Der Südtiroler Landeshauptmann fährt die Autonomie gegen die Wand

Landeshauptmann Arno Kompatscher – die Stimme Roms in Bozen

Welcher „Teufel“ reitet einen Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP), in allen Fragen Rom entgegen zu kommen und dabei die eigene Landesautonomie gegen die Wand zu fahren?

Diese Frage stellen sich in Südtirol immer mehr Menschen und zwar nicht nur die Anhänger der Oppositionsparteien. Gegen den Kurs Kompatschers begehren auch die Altmandatare der „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) auf, einschließlich des ehemaligen Landeshauptmannes Luis Durnwalder. Sie haben dem eigenen „Parteifreund“ offen den Kampf angesagt.

Es geht um die staatliche Verfassungsreform

Am 4. Dezember 2016 findet in Italien ein Referendum über eine zentralistische Verfassungsreform statt, welche die Rechte der Regionen und Provinzen einengt und zum Großteil abschafft. Italien wird ein zentralistischer Einheitsstaat.

Im Vorfeld haben die amtierenden parlamentarischen Mandatare der SVP in Parteigehorsam bereits in beiden Kammern des römischen Parlaments ihre Zustimmung erteilt. Das alles ohne Befassung des Südtiroler Landtags und ohne eine vorangegangene Volksbefragung in Südtirol.

Nun  soll nach dem Willen der zentralistisch agierenden Regierung Renzi das gesamte Staatsvolk des Stiefels seine Zustimmung geben und damit haben auch die Südtiroler abzustimmen.

Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in Bozen offen als die Stimme Roms auftritt, hat bereits seine Landsleute aufgefordert, für den neuen zentralistischen Verfassungsentwurf mit „Ja“ zu stimmen.

Das „nationale Interesse“ Italiens

Das neue Verfassungsgesetz sieht vor, dass Rom in Hinkunft „im nationalen Interesse des Staates“ oder zur Wahrung „der Einheit der Republik“ jegliche Autonomiebestimmung gesetzlich aushebeln kann.

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In diesem Text heißt es nämlich (geänderter Artikel 117 der Verfassung):

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Auf Deutsch:

„Auf Vorschlag der Regierung kann das Staatsgesetz in Angelegenheiten eingreifen, welche nicht der ausschließlichen Gesetzgebung (des Staates) vorbehalten sind, wenn die Wahrung der juridischen oder wirtschaftlichen Einheit der Republik oder die Wahrung des nationalen Interesses dies erfordert.“

Diese schwammig formulierte Generalvollmacht hebelt die gesamte Südtirol-Autonomie aus.

Die Beseitigung der Schutzmachtrolle Österreichs

Weiters soll in den Artikel 39 der italienischen Verfassung folgende Übergangsbestimmung aufgenommen werden:

„13) Die Anordnungen des Kapitels IV des vorliegenden Gesetzes werden auf die Regionen mit Spezialstatut sowie auf die autonomen Provinzen Trento und Bolzano nicht angewandt, bis zur Revision ihrer jeweiligen Statuten auf der Basis des Einvernehmens mit diesen autonomen Regionen und Provinzen.“

(„13. Le disposizioni di cui al capo IV della presente legge costituzionale non si applicano alle Regioni a statuto speciale e alle Province autonome di Trento e di Bolzano fino alla revisione dei rispettivi statuti sulla base di intese con le medesime Regioni e Province autonome.“)

 Das ist aber nur eine scheinbare Schutzbestimmung, wie Experten feststellen.

Zustimmung der SVP ohne vorherige Abklärungen

Die parteitreuen SVP-Senatoren und Kammerabgeordneten gaben ihre Zustimmung, obwohl dieser Gesetzesentwurf nicht präzisiert, was unter „Basis der Zustimmung“ („base di intese“) rechtlich zu verstehen ist.

* Ist eine ausdrückliche Zustimmung des Landtages zu einem geänderten Autonomiestatut notwendig?

* Genügt eine Stellungnahme der Landesregierung?

* Genügen Konsultationen, die dann von Rom nach Belieben ausgelegt werden?

Hier ist nichts präzisiert.

Die Befürchtung des Ex-Senators und Verfassungsrechtlers Dr. Oskar Peterlini (SVP)

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In den „Dolomiten“ vom 22. 10. 2015 hat der Ex-Senator Dr. Oskar Peterlini (SVP), heute Universitätsdozent für Verfassungsrecht, diesbezüglich auf einen feinen römischen Fallstrick in der Formulierung des Gesetzestextes hingewiesen:

„Die Überarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Einvernehmen, nicht ausdrücklich im Einvernehmen, was dem Parlament eine Hintertür zur einseitigen Änderung offen lässt. Einmal abgeändert, ist das Statut nicht mehr vom Einvernehmen geschützt.“

Die endgültige Eliminierung Österreichs aus der Schutzmachtfunktion

Verletzungen eines jetzt von den Südtirolern selbst neu verfassten und einvernehmlich mit Rom ausgehandelten neuen Autonomiestatuts können logischer Weise nicht von der Schutzmacht Österreich, welche bereits 1992 die Streitbeilegungserklärung abgegeben hat, in Zukunft vor dem IGH eingeklagt werden.

Das ist der endgültige Ausstieg Österreichs aus der Schutzmachtrolle.

(Nur wenn ganz grundlegende aus dem Pariser Mangel-Vertrag ableitbare Prinzipien beseitigt werden sollten (z.B.: Gebrauch der deutschen Sprache im öffentlichen Verkehr), könnte weiterhin vor den IGH gegangen werden.)

Rom wird auf den innerstaatlichen Weg verweisen

Ab nun wird Rom vor allem auf das erfolgte „Einvernehmen“ mit der Provinz Bozen verweisen und damit klarstellen, dass alle Beschwerden innerstaatlich vor dem italienischen Verfassungsgerichtshof auszutragen sind.

