 der Herzog und Graf Heinrich starb und seine Tochter Margarete (genannt Margarete Maultasch) das Erbe antrat, standen ihr die Landstände zur Seite. Es wurde zwischen ihr und „allen Landleuten, Edlen und Unedlen gemeiniglich jeden Standes einmütig und aus freiem Willen“ ein Vertrag geschlossen, in dem sie sich gegenseitig Hilfe zur Aufrechterhaltung der räumlichen Unversehrtheit des Landes versprachen.

1342 heiratete Margarete den Markgrafen Ludwig von Brandenburg, der nun Landesfürst wurde. Er versprach im „Großen Tiroler Freiheitsbrief“, dass ohne Zustimmung der Stände keine neuen Steuern erhoben und keine neuen Gesetze zu erlassen würden.

Dieser Freiheitsbrief richtet sich an das gesamte Volk in Tirol, an alle „Edelleute, alle Gotteshäuser, alle Städte, Dörfer und Märkte und alle Leute, edel und unedel, reich und arm, wie sie geheißen und wo sie gesessen sind in der Grafschaft Tirol.“

Dieser Freiheitsbrief ist die älteste Tiroler Landesverfassung.

Mit dem Freiheitsbrief wurde das gesamte Volk in Tirol zum Träger der politischen Rechte und Freiheiten erklärt und seine Gesetzgebungsgewalt und seine Mitbestimmung an der Regierung wurden damit verankert.

Die Täler und Gerichte waren in der Folge auf den Landesversammlungen vertreten und übten ihre Rechte durch gewählte Boten aus, die durch Vollmachtbriefe beglaubigt waren.

1363 übertrug Margarete Maultasch mit Zustimmung der Landstände die Grafschaft Tirol an Herzog Rudolf von Österreich, nachdem ihr Gemahl und ihr kaum zwanzigjähriger Sohn gestorben waren..

Rudolf IV., genannt „der Stifter“, bestätigte die Freiheitsrechte der Tiroler. 1404 erließ Herzog Leopold IV. von Österreich eine Landesverordnung für Tirol, in welcher er die Tiroler Freiheiten bestätigte und die Stellung des 4. Standes, der Bauern, weiter stärkte. Die Bauern und die Grundherren wurden vor dem landesfürstlichen Gericht gleichgestellt, den Grundherren wurde die Ausbildung einer obrigkeitlichen Gewalt verwehrt.

Dadurch und durch ihre Rechte in der Landstandschaft hatten die Bauern in Tirol eine Stellung erlangt wie in keinem anderen deutschen Land.

1406 gaben die Herzöge Leopold IV. und Friedrich IV. von Österreich Tirol eine neue Landesordnung, welche die Freiheiten von 1342 bestätigte und erweiterte. Es durfte kein Landesangehöriger seinem ordentlichen Richter entzogen werden     und selbst der Landesfürst durfte in den Gang von Gerichtsverhandlungen nicht eingreifen, weder zum Vorteil noch zum Nachteil einer Person.

1483 – Tiroler Boden macht frei: Die Regierung des Erzherzogs Siegmund erklärte, daß Tirol ein gefürstetes freies Land sei, in welchem jeder Einwanderer frei werde, auch wenn er früher leibeigen gewesen war.

Durch das Tiroler Landlibell des Kaisers Maximilian I. von 1511, welches auf der Landesordnung von 1406 fußte, wurde die Landesverteidigung auf eine allgemeine gesetzliche Grundlage gestellt. Es regelte die Landesverteidigung durch den Landsturm. Die Tiroler hatten das Recht, Waffen zu tragen und mussten ihre Heimat nur innerhalb der Landesgrenzen verteidigen.

Das Landlibell von 1511

Die Tiroler Freiheit und Wehrhaftigkeit hat somit sehr alte Wurzeln. Sie hat durch die Jahrhunderte das Land geschützt. Die Jahre 1796/97 und 1809 sollten durch den Opfermut der freien Tiroler das Bewusstsein kommender Generationen mit Wucht prägen.

Plakat aus dem Jahre 1909, als man in Tirol das hundertjährige Gedenken an den Freiheitskampf von 1809 beging.

Auch wenn im Jahre 1915 die alte Wehrverfassung nicht mehr bestand, so äußerte sich auch hier in der höchsten Not des Landes der Freiheitswille der Tiroler ein weiteres Mal auf eindrucksvolle Weise. Als Italien unter Bruch des Bündnisses angriff und nach Tirol eindringen wollte, eilten die für den regulären Kriegsdienst zu jungen und die zu alten Tiroler Standschützen zu den Waffen.

Innsbrucker Standschützen

Postkarte der Bozener Standschützen: Der Sohn nimmt Abschied von seinem Vater.

Die Standschützen hielten ihre Stellungen bis zum letzten Tage und wehrten den Feind ab. Dann brach die alte und ruhmreiche Monarchie aus innerer Erschöpfung zusammen und das Land war dem Feind preisgegeben.

Auch die Welschtiroler hatten alles für die Heimat gegeben. Etwa 11.500 von ihnen hatten ihr Leben für Tirol und Österreich geopfert.

Feldpostkarte des Welschtiroler Standschützen Giacomo Depaul von der Standschützen-Kompanie Campitello

Es ist bezeichnend, dass sowohl das deutsch-ladinische Südtirol wie auch Welschtirol, das heutige Trentino, ohne Volksabstimmung zu Italien geschlagen wurde, da man in Rom einen für Italien negativen Wahlausgang gefürchtet hatte.

Der Widerstandsgeist, welcher die Landesverteidiger beseelt hatte, ging aber auch während der drückenden Faschistenzeit nicht verloren. Heute sind die Schützenkompanien des Südtiroler Schützenbundes die Bewahrer dieser Tradition und sie sind Garanten dafür, daß der Freiheitsgedanke im südlichen Tirol nicht verloren geht.

Das „Deutschtum“ als kulturelle Klammer des heutigen Südtirols

Wenn wir den Begriff des „Deutschtums“ als die gemeinsame kulturelle Klammer definieren, die das gesamte, aus verschiedenen germanischen Stämmen und Teilen vorgermanischer keltischer, illyrischer, rätoromanischer und slawischer Bevölkerung entstandene deutsche Volk umschließt, dann können wir feststellen, daß Tirol und vor allem der Raum des heutigen Südtirols – des Landes zwischen Brenner und Salurner Klause – eine bedeutende Wiege dieser Kultur war.

Das Innicher Evangeliar

Besonders augenfällig wird dies, wenn wir die frühe deutsche Literatur im deutschtiroler und ehemals auch erheblich germanisch mitgeprägten welschtiroler Raum betrachten.

Bereits im 8. und 9. Jahrhundert, also vor der Zeit Karls des Großen, herrschte im langobardisch-bayerischen Kulturkreis ein reges Geistesleben, von welchem unermessliche Wirkungen für den gesamten deutschen Sprachraum ausgingen. Die frühe klösterliche Kulturarbeit brachte vor allem Werke in lateinischer Sprache hervor, wie das etwa um 800 entstandene Innicher Evangeliar.

Ein dem aus Meran stammenden und am langobardischen Hof in Pavia in den Künsten und Wissenschaften ausgebildeten Freisinger Bischofs Arbeo zugeschriebenes herausragendes Werk steht am Beginn jeglicher deutscher Literatur. Es handelt sich um das Mitte des 8. Jahrhunderts entstandene erste deutsche Buch, den „Abrogans“. Es handelt sich um ein althochdeutsch-lateinisches Wörterbuch, welches 3.670 volkssprachliche Wörter umfasst. Damit wurde dem deutschen Volk der Weg zur Schriftsprache und zur Entwicklung einer eigenständigen Literatur gebahnt.

Die erste Seite der in der Stiftsbibliothek in St. Gallen (cod. 911) in der Schweiz aufbewahrten Ausgabe des „Abrogans“.