In den „Dolomiten“ vom 22. 10. 2015 hat der Ex-Senator Dr. Oskar Peterlini (SVP) diesbezüglich erklärt: „Was schützt uns vor dem Verfassungsgerichtshof oder dem Internationalen Gerichtshof, wenn man uns vorwerfen kann, dass wir zugestimmt haben?“

In den „Dolomiten“ vom 2. Februar 2016 werden die Altmandatare der SVP zitiert, die bei einer Vorsprache bei LH Kompatscher darauf hinwiesen, dass man in Rom in Hinkunft nichts mehr zu melden habe.

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Roland Riz: Wir geben die internationale Verankerung auf!

Interessant ist auch die Fachmeinung des rechtskundigen SVP-Altobmannes Prof. Dr. Roland Riz zu diesem Thema, welche er in den „Dolomiten“ vom 13. März 2015 bereits im Interview kundgetan hatte, dass die SVP schon seit 2001 in der Autonomiefrage den falschen Kurs segelt:

Prof. Riz: „Gott bewahre uns davor, dass das Autonomiestatut, das Benedikter und Riz so gut ausgebaut haben, angepasst wird. Wenn wir versuchen, uns ein neues Autonomiestatut zu geben, dann geben wir die internationale Verankerung auf. Alles ist in Gefahr.“

D“:Das heißt, in Ihren Augen braucht es keine Anpassung des Autonomiestatuts?
Prof. Riz: „Nein, das muss man nicht, denn das Autonomiestatut war phantastisch. Ich hätte nie ein Jota geändert. Die Verfassungsreformvon von 2001 ist der Punkt des Übels und um Schiller zu zitieren: „Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.“ Damals war die große Wende. Wir haben für jene Verfassungsreform, mit der alles kaputt gemacht wurde, die Mehrheit gestellt. Wären wir damals dagegen gewesen, wäre alles anders gegangen.“

Mit dem Verlust der internationalen Verankerung – den Riz richtig erkannt hat – ist auch der Verlust der Schutzmachtrolle Österreichs verbunden.

Der Ex-Senator und Verfassungsrechtler Dr. Oskar Peterlini (SVP) bringt den Sachverhalt auf den Punkt:

Interview in „Freiheit TV“ am 14. September 2016

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Kollmann: Oskar Peterlini, langjähriger Senator in Rom, Verfassungsexperte und Universitätsdozent an der Universität Bozen – Sie setzen sich ja dafür ein, dass bei der Verfassungsreform das NEIN gewinnt. Aus welchem Grund?
Peterlini: „Ich bin ehrlich gesagt besorgt um die Heimat. Es ist eine Reform, die den Staat zentralisiert und den Regionen die Zuständigkeiten wegnimmt. Zwanzig Kompetenzen gehen direkt von den Regionen weg an den Staat zurück.

Es wird eine Suprematieklausel eingeführt, die vorsieht, dass der Staat, das Parlament in die Zuständigkeiten auch jener verbliebenen, jener armen verbliebenen Zuständigkeiten der Regionen jederzeit eingreifen kann, wenn dies das nationale Interesse oder die Einheitlichkeit der juridischen und wirtschaftlichen Form Italiens benötigen.

Das sind Begriffe, die so dehnbar sind, dass eine autoritäre Regierung eingreifen kann. Noch dazu begleitet von einem Wahlgesetzt, das die gesamte Macht einer einzigen Partei überträgt.

Bis jetzt war man ja immer gezwungen, Koalitionen zu bilden, um eine Mehrheit zu erringen.

Das neue Wahlgesetz sieht vor, dass eine Partei – auch wenn sie nur 20 oder 25 Prozent hat – 55 Prozent der Sitze in der Abgeordnetenkammer bekommt. Mit einer Zwischenwahl, einer Stichwahl.

Das heißt einmal für die Südtiroler Abgeordneten, dass sie dann nichts mehr zu sagen haben. Denn wenn eine Partei schon die 55 Prozent hat, dann braucht sie nicht wie bei dieser Verfassungsreform um die Stimmen der Parlamentarier aus Südtirol zu werben, denn dann hat sie schon genug Stimmen.

Zweitens: Der Senat zählt nichts mehr, denn der wird total depotenziert (Anm.: entmachtet). Das heißt aber auch: Ein autoritärer, gefährlicher, zentralistischer Stil, der den Minderheiten  und den Autonomien niemals guttut.“

Kollmann: Es ist ja immer die Rede von der Schutzklausel, die im Falle Südtirol greifen soll. Was ist davon zu halten?
Peterlini: „Ja, die Schutzklausel wird optimistisch, euphemistisch (Anm.: = beschönigend), so genannt. In Wirklichkeit steht in der Verfassungsreform: Übergangsbestimmung!

Und es steht drinnen, dass auch die Sonderautonomien sich anzupassen haben. Und das soll erfolgen – und das ist jetzt das Zuckerle – nicht auf der Grundlage eines Einvernehmens, sondern ‚in base di intese‘, von (mehreren) Einvernehmen. Und diese Formulierung ist die gleiche, die im Artikel 8 der Verfassung steht, wo es um die Kirchen geht. Also wo es um die Anerkennung der nichtchristlichen Kirchen geht. Und der Verfassungsgerichtshof hat dazu bereits entschieden, dass die Einvernehmen die Grundlage bilden, aber das Parlament dann die Gesetze macht.“

Klare Ablehnung durch den Südtiroler Schützenbund

Die Stellungnahme des Südtiroler Schützenbundes in der Tageszeitung „Dolomiten“ vom 26. Februar 2016

 

 

 

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