Ein anderer Zweig der Literatur, die Heldendichtung, sollte Jahrhunderte lang die deutsche Literatur befruchten. Die Heldenlieder der Langobarden, Franken und Ostgoten wurden von den Bayern übernommen und weiter erzählt und gesungen.

Das älteste auf uns gekommene althochdeutsche Heldenlied, das aus dem Sagenkreis um Dietrich von Bern stammende Hildebrandslied, ist nach dem Urteil der Sprachforscher im langobardischen Gebiet südlich des Brenner, entstanden und fand in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts seinen Weg in das bairische Gebiet.

Die erste Seite des Hildebrandlieds (Universitätsbibliothek Kassel)

Aus Südtirol stammen mehrere Handschriften des Nibelungenliedes, die bekannteste ist die aus Schloss Obermontani im Vinschgau.

Ein Blatt aus der von Schloss Obermontani im Vinschgau stammenden Niederschrift des Nibelungenliedes

Es ist vor allem der Sagenkreis um Dietrich von Bern – König Theoderich von Verona – der in den Sagen und Heldenliedern seinen Niederschlag gefunden hat und der die heranwachsende Jugend im ganzen deutschen Kulturraum bis in unsere Tage hinein in Bann gezogen hatte, bevor diese Heldendichtung durch die Erzeugnisse des Walt Disney-Imperiums und ähnlicher Unterhaltungsindustrien abgelöst wurde.

In die deutschen Heldenlieder fand auch das Kulturgut der Rätoromanen, der späteren Ladiner, Eingang. Die Epen von König Laurin und seinem Zaubergarten sowie die Sagen und Legenden von verwunschenen Frauen, Zwergen, Riesen und ihren in kristallenen Berghöhlen verborgenen Schätzen gehören dazu.

Eine der wertvollsten Niederschriften ist das Ambraser Heldenbuch, eine aus dem 12. Jahrhundert stammende handschriftliche Sammlung mittelalterlicher Heldenepen und höfischer Texte. Benannt ist es nach seinem früheren Aufbewahrungsort, Schloss Ambras bei Innsbruck. Heute befindet es sich in der Österreichischen Nationalbibliothek in Wien.

Aus dem Ambraser Heldenbuch

Der Zöllner Hans Ried in Bozen hatte im Aufträge Kaiser Maximilians I. am Anfang des 16. Jahrhunderts die im Volke noch erzählten Heldenlieder und eine beträchtliche Anzahl anderer Epen und Minnedichtungen niedergeschrieben. Das Ambraser Heldenbuch ist „eines der größten und kostbarsten Denkmäler der deutschen Literatur geworden; denn es enthält als Kernstück die älteste Aufzeichnung des nach dem Nibelungenliede bedeutendsten alten deutschen Heldenepos: das Gudrunepos.“ So urteilte die Südtiroler Tagezeitung „Dolomiten“ in einem kulturgeschichtlichen Beitrag am 20. Jänner 1954.

Unter südtirolischen Minnesängern ist vor allem Herr Walther von der Vogelweide zu nennen, dessen tirolische Abkunft zwar nicht verbürgt ist, der jedoch in Tirol gelebt und gedichtet hat.

Walter von der Vogelweide

Links: Bild des Minnesängers Walther von der Vogelweide aus der Manessischen Handschrift (Universitätsbibliothek Heidelberg)  Rechts: Der Tiroler Minnesäng er Leutold von Säben in einer Miniatur der „Manessischen Liederhandschrift“

Einen wesentlichen Beitrag zur frühesten deutschen Geschichtsschreibung hat der langobardische Gelehrte Paulus Diaconus geleistet, der in seiner im 8. Jahrhundert verfassten „Historia gentis Langobardorum“ nicht nur geschichtliche Daten festhielt, sondern auch den Schatz der langobardischen Sagen und volkstümlichen Überlieferungen rettete und an die Nachwelt weitergab.

Eine Seite aus der „Historia gentis Langobardorum“

In Südtirol finden wir auch einen frühen Beginn deutschen Theaterwesens, wie die im Kloster Neustift aufgefundenen und aus dem Jahre 1391 datierenden Handschriften des Osterspieles, des Fronleichnamspieles und der Himmelfahrt Mariens sowie die überlieferten Passionsspiele und Fastnachtsspiele – als Vorläufer der weltlichen Komödien – beweisen.

Allein die Betrachtung der frühen deutschen Literatur zeigt uns, daß vor allem das südliche Tirol ein Kernland deutscher Kultur und nicht eine unbedeutende Randprovinz ist, deren Verlust als unbedeutend abgetan werden könnte.

Frühe Kunstdenkmäler

Im Vinschgau finden sich wertvolle Kunstdenkmäler , die noch aus der Zeit der Zugehörigkeit zum Frankenreich (ab dem 6. Jh.) stammen. Die nachfolgende Periode des frühen bairischen Christentums ist durch eine Reihe von Kirchen vertreten, deren Architektur als Stil angelsächsischer Mission gilt (auch die Kirchenpatrone weisen in das frühe Mittelalter). Zu nennen sind hier die Prokuluskirche in Naturns (um 770 errichtet), die Stefanskirchen in Obermontani und Marienberg sowie die Kirche des hl. Sisinius von Laas.

Die Prokuluskirche in Naturns

Die in der Prokuluskirche befindlichen Fresken dürften um 800 unter dem Einfluss der irischen Buchmalerei entstanden sein. Dieses Bild zeigt die Flucht des Hl. Prokulus aus Verona.

Die Kirche des hl. Prokulus (Bischof von Konstantinopel) stellt ein besonderes Kleinod dar: Die Innenarchitektur zeigt sich noch unverändert mit kleinen rechteckigen Fenstern, gewölbtem Chor, einem Rundbogen und einer flachen Decke aus Holz. Beachtenswert ist der Freskenschmuck. Die Kirche besitzt die ältesten Wandgemälde des deutschen Kulturbodens. Sie wurden 1912 entdeckt und zehn Jahre später von Malschichten späteren Datums frei gelegt.

Herausragende Beispiele für karolingische Malerei (um 800) finden wir in den ausdrucksstarken Stifterfiguren in St. Benedikt in Mals im Vinschgau. Diese Kirche ist eine der ältesten bis heute erhaltenen Kirchen Europas aus dem 8. Jh. n. Chr..

Das Kirchlein St. Benedikt bei Mals im Vinschgau

Links: Ein fränkischer Grundherr in karlingischer Hoftracht. Rechts: Eine der beiden Stifterfiguren.

Sie birgt in ihrem Inneren karolingische Wandmalereien, die zu den ältesten Fresken Westeuropas zählen und stellt damit ein karolingisches Gesamtkunstwerk dar. Einzigartig ist die Darstellung eines fränkischen Grundherrn jener Zeit in karolingischer Hoftracht, welcher ein mit Bändern umwickeltes Schwert in seinen Händen hält. Das Bildnis dürfte das einzige bisher bekannte Monumentalgemälde eines fränkischen Edelmannes sein.

Auf dem am Eingang zum Sarntal gelegenen Schloss Runkelstein bei Bozen finden sich herrliche Fresken, die wie ein Bilderbuch Einblick in das höfische Leben des Mittelalters geben.

Fresken auf Schloss Runkelstein

Alle diese Beispiele sind nur ein kleiner Ausschnitt aus der reichen Fülle kultureller Überlieferungen Tirols von der Zeit der Völkerwanderung an bis in das hohe Mittelalter.

Sie zeigen, dass Tirol eine der ältesten Wiegen deutscher Kultur darstellt und dass Südtirol ein Herzstück dieser Kulturlandschaft ist.

Vor dem Hintergrund dieser viele Jahrhunderte langen kulturellen Entwicklung entlarvt sich das Projekt des Faschisten Tolomei, das Land mit erfundenen italienischen Namen zu überziehen, als lächerliche Posse, die Verachtung verdient und nicht akzeptiert werden kann